Common use of Mängelhaftung Clause in Contracts

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt die INES AG die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Service Conditions

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 10.1 ITmedia erbringt seine Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln. 10.2 Für Schadensersatzansprüche gilt die INES AG die nach diesem Vertrag geschuldeten Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9 (Haftungsbeschränkung). 10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung bei Cloud- und RZ-Housing-Leistungen mangelhaftfür anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, so Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch ist aus- geschlossen. 10.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle werkvertraglichen Leistungen unverzüglich ab Ab- lieferung bzw. Erbringung bzw. Zugänglichmachung zu untersuchen und erkennbare und/oder erkannte Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde berechtigtdie Leistung binnen einer von ITmedia gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, Nacherfüllung zu verlangenobwohl er dazu verpflichtet ist. 8.7.2 Ist 10.5 Wird innerhalb von zwei Wochen ab dem in Ziffer 9.5 genannten Zeitpunkt kein wesentlicher Mangel angezeigt, gilt die Nacherfüllung nicht möglichsonstige Leistung als abgenommen. Gleiches gilt für den Fall, weil dass die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann vorbehaltlos bezahlt oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenüber einen Zeitraum von mehr als vier Wochen genutzt wird. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung 10.6 Ansprüche des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des wegen eines Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahrzwölf (12) Monaten ab dem gesetzlich festgelegten Beginn der Verjährung. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei dinglichen Herausgabe- ansprüchen Dritter im Sinne von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, bei Personenschäden, Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Vertreters Bestimmungen zur Verjährung; bei einer Garantieübernahme gilt dies jedoch nur, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt. 10.7 Stellt sich bei einer Fehleranalyse im Zusammenhang mit von dem Kunden gemeldeten Mängeln heraus, dass Ansprüche oder Erfüllungsgehilfen Rechte des Verwenders beruhenKunden wegen Mängel nicht bestehen, ist ITmedia berechtigt, den ihm im Rahmen der Nachforschung entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für den von ihm beanstandeten Fehler aus seiner eigenen Verantwortungssphäre stammt. 10.8 Im Übrigen richtet sich die Mängelhaftung von ITmedia nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 10.1 Der Auftraggeber (Kunde) ist verpflichtet die INES AG Mietsache bei Anlieferung auf Betriebsbereitschaft und Mängelfreiheit zu überprüfen und ggf. sofort zu beanstanden. Der Auftraggeber (Kunde) erkennt mit beanstandungsfreier Empfangnahme die Mietsache als betriebsbereit und mangelfrei an. 10.2 Im Falle der Vermietung einer Toilette mit Wassertank weisst die Auftragnehmerin (TIP TOP GmbH) ausdrücklich darauf hin, dass das Befüllen mit Wasser in die Wassertanks nur auf Wunsch des Kunden erfolgt und das Wasser keine Trinkwasserqualität hat. 10.3 Für Verunreinigungen, die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftder Anlieferung des Wassers entstehen, haftet die Auftragnehmerin nicht. 10.4 Wird im Rahmen des Reinigungszyklus der Wassertank durch die Auftragnehmerin (TIP TOP GmbH) aufgefüllt, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangengeschieht das ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Auftraggebers (Kunde). 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist 10.5 Dem Auftragnehmer sind auftretende Mängel während der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen Mietzeit unverzüglich zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenmelden. 8.7.3 Für 10.6 Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel der Auftraggeber (Kunde) zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. 8.7.4 Der Kunde hat 10.7 Das Recht auf Mietminderung steht dem Auftraggeber (Kunde) hinsichtlich der INES AG letztgenannten Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellennicht zu. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr10.8 Über Mietminderungsansprüche die von der Auftragnehmerin (TIP TOP GmbH) anerkannten Mängel hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensansprüche des Auftraggebers (Kunde) ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist Insbesondere haftet die Haftung Auftragnehmerin (TIP TOP GmbH) nicht für Schäden aus der Verletzung entgangen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Lebens, des Körpers oder der GesundheitAuftraggebers (Kunde), die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhendurch Mangel der Mietsache verursacht wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Service Und Vermietgeschäfte

Mängelhaftung. 8.7.1 4.6.1 Erbringt die INES AG der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 4.6.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 4.6.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 4.6.4 Der Kunde hat der INES AG Auftragnehmer Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG dem Auftragnehmer Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 4.6.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Service Conditions

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 10.1 Mängel am Content, die INES AG dessen Tauglichkeit nicht nur unwesentlich mindern, wird cetecom advanced nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit beheben. Hierfür wird cetecom advanced nach eigener Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Der Beseitigung eines Mangels steht es gleich, wenn cetecom advanced dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit zur Umgehung des Fehlers aufzeigt. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Mängelbehebung gegebenenfalls eine neue Version des Contents zu übernehmen. 10.2 Der Kunde darf eine Minderung des Lizenzentgelts nicht durch Abzug vom vereinbarten Lizenzentgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt. 10.3 Für den Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines bei Vertragsschluss vorhandenen oder später entstehenden Mangels oder wegen Verzugs von cetecom advanced mit der Behebung eines Mangels gelten die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftallgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 10.4 Abweichend von Ziffer 8.7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen übernimmt cetecom advanced die Mängelhaftung für die Dauer des Content- Lizenzierungsvertrages. 10.5 cetecom advanced übernimmt keine Mängelhaftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Dritten-Contents. 10.6 Eine Mängelhaftung ist ausgeschlossen, so ist sofern der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangennicht die jeweils aktuellste Version der für den Content bestimmten Software benutzt. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Vertragsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt die INES AG die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft8.1 Die Beschaffenheit der Ware oder Leistung von cetecom advanced ergibt sich ausschließlich und abschließend aus den jeweiligen Individuellen Vertragsbedingungen oder, so ist soweit vorhanden, aus der diesen beigefügten Produktbeschreibung. Die in den Individuellen Vertragsbedingungen und/oder in der Produktbeschreibung enthaltenen Angaben stellen keine Garantien dar. 8.2 cetecom advanced übernimmt keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, es sei denn, cetecom advanced hat im Einzelfall schriftlich eine als Garantie bezeichnete Zusage gemacht. 8.3 Bei unerheblicher Minderung des Wertes und/oder der Tauglichkeit der Ware oder Leistung hat der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits keine Mängelhaftungsansprüche. Gleiches gilt bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitMängeln, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schädenäußere Einflüsse, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Bedienungsfehler oder auf einer vorsätzlichen nicht von cetecom advanced durchgeführte und auch nicht von cetecom advanced genehmigte Änderungen - auch der Ablaufumgebung -, Ergänzungen, Ein- oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen zurückzuführen sind. 8.4 Im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge wird cetecom advanced nach eigener Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. cetecom advanced ist berechtigt, mindestens drei Nacherfüllungsversuche vorzunehmen. 8.5 Im Übrigen stehen dem Kunden vorbehaltlich nachstehender Ziffer 8.6 die weiteren gesetzlichen Vertreters Rechte zu. 8.6 Für den Anspruch auf Schadenersatz gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9.‌ 8.7 Die Mängelhaftungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung und/oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenab Fertigstellung und/oder, soweit einschlägig, ab Abnahme. Dies gilt nicht, sofern cetecom advanced gemäß Ziffer 9.8 der allgemeinen Haftungsregelung schadenersatzpflichtig ist.‌ 8.8 Der Kunde ist verpflichtet, cetecom advanced die im Rahmen der Mängelbeseitigungsarbeiten notwendige Unterstützung kostenlos zu gewähren.‌ 8.9 Für die Datensicherung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 8.10 Der Kunde wird Beanstandungen sowie insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der Prüf- und Zertifizierungsabläufe an den Qualitätsmanagementbeauftragten oder die Geschäftsführung von cetecom advanced richten.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Vertragsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die INES AG gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt: 7.1 Für Unternehmer • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche. • hat der Verkäufer die Xxxx der Art der Nacherfüllung. • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang. • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. 7.2 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche • bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden. • bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. 7.3 Für Unternehmer bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft§ 478 BGB unberührt, so gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei einer vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels. 7.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer und Verbraucher, dass die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für diese Ansprüche gilt Ziffer 8. 7.5 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. 7.6 Ist der Kunde Verbraucher, wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche. 7.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde berechtigtdazu verpflichtet, Nacherfüllung die zuerst gelieferte Xxxx innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenerfolgen. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so 7.8 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenausgeschlossen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt Für Sachmängel haftet die INES AG Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH wie folgt: 6.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx der Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftinnerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangensofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche 6.2 Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr12 Monaten. Hiervon ausgenommen ist die Haftung Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Schäden aus Bauwerke) 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Vertreters Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 6.3 Der Besteller hat Sachmängel gegenüber der Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH unverzüglich schriftlich zu rügen. 6.4 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. 6.5 Zunächst ist der Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. 6.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gem. Ziffer 8 dieses Vertrages – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 6.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß, Gewicht, Qualität, Farbe usw. berechtigen in keinem Fall zu Beanstandungen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient der näheren Warenbezeichnung, stellt jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 6.8 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen andren Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsmäßigen Gebrauch. 6.9 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmens) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen 6.10 Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 8 dieses Vertrages (sonstige Schadenersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 6 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen die Firma Heeg Konstruktion & Maschinenbau GmbH und deren Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenwegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 1. Nach erfolgter Freigabe durch die INES AG Kund*innen sind wir von jeder Ver- antwortung für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist Richtigkeit der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangenVorlagen befreit. Wir haften nicht für die von den Kund*innen übersehene Xxxxxx. 8.7.2 Ist 2. Wir haften nicht für fehlerhafte Auswertungen aufgrund unvollständi- ger oder unrichtiger für die Nacherfüllung Auswertung genutzter Daten, soweit wir die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit nicht möglichselbst zu vertreten haben. So- weit die Auswertung von Daten mehrere Ergebnisse zulässt, weil die Leistung beispielsweise begründet unsere Auswahl einer möglichen Alternative keinen Mangel, soweit wir hierbei nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehlschuldhaft ein objektiv falsches Ergebnis herbeiführen. Un- sere Haftung für erst nach Vertragsschluss allgemein bekanntwerdende neue Erkenntnisse der Empirie, so Wissenschaft und Forschung ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenausge- schlossen. 8.7.3 Für Mängel3. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zu- lässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungsergebnissen, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hatferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte. 8.7.4 Der Kunde hat 4. SuD haftet nicht dafür, dass von SuD erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist Kund*in- nen gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, sofern nicht eine Re- cherche betreffend entgegenstehender Schutzrechte mit Geltung im je- weiligen Bereich Bestandteil der INES AG Zutritt zu gewähren Beauftragung und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenzusätzlich vergütet worden ist. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren 5. Sofern die Kund*innen einen Mangel unserer Leistung erkennen, wer- den sie uns hierüber unverzüglich schriftlich informieren, den Mangel nachvollziehbar unter Bezeichnung sämtlicher in einem JahrMängel begründenden Umstände benennen und Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb an- gemessener Frist geben. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus Erst bei vereinbarungsgemäßer Mängelmel- dung sowie zweimaligem Fehlschlagen der Verletzung des Lebens, des Körpers Nachbesserung oder der Gesundheit, die unse- rer endgültigen Verweigerung einer Nachbesserung stehen den Kund*innen bei berechtigten Mängelansprüchen Ansprüche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders Rücktritt oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenSchadensersatz zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 10.1 Die Mängelhaftung der eqe umfasst, dass die INES AG Warenlieferungen und Dienstleistungen am Tage der Lieferung oder Leistung den am Tage des Angebots in der Bundesrepublik Deutschland gültigen technischen Vorschriften und Normen entsprechen und frei von Fehlern sind, die der Nichtübereinstimmung mit vereinbarten Spezifikationen, ungeeignetem Material oder fehlerhafter Ausführung zuzuschreiben sind. 10.2 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser gemäß § 377 HGB die Ware untersucht und Mängel ordnungsgemäß rügt. Die Lieferung ist insbesondere unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf außen erkennbare Mängel zu untersuchen. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Mangels in detaillierter und nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind eqe innerhalb einer Woche nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftLieferung schriftlich anzuzeigen, so ist versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen. 10.3 Bei ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Mängeln kann eqe nach ihrer Xxxx den Mangel selbst beseitigen oder eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Im Falle der Kunde berechtigtNachbesserung beginnt der verbleibende Zeitraum der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware erneut zu laufen; gleiches gilt für nachgelieferte Ware. Das Recht des Kunden, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu verlangenmindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, soweit sie nicht durch die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sind. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann 10.4 Die Mängelhaftung umfasst keine Fehler oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung normale Abnutzung zurückzuführen sind oder durch falsche Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Korrosion, ungeeigneten Betrieb oder falsche Installation verursacht werden. 10.5 eqe erbringt alle Ingenieurleistungen, Inbetriebnahmen, Schulungen und alle sonstigen Leistungen („Dienstleistungen“) mit dem Umfang an Sorgfalt, Qualifikation und Urteilsvermögen, den professionelle Ingenieurgesellschaften mit internationaler Reputation bei der Leistung vergleichbarer Dienste aufwenden. Der Kunde informiert eqe unverzüglich, jedoch spätestens zehn (10) Tage nach Bekanntwerden, über jede Verletzung der Dienstleistungsverpflichtungen der eqe. Die Mängelhaftung für Dienstleistungen der eqe umfasst ausschließlich Schadensersatz in Form der Nachholung der erforderlichen Leistung auf Kosten der eqe. 10.6 Die Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten oder, wenn die Warenlieferungen im Mehrschichtbetrieb eingesetzt werden, 6 Monate, gerechnet ab der Lieferung. Die Mängelansprüche für erbrachte Dienstleistungen verjähren innerhalb von 6 Monaten. Rechte, die aufgrund dieser Mängelhaftung angeblich bestehen sollen, sind innerhalb der o. g. Fristen rechtshängig zu machen. Danach ist eqe von allen Verpflichtungen im Hinblick auf diese Mängelhaftung entbunden. 10.7 Während der Erfüllung des Verwenders Vertrages stellt der Kunde eqe jederzeit kostenlos, pünktlich und in ausreichender Qualität und Menge Mitarbeiter, Arbeiten, Ausgangsmaterial, Dienstleistungen oder auf einer vorsätzlichen Warenlieferungen bereit und zur Verfügung, die nicht in unserem Arbeitsumfang enthalten sind, jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages notwendig sind. 10.8 eqe ist nicht verpflichtet, kontaminierte Waren oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenMaterialien zurückzunehmen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 13.1 Die NTAG übernimmt die INES AG Haftung dafür, dass die Lieferungen und Leistungen die im Vertrag vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllen und dem Leistungsumfang entsprechen. Die NTAG übernimmt keine Haftung für eine unterbrechungs- oder fehlerfreie Nutzung. Eine Mängelhaftungsverpflichtung der NTAG besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, insbesondere sich nicht wesentlich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt. Bei Lieferung gebrauchter Hardware- Produkte ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. 13.2 Die NTAG wird unverzüglich nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftEingang der schriftlichen Mängelmitteilung den dargestellten Mangel prüfen, so ist analysieren und innerhalb angemessener Frist eine Nacherfüllung vornehmen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der NTAG durch Neuherstellung oder durch Mängelbeseitigung oder - zusätzlich im Falle von Software - dadurch, dass die NTAG Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Im letzten Fall wird der Kunde bis zur Lieferung der nächsten fehlerbereinigten Softwareversion die Umgehungslösung anwenden. Hardware-Produkte, die im Rahmen der Nacherfüllung eingebaut werden, müssen nicht neu sein, weisen jedoch in jedem Fall die gleiche Funktionsfähigkeit und Eignung wie neuwertige Hardware auf. 13.3 Falls die Nacherfüllung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Sind nur einzelne Teile der Lieferungen und Leistungen der NTAG betroffen und die übrigen Teile der Lieferungen und Leistungen sinnvoll nutzbar, ist das Recht auf Rückgängigmachung auf die jeweils mängelbehafteten Teile der Lieferungen und Leistungen beschränkt. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 14. Andere Mängelhaftungsansprüche, wie z.B. Ersatz der Vertragskosten oder Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen. 13.4 Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt der NTAG im Mängelhaftungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mängelbeseitigung gem. Ziff. 7. 13.5 Sind gemeldete Mängel der NTAG nicht zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere auch die Reisekosten) an die NTAG zu den jeweils gültigen bzw. angemessenen Sätzen vergüten. 13.6 Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde die Lieferungen und Leistungen ohne Zustimmung der NTAG geändert oder entgegen den Betriebsanweisungen bzw. den vertraglichen Vorgaben genutzt hat. Der Kunde ist insoweit berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 Ist darzulegen und nachzuweisen, dass die Nacherfüllung nicht möglichÄnderungen bzw. die Nutzung entgegen den Betriebsanweisungen bzw. den vertraglichen Vorgaben in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen. Die Mängelhaftungsverpflichtung der NT AG entfällt auch dann, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist wenn der Kunde Software in anderer als der vorgesehenen Hard- und Softwareumgebung einsetzt. Der Kunde ist insoweit berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie darzulegen und nachzuweisen, dass der aufgetretene Xxxxxx nicht damit im Zusammenhang steht, dass er die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Software in anderer als der vorgesehenen Hard- und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten Softwareumgebung eingesetzt hat. 8.7.4 Der Kunde hat 13.7 Die NTAG übernimmt keine Mängelhaftung für Funktionsverlust oder -einschränkungen der, von ihr erstellten Internet- und Intranetportale infolge von Eingriffen Dritter, wie z. B. von Hackerangriffen, Virenbefall und sonstigen Datenmanipulationen. Ebenso übernimmt die NTAG keine Mängelhaftung für den Erfolg der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigenAnmeldung erstellter Internetauftritte bei Suchmaschinen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt den Abruf von Inhalten werden im Internet und Intranet unterschiedliche Web-Browser verwendet. Weiterhin wird zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitdiesem Zweck unterschiedliche Hardware eingesetzt, die auf verschiedenen Betriebssystemen basiert. Mangels einheitlicher Standards kann das Erscheinungsbild des Internet- und Intranetportals in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Nutzern verwendeten Bildschirme von dem gewohnten, durch die Partner festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartige vereinzelte Abweichungen kann die NTAG keinerlei Haftung übernehmen. 13.8 Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung dauert 12 Monate und beginnt mit der Abnahme bzw. Übergabe. Gehört zum Leistungsumfang der NTAG die Installation von Software oder Hardware, beginnt die Mängelhaftung mit der Installation. 13.9 Stellt die NTAG den Kunden Vorabversionen von Standardsoftware/oder Individualsoftware zur Verfügung, besteht für die Dauer der vereinbarten Testperiode keine Mängelhaftung. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Kunden Programme während einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie Testperiode zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde prüfen kann, ob das jeweilige Programm seinen Anforderungen genügt. 13.10 Installiert die NTAG im Rahmen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen Software beim Kunden, übernimmt die NTAG keine Haftung für sonstige Schädendie weitere Funktionsfähigkeit von darauf aufbauenden Anwendungsprogrammen (wie z. B. Programmanpassungen des Kunden, Schnittstellen, Inhalte) Dies gilt nicht, wenn: 13.10.1 der Kunde die NTAG vor der Installation mit der Prüfung auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einem Testsystem beauftragt hat oder 13.10.2 die NTAG vorbehaltlos schriftlich bestätigt, dass die Funktionsfähigkeit der Anwendungsprogramme nach wie vor gewährleistet ist. Stellt sich bei der Überprüfung oder anderweitig heraus, dass eine Anpassung der Anwendungsprogramme des Verwenders oder Kunden erforderlich wäre, ist die NTAG bereit, diese Leistungen bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung zu übernehmen. 13.11 Für Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenMängelhaftung.

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Samples: Project Contract

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 10.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass Leistungen betreffend Software generell nicht fehlerfrei erstellt werden können; das gilt auch für die INES AG Customizing-Leistungen gemäß diesen Software-Customizing-Bedingungen. 10.2 Die Beschaffenheit der Customizing-Leistungen ergibt sich ausschließlich und abschließend aus dem jeweiligen Pflichtenheft, oder, sofern es ein solches nicht gibt, aus dem Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung. Die in dem Pflichtenheft enthaltenen Angaben sind ausschließlich als Leistungsbeschrei- bungen zu verstehen und nicht als Garantien. 10.3 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verjährung beginnt mit der Gesamtabnahme oder deren endgültiger Verweigerung. 10.4 BALLUFF kann die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftNacherfüllung verweigern, so ist solange der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung für die Customizing- Leistungen geschuldete Vergütung noch nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist vollständig gezahlt hat und der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 10.5 BALLUFF haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der von BALLUFF erbrachten Customizing-Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen nachweislich ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. 10.6 Der Kunde hat wird BALLUFF bei der INES AG Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. 10.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftung von BALLUFF unterliegt, kann BALLUFF den Kunden mit den für die Verifizierung und die Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen gemäß den Vergütungssätzen von BALLUFF belasten. 10.8 Der Kunde wird BALLUFF etwaige Mängel unverzüglich unter konkreter der Customizing-Leistungen schriftlich an- zeigen und der Anzeige eine verständliche und hinreichend detaillierte Beschreibung des Mangels anzuzeigensowie, falls möglich, Aufzeichnungen beifügen, die den Mangel darlegen. Für Die Fehleranzeige muss BALLUFF in die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt Lage versetzen, den Mangel zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenreproduzieren. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren 10.9 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz unterliegen den in einem JahrZiff. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen12 genannten Beschränkungen.

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Samples: Software Customizing Bedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 8.1 Voraussetzung eines Gewährleistungsanspruchs ist das Vorhandensein eines Werkmangels bei Gefahrübergang; d.h. spätestens bei Absendung des verpackten Gutes, bei Verpackung im Betrieb des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Übergabe. Hierfür ist der Auftraggeber nachweispflichtig. 8.2 Ist ein Auftragsbestandteil einer Verpackungsleistung das Anbringen eines ausreichenden, dem Stand der Technik entsprechenden Korrosionsschutzes, ist als Beschaffenheit der Leistung der vereinbarte Konservierungszeitraum, gerechnet ab Verpackungsdatum, einzuhalten. Für Korrosionsfälle nach Ablauf des vereinbarten Konservierungszeitraums haftet die INES AG Sopack GmbH nicht. Eine Haltbarkeitsgarantie ist mit dieser Vereinbarung nicht abgegeben. 8.3 Der Auftraggeber hat die Verpackung nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftErhalt des verpackten Gutes unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt des verpackten Gutes bei der Sopack GmbH eingehen. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. 8.4 Hat der Auftraggeber sich vorbehalten oder es übernommen, Art und Begrenzung der Leistungen, deren Zusammenhang, Beschaffenheit, Mengen sowie Eigenschaften einschließlich der Haltbarkeitsdauer vorzuschreiben oder auch nur vorzugeben, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangener für die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit seiner Angaben selbst verantwortlich. 8.7.2 Ist 8.5 Die Wareneingangskontrolle der Sopack GmbH beschränkt sich auf die Stückzahl und äußere Beschaffenheit der eingegangenen Güter, nicht jedoch auf den Inhalt ganzer Verpackungseinheiten wie Kartons, Säcke, Beipacklisten etc., auch wenn diese zur Entnahme von Lieferscheinen oder Begleitpapieren geöffnet werden bzw. die Papiere nur zur Erstellung von Packlisten abgeschrieben werden. Eine undeklarierte Beistellung von Gefahrgut in einem Karton oder anderen Verpackungseinheiten ist gesetzeswidrig und unzulässig. 8.6 Der Sopack GmbH ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel oder Schäden an Ort und Stelle dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. 8.7 Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neuherstellung der Verpackungsleistung bei Vorliegen eines Mangels steht der Sopack GmbH zu. 8.8 Zur Durchführung der Nacherfüllung nicht möglichhat der Auftraggeber der Sopack GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist die Sopack GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. 8.9 Wäre eine Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten für die Sopack GmbH verbunden, weil d.h. mehr als das Fünffache des Verpackungswertes der mängelbehafteten Einheit, so kann die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt Sopack GmbH diese unter Inkaufnahme eines dem Auftraggeber erwachsenden Rücktrittsrecht ablehnen. 8.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen Minderung zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenverlangen. 8.7.3 Für Mängel8.11 Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, die bereits bei Überlassung steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht zur Minderung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hatVertragspreises zu. 8.7.4 Der Kunde hat 8.12 Die weitergehende Haftung der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigenSopack richtet sich nach Ziffer. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen9. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in 8.13 Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Verpackungsleistung und deren Ursächlichkeit für den Eintritt des Schadens am verpackten und/oder von der Sopack gegen Korrosion geschütztem Gut im Rahmen der vom Gesetz und den Grundsätzen der Rechtsprechung gestellten Anforderungen. Der Ursachenbeweis durch den Auftraggeber hat mit einzuschließen, dass keine Fremdeinwirkung wie z. B. unsachgemäßes Transportieren, Stauen, Umschlagen oder Lagern durch Dritte für die Entstehung des Schadens ursächlich war. Dies gilt insbesondere auch insoweit, als bei einer konservierenden Verpackung diese aus Gründen zollrechtlicher Inspektion geöffnet oder beschädigt wurde. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beweise an Ort und Stelle zu sichern, damit der Sopack GmbH Gelegenheit gegeben wird, sich von der Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs - dem Grunde und der Höhe nach - zu überzeugen. 8.14 Wird die Verpackungsleistung der Sopack GmbH durch den Auftraggeber oder sonstige Dritte teilweise oder gänzlich erneuert, geändert oder ergänzt (z. B. nach einem Jahr. Hiervon ausgenommen Transportunfall oder wegen zusätzlicher Lagerzeiten), so ist eine Haftung durch die Haftung Sopack für Schäden aus der Verletzung des Lebensdie gänzlich erneuerten, des Körpers geänderten oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenergänzten Verpackungsteile nicht gegeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 5.1 Angelieferte Sachen und Gegenstände sind von der Weinkellerei Xxxx Xxxxxxxxx GmbH Co. KG nur entgegenzunehmen, wenn sie keinerlei Beanstandungen aufweisen. 5.2 Die Weinkellerei Xxxx Xxxxxxxxx GmbH Co. KG ist gegenüber dem Verkäufer/Kommissionär verpflichtet, die INES AG Ware unverzüglich nach Eingang von Ware und Rechnung i. S. v. Punkt 4.2 bei der von der Weinkel- lerei Xxxx Xxxxxxxxx GmbH Co. KG angegebenen Eingangs-, Empfangs- oder Verwendungsstelle oder bei dem von ihr benannten Abfüller oder Empfänger auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin zu überprüfen; die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftRüge ist rechtzeitig, so sofern sie innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen gerechnet ab Wareneingang im vorstehenden Sinne dem Lieferanten zugeht. Das Abladen von LKW etc. gilt nicht bereits als rügelose Annahme der Ware durch die Weinkellerei Xxxx Xxxxxxxxx GmbH Co. KG, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 5.3 Die Weinkellerei Xxxx Xxxxxxxxx GmbH Co. KG ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten die Mängel- beseitigung selbst vorzunehmen, soweit entweder eine § 637 BGB entsprechende Situation vorliegt oder, soweit dies erforderlich ist, um eine infolge eines vom Lieferanten zu verlangenvertretenden Mangels bestehende Gefährdung der Betriebssicherheit abzuwenden. 8.7.2 Ist 5.4 Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände zwingenden Regelungen der 5.5 Die übrigen zwingenden gesetzlichen Regelungen des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenLieferregresses bleiben unberührt. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Einkauf Von Trauben, Maische, Most Und Wein

Mängelhaftung. 8.7.1 6.6.1 Erbringt die INES AG der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 6.6.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 6.6.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 6.6.4 Der Kunde hat der INES AG Auftragnehmer Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG dem Auftragnehmer Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 6.6.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Service Conditions

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 10.1 Die Haftung für Mängel entfällt, wenn und soweit die INES AG Stadtwerke Karlsruhe GmbH oder deren Nachunternehmer Bedenken gegen die nach diesem Vertrag geschuldeten vorgesehene Ausführung, gegen vom Kunden beigestellte Stoffe oder Leistungen mangelhaft– auch eines Dritten im Auftrag des Kunden – gegen Änderungen oder sonstige Anordnungen des Kunden geltend gemacht hat, so ist der Kunde berechtigtdennoch auf der vorgesehenen Ausführung besteht und dadurch ein Mangel auftritt. Die Haftung entfällt auch, Nacherfüllung zu verlangenwenn in den vorgenannten Fällen die Stadtwerke Karlsruhe GmbH oder deren Nachunternehmer zwar keine Bedenken geltend gemacht hat, dazu aber auch bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt nicht veranlasst war. 8.7.2 Ist 10.2 Im Übrigen richtet sich die Nacherfüllung Mängelhaftung nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nicht möglichnachstehend etwas Abweichendes geregelt ist. 10.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist soweit der Kunde berechtigtein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist ein Jahr, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenansonsten zwei Jahre. 8.7.3 Für Mängel10.4 Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH haftet nicht für Herstellergarantien, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes über die gesetzliche Gewährleistungspflicht der Stadtwerke Karlsruhe GmbH hinausgehen. Diesbezüglich muss sich der Kunde selbst an den jeweiligen Hersteller wenden. Soweit hierfür erforderlich, wird die Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ansprüche gegen den Hersteller an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hatabtreten. 8.7.4 Der 10.5 Die Haftung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH erstreckt sich nicht auf Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde hat oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert, die Leistung oder der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für Liefergegenstand ohne vorherige Zustimmung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH geändert wird oder der Kunde der Stadtwerke Karlsruhe GmbH nicht die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren zur Nachbesserung oder Nachlieferung erforderliche Zeit und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenGelegenheit gibt. 8.7.5 10.6 Mängelansprüche gegen die Stadtwerke Karlsruhe GmbH stehen nur dem Kunden zu; sie sind nicht abtretbar. 10.7 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahrvorstehenden Absätzen geregelten Einschränkungen der gesetzlichen Mängelrechte gelten nicht im Falle einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx

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Samples: Elektromobilitäts Check Für Mittelstand / Gewerbe

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt die INES AG die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft1. Wir gewährleisten, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Einzelfalls Gefahrenübergangs frei von Fabrikations- und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigenMaterialmängeln sind. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr2. Hiervon ausgenommen ist die Haftung Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders aus folgenden Gründen entstanden sind: – Ungeeignete oder auf einer vorsätzlichen unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung – vorschriftswidriger Einbau, Nichtbeachtung von bestehenden Richtlinien und Prüfvorschriften bei Einbau unserer Ware in Gesamtanlagen, – fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Xxxxxx oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Dritte entgegen mitgelieferter ordnungsgemäßer Montage- und Bedienungsanleitung – natürliche Abnutzung oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.Verschleiß, insbesondere bei Teilen, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch X. Xxxxxx 0. Zaručujeme, že naše produkty v čase prevedenia rizík neobsahujú výrobné chyby ani chyby materiálu. 2. Nepreberáme záruku za škody spôsobené nasledujúcimi príčinami: – nevhodné a/alebo nesprávne použitie a/alebo skladovanie, – nesprávna inštalácia, nedodržiavanie existujúcich pokynov a skúšobných špecifikácií pri inštalácii nášho tovaru v kompletných systémoch, – nesprávna inštalácia a/alebo prevádzka zo strany kupujúceho alebo tretích strán v rozpore s dodanými riadnymi montážnymi a prevádzkovými pokynmi, – prirodzené opotrebenie, najmä v prípade dielov, ktoré sú vzhľadom na ich materiálové vlastnosti vystavené predčasnému opotrebeniu v závislosti od ich použitia,

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 4.1 Das Grundstück wird vom Xxxxxx in dem vorhandenen Zustand übernommen. Rechte des Trägers nach § 437 BGB in Bezug auf Sachmängel werden ausge- schlossen, soweit nicht nachfolgend ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Parteien stellen in diesem Zusammenhang klar, dass die INES AG die Nutzungsverpflichtung nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist Ziffer 7 dieses Vertrages nicht als Beschaffenheitsvereinbarung oder Garan- tie der Kunde berechtigt, Nacherfüllung Stadt zu verlangen. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen ist. Unberührt bleiben Rechte des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an Trägers wegen Schä- den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die auf einer fahrlässigen Stadt die Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer ei- ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt beruhen. Einer Pflichtverletzung der Stadt steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen gleich. 4.2 Der Xxxxxx und die Stadt haben das Grundstück vor Beurkundung dieses Vertra- ges nicht auf schädliche Bodenveränderungen / Altlasten untersuchen lassen, weil es grundsätzlich baulich nicht verändert wird. Ausgleichsansprüche des Verwenders beruhenTrägers gegen die Stadt nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind ausgeschlossen. 4.3 Sollten daher innerhalb von 10 Jahren nach Beurkundung dieses Vertrages auf dem Grundstück Mängel des Untergrundes durch Bodenverunreinigungen mit Schadstoffen oder Kampfmittel aus der Zeit vor der Grundstücksübergabe festge- stellt werden (Altlasten), die ausschließlich nach behördlicher Anordnung zum Zwecke der Gefahrenabwehr beseitigt werden müssen oder ausschließlich die ge- sonderte Entsorgung oder Behandlung des Aushubbodens erforderlich machen, trägt die Stadt die nachgewiesenen Kosten. Auf die Verjährung gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB wird sich die Stadt insoweit nicht berufen. 4.4 Werden Mängel oder Altlasten erst 10 Jahre nach Beurkundung dieses Vertrages festgestellt, ist der Xxxxxx berechtigt, der Stadt das Grundstück zurückzuübertra- gen unter Anwendung der Ziffern 10.2 und 10.3 dieses Vertrages. 4.5 Die Kosten für die Freigabe des Grundstücks durch den Kampfmittelräumdienst trägt - soweit notwendig - die Stadt.

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Samples: Treuhandvertrag

Mängelhaftung. 8.7.1 5.7.1 Erbringt die INES AG der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 5.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 5.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 5.7.4 Der Kunde hat der INES AG Auftragnehmer Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG dem Auftragnehmer Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 5.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Service Conditions

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt die INES AG die nach diesem Vertrag geschuldeten 10.1. Eine Haftung für Mängel der Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangenkommt nur in den vom Gesetz be- stimmten Fällen in Betracht. 8.7.2 Ist 10.2. Eine nur unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Leistung begründet keinen Mangel. 10.3. Der Auftraggeber hat die Nacherfüllung Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Ablieferung durch Arqum Zert bzw. Herstellung, wenn diese nicht möglichabzuliefern sind, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern un- tersuchen und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände sich ein Mangel zeigt, Arqum Zert unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Arbeitsleistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen Mangels gemacht werden; anderenfalls gilt die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Arbeitsleistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Xxxxx Xxxx kann sich hierauf nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nurberufen, wenn er diese Mängel zu vertreten Xxxxx Xxxx den Fehler arglistig verschwiegen hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen10.4. 639 BGB bleibt unberührt. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren Schadensersatz- und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenAufwendungsersatzan- sprüche, auch aufgrund von Mängeln, gilt nachfolgende Ziffer. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 3.7.1 Erbringt die INES AG der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 3.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 3.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 3.7.4 Der Kunde hat der INES AG Auftragnehmer Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG dem Auftragnehmer Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 3.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

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Samples: Service Conditions

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 10.1 AIS alfaplan GmbH gewährleistet, dass die INES AG gelieferte Hardware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von sichtbaren Fabrikations- und Materialfehlern ist. Eine nur unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit der Hardware bleibt bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen außer Betracht. 10.2 AIS alfaplan GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Tech- nik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie unter allen Anwen- dungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine nur unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit der Software bleibt bei der Geltendmachung von Mängel- ansprüchen außer Betracht. 10.3 AIS alfaplan GmbH gewährleistet, dass die Datenträger, auf denen die zur Verfügung gestellte Software aufgezeichnet ist, fehlerfrei sind und unter normalen Betriebsbedingungen bei fachgerechtem Umgang für die vorge- sehenen Zwecke eingesetzt werden können. 10.4 Die Frist zur Geltendmachung von Fehlern für Hard- und Software der AIS alfaplan GmbH beginnt mit der Abnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist Auslieferung und beträgt 12 Monate. Hat der Kunde berechtigteinen Fehler innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt, Nacherfüllung zu verlangen. 8.7.2 Ist wird die Nacherfüllung AIS alfaplan GmbH diesen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist ggf. in mehreren Versuchen beheben. Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit die Nachbesserung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls fehlschlägt. Die zur Fehlerbeseitigung vor Ort erforderlichen Rechner und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an Personalkapazitäten sind durch den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 Der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 10.5 Sollte eine Fehlerbeseitigung nur durch Einsatz der AIS alfaplan GmbH vor Ort möglich sein, gehen Reisekosten zu Lasten des Kunden. 10.6 Die Mängelansprüche verjähren in einem JahrFehlerbeseitigungspflicht der AIS alfaplan GmbH entfällt, soweit die gelieferte Hardware für andere als die im Vertrag vorgesehenen Zwecke genutzt wird. Hiervon ausgenommen ist Die Fehlerbeseitigungspflicht der AIS alfaplan GmbH für die Haftung Vertragssoftware entfällt, soweit diese auf anderen als im Vertrag vor- gesehenen Rechnersystemen genutzt wird. 10.7 Die AIS alfaplan GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitHard- und Soft- ware, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders durch den Kunden verändert oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schädenbearbeitet worden ist. 10.8 Werden beim Kunden Fehler der Hard- und Software beobachtet, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders nur vereinzelt auftreten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhendie bei anderen, vergleichbaren Installationen nicht aufgetreten sind, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass es sich um Fehler der gelieferten Hard/Software handelt und nicht um umgebungsspezifische Unverträglichkeitseinflüsse bzw. eine fehlerhafte Handhabung der Produkte durch den Kunden. Liegt danach kein Fehler der Hard/Software vor, kann die AIS alfaplan GmbH die Erstattung der durch die Prüfung entstandenen Kosten vom Kunden verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt (1) Der Kunde hat sich bei Übergabe der jeweiligen Sache von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit (einschließlich des Zubehörs) zu überzeugen und etwaige erkennbare Mängel oder Fehlmengen unverzüglich schriftlich unter konkreter Bezeichnung des Mangels zu rügen. Mängel, die INES AG auch bei sorgfältiger Prüfung anlässlich der Übernahme nicht entdeckt werden konnten, sind nach ihrer Entdeckung vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangenjeweilige Sache als von dem Kunden anerkannt und als mangelfrei überlassen. 8.7.2 Ist (2) Die Xxxxx.Xxx Production GmbH haftet nicht für Mängel, die durch Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder unsachgemäßer Behandlung/Bedienung durch den Kunden oder von diesem eingesetzten Dritten entstanden sind. (3) Im Falle von Mängeln sind die Ansprüche des Kunden auf die Nacherfüllung nicht möglich, weil (d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) durch die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt Xxxxx.Xxx Production GmbH beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist kann der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern undoder vom Vertrag zurücktreten. (4) Für studiotechnisches Gerät, wenn das die Xxxxx.Xxx Production GmbH dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden warenvon dritten Lieferanten/Vermietern beschafft hat, haftet die INES AG nurXxxxx.Xxx Production GmbH nur in dem Umfang, wenn er in dem diese Mängel zu vertreten hatselbst gegenüber der Xxxxx.Xxx Production GmbH zur Mängelhaftung verpflichtet sind. Dies gilt unabhängig von der Rechnungsstellung durch die Xxxxx.Xxx Production GmbH. Die Haftung ist insoweit auf die Abtretung der Mängelhaftungs- und/oder Schadensersatzansprüche, wie sie der Xxxxx.Xxx Production GmbH gegenüber diesem Dritten zustehen, beschränkt. 8.7.4 Der (5) Soweit die Xxxxx.Xxx Production GmbH gestaltende Aufgaben oder anderweitig geschützte Leistungen für den Kunden erfüllt, wird die Xxxxx.Xxx Production GmbH die zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Rechte erwerben. Es ist jedoch bei sämtlichen Leistungen und Lieferungen der Xxxxx.Xxx Production GmbH Sache des Kunden, ggf. die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte direkt von der zuständigen Verwertungsgesellschaft (z.B. Vervielfältigungs-und Senderechte an Musikwerken von der GEMA) zu erwerben; der Kunde hat der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für stellt die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenXxxxx.Xxx Production GmbH insoweit auf erste Anforderung frei. 8.7.5 Die Mängelansprüche (6) Ansprüche des Kunden gegen die Xxxxx.Xxx Production GmbH wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines – soweit nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen – spätestens 1 (ein) Jahr nach dem gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenVerjährungsbeginn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 9.1 Die FAUSER AG leistet Gewähr für die INES gelieferte Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Ware oder Anzeige der Versandbereitschaft. Ist eine Installation durch die FAUSER AG die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftvereinbart, so ist beginnt die Frist mit Fertigstellung der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangenInstallation. 8.7.2 Ist 9.2 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen durch den Kunden nicht befolgt, entfällt die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenGewährleistung. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 8.7.4 9.3 Der Kunde hat der INES eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Produkteingang oder erstmaligem Auftreten des Fehlers schriftlich mitzuteilen und die Ware an die FAUSER AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenfrachtfrei zurückzu- senden. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist 9.4 Liegen Mängel vor, so kann die Haftung für Schäden aus der Verletzung des LebensFAUSER AG nach eigener Xxxx nachbessern oder kostenfreien Ersatz liefern, des Körpers es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der GesundheitFAUSER AG fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 9.5 Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht abgetreten werden. 9.6 Hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und kommt die FAUSER AG der Gewährleistungsverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären. 9.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadenser- satzansprüche, die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht auf das Fehlen einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders Vorsatz beziehungsweise grober Fahrlässigkeit von der FAUSER AG beruhen. 9.8 Ersatz- und Nachlieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. 9.9 Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme der Ware.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 8.1 Wenn Mängel vor oder bei Gefahrübergang festgestellt werden oder während der in Ziffer 8.8 und 8.9 genannten Verjährungsfrist auftre- ten, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten nach Xxxx des Bestel- lers entweder die INES AG Mängel zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern oder zu leisten. Dies gilt auch für Lieferungen, bei denen sich die Prü- fung auf Stichproben beschränkt hat. Die Xxxx des Bestellers ist nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung billigem Ermessen zu verlangentreffen. 8.7.2 Ist 8.2 Führt der Auftragnehmer die Nacherfüllung nicht möglichinnerhalb einer vom Besteller zu setzenden angemessenen Frist aus, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigtBesteller be- rechtigt, Schadensersatz vom Vertrag ganz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen teilweise entschädigungslos zurückzutreten oder Minderung des Preises zu verlangen sowie die Vergütung oder auf Kosten des Auftragnehmers Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu mindern undlassen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. § 281 Abs. 2 und § 323 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. 8.3 Die in Ziffer 8.2 genannten Rechte können ohne Fristsetzung geltend gemacht werden, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände der Besteller wegen der Vermeidung eigenen Verzugs oder anderer Dringlichkeit ein besonderes Interesse an sofor- tiger Nacherfüllung hat und eine Aufforderung an den Auftragnehmer, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, für den Besteller nicht zumutbar ist. 8.4 Die vorbezeichneten Ansprüche verjähren nach einem Jahr seit Anzeige des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Mangels, in keinem Fall jedoch vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigenin dieser Ziffer 8 genannten Verjährungsfristen. 8.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet die INES AG nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat8.5 Weitergehende oder andere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 8.7.4 Der Kunde hat 8.6 Soweit der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Für Auftragnehmer im Rahmen seiner Mängelbeseitigungs- pflicht neu liefert oder nachbessert, beginnen die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt in Ziffer 8.8 und 8.9 genannten Fristen erneut zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenlaufen. 8.7.5 Die Mängelansprüche 8.7 Unabhängig vom Gefahrübergang trägt der Auftragnehmer Kosten und Gefahr der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Maß- nahmen (z. B. Rücksendekosten, Transportkosten). 8.8 Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahrdrei Jahren, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht. 8.9 Rechtsmängelansprüche verjähren in fünf Jahren, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht. 8.10 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang (Ziffer 4.1). Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus Bei Lieferungen an Orte, an denen der Verletzung Besteller Aufträge außerhalb sei- ner Werke oder Werkstätten ausführt, beginnt sie mit der Abnahme durch den Auftraggeber des LebensBestellers, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhenspätestens ein Jahr nach dem Gefahrübergang.

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Samples: Bestellbedingungen

Mängelhaftung. 8.7.1 Erbringt 9.1 Der AN haftet für Mängel der Anlage, die INES zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelung. 9.2 Die Mängelhaftungsfrist beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich auf zwei Jahre, wenn mit dem AN ein Wartungs- und Inspektionsvertrag abgeschlossen wird. 9.3 Dem AN steht ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zu. Sofern es sich beidem AGumeinen Kaufmann oder Unternehmer handelt, bestehtdarüber hinaus nur der Anspruch auf Minderung. Gleiches gilt für einen Verbraucher, der durch einen Unternehmer oder Kaufmann beim Vertragsabschluss vertreten wird. Im Übrigen gelten für den Verbraucher die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche. 9.4 Handelt es sich bei dem AG die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaftum einen Kaufmann oder Unternehmer, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung hat dieser einen bestehenden Mangel unverzüglich schriftlich zu verlangenrügen. 8.7.2 Ist die Nacherfüllung 9.5 Der AN weist darauf hin, dass nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände jede Störung des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 8.7.3 Für Aufzugsbetriebs einen Mangelhaftungsanspruch auslöst. Ausgeschlossen sind Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden warenauf fehlerhafte Behandlung oder Beanspruchung der Anlage, haftet die INES AG nurBaubetrieb, wenn er diese Mängel zu vertreten hatunsachgemäße Eingriffe, fehlende Wartung, Abnutzung oder ähnliches zurückzuführen sind. 8.7.4 Der Kunde hat 9.6 Sofern sich der INES AG Mängel unverzüglich unter konkreter Beschreibung zur Zeit der Erhebung einer Mängelrüge mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet, so kann der AN die Mängelbeseitigung bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflicht des Mangels anzuzeigenAG verweigern. Für die Behebung des Mangels ist der INES AG Zutritt zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. 8.7.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.TEPPER AUFZÜGE GMBH

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Und Montage Von Neuanlagen Und Modernisierungen Sowie Reparaturen Von Bestandsanlagen