Leistungsgegenstand. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst drei Leistungsbestandteile, nämlich den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Anschluss, den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Transport sowie den Layer‐2‐ BSA‐Übergabeanschluss. Die Leistungen des Anbieters und die Eigenschaften und Beschaffenheit des Layer‐2‐BSA sind im Einzelnen detailliert in den folgenden Anlagen dieses Hauptvertrages beschrieben. • Anlage 1: Leistungsbeschreibung • Xxxxxx 0: Entgeltstruktur und Preisliste • Xxxxxx 0: Abkürzungen und Definitionen Die Anlagen sind Vertragsbestandteile. Die Bestimmungen dieses Hauptvertrages sind, im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Anlagen und den Bestimmungen des Hauptvertrages, entscheidend. Die Zuführung zur Übergabeschnittelle des Anbieters, an der die Übergabe des Datenverkehrs stattfindet, ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistung.
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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement, Telecommunications
Leistungsgegenstand. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst drei LeistungsbestandteileLeistungs- bestandteile, nämlich den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐AnschlussLayer-2-BSA-Vectoring-Anschluss, den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Transport Layer-2-BSA-Vectoring-Transport sowie den Layer‐2‐ BSA‐ÜbergabeanschlussLayer-2-BSA-Überga- beanschluss. Die Leistungen des Anbieters und die Eigenschaften und Beschaffenheit Beschaf- fenheit des Layer‐2‐BSA Layer-2-BSA sind im Einzelnen detailliert in den folgenden folgen- den Anlagen dieses Hauptvertrages beschrieben. • c Anlage 1: Leistungsbeschreibung • c Xxxxxx 0: Prozessbeschreibung zu den Entstörungsprozessen c Anlage 3: Entgeltstruktur und Preisliste • Xxxxxx 0c Anlage 4: Abkürzungen und Definitionen Die Anlagen sind Vertragsbestandteile. Die Bestimmungen dieses Hauptvertrages sind, im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Anlagen und den Bestimmungen des HauptvertragesHauptver- trages, entscheidend. Die Zuführung zur Übergabeschnittelle des Anbieters, an der die Übergabe des Datenverkehrs stattfindet, ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen vertrags- gegenständlichen Leistung.
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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement
Leistungsgegenstand. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst drei Leistungsbestandteile, nämlich den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Anschluss, den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Transport sowie den Layer‐2‐ BSA‐Übergabeanschluss. wie folgt aufgeführt: - Layer-2-BSA-Vectoring-Anschluss - Layer-2-BSA-Vectoring-Transport - Layer-2-BSA-Übergabeanschluss Die Leistungen des Anbieters und die Eigenschaften und Beschaffenheit des Layer‐2‐BSA Layer-2-BSA sind im Einzelnen detailliert in den folgenden Anlagen dieses Hauptvertrages beschriebenVertragswerkes erläutert. • - Anlage 1: Leistungsbeschreibung • - Xxxxxx 0: Entgeltstruktur und Preisliste • Xxxxxx 0- Anlage 3: Abkürzungen Begriffe und Definitionen Die aufgeführten Anlagen sind VertragsbestandteileVertragsbestandteile zwischen dem Anbieter sowie Kunde. Die Bestimmungen dieses Hauptvertrages Vertragswerkes sind, im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Anlagen und den Bestimmungen des HauptvertragesVertragswerkes, entscheidend. Die Zuführung Zuführungen zur Übergabeschnittelle Übergabeschnittstellen des Anbieters, an der die Übergabe des Datenverkehrs stattfindet, ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistung.
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Samples: Musterangebot Vertrag
Leistungsgegenstand. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst drei Leistungsbestandteile, nämlich den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐AnschlussLay- er-2-BSA-Vectoring-Anschluss, den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Transport Layer-2-BSA-Vectoring-Transport sowie den Layer‐2‐ BSA‐ÜbergabeanschlussLayer-2-BSA- Übergabeanschluss. Die Leistungen des Anbieters und die Eigenschaften und Beschaffenheit des Layer‐2‐BSA Layer-2-BSA sind im Einzelnen detailliert in den folgenden Anlagen dieses Hauptvertrages beschrieben. • : □ Anlage 1: Leistungsbeschreibung • Xxxxxx 0Leistungsbeschreibungen □ Anlage 2: Entgeltstruktur und Preisliste • Xxxxxx 0□ Anlage 3: Abkürzungen und Definitionen Die Anlagen sind Vertragsbestandteile. Die Bestimmungen dieses Hauptvertrages sind, im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Anlagen und den Bestimmungen des Hauptvertrages, Hauptvertrages entscheidend. Die Zuführung zur Übergabeschnittelle des Anbieters, an der die Übergabe des Datenverkehrs stattfindet, ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistung.
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Samples: Layer 2 Bsa Hauptvertrag
Leistungsgegenstand. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst drei Leistungsbestandteile, nämlich den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐AnschlussLayer- 2-BSA-Vectoring-Anschluss, den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Transport Layer-2-BSA-Vectoring-Transport sowie den Layer‐2‐ BSA‐ÜbergabeanschlussLayer-2-BSA- Übergabeanschluss. Die Leistungen des Anbieters und die Eigenschaften und Beschaffenheit des Layer‐2‐BSA Layer-2-BSA sind im Einzelnen detailliert in den folgenden Anlagen dieses Hauptvertrages beschrieben. • Anlage 1: Leistungsbeschreibung • Xxxxxx 0: Entgeltstruktur und Preisliste • Xxxxxx 0: Abkürzungen und Definitionen Die Anlagen sind Vertragsbestandteile. Die Bestimmungen dieses Hauptvertrages sind, im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Anlagen und den Bestimmungen des Hauptvertrages, entscheidend. Die Zuführung zur Übergabeschnittelle des Anbieters, an der die Übergabe des Datenverkehrs stattfindet, ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistung.
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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement