Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx ist berechtigt, seine Schuldverschreibung zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschrieben), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls: (a) Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werden; oder (b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, oder (c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, oder (d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, oder (e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, oder (f) in Deutschland irgendein Gesetz, eine Verordnung oder behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 24 contracts
Samples: Debt Securities Terms and Conditions, Debt Securities Terms and Conditions, Anleihebedingungen
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen an- deren Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen Ve r- pflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht n icht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 3 contracts
Samples: Debt Issuance Agreement, Debt Issuance Agreement, Debt Issuance Agreement
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen an- deren Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen Ve r- pflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: Stufenzins Schuldverschreibung, Debt Issuance Agreement
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen a n- deren Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen Ve r- pflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: Debt Issuance, Debt Issuance Agreement
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt bekanntgibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 2 contracts
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung Mitteilung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle VerpflichtungenVerpflichtun gen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, oderdie
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Debt Issuance Agreement
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem nach dem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Debt Issuance Agreement
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung Mitteilung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle VerpflichtungenVerpflichtun gen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Stufenzins Schuldverschreibung
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag Nennbetrag zuzüglich (wie in § 5 beschrieben), zuzüglich etwaiger etwaiger) bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) Nichtzahlung: die Emittentin auf die Schuldverschreibungen zahlbares Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 15 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenFälligkeitsdatum zahlt; oder
(b) Verletzung einer sonstigen Verpflichtung: die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner einer anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 45 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle Emittentin hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) Drittverzugsklausel: (i) eine Kredit- oder sonstige Geldaufnahme der Emittentin oder ihrer Tochtergesellschaften bei Fälligkeit bzw. nicht innerhalb von 20 Tagen, oder, falls länger, nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist nicht bezahlt wird, oder (ii) eine Kredit- oder sonstige Geldaufnahme der Emittentin oder ihrer Tochtergesellschaften aus einem anderen Grund vor dem vorgesehenen Fälligkeitstermin aufgrund des Vorliegens einer Nichterfüllung oder eines Verzuges (unabhängig davon, wie eine solche bzw. ein solcher definiert ist) vorzeitig fällig gestellt oder anderweitig vorzeitig fällig wird, oder (iii) die Emittentin oder ihre Tochtergesellschaften einen Betrag, der unter einer bestehenden oder zukünftigen Garantie oder Gewährleistung im Zusammenhang mit einer Kredit- oder sonstige Geldaufnahme zu zahlen ist, bei Fälligkeit oder innerhalb von 20 Tagen oder, falls länger, der zutreffenden Nachfrist nicht zahlt, jeweils vorausgesetzt, dass der Gesamtbetrag der betreffenden Kredit- oder sonstigen Geldaufnahme, bezüglich derer eines oder mehrere der in diesem Absatz (c) genannten Ereignisse eintritt, mindestens dem Betrag von € 1.000.000 (oder dessen entsprechenden Gegenwert in einer oder mehreren anderen Währung(en)) entspricht oder diesen übersteigt, wobei die Emittentin bei Eintritt einer der Bedingungen (i) bis (iii) den Anleihegläubigern unverzüglich gemäß § 12 Mitteilung zu machen hat;
(d) Zahlungseinstellung: die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen allgemein einstellt, ; oder
(de) Insolvenz u.ä.: ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften eröffnet, oder die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, oder ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften beantragt und ein solches Verfahren nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist; oder
(ef) Liquidation: die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften in Liquidation tritt, tritt (es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen isteiner Umwandlung, sofern die andere oder neue Gesellschaft oder gegebenenfalls die anderen neuen Gesellschaften im Wesentlichen alle Aktiva und Passiva der Emittentin oder ihrer Tochtergesellschaften übernimmt oder übernehmen); oder
(fg) in Deutschland irgendein GesetzVeräußerung von Vermögenswerten: die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften ein einzelnes Geschäft oder eine Serie von Geschäften abschließt (unabhängig davon, eine Verordnung ob diese verbunden sind oder behördliche Anordnung erlassen wird oder ergehtnicht), aufgrund derer dessen sie, freiwillig oder unfreiwillig, wesentliche Aktiva veräußert. Eine Veräußerung von "wesentlichen Aktiva" liegt vor, wenn die Emittentin daran gehindert wirdund/oder ihre Tochtergesellschaften Aktiva in einem Gesamtwert von insgesamt mehr als €1.000.000 per annum veräußern (eine "Veräußerung"), die es sei denn, diese Veräußerung geschieht (i) im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Emittentin oder ihrer Tochtergesellschaften oder (ii) zum Verkehrswert (fair market value) des veräußerten Gegenstandes und mindestens 75 % des Nettoerlöses aus der Veräußerung werden (x) von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen der Emittentin zur Reinvestition in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen Beteiligungen an Gesellschaften, deren Geschäftstätigkeit sich innerhalb des grundsätzlichen Rahmens der Geschäftstätigkeit der ETERNA-Gruppe bewegt, verwendet oder in andere vergleichbare Vermögensanlagen oder sonstiges Anlagevermögen investiert und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischtReinvestition wird innerhalb von 12 Monaten nach der Veräußerung vollzogen oder (y) von der Emittentin für Rückzahlung der Schuldverschreibungen, falls den Rückerwerb der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurdeSchuldverschreibungen oder die Rückzahlung von Schuldscheindarlehen verwendet, oder (z) verbleiben bis zur vollständigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen als liquide Mittel in der ETERNA-Gruppe.
Appears in 1 contract
Samples: Wertpapierprospekt
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann odero- der, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle Emission s- stelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zu- gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder behördliche eine be- hördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert g e- hindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen Verpflichtu n- gen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Debt Issuance
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen an- deren Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen Ver- pflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Debt Issuance
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem nac hdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt bekanntgibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Debt Issuance Agreement
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen an- deren Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen Ver- pflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen bin- nen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Endgültige Bedingungen
Kündigungsgründe. Jeder Xxxxxxxxx Gläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibung Schuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschriebendefiniert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werdenzahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, ; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt bekanntgibt oder ihre Zahlungen einstellt, ; oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, ; oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, ; oder
(f) in oder von der Bundesrepublik Deutschland irgendein ein Gesetz, eine Verordnung oder eine behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts R echts geheilt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Debt Issuance Agreement