Mietvertrag. Mit der Annahme des Einstellungsscheines/mit dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (KFZ) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.
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Samples: vg-maikammer.de, www.galeriajuliacum.de
Mietvertrag. Mit der Annahme des Einstellungsscheines/Einstellscheines / mit dem Einfahren in das unser Parkhaus / auf den Parkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (KFZPKW) zustande. Weder die Bewachung noch die Verwahrung sind Gegenstand des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen ge- schlossenen Vertrages.
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Samples: www.brepark.de
Mietvertrag. Mit der Annahme des Einstellungsscheines/Parktickets / mit dem Einfahren des Kraftfahrzeuges (Kfz) in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (KFZ) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Bewachungs- und Verwahrungspflicht werden nicht übernommen.
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Samples: www.bremen-airport.com