Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für die notwendige Stromversorgung und Potenzialausgleich gemäß VDE; etwaige Stromkosten sind in den vertraglich vereinbarten Entgelten berücksichtigt. 2.2 Hat der Kunde eine von ihm an Vodafone gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Voda- fone berechtigt, dem Kunden die durch die Überprüfung des Anschlusses entstandenen Kosten (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrkosten und etwaig verbrauchtes Material) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde bei zumutbarer Fehler- suche hätte erkennen können, dass keine in den Verantwor- tungsbereich von Vodafone fallende Störung vorlag. 2.3 Der Kunde wird Vodafone Änderungen in der Anzahl der an einen Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten oder des Standortes eines etwaig überlassenen Modems unverzüglich mitteilen. 2.4 Für die Nutzung einer von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gilt: a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die Installation der Hardware und der eventuell erforderlichen Software. b) Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich die von Vodafone jeweils aktuell bereitgestellte Software/ Firmware zu verwenden, diese nicht zu manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart zu nutzen. Sofern der Kunde sicherheitsrelevante Einstellungen im Modem eigenmächtig ändert, trägt er die Verantwortung für die hieraus ggf. resultie- renden Folgen selbst. Vodafone ist berechtigt, die Software/ Firmware des Modems jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern oder das Modem auszutau- schen. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Modem regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software-/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt werden können. c) Der Kunde wird die ihm von Vodafone überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen, noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, Vodafone über sämtliche Beein- trächtigungen deren Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich in Textform zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann Vodafone den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen. d) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Vodafone, die ihm von Vodafone bereitgestellte Hardware nebst voll- ständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Vodafone zurückzusenden. Entscheidet der Kunde sich für die Nutzung eigener Hardware anstelle der ihm von Vodafone zur Verfügung gestellten, behält Vodafone sich vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellte, aber von ihm nicht benötigte Hardware auch bereits vor dem Zeitpunkt der Vertragsbeen- digung zurückzufordern. 2.5 Für die Nutzung von kundeneigener Hardware gilt: a) Der Kunde informiert Vodafone über das Modem unter Angabe der MAC-Adresse und ggf. weiterer Gerätedaten und trägt die ihm von Vodafone ggf. zur Verfügung gestellten Zugangsdaten an der vom Gerätehersteller vorgesehenen Stelle seiner Hardware ein. b) Der Kunde ist selbst für die Aktualisierung der Software/ Firmware und die Einrichtung und Aktualisierung der Sicher- heitseinstellungen verantwortlich. Soweit Aktualisierungen bereitgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese zu installieren. c) Der Kunde ist nicht berechtigt, – ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten an einer ande- ren als der mit Vodafone vereinbarten Objektadresse oder in einem anderen als dem Vodafone genannten Modem zu betreiben, da anderenfalls bei einem Notruf die Adresszu- ordnung außer Funktion gesetzt würde; – die im Modem zu Zwecken der Verbindung mit dem Vodafone-Netz verarbeiteten Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb dieses Modems zu verarbeiten. Daher darf er die Software/Firmware des Zugangsendgerätes (nicht die des eigentlichen Routers) nur durch Einspielen vom Hersteller für das jeweilige Zugangsendgerät zur Verfügung gestellter und jeweils aktueller Software/Firmware verän- dern, es sei denn, ein Zugriff auf die im Zugangsendgerät verarbeiteten Daten Dritter ist ausgeschlossen.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen, Vertragsübernahme, Auftrag Zur Übernahme Des Mobilfunk Vertrags Im Todesfall
Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für die notwendige Stromversorgung und Potenzialausgleich gemäß VDE; etwaige Stromkosten sind in den vertraglich vereinbarten Entgelten berücksichtigt.
2.2 Hat der Kunde eine von ihm an Vodafone gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Voda- fone berechtigtVodafone berech- tigt, dem Kunden die durch die Überprüfung des Anschlusses entstandenen ent- standenen Kosten (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrkosten und etwaig verbrauchtes Material) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde bei zumutbarer Fehler- suche Fehlersuche hätte erkennen können, dass keine in den Verantwor- tungsbereich Verantwortungsbereich von Vodafone fallende Störung vorlag.
2.3 Der Kunde wird Vodafone Änderungen in der Anzahl der an einen den Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten oder des Standortes Stand- ortes eines etwaig überlassenen Modems Kabelmodems unverzüglich mitteilen.
2.4 Für die Nutzung einer von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gilt:
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die Installation der Hardware und der eventuell erforderlichen Software.
b) Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich die von Vodafone jeweils aktuell bereitgestellte Software/ Software/Firmware zu verwendenverwen- den, diese nicht zu manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart zu nutzen. Sofern der Kunde sicherheitsrelevante Einstellungen im Modem eigenmächtig ändert, trägt er die Verantwortung für die hieraus ggf. resultie- renden resultierenden Folgen selbst. Vodafone ist berechtigt, die Software/ Software/Firmware des Modems jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern oder das Modem auszutau- schenauszutauschen. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Modem regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software-/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt wiederher- gestellt werden können.
c) Der Kunde wird die ihm von Vodafone überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen, noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, Vodafone über sämtliche Beein- trächtigungen Beeinträchtigun- gen deren Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich in Textform zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann Vodafone den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Versorgungsgebietvon Vodafone, die ihm von Vodafone bereitgestellte Hardware nebst voll- ständigem vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Vodafone zurückzusenden. Entscheidet der Kunde sich für die Nutzung eigener Hardware anstelle der ihm von Vodafone zur Verfügung gestellten, behält Vodafone sich vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellte, aber von ihm nicht benötigte Hardware auch bereits vor dem Zeitpunkt der Vertragsbeen- digung Vertragsbeendigung zurückzufordern.
2.5 Für die Nutzung von kundeneigener Hardware gilt:
a) Der Kunde informiert Vodafone über das Modem unter Angabe der MAC-Adresse und ggf. weiterer Gerätedaten und trägt die ihm von Vodafone ggf. zur Verfügung gestellten Zugangsdaten an der vom Gerätehersteller vorgesehenen Stelle seiner Hardware Hard- ware ein.
b) Der Kunde ist selbst für die Aktualisierung der Software/ Firmware und die Einrichtung und Aktualisierung der Sicher- heitseinstellungen verantwortlich. Soweit Aktualisierungen bereitgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese zu installieren.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, – ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten an einer ande- ren anderen als der mit Vodafone vereinbarten Objektadresse oder in einem anderen als dem Vodafone genannten Modem zu betreiben, da anderenfalls bei einem Notruf die Adresszu- ordnung außer Funktion gesetzt würde; – die im Modem zu Zwecken der Verbindung mit dem Vodafone-Netz mitdem Vodafone- Kabelnetz verarbeiteten Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb dieses Modems zu verarbeiten. Daher darf er die Software/Firmware des Zugangsendgerätes (nicht die des eigentlichen Routers) nur durch Einspielen vom Hersteller für das jeweilige Zugangsendgerät zur Verfügung gestellter und jeweils aktueller Software/Firmware verän- dernverändern, es sei denn, ein Zugriff auf die im Zugangsendgerät verarbeiteten Daten Dritter ist ausgeschlossen.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag Und Widerrufsrecht Verbrauchsgüterkauf
Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für die notwendige Stromversorgung und Potenzialausgleich gemäß VDE; etwaige Stromkosten sind in den vertraglich vereinbarten Entgelten berücksichtigt.
2.2 Hat der Kunde eine von ihm an Vodafone gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Voda- fone berechtigtVodafone berech- tigt, dem Kunden die durch die Überprüfung des Anschlusses entstandenen ent- standenen Kosten (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrkosten und etwaig verbrauchtes Material) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde bei zumutbarer Fehler- suche Fehlersuche hätte erkennen können, dass keine in den Verantwor- tungsbereich Verantwortungsbereich von Vodafone fallende Störung vorlag.
2.3 Der Kunde wird Vodafone Änderungen in der Anzahl der an einen den Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten oder des Standortes Stand- ortes eines etwaig überlassenen Modems Kabelmodems unverzüglich mitteilen.
2.4 Für die Nutzung einer von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gilt:
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die Installation der Hardware und der eventuell erforderlichen Software.
b) Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich die von Vodafone jeweils aktuell bereitgestellte Software/ Software/Firmware zu verwendenverwen- den, diese nicht zu manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart zu nutzen. Sofern der Kunde sicherheitsrelevante Einstellungen im Modem eigenmächtig ändert, trägt er die Verantwortung für die hieraus ggf. resultie- renden resultierenden Folgen selbst. Vodafone ist berechtigt, die Software/ Software/Firmware des Modems jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern oder das Modem auszutau- schenauszutauschen. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Modem regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software-/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt wiederher- gestellt werden können.
c) Der Kunde wird die ihm von Vodafone überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen, noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, Vodafone über sämtliche Beein- trächtigungen Beeinträchtigun- gen deren Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich in Textform zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann Vodafone den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Vodafone, die ihm von Vodafone bereitgestellte Hardware nebst voll- ständigem vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Vodafone zurückzusenden. Entscheidet der Kunde sich für die Nutzung eigener Hardware anstelle der ihm von Vodafone zur Verfügung gestellten, behält Vodafone sich vor, die dem Kunden zur Verfügung Ver- fügung gestellte, aber von ihm nicht benötigte Hardware auch bereits vor dem Zeitpunkt der Vertragsbeen- digung zurückzufordernVertragsbeendigung zurückzu- fordern.
2.5 Für die Nutzung von kundeneigener Hardware gilt:
a) Der Kunde informiert Vodafone über das Modem unter Angabe der MAC-Adresse und ggf. weiterer Gerätedaten und trägt die ihm von Vodafone ggf. zur Verfügung gestellten Zugangsdaten an der vom Gerätehersteller vorgesehenen Stelle seiner Hardware Hard- ware ein.
b) Der Kunde ist selbst für die Aktualisierung der Software/ Firmware und die Einrichtung und Aktualisierung der Sicher- heitseinstellungen verantwortlich. Soweit Aktualisierungen bereitgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese zu installieren.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, – ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten an einer ande- ren anderen als der mit Vodafone vereinbarten Objektadresse oder in einem anderen als dem Vodafone genannten Modem zu betreiben, da anderenfalls bei einem Notruf die Adresszu- ordnung außer Funktion gesetzt würde; – die im Modem zu Zwecken der Verbindung mit dem Vodafone-Netz Vodafone- Kabelnetz verarbeiteten Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb dieses Modems zu verarbeiten. Daher darf er die Software/Firmware des Zugangsendgerätes (nicht die des eigentlichen Routers) nur durch Einspielen vom Hersteller für das jeweilige Zugangsendgerät zur Verfügung gestellter und jeweils aktueller Software/Firmware verän- dernverändern, es sei denn, ein Zugriff auf die im Zugangsendgerät verarbeiteten Daten Dritter ist ausgeschlossen.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen Für Vodafone Kabel Dienstleistungen Und Tv Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Pflichten des Kunden. 2.1 3.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er erkennt seine Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die notwendige Stromversorgung Leistungserbringung durch DISS-CO und Potenzialausgleich gemäß VDE; etwaige Stromkosten sind in den vertraglich vereinbarten Entgelten berücksichtigtdamit als seine vertragliche Pflicht an.
2.2 Hat 3.2 Die Bereitstellung der Kunde eine von ihm SIP-Lösung ist an Vodafone gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Voda- fone berechtigt, dem bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden die durch die Überprüfung des Anschlusses entstandenen Kosten (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrkosten und etwaig verbrauchtes Material) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde bei zumutbarer Fehler- suche hätte erkennen können, dass keine in den Verantwor- tungsbereich von Vodafone fallende Störung vorlag.
2.3 eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird Vodafone Änderungen sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der SIP-Lösung und ihre technischen Anforderungen (z. B. in der Anzahl der an einen Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten oder des Standortes eines etwaig überlassenen Modems unverzüglich mitteilenBezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese beachten.
2.4 Für die Nutzung 3.3 Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß Ziffer 3.2 können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen der SIP-Lösung. DISS- CO informiert den Kunden rechtzeitig vor einer von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gilt:
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt Änderung der Kunde die Installation der Hardware Anforderungen und der eventuell erforderlichen Software.
b) Vorgaben. Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich die von Vodafone jeweils aktuell bereitgestellte Software/ Firmware zu verwenden, diese nicht zu manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart zu nutzen. Sofern der Kunde sicherheitsrelevante Einstellungen im Modem eigenmächtig ändert, trägt er die Verantwortung für die hieraus ggf. resultie- renden Folgen selbst. Vodafone ist berechtigt, die Software/ Firmware des Modems jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern oder das Modem auszutau- schen. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Modem regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software-/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt werden können.wird aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen
c) 3.4 Der Kunde wird die ihm von Vodafone überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen, noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart SIP-Lösung ausschließlich zu den im Angebot vereinbarten Zwecken nutzen. Er ist verpflichtet, Vodafone über sämtliche Beein- trächtigungen deren Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich in Textform zu informieren. Hat Nutzt der Kunde die Beeinträchtigung Lösung zu vertretenTestzwecken, kann Vodafone den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangenwird er DISS-CO im Rahmen der testweisen Nutzung das vereinbarte Nutzer-Feedback liefern.
d) 3.5 Der Kunde benennt schriftlich einen Ansprechpartner für DISS-CO und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Weiterhin hat der Kunde gegenüber DISS-CO sämtliche Personen nebst Kontaktdaten zu benennen, die berechtigt sind, die Dienste von DISS-CO in Anspruch zu nehmen (nachfolgend: „Zugangsberechtigte“). Die Zugangsberechtigten erhalten individuelle Zugangsdaten, die vom Kunden vorab festgelegt werden. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigungdie angegebenen Adress- und Kontaktdaten des Ansprechpartners und der Zugangsberechtigten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und etwaige Anpassungen unverzüglich an DISS-CO zu melden.
3.6 Der Kunde wird die Nutzer in geeigneter Art und Weise auffordern, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Vodafone, ihrerseits die ihm von Vodafone bereitgestellte Hardware nebst voll- ständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Vodafone zurückzusenden. Entscheidet der Kunde sich für die Nutzung eigener Hardware anstelle der ihm SIP aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. DISS-CO ist berechtigt, von Vodafone jedem Nutzer die elektronische Zustimmung zu einer in die SIP integrierten Endbenutzervereinbarung zu verlangen, die Voraussetzung für seine Nutzung der SIP ist. DISS-CO stellt dem Kunden diese Endnutzervereinbarung in der SIP zur Verfügung gestellten, behält Vodafone sich jederzeitigen Prüfung und eigenen Anpassung zur Verfügung.
3.7 Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte des Kunden vor, wird der Kunde nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere DISS-CO über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis setzen.
3.8 Erfüllt der Kunde eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann DISS-CO seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird DISS-CO dem Kunden zur Verfügung gestellte, aber von ihm nicht benötigte Hardware auch bereits vor dem Zeitpunkt der Vertragsbeen- digung zurückzufordernzu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung stellen.
2.5 Für die Nutzung von kundeneigener Hardware gilt:
a) Der Kunde informiert Vodafone über das Modem unter Angabe der MAC-Adresse und ggf. weiterer Gerätedaten und trägt die ihm von Vodafone ggf. zur Verfügung gestellten Zugangsdaten an der vom Gerätehersteller vorgesehenen Stelle seiner Hardware ein.
b) Der Kunde ist selbst für die Aktualisierung der Software/ Firmware und die Einrichtung und Aktualisierung der Sicher- heitseinstellungen verantwortlich. Soweit Aktualisierungen bereitgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese zu installieren.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, – ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten an einer ande- ren als der mit Vodafone vereinbarten Objektadresse oder in einem anderen als dem Vodafone genannten Modem zu betreiben, da anderenfalls bei einem Notruf die Adresszu- ordnung außer Funktion gesetzt würde; – die im Modem zu Zwecken der Verbindung mit dem Vodafone-Netz verarbeiteten Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb dieses Modems zu verarbeiten. Daher darf er die Software/Firmware des Zugangsendgerätes (nicht die des eigentlichen Routers) nur durch Einspielen vom Hersteller für das jeweilige Zugangsendgerät zur Verfügung gestellter und jeweils aktueller Software/Firmware verän- dern, es sei denn, ein Zugriff auf die im Zugangsendgerät verarbeiteten Daten Dritter ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen