Mietvertrag. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Messe München GmbH dem Aussteller die Zulassung in Textform mitgeteilt hat; dies geschieht in der Regel mit Abschluss der Aufplanungsarbeiten. Die Belegung der übrigen, insbesondere auch der benachbarten Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern; ebenso ist die Messe München GmbH berechtigt, Ein und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Ver änderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die Messe München GmbH können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Messe München GmbH darf auch noch nachträglich, nämlich nach Zustande kommen des Mietvertrages, Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Aus stellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich ist, weil die Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller zur Messe zugelassen werden müssen, oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten. Weitere Ansprüche gegen die Messe München GmbH sind ausgeschlossen. Kann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes be einträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, der Besonderen Teilnahmebedingungen (B) oder der Tech nischen Richtlinien verstoßen hat, so ist er dennoch verpflichtet, den Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten und der Messe München GmbH alle die durch das Verhalten des Ausstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden zu ersetzen; ein Rücktritts oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller nicht zu, es sei denn, dass sich ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Messe München GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten, die weder von der Messe München GmbH zugelassene Mitaussteller noch von der Messe München GmbH zugelassene zusätzlich vertretene Unternehmen sind, überlassen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mietvertrag. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Messe München GmbH dem Aussteller die Zulassung in Textform mitgeteilt hat; dies geschieht in der Regel mit Abschluss der Aufplanungsarbeiten. Die Belegung der übrigen, insbesondere auch der benachbarten Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern; ebenso ist die Messe München GmbH berechtigt, Ein und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Ver änderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die Messe München GmbH können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Messe München GmbH darf auch noch nachträglich, nämlich nach Zustande kommen des Mietvertrages, Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Aus stellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich ist, weil die Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller zur Messe zugelassen werden müssen, oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten; ein Anspruch auf Verzinsung des zu erstattenden Betrages besteht nicht. Weitere Ansprüche gegen die Messe München Mün chen GmbH sind ausgeschlossen. Kann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes be einträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, der Besonderen Teilnahmebedingungen (B) oder der Tech nischen Richtlinien verstoßen hat, so ist er dennoch verpflichtet, den Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten und der Messe München GmbH alle die durch das Verhalten des Ausstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden zu ersetzen; ein Rücktritts oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller nicht zu, es sei denn, dass sich ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Messe München GmbH GmbH, die der Textform bedarf, darf der Aussteller Aus steller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise DrittenDritten überlassen, die weder keine von der Messe München GmbH für diesen Stand zugelassene Mitaussteller noch von der Messe München GmbH zugelassene zusätzlich oder zusätz lich vertretene Unternehmen sind, überlassen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mietvertrag. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Messe München GmbH dem Aussteller die Zulassung in Textform mitgeteilt hat; dies geschieht in der Regel mit Abschluss der Aufplanungsarbeiten. Die Belegung der übrigen, insbesondere auch der benachbarten Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern; ebenso ist die Messe München GmbH berechtigt, Ein und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Ver änderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die Messe München GmbH können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Messe München GmbH darf auch noch nachträglich, nämlich nach Zustande kommen des Mietvertrages, Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Aus stellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich ist, weil die Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller zur Messe zugelassen werden müssen, oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten; ein Anspruch auf Verzinsung des zu erstattenden Betrages besteht nicht. Weitere Ansprüche gegen die Messe München Mün chen GmbH sind ausgeschlossen. Kann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes be einträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, der Besonderen Teilnahmebedingungen (B) der Messe München GmbH oder der Tech nischen Technischen Richtlinien der Koelnmesse GmbH verstoßen hat, so ist er dennoch verpflichtet, den Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten und der Messe München GmbH alle die durch das Verhalten des Ausstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungs gehilfen entstandenen Schäden zu ersetzen; ein Rücktritts oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller Aus steller nicht zu, es sei denn, dass sich ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Messe München GmbH GmbH, die der Textform bedarf, darf der Aussteller Aus steller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise DrittenDritten überlassen, die weder keine von der Messe München GmbH für diesen Stand zugelassene Mitaussteller noch von der Messe München GmbH zugelassene zusätzlich oder zusätz lich vertretene Unternehmen sind, überlassen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mietvertrag. Der Mietvertrag Die Firma Flughafen Parkplatz DUS bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf International die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von der Firma Flughafen Parkplatz DUS betriebenen bzw. angemieteten Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen und den von der Firma Flughafen Parkplatz DUS eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf International und zurück kostenfrei zu nutzen. Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch die Firma Flughafen Parkplatz DUS kommt zwischen dem Kunden und der Firma Flughafen Parkplatz DUS ein Mietverhältnis zustande, wenn die Messe München GmbH dem Aussteller die Zulassung in Textform mitgeteilt hat; dies geschieht in der Regel mit Abschluss der Aufplanungsarbeiten. Die Belegung Firma Flughafen Parkplatz DUS verpflichtet sich mit der übrigenBuchungsbestätigung, insbesondere auch der benachbarten Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern; ebenso dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Firma Flughafen Parkplatz DUS ist die Messe München GmbH berechtigt, Ein und Ausgänge zum Messegelände es gestattet das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Ver änderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die Messe München GmbH können hieraus nicht abgeleitet werdenparken. Die Messe München GmbH darf auch noch nachträglichFirma Flughafen Parkplatz DUS nimmt sich das Recht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden vor. Sollte sich die Rückreise verzögern, nämlich hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Zustande kommen Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages, Änderungen Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Die Firma Flughafen Parkplatz DUS behält sich das Recht vor in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Aus stellungsfläche so einem Fall eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich ist, weil die Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller zur Messe zugelassen werden müssen, oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sindMietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang Wird das Fahrzeug nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten. Weitere Ansprüche gegen die Messe München GmbH sind ausgeschlossen. Kann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes be einträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, der Besonderen Teilnahmebedingungen (B) oder der Tech nischen Richtlinien verstoßen hatnach angemessener Frist entfernt, so ist er dennoch verpflichtetdie Firma Flughafen Parkplatz DUS nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, den Beteiligungspreis in voller Höhe das Kfz auf Kosten des Kunden zu entrichten entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und der Messe München GmbH alle die durch das Verhalten des Ausstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden zu ersetzen; ein Rücktritts oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller nicht zuEntsorgung, es sei denn, dass sich er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche der Firma Flughafen Parkplatz DUS bleiben hiervon unberührt. Das Fahrzeug darf in der Sommerzeit, wenn die Fahrzeugannahme überfüllt ist in ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibtanderes in der unmittelbaren liegendes Betriebsgelände der Firma Flughafen Parkplatz DUS geparkt werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Messe München GmbH Dabei darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten, die weder von der Messe München GmbH zugelassene Mitaussteller noch von der Messe München GmbH zugelassene zusätzlich vertretene Unternehmen sind, überlassendas Fahrzeug pro Strecke bis zu 10km fahren. Die Fahrt zum Betriebsgelände ist dabei versichert.
Appears in 1 contract
Mietvertrag. 1 Der Mietvertrag kommt zustandeAuftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, wenn eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Messe München GmbH dem Aussteller Beschaffenheit eines Liefergegenstandes übernommen hat.
2 Der Schadensersatzanspruch für die Zulassung in Textform mitgeteilt hat; dies geschieht in der Regel mit Abschluss der Aufplanungsarbeiten. Die Belegung der übrigenschuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, insbesondere auch der benachbarten Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern; ebenso ist die Messe München GmbH berechtigt, Ein und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Ver änderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die Messe München GmbH können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Messe München GmbH darf auch noch nachträglich, nämlich nach Zustande kommen im Zeitpunkt des Mietvertrages, Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Aus stellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändernVertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies aus Gründen nicht zugleich ein anderer der Sicherheitaufgeführten Fälle gegeben ist.
3 Kann eine Leistung, zu der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich der Auftragnehmer verpflichtet ist, weil die Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen nicht von dem Auftragnehmer zu vertretenen Umständen nicht oder nur verspätet oder gar nicht ausgeführt werden, so entfällt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung.
4 Der Auftraggeber kann nach Setzung einer angemessenen Frist zur Messe zugelassen werden müssen, oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung Erfüllung vom Vertrag zurücktreten. § 323 II BGB gilt entsprechend.
1 Sollte der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten. Weitere Ansprüche gegen die Messe München GmbH sind ausgeschlossen. Kann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes be einträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, der Besonderen Teilnahmebedingungen (B) oder der Tech nischen Richtlinien verstoßen hatAuftragnehmer gegenüber Dritten aufgrund einer Pflichtverletzung des Auftraggebers schadensersatzpflichtig werden, so ist er dennoch der Auftraggeber verpflichtet, den Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten und Auftragnehmer von allen Ansprüchen freizustellen.
2 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die Haftung der Messe München GmbH alle die durch das Verhalten des AusstellersOrgane, seiner gesetzlichen Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
1 Verträge über die Aufstellung von Mobiltoiletten und ähnlichen Einrichtungen sind Mietverträge. Alle gelieferten Sachen vom Auftragnehmer verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, Eigentum des Auftragnehmers.
2 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Miete wird nach Wochen bemessen.
3 Die Toilettenvermietung und ähnlichen Einrichtungen beträgt die Mindestmietdauer 4 Wochen auch bei beispielsweise kurzzeitige Mietverträge, z. B. für Veranstaltungen.
4 Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Bereitstellung.
5 Bei Inanspruchnahme der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit oder die Abholung der Mietsache durch den Auftraggeber zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung weiter.
6 Das Servicepersonal vor Ort ist ausdrücklich nicht bevollmächtigt, im Namen des Auftraggebers Willenserklärungen abzugeben, insbesondere nicht zu ersetzen; ein Rücktritts oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller nicht zu, es sei denn, dass sich ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Messe München GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise DrittenWillenserklärungen, die weder von der Messe München GmbH zugelassene Mitaussteller noch von der Messe München GmbH zugelassene zusätzlich vertretene Unternehmen auf die Änderungen des Vertrages sowie Nebenabreden gerichtet sind, überlassen.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions