Mehrarbeit. 4.1.1. Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit. 4.1.2. Mehrarbeitszuschläge werden bei Abrechnung nach Arbeitsta- gen für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden; bei 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden; bei 22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden; bei 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen. Bei verstetigtem Mo- natseinkommen werden die Stunden, die über 15 % der verstetigten Monatsarbeitszeit hinausgehen mit einem Mehrarbeitszuschlag versehen. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung analog ihrer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Werden Mehrstunden im Monat geleistet, so werden für diese, wenn sie auf das Zeitkonto fließen, ohne Mehrarbeitszuschläge berechnet. Werden die Stunden ausgezahlt, werden die Stunden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % ausgezahlt.
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Samples: Tarifvertrag
Mehrarbeit. 4.1.1. 4.1.1 Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende hinaus- gehende Arbeitszeit.
4.1.2. 4.1.2 Mehrarbeitszuschläge werden bei Abrechnung nach Arbeitsta- gen für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden; bei Stunden 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden; bei Stunden 22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden; bei Stunden 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen. Bei verstetigtem Mo- natseinkommen werden die Stunden, die über 15 % der verstetigten Monatsarbeitszeit hinausgehen mit einem Der Mehrarbeitszuschlag versehen. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung analog ihrer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Werden Mehrstunden im beträgt 25 Prozent und wird jeweils in dem Monat geleistet, so werden für diese, wenn sie auf das Zeitkonto fließen, ohne Mehrarbeitszuschläge berechnet. Werden die Stunden ausgezahlt, werden in dem die Stunden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % ausgezahltMehrarbeit angefallen ist. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte.
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Samples: Tarifwerk Für Die Zeitarbeitsbranche
Mehrarbeit. 4.1.1. Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit.
4.1.2. Mehrarbeitszuschläge werden bei Abrechnung nach Arbeitsta- gen Arbeitstagen für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden; bei 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden; bei 22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden; bei 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen. Bei verstetigtem Mo- natseinkommen werden die Stunden, die über 15 % der verstetigten Monatsarbeitszeit hinausgehen mit einem Mehrarbeitszuschlag versehen. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung analog ihrer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Werden Mehrstunden im Monat geleistet, so werden für diese, wenn sie auf das Zeitkonto fließen, ohne Mehrarbeitszuschläge berechnet. Werden die Stunden ausgezahlt, werden die Stunden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % ausgezahlt.über
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Samples: Tarifvertrag
Mehrarbeit. 4.1.1. Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit.
4.1.2. Mehrarbeitszuschläge werden bei Abrechnung nach Arbeitsta- gen für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden; bei 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden; bei 22 Arbeitstagen Arbeits- tagen über 176 geleistete Stunden; bei 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen. Bei verstetigtem Mo- natseinkommen werden die Stunden, die über 15 % der verstetigten Monatsarbeitszeit hinausgehen mit einem Mehrarbeitszuschlag versehen. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung analog ihrer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Werden Mehrstunden im Monat geleistet, so werden für diese, wenn sie auf das Zeitkonto fließen, ohne Mehrarbeitszuschläge berechnet. Werden die Stunden ausgezahlt, werden die Stunden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % ausgezahlt.
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Samples: Anerkennungstarifvertrag
Mehrarbeit. 4.1.1. 4.1.1 Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende hin- ausgehende Arbeitszeit.
4.1.2. 4.1.2 Mehrarbeitszuschläge werden bei Abrechnung nach Arbeitsta- gen für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden; bei Stunden 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden; bei Stunden 22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden; bei Stunden 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen. Bei verstetigtem Mo- natseinkommen werden die Stunden, die über 15 % der verstetigten Monatsarbeitszeit hinausgehen mit einem Der Mehrarbeitszuschlag versehen. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung analog ihrer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Werden Mehrstunden im beträgt 25 Prozent und wird jeweils in dem Monat geleistet, so werden für diese, wenn sie auf das Zeitkonto fließen, ohne Mehrarbeitszuschläge berechnet. Werden die Stunden ausgezahlt, werden in dem die Stunden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % ausgezahltMehrarbeit angefallen ist. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte.
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Samples: Tarifvertrag
Mehrarbeit. 4.1.1. 4.1.1 Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit.
4.1.2. 4.1.2 Mehrarbeitszuschläge werden bei Abrechnung nach Arbeitsta- gen für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit • 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden; bei Stunden • 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden; bei Stunden • 22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden; bei Stunden • 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen. Bei verstetigtem Mo- natseinkommen werden die Stunden, die über 15 % der verstetigten Monatsarbeitszeit hinausgehen mit einem Der Mehrarbeitszuschlag versehen. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung analog ihrer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Werden Mehrstunden im beträgt 25 Prozent und wird jeweils in dem Monat geleistet, so werden für diese, wenn sie auf das Zeitkonto fließen, ohne Mehrarbeitszuschläge berechnet. Werden die Stunden ausgezahlt, werden in dem die Stunden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % ausgezahltMehrarbeit angefallen ist. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte.
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Samples: Collective Agreement
Mehrarbeit. 4.1.1. Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit.
4.1.2. Mehrarbeitszuschläge werden bei Abrechnung nach Arbeitsta- gen für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit • 20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden; bei Stunden • 21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden; bei Stunden • 22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden; bei Stunden • 23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden hinausgehen. Bei verstetigtem Mo- natseinkommen werden die Stunden, die über 15 % der verstetigten Monatsarbeitszeit hinausgehen mit einem Der Mehrarbeitszuschlag versehen. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Regelung analog ihrer regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Werden Mehrstunden im beträgt 25 Prozent und wird jeweils in dem Monat geleistet, so werden für diese, wenn sie auf das Zeitkonto fließen, ohne Mehrarbeitszuschläge berechnet. Werden die Stunden ausgezahlt, werden in dem die Stunden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % ausgezahltMehrarbeit angefallen ist. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte.
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Samples: Manteltarifvertrag Zeitarbeit