Mindestlöhne Musterklauseln

Mindestlöhne. 39.1 Die Vertragsparteien setzen die vertraglichen Mindestlöhne des GAV fest.
Mindestlöhne. 1 Mindestlohnansätze pro Monat für Vollzeitmitarbeiter, die das 18. Altersjahr vollendet haben
Mindestlöhne. In Anwendung von Art. 41 GAV bleiben die Mindestlöhne unverändert. Die Stundenlöhne er- rechnen sich gestützt auf Art. 40.2 GAV mit dem Divisor von 173.3 zum Monatslohn. siehe Rückseite
Mindestlöhne. 23.1.1 Die Mindestlöhne betragen im ganzen Vertragsgebiet: pro Stunde pro Monat
Mindestlöhne. 39.1 Die Vertragsparteien setzen die vertraglichen Mindestlöhne fest. Diese bemessen sich auf der 40-Stunden-Woche.
Mindestlöhne. 24.1 Der Anspruch auf den GAV-Mindestlohn besteht ab 18. Altersjahr (Volljährigkeit).
Mindestlöhne. Die gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne gemäss Art. 23.1.1 bleiben unverändert.
Mindestlöhne. 35.1 Die Vertragsparteien setzen die vertraglichen Mindestlöhne nach den Arbeitnehmerkategorien gemäss Art. 35.6 des GAV fest.
Mindestlöhne. 1. Die Mindestlöhne für die Lernenden im Schweizer Gastgewerbe gelten für alle Lernenden, die eine berufliche Grundbildung gemäss dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 absolvieren.
Mindestlöhne. 39.1 Die Vertragsparteien setzen die vertraglichen Mindestlöhne fest. Sie werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese bemessen sich auf Grundlage der 40-Stunden-Woche.