Mobilitätsgarantie. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie besteht für Inhaber von Zeittickets bei Verspätungen und Fahrtausfällen die Möglichkeit, auf ein Taxi oder andere öffentlich zugängliche Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, umzusteigen und sich den Fahrpreis bzw. dafür entstehende Nutzungsentgelte im Nachhi- nein erstatten zu lassen. Sie greift, wenn der Fahrgast vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur Fahrt benutzten VVS-Verkehrsmitteln um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan aus- gewiesen erreichen wird, und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahr- ziel erreichende VVS-Verkehrsmittel zu nutzen. Maßgeblich ist der jeweils gültige Fahrplan unter Berücksichtigung der grundsätzlich vorgesehenen Zeitanteile für Umsteigebeziehungen (Fahrplanauskunft unter xxx.xx).
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Samples: Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen, Beförderungsbedingungen
Mobilitätsgarantie. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie besteht für Inhaber von Zeittickets bei Verspätungen und Fahrtausfällen die Möglichkeit, auf ein Taxi oder andere öffentlich zugängliche Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, umzusteigen und sich den Fahrpreis bzw. dafür entstehende Nutzungsentgelte im Nachhi- nein erstatten zu lassen. Sie greift, wenn der Fahrgast vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur Fahrt benutzten VVS-Verkehrsmitteln um mehr als 30 20 Minuten später als im Fahrplan aus- gewiesen erreichen wird, und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahr- ziel erreichende VVS-Verkehrsmittel zu nutzen. Maßgeblich ist der jeweils gültige Fahrplan unter Berücksichtigung der grundsätzlich vorgesehenen Zeitanteile für Umsteigebeziehungen (Fahrplanauskunft unter xxx.xx).
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