Mobilität Musterklauseln

Mobilität. 10% 0-1 2-3 4-5 6-9 10-15 Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15% 0-1 2-5 6-10 11-16 17-33 Summe der Punkte im Modul 2
Mobilität. 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Mobilität. Falls der Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Krankheit im Großherzogtum Luxemburg unfähig wird, sein Fahrzeug zu fahren, übernimmt AXA Assistance die Suche und Kosten eines seinem Gesundheitszustand angemessenen Verkehrsmittels, um es ihm zu erlauben, seinen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, und dies innerhalb von acht Tagen ab dem Tag, der auf den Unfall oder den Ausbruch der Krankheit folgt und bis in Höhe von 400€.
Mobilität. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen.
Mobilität b) Selbstversorgung sowie
Mobilität. Zusätzlich zu den unter obiger Ziff. 5. (Ersatzfahrzeug) genannten Vo- raussetzungen kann der Kunde auch dann ein Ersatzfahrzeug in An- spruch nehmen, wenn am Fahrzeug ein Schaden auftritt, der durch die Fahrzeuggarantie abgedeckt ist und zwar keinen Ausfall des Fahr- zeugs bewirkt, aber eine terminlich vereinbarte Reparatur erforderlich macht, die nach den RENAULT Arbeitsrichtzeiten mehr als 3 Stunden dauert. Der Kunde muss hierzu mindestens 48 Stunden vor der vorgesehe- nen Reparatur einen Termin vereinbaren, damit der RENAULT Part- ner sicherstellen kann, dass ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist. Bei der Terminvereinbarung muss der Kunde ausdrücklich die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs anfordern. Das Ersatzfahrzeug wird dem Kunden so lange zur Verfügung ge- stellt, wie der Ausfall des Fahrzeugs andauert, höchstens jedoch 3 Werktage. Die Bereitstellung des Fahrzeugs für den Kunden richtet sich nach der örtlichen Verfügbarkeit. Die Nutzung des Ersatzfahrzeugs muss den allgemeinen Mietbedingungen des Vermieters entsprechen, der es bereitstellt. • Das Ersatzfahrzeug muss unbedingt an dem Ort zurückgegeben werden, an dem es ausgeliehen wurde. • Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Das Ersatzfahrzeug kann Typ/Klasse des zu repa- rierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten. • Die mit der Fahrzeugnutzung verbundenen Kosten wie Zusatz- versicherung, Autobahngebühren, Kraftstoff oder andere Be- triebsmittel trägt der Kunde. • Fahrzeuge mit Zusatzausstattungen (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahr- schulfahrzeuge, Taxis usw.) sowie zur Kurzzeitmiete überlas- sene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen ha- ben keinen Anspruch auf die Leistung Ersatzfahrzeug. Ja, die RENAULT Z.E. ASSISTANCE hilft jedem RENAULT Fahrer. Falls Sie keinen Anspruch auf Leistungen der RENAULT Z.E. ASSISTANCE haben, d. h. Ihr Fahrzeug sich nicht mehr in der Neu- wagengarantie befindet, werden Ihnen kostenpflichtige Leistungen an- geboten. Melden Sie sich im Pannenfall sofort bei der RENAULT Z.E. ASSISTANCE. Auch Ihr RENAULT Partner kann Ihren Pannenfall der RENAULT Z.E. ASSISTANCE melden. Die RENAULT Z.E. ASSISTANCE erreichen Sie ganzjährig rund um die Uhr wie folgt: Telefon innerhalb Deutschlands: Telefon außerhalb Deutschlands: E-Mail: xxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Postanschrift: RENAULT Z.E. ASSISTANCE Xxxxxxxxxx Xxx. 0–00 00000 Xxxxxxx Folgende Daten werden von der RENAULT Z.E. ASSISTANCE benö- tigt, um den Leistungsanspruch zu prüfen und die w...
Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungen, sollen die Bewegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen Bereich erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils aktuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Pflege- und Be- treuungsprozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation und Zuwendung entsprechend der individuellen Selbständigkeit. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten beziehen sich auf die basalen geistigen Funktionen der pflegebedürftigen Menschen und deren Beeinträchtigung, die in der Re- gel Auswirkungen auf Aktivitäten oder Lebensbereiche haben. Das Pflegeheim stellt das pflege- und betreuungsrelevante Wissen um die Biografie und den Lebensstil des pfle- gebedürftigen Menschen soweit möglich und erforderlich sicher und berücksichtigt die individuellen psychischen und emotionalen Bedürfnisse. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung einer Tagesstruktur, deren Angebote handlungsorientiert sind, sowie das Einschätzen des pflegebedürftigen Menschen hinsichtlich seiner Realität und Selbstän- digkeit und die Anpassung der Tätigkeiten an seine Kompetenzen. Verhaltensprobleme, die insbesondere in Verbindung mit kognitiven Einbußen (z.B. auf- grund von Demenz) oder psychischen Erkrankungen auftreten können, sind von den pflegebedürftigen Menschen nicht oder nur noch begrenzt steuerbar. Hier ist eine sys- tematische Einschätzung der Dimension der Verhaltensprobleme Voraussetzung für be- darfs- und bedürfnisgerechte Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Zur Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen müssen daher neben den pflege- und betreuungsrele- vanten biografischen Daten weitere Informationen zu den näheren Umständen des Ver- haltens erhob...
Mobilität. Die Option der Trennung der Verkehrsarten wird, so die Schlussfolgerungen aus den Recherchen, ein wiederkehrendes Thema bei steigendem Transport- aufkommen im Bahnverkehr sein. Hier können neuere Entwicklungen der Sig- nal- und Sicherungstechnik (ECTS) die bisher mäßigen Ergebnisse in einem neuen Licht erscheinen lassen. Ebenfalls weiter von Bedeutung werden Ent- wicklungen in der Container-Umschlagstechnologie sein. Die Identifikation individueller und regionaler Mindeststandards der Mobilitäts- versorgung ist bei der Konzeption von Mobilitätssystemen eine weitere, nach Interpretation der vorliegenden Rechercheergebnisse, bislang nicht befriedi- gend gelöste Aufgabe. Im Umfeld sozialer Gerechtigkeit ist aus Sicht der The- menkoordinatoren zu prüfen, inwieweit Energiepreise und Marktinstrumente der Verkehrspolitik soziale Ungleichheit fördern oder mindern. Insbesondere bei sehr viel knapper werdenden öffentlichen Mitteln sollte die Kompetenz regio- naler Planungsbehörden im Umgang mit selbstorganisierenden Strukturen der Mobilitätsverortung gestärkt werden. Fraunhofer ISI und IAO Foresight-Prozess – Im Auftrag des BMBF stritten ist, könnte eine breite Forschungsförderung diese Entwicklungen, so ei- ne mögliche Schlussfolgerung, im Auge behalten. Die im Lauf des Foresight-Prozesses identifizierten Forschungsthemen im Be- reich Verkehr, Mobilität und Logistik sind nicht grundsätzlich neu. Ebenso sind die langfristigen Trends und möglichen Trendverschiebungen, welche die Ent- wicklung der Mobilitätsmärkte prägen, hinlänglich bekannt. Manche dieser Trends sind jedoch recht unstetig, wie z. B. die Kapazitätssituation in der inter- nationalen Logistik, und manche Technologielinien sind umstritten (z. B. auto- matisiertes Fahren). Entsprechend werden die wichtigen Kernthemen der Ver- kehrsforschung je nach Beurteilungszeitpunkt und je nach Standpunkt der Be- urteilenden unterschiedlich wahrgenommen. Während sich erstere Differenzie- rung deutlich in den Panel-Interviews und Fachgesprächen vor und nach Beginn der Krise zeigte, tritt letzterer Unterschied deutlich zwischen Fachgesprächen und Literatursichtung zutage. Dennoch lassen sich die verschiedenen Quellen des Foresight-Prozesses zu eini- gen grundsätzlichen Trends der zukünftigen Forschung im Umfeld Verkehr und Mobilität zusammenfassen. Die Anordnung der Zukunftsthemen (siehe Tabelle 4.1) erfolgt dabei absteigend nach der durch die Autoren eingeschätzten ge- sellschaftlichen Bedeutung und Langfristigkeit. Di...
Mobilität. Bei einem der obengenannten Schadensereignissen, bei denen das Fahrrad schadensbedingt nicht mehr nutzbar ist, ersetzt die Versicherung
Mobilität. Die einzelnen Kriterien für diesen Bereich (zum Beispiel "Fortbe- wegen innerhalb des Wohnbereichs") können Sie § 14 Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI entnehmen. Die Beurteilung der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbst- ständigkeit und der Fähigkeiten in Bezug auf die Kriterien erfolgt anhand der Kategorien "Selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig" (siehe Anlage 1 zu § 15 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI). Die einzelnen Kriterien für diesen Bereich (zum Beispiel "Beteiligen an einem Gespräch") können Sie § 14 Absatz 2 des Sozialgesetz- buchs (SGB) XI entnehmen. Die Beurteilung der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbst- ständigkeit und der Fähigkeiten in Bezug auf die Kriterien erfolgt anhand der Kategorien "Fähigkeit vorhanden/unbeeinträchtigt, Fä- higkeit größtenteils vorhanden, Fähigkeit in geringem Maße vor- handen oder Fähigkeit nicht vorhanden "(siehe Anlage 1 zu § 15 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI). Die einzelnen Kriterien für diesen Bereich (zum Beispiel "Beschädi- gen von Gegenständen") können Sie § 14 Absatz 2 des Sozialge- setzbuchs (SGB) XI entnehmen. Die Beurteilung der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbst- ständigkeit und der Fähigkeiten in Bezug auf die Kriterien erfolgt anhand der Kategorien "Nie oder sehr selten, selten (ein- bis drei- mal innerhalb von zwei Wochen), häufig (zwei- bis mehrmals wö- chentlich, aber nicht täglich) oder täglich" (siehe Anlage 1 zu § 15 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI).