Leistungsausführung. 9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Ände- rungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. 9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen ange- messenen Zeitraum. 9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen erhöht.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services, Instandsetzungsarbeiten
Leistungsausführung. 9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche Erweiterungswün- sche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Ände- rungen Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung Abän- derung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen ange- messenen angemessenen Zeitraum.
9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen erhöht.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Leistungsausführung. 9.17.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.27.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, zumutbare sachlich gerechtfertigte, gerechtfertigte geringfügige Ände- rungen Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
9.37.3. Kommt es nach Auftragserteilung, Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer, immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen ange- messenen angemessenen Zeitraum.
9.47.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen erhöhtangemessen.
7.5. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Ände- rungen Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen ange- messenen angemessenen Zeitraum.
9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen angemessen erhöht.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungsausführung. 9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des 6.1 Dem Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, zumutbare sachlich gerechtfertigte, gerechtfertigte geringfügige Ände- rungen Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3. 6.2 Kommt es nach Auftragserteilung, Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer, immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen ange- messenen angemessenen Zeitraum.
9.4. 6.3 Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies diese eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen erhöhtangemessen.
6.4 Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsausführung. 9.18.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.nachträgliche
9.28.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, zumutbare sachlich gerechtfertigte, gerechtfertigte geringfügige Ände- rungen Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.38.3. Kommt es nach Auftragserteilung, Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer, immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen ange- messenen angemessenen Zeitraum.
9.48.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen erhöhtangemessen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Leistungsausführung. 9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.28.1. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, zumutbare sachlich gerechtfertigte, gerechtfertigte geringfügige Ände- rungen Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.38.2. Kommt es nach Auftragserteilung, Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer, immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist Liefer- /Leistungsfrist um einen ange- messenen angemessenen Zeitraum.
9.48.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen erhöhtangemessen.
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Leistungsausführung. 9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Ände- rungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen Grunden auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen ange- messenen Zeitraum.
9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren kürze- ren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig not- wendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand ange- messen erhöht.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services