Lieferungen. 1. Die in einer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend (Fixgeschäft). Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen. Insbesondere sind wir berechtigt, bei nicht fristgerechter Lieferung ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und vom Lieferanten Schadensersatz, z.B. wegen der Kosten von Deckungsgeschäften, zu verlangen. 2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. 3. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen können von uns zurückgewiesen werden. Soweit wir Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen akzeptieren, gelten im Übrigen die Regelungen wie bei Komplettlieferungen. 4. Die vorbehaltlose Annahme verspäteter Leistungen stellt keinen Verzicht auf Ersatz des durch die Verspätung entstandenen Schadens dar. Wir sind berechtigt, diesen Schaden konkret zu berechnen oder pauschaliert in Höhe von 0,3 % des Lieferwerts je Kalendertag, höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes. Dem Lieferanten bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Im Übrigen stehen uns im Falle des Lieferverzuges die gesetzlichen Ansprüche zu. 5. Der Lieferant hat jeder Lieferung einen Lieferschein beizufügen und diesen der Warenannahme bzw. der Empfangsstation unaufgefordert auszuhändigen. Alle Papiere müssen unsere Bestellnummern und unsere Materialnummer enthalten. Die Chargennummer muss Bestandteil des Lieferscheins sein. Am Tage der Versendung hat der Lieferant auf Anforderung an die bestellende Stelle eine Versandanzeige per Fax zu übermitteln, die die Angaben des Lieferscheins enthält. 6. Der Lieferant ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zur Einsetzung von Unterlieferanten berechtigt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferungen. 1Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die in einer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend (Fixgeschäft)Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den jeweiligen Transporteur übergeben ist. Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen. Insbesondere sind wir berechtigt, bei nicht fristgerechter Lieferung ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und vom Lieferanten Schadensersatz, z.B. wegen der Kosten von Deckungsgeschäften, zu verlangen.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibtFür den Fall, dass wir etwa die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
3Versendungskosten oder die Anfuhr übernommen haben, geht die Gefahr über, sobald der Liefergegenstand unser Werk bzw. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen können von uns zurückgewiesen werden. Soweit wir Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen akzeptieren, gelten im Übrigen die Regelungen wie bei Komplettlieferungen.
4Lager verlassen hat. Die vorbehaltlose Annahme verspäteter Leistungen stellt keinen Verzicht angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Fixe Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang der zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännisch und technisch geordneten und endgültigen Angaben. Bei Nichteinhalten einer Lieferfrist haben wir Anspruch auf Ersatz des durch eine Nachlieferfrist von mindestens einem Monat. In allen Fällen, in denen uns die Verspätung entstandenen Schadens darLieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (Zufall, höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferungen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Bezugsbeschränkungen etc.), verlängert sich die uns zustehende Nachlieferfrist angemessen, zumindest jedoch um 2 Monate. Wir sind jedoch in diesen Fällen berechtigt, diesen Schaden konkret vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu berechnen oder pauschaliert in Höhe von 0,3 % des Lieferwerts je Kalendertagvertreten hat, höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes. Dem Lieferanten bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Im Übrigen stehen uns im Falle des Lieferverzuges geht die gesetzlichen Ansprüche zu.
5Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Der Lieferant Lieferungsempfänger hat jeder Lieferung dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Zulieferfahrzeugen erreichbar ist. Zufahrtswege müssen für einen Lieferschein beizufügen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von 40 t zugelassen und diesen der Warenannahme bzw. der Empfangsstation unaufgefordert auszuhändigen. Alle Papiere müssen unsere Bestellnummern und unsere Materialnummer enthalten. Die Chargennummer muss Bestandteil des Lieferscheins geeignet sein. Am Tage der Versendung hat der Lieferant auf Anforderung an die bestellende Stelle eine Versandanzeige per Fax zu übermittelnSämtliche Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt, die die Angaben des Lieferscheins enthältdass auch wir selbst fristgerecht beliefert werden.
6. Der Lieferant ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zur Einsetzung von Unterlieferanten berechtigt.
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Lieferungen. 1. 4.1 Die in einer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend (Fixgeschäft). Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen. Insbesondere sind wir berechtigt, bei nicht fristgerechter Lieferung ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und vom Lieferanten Liefe- ranten Schadensersatz, z.B. wegen der Kosten von Deckungsgeschäften, Deckungsgeschäften zu verlangen.
2. 4.2 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
3. 4.3 Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen können von uns zurückgewiesen werden. Soweit wir Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen Liefe- rungen akzeptieren, gelten im Übrigen die Regelungen wie bei Komplettlieferungen.
4. 4.4 Die vorbehaltlose Annahme verspäteter Leistungen stellt keinen Verzicht auf Ersatz des durch die Verspätung entstandenen Schadens Scha- dens dar. Wir sind berechtigt, diesen Schaden konkret zu berechnen oder pauschaliert in Höhe von 0,3 % des Lieferwerts je Kalendertag, höchstens jedoch 5 10 % des LieferwertesLieferwertes zu berechnen. Dem Lieferanten bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Im Übrigen stehen uns im Falle des Lieferverzuges die gesetzlichen Ansprüche zu.
5. 4.5 Der Lieferant hat jeder Lieferung einen Lieferschein beizufügen und diesen der Warenannahme bzw. der Empfangsstation unaufgefordert unaufge- fordert auszuhändigen. Alle Papiere müssen unsere Bestellnummern und unsere Materialnummer enthalten. Die Chargennummer muss Bestandteil des Lieferscheins sein. Am Tage der Versendung hat der Lieferant auf Anforderung an die bestellende Stelle eine Versandanzeige Versandan- zeige per Fax E-Mail zu übermitteln, die die Angaben des Lieferscheins enthält.
6. 4.6 Der Lieferant ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zur Einsetzung von Unterlieferanten berechtigt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferungen. 17.1 Bei Versand sind die einschlägigen Vorschriften des gewählten Transportträgers zu beachten und die für MiRO günstigsten Verfrachtungsmöglichkeiten zu wählen, soweit die Beförderungsweise nicht individualvertraglich oder durch sonstige Best- immungen vorgeschrieben ist. Für jede einzelne Sendung jeder Bestellung hat der Auftragnehmer, unabhängig von der Art des Versands und der Rechnungserteilung, spätestens am Tage des Abganges der Ware eine ausführliche Versandanzei- ge an MiRO abzusenden.
7.2 Versandanzeigen, Frachtbriefe, Paketaufschriften, Aufklebe- und Anhängerzettel bei Stückgütern, Waggonklebezettel und Rechnungen müssen MiRO-Bestellnummer und Bestelldatum aufweisen. In den Versandanzeigen und Rechnungen ist darüber hinaus unbedingt der Versandvermerk des Auftrages anzugeben.
7.3 Die durch die Außerachtlassung dieser Vorschriften entstehenden Wagenstandsgelder und sonstige Kosten fallen dem Auf- tragnehmer zur Last. Bei Weitergabe der Bestellung haftet der Auftragnehmer für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten. Diese haben ihren Auftraggeber in allen Schriftstücken namhaft zu machen.
7.4 Alle Waren sind derart zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf eine unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Falls die Verpackung besonders berechnet wird, sind die Kosten hierfür gesondert in Angebot und Rechnung aufzuführen. Die in einer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend (Fixgeschäft)Berechnung hat zu Selbstkosten zu erfolgen. Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen. Insbesondere Bei frachtfreier Rücksendung sind wir berechtigtMiRO zwei Drittel des Rechnungsbetrages der Verpackung gutzuschreiben.
7.5 Die Lieferung hat, wenn nicht anders vereinbart wurde, bei nicht fristgerechter Lieferung ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten LKW-Sendungen frei Werk und vom Lieferanten Schadensersatz, z.B. wegen der Kosten von Deckungsgeschäften, bei Bahnsendungen frei Emp- fangsstation zu verlangen.
2erfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich Auftragnehmer trägt in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kanndiesem Fall das Transportrisiko. Etwaige Versicherungskosten sind ge- sondert auszuweisen.
3. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen können von uns zurückgewiesen werden. Soweit wir Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen akzeptieren, gelten im Übrigen die Regelungen wie bei Komplettlieferungen.
4. Die vorbehaltlose Annahme verspäteter Leistungen stellt keinen Verzicht auf Ersatz des durch die Verspätung entstandenen Schadens dar. Wir sind berechtigt, diesen Schaden konkret zu berechnen oder pauschaliert in Höhe von 0,3 % des Lieferwerts je Kalendertag, höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes. Dem Lieferanten bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Im Übrigen stehen uns im Falle des Lieferverzuges die gesetzlichen Ansprüche zu.
5. Der Lieferant hat jeder Lieferung einen Lieferschein beizufügen und diesen der Warenannahme bzw. der Empfangsstation unaufgefordert auszuhändigen. Alle Papiere müssen unsere Bestellnummern und unsere Materialnummer enthalten. Die Chargennummer muss Bestandteil des Lieferscheins sein. Am Tage der Versendung hat der Lieferant auf Anforderung an die bestellende Stelle eine Versandanzeige per Fax zu übermitteln, die die Angaben des Lieferscheins enthält.
6. Der Lieferant ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zur Einsetzung von Unterlieferanten berechtigt.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferungen. 1a) Die Liefertermine ergeben sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind circa-Fristen und gelten nur dann als verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
b) Nachträgliche Änderungen der Liefertermine seitens des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat; der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Verkäufer etwaige Mehrkosten zu ersetzen. In jedem Fall sind aber Änderungen der Liefertermine 24 Stunden vor einer Bestellung angegebene Lieferzeit vereinbarten Lieferung ausgeschlossen.
c) In jedem Falle stehen Lieferfristen und Termine unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen der Danone setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vorabverpflichtungen des Käufers voraus.
d) Danone ist bindend zu Teillieferungen berechtigt.
e) Lieferverzögerungen können nur einen Anspruch auf Schadenersatz begründen, wenn die Parteien ausdrücklich einen festen Liefertermin vereinbart haben, wobei die Höhe des Schadenersatzes keinesfalls 10 % des Rechnungspreises der jeweiligen Produkte übersteigen darf.
f) Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers durch eine von Danone beauftragte Transportperson ohne Entladung, (FixgeschäftDAP Incoterms 2010). Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen. Insbesondere sind wir berechtigt, bei nicht fristgerechter Lieferung ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten Der Transport erfolgt auf Gefahr und vom Lieferanten Schadensersatz, z.B. wegen der Kosten von Deckungsgeschäften, zu verlangenRisiko des Käufers.
2g) Die Weitergabe mangelhafter Ware an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, ist nicht gestattet. Der Lieferant Kunde hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine Weitergabe mangelhafter Ware an Dritte verhindern. Beanstandete Ware ist verpflichtetsachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Veräußert der Käufer die Ware dennoch, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzenob unverändert oder verändert, so stellt der Käufer Danone im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass und soweit er für den die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
3. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen können von uns zurückgewiesen werden. Soweit wir Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen akzeptieren, gelten Haftung auslösenden Fehler im Übrigen die Regelungen wie bei KomplettlieferungenAußenverhältnis selbst haften würde.
4. Die vorbehaltlose Annahme verspäteter Leistungen stellt keinen Verzicht auf Ersatz des durch die Verspätung entstandenen Schadens dar. Wir sind berechtigt, diesen Schaden konkret zu berechnen oder pauschaliert in Höhe von 0,3 % des Lieferwerts je Kalendertag, höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes. Dem Lieferanten bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Im Übrigen stehen uns im Falle des Lieferverzuges die gesetzlichen Ansprüche zu.
5. Der Lieferant hat jeder Lieferung einen Lieferschein beizufügen und diesen der Warenannahme bzw. der Empfangsstation unaufgefordert auszuhändigen. Alle Papiere müssen unsere Bestellnummern und unsere Materialnummer enthalten. Die Chargennummer muss Bestandteil des Lieferscheins sein. Am Tage der Versendung hat der Lieferant auf Anforderung an die bestellende Stelle eine Versandanzeige per Fax zu übermitteln, die die Angaben des Lieferscheins enthält.
6. Der Lieferant ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zur Einsetzung von Unterlieferanten berechtigt.
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Samples: Sales Contracts
Lieferungen. 14.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Materialanlieferungen, Krieg, Aufrufe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf Vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Befindet sich der Kunde in einer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend (Fixgeschäft). Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen. Insbesondere Annahmeverzug, sind wir berechtigt, bei nicht fristgerechter Lieferung ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und vom Lieferanten Schadensersatz, z.B. wegen der Kosten von Deckungsgeschäften, Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.
24.3 Zwar senden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Lieferant ist verpflichtetBei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten den Frachtführer oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
3. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen können von uns zurückgewiesen werden. Soweit wir Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen akzeptieren, gelten im Übrigen die Regelungen wie bei Komplettlieferungen.
4. Die vorbehaltlose Annahme verspäteter Leistungen stellt keinen Verzicht auf Ersatz des durch die Verspätung entstandenen Schadens dar. Wir sind berechtigt, diesen Schaden konkret zu berechnen oder pauschaliert in Höhe von 0,3 % des Lieferwerts je Kalendertag, höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes. Dem Lieferanten bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Im Übrigen stehen uns im Falle des Lieferverzuges die gesetzlichen Ansprüche zu.
5. Der Lieferant hat jeder Lieferung einen Lieferschein beizufügen und diesen der Warenannahme bzw. der Empfangsstation unaufgefordert auszuhändigen. Alle Papiere müssen unsere Bestellnummern und unsere Materialnummer enthalten. Die Chargennummer muss Bestandteil des Lieferscheins sein. Am Tage sonst zur Ausführung der Versendung hat der Lieferant bestimmten Person auf Anforderung an die bestellende Stelle eine Versandanzeige per Fax zu übermitteln, die die Angaben des Lieferscheins enthältdem Kunden über.
6. Der Lieferant ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zur Einsetzung von Unterlieferanten berechtigt.
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