Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
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Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen Rege- lungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) Einstellscheins und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
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Mietvertrag. Der Vermieter Die Vermieterin stellt der/dem Mieter Mieter/in nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für ihr/sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) Parktickets und Einfahren in die Parkeinrichtung das Parkhaus kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes Parkhauses erfolgt auf eigene Gefahr.
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Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) Einstellscheins und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
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Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) und Einfahren in die Parkeinrichtung das Parkobjekt kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung Überwa- chung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
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Samples: www.parkhaus-nuernberg.de
Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (Parkausweises und/oder anderes Medium) und dem Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
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Samples: parken-hanau.de
Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen Re- gelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur VerfügungVerfü- gung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) Parkausweises und Einfahren in die Parkeinrichtung Par- keinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung Be- nutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
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Samples: www.gloria-palais.de
Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) Parkchips und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz Versicherungs- schutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht. Ein- und Ausfahrt sind grundsätzlich rund um die Uhr möglich.
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Samples: www.stadtwerk-am-see.de
Mietvertrag. Der Vermieter Die Vermieterin stellt der/dem Mieter Mieter/in nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für ihr/sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) Parktickets und Einfahren in die Parkeinrichtung Tiefgarage kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes der Tiefgarage erfolgt auf eigene Gefahr.
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