Nutzungsrecht. Nexgen erteilt dem Kunden das Recht, die im Einzelvertrag bezeichneten Softwareprodukte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Umfang und Inhalt der Softwarelizenz ergeben sich dabei in erster Linie aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche dem Softwareprodukt beigelegt sind. Für den Fall, dass solche Herstellerlizenzen nicht gültig vereinbart wurden, gilt folgendes: • Nexgen erteilt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software samt der Dokumentation auf dem für den Einsatz vorgesehenen System des Kunden während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäß zu nutzen. • Bestimmungsgemäßer Gebrauch umfasst abschließend: (1) das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen lassen oder Wiedergeben der Software in Objekt Code auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden, (2) die dafür vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software, soweit erforderlich. • Nicht zulässig ist der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Bekanntgabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in Sourcecode.
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Nutzungsrecht. Nexgen erteilt Wieland vermittelt durch die Lieferung der Softwarelizenz dem Kunden das Recht, die im Einzelvertrag bezeichneten Softwareprodukte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Umfang gemäss und Inhalt der Softwarelizenz ergeben sich dabei in erster Linie aus ausschliesslich nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche in der Regel dem Softwareprodukt beigelegt sindoder ansonsten beim Hersteller erfragt werden können, zu nutzen. Für den FallIm Übrigen ist die korrekte Lizenzierung der Software und aller dazugehörigen Unterlagen Sache des Kunden und Wieland haftet nicht für Rechtsansprüche des Herstellers, dass falls der Kunde wissentlich oder versehentlich falsch lizenziert. Falls solche Herstellerlizenzen nicht gültig vereinbart wurdenLizenzbestimmungen des Herstellers der Software fehlen, gilt folgendesgelten die nachfolgenden Bestimmungen: • Nexgen - Wieland erteilt dem Kunden das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die Software samt der Dokumentation auf dem für den Einsatz vorgesehenen System des Kunden während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäß bestimmungsgemäss zu nutzen. • Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Bestimmungsgemässer Cebrauch umfasst abschließend:
(1) abschliessend das vollständige oder teilweise Laden, EinspeichernEinspei- chern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen lassen oder Wiedergeben der Software in Objekt Code auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden,
(2) , die dafür erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch Cebrauch der Software, soweit erforderlich. • - Nicht zulässig ist der Gebrauch Cebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen Arbeits- stationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums Rechen- zentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemäßen Gebrauch bestimmungsgemässen Cebrauch hinausgehende Kopieren Ko- pieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Bekanntgabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in Sourcecode.
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Nutzungsrecht. Nexgen erteilt dem Kunden das Recht, die im Einzelvertrag bezeichneten Softwareprodukte gemäß gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Umfang und Inhalt der Softwarelizenz ergeben sich dabei in erster Linie aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche dem Softwareprodukt beigelegt sind. Für den Fall, dass solche Herstellerlizenzen nicht gültig vereinbart wurden, gilt folgendes: • Nexgen erteilt dem Kunden das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die Software samt der Dokumentation auf dem für den Einsatz vorgesehenen System des Kunden während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäß bestimmungsgemäss zu nutzen. • Bestimmungsgemäßer Bestimmungsgemässer Gebrauch umfasst abschließend:
abschliessend: (1) das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen lassen oder Wiedergeben der Software in Objekt Code auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden,
, (2) die dafür erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software, soweit erforderlich. • Nicht zulässig ist der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemäßen bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Bekanntgabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in Sourcecode.
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Nutzungsrecht. Nexgen erteilt dem Kunden das Recht, die im Einzelvertrag bezeichneten Softwareprodukte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Umfang und Inhalt der Softwarelizenz ergeben sich dabei in erster Linie aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche dem Softwareprodukt beigelegt sind. Für den Fall, dass solche Herstellerlizenzen nicht gültig vereinbart wurden, gilt folgendes: • Nexgen erteilt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software samt der Dokumentation auf dem für den Einsatz vorgesehenen System des Kunden während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäß zu nutzen. • Bestimmungsgemäßer Gebrauch umfasst abschließend:
(1) das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen lassen oder Wiedergeben der Software in Objekt Code auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden,
(2) die dafür vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software, soweit erforderlich. • Nicht zulässig ist der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Bekanntgabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes desObjektcodes in Sourcecode.
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