Common use of Leistungsausführung Clause in Contracts

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich Grün- den erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichenerrei- chen. 8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigtge- nehmigt. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung Er- gänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch Hier- durch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Materialbe- schaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH Sachlich (ZB ANLAGENGRÖßEzB Anlagengröße, BAUFORTSCHRITTBaufortschritt, U.A.u.a.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDENgerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.nachträgliche 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- rechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg vor- weg genehmigt. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer Abänderung Ab- änderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raumsZeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Materialbe- schaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen notwen- digen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßEANLAGENGRÖSSE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens Leistungs-/Kaufgegenstand spätes- tens sechs Monate nach Bestellung als abgerufenab- gerufen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßEANLAGENGRÖSSE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. 7.1 Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. 8.3. 7.2 Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. 7.3 Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raumsZeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten Mehr-kosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH 7.4 Sachlich (ZB ANLAGENGRÖßEz.B.: Anlagengröße, BAUFORTSCHRITTBaufortschritt, U.A.u.a.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDENgerechtfertigte Teillieferungen und - leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. 8.6. 7.5 Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs drei Monate nach Bestellung als abgerufen. 7.6 Den vertraglichen Leistungen liegen die tariflich festgesetzten Arbeitszeiten ohne Stehzeiten zugrunde. Leistungen (inkl. Gewährleistungsansprüche), die außerhalb der geregelten Arbeitszeit durchgeführt werden ( werden müssen ) bzw. Stehzeiten, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, werden verrechnet.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten gel- ten als vorweg genehmigt. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raumsZeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufenauf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsausführung. 8.110.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- Ände- rungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigenberück- sichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.210.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare zumutbare, sachlich gerechtfertigte gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung Leis- tungsausführung gelten als vorweg genehmigt. 8.310.3. Kommt es nach Auftragserteilung Auftragserteilung, aus welchen Grün- den auch immer immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.410.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung Leis- tungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raumsZeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden Über- stunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung Beschleuni- gung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessenMehr- aufwand angemessen erhöht. 8.510.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßENur der schriftliche Reparaturauftrag ist verbindlich; die Entgegennahme und Weitergabe mündlicher, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDENtelefonischer und auf elektronischem Wege übermittelter Aufträge geht auf Gefahr und Rechnung des Kunden. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Ausführung Von Reparaturen Und Sonstigen Arbeiten Sowie Für Den Verkauf Von Ersatzteilen

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung Leistungsausfüh- rung gelten als vorweg genehmigt. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist Liefer-/Leis- tungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßEANLAGENGRÖSSE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand tungs-/ Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, dies um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raumsZeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH Sachlich (ZB ANLAGENGRÖßEz.B.: Anlagengröße, BAUFORTSCHRITTBaufortschritt, U.A.u.a.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDENgerechtfertigte Teillieferungen und - leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche nachträgli- che Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen Änderun- gen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern be- steht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall aus- gehandelt wird. 8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer Abänderung Abände- rung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert verlän- gert sich die Liefer-/Leistungsfrist Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen ange- messenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raumskürze- ren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen not- wendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. SACHLICH Sachlich (ZB ANLAGENGRÖßEzB Anlagengröße, BAUFORTSCHRITTBaufortschritt, U.A.u.a.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDENgerechtfertigte Teillieferungen und -leistun- gen sind zulässig und können gesondert in Rech- nung gestellt werden. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Leistungsausführung. 8.1. 8.1 Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. 8.2 Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Grün- den auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages8.3 Sachlich (z.B. Anlagengröße, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen ZeitraumBaufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. 8.48.4 Zugangscodes sowie die Dokumentation für die Programmierung verbleiben bei uns, bis der Kunde deren Ausfolgung verlangt. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss die Ausfolgung, sind wir berechtigt, eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeit- raumsDokumentation des Zustandes der Alarmanlage zum Zeitpunkt der Ausfolgung anzufertigen und ist der Kunde verpflichtet, stellt dies eine Vertragsänderung dardaran mitzuwirken. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufenDer Kunde verpflichtet sich, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessenfür die hiefür sowie für Änderung der Errichtercodes, Übergabe der Daten, etc. notwendige Arbeitszeit und erforderliche zusätzliche Kosten (An- und Rückfahrt) zu tragen. 8.58.5 Durch die Herausgabe des Errichtercodes wird ein Eingriff in sämtliche Programmiereinstellungen der Sicherheitsanlage (Alarmanlage, Videoüberwachungsanlage, Zutrittskontrollanlage, etc.) ermöglicht. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßEMit einem entsprechenden Eingriff entfällt eine allfällige Garantie. Ebenso wenig bestehen Gewährleistungsansprüche für Funktionsstörungen, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDENdie auf Eingriffe in die Programmierung der Alarmanlage durch den Kunden bzw. Dritte zurückzuführen sind. 8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsausführung. 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche nachträg- liche Änderungs- und Erweiterungswünsche Erweite- rungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden unternehmeri- schen Xxxxxx zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige ge- ringfügige Änderungen unserer un- serer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigtgeneh- migt. Gegenüber Verbrau- chern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 8.3. Unsere Leistungs- pflichten umfassen in der Regel Installation, Einwei- sung, Transport, Deinstalla- tion, Lagerung und Schulung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Überneh- men wir vertraglich den Transport, können wir hier- für auch Dritte heranziehen. 8.4. Kommt es nach Auftragserteilung Auf- tragserteilung aus welchen Grün- den Gründen auch immer zu einer ei- ner Abänderung oder Ergänzung Er- gänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen an- gemessenen Zeitraum. 8.48.5. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb inner- halb eines kürzeren Zeit- raums, stellt dies eine Vertragsänderung Ver- tragsänderung dar. Hierdurch Hier- durch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.58.6. SACHLICH (ZB ANLAGENGRÖßE, BAUFORTSCHRITT, U.A.) GERECHTFERTIGTE TEILLIEFERUNGEN UND -LEISTUNGEN SIND ZULÄSSIG UND KÖNNEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT WERDENSachlich gerechtfer- tigte Teillieferungen und - leistungen sind zulässig und können gesondert in Rech- nung gestellt werden. 8.68.7. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart(Vor-)Installation, so gilt Auf- und Abbau, Entsorgung sowie Bedienung der Leis- tungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate Geräte erfolgen nach Bestellung als abgerufenMaßgabe der örtlichen Gegebenheiten, technischen Möglichkeiten und den Anweisungen des Kunden durch den von ihm benannten Ansprechpartner.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Kommunikations Elektroniker