Mobilitätsgarantie. 22.1 Der Kunde kann während der Leasingzeit und nach Übergabe des Fahrzeuges die Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Mobility Concept für Kunden von XxxxXxxx (Vermittlerin des Ursprungsvertrages). 22.2 Für die Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ ist keine zusätzliche Servicegebühr zu entrichten; Es gelten in diesem Zusammenhang die Bestimmungen der Ziffer 5. 22.3 Der Kunde hat während der Leasingzeit und nach Übergabe des Fahrzeuges im Falle eines Unfall-Schadens des Fahrzeuges aufgrund der Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ Anspruch auf folgende Leistungen: a) 24h Pannen- und Unfallhilfe - Aufnahme des Schadens, ggf. Koordination Ersatzfahrzeug, Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs, ggf. Verauslagung und Weiterbelastung der entstandenen Kosten an den Kunden, Versicherer oder Hersteller/ Importeur des Fahrzeugs bei Anspruch auf Mobilitätsgarantie. b) Meldung des Schadens bei der Versicherung des Kunden und ggf. gegnerischen Versicherung. c) Einholung Reparaturfreigabe durch den Versicherer ggf. inkl. Gutachten und/ oder Kostenvoranschlag. d) Koordination der Instandsetzung/ Reparatur des Fahrzeugs, sofern der Kunde keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der für etwaige Reparaturen des Fahrzeugs nur bestimmte Werkstätten zulässt (sog. Routingtarif) vorsieht und ein Schaden mit Selbst- oder Teilschuld vorliegt. e) Sofern die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mobility Concept durchgeführt wird, Verauslagung der Reparaturkosten und Ersatzwagenkosten sowie Abrechnung mit der Versicherung des Kunden bzw. gegnerischen Versicherung. Weiterbelastung der Selbstbeteiligung und Minderwerte an den Kunden, sofern Schuld- oder Teilschuld vorliegt, sowie Weiterbelastung, der nicht durch die Versicherung übernommenen Kosten.
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag, Leasing Agreement, Vario Finanzierungs Verträge
Mobilitätsgarantie. 22.1 Der Kunde kann während der Leasingzeit und nach Übergabe des Fahrzeuges die Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Mobility Concept für Kunden von XxxxXxxx (Vermittlerin des Ursprungsvertrages).
22.2 Für die Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ ist keine zusätzliche Servicegebühr zu entrichten; Es gelten in diesem Zusammenhang die Bestimmungen der Ziffer 5.
22.3 Der Kunde hat während der Leasingzeit und nach Übergabe des Fahrzeuges im Falle eines Unfall-Schadens des Fahrzeuges aufgrund der Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ Anspruch auf folgende Leistungen:
a) 24h Pannen- und Unfallhilfe - Aufnahme des Schadens, ggf. Koordination Ersatzfahrzeug, Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs, ggf. Verauslagung und Weiterbelastung der entstandenen Kosten an den Kunden, Versicherer oder Hersteller/ Importeur des Fahrzeugs bei Anspruch auf MobilitätsgarantieMobilitätsgarantie bei diesen Dritten.
b) Meldung des Schadens bei der Versicherung des Kunden und ggf. gegnerischen Versicherung.
c) Einholung Reparaturfreigabe durch den Versicherer ggf. inkl. Gutachten und/ oder Kostenvoranschlag.
d) Koordination der Instandsetzung/ Reparatur des Fahrzeugs, sofern der Kunde keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der für etwaige Reparaturen des Fahrzeugs nur bestimmte Werkstätten zulässt (sog. Routingtarif) vorsieht und ein Schaden mit Selbst- oder Teilschuld vorliegt.
e) Sofern die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mobility Concept durchgeführt wird, Verauslagung der Reparaturkosten und Ersatzwagenkosten sowie Abrechnung mit der Versicherung des Kunden bzw. gegnerischen Versicherung. Weiterbelastung der Selbstbeteiligung und Minderwerte an den Kunden, sofern Schuld- oder Teilschuld vorliegt, sowie Weiterbelastung, der nicht durch die Versicherung übernommenen Kosten.
f) Hat der Kunde die kostenpflichtige Option „Mobilitätsgarantie Plus“ gewählt, werden die Abschleppkosten und die Mobilhaltung während der Reparaturdauer bei sowohl Unfall wie Panne durch die Mobility Concept übernommen, sofern diese nicht durch die Versicherung des Kunden, Hersteller und/ oder anderer Drittpartei zu tragen sind. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten, ist dass die Mobility Concept im Pannen- und Unfallschaden zu kontaktieren ist und die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mobility Concept durchgeführt wird. Ausgenommen sind Glasschäden, Marderschäden, Hagelschäden und Pannenreparaturen, sowie Kleinstschäden unter 210,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 250,00 Euro). Im Falle eines selbstverschuldeten Schadens wird dem Kunden mindestens ein Fahrzeug der Kategorie Kleinwagen für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt.
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag, Kraftfahrzeugleasingvertrag
Mobilitätsgarantie. 22.1 Im Rahmen der Mobilitätsgarantie besteht für Inhaber von OstalbMobil-Zeitkarten im Abonnement bei Verspätungen und Fahrtausfällen die Möglichkeit, auf ein Taxi umzu- steigen und sich den Fahrpreis im Nachhinein erstatten zu lassen. Sie greift, wenn der Fahrgast vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur Fahrt benutzten Verkehrsmitteln von Partnern von OstalbMobil um mehr als 30 Minu- ten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahrziel erreichende OstalbMobil-Verkehrsmittel zu nutzen. Maßgeblich ist der jeweils gültige Fahrplan unter Berücksichtigung der grundsätzlich vorgesehenen Zeitanteile für Umsteigebeziehungen (Fahrplanauskunft unter xxx.xxx.xx). Anspruchsberechtigt sind Inhaber einer OstalbMobil-Abo-Karte für Erwachsene sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung. Eine Erstat- tung kann pro Fahrt und Fahrausweis nur einmal geltend gemacht werden. Die Taxi- kosten werden bei den einbezogenen Tickets bis zu 35,00 Euro ersetzt. Der Kunde kann während Fahrgast hat eine vom Taxiunternehmen ausgestellte Quittung zusammen mit dem ausgefüllten Erstattungsformular für die Mobilitätsgarantie, das z. B. unter www.Ostal- xXxxxx.xx vorgehalten wird, innerhalb von 2 Wochen bei OstalbMobil oder einem Os- talbMobil-Verkehrsunternehmen einzureichen (Ausschlussfrist). Die Erstattung erfolgt durch Banküberweisung. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind nicht möglich. Die Inanspruchnahme ist ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Leasingzeit und nach Übergabe des Fahrzeuges die Zusatzleistung „Fahrtausfall nicht auf das Verschulden eines der in OstalbMobil kooperierenden Verkehrsunterneh- men zurückgeht. Bei der Mobilitätsgarantie Basis“ in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine Leistung freiwillige Zusatz- leistung aus der Mobility Concept für Kunden von XxxxXxxx (Vermittlerin kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Bei Ausfall/Verspätung auf Grund höherer Gewalt kann keine Erstattung erfolgen. Insbesondere begründen Unwetter, Bombendrohungen, Streik, Suizid und Eingriffe Dritter in den Eisenbahn- und Busverkehr keinen Anspruch auf Leistungen aus der Mobilitätsgarantie. Die Erstat- tung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Ver- schulden des Ursprungsvertrages).
22.2 Für Fahrgasts zurückgehen oder ihm beim Fahrscheinkauf bekannt waren. Sie ist ferner ausgeschlossen, wenn sie auf Maßnahmen wie Straßen- und Streckensper- rungen beruht, die Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ ist keine zusätzliche Servicegebühr zu entrichten; Es gelten in diesem Zusammenhang die Bestimmungen der Ziffer 5.
22.3 Der Kunde hat während der Leasingzeit und nach Übergabe des Fahrzeuges im Falle eines Unfall-Schadens des Fahrzeuges aufgrund der Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ Anspruch auf folgende Leistungen:
a) 24h Pannen- und Unfallhilfe - Aufnahme des Schadens, ggf. Koordination Ersatzfahrzeug, Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs, ggf. Verauslagung und Weiterbelastung der entstandenen Kosten an den Kunden, Versicherer oder Hersteller/ Importeur des Fahrzeugs bei Anspruch auf Mobilitätsgarantie.
b) Meldung des Schadens bei der Versicherung des Kunden und ggf. gegnerischen Versicherung.
c) Einholung Reparaturfreigabe durch den Versicherer ggf. inkl. Gutachten und/ oder Kostenvoranschlag.
d) Koordination der Instandsetzung/ Reparatur des Fahrzeugs, sofern der Kunde keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der für etwaige Reparaturen des Fahrzeugs nur bestimmte Werkstätten zulässt (sog. Routingtarif) vorsieht und ein Schaden mit Selbst- oder Teilschuld vorliegt.
e) Sofern die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mobility Concept durchgeführt wird, Verauslagung der Reparaturkosten und Ersatzwagenkosten sowie Abrechnung mit der Versicherung des Kunden Vorfeld rechtzeitig unter xxx.XxxxxxXxxxx.xx bzw. gegnerischen Versicherungder Home- page des betroffenen Verkehrsunternehmens angekündigt wurden. Weiterbelastung der Selbstbeteiligung und Minderwerte an den Kunden, sofern Schuld- Die Mobilitätsgarantie besteht parallel zu einer möglichen bestehenden Fahrgastga- rantie eines Verkehrsunternehmens. Ansprüche aus demselben Sachverhalt können jedoch nur einmal entweder bei OstalbMobil oder Teilschuld vorliegt, sowie Weiterbelastung, der nicht durch die Versicherung übernommenen Kostendem jeweiligen Unternehmen gel- tend gemacht werden.
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Samples: Ostalbmobil Tarifbedingungen
Mobilitätsgarantie. 22.1 Der Kunde (1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung von der fahplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrs- mittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine Möglichkeit besteht, ein anderes das Ziel er- reichende Verkehrsmittel, das mit einem der unter Punkt 2 defi- nierten Tarife genutzt werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Haltstelle zu nutzen. Die Mobilitätsgarantie NRW kann während im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs genutzt werden. Davon ausgenommen sind Li- nien, die von folgenden Verkehrsunternehmen bedient werden: • PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, • Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, • Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. X. Xxxxxxx, • Firma Pollmann Reisen GmbH und • Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG bedient werden, sowie der Leasingzeit ÖSPV (öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück. Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Halte- punkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zunächst befristet und nach Übergabe des Fahrzeuges die Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ in Anspruch nehmen. Dabei handelt bis längstens zum 31.12.2011 zur Anwendung, wenn und soweit es sich um eine Leistung SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus Nordrhein-Westfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausge- hende ÖSPV-Verkehre in Niedersachsen sowie Tarife des Fern- verkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobility Concept für Kunden von XxxxXxxx (Vermittlerin des Ursprungsvertrages)Mobili- tätsgarantie NRW.
22.2 (2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Punkt 11 (1) ent- weder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Er- reichung seines Ziels benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen Tarifbestimmungen unentgeltlich mitgenommene Personen. Für die Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist keine zusätzliche Servicegebühr ein gültiger Fahrausweis zu entrichten; Es gelten erwerben. Dieser sollte vor Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Über- gang in diesem Zusammenhang die Bestimmungen den Fernverkehr tritt der Ziffer 5Kunde in finanzielle Vorleistung.
22.3 Der Kunde hat während der Leasingzeit (3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Punkt 11 (1) und nach Übergabe des Fahrzeuges 11 (2) entstandenen Kosten werden im Falle eines Unfall-Schadens des Fahrzeuges aufgrund der Zusatzleistung „Mobilitätsgarantie Basis“ Anspruch auf folgende Leistungenfolgenden Umfang erstattet:
a) 24h Pannen- und Unfallhilfe - Aufnahme des Schadens, ggfBei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze auf 20,00 Euro je Fahrgast. Koordination Ersatzfahrzeug, Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs, ggfDabei können mehrere Fahrgäste ein Taxi gemeinsam nutzen. Verauslagung und Weiterbelastung der entstandenen Kosten an den Kunden, Versicherer oder Hersteller/ Importeur des Fahrzeugs bei Anspruch auf MobilitätsgarantieDie jeweiligen separaten Taxiquit- tungen werden pro Person in Höhe von bis zu 20,00 Euro er- stattet.
b) Meldung Bei Nutzung von Zügen des Schadens Fernverkehrs werden die hier- durch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Gegen Vorlage eines Nahverkehr-Fahrausweises für die betreffende Relation wird der Gesamtbetrag des Fernverkehr- Fahrausweises erstattet. Kann der Fahrgast keinen Nahver- kehr-Fahrausweis für die betreffende Relation vorlegen, so wird ihm nur der Differenzbetrag zwischen Fernverkehrs- und Nahverkehrstarif erstattet.
(4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig mit Na- me, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. den Original-IC/EC/ICE-Fahrausweis sowie ggf. den korrespon- dierenden Nahverkehr-Fahrausweis und den ausgefüllten Erstat- tungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Versicherung Verwaltung oder einem KundenCenter/ReiseCenter des Kunden und ggfdie Verspätung ver- ursachenden Verkehrsunternehmens einzureichen. gegnerischen VersicherungDie Erstattun- gen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrs- unternehmen grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenom- men.
(5) Abweichend von Punkt 11 Absatz 1 kommt die Mobilitätsgarantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung:
a) Streik
b) Unwetter
c) Einholung Reparaturfreigabe durch den Versicherer ggf. inkl. Gutachten und/ oder Kostenvoranschlag.Naturgewalten
d) Koordination der Instandsetzung/ Reparatur Bombendrohungen Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des FahrzeugsFahrtenangebo- tes nicht gewährleistet werden kann, sofern der Kunde keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der für etwaige Reparaturen des Fahrzeugs nur bestimmte Werkstätten zulässt (sog. Routingtarif) vorsieht und ein Schaden mit Selbst- oder Teilschuld vorliegtum dem Fahrgast Pla- nungssicherheit zu geben.
e(6) Sofern Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine Ansprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden.
(7) Weiterführende Regelungen über die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mobility Concept durchgeführt wird, Verauslagung der Reparaturkosten und Ersatzwagenkosten sowie Abrechnung mit der Versicherung des Kunden bzw. gegnerischen Versicherung. Weiterbelastung der Selbstbeteiligung und Minderwerte an den Kunden, sofern Schuld- oder Teilschuld vorliegt, sowie Weiterbelastung, der nicht durch die Versicherung übernommenen KostenMobilitätsgarantie NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben.
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Samples: VRS Gemeinschaftstarif