Common use of Monatslohn Clause in Contracts

Monatslohn. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den 13. Monatslohn im Ausmass von 100% eines Bruttomonatslohnes. 2 Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch. Der anteilsmässige Anspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird. 3 Basis für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum. Erfolgt die Auszahlung des 13. Monatslohnes jeweils Ende Monat oder zusammen mit dem Stundenlohn, beträgt die Entschädigung 8,33%. 4 Der 13. Monatslohn ist spätestens jedes Jahr mit dem Dezemberlohn oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Kommentar Berechnungsgrundlage Grundlage für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist grundsätzlich der AHV-Bruttolohn ge- mäss Art. 8 Ziffer 1 L-GAV. Dazu gehört auch die Auszahlung von Ruhe-, Ferien- und Feierta- gen (zu den Überstunden siehe unten). Beispiel Auszahlung nicht bezogener Ruhe-, Ferien- und Feiertage Anstellungsdauer: 1. Juli 2014 – 31. Dezember ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ pro Monat im Jahr 2017: CHF 5100.– Mit der Schlussabrechnung Ende Dezember 2017 werden fünf noch nicht bezogene Ferientage und drei noch nicht bezogene Ruhetage ausbezahlt. Auf diese Zahlungen besteht ein anteilmässiger An- spruch auf den 13. Monatslohn. Berechnung: Berechnung des Guthabens für 5 Ferientage: CHF 5100.– : 30 Tage × 5 Tage = CHF 850.— Berechnung des Guthabens für 3 Ruhetage: CHF 5100.– : 22 Tage × 3 Tage = CHF 695.45 CHF 1545.45 Anteil 13. Monatslohn auf CHF 1545.45 (8,33%) = CHF 128.75 Total brutto = CHF 1674.20 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass bei erfolgsabhängigen Lohnbestandtei- len (z.B. der Beteiligung eines Küchenchefs am Betriebsergebnis) der 13. Monatslohn bereits enthalten ist. Es wird dringend empfohlen, dies schriftlich festzulegen. Der Anteil des

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Sources: L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes)

Monatslohn. Grundsatz 1 Der Mitarbeiter hat Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den die Ausrichtung eines 13. Monatslohn im Ausmass von 100% eines Bruttomonatslohnes. 2 Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch. Der anteilsmässige Anspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird. 3 Basis für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum. Erfolgt die Auszahlung des 13. Monatslohnes jeweils Ende Monat oder zusammen mit dem Stundenlohn, beträgt die Entschädigung 8,33%. 4 Der 13. Monatslohn ist spätestens jedes Jahr mit dem Dezemberlohn oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Kommentar Berechnungsgrundlage Grundlage für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist grundsätzlich der AHV-Bruttolohn ge- mäss Art. 8 Ziffer 1 L-GAV. Dazu gehört auch die Auszahlung von Ruhe-, Ferien- und Feierta- gen (zu den Überstunden siehe unten). Beispiel Auszahlung nicht bezogener Ruhe-, Ferien- und Feiertage Anstellungsdauer: 1. Juli 2014 – 31. Dezember ▇▇▇▇ Monats- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ pro Monat im Jahr 2017: CHF 5100.– Mit der Schlussabrechnung Ende Dezember 2017 werden fünf noch nicht bezogene Ferientage und drei noch nicht bezogene Ruhetage ausbezahlt. Auf diese Zahlungen besteht ein anteilmässiger An- spruch auf den 13. Monatslohn. Berechnung: Berechnung des Guthabens für 5 Ferientage: CHF 5100.– : 30 Tage × 5 Tage = CHF 850.— Berechnung des Guthabens für 3 Ruhetage: CHF 5100.– : 22 Tage × 3 Tage = CHF 695.45 CHF 1545.45 Anteil Berechnungsgrundlage 2 Der 13. Monatslohn auf CHF 1545.45 (8,33%) = CHF 128.75 Total brutto = CHF 1674.20 Arbeitgeber besteht aus dem Grundlohn und Arbeitnehmer können vereinbarenden individuellen Zula- gen. Ausgenommen sind somit die vertraglichen Zulagen, dass bei erfolgsabhängigen Lohnbestandtei- len (z.B. der Beteiligung eines Küchenchefs am Betriebsergebnis) d.h. - die Familienzulagen - die Zuschläge für Überzeit-, Abend-, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Schichtarbeit. Auszahlung 3 Der 13. Monatslohn wird im Laufe des Monats Dezember ausbezahlt.2 Bei Ein- oder Austritt während des Jahres wird der 13. Monatslohn bereits enthalten istanteilsmässig ausbezahlt. Es wird dringend empfohlenKürzung 4 Wenn die gesamten Absenzen jeder Art, dies schriftlich festzulegenausgenommen infolge Ferien, Militär- und andere Dienste gemäss Art. Der Anteil des13 Abs. 1 sowie Berufsunfalls, zwei Monate pro Jahr übersteigen, kann der 13. Monatslohn proportional (d. h. um 1/12 monatlich, vom dritten Monat an) gekürzt werden. Bei häufiger ungerechtfertigter Abwesenheit kann die Geschäftsleitung, nach Rücksprache mit der Betriebskommission, eine Reduktion oder Streichung des 13. Monatslohnes verfügen.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag

Monatslohn. 1 Der Mitarbeiter hat Die Löhne der Mitarbeitenden bilden Gegenstand besonderer Abmachungen. Die Lohnvereinbarung erfolgt systematisch unter Berücksichtigung von Funktion, Leistung und Erfahrung. Frau und Mann haben Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. 42.1 Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 13. Monats- lohn im Kalenderjahr. Beginnt oder endigt das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres, so besteht ein Anspruch auf einen verhältnismässigen Anteil des 13. Monatslohnes. 42.2 Ist das Unternehmen während des Kalenderjahres wegen lang andauernder Arbeitsverhinderung, schweizerischem Militär-, Schutz- oder Zivildienst, unbezahltem Urlaub oder ähn- lichen Gründen von seiner Pflicht zur Lohnzahlung ganz oder teilweise befreit, wird der 13. Monatslohn entsprechend gekürzt. Er entspricht in diesem Fall einem Zwölftel der im Ausmass von 100% eines BruttomonatslohnesKalenderjahr tatsächlich ausbezahlten Grundlöhne. 2 Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch. Der anteilsmässige Anspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird. 3 Basis für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum. Erfolgt die Auszahlung des 13. Monatslohnes jeweils Ende Monat oder zusammen mit dem Stundenlohn, beträgt die Entschädigung 8,33%. 4 42.3 Der 13. Monatslohn ist spätestens jedes Jahr mit dem Dezemberlohn oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Kommentar Berechnungsgrundlage Grundlage für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist grundsätzlich der AHV-Bruttolohn ge- mäss Art. 8 Ziffer 1 L-GAV. Dazu gehört auch die Auszahlung von Ruhe-, Ferien- und Feierta- gen (zu den Überstunden siehe unten). Beispiel Auszahlung nicht bezogener Ruhe-, Ferien- und Feiertage Anstellungsdauer: 1. Juli 2014 – 31. Dezember ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ pro Monat wird im Jahr 2017: CHF 5100.– Mit der Schlussabrechnung Ende Dezember 2017 werden fünf noch nicht bezogene Ferientage und drei noch nicht bezogene Ruhetage letzten Monat des Kalender- jahres ausbezahlt. Auf diese Zahlungen besteht ein anteilmässiger An- spruch auf Er beträgt einen Zwölftel der in den 13vorange- gangenen 12 Monaten ausbezahlten Grundlöhne. Monatslohn. Berechnung: Berechnung des Guthabens für 5 Ferientage: CHF 5100.– : 30 Tage × 5 Tage = CHF 850.— Berechnung des Guthabens für 3 Ruhetage: CHF 5100.– : 22 Tage × 3 Tage = CHF 695.45 CHF 1545.45 Anteil 13. Monatslohn auf CHF 1545.45 (8,33%) = CHF 128.75 Total brutto = CHF 1674.20 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass bei erfolgsabhängigen Lohnbestandtei- len (z.B. der Beteiligung eines Küchenchefs am Betriebsergebnis) der 13. Monatslohn bereits enthalten ist. Es wird dringend empfohlen, dies schriftlich festzulegenDienstalters­ geschenke Lohnsicherung 44.1 Die Mitarbeitenden dürfen gegenwärtige oder künftige Lohnforderungen weder abtreten noch verpfänden. Der Anteil desAus- schluss der Lohnabtretung und -verpfändung gilt auch für Forde- rungen aus familienrechtlichen Unterhalts- und Unterstützungs- pflichten. 44.2 Lohnabtretungen und -verpfändungen, die trotzdem vorgenommen werden, sind für das Unternehmen unbeachtlich. Das Unternehmen leistet seine Lohnzahlungen mit befreiender Wirkung ausschliesslich an die Mitarbeitenden. Vorbehalten bleiben richterliche Verfügungen und betreibungsrechtliche Verfahren.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag

Monatslohn. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den 13. Monatslohn im Ausmass von 100% eines Bruttomonatslohnes. 2 Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch. Der anteilsmässige Anspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird. 3 Basis für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum. Erfolgt die Auszahlung des 13. Monatslohnes jeweils Ende Monat oder zusammen mit dem Stundenlohn, beträgt die Entschädigung 8,33%. 4 Der 13. Monatslohn ist spätestens jedes Jahr mit dem Dezemberlohn oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Kommentar Berechnungsgrundlage Grundlage für die Berechnung des 13. Monatslohnes ist grundsätzlich der AHV-Bruttolohn ge- mäss Art. 8 Ziffer 1 L-GAV. Dazu gehört auch die Auszahlung von Ruhe-, Ferien- und Feierta- gen (zu den Überstunden siehe unten). Beispiel Auszahlung nicht bezogener Ruhe-, Ferien- und Feiertage Anstellungsdauer: 1. Juli 2014 – 31. Dezember ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ pro Monat im Jahr 2017: CHF 5100.– Mit der Schlussabrechnung Ende Dezember 2017 werden fünf noch nicht bezogene Ferientage und drei noch nicht bezogene Ruhetage ausbezahlt. Auf diese Zahlungen besteht ein anteilmässiger An- spruch auf den 13. Monatslohn. Berechnung: Berechnung des Guthabens für 5 Ferientage: CHF 5100.– : 30 Tage × 5 Tage = CHF 850.— Grundlage für die Berechnung des Guthabens für 3 Ruhetage: 13. Monatslohnes ist grundsätzlich der AHV-Bruttolohn ge- mäss Art. 8 Ziffer 1 L-GAV. Dazu gehört auch die Auszahlung von Ruhe-, Ferien- und Feierta- gen (zu den Überstunden siehe unten). CHF 5100.– : 22 Tage × 3 Tage = CHF 695.45 CHF 1545.45 Anteil 13. Monatslohn auf CHF 1545.45 (8,33%) = CHF 128.75 Total brutto = CHF 1674.20 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass bei erfolgsabhängigen Lohnbestandtei- len (z.B. der Beteiligung eines Küchenchefs am Betriebsergebnis) der 13. Monatslohn bereits enthalten ist. Es wird dringend empfohlen, dies schriftlich festzulegen. Der Anteil des

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Sources: L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes)