Leistungszeitraum Musterklauseln

Leistungszeitraum. Der jeweilige Rahmenvertrag wird mit einer fixen Vertragslaufzeit abgeschlossen, wobei die Möglichkeit einer optionalen Verlängerung (siehe A2_Vertragsbestimmungen TFM RV besteht. Der Beginn und das Ende des losspezifischen Leistungszeitraumes ist im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses angeführt.
Leistungszeitraum. TA erbringt die Leistungen unter dem Servicevertrag nur während der üblichen Geschäftszei- ten der TA von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr MEZ und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr MEZ, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage. Eine darüber hinausgehende Leistungspflicht besteht nicht. Hiervon abweichende Servicezeiten können gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart werden.
Leistungszeitraum. Rahmenverträge werden in der Regel mit einem fixen Leistungszeitraum von 3 Jahren abgeschlossen. Der Leistungszeitraum definiert den Zeitraum, innerhalb dessen der AG Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag tätigen kann. Der tatsächliche Leistungszeitraum ist im Dokument A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV im jeweiligen Vertrag bzw der tatsächliche Beginn und das Ende des Leistungszeitraumes im Leistungsverzeichnis festgelegt. Der AG hat das Recht, nicht jedoch die Pflicht, den Vertrag vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums einseitig um jeweils ein oder mehrere weitere/s Jahr/e zu verlängern, wobei die maximale Verlängerungsdauer drei Jahre beträgt. Die Ausübung dieses Optionsrechtes ist dem AN vom AG spätestens drei Monate vor Ende des jeweils laufenden Leistungszeitraums zum Monatsletzten schriftlich (E-Mail an die vom AN genannte E-Mail- Adresse ausreichend) mitzuteilen.
Leistungszeitraum. Die Saison erstreckt sich vom 1. November des laufenden Jahres, bis zum 31. Xxxx des folgenden Jahres. Vertragsbeginn ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 14 Tage nach Einlangen des schriftlichen Auftrages. Die Leistungserbringung erfolgt (bei nächtlichem Schneefall) in den Nachtstunden (ca. 2h00 Uhr bis 6h00 Uhr) und wird bei anhaltendem Schneefall im Zuge weiterer Einsätze bei Bedarf fortgesetzt. Die Intervalle betragen ca. 4-6 Stunden. Bei Einsetzen der Niederschläge tagsüber, erfolgt der Einsatzbeginn mit Liegenbleiben des Schnees, sobald eine Räumung notwendig erscheint, oder ab Auftreten von Glatteis. Die Betreuung der Liegenschaft erfolgt dann innerhalb von ca. 6 Stunden. Zu diesen Zeitangaben ist eine dem technischen Aufwand und der Verkehrssituation entsprechende Anfahrtszeit eventuell dazuzuzählen. Ein Nacharbeiten bzw. ein weiterer Arbeitsgang (z.B. bei Glatteisbildung durch Tauwetter, Anhäufung durch Schneeräumgeräte, ein- oder ausparkende Autos, spielende Kinder, freigeschaufelte Autos usw.) ist nicht in diesem Vertrag inkludiert und ist daher über zusätzlichen Auftrag zu bezahlen. Für unvorhergesehene Eisbildung und Schneelage (z.B. defekte oder gefrorene Dachrinnen, Dachlawinen etc.) ist der Auftragnehmer sowohl von der Haftung, wie auch von der Leistungserbringung befreit. - Dies gilt auch bei regionalem "Schneefall", welcher durch Industrieabgase ausgelöst wird. Ein Abtransport von Schnee ist nur gegen gesonderte Verrechnung möglich.
Leistungszeitraum. 6.1 Der AG ist berechtigt, dem AN angemessene Fristen für die Leistungserbringung – auch für Teilleistungen – zu setzen. Gerät der AN mit der Erbringung der Leis- tung in Verzug, kann der AG eine Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf den Vertrag kündigen. 6.2 Hat der AG ein Ingenieurbüro für Netzwerkplanung mit der Terminplanung und -überwachung beauftragt, so gelten die im Netzwerkplan enthaltenen Termine. 6.3 Der AG ist berechtigt, Termine oder Ausführungsfristen nachträglich zu ändern, wenn dies zur Anpassung an den Ablauf des Bauvorhabens notwendig wird.
Leistungszeitraum. 2.1. J. V. Furrer GmbH hat das in 1.2 genannte Werk spätestens bis zum [Datum] abnahmereif und mängelfrei herzustellen.
Leistungszeitraum. Der Auftragnehmer hat das oben genannte Werk spätestens bis zum [Datum] abnahmereif und frei von Mängeln herzustellen.
Leistungszeitraum. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die beauftragten Leistungen binnen der Lieferfrist und den sonstigen inhaltlichen Anorderungen, die insbesondere im Einladungsschreiben des Auftraggebers enthalten sind, zu erbringen. Eine fristgemäße Leistungserbringung liegt je- denfalls nur dann vor, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist den vollständigen Leis- tungsumfang vom Auftragnehmer erhalten und übernommen hat. Für den Auftraggeber ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht überschreitet. Überschreitet der Auftragnehmer dennoch diese Lieferfrist, hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer jeweils einen verschulden- sunabhängigen Anspruch auf eine Mindest-Vertragsstrafe von 0,1% der Auftragssumme in- klusive MWSt pro Tag des Verzugs, höchstens jedoch auf 15% der Auftragssumme inklusive MWSt.
Leistungszeitraum. Im LFZ-Vertrag vereinbarter Zeitraum, für den Vertragsabrufe durch GASCADE möglich sind.
Leistungszeitraum. Der Leistungszeitraum beginnt entweder: (i) am Tag des Erwerbs, wenn der Lizenznehmer die Software und Leistungen elektronisch herunterlädt, oder (ii) an dem Tag, an dem die Leistungen aktiviert werden, und setzt sich für den Zeitraum fort, der in den Leistungsunterlagen oder der Bestellung festgelegt wurde. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie die Software vernichten oder Ihr Konto durch Befolgung der Anweisungen auf xxx.xxxxxxx.xx schließen. Dieser Vertrag wird automatisch gekündigt, wenn Sie die allgemeinen Bedingungen dieses Vertrages nicht einhalten. Acronis behält sich das Recht vor, den Nutzern jederzeit in eigenem Ermessen die Teilnahme zu verweigern bzw. diese auszusetzen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie nach einer solchen Vertragskündigung alle Kopien der Software vernichten und permanent löschen und dass Ihre Zugriffsrechte auf die Leistungen sofort gekündigt werden. Die Bedingungen der Artikel Zustimmung zur Erhebung von nicht persönlichen Daten, geistiges Eigentum, Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung und Sonstiges bestehen nach Auslaufen oder Kündigung des Vertrags fort. SOLLTE DIESER VERTRAG AUS EINEM ANDEREN GRUND ALS EINE NICHTEINHALTUNG IHRERSEITS GEKÜNDIGT WERDEN, WIRD ACRONIS ALLE GESCHÄFTLICH ANGEMESSENEN ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN, IHNEN FÜR EINEN ZEITRAUM VON DREI