Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz (3)) deren unverzügliche Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar: (1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (3)) immediate redemption at the principal amount thereof together with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”: (a) die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen Fälligkeitstermin; oder (a) the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or (b) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oder (b) the Issuer fails to duly perform any other obligation arising from the Notes and such failure, if capable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; or (c) die Emittentin oder die Metalcorp Group erfüllt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 (in Worten: Euro zwei Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht (i) bei Fälligkeit bzw. (ii) bei vorzeitiger Fälligkeit nach Kündigung (gleich aus welchem Grund) und nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Tagen nach Inanspruchnahme; oder
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Samples: Anleihebedingungen, Anleihebedingungen, Anleihebedingungen
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz (34)) deren unverzügliche unverzüg- liche Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:
: (1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (34)) immediate redemption at the principal amount thereof together with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”:
(a) die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) 7 Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen Fälligkeitstermin; oder
oder (a) the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) 7 days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or
(b) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen wesentlichen Verpflichtung aus den SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen (außer den Verpflichtungen gemäß § 12), und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) 30 Tagen, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oder
oder (b) the Issuer fails to duly perform any other material obligation arising from the Notes (other than any obligation arising from § 12) and such failure, if capable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) 30 days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; or
(c) die Emittentin erfüllt eine der in § 12 (1) bis (7) enthaltenen Verpflichtungserklärungen nicht; oder (c) the Issuer fails to comply with any undertakings set out in § 12 (1) and (7); or
(d) die Metalcorp Group Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft erfüllt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 EUR 10.000.000 (in Worten: Euro zwei zehn Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht (i) bei Fälligkeit bzw. (ii) bei vorzeitiger Fälligkeit nach berechtigter Kündigung (gleich aus welchem Grund) und nach Ablauf einer Frist von zehn (10) 30 Tagen nach InanspruchnahmeInanspruchnahme nicht; oderoder (d) the Issuer or a Material Subsidiary fails to fulfil any payment obligation in excess of a total amount of EUR 10,000,000 (in words: ten million Euros) under any Financial Indebtedness (other than indebtedness under the Notes), or under any guaranty or suretyship for any Financial Indebtedness of a third party, when due or, as the case may be, when declared due and payable prior to its specified maturity due to the valid exercise of a right to terminate (howsoever caused) and within 30 days after being invoked; or
(e) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft gibt bekannt, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, oder stellt allgemein ihre Zahlungen ein; oder (e) the Issuer or any Material Subsidiary announces its inability to meet its financial obligations or ceases its payments generally; or
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Samples: Terms and Conditions of the Notes, Terms and Conditions of the Notes
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz (34)) deren unverzügliche Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:
: (1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (34)) immediate redemption at the principal amount thereof together with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”:
(a) die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) 7 Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen Fälligkeitstermin; oder
oder (a) the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) 7 days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or
(b) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen wesentlichen Verpflichtung aus den SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen (außer den Verpflichtungen gemäß § 10), und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) 30 Tagen, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oder
oder (b) the Issuer fails to duly perform any other material obligation arising from the Notes (other than any obligation arising from § 10) and such failure, if capable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) 30 days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; or
(c) die Garantin, die Emittentin oder die Metalcorp Group eine Wesentliche Tochtergesellschaft der Garantin erfüllt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 € 10.000.000 (in Worten: Euro zwei zehn Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht (i) bei Fälligkeit bzw. (ii) bei vorzeitiger Fälligkeit nach berechtigter Kündigung (gleich aus welchem Grund) und nach Ablauf einer Frist von zehn (10) 30 Tagen nach InanspruchnahmeInanspruchnahme nicht; oder (c) the Issuer, the Guarantor or a Material Subsidiary of the Guarantor fails to fulfil any payment obligation in excess of a total amount of € 10,000,000 (in words: ten million Euros) under any Financial Indebtedness (other than indebtedness under the Notes), or under any guaranty or suretyship for any Financial Indebtedness of a third party, when due or, as the case may be, when declared due and payable prior to its specified maturity due to the valid exercise of a right to terminate (howsoever caused) and within 30 days after being invoked; or
