Common use of Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 1. Der Kunde benennt wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß erfüllen. 2. Der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Kunden steht dem Anbieter als Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als bevollmächtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Kunde kann einen Ansprechpartner, anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. Änderungen in der während der Durchführung Person des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden Ansprechpartners sind vom Ansprechpartner dem Anbieter unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierenmitzuteilen. 11.2 3. Der Kunde trägt Sorge dafürist verpflichtet den vereinbarten Preis fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, dass wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten. 4. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations- Sicherungen geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, den Anbieter umgehend hiervon zu informieren. 5. Der Kunde ist selbst für die Erbringung Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Leistung notwendigen UnterlagenSaaS- Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich, Informationen und Daten, soweit diese der Anbieter überprüft die Inhalte nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehenauf ihre Richtigkeit. 6. Der Anbieter darfKunde muss dafür Sorge tragen, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, dass (z.B. bei der Übernahme von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen Texten und Daten ausgehenDritter auf dem Server des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden. 11.3 7. Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenkein gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten. 8. Zur Nutzung der Software ist ein Internet-Browser nötig. Dem Kunden ist bewusst, dass regelmäßige Updates des Browsers notwendig sein können, um die Verfügbarkeit und Sicherheit der Software zu gewährleisten. 9. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen. 10. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in die Software einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen. 11. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenvon sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, wenn die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Produkts durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die vom Kunden zu vertreten und mit der Nutzung des Produkts verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er Kenntnis davon haterkennen, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt istsolcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters. 11.4 12. Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes Xxxxxx der vertragsgegenständlichen Leistungen dem Anbieter über die Kontaktfunktion in der Software dokumentieren melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu Fehlersuche aktiv unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Lizenzvereinbarung, Nutzungs Und Geschäftsbedingungen, Nutzungs Und Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 10.1 Der Kunde darf die ihm überlassenen Leistungen nicht missbräuchlich nutzen/einsetzen, insbesondere 10.2 Der Kunde wird 10.3 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 10.4 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 10.5 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 10.6 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software (Hard- und Software) dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 10.7 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 10.8 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 10.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Telecommunications, Telecommunications, Telecommunications

Pflichten des Kunden. 11.1 9.1. Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den hat insbesondere vor Leistungserbringung durch ecotel folgende Pflichten: a) Der Kunde hat ecotel vollständig und rechtzeitig alle beim Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger vorhandenen zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierenübermitteln. 11.2 b) Der Kunde trägt Sorge dafürist dafür verantwortlich, dass dem Anbieter die für die Erbringung Bereitstellung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen Dienstleis- tung erforderlichen technischen und Datenbaulichen Gegebenheiten bzw. Einrichtungen vorhanden sind, soweit diese nicht vom Anbieter ausdrücklich von ecotel geschuldet sind. c) Der Kunde stellt für Installation und Betrieb der den Vertragszwecken dienen- den technischen Einrichtungen ecotel unentgeltlich und rechtzeitig eigene not- wendige Einrichtungen, vollständig, richtig, rechtzeitig geeignete Aufstellungsräume bzw. Grundstücke sowie Elektrizität und kostenfrei Erdung zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenstellt auch die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Softwarelizenzen zur Verfügung, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt nichts Abweichendes vereinbart ist. 11.4 9.2. Insbesondere während der Leistungserbringung durch ecotel treffen den Kunden folgende Pflichten: a) Schließt der Kunde eigene Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffent- liche Telekommunikationsnetz von ecotel an, so - darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die den gesetzlichen Vorga- ben entsprechen, - ist er verpflichtet, selbst für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen und die diesbezüglichen Hinweise des Herstellers einzuhalten, - hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern, - haftet er für alle Schäden, die ecotel aus dem Anschluss einer nicht den vor- stehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die ecotel dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat, - hat er gegenüber ecotel keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. b) In den Fällen, in denen der Kunde für den Zugang zum öffentlichen Telekom- munikationsnetz von ecotel gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die von ecotel zur Erfül- lung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen, soweit keine Endgerätewahlfreiheit besteht. c) Der Kunde wird Änderungen hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ecotel vertraglich ge- schuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Er hat Mängel und Störungen der von ecotel geschuldeten Leistungen ecotel unverzüglich anzuzeigen. Erkenn- bare Schäden und Mängel an den im Einflussbereich des Einsatzumfeldes Kunden bzw. des Grundstückseigentümers befindlichen Einrichtungen von ecotel hat der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit Kunde ebenfalls unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenecotel mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigthat rechtzeitig alle Vorkeh- rungen zu treffen, Veränderungendie zum Schutz der Leitungswege und Netzabschlüsse geeig- net, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmenerforderlich und zumutbar sind. 11.5 d) Soweit es aus technischen und/oder betrieblichen Gründen notwendig er- scheint, kann ecotel während der Vertragslaufzeit jederzeit den Austausch dieser Einrichtungen verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Austausch selbst vor- zunehmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. ecotel ist nicht für Schäden und Störungen verantwortlich, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde den Anbieter soweit erforderlich Austausch nicht durchgeführt hat. Die überlassenen Einrichtungen dürfen keinem Dritten dauerhaft überlassen werden und nur an den vereinbarten Standorten zu unterstützen dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die installierten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen vor dem un- befugten Zugriff und Eingriff durch Dritte zu schaffenschützen. e) Die überlassene Leistung darf vom Kunden nicht missbräuchlich genutzt wer- den und der Kunde hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen, - es Dritten zu ermöglichen, die Dienste, die ecotel für den Kunden erbringt, missbräuchlich zu nutzen, insbesondere einen Remotezugang auf das System Relays offen zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung lassen, - für einzelne Anwendungen lizensierte Anwendungssoftware über die Dienste von ecotel unberechtigt zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart verbreiten, - Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Über- lastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, trägt - strafbare Inhalte jeglicher Art sowie solche Inhalte, die gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung gerichtet sind, sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über Dienste der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungecotel zu verbreiten oder zugänglich zu machen, - sich oder Dritten den Besitz strafbarer Inhalte zu verschaffen. 