Kündigungsgründe. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nach Recht und Billigkeit nicht mehr zugemutet werden kann. b. auf der Grundlage einer Sonderkündigungsvereinbarung kann der/die Auszubildende zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr kündigen. Die Frist beträgt 6 Monate zum Ende des Ausbildungsjahres. (siehe Buchstabe F) x. xxx xxx/dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie/er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
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