(d) die Emittentin, die Garantin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft der Garantin gibt bekannt, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, oder stellt allgemein ihre Zahlungen ein; oder (d) the Issuer, the Guarantor or any Material Subsidiary of the Guarantor announces its inability to meet its financial obligations or ceases its payments generally; or
(e) gegen die Emittentin, die Garantin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft der Garantin wird ein Insolvenzverfahren eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen aufgehoben oder eingestellt, oder ein solches Verfahren wird von der Emittentin, der Garantin oder einer Wesentlichen Tochtergesellschaft der Garantin beantragt oder eingeleitet; oder (e) insolvency proceedings against the Issuer, the Guarantor or a Material Subsidiary of the Guarantor are being instituted and have not been discharged or stayed within 60 days, or the Issuer, the Guarantor or any Material Subsidiary of the Guarantor applies for or institutes such proceedings; or
(f) die Emittentin, die Garantin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft der Garantin tritt in Liquidation, es sei denn, dies erfolgt in Verbindung mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einem anderen Unternehmen und dieses Unternehmen übernimmt alle Verpflichtungen der Emittentin in Verbindung mit den Schuldverschreibungen; oder
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Samples: Terms and Conditions of the Notes, Terms and Conditions of the Notes
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so 9.1 Events of Default Jeder Anleihegläubiger ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den alle oder einzelne seiner Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) fällig zu stellen kündigen und (vorbehaltlich von Absatz (3)) deren unverzügliche sofortige Rückzahlung zu ihrem Festgelegten Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum zu dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:
(1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each falls: Each Noteholder shall will be entitled to declare all or only some of its Notes due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (3)) immediate redemption of such Notes at the principal amount thereof together with unpaid Principal Amount plus accrued interest accrued to (but excluding) excluding the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”redemption as provided hereinafter, if:
(a) 9.1.1 die Emittentin zahlt Kapital oder Zinsen oder eine andere Zahlung auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) 30 Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen Fälligkeitstermin; oderbetreffenden Fälligkeitstag zahlt;
(a) 9.1.1 the Issuer fails to pay principal or interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under amount in respect of the Notes within three (3) 30 days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or;
(b) 9.1.2 die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen irgendeine andere Verpflichtung aus den SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung, und dieses Versäumnis wirdsofern sie nicht unheilbar ist, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr länger als dreißig (30) Tagen30 Tage fortdauert, nachdem bei der die Emittentin (mit Kopie an über die ZahlstelleHauptzahlstelle) hierüber eine schriftliche Aufforderung Benachrichtigung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oderAnleihegläubiger erhalten hat;
(b) 9.1.2 the Issuer fails to duly perform any other obligation arising from the Notes and such failuredefault, if capable except where such default is incapable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) 30 days after the Issuer (with a copy to through the Principal Paying Agent) has received a written request notice thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligationNoteholder;
9.1.3 Drittverzug 9.1.3 Cross Default
(a) eine andere Finanzverbindlichkeit der Emittentin bei Fälligkeit nicht bzw. nicht innerhalb einer etwaigen Nachfrist bezahlt wird; oder
(b) eine andere Finanzverbindlichkeit der Emittentin vor dem vorgesehenen Fälligkeitstermin aufgrund des Vorliegens
(a) any other Financial Indebtedness of the Issuer is not paid when due or within any originally applicable grace period; or
(cb) die Emittentin any other Financial Indebtedness of the Issuer is declared to be, or otherwise becomes, due and payable prior to its einer Nichterfüllung oder die Metalcorp Group erfüllt eines Verzuges (unabhängig davon, wie eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 (in Worten: Euro zwei Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht (i) bei Fälligkeit solche bzw. (iiein solcher definiert ist) bei vorzeitiger Fälligkeit nach Kündigung (gleich aus welchem Grundvorzeitig fällig gestellt wird oder anderweit vorzeitig fällig wird; vorausgesetzt, dass die in § 9.1.3(a) und nach Ablauf (b) genannten Kündigungsgründe nicht vor Ausübung des Rechts geheilt wurden und der Gesamtbetrag der unter § 9.1.3(a) und (b) fallenden Finanzverbindlichkeiten mindestens dem Betrag von EUR 5.000.000 (oder dessen entsprechenden Gegenwert in einer Frist von zehn oder mehreren anderen Währung(en)) entspricht oder diesen übersteigt; specified maturity as a result of an event of default (10howsoever defined); provided that the events mentioned in § 9.1.3(a) Tagen nach Inanspruchnahmeand (b) have not been cured before the right is exercised and the aggregate amount of Financial Indebtedness falling within § 9.1.3(a) and (b) equals or exceeds EUR 5,000,000 (or its equivalent in any other currency or currencies); oder"Finanzverbindlichkeit" bezeichnet jede gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeit aus aufgenommenen Geldern unabhängig davon, ob sie in Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren verbrieft ist oder nicht.
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Samples: Anleihebedingungen
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Die Gläubiger sind berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den ihre Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) fällig zu stellen kündigen und (vorbehaltlich von Absatz (3)) deren unverzügliche sofortige Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tag Tage der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:, falls
(1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder The Holders shall be entitled to declare their Bonds due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (3)) immediate redemption thereof at the principal amount thereof Principal Amount, together with unpaid accrued interest accrued to (if any), up to, but excluding) excluding the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”:repayment, if
(a) Nichtzahlung: die Emittentin zahlt Anleiheschuldnerin oder eine der Garantinnen Kapital oder Zinsen in Bezug auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) 5 Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen Fälligkeitsterminbetreffenden Fälligkeitstag zahlt oder die Anleiheschuldnerin die zu liefernden Aktien nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag, an dem die Aktien gemäß § 7(7) spätestens hätten übertragen werden müssen, liefert; oder
(a) Non-Payment: the Issuer or one of the Guarantors fails to pay principal or interest with respect to the Bonds within 5 days from the relevant due date or the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premiumdeliver Shares within 15 days after the day on which the Shares would have had to be delivered at the latest according to § 7(7), if any, due under the Notes within three (3) days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or
(b) Verletzung einer sonstigen Verpflichtung: die Emittentin versäumt Anleiheschuldnerin die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen oder eine der Garantinnen die Erfüllung einer Verpflichtung aus der Garantie unterlässt und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr diese Unterlassung länger als dreißig (30) Tagen15 Tage fortdauert, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle hierüber eine schriftliche Aufforderung Benachrichtigung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behobenerhalten hat; oder
(b) Breach of other Obligation: the Issuer fails to duly perform any other obligation arising from the Notes Bonds or one of the Guarantors fails to perform any obligation arising from the Guarantee and such failure, if capable of remedy, failure continues unremedied for more than thirty (30) 15 days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent has received a written request notice thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; Holder, or
(c) die Emittentin oder die Metalcorp Group erfüllt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 Drittverzugsklausel: (in Worten: Euro zwei Millionenc) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht Cross-Default:
(i) bei eine andere Finanzverbindlichkeit der Anleiheschuldnerin oder einer Wesentlichen Tochtergesellschaft nach Fälligkeit bzw. nicht innerhalb von 30 Geschäftstagen, oder, falls länger, nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist nicht bezahlt wird, oder
(i) any other Financial Indebtedness of the Issuer or any Material Subsidiary is not paid when due or within 30 Business Days or, if longer, any originally applicable grace period, or
(ii) bei vorzeitiger Fälligkeit nach Kündigung eine Finanzverbindlichkeit der Anleiheschuldnerin oder einer Wesentlichen Tochtergesellschaft aus einem anderen Grund vor dem vorgesehenen Fälligkeitstermin aufgrund des Vorliegens einer Nichterfüllung oder eines Verzuges (gleich aus welchem Grundunabhängig davon, wie eine solche bzw. ein solcher definiert ist) und nach Ablauf vorzeitig fällig gestellt wird, oder
(ii) any Financial Indebtedness of the Issuer or any Material Subsidiary is declared to be due and payable prior to its specified maturity for reason of the occurrence of an event of default (howsoever defined), or
(iii) ein Gläubiger der Anleiheschuldnerin oder einer Frist von zehn (10) Tagen nach Inanspruchnahme; oderWesentlichen Tochtergesellschaft berechtigt ist, eine Finanzverbindlichkeit der
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Samples: Anleihebedingungen
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund Kündigungs- gründ ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen samtlichen For- derungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber gegenuber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz des nach- folgenden Absatzes (34)) deren unverzügliche Rückzahlung unverzugliche Ruckzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich zuzuglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener aufgelaufe- ner Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ ” dar:
: (1) Events of Default. If an Event of Default De- fault occurs and is continuing, each Noteholder Holder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Ter- mination Notice pursuant to paragraph para- graph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent its entire en- tire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (3)4) below) immediate redemption at the principal amount thereof together to- gether with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”:
(a) die Die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital Schuld- verschreibungen fallige Kapital-oder Zinsbetrage oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) Betrage nicht innerhalb von drei (3) 20 Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen FälligkeitsterminFälligkeit; oder
(a) the The Issuer fails to pay prin- cipal, interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) 20 days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or
(b) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen erfullt eine andere wesentliche Verpflichtung aus den SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen nicht (ein- schließlich den Verpflichtungen un- ter § 11) und die Nichterfüllung dau- ert - sofern sie geheilt werden kann - jeweils langer als 40 Tage fort, und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig nach- dem die Zahlstelle eine Aufforde- rung zumindest in Textform (30§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) Tagen, nachdem bei in der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß in Absatz (2) zur Erfüllung dieser vorgesehenen Art und Weise von einem Gläubiger erhalten hat, die Verpflichtung eingegangen ist, nicht behobenzu erfüllen; oder
o- der (b) the Issuer fails to duly perform per- form any other obligation material ob- ligation arising from the Notes (including the obliga- tions under § 11) and such failure, if capable of remedyrem- edy, continues unremedied for more than thirty (30) 40 days after the Issuer Paying Agent has re- ceived a request at least in text form (with a copy to section 126b of the Paying AgentGerman CivilCode,Bür- gerliches Gesetzbuch) has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder Holder to perform such obligationobli- gation; or
(c) eine nicht im Rahmen der Schuld- verschreibungen bestehende Finanz- verbindlichkeit der Emittentin, des Parent Guarantor oder einer We- sentlichen Tochtergesellschaft wird infolge eines Kündigungsgrunds (unabhängig von der Bezeichnung) vor ihrer festgelegten Fälligkeit fäl- lig und zahlbar (sei es durch Kündi- gung, automatische Fälligstellung o- der auf andere Weise), wobei der Ge- samtbetrag dieser Finanzverbind- lichkeiten mindestens 1 % der Bi- (c) any Financial Indebtedness of the Issuer, the Parent Guarantor or any Material Subsidiary (other than under the Notes) becomes due and payable prior to its specified maturity (whether by decla- ration, automatic accelera- tion or otherwise) as a result of an event of default (how- soever described), provided that the aggregate amount of such Financial Indebtedness amounts to at least 1% of the lanzsumme zum unmittelbar voran- gegangenen Berichtsstichtag, zu dem ein Konzernabschluss des Pa- rent Guarantors veröffentlicht wor- den ist, beträgt. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass dieser Absatz (l)(c) keine Anwendung findet, wenn die Emittentin, der Parent Guaran- tor oder die jeweilige Wesentliche Tochtergesellschaft nach Treu und Glauben bestreitet, dass diese Zah- lungsverpflichtung besteht, fällig ist oder die Anforderungen für die vor- zeitige Fälligstellung erfüllt sind; o- der Total Assets as of the imme- diately preceding Reporting Date for which Consoli- dated Financial Statements of the Parent Guarantor have been published. For the avoidance of doubt, this paragraph (l)(c) shall not ap- ply, where the Issuer, the Parent Guarantor or the rel- evant Material Subsidiary contests in good faith that such payment obligation ex- ists, is due or the require- ments for the acceleration are satisfied; or
(d) die Emittentin oder der Parent Gua- rantor gibt ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt oder stellt ihre Zahlungen generell ein; oder (d) the Issuer or the Parent Guarantor announces its in- ability to meet its financial obligations or ceases its pay- ments generally; or
(e) gegen die Metalcorp Group Emittentin oder den Pa- rent Guarantor wird ein Insolvenz- verfahren eingeleitet und nicht inner- halb von 90 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt, oder die Emittentin oder der Parent Guarantor beantragen o- der leiteen ein solches Verfahren ein, oder (e) insolvency proceedings against the Issuer or the Par- ent Guarantor are instituted and have not been dis- charged or stayed within 90 days, or the Issuer or the Parent Guarantor apply for or institute such proceed- ings; or
(f) die Emittentin oder der Parent Gua- rantor gehen in Liquidation, es sei denn, dies geschieht im Zusammen- hang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammen- schlusses mit einer anderen Gesell- schaft und die andere Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin oder der Parent Gua- rantor im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen eingegangen ist; oder (f) the Issuer or the Parent Guarantor enter into liqui- dation unless this is done in connection with a merger or other form of combination with another company and such company assumes all obligations of the Issuer or the Parent Guarantor in connection with the Notes; or
(g) der Parent Guarantor erfüllt eine Zahlungsverpflichtung wesentliche Verpflichtung aus der Parent Guarantee nicht und die Nichterfüllung dauert - sofern sie geheilt werden kann - jeweils län- ger als 40 Tage fort, nachdem die Zahlstelle eine Aufforderung zu- mindest in Höhe Textform (§ 126b Bür- gerliches Gesetzbuch) in der in Ab- satz (2) vorgesehenen Art und (g) the Parent Guarantor fails to duly perform any material obligation arising from the Parent Guarantee and such failure, if capable of rem- edy, continues unremedied for more than 40 days after the Paying Agent has re- ceived a request at least in text form (section 126b of Weise von insgesamt mehr als €2.000.000 (in Worten: Euro zwei Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantieeinem Gläubiger erhal- ten hat, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurdeVerpflichtung zu erfül- len; oder the German Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch) thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Holder to perform such obli- gation; or
(h) die Parent Guarantee ist oder wird aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht irgendeinem Grund unwirksam; oder (h) the Parent Guarantee is or becomes for any reason in- valid; or
(i) bei Fälligkeit bzwein Verzug (default) oder Kündi- gungsgrund tritt in Bezug auf Stabi- lization Priority Verbindlichkeiten ein, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs oder des Kündigungs- grunds ausstehen, vorausgesetzt, (zur Klarstellung), dass, falls die Sta- bilization Priority Verbindlichkeiten nachträglich zurückgezahlt oder zu- rückgekauft wurden, ein solcher Verzug oder ein solcher Kündi- gungsgrund gemäß Absatz (3) dieses Paragraphen geheilt worden ist. (iii) bei vorzeitiger Fälligkeit nach Kündigung a default or event of default occurs under any Stabiliza- tion Priority Indebtedness which is outstanding at the time such default or event of default occurs, provided, for the avoidance of doubt, that if the Stabilization Priority Indebtedness has been sub- sequently repaid or repur- chased, as the case may be, such default or event of de- fault shall have been cured under clause (gleich aus welchem Grund3) und nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Tagen nach Inanspruchnahme; oderof this par- agraph.
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Samples: Notes Terms and Conditions
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz (3)) deren unverzügliche Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:
: (1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (3)) immediate redemption at the principal amount thereof together with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”:
(a) die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen Fälligkeitstermin; oder
oder (a) the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or
(b) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oder
oder (b) the Issuer fails to duly perform any other obligation arising from the Notes and such failure, if capable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; or
(c) die Emittentin oder die Metalcorp Group erfüllt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 (in Worten: Euro zwei Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht (i) bei Fälligkeit bzw. (ii) bei vorzeitiger Fälligkeit nach Kündigung (gleich aus welchem Grund) und nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Tagen nach Inanspruchnahme; oderoder (c) the Issuer or the Metalcorp Group fails to fulfil any payment obligation in excess of a total amount of €2,000,000 (in words: two million Euros) under any Financial Indebtedness (other than indebtedness under the Notes), or under any guaranty or suretyship for any Financial Indebtedness of a third party or from a judgment declared at least provisionally enforceable, when (i) due or, as the case may be, (ii) declared due and payable prior to its specified maturity due to the exercise of a right to terminate (howsoever caused) and within ten (10) days after being invoked; or
(d) gegen die Emittentin wird ein Insolvenzverfahren eröffnet und nicht innerhalb (d) insolvency proceedings against the Issuer are instituted and have not been discharged or von vierzig (40) Tagen aufgehoben oder eingestellt, oder ein solches Verfahren wird von der Emittentin oder der Metalcorp Group beantragt oder eingeleitet; oder stayed within forty (40) days, or the Issuer or the Metalcorp Group applies for or institutes such proceedings; or
(e) die Emittentin tritt in Liquidation, es sei denn, dies erfolgt in Verbindung mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einem anderen Unternehmen und dieses Unternehmen übernimmt alle Verpflichtungen der Emittentin in Verbindung mit den Schuldverschreibungen.; oder (e) the Issuer enters into liquidation unless this is done in connection with a merger or other form of combination with another company and such company assumes all obligations of the Issuer in connection with the Notes; or
(f) bis spätestens 30. Juni 2025 wurden nicht alle oder im wesentlichen alle Anteile an, oder alle oder im wesentlichen alle betriebsnotwendigen Vermögenswerte der, SBG Guinea veräußert und der daraus resultierende SBG Earn-out vollständig von der Emittentin vereinnahmt; oder (f) all or substantially all shares in, or all or substantially all assets of, SBG Guinea have not been sold and the SBG Earn-out deriving therefrom has not been received in full by the Issuer by 30 June 2025 at the latest; or
(g) bis spätestens 30. September 2025 wurden nicht alle oder im wesentlichen alle Anteile an, oder alle oder im wesentlichen alle betriebsnotwendigen Vermögenswerte der, TML veräußert und der daraus resultierende TML Earn-out vollständig von der Emittentin vereinnahmt. (g) all or substantially all shares in, or all or substantially all assets of, TML have not been sold and the TML Earn-out deriving therefrom has not been received in full by the Issuer by 30 September 2025 at the latest.
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Samples: Terms and Conditions of the Notes
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz (34)) deren unverzügliche Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:Ereignisse
(1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (34)) immediate redemption at the principal amount thereof together with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”: stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:
(a) die Emittentin zahlt versäumt die Zahlung von auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, fälligem Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem etwaigen Aufgeld am maßgeblichen Fälligkeitstermin; oder
(a) the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) days (or five (5) days in case of a technical error) from on the relevant due date; or
(b) die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge oder sonstige Beträge (einschließlich Zusätzlicher Beträge) (mit Ausnahme von Kapital oder Aufgeld) nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit; oder
(b) the Issuer fails to pay interest or any other amounts (including Additional Amounts) due (except for principal or premium) under the Notes within 30 days from the relevant due date; or
(c) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen wesentlichen Verpflichtung aus den SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen (außer den Verpflichtungen gemäß § 11), und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) 60 Tagen, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oder
(b) the Issuer fails to duly perform any other obligation arising from the Notes and such failure, if capable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; or
(c) die Emittentin oder die Metalcorp Group erfüllt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 (in Worten: Euro zwei Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht (i) bei Fälligkeit bzw. (ii) bei vorzeitiger Fälligkeit nach Kündigung (gleich aus welchem Grund) und nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Tagen nach Inanspruchnahme; oder
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Samples: Gläubigerbeschluss
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz (34)) deren unverzügliche unverzüg- liche Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:
(1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (34)) immediate redemption at the principal amount thereof together with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”: „Kündigungsgrund“ dar:
(a) die Emittentin zahlt versäumt die Zahlung von auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, fälligem Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem etwaigen Aufgeld am maßgeblichen Fälligkeitstermin; oder
oder (a) the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) days (or five (5) days in case of a technical error) from on the relevant due date; or
(b) die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge oder sonstige Beträge (einschließlich Zusätzlicher Beträge) (mit Ausnahme von Kapital oder Aufgeld) nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit; oder (b) the Issuer fails to pay interest or any other amounts (including Additional Amounts) due (except for principal or premium) under the Notes within 30 days from the relevant due date; or
(c) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen wesentlichen Verpflichtung aus den SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen (außer den Verpflichtungen gemäß § 11), und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) 60 Tagen, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) Zahlstelle eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oder
oder (bc) the Issuer fails to duly perform any other material obligation arising from the Notes (other than any obligation arising from § 11) and such failure, if capable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) 60 days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) Agent has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; or
(cd) die Emittentin erfüllt eine der in § 11 enthaltenen Verpflichtungserklärungen nicht; oder (d) the Issuer fails to comply with any covenants set out in § 11; or
(e) eine Finanzverbindlichkeit (zur Klarstellung, ausgenommen Finanzverbindlichkeiten im Rahmen der Facility 2024 und der Facility ARE) der Emittentin oder einer Tochtergesellschaft (außer denen aus den Schuldverschreibungen) wird infolge eines Kündigungsgrunds (gleich welcher Bezeichnung) vor ihrer festgelegten Fälligkeit fällig und zahlbar (durch entsprechende Erklärung, durch automatische Fälligstellung oder in anderer Weise) oder ein Gläubiger der Emittentin oder einer Tochtergesellschaft ist berechtigt, Finanzverbindlichkeiten der Emittentin oder einer Tochtergesellschaft vor ihrer festgelegten Fälligkeit aufgrund des Eintritts eines Kündigungsgrunds (gleich welcher Definition) für fällig und zahlbar zu erklären, es sei denn, der Gesamtbetrag aller dieser Finanzverbindlichkeiten beträgt in jedem (e) any Indebtedness (but excluding, for the avoidance of doubt, any indebtedness under Facility 2024 and Facility ARE) of the Issuer or any Subsidiary (other than under the Notes) becomes due and payable prior to its specified maturity (whether by declaration, automatic acceleration or otherwise) as a result of an event of default (howsoever described), or any creditor of the Issuer or any Subsidiary becomes entitled to declare any Indebtedness of the Issuer or any Subsidiary due and payable prior to its specified maturity for reason of the occurrence of an event of default (howsoever defined), unless in each case the aggregate amount of all such indebtedness is less than EUR 15,000,000; or
(f) die Emittentin oder eine Tochtergesellschaft gibt bekannt, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, oder stellt allgemein ihre Zahlungen ein; oder (f) the Issuer or any Subsidiary announces its inability to meet its financial obligations or ceases its payments generally; or
(g) gegen die Metalcorp Group erfüllt Emittentin oder eine Zahlungsverpflichtung Wesentliche Tochtergesellschaft wird ein Insolvenzverfahren eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen aufgehoben oder eingestellt, oder ein solches Verfahren wird von der Emittentin oder einer Tochtergesellschaft beantragt oder eingeleitet; oder (g) insolvency proceedings against the Issuer or a Material Subsidiary are instituted and have not been discharged or stayed within 60 days, or the Issuer or any Subsidiary applies for or institutes such proceedings; or
(h) die Emittentin tritt in Höhe von insgesamt mehr als €2.000.000 (Liquidation, es sei denn, dies erfolgt in Worten: Euro zwei Millionen) aus Finanzverbindlichkeiten (außer den Verbindlichkeiten aus Verbindung mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einem anderen Unternehmen und dieses Unternehmen übernimmt alle Verpflichtungen der Emittentin in Verbindung mit den Schuldverschreibungen) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für Finanzverbindlichkeiten Dritter gewährt wurde, oder aus einem für zumindest vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nicht (i) bei Fälligkeit bzw. (iih) bei vorzeitiger Fälligkeit nach Kündigung (gleich aus welchem Grund) und nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Tagen nach Inanspruchnahme; oderthe Issuer enters into liquidation unless this is done in connection with a merger or other form of combination with another company and such company assumes all obligations of the Issuer in connection with the Notes.
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