11.6 f) Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller ecotel, ihren Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen jederzeit wäh- rend der üblichen Geschäftszeiten sowohl den physischen Zutritt zum Standort, an dem die geschuldeten Leistungen zu erbringen sind, sowie zu den für die Störungserkennung Leis- tungserbringung relevanten technischen Einrichtungen zu gewähren, als auch je- derzeit den Fern-Zugriff (Remote-Access) hierauf, um ecotel die Vertragserfüllung zu ermöglichen. ecotel wird den Kunden rechtzeitig unterrichten, soweit ein sol- cher Zutritt oder Fernzugriff nötig wird. Kurzzeitige Leistungsunterbrechung wäh- rend der Arbeiten hat der Kunde zu dulden. g) Der Kunde hat die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich behördlicher Aufla- gen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste und Leistungen von ecotel einschlägig sein sollten. h) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) oder die überlassenen persönlichen Geheimnummern (wie PIN etc.) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sofern möglich, sind diese vom Kunden unverzüglich nach deren Übermittlung zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere ändern oder Än- derungen zu veranlassen, sowie danach in regelmäßigen Abständen zu ändern, ferner zusätzlich, falls die ArbeitsschritteVermutung besteht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von diesen Daten erhalten haben. i) Der Kunde hat Daten täglich zu sichern, um bei einem Verlust der Daten eine Rekonstruktion zu ermöglich, es sei denn, die zum Auftreten Datensicherung durch ecotel ist ausdrücklich Vertragsbestandteil. Handelsrechtliche und steuerrechtliche Archivie- rungspflichten des Kunden obliegen in jedem Fall stets dem Kunden selbst. j) Der Kunde hat ecotel wenigstens 48 Stunden vor einer vorhersehbaren, außer- gewöhnlich hohen Nutzung der Störung geführt habenDienste diese Nutzung anzuzeigen. Darüber hin- aus wird der Kunde ecotel auch über sonstige Umstände in Textform informieren, die Erscheinungsweise sowie geeignet sind, den Geschäftsbetrieb von ecotel zu beeinträchtigen. 9.3. Verstößt der Kunde gegen die Auswirkungen in den Ziffern 9.2 e) bis 9.2 j) genannten Pflichten, ist ecotel berechtigt, den Vertrag nach den Ziffern 4.6 bis 4.8 außerordentlich zu kündigen und Ersatz für entstandene Schäden geltend zu machen. 9.4. Verstößt der Störung. Er wird hierzuKunde gegen die in den Ziffern 9.2 e), wenn nichts anderes vereinbart ist9.2 g) oder 9.2 j) geregelten Pflichten, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenist ecotel neben der Berechtigung zur Kündigung befugt, mit sofortiger Wirkung ihre Leistungen an den Kunden zu sperren. 9.5. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.nachvertraglich insbesondere folgende Pflichten: 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, a) Nach Beendigung des Vertrages wird der Kunde alle ecotel unverzüglich Zugang zu sämtlichen im Eigentum von ecotel stehenden technischen Einrichtungen und Ge- genständen gewähren oder verschaffen und diese an ecotel herausgeben. ecotel kann vom Anbieter übergebenen UnterlagenKunden auch verlangen, Informationen die überlassenen Einrichtungen nach Anlei- tung abzubauen und Daten bei sich so verwahrenecotel innerhalb von zehn (10) Werktagen frei Haus zurück- zusenden. Werden überlassenen Einrichtungen nicht fristgemäß an ecotel zurück- gegeben, dass diese bei Beschädigungen erfolgt automatisch eine Verrechnung auf Basis des Zeitwertes. b) ecotel ist berechtigt, verlegte technische Einrichtungen, insbesondere verlegte Leitungen, nach ihrer Xxxx nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im Grundstück des Kunden kostenlos zu belassen, oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenauf eigene Kosten zu entfer- nen. Die verlegten Einrichtungen sind lediglich Scheinbestandteil gemäß § 95 BGB des jeweiligen Grundstücks. 9.6. Im Grundsatz treffen den Kunden zudem folgende Pflichten: a) Der Kunde hat ecotel unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, Rufnummer, E-Mailadresse, Rechtsform bzw. seiner Rechnungsanschrift oder Bankverbindung und grundlegende Änderung seiner fi- nanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) mit- zuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Nichtübermittlung solcher Informatio- nen verursacht werden, hat der Kunde ecotel zu erstatten. b) Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für ecotel unentgeltlich. c) Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden. d) Der Kunde ermächtigt ecotel, die für die jeweilige Produktrealisierung (Portie- rung, Anschlussübernahme) erforderlichen Willenserklärungen gegenüber ande- ren Netzbetreibern bzw. Providern zu erklären. Diese Bevollmächtigung wird auch zugunsten mit der ecotel gem. § 15 AktG verbundene Unternehmen abgegeben.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, Daten soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, berechtigt Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts nicht anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere für die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse –analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes Instandhaltung-Gegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. Der Kunde wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandener technischer Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Er hat insbesondere vor der Anlieferung der Mietsache die ihm vom Anbieter rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind. 5.3 Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich schriftlich (Ziffer 13.1 S.3) über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird den Anbieter ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen (z.B. des Netzbetreibers, Access-Providers) und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand des Anbieters, kann dieser auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihm erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn der Kunde auf Wunsch hat im Falle einer Störung, die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitte des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze Anbieters. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln und Arbeitsmittel zur Verfügungvor Schäden zu bewahren. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istEr wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, trägt der Kunde die Kommunikationskosten Pflege-, und Gebrauchsanweisungen des Anbieters, insbesondere die Verbindungsentgelte in dem überlassenen Bedienungshandbuch und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungder Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen, insbesondere Schilder, Seriennummern, Aufschriften, Urheberrechts- vermerke, Marken oder Ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. 11.6 5.5 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung Mangelerkennung und -analyse –analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu meldenmitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störungdes Mangels. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus darüber 5.6 Der Kunde gestattet den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters innerhalb der Beseitigung von Störungen üblichen Geschäftszeiten des Anbieters den freien Zugang zu unterstützender Mietsache für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: System Mietvertrag, System Mietvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Er hat insbesondere vor der Anlieferung der Mietsache die ihm vom Anbieter rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind. 5.3 Der Kunde auf Wunsch wird den Anbieter unverzüglich schriftlich (Ziffer 13.1 S. 3) über Änderungen des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird den Anbieter ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen (z. B. des Netzbetreibers, Access-Providers) und Arbeitsmittel zur Verfügungderen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Soweit Der Kunde wird, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten für eine ordnungsgemäße Datensicherung und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungeine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandener technischer Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. 11.6 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. 5.5 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung Mangelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu meldenmitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störungdes Mangels. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Mängeln zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist5.6 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters, wird innerhalb der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen üblichen Geschäftszeiten des Anbieters den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenInstandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.

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Samples: System Mietvertrag, System Mietvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 7.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung Laufzeit des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 7.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, insbesondere über die Gefahrenmeldeanlage und ihre Betriebsbedingungen soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 7.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich Verantwortungs- bereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. 7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, berechtigt Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes Servicegegenstandes vorzunehmen. Er verpflichtet sich während der Laufzeit dieses Vertrages Arbeiten an der Gefahrenmeldeanlage ausschließlich durch den Anbieter durchführen zu lassen; dies gilt dann nicht, wenn der Anbieter sich weigert objektiv notwendige Arbeiten gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen oder einem derartigen Verlangen des Kunden trotz zweimaliger Aufforderung nicht in angemessener Zeit nachkommt. 11.5 7.5 Die Gefahrenmeldeanlage darf bei Anschluss an Übertragungs- anlagen für Gefahrenmeldungen (ÜAG) durch den Kunden nur bei Gefahr betätigt werden. Technische Meldungen zur Überprüfung der 7.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere trägt er Sorge dafür, insbesondere einen Remotezugang auf das System dass der Anbieter und seine Mitarbeiter zu ermöglichen den vereinbarten Zeiten Zutritt zu allen Teilen der Gefahrenmeldeanlage haben und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde ihm auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts nicht anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und Kommunikationskosten, insbesondere für die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 7.7 Der Kunde wird dem Anbieter bauliche Veränderungen, die die Funktion der Gefahrenmeldeanlage beeinträchtigen könnten, unverzüglich mitteilen, damit der Anbieter den Kunden bezüglich notwendiger Änderungen beraten kann. 7.8 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 7.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Er hat insbesondere vor der Anlieferung der Mietsache die ihm vom Anbieter rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind. 5.3 Der Kunde auf Wunsch wird den Anbieter unverzüglich schriftlich (Ziffer 13.1 S. 3) über Änderungen des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird den Anbieter ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen (z. B. des Netzbetreibers, Access-Providers) und Arbeitsmittel zur Verfügungderen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Soweit Der Kunde wird, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandener technischer Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Kommunikationskosten Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege-, und Gebrauchsanweisungen des Anbieters, insbesondere die Verbindungsentgelte in dem überlassenen Bedienungshandbuch und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungder Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen, insbesondere Schilder, Seriennummern, Aufschriften, Urheberrechtsvermerke, Marken oder Ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. 11.6 5.5 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung Mangelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu meldenmitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störungdes Mangels. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Mängeln zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist5.6 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters, wird innerhalb der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen üblichen Geschäftszeiten des Anbieters den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenInstandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.

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Samples: System Mietvertrag, System Mietvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter unterstützt NETPLANET bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang und stellt die erforderliche Infrastruktur wie Hard- und Softwarekonfiguration, behördliche Genehmigungen, notwendige Stromanschlüsse sowie geeignete Ansprechpartner zur Verfügung; er gewährt NETPLANET einen Ansprechpartnertechnisch leichten Zugang zur Hard- und Software. Für die Kommunikation zwischen Kunden und NETPLANET ist, der während der Durchführung des Vertrages soweit möglich, E-Mail zu verwenden. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafürFall, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen Soft- und Daten, soweit diese Hardware ganz oder teilweise nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenordnungsgemäß arbeitet. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichteninsbesondere täglich Datensicherungen durchführen, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 das die Aktualität seiner Daten erfordert. Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes seinen Zugang zu(m) Kundenportal(en) von NETPLANET und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht an Dritte weitergeben. Alle von NETPLANET vergebenen Passwörter sind geheim zu halten bzw. ist unverzüglich eine Änderung zu beantragen, falls die Vermutung besteht, dass Unberechtigte davon Kenntnis erlangt haben. Für Xxxxxxx, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Software dokumentieren und Passwörter durch den Anbieter insoweit Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zuganges durch Dritte muss NETPLANET sofort gemeldet werden. Im einmaligen Wartungsfall hat der Kunde die Passwörter, die er NETPLANET zur Verfügung gestellt hat, nach Abschluss der Wartungstätigkeiten sofort zu ändern. Dem Kunden ist es untersagt, Mitarbeiter von NETPLANET abzuwerben. Der Kunde hat NETPLANET unverzüglich von allen Umständen schriftlich über Änderungen informierenzu verständigen, welche die für den Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Voraussetzungen beeinträchtigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungenin die Hard- und Software von NETPLANET einzugreifen. Alle daraus resultierenden Nachteile, Ergänzungen insbesondere Instandhaltungs- oder einen Austausch Reparaturkosten, gehen zu Lasten des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Kunden, der auch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines solchen Eingriffes Versicherungsschutz verloren gehen kann. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen verpflichtet und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschrittewird diesbezüglich auch seine Mitarbeiter verpflichten, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren ihm von NETPLANET überlassenen vertraulichen Informationen auch nach Beendigung des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Vertrages geheim zu unterstützenhalten. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann3.1. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde für den Betrieb, die Administration, die Wartung, die Instandhaltung und Instandsetzung des Systems selbst verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die sachgerechte Konfiguration. 3.2. Als System-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Systems vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Die iWelt hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Systems zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Sollte die iWelt feststellen, dass das System im erheblichen Maße missbräuchlich durch Dritte genutzt wird, ist die iWelt berechtigt, das System ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen. Die iWelt wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihm Gelegenheit geben, diese Zugriffe durch entsprechende Maßnahmen für die Zukunft zu unterbinden. 3.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das von ihm im Rechenzentrum angesiedelte System die im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsparameter einhält sowie in einem Zustand ist, der die Sicherheit der Hardware, der Server und des sonstigen Eigentums anderer Kunden sowie des Rechenzentrums der iWelt gewährleistet und alle jeweils gültigen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die iWelt ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bedingungen bei Inbetriebnahme und danach zu überwachen. Stellt sich nach der Inbetriebnahme des Systems heraus, dass die Systeme des Kunden diese Anforderungen nicht erfüllen, so kann die iWelt dies gegenüber dem Kunden schriftlich rügen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist die Außerbetriebnahme verlangen oder, wenn die Abweichungen die Gefahr eines Schadens mit sich bringen, die Systeme des Kunden selbst – zum Beispiel durch Unterbrechung der Energieversorgung – außer Betrieb nehmen. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt. 3.4. Handwerkliche Arbeiten am und im gemieteten Rackspace wird der Kunde alle vom nur nach vorheriger Absprache mit der iWelt durchführen. Wünscht der Kunde innerhalb des Rechenzentrums der iWelt Dienstleistungen anderer Anbieter übergebenen Unterlagenin Anspruch zu nehmen, Informationen so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der iWelt. Die vorherige schriftliche Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Tätigkeit anderer Anbieter im Rechenzentrum der iWelt wird stets durch Mitarbeiter der iWelt beaufsichtigt. In diesem Fall trägt der Kunde die dadurch bei der iWelt entstandenen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Preisliste. 3.5. Der Kunde stellt die iWelt von allen Ansprüchen wegen Schäden Dritter, insbesondere weiterer Kunden der iWelt frei, die diese Dritte gegen die iWelt geltend machen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.die der Kunde und seine Mitarbeiter schuldhaft verursacht haben. iweltFORM AGB 1017⏐öffentlich 3.6. Auf Verlangen der iWelt wird der Kunde für seine eigenen Systeme eine ausreichende und in der Höhe übliche Industrie- und Sachversicherung sowie Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Der Kunde wird der iWelt den Abschluss und die Aufrechterhaltung dieser Versicherung auf Verlangen nachweisen. iWelt AG⏐Xxxxxxxxxxxx 0⏐00000 Xxxxxxxxxx⏐Telefon (0 93 03) 9 82-860⏐Telefax (0 93 03) 9 82-879⏐xxxxxxx@xxxxx.xx⏐xxx.xxxxx.xx⏐Steuernr.257/115/80606 Sparkasse Mainfranken⏐BLZ 790 500 00⏐Konto 42 031 849⏐SWIFT-BIC XXXXXXX0XXX⏐IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00⏐USt.-ID-Nr. DE206432211

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen.über 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartnerist zur Angabe wahrheitsgemäßer Daten verpflichtet und darf keine Daten Dritter angeben, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kannvon denen er nicht die ausdrückliche Genehmigung hierfür hat. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafürverpflichtet sich gegenüber dem Verlag, dass dem Anbieter keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, insbe- sondere keine, die für gegen die Erbringung der Leistung notwendigen UnterlagenBestimmungen des Strafgesetzbuches, Informationen und DatenBetäubungsmittelgesetz, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sindArznei- mittelgesetz, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehenWaffengesetz oder deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Der Anbieter darfKunde verwendet und übermittelt an den Verlag ausschließlich eigene Inhalte oder solche, außer soweit an denen er Gegenteiliges erkennt oder erkennen mussdie erforderlichen Rechte erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt dem Verlag die einfachen, von räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfangs notwendig sind. Dies beinhaltet die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenInhalte. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hatdarauf hingewiesen, dass bestimmte Verzeichnisse Mitwirkungsleistungen des Kunden erfordern, um einen Eintrag final freizuschalten. Die Freischaltung von Eintragungen kann z.B. über einen Aktivierungslink erfolgen, den der Kunde von einem Online-Verzeichnis erhält und anklicken muss, oder aber es kann sich um einen Code handeln, den der Kunde von einem Verzeichnis erhält und in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder Webformular eintragen muss, um die jeweilige Eintragung freizuschalten. Es kann sich jedoch auch um eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 andere Form der Freischaltung handeln, die der Kunde nach der Eintragung durch den Verlag abschließend durchführen muss, um einzelne Eintragungen freizuschalten. Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen zur abschlie- ßenden Freischaltung von Eintragungen erbringen muss. Allerdings wird der Software dokumentieren und Verlag sich bemühen, den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenKunden hierbei in zumutbarem Rahmen zu unterstützen. Aus technischen Gründen können sich beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben. Der Kunde ist nicht berechtigtstimmt daher zu, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 während der Vertragslaufzeit mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich jegliche Zugangsdaten, die er von dem Verlag erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenhalten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, insbesondere einen Remotezugang dass der Zugriff auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart diesen Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungum einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhin- dern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt hat zunächst die Pflichten, die sich aus dem Anbieter einen AnsprechpartnerServicevertrag, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren Leistungs- beschreibung und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenAGB ergeben, zu beachten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen.Darüber hinaus gilt folgendes: 11.5 2.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen das Bezahlverfahren und ggf. weitere Dienste von MoCoPay wie im Servicevertrag, in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffender Leistungsbeschreibung, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen in diesen EGB und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellenggf. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenweite-ren Vereinbarungen beschrieben (nachfolgend „Dienste“) tatsächlich anzubieten. Der Kunde hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Dienste gegenüber dem Endkunden korrekt be-schrieben werden und dass sie, soweit er hierfür technisch verantwortlich ist, einwand-frei technisch funktionieren. 2.2 Der Kunde darf die Dienste nur für Angebote nutzen, die den Anbieter gesetzlichen Bestimmun- gen und der Dienstebeschreibung, die er MoCoPay überlassen hat, entsprechen. Die ggf. erforderlichen behördlichen Erlaubnisse sind auf Nachfrage von MoCoPay vorzu- legen. Der Kunde darf auch keine Angebote vortäuschen. Bei Angeboten, die sich auf Chat- oder Dating-Dienste beziehen sowie Single Plattformen mit erotischen und/oder sexuellen Bezug oder Inhalt, bereitstellen, ist sicherzustellen, dass keine Minderjähri- gen diese Angebote nutzen. 2.3 Der Kunde hat, ggf. durch beauftrage Dritte, für den Endkunden eine Telefon-Hotline zu betreiben und etwaige Fragen zu den Diensten ordnungsgemäß zu beantworten. 2.4 Der Kunde stellt sicher, dass der Endkunde vor der Nutzung des jeweiligen Dienstes ausdrücklich über den Preis informiert wird, der ihnen für die Nutzung des jeweiligen Dienstes in Rechnung gestellt wird. Sollten für ein Angebot mehrere Buchungen durch den Endkunden erforderlich sein, verpflichtet sich der Kunde, nicht nur den Preis pro Buchung zu nennen, sondern auch den Gesamtpreis. 2.5 Der Kunde wird bei Angeboten zu Chat- oder Dating-Diensten gegenüber den End- kunden eindeutig darauf hinweisen, wenn hierbei Operator eingesetzt werden. 2.6 Der Kunde übernimmt die Erfüllung der Informationspflichten im Übrigen soweit erforderlich bei Rahmen der Beseitigung Anbieter-kennzeichnung. Die erforderlichen Angaben dürfen über einen ausgelagerten Dienst angeboten werden, sofern sichergestellt ist, dass der Endkunde hiervon erfährt. Die Anbieterkennzeichnung darf nicht nur durch Inanspruchnahme von Störungen zu unterstützenPremium –SMS oder Premium-Rate-Rufnummern abrufbar sein. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird 2.7 Der Kunde muss sich das Verhalten der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenEndkunden zurechnen lassen.

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Samples: Erweiterte Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 3.1 Der Kunde benennt dem ist verpflichtet den Anbieter einen Ansprechpartnernach Kräften zu unterstützen, der während der Durchführung soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen Teilnehmeranschlusses, erforderlich ist. 3.2 Die Pflichten des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen insbesondere (a) Änderungen seines Namens bzw. der Firma, der Rechtsform, der Unternehmens- und von den Parteien Rechnungsadresse, der E-Mail-Adresse, der Bankverbindung (im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierenFalle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen für den Haus- und Wohnungsstich n rechtzeitig einzuholen, sodass Planung und Installation des Teilnehmeranschlusses zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen kann. (c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehenZugang zum Installationsort verschaffen kann. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehenDem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen. 11.3 Der Kunde wird den (d) dem Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen für Installation und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenBetrieb des Teilnehmeranschlusses erforderliche Informationen, wenn er Kenntnis davon hatRäume, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes Elektrizität unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der Kunde fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, gehen zulasten des Kunden. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Wunsch Veranlassung des Kunden entstehen, gehen zulasten des Kunden. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet. (e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderungen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen. (f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen. (g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungeingebracht werden. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für (h) die Störungserkennung vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich Pflichten aus dem Endkundenvertrag nicht an Dritte zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritteübertragen oder den Teilnehmeranschluss Dritten nicht zur Alleinnutzung zur Verfügung zu stellen, die zum Auftreten es sei denn, es liegt eine diesbezügliche gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor. (i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenLeistung zu unterlassen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahrendarauf hingewiesen, dass diese bei Beschädigungen die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Verlust Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigender Einstellungen, die Verletzung von Datenträgern rekonstruiert werden könnenUrheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann1. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen auf dem Bankkonto jeweils erforderliche Mittel einzuzahlen, so dass ein ausreichendes Saldo für die Ausführung seines Auftrags zum Kauf der Finanzinstrumente und in seiner Betriebssphäre alle Produkte vorhanden ist und zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenLieferung an Dritte/Treuhänder unter Kontrolle der Gesellschaft jeweilige Finanzinstrumente, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen die er zum Verkauf stellt, was die Gesellschaft beinhalten könnte, falls dies vom Gesetz erlaubt und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellengebilligt wird. Darüber hinaus stellt Sollte der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügungdieser Pflicht nicht nachkommen, so hat die Gesellschaft das Recht, den entsprechenden Auftrag vollständig oder teilweise nicht zu übergeben. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istFalls das Unternehmen einen solchen Auftrag ausführt, trägt so hat der Kunde unverzüglich die Kommunikationskosten Differenz zwischen dem angegebenen Restbestand und insbesondere dem Preis der Transaktion zu bezahlen (im Falle des Kaufs) oder die Verbindungsentgelte Finanzinstrumente und/oder die damit verbundenen Rechte an Dritte/Treuhänder zu überlassen (im Falle des Verkaufs) sowie sämtliche Abgaben, Provisionen und/oder sonstige Kosten des Unternehmens zu bezahlen. Andernfalls wird ab sofort gelten, dass der Kunde seine Pflichten verletzt hat, und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügunger muss für jegliche Schäden, die dem Unternehmen durch das Handeln/Versäumnis zugefügt wurden, einschließlich des Gewinnausfalls, haften. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung 2. Auf alle Vermögenswerte, einschließlich der Finanzinstrumente und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die ArbeitsschritteGeldmittel, die zum Auftreten unter die Kontrolle der Störung geführt habenGesellschaft von dem Kunden übergegangen sind, erstreckt sich das Pfandrecht der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft das Recht, deren Rückgabe an den Kunden zu verweigern bis der Kunde all seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft erfüllt hat. Das Unternehmen haftet nicht für jegliche Schäden, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzudem Kunden oder einer dritten Person durch Anwendung dieses Pfandrechts beziehungsweise, wenn nichts anderes vereinbart istdurch sonstige gesetzmäßigen Maßnahmen, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenes zur Anspruchsregelung gegenüber dem Kunden einsetzt, einschließlich zukünftige oder bedingte Ansprüche, zugefügt werden. 3. Der Kunde hat darüber hinaus stimmt zu, dass, wenn die Gesellschaft eine Transaktion in seinem Namen abwickelt, und diese durch den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei Restbestand auf seinem Bankkonto nicht gedeckt wird, die Gesellschaft das Recht hat, seine Vermögenswerte aufzuheben und den erwirtschafteten Gewinn zur Deckung der Beseitigung von Störungen Differenz oder eines Teils davon zu unterstützenverwenden. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist4. Die Gesellschaft ist berechtigt, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagenauf Erfüllung ihrer Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag zu verzichten für den Zeitraum, Informationen während dessen sie irgendwelche Forderungen an Kunden stellt, unabhängig davon, ob es geltend gemachte, zukünftige oder bedingte Forderungen sind, sowie ob sie in Bezug auf die gleiche Transaktion und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen aufgrund von gleichen Verpflichtungen entstehen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnennicht.

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Samples: Vertrag Über Die Erbringung Von Wertpapierdienstleistungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kannergibt. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für Insbesondere vereinbaren die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafürParteien, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagengemäß dieser Vereinbarung weder direkt noch indirekt eine Lizenz unter den Bedingungen eines Patents, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen.eines 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 1.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen mit Mixvoip in allen Angelegenheiten im Zusam- Geschäftsgeheimnisses, einer Handelsmarke oder eines Urheberrechts gewährt wird. menhang mit der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen zusammen- Alle Informationen, die von einer Partei offengelegt werden, sind Eigentum der Partei, zuarbeiten und in seiner Betriebssphäre solchen Fällen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden und die sie offenlegt. allen anderen Einrichtungen zu gewähren, die von Mixvoip vernünftigerweise ange- 1.11 HÖHERE GEWALT fordert werden können, um die Produkte oder Dienstleistungen zu liefern, zu imple - Die Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen mentieren, durchzuführen und zu warten. Auf Anfrage muss der Kunde unverzüglich aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund reagieren, um Anweisungen, Informationen, Genehmigungen, Ermächtigungen oder eines Ereignisses, das unausweichlich, unvorhersehbar und außerhalb der Parteien Entscheidungen bereitzustellen, die für Mixvoip vernünftigerweise erforderlich sind, liegt. um Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Vereinbarung Die Vertragsparteien werden jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um und/oder wie im Angebot beschrieben zu erbringen oder zu implementieren. Der etwaige nachteilige Auswirkungen zu begrenzen, und die Erfüllung ihrer Verp- Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial Materialien oder Informationen zur Verfügung zu stellen, flichtungen so bald wie möglich wieder aufnehmen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze die Mixvoip für notwendig erachtet, um die Dienstleistungen rechtzeitig zu im- 1.12 BEENDIGUNG DES VERTRAGS UND EINSTELLUNG DES DIENSTES plementieren und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit durchzuführen, und sicherzustellen, dass diese Materialien oder 1.12.1 Jederzeit kündbar: Nach einem Zeitraum von mindestens 24 Monaten (im Informationen vollständig und richtig sind Folgenden "Laufzeit") und sofern im Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart istvereinbart 1.5.2 Wenn Mixvoip die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung wurde, trägt der Kunde hat jede Partei das Recht, die Kommunikationskosten Kündigung des Vertrags zu verlangen und insbesondere ei - durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Vertreter, Subun - nen oder alle Dienste einzustellen. ternehmer, Berater oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert wird, wird dies nicht als 1.12.2 Die Einstellung eines einzelnen Dienstes (Stornierung eines Dienstes) muss Verstoß gegen Mixvoips Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung angesehen und schriftlich entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an billing@- Mixvoip wird nicht anderweitig für Kosten, Gebühren oder Verluste haftbar ge macht, xxxxxxx.xxx beantragt werden. die Verbindungsentgelte dem Kunden direkt oder indirekt aus einer solchen Verhinderung oder 1.12.3 Die Kündigung des Vertrages (Kündigung aller Dienste) muss schriftlich per Verzögerung entstehen. Die Kosten einer solchen Verhinderung oder Verzögerung, Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxx.xxx beantragt die dem Kunden zuzurechnen sind, werden zu den aktuellen Tarifen von Mixvoip in werden. Rechnung gestellt, und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller alle Einschränkungen für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu meldenErfüllung einer der Verpflich - 1.12.4 In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist einen vollen Kalendermonat nach tungen von Mixvoip aus dieser Vereinbarung werden automatisch um einen Zeitraum dem Monat, in dem die Kündigung beantragt wurde. Anzugeben sind dabei insbesondere Die Benachrichtigung über die Arbeitsschritteverlängert, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützendem Zeitraum dieser Verzögerung entspricht. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 (1) Der Kunde unterstützt die Erfüllung einer Bestellung bzw. eines Auftrags nach besten Kräften. Der Kunde stellt ED auch ohne spezielle Aufforderung alle für die Durchführung der bestellten Leistung erforderlichen Informationen, Materialwünsche und sonstige Parameter jeweils baldmöglich zur Verfügung. Für nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Informationen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Dies gilt auch für Informationen, die sich erst während der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags ergeben. (2) Auf nicht sofort erkennbare Besonderheiten und außergewöhnliche Risiken hat der Xxxxx XX hinzuweisen (wie z.B. Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden, unstete Bedingungen, dringende Bearbeitungsfristen, fachspezifische Leistungen oder Ähnliches). Eine Hinweispflicht des Kunden besteht auch für den Fall, dass er erkennen kann, dass sich im fachlichen Austausch und/oder in der Interpretation von Leistungsparametern Missverständnisse ergeben haben. (3) Auf etwaige Fehler und Abweichungen von Unterlagen, Mitteilungen und Leistungen hat der Xxxxx XX in jeder Phase der Geschäftsbeziehung unverzüglich hinzuweisen. Dazu sind eingereichte Unterlagen und Mitteilungen sowie alle ausgeführten Leistungen mit kaufmännischer Sorgfalt jeweils umgehend nach Eingang in jeglicher Hinsicht zu prüfen. (4) Der Kunde benennt dem Anbieter einen im Rahmen des Üblichen ständig ansprechbaren, in der Sache kompetenten Ansprechpartner, der während auch berechtigt ist, anfallende Entscheidungen zu treffen bzw. binnen angemessener Frist zu übermitteln. (5) Sollte der Durchführung des Vertrages für Kunde ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder erforderliche Informationen, Materialien, Dokumente oder Aussagen nicht erteilen, verschieben sich unbeschadet aller weiteren Rechtsfolgen die vereinbarten Ausführungsfristen den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser Umständen entsprechend. (6) Der Kunde hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung stets alle von ihm zu stehen und bei den erbringenden, für die zur Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung rechtlich erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenerfüllen und alle für sein Geschäft notwendigen Erlaubnisse und Zulassungen innezuhaben. Er hält alle rechtlichen Regelungen ein, insbesondere einen Remotezugang die auf ihn und das Geschäft zutreffen mögen und weist dies ED auf jederzeitiges Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nach. Er hält ebenso alle technischen, ethischen und moralischen Standards ein, die auf das System Geschäft zutreffen mögen. (7) Der Kunde hat somit seinerseits alles Erforderliche zu ermöglichen tun, damit die Vertrags- und vorhandenes Analysematerial Lieferleistungen rechtzeitig beginnen und ohne Behinderung oder Unterbrechung durchgeführt werden können. Er sorgt für die rechtzeitige Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten und Vorlieferungen sowie branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Geräte und Materialien. (8) Die für die Durchführung der Vertragsleistung erforderlichen Gerüste, Hebezeuge, Betriebskraft, Brennstoffe, Energiequellen, Wasseranschlüsse, Heizung, allgemeine Beleuchtung, Klimatisierung und Lüftung sowie sämtliche Medien und Bedarfsgegenstände u.a. sind ohne jegliche vorher nicht ausdrücklich nicht vereinbarte Kosten zur Verfügung zu stellen. (9) Nach den besonderen Umständen am Erfüllungsort sind die Anforderungen für Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und zu überwachen. Darüber hinaus stellt Geeignete Transportmittel zur Beförderung von Personal, Werkzeugen, Geräten und Materialien sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen und für die Ein- und Ausfuhr von Ausrüstungen, Werkzeugen, Fahrzeugen und Materialien erforderliche Bewilligungen und Genehmigungen zu erteilen und zu übergeben. (10) Für Abhandenkommen, Fehlmengen oder Beschädigungen am Erfüllungsort haftet der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungnach Maßgabe von ED. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 3.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, hat die behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und das Trennen der während Versorgungsleitungen zu veranlassen. Auch die Einholung der Durchführung des Vertrages Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Straßen durch besondere Fahrzeuge hat durch den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kannzu erfolgen. Dieser Gebühren und Kosten für diese Genehmigungen hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung der Kunde zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierentragen. 11.2 3.2 Der Kunde trägt Sorge dafürhat alle technischen Voraussetzungen, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen ordnungs- gemäße und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet gefahrenlose Durchführung des Auftrags erforderlich sind, vollständig, richtig, rechtzeitig auf eigene Rechnung und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit Gefahr zu schaffen und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehenwährend des Einsatzes aufrecht zu erhalten. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 3.3 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öf- fentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen und uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. 3.4 Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, dass Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zufahrtswegen – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – eine ordnungs- gemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrags gestatten. Insbeson- dere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Leistungsort sowie den Zufahrtswegen dem auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Schließlich ist der Kunde verantwortlich für alle Angaben über unterirdische Kanalschäch- te, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen beeinträchtigen könnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von unter- irdischen Leitungen, Schächten und sonstigen Hohlräumen hat der Kunde unaufgefordert hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für oberirdi- sche Freileitungen. Versäumt der Kunde schuldhaft diese Hinweispflicht, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, auch für unsere Sach- und Folgeschäden an Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsvorrichtungen sowie Vermögensschäden. Angaben und Erklärungen Dritter, deren sich der Kunde zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärungen des Kunden. 3.5 Verletzt der Kunde schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, insbe- sondere seine Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten, so haftet er uns gegenüber für jeden daraus entstehenden Schaden. Bei der Geltendma- chung eines Schadensersatzanspruches sind wir berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder wahlweise pauschal für die Störungserkennung Warte- und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich Stillstandszeiten unserer Maschinen die entsprechen- den Stundensätze nach der Baugeräteliste zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritteverlangen, die zum Auftreten der Störung geführt habenes sei denn, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahrenkann nachweisen, dass diese bei Beschädigungen kein oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenein geringerer Schaden entstan- den ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abbrucharbeiten Und Erdarbeiten

Pflichten des Kunden. 11.1 9.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den hat insbesondere vor Leistungserbringung durch ecotel folgende Pflichten: a. Der Kunde hat ecotel vollständig und rechtzeitig alle beim Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger vorhandenen zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierenübermitteln. 11.2 b. Der Kunde trägt Sorge dafürist dafür verantwortlich, dass dem Anbieter die für die Erbringung Bereitstellung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen Dienstleistung erforderlichen technischen und Datenbaulichen Gegebenheiten bzw. Einrichtungen vorhanden sind, soweit diese nicht vom Anbieter ausdrücklich von ecotel geschuldet sind. c. Der Kunde stellt für Installation und Betrieb der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen ecotel unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, vollständig, richtig, rechtzeitig geeignete Aufstellungsräume bzw. Grundstücke sowie Elektrizität und kostenfrei Erdung zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenstellt auch die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Softwarelizenzen zur Verfügung, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt nichts Abweichendes vereinbart ist. 11.4 9.2 Insbesondere während der Leistungserbringung durch ecotel treffen den Kunden folgende Pflichten: a. Schließt der Kunde eigene Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz von ecotel an, so - darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, - ist er verpflichtet, selbst für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen und die diesbezüglichen Hinweise des Herstellers einzuhalten, - hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern, - haftet er für alle Schäden, die ecotel aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die ecotel dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat, - hat er gegenüber ecotel keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. b. In den Fällen, in denen der Kunde für den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz von ecotel gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die von ecotel zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen, soweit keine Endgerätewahlfreiheit besteht. c. Der Kunde wird Änderungen hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ecotel vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Er hat Mängel und Störungen der von ecotel geschuldeten Leistungen ecotel unverzüglich anzuzeigen. Erkennbare Schäden und Mängel an den im Einflussbereich des Einsatzumfeldes Kunden bzw. des Grundstückseigentümers befindlichen Einrichtungen von ecotel hat der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit Kunde ebenfalls unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenecotel mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigthat rechtzeitig alle Vorkehrungen zu treffen, Veränderungendie zum Schutz der Leitungswege und Netzabschlüsse geeignet, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmenerforderlich und zumutbar sind. 11.5 d. Soweit es aus technischen und/oder betrieblichen Gründen notwendig erscheint, kann ecotel während der Vertragslaufzeit jederzeit den Austausch dieser Einrichtungen verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Austausch selbst vorzunehmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. ecotel ist nicht für Schäden und Störungen verantwortlich, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde den Anbieter soweit erforderlich Austausch nicht durchgeführt hat. Die überlassenen Einrichtungen dürfen keinem Dritten dauerhaft überlassen werden und nur an den vereinbarten Standorten zu unterstützen dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die installierten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen vor dem unbefugten Zugriff und Eingriff durch Dritte zu schaffenschützen. e. Die überlassene Leistung darf vom Kunden nicht missbräuchlich genutzt werden und der Kunde hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen, - es Dritten zu ermöglichen, die Dienste, die ecotel für den Kunden erbringt, missbräuchlich zu nutzen, insbesondere einen Remotezugang auf das System Relays offen zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung lassen, - für einzelne Anwendungen lizensierte Anwendungssoftware über die Dienste von ecotel unberechtigt zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart verbreiten, - Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, trägt - strafbare Inhalte jeglicher Art sowie solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind, sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über Dienste der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungecotel zu verbreiten oder zugänglich zu machen, - sich oder Dritten den Besitz strafbarer Inhalte zu verschaffen. 11.6 f. Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller ecotel, ihren Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten sowohl den physischen Zutritt zum Standort, an dem die geschuldeten Leistungen zu erbringen sind, sowie zu den für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich Leistungserbringung relevanten technischen Einrichtungen zu meldengewähren, als auch jederzeit den Fern-Zugriff (Remote-Access) hierauf, um ecotel die Vertragserfüllung zu ermöglichen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritteecotel wird den Kunden rechtzeitig unterrichten, die zum Auftreten soweit ein solcher Zutritt oder Fernzugriff nötig wird. Kurzzeitige Leistungsunterbrechung während der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen Arbeiten hat der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Kunde zu dulden. g. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit erforderlich bei diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Beseitigung Dienste und Leistungen von Störungen zu unterstützenecotel einschlägig sein sollten. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich alles Erforderliche zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenunter- nehmen, insbesondere einen Remotezugang die Vorbereitungsarbeiten auf eigene Kosten auszuführen, damit die Sersa mit ihren Arbeiten fristgerecht beginnen und diese ohne Unter- bruch oder Behinderungen fertigstellen kann. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für das System Perso- nal der Sersa nötigen Arbeits-, Einreise- und anderen Bewilligungen rechtzeitig vorliegen. Ohne anderweitige Vereinbarung liegt das Baugrundri- siko beim Kunden. Als Baugrundrisiko gelten insbeson- dere ungenügende Tragfähigkeit für die in Plänen und Baubeschrieben vorgesehene Fundation, Fels, Grund- wasser, Werkleitungen, unterirdische Bauten oder andere Hindernisse im Bereich der vorgesehenen Erdbewegungen sowie archäologische Fundstellen. Der Kunde hat auf eigene Rechnung alle erforderlichen Unfallverhütungsmassnahmen zu ermöglichen treffen. Der Kunde hat die Sersa rechtzeitig auf allfällige für die Montage- arbeiten und/oder den Betrieb der Anlagen zu beach- tenden gesetzlichen, amtlichen oder anderen Vor- schriften hinzuweisen. Der Kunde ist gegenüber der Sersa verantwortlich für die rechtzeitige Beseitigung aller öffentlich- und vorhandenes Analysematerial privat- rechtlichen Hindