Meinungsverschiedenheiten. 1Bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wird die VG MUSIKEDITION zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die zuständige Landes- kirche benachrichtigen. 2Wird innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung eine gütliche Einigung nicht erreicht, haben die Betroffenen das Recht zur gegebenen Rechts- verfolgung.
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Meinungsverschiedenheiten. 1Bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wird die VG MUSIKEDITION MUSIKEDITON zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die zuständige Landes- kirche benachrichtigen. 2Wird innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung eine gütliche Einigung nicht erreicht, haben die Betroffenen das Recht zur gegebenen Rechts- verfolgung.
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Meinungsverschiedenheiten. 1Bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wird die VG MUSIKEDITION Musikedition zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die zuständige Landes- kirche Landeskirche benachrichtigen. 2Wird innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung eine gütliche güt- liche Einigung nicht erreicht, haben die Betroffenen das Recht zur gegebenen Rechts- verfolgungRechtsver- folgung.
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Meinungsverschiedenheiten. 1Bei Bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wird die VG MUSIKEDITION zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die zuständige Landes- kirche benachrichtigen. 2Wird Wird innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung eine gütliche Einigung nicht erreicht, haben die Betroffenen das Recht zur gegebenen Rechts- verfolgung.
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