Leistungsgegenstand. (1) Im Rahmen des Support- und Maintenance erbringt der Anbieter folgende Leistungen: a. Bereitstellung eines Service Desk zur Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlermeldungen, b. Behebung von Fehlern in der Vertragssoftware, c. Lieferung und Überlassung von Updates und (2) Der oben umrissene Gegenstand der Support und Maintenanceleistungen wird in der Leistungsbeschreibung oder Service Level Agreement (SLA) ggfs. näher konkretisiert. (3) Für Fremdsoftware können die Support- und Maintenanceleistungen von der Leistungs- beschreibung bzw. SLA abweichen. Solche abweichenden oder ergänzende Be- dingungen werden ggfs. dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestellt. Der Anbieter kann abweichend von der Leistungsbeschreibung bzw. SLA eine andere Leistung festlegen, wenn der Dritthersteller der Fremdsoftware seinerseits seine Support- und Maintenanceleistungen ändert. Die Erbringung von Support- und Maintenance- leistungen für Fremdsoftware kann direkt durch den Drittanbieter erfolgen. (4) Der Anbieter erbringt die hier beschriebenen Leistungen nur für Standardsoftware. Wünscht der Kunde darüber hinaus auch Support und Maintenance von individuell für den Kunden entwickelter Software (z.B. kundenspezifische Anpassungen/Modifika- tionen zu der Vertragssoftware), so sind derartige Leistungen vergütungspflichtig und gesondert zu vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Leistungsgegenstand. (1) Im Rahmen des von Support- und Maintenance erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
a. Bereitstellung eines Service Desk zur Entgegennahme Entgegen- nahme und Bearbeitung von Fehlermeldungen,
b. Behebung von Fehlern in der VertragssoftwareAnbieter Software,
c. Lieferung und Überlassung von Updates und
d. Lieferung einer erneuten Programmkopie der An- bieter Software, wenn der Kunde zur Nutzung der gekauften Anbieter Software eine Ersatzkopie be- nötigt. Durch die Lieferung einer erneuten Kopie werden keine zusätzlichen Nutzungsrechte begrün- det.
(2) Der oben umrissene Gegenstand der Support und Maintenanceleistungen Main- tenance-Leistungen wird in der Leistungsbeschreibung oder o- der Service Level Agreement (SLA) ggfs. näher konkretisiertkonkreti- siert.
(3) Für Fremdsoftware können die leistet der Anbieter keine Support- und Maintenanceleistungen von der Leistungs- beschreibung bzw. SLA abweichen. Solche abweichenden oder ergänzende Be- dingungen werden ggfs. dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestellt. Der Anbieter kann abweichend von der Leistungsbeschreibung bzw. SLA eine andere Leistung festlegen, wenn der Dritthersteller der Fremdsoftware seinerseits seine Support- und Maintenanceleistungen ändert. Die Erbringung von Support- und Maintenance- leistungen für Fremdsoftware kann direkt durch den Drittanbieter erfolgenMaintenance-Leistungen.
(4) Der Anbieter erbringt die hier beschriebenen Leistungen nur für Standardsoftware. Wünscht der Kunde darüber hinaus auch Support und Maintenance von individuell für den Kunden entwickelter Software (z.B. kundenspezifische Anpassungen/Modifika- tionen Modifikationen zu der Vertragssoftware), so sind derartige Leistungen vergütungspflichtig und gesondert ge- sondert im Angebot zu vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsgegenstand. (1) Im Rahmen des Support- und Maintenance erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
a. Bereitstellung eines Service Desk zur Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlermeldungen,
b. Behebung von Fehlern Xxxxxxx in der Vertragssoftware,
c. Lieferung und Überlassung von Updates und
x. Xxxxxxxxx einer erneuten Programmkopie der Vertragssoftware, wenn der Kunde zur Nutzung der gekauften Vertragssoftware eine Ersatzkopie benötigt. Durch die Lieferung einer erneuten Kopie werden keine zusätzlichen Nutzungsrechte begründet.
(2) Der oben umrissene Gegenstand der Support und Maintenanceleistungen wird in der Leistungsbeschreibung einer Leistungsbe- schreibung oder Service Level Agreement (SLA) ggfs. näher konkretisiert.
(3) Für Fremdsoftware können die Support- und Maintenanceleistungen Mainte- nanceleistungen von der Leistungs- beschreibung Leistungsbeschreibung bzw. SLA abweichen. Solche abweichenden oder ergänzende Be- dingungen werden ggfsBedingungen sind ggf. dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestelltEinzelvertrag als Anlage beigefügt. Der Anbieter kann abweichend von der Leistungsbeschreibung bzw. SLA eine andere Leistung festlegen, wenn der Dritthersteller der Fremdsoftware seinerseits seine Support- und Maintenanceleistungen ändert. Die Erbringung von Support- und Maintenance- leistungen für Fremdsoftware kann direkt durch den Drittanbieter erfolgen.
(4) Der Anbieter erbringt die hier beschriebenen Leistungen nur für Standardsoftware. Wünscht der Kunde darüber hinaus auch Support und Maintenance von individuell für den Kunden entwickelter Software (z.B. kundenspezifische Anpassungen/Modifika- tionen Modifikationen zu der Vertragssoftware), so sind derartige Leistungen vergütungspflichtig und gesondert zu vereinbaren.
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Leistungsgegenstand. (1) Im Rahmen des Support- und Maintenance erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
a. Bereitstellung eines Service Desk zur Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlermeldungen,
b. Behebung von Fehlern in der Vertragssoftware,
c. Lieferung und Überlassung von Updates und
d. Lieferung einer erneuten Programmkopie der Vertragssoftware, wenn der Kunde zur Nutzung der gekauften Vertragssoftware eine Ersatzkopie benötigt. Durch die Lieferung einer erneuten Kopie werden keine zusätzlichen Nutzungsrechte begründet.
(2) Der oben umrissene Gegenstand der Support und Maintenanceleistungen wird in der Leistungsbeschreibung Leistungsbe- schreibung oder Service Level Agreement (SLA) ggfs. näher konkretisiert.
(3) Für Fremdsoftware können die Support- und Maintenanceleistungen Mainte- nanceleistungen von der Leistungs- beschreibung Leistungsbeschreibung bzw. SLA abweichen. Solche abweichenden oder ergänzende Be- dingungen Bedingungen werden ggfs. dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestelltVerfügung. Der Anbieter kann abweichend von der Leistungsbeschreibung bzw. SLA eine andere Leistung festlegen, wenn der Dritthersteller der Fremdsoftware seinerseits seine Support- und Maintenanceleistungen ändert. Die Erbringung von Support- und Maintenance- leistungen für Fremdsoftware kann direkt durch den Drittanbieter erfolgen.
(4) Der Anbieter erbringt die hier beschriebenen Leistungen nur für Standardsoftware. Wünscht der Kunde darüber hinaus auch Support und Maintenance von individuell für den Kunden entwickelter Software (z.B. kundenspezifische Anpassungen/Modifika- tionen Modifikationen zu der Vertragssoftware), so sind derartige Leistungen vergütungspflichtig und gesondert im zu vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen