Leistungsausführung. 8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 8.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker, Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Leistungsausführung. 8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt aus- gehandelt wird.
8.2. Sachlich (zB z.B. Baufortschritt, Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.u. a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Leistungsausführung. 8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2. Sachlich (zB z B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Dem 8.1.Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2. Sachlich 8.2.Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.16.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.26.2. Sachlich (zB z. B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.u. a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt ausgehan- delt wird.
8.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen –leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Leistungsausführung. 8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt ausge- handelt wird.
8.2. Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig zu- lässig und können gesondert in Rechnung gestellt werdenwer- den.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. 9.1 Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2. 9.2 Sachlich (zB z.B. Anlagengröße, BaufortschrittBauforschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen –leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungs- ausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Ge- genüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung Rech- nung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Leistungsausführung. 8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsaus- führung Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses diese Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen –Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Spengler