Common use of Mitwirkungspflicht, Beanstandungen Clause in Contracts

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- dung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service bzw. der örtlichen Vertretung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3). Ist der TUI Service bzw. die angegebene Kon- taktstelle nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI (Kontaktdaten siehe am Ende) oder Ihre Vertriebsstelle. Die notwen- digen Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt TUI dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Ver- spätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge- sellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung oder der örtlichen Vertretung der TUI anzuzeigen. 13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

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Samples: Buchungs Und Versicherungsbedingungen, Buchungs Und Versicherungsbedingungen

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- dung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 5.3 Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der örtlichen Vertretung Ziffer 5.3 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3)verlangen. Ist der TUI Service die Reiseleitung bzw. die angegebene Kon- taktstelle Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer Leis- tungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI den Reiseveranstalter (Kontaktdaten Kontakt- daten siehe unten am Ende) bzw. an dessen örtliche Vertretung oder Ihre VertriebsstelleIhren Reisevermittler. Die notwen- digen Kontaktdaten notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1)) bzw. in den Informationsmappen im Hotel. Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements Ferienwohnungen/-häusern/Appartements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen angegebe- nen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt TUI dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Ver- spätung Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem nach- dem das Gepäck oder die Güter dem Kunden Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige Scha- densanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft Fluggesell- schaft anzuzeigen. Flugge- sellschaften Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung Reiselei- tung oder der örtlichen Vertretung der TUI des Reiseveran- stalters anzuzeigen. 13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx 11.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.7.2 11.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- dung Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service unverzüglich unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung dem Ansprechpartner mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3)verlangen. Ist der TUI Service die Reiseleitung bzw. die angegebene Kon- taktstelle Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI (Kontaktdaten siehe am Ende) Leistungsträger oder Ihre Vertriebsstellean den Veranstalter bzw. an dessen örtliche Vertretung. Die notwen- digen Kontaktdaten notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan Ihren Reiseunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangenLeistungsbeschreibung. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt TUI dringend der Veranstalter dringend, unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Ver- spätung Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Kunden Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.P.I.R.-Formular) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge- sellschaften Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 14.1. Bei Beanstandungen müssen Gäste unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der TUI nächstgelegenen Station der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung setzen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. 13.7.3 11.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

