Mehrfahrtenkarten Musterklauseln

Mehrfahrtenkarten. Mehrfahrtenkarten werden für Erwachsene und Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) als 6-Fahrten-Karten für die Preisstu- fen (PS) 1 bis 4, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig ausgegeben. Für den räumlichen Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine nach Ziffer 3.1 und 3.2. Die Mehrfahrtenkarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Ta- rifzone 40 gültig. Sie gelten 90 Minuten. Ausgegebene und nicht entwertete Mehrfahrtenkarten des ak- tuellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wi- derruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten von Mehrfahrtenkarten nicht möglich. Die Ent- wertung muss unmittelbar vor Fahrtantritt an den im Bahnhofs- bereich aufgestellten Entwertern vorgenommen werden. An- sonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen.
Mehrfahrtenkarten. Wird eine Mehrfahrtenkarte nicht benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung von vollständigen Mehrfahrtenkarten (keine einzelnen Abschnitte) des aktuell gültigen Tarifes erfolgen. Mehrfahrtenkarten zum alten Tarif können nach einem Tarif­ wechsel noch 1 Jahr lang genutzt werden. Fahrgelderstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. Ändert sich der Preis der Mehrfahrtenkarte bei einem Tarifwechsel nicht, können sie auch über diesen Zeitraum hinaus abgefahren werden.
Mehrfahrtenkarten. Mehrfahrtenkarten für Personen, Fahrräder und Fahrzeuge sind am Fahrkartenautomaten und bei den Vorverkaufsstellen, im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde, beim Fährpersonal sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich. Mehrfahrtenkarten müssen vor Fahrtantritt entwertet werden. Bei Ausfall der Au­ tomaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgegeben.
Mehrfahrtenkarten. Mehrfahrtenkarten werden für Erwachsene und Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) als 6-Fahrten-Karten für die Preisstufen (PS) 1 bis 4, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig ausgegeben. Für den räumlichen Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine nach Ziffer 3.1 und 3.2. Die Mehrfahrtenkarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Tarifzone 40 gültig. Sie gelten 90 Minuten. Ausgegebene und nicht entwertete Mehrfahrtenkarten des aktuellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten von Mehrfahrtenkarten nicht möglich. Die Entwertung muss unmittelbar vor Fahrtantritt an den im Bahnhofsbereich aufgestellten Entwertern vorgenommen werden. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen.
Mehrfahrtenkarten. (1) Mehrfahrtenkarten werden als 5-Fahrten-Karten zum Regelfahrpreis sowie für Kinder bis 11 Jahre zum ermäßigten Fahrpreis ausgegeben.
Mehrfahrtenkarten. Als Mehrfahrtenkarten werden 4er-Tickets unterschiedlicher Preisstufen sowie die 10er-Streifenkarte angeboten. Die 4er-Tickets der Preisstufen A bis F, K sowie 1 berechtigen zu jeweils 4 Fahrten. Sie können auch von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist pro Fahrt ein Feld zu stempeln. Die 10er-Streifenkarte (Preisstufen 2 bis 10) enthält 10 Streifen und kann auch von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist die für das Fahrtziel erforderliche Anzahl von Streifen zu stempeln, mindestens jedoch zwei Strei- fen. Dabei gelten der abgestempelte Streifen und alle leeren Streifen mit niedrigerer Nummer (beim ersten Streifen ohne Nummernaufdruck sinngemäß) als entwertet. Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein. Mehrfahrtenkarten sind, ausgenommen bei der Benutzung während einer Fahrt, unpersönlich und übertragbar. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrkarten in 5.1.1 sinngemäß.
Mehrfahrtenkarten. Mehrfahrtenkarten werden als 2-Fahrten-Karten und 10-Fahr- ten-Karten für die Preisstufen (PS) 1 bis 4, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig ausgegeben. Für den räumlichen Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Einzelfahrscheine nach Ziffer 3.1 und
Mehrfahrtenkarten. Im Übergang zum Angebot elektro- nischer Bezahlung per Chipkarte können im Rahmen von Testmärkten Tarifangebote mit dem Charakter einer Sammelkarte auf elektronischer Basis vertrieben werden. Die jeweils notwendige Tarifgenehmigung wird von den Anbietern eingeholt. Im Interesse, die in der Verkehrs- Verbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) zusammengefassten Unter- nehmen vertragskonform handeln lassen zu können, sind alle die Tarifbestimmungen betreffenden Belange in einem bilateralen Koope- rationsvertrag geregelt. Hiernach werden die allgemeinen Jahres-, Monats- und Wochenkarten des VMW mit ausschließlicher Geltung im Bedienungsbereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft und ESWE Verkehrsgesellschaft spätestens ab Ablauf des bilateralen Kooperations- vertrages zu den im RMV einheitlich festgelegten Preisen abgegeben. Bis dahin können die Preise dieser Zeitkarten im Rahmen der lokalen Verantwortung unterhalb der RMV- Preise liegen. Dies gilt für die reinen Stadtgebiete Mainz und Wiesbaden und darüber hinaus für die Gemein- den Walluf, Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, zwei Haltestellen, die durch die Mainzer Verkehrsge- sellschaft im Ortsteil Zornheim von Nieder-Olm bedient werden, und weitere drei Haltestellen der Mainzer Verkehrsgesellschaft, die im Ortsteil Wackernheim von Heidesheim be- dient werden. Dies gilt nicht für Zeitkarten, die über den Geltungsbereich der Städte Mainz und Wiesbaden hinausgehen, x.x. Xxxxxxxx ab der Preisstufe 4.
Mehrfahrtenkarten. 1.5 Wochenkarten und Wochenkarten B/S*
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