Common use of Monatslohn Clause in Contracts

Monatslohn. 24.2.1 Den Arbeitnehmern wird ein 13. Monatslohn ausgerichtet. Er beträgt 8,3 Pro- zent, berechnet auf dem Grundlohn der effektiv gearbeiteten Stunden, ohne Überzeit- zuschläge und Sozialzulagen. Entschädigungen für Krankheit, Unfall, Militärdienst, Feiertage usw. fallen für die Berechnung des 13. Monatslohnes ausser Betracht. 24.2.2 Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht mindestens einen Monat gedauert hat, ist bei Kündigung durch den Arbeitgeber kein 13. Monatslohn zu entrichten. Kündigt der Arbeitnehmer, so beträgt diese Karenzfrist sechs Monate. Gleichermassen besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers, wenn er das Arbeitsver- hältnis nicht ordnungsgemäss aufgelöst hat, insbesondere auch nicht, wenn er aus wichtigen Gründen fristlos entlassen wurde. 24.2.3 Wird das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres ordnungsgemäss aufgelöst, so besteht der Anspruch des Arbeitnehmers pro rata temporis, sofern die übrigen Bedingungen hiezu erfüllt sind. 24.2.4 Die Paritätische Kommission kann Arbeitgeber, welche keine Gewähr für die ordnungsgemässe Ausrichtung der 13. Monatslohn-Ansprüche bieten, verpflichten die gesamten 13. Monatslohn-Ansprüche der Arbeitnehmer über die Ausgleichskasse (Art. 6 GAV) sicherstellen zu lassen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Gipsergewerbe

Monatslohn. 24.2.1 Den Arbeitnehmern Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung wird während des gesamten Ausgleichszeitraumes unabhängig von der jeweiligen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten April bis November ein 13Monatslohn in Höhe von 178 Gesamttarifstundenlöhnen und in den Monaten Dezember bis Xxxx ein Monatslohn in Höhe von 164 Gesamttarifstundenlöhnen gezahlt. Der Monatslohn ausgerichtet. Er beträgt 8,3 Pro- zentmindert sich um den Gesamttarifstundenlohn für diejenigen Arbeitsstunden, berechnet auf dem Grundlohn der effektiv gearbeiteten Stundenwelche infolge von Urlaub, ohne Überzeit- zuschläge und Sozialzulagen. Entschädigungen für Krankheit, UnfallKurzarbeit, MilitärdienstZeiten ohne Entgeltfortzahlung, Feiertage uswZeiten un- bezahlter Freistellung und Zeiten unentschuldigten Fehlens ausfallen; er mindert sich auch für diejenigen Ausfallstunden außerhalb der Schlechtwetterzeit, die infolge zwingender Witte- rungsgründe ausfallen, soweit kein Ausgleich über das Ausgleichskonto erfolgt. fallen Soweit für diese Zeiten eine Vergütung oder Lohnersatzleistung erfolgt, wird diese neben dem vermin- derten Monatslohn ausgezahlt. Für die Berechnung des 13Vergütung von gesetzlichen Wochenfeiertagen und Freistellungstagen nach § 4 Nrn. Monatslohnes ausser Betracht2 und 3 ist die tarifliche Arbeitszeitverteilung nach Nr. 1.2 maßgeblich; um diesen Betrag mindert sich der Monatslohn. 24.2.2 Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht mindestens einen Monat gedauert hat, ist bei Kündigung durch den Arbeitgeber kein 13. Monatslohn zu entrichten. Kündigt der Arbeitnehmer, so beträgt diese Karenzfrist sechs Monate. Gleichermassen besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers, wenn er das Arbeitsver- hältnis nicht ordnungsgemäss aufgelöst hat, insbesondere auch nicht, wenn er aus wichtigen Gründen fristlos entlassen wurde. 24.2.3 Wird das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres ordnungsgemäss aufgelöst, so besteht der Anspruch des Arbeitnehmers pro rata temporis, sofern die übrigen Bedingungen hiezu erfüllt sind. 24.2.4 Die Paritätische Kommission kann Arbeitgeber, welche keine Gewähr für die ordnungsgemässe Ausrichtung der 13. Monatslohn-Ansprüche bieten, verpflichten die gesamten 13. Monatslohn-Ansprüche der Arbeitnehmer über die Ausgleichskasse (Art. 6 GAV) sicherstellen zu lassen.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Monatslohn. 24.2.1 Den Arbeitnehmern wird ein Dem Arbeitnehmer (inklusive Lernende) stehen vertraglich 100% eines Monatslohnes als Jahresendsumme zu. Bei einem Stellenwechsel hat der Arbeitnehmer den 13. Monatslohn ausgerichtet. Er beträgt 8,3 Pro- zent, berechnet auf dem Grundlohn der effektiv gearbeiteten Stunden, ohne Überzeit- zuschläge und Sozialzulagen. Entschädigungen für Krankheit, Unfall, Militärdienst, Feiertage usw. fallen für die Berechnung des 13. Monatslohnes ausser Betracht. 24.2.2 Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht mindestens einen Monat gedauert hat, ist bei Kündigung durch den Arbeitgeber kein pro rata temporis zugut (13. Monatslohn zu entrichten. Kündigt der Arbeitnehmer, so beträgt diese Karenzfrist sechs Monate. Gleichermassen besteht kein Anspruch :12 Monate x Anzahl gearbeiteter Monate des Arbeitnehmers, wenn er das Arbeitsver- hältnis nicht ordnungsgemäss aufgelöst hat, insbesondere auch nicht, wenn er aus wichtigen Gründen fristlos entlassen wurdelaufenden Jahres). 24.2.3 Wird das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres ordnungsgemäss aufgelöst19.1 Die Lohnzahlung findet auf Grund besonderer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern, so besteht der Anspruch des Arbeitnehmers pro rata temporis, sofern die übrigen Bedingungen hiezu erfüllt sindjedoch spätestens am Monatsletzten statt. 24.2.4 19.2 Die Paritätische Kommission Lohnzahlung kann Arbeitgeberin bar oder durch Vergütung auf ein Lohnkonto oder Privatkon- to unter Aushändigung einer schriftlichen, welche keine Gewähr für detaillierten Abrechnung, aus der auch Ab- xxxx einzeln ersichtlich sind, erfolgen. Am Letzten des Monats muss der Arbeitneh- mer ungeachtet der Bezahlungsart im Besitze des Xxxxxx sein. 19.3 Bei Aussetzen auf Anordnung des Arbeitgebers ist ein angefangener Arbeitstag voll zu bezahlen. Bei Ausfällen infolge von Kurzarbeit sind die ordnungsgemässe Ausrichtung von der 13. Monatslohn-Ansprüche bietenALV unbezahlten Arbeitstage vom Arbeitgeber zu übernehmen. 19.4 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Massgabe der geleisteten Arbeit den Vorschuss zu gewähren, verpflichten die gesamten 13. Monatslohn-Ansprüche dessen der Arbeitnehmer über infolge Notlage bedarf und den der Arbeitgeber billigerweise zu gewähren vermag. 19.5 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausgleichskasse (Art. 6 GAV) sicherstellen Ausführung der Arbeit not- wendig entstehenden Auslagen zu lassenersetzen, bei Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Monatslohn. 24.2.1 Den Arbeitnehmern wird ein Dem Arbeitnehmer (inklusive Lernende) stehen vertraglich 100% eines Monatslohnes als Jahresendsumme zu. Bei einem Stellenwechsel hat der Arbeitnehmer den 13. Monatslohn ausgerichtet. Er beträgt 8,3 Pro- zent, berechnet auf dem Grundlohn der effektiv gearbeiteten Stunden, ohne Überzeit- zuschläge und Sozialzulagen. Entschädigungen für Krankheit, Unfall, Militärdienst, Feiertage usw. fallen für die Berechnung des 13. Monatslohnes ausser Betracht. 24.2.2 Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht mindestens einen Monat gedauert hat, ist bei Kündigung durch den Arbeitgeber kein pro rata temporis zugut (13. Monatslohn zu entrichten. Kündigt der Arbeitnehmer, so beträgt diese Karenzfrist sechs Monate. Gleichermassen besteht kein Anspruch :12 Monate x Anzahl gearbeiteter Monate des Arbeitnehmers, wenn er das Arbeitsver- hältnis nicht ordnungsgemäss aufgelöst hat, insbesondere auch nicht, wenn er aus wichtigen Gründen fristlos entlassen wurdelaufenden Jahres). 24.2.3 Wird das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres ordnungsgemäss aufgelöst19.1 Die Lohnzahlung findet auf Grund besonderer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern, so besteht der Anspruch des Arbeitnehmers pro rata temporis, sofern die übrigen Bedingungen hiezu erfüllt sindjedoch spätestens am Monatsletzten statt. 24.2.4 19.2 Die Paritätische Kommission Lohnzahlung kann Arbeitgeberin bar oder durch Vergütung auf ein Lohnkonto oder Privatkonto unter Aushändigung einer schriftlichen, welche keine Gewähr für die ordnungsgemässe Ausrichtung detaillierten Abrechnung, aus der 13auch Abzüge einzeln ersichtlich sind, erfolgen. Monatslohn-Ansprüche bieten, verpflichten die gesamten 13. Monatslohn-Ansprüche Am Letzten des Monats muss der Arbeitnehmer über ungeachtet der Bezahlungsart im Besitze des Xxxxxx sein. 19.3 Bei Aussetzen auf Anordnung des Arbeitgebers ist ein angefangener Arbeitstag voll zu bezahlen. Bei Ausfällen infolge von Kurzarbeit sind die Ausgleichskasse (Art. 6 GAV) sicherstellen von der ALV unbezahlten Arbeitstage vom Arbeitgeber zu lassenübernehmen. 19.4 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Massgabe der geleisteten Arbeit den Vorschuss zu gewähren, dessen der Arbeitnehmer infolge Notlage bedarf und den der Arbeitgeber billigerweise zu gewähren vermag. 19.5 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit not- wendig entstehenden Auslagen zu ersetzen, bei Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag