Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement Musterklauseln

Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Die HfG Offenbach hat eine Mittelfristplanung der bis 2023 erwarteten Entwicklung ihrer freien konsumtiven Rücklagen vorgenommen. Gemäß der Planung wird die Obergrenze von 20 % bis 2023 nicht überschritten. Ausgehend von einem Anteil der freien konsumtiven Rücklagen am kameralen Zuschuss (inkl. HSP, ZVSL und QSL-Mittel) von 14,8 % in 2019 wird dieser Wert auf rd. 19,9 % in 2021 aufwachsen, um dann in den Folgejahren wieder bis auf einen Wert von rd. 19 % in 2023 abzuschmelzen. Hier bestehen besondere Gründe. Rücklagen in einer Höhe von ca. 2-2,5 Mio. Euro bis Ende 2025 (<20 %) hält die HfG ange- sichts ihres Neubauvorhabens für notwendig und vertretbar. Einerseits zeichnet sich zwar mit Blick auf die technischen Anlagen des Altstandortes keine Ersatzbeschaffung zwingend ab, für größere Reparaturen (z.B. Heizung) ist aber unter Berücksichtigung des Alters der Anlagen zwingend Vorsorge zu treffen. Andererseits werden im Zuge des Neubauprojektes innovations- getriebene Anforderungen an Geräteausstattung und Technik auftauchen, für die die Hoch- schule finanziellen Spielraum benötigt. Gleichwohl haben die Pandemie bedingten Einschränkungen dazu geführt, dass in 2020 groß- formatige Vorhaben der HfG nicht so umgesetzt werden konnten wie geplant, davon waren z. B. die Jubiläums- wie viele andere Ausstellungen und der jährliche Rundgang betroffen. Entspre- chend sind 2020 gegenüber 2019 unerwartet vergleichsweise hohe Rücklagen gebildet worden. Deren Abbau wird die HfG systematisch und gezielt ab 2022 betreiben: Die Hochschule muss ihre digitale und Werkstattinfrastruktur regelmäßig durch substanzielle Investitionen auf dem Stand der Technik halten, um ihrem Qualitätsanspruch in Lehre und Forschung gerecht zu wer- den. Auch führen Drittmittelerfolge und Personalaufwüchse zu erhöhtem Raumbedarf, was sich in zusätzlichen Mietkosten niederschlagen wird. Das Rücklagenmanagement der HfG Offenbach wird stetig weiterentwickelt, in den internen Prozessen wird eine Verknüpfung mit dem Risikomanagement hergestellt und weiter optimiert. Ihr zufließende Mittel aus dem HSP 2020 im Rahmen des Programms ZVSL-Infrastruktur in 2021 wird die HfG in Form von Mietkosten zeitnah verausgaben. Mit dem HMdF wurde Einvernehmen hergestellt, dass eine Rücklagenbildung bis 19,9% des ka- meralen Zuschusses (inklusive HSP 2020- bzw. ZVSL-Landesmittel) als begründet anerkannt und damit die hochschulindividuelle Obergrenze bei 19,9% festgesetzt wird.
Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Im Rücklagenmanagement der HfMDK werden die freien konsumtiven Landesmittel zusammen mit dem jährlichen kameralen Zuschuss budgetiert. Der Abbau der Rücklagen erfolgt inzident mit einer Steigerung der Ausgaben der Hochschule über die Laufzeit des Hochschulpaktes 2021 – 2025. Das Konzept für das Rücklagenmanagements sieht weiterhin vor, dass eine separat ausgewiesene Risikovorsorge in Höhe von 3% der jährlichen Gesamterträge der Hochschule nicht in die zur Verausgabung zur Verfügung stehenden Mittel einfließt, sondern für die im Rahmen des Risikomanagements ermittelten finanziellen Risiken vorgehalten wird. Im Fall, dass sich durch eine Veränderung der Risikofaktoren die Risikoprognose der Hochschule verschlechtert, würde die Risikovorsorge erhöht und bei der langfristigen Budgetplanung berücksichtigt werden. Die Höhe der Rücklage aus freien konsumtiven Landesmittel im Verhältnis zum kameralen Zuschuss betrug in 2019 13,9 %. Dieser Wert wird entsprechend der Rücklagenregelungen im Hochschulpakt 2021-2025 als hochschulindividuelle Obergrenze festgesetzt. Die im Hochschulpakt 2021-2025 ab 2023 vereinbarte Begrenzung von 20 % ist von der Hochschule somit bereits erreicht worden. Die Rücklagenbildung aus QSL-Mitteln ist in der Planung auf € 50.000,- jährlich begrenzt worden. Aus ZVSL-Mitteln werden grundsätzlich keine Rücklagen gebildet. Diese werden jährlich durch entsprechende Kostenumgliederungen vollständig verwendet. Die Rücklagenhöhe der Hochschule soll entsprechend der langfristigen Budgetplanung in 2021 auf 12,8%, in 2022 auf 9,3 % und in 2023 auf 7,2% sinken.
Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Die JLU hat sich für die Laufzeit des Hessischen Hochschulpakts (2021-2025) bezüglich der Rücklagenquote eine „Seitwärtsbewegung“ zum strategischen Ziel gesetzt. Dies bedeutet, dass für die Gesamtinstitution weder ein substanzieller Aufbau, noch ein substanzieller Abbau von Rücklagen geplant ist. Für das Referenzjahr 2019 erreicht die JLU unter Anwendung des abgestimmten Berechnungsschemas eine Rücklagenquote von 14,7%. Die JLU erachtet eine Rücklagenquote im Bereich von 10-15% als zielführend unter Beachtung einer geeigneten Strategiefähigkeit und der notwendigen Risikovorsorge. Gemäß der Vereinbarung im HHSP 2021-2025 wird die hochschulindividuelle Obergrenze für die Rücklagenquote der JLU auf 14,7% festgelegt. Die Einhaltung der Rücklagenquote plant die JLU über das etablierte Rücklagenmanagement operativ sicherzustellen. Das Rücklagenmanagement der JLU wird dazu im Kern die operative Handlungsfähigkeit in den einzelnen Organisationseinheiten sicherstellen, indem eine angemessene Rücklagenquote mit den budgetführenden Einheiten intern vereinbart, umgesetzt und überwacht wird. Gleichzeitig benötigt die JLU an zentraler Stelle eine ausreichend dimensionierte Rücklage, um hauptsächlich die zielführende Strategiefähigkeit und die notwendige Risikovorsorge (insb. für den bestehenden Sanierungsstau) zu adressieren. Das Austarieren der Relation zwischen zentralen und dezentralen Rücklagen stellt eine wesentliche Herausforderung im Rücklagenmanagement dar. Hierzu bestehen an der JLU aufbauorganisatorische Strukturen, die auf eine Vernetzung der zuständigen Stellen für die mittelfristige Finanzplanung, die Budgetplanung und -überwachung sowie das Risiko- und Rücklagenmanagement abzielen. In dieser Struktur sind die wesentlichen ablauforganisatorischen Prozesse von Planung, Umsetzung, Steuerung abgebildet und gewährleisten die Bereitstellung der entscheidungsrelevanten, adressatenspezifischen Informationen. Eine besondere Herausforderung für das Rücklagenmanagement besteht darüber hinaus in der plangemäßen, vollständigen und zweckkonformen Verausgabung der HSP2020-Mittel inkl. der Auslauffinanzierung. Hierzu erfolgt ebenfalls eine enge Abstimmung mit der mittelfristigen Finanzplanung, der jährlichen Budgetplanung und der Budgetüberwachung.
Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Da die Philipps-Universität Marburg keine Möglichkeit hat, Finanzmittel für Finanzierungsnot- wendigkeiten über Kredite aufzunehmen, kann sie bei Finanzierungsbedarfen, die über die laufenden Einnahmen hinausgehen, nur auf eigene Rücklagen zurückgreifen. Mit den Rückla- gen aus nicht-verausgabten Mitteln trifft sie somit Vorsorge für etwaige zukünftige finanzielle Belastungen. Dies betrifft z. B. die folgenden Rubriken: − Rücklagen für eingegangene Verpflichtungen aus Berufungs- und Bleibezusagen − Rücklagen für Maßnahmen zur Anpassung/Entwicklung von Lehre und Forschung, z. B. erhöhte Aufwendungen für strukturelle Innovationen − Absicherung gegen Risiken des Betriebs der Hochschule, z. B. beim Betrieb der zahlreichen, teilweise alten und bereits lange in Betrieb befindlichen sowie technisch immer komplexer werdenden neueren Gebäude Darüber hinaus ist noch eine echte frei verfügbare allgemeine Reserve anzustreben, die noch nicht – wie die genannten Aufzählungen – für weitgehend konkrete und in absehbarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Zwecke eingesetzt werden soll. Diese dient ohne Zweckbindung einer allgemeinen Vorsorge für nicht planbare Finanzbedarfe aller Art. Da Hochschulen vielfältigen nicht oder nicht exakt zu bewertenden Risiken ausgesetzt sind, ist eine freie Reserve in angemessener Höhe unerlässlich. Die bilanzielle Gewinnrücklage entsteht aus positiven Jahresergebnissen. Die nicht vollstän- dige Verausgabung von intern zugewiesenen Budgetmitteln wird von den einzelnen Organisa- tionseinheiten der Philipps-Universität aktiv und bewusst im Sinne einer allgemeinen Vorsorge sowie teilweise auch mit Blick auf absehbare Zusatzaufwendungen in den nächsten Jahren betrieben, z. B. für anstehende Berufungen in größerem Umfang oder für bestimmte fachliche Schwerpunkte. Denn die in der Universität praktizierte konsequente Dezentralisierung der Budgetverantwortung – die einen hocheffizienten Mitteleinsatz fördert – erfordert, dass die Or- ganisationseinheiten jeweils eigenständig durch gezielte Ansparung von Budgetresten dafür Vorsorge treffen, dass ihr Budgetrahmen nicht überschritten wird. Diese dezentralen Budget- reste tragen wesentlich zur bilanziellen Gewinnrücklage der Universität bei. Das Rücklagenmanagement im Rahmen des laufenden Hochschulpakts bezieht sich auf den Anteil der freien konsumtiven Rücklagen aus Landesmitteln am kameralen Zuschuss inkl. HSP/ZVSL und QSL. Den Ausgangswert bildet dabei der niedrigere Betrag aus entweder ...
Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Die Frankfurt UAS verfügt zum 31.12.2019 über eine freie Gewinnrücklage in Höhe von 16.747 TEUR. Dies entspricht 25,9 % des kameralen Zuschusses des Jahres 2019. Gemäß den internen Planungen sinkt der Wert auf 23,0 % für das Jahr 2021, auf 10,8 % in 2022 und sogar auf lediglich 2,4 % im Jahr 2023. Die Hochschule wird Maßnahmen ergreifen, um im Jahr 2023 eine freie Rücklage i. H. v. rd. 5 % ausweisen zu können, was der kaufmännischen Vorsicht der Führung einer Hochschule im Rahmen der Hochschulautonomie entspricht. Die- ser Wert soll als Zielgröße über die gesamte Dauer des Hochschulpaktes bis 2025 gelten. Dabei stellt die Hochschule die vollständige Verausgabung der HSP2020-Rücklagen bis zum 31.12.2023 sicher. Die Mittel werden eingesetzt, um die Bedingungen in der Lehre, insbeson- dere die Betreuungsrelation, zu verbessern und laufende Baumaßnahmen zum Erhalt der Ge- bäudeinfrastruktur zu finanzieren; teilweise in Form von Eigenanteilen zu anderen Program- men (HEUREKA, COME). Vor dem Hintergrund aktuell noch unklarer Einnahmenpositionen wird das Rücklagenmanagement eng mit dem Risiko-Management gekoppelt.

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