Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche nachträgli- che Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen techni- schen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck Ver- tragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses die- ses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen wel- chen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Material- beschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.38.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.48.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch Hiedurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Materialbe- schaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen notwendi- gen Mehraufwand angemessen.
8.58.4. Sachlich (zB Anlagengröße, BaufortschrittBaufort- schritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/ Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
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Leistungsausführung. 8.17.1. Wir sind lediglich nur dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen für die Erfüllung des Vertragszwecks er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.27.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nurDies gilt gegenüber Verbrauchern, wenn es im Einzelfall ausge- handelt vereinbart wird.
8.37.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.47.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Der Wunsch einer Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren ZeitraumsZeitraumes, stellt dies nach Vertragsabschluss eine Vertragsänderung Vertrags- änderung dar. Hierdurch Überstunden können Überstunden notwendig werden und/und/ oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und können Mehrkos- ten auflaufen. Das Entgelt erhöht sich das Entgelt im Verhältnis aliquot zum notwendigen Mehraufwand angemessenMehraufwand.
8.57.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
7.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung seiner Verpflich- tungen einen Subunternehmer zu beauftragen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.38.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer- bzw Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.48.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.58.4. Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- Ände- rungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigenberücksich- tigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige rechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung Leistungs- ausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern Ver- brauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerecht- fertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.4. Zugangscodes sowie die Dokumentation für die Pro- grammierung verbleiben bei uns, bis der Kunde deren Ausfol- gung verlangt. Wünscht der Kunde die Ausfolgung, sind wir berechtigt, eine Dokumentation des Zustandes der Alarmanla- ge im Zeitpunkt der Ausfolgung anzufertigen und ist der Kunde verpflichtet, daran mitzuwirken. Der Kunde verpflichtet sich, das Entgelt für die hiefür sowie für Änderung der Errichter- codes, Übergabe der Daten, etc. notwendige Arbeitszeit und erforderliche zusätzliche Kosten (An- und Rückfahrt) zu tra- gen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- Ände- rungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigenberück- sichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung Leis- tungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt Einzel- fall ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung Leis- tungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden Über- stunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleuni- gung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerecht- fertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Abänderungoder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtetver- pflichtet, nachträgliche Änderungs- Ände- rungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck Vertrags- zweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden unternehmerischen Kun- den zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige gerechtfer- tigte geringfügige Änderungen unserer un- serer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung der Auf- tragserteilung aus welchen Gründen Grün- den auch immer zu einer Abänderung Abände- rung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer/ Leis- tungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss eine Leistungsausführung Leistungsaus- führung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung Ver- tragsänderung dar. Hierdurch können kön- nen Überstunden notwendig werden wer- den und/oder durch die Be- schleunigung Beschleu- nigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessenange- messen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertig- te Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.38.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert verlängern bzw. erstrecken sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Leistungsfristen/-termine um einen angemessenen Zeitraum.
8.48.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies gegebenenfalls eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und es erhöht sich diesfalls das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.58.4. Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Beanstandungen von Teillieferungen oder -leistungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Restlieferungen bzw. -leistungen.
8.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungsgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
8.6. Wir liefern EXW Werk X-0000 Xxxxxxxxxxx gemäß Incoterms 2020.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- Ände- rungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigenberück- sichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung Leis- tungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt Einzel- fall ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung Leis- tungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden Überstun- den notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand Mehrauf- wand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerecht- fertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Agb Elektrotechniker
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.38.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.48.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch Hiedurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.58.4. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen - leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Unternehmergeschäfte
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, entstehen und somit erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen - leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigenberücksich- tigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des AuftragesAuftra- ges, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erfor- derlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leis- tungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren ZeitraumsZeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer- bzw. Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren ZeitraumsZeit-raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer un- serer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wirdgenehm- igt.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leis- tungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Materialbeschaf- fung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessenangemes- sen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig zu- lässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichenerrei- chen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen geringfügige Än- derungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer im- mer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung Leistungsausfüh- rung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung Vertragsände- rung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflau- fen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand Mehr- aufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich 10.1 HANSER ist nur dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche Erweite- rungswünsche des Kunden Vertragspartners zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen techni- schen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare 10.2 Zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung der Leistungs- ausführung durch XXXXXX gelten vom Vertragspartner bereits im Vorhinein auch ohne gesonderte Zustimmung als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. 10.3 Kommt es nach Auftragserteilung Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer immer, zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leis- tungsfrist um einen jenen angemessenen Zeitraum, den HANSER zur Erfüllung des geänderten oder ergänzten Auftrages unter Berücksichtigung aller Umstände, zB insbesondere der Verfügbarkeit von Erfüllungsgehilfen und von Materialen und Geräten, benötigt.
8.4. 10.4 Wünscht der Kunde Vertragspartner nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung Leistungsausfüh- rung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar, die der Annahme HANSERs bedarf. Hierdurch können Überstunden notwendig not- wendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und auflaufen. Das Entgelt erhöht sich das Entgelt in solchen Fällen angemessen im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessenMehraufwand.
8.5. 10.5 Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen –Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
10.6 Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
Appears in 1 contract
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden Vertrags- partners zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichener- reichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare unternehmerischen Vertragspartner zumut- bare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigtgeneh- migt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer/ Leis- tungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde Vertragspartner nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren kürze- ren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder o- der durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis Ver- hältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig zu- lässig und können gesondert in Rechnung gestellt werdenwer- den.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig zu- lässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden Kun- den zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung Leistungsaus- führung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen Grün- den auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Materialbe- schaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand Mehr- aufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt ge- stellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden Kun- den zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen ZeitraumZeit- raum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren ZeitraumsZeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch Hier- durch können Überstunden notwendig werden und/und/ oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Materialbeschaf- fung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden unternehmerischen Auftraggeber zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.38.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.3. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.4. Wünscht der Kunde Auftraggeber nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.38.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert verlängern bzw. erstrecken sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Leistungsfristen/-termine um einen angemessenen Zeitraum.
8.48.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies gegebenenfalls eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und es erhöht sich diesfalls das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.58.4. Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Beanstandungen von Teillieferungen oder -leistungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Restlieferungen bzw. -leistungen.
8.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungsgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
8.6. Wir liefern EXW gemäß Incoterms 2020 des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Erweiterungswünschedes Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB z.B Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen Grün- den auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren ZeitraumsZeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Leistungsausführung. 8.113.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.213.2. Für Unternehmer gilt: Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird.
8.313.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.413.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufenauflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessengemäß einer zu treffenden Zusatzvereinbarung.
8.513.5. Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen