Kündigungsgründe. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, (1) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, (2) wenn der Student vom Studium an der BA Melle ausgeschlossen worden ist, (3) von dem Studenten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, wenn er das Studium aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will.
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Samples: Mustervertrag, Bachelor of Engineering Program Agreement, Bachelor of Engineering Holz Und Möbeltechnik Qualifizierungsvertrag