Lohnzahlung. 1 Bei Anordnung von flexibler wöchentlicher Arbeitszeit im Rahmen von Artikel 8 Absatz 3 hat der Arbeitnehmende Anspruch auf eine regelmässige gleichbleibende Lohnzahlung auf der Basis der durchschnittlichen Sollarbeitszeit gemäss Artikel 7 Absatz 2.
Appears in 3 contracts
Samples: www.zpk-schreinergewerbe.ch, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schreinergewerbe, gav.arbeitsrechtler.ch
Lohnzahlung. 1 Bei Anordnung von flexibler wöchentlicher Arbeitszeit im Rahmen von Artikel 8 Absatz 3 hat der Arbeitnehmende Anspruch auf eine regelmässige regelmäs- sige gleichbleibende Lohnzahlung auf der Basis der durchschnittlichen Sollarbeitszeit gemäss Artikel 7 Absatz 2.
Appears in 1 contract
Samples: www.zpk-schreinergewerbe.ch