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Samples: Reisebedingungen

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- dung Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service unverzüglich unse- rer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.6 Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der örtlichen Vertretung Ziffer 3.6 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3)verlangen. Ist der TUI Service die Reiseleitung bzw. die angegebene Kon- taktstelle Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI (Kontaktdaten siehe am Ende) oder Ihre Vertriebsstellean den Veranstalter bzw. an dessen örtliche Ver- tretung. Die notwen- digen Kontaktdaten notwendigen Telefon- und Telefaxnum- mern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan Reise- plan (bei ticketlosem Reisen) bzw. in Ihren Reiseun- terlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1)3.1) bzw. Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements müssen bitte unverzüglich bei dem in den Informationsmappen im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangenHotel. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt TUI der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung Ent- deckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Ver- spätung Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck Ge- päck oder die Güter dem Kunden Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigenanzuzei- gen. Flugge- sellschaften Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen Erstat- tungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung Reiselei- tung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 14.1. Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwoh- nungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei dem im Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müs- sen Sie sich bitte mit der TUI anzuzeigennächstgelegenen Station der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung setzen. 13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx 16.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund 16.2 Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Beanstan- dung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service bzw. der örtlichen Vertretung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3). Ist der TUI Service bzw. die angegebene Kon- taktstelle nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI (Kontaktdaten siehe am Ende) oder Ihre VertriebsstelleRüge beim Reiseveranstalter. Die notwen- digen Kontaktdaten finden Sie notwendigen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen findet der Teilnehmer in Ihrem Reiseplan seinen Veranstaltungsunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangenden Leistungsbeschreibungen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen Verzögerungen bei der Zustellung von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt TUI der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit nach der Annahme, im Falle einer Ver- spätung Verspätung spätestens 21 Tage, Tage nachdem das Gepäck oder die Güter dem Kunden Teilnehmer zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.P. I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge- sellschaften Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung oder der örtlichen Vertretung der TUI Veranstaltungsleitung anzuzeigen. 13.7.3 Reiseleiter 16.3 Veranstaltungsleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Die Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus § 651 n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Ansprüche wegen nutzlos aufgewendetem Urlaub, verjähren abweichend von § 651 j BGB innerhalb von 3 Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die gesetzlichen Ersatzansprüche des Reiseveranstalters wegen Veränderung oder Verschlechterung der dem Kunden im Rahmen der Reise überlassenen Sachen verjähren in 6 Monaten nach Veranstaltungsende. 17.1 Der Reiseveranstalter wird die Teilnehmer über die allgemeinen Erfordernisse von Pass- und Visa- Vorschriften des Bestimmungslandes vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 17.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Aus den vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich, ob für die Anreise zu Ihrer gebuchten Veranstaltung ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis eine für die Veranstaltung ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. 17.3 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. 17.4 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information und wenden sich bei Fragen an den Reiseveranstalter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx a) Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu haltenhal- ten. 13.7.2 b) Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- dung Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service unverzüglich unserer Agentur bzw. der örtlichen Vertretung dem Ansprechpartner oder Leistungs- xxxxxx oder Reisebüro/-veranstalter mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3). Ist der TUI Service bzw. die angegebene Kon- taktstelle nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI (Kontaktdaten siehe am Ende) oder Ihre Vertriebsstelleverlangen. Die notwen- digen Kontaktdaten not- wendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangenauf Ihren Reisevouchern. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen Flugrei- sen empfiehlt TUI der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens spätes- tens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Ver- spätung Verspätung spätestens 21 Tage, Tage nachdem das Gepäck oder die Güter dem Kunden Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigenFluggesellschafl an- zuzeigen. Flugge- sellschaften Fluggesellschaflen lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige Scha- densanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der TUI des Reiseveranstalters anzuzeigen. 13.7.3 Reiseleiter c) Agenturen und Ansprechpartner vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche An- sprüche anzuerkennen.

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Samples: Reisevertrag

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen Leistungsstö- rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- dung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 5.3 Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der örtlichen Vertretung Ziffer 5.3 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3)verlan- gen. Ist der TUI Service die Reiseleitung bzw. die angegebene Kon- taktstelle Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer Leistungs- xxxxxx (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI den Reiseveranstalter (Kontaktdaten Kontakt- daten siehe unten am Ende) bzw. an dessen örtliche Vertretung oder Ihre VertriebsstelleIhren Reisevermittler. Die notwen- digen Kontaktdaten notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements -häusern / Apparte- ments müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt TUI dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Ver- spätung Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem nach- dem das Gepäck oder die Güter dem Kunden Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge- sellschaften Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung oder der örtlichen Vertretung der TUI des Reise- veranstalters anzuzeigen. 13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen

Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 13.7.1 Xxxxx Xxxxx Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- gen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- dung Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- lich dem TUI Service unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 5.3 Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der örtlichen Vertretung Ziffer 5.3 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen (Kontaktdaten siehe Ziffer 5.3)verlangen. Ist der TUI Service die Reiseleitung bzw. die angegebene Kon- taktstelle Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), TUI den Reiseveranstalter (Kontaktdaten siehe unten am Ende) bzw. an dessen örtliche Vertretung oder Ihre VertriebsstelleIhren Reisevermittler. Die notwen- digen Kontaktdaten notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1)) bzw. in den Informationsmappen im Hotel. Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appar- tements Ferienwohnungen/-häusern/Appartements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt TUI der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spä- testens spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Ver- spätung Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Kunden Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge- sellschaften Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise- leitung Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der TUI des Reiseveranstalters anzuzeigen. 13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen