Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nut- zungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als 1 Monat beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfäl- tigungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nut- zungsrechten Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als 1 einen Monat beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfäl- tigungsstück Vervielfältigungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden Lizenznehmers an neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nut- zungsrechten Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als 1 einen Monat beträgt beträgt– an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde Lizenznehmer darf ein Vervielfäl- tigungsstück Vervielfältigungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Samples: Software Maintenance Agreement
Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nut- zungsrechten Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Hinsichtlhicder Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – Übergangszeit- die in der Regel nicht mehr als 1 einen Monat beträgt – beträgt- an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen KorrekturenKrorekturen. Der Kunde darf ein Vervielfäl- tigungsstück Vervielfältigungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen Pflegesoftwareentsprechen den Nut- zungsrechten Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als 1 einen Monat beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfäl- tigungsstück Vervielfältigungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nut- zungsrechten Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als 1 einen Monat beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen vo- rangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfäl- tigungsstück Vervielfälti- gungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Samples: Vergütungsvereinbarung
Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nut- zungsrechten Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als 1 einen Monat beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen sons- tigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfäl- tigungsstück Vervielfältigungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Samples: Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware (Vps)
Nutzungsrecht. Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der Pflegesoftware entsprechen den Nut- zungsrechten Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der Pflegesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – - die in der Regel nicht mehr als 1 einen Monat beträgt – - an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfäl- tigungsstück Verviel- fältigungsstück archivieren.
Appears in 1 contract
Samples: Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware