Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde Musterklauseln

Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet xxx.xxxxx.xx 1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? 2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 3. Wie kann der Vertrag noch enden? 4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag?
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx Fassung 01.10.2018 / 00-000-0000 Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG - im Folgenden SV SparkassenVersicherung - und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. SV SparkassenVersicherung Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0000 000-000 Fax: 0000 000-000 E-Mail-Adresse: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf- tragter – oder per E-Mail unter: E-Mail-Adresse: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx - wird zu den für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen und Er- läuterungen und Klauseln in der derzeit gültigen Fassung erteilt - besteht nur, soweit vom Versicherer schriftlich bestätigt - endet unabhängig von der vereinbarten Dauer zu dem Zeitpunkt, zu dem nach dem Hauptvertrag oder einem weiteren Vertrag über vorläufige Deckung - auch bei einem anderen Versicherer - gleichartiger Versicherungsschutz besteht (§ 52 Absatz 1 S. 1, Absatz 2 VVG) - endet unabhängig von der vereinbarten Dauer zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer mit der Beitragszahlung für den Hauptvertrag oder den weiteren Vertrag über den Vorläufigen Versicherungsschutz in Verzug gerät (§ 52 Absatz 1 S. 2 VVG) - endet unabhängig von der vereinbarten Dauer, wenn der Hauptvertrag mit dem Versicherer, der den Vorläufigen Versicherungsschutz gewährt hat, nicht zustande kommt, weil der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung nach § 8 VVG widerruft oder nach § 5 Absatz 1 und 2 VVG seinen Widerspruch erklärt (§ 52 Absatz 3 VVG), mit Zugang der jeweiligen Erklärung - kann, soweit der Vorläufige Versicherungsschutz nicht befristet ist, von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Die Kündigung des Versicherers wird zwei Wochen nach Zugang wirksam (§ 52 Absatz 4 VVG) Die Aushändigung der Vertragsbestimmungen und der Informationen nach § 7 Absatz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 2 erfolgt bei Versicherungsverträgen, die nicht im Rahmen des Fernabsatzes abgeschlossen werden, nur auf Aufforderung des Versicherungsnehmers, spätestens werden diese Unterlagen mit dem Versicherungsschein übermittelt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages (vorläufige Deckung oder Hauptvertrag) bei einem anderen Versicherer mitzuteilen.
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. ✓ Versichert sind Sie und Ihre Familien- angehörigen im gemeinsamen Haushalt bei folgenden Aktivitäten im Internet: ✓ Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen durch Nichtlieferung oder Beschädigung online gekaufter Waren, ✓ Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen nach Identitätsmissbrauch, ✓ Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch im Internet beim Online-Banking, beim Bezahlen im Internet sowie dem Missbrauch privat genutzter Online-Kundenkontos (auch für Schäden durch Pharming, Phishing und Skimming), ✓ Unterstützung beim Sperren Ihrer Konten und Karten nach einem Identitätsmissbrauch mit Übernahme der Wiederbeschaffungskosten, ✓ Rettung Ihrer gespeicherter Daten nach einer Online-Attacke, ✓ Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing, ✓ Löschen Ihrer persönlichen Daten im Internet nach missbräuchlicher Verwendung durch unbefugte Dritte plus juristische Erstberatung.
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge‌ X.0 Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 3 A.1.1 Was ist versichert? 3 A.1.2 Wer ist versichert? 3 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 3 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 3 A.1.5 Was ist nicht versichert? 4 A.2 Teilkaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug 4 A.2.1 Was ist versichert? 4 A.2.2 Welche Ereignisse sind in Teilkasko versichert? 5 A.2.3 Wer ist versichert? 5 A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 5 A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 5 A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe 6 A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung 7 A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 7 A.2.9 Was ist nicht versichert? 7 A.3 Kfz-Umweltschadensversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz 7 A.3.1 Was ist versichert? 7 A.3.2 Wer ist versichert? 8 A.3.3 Versicherungssumme, Höchstzahlung und Selbstbeteiligung 8 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 8 A.3.5 Was ist nicht versichert? 8 B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 8 C.1 Zahlung des Einmalbeitrags 9 C.2 Beitrag bei kurzfristigen Verträgen und Mindestbeitrag 9 C.3 SEPA-Lastschriftverfahren 9 D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? 9 D.1.1 Bei allen Versicherungsarten 9 D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 9 D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 9 E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 10 E.1.1 Bei allen Versicherungsarten 10 E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 10 E.1.3 Zusätzlich in der Teilkaskoversicherung 10 E.1.4 Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadensversicherung 10 E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 11 F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen 11 G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 12 G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag kündigen? 12 G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag kündigen? 12 G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 12
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet xxx.xxxxx.xx 1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? 2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 3. Wie kann der Vertrag noch enden? 4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag?
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden:
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) legen zusammen mit dem Versicherungsschein den Inhalt Ihrer Unfall- versicherung fest und sind wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags. Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, beson- ders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Keine Branche kommt ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Ver- sicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele ver- wenden, sind diese nicht abschließend.

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

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