Leistungen Dritter. A.4.5.5 Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder versicher- te Personen eine Entschädigung aus Versicherungsverträgen anderer Versicherer beanspruchen können, gehen diese Leistungspflichten vor. Wenden Sie sich nach einem Schadenfall zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Vorleistung ver- pflichtet. Leistungen von Dritten, insbesondere die eines Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherers, werden auf unsere Entschädigung angerechnet. A.4.5.6 Sie haben beim Auslandschaden-Schutz Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung