Kurzfristige Auslandsreisen. Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von längstens 45 Tagen unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen einer medizinisch notwendigen akuten Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen ersetzt. Hierzu gehören ausschließlich Aufwendungen für:
Appears in 6 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Kurzfristige Auslandsreisen. a) Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von längstens 45 Tagen unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen einer medizinisch notwendigen akuten Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen ersetzt. Hierzu gehören ausschließlich Aufwendungen für:
Appears in 3 contracts
Samples: Bedingungsheft Der R+v Krankenversicherung Ag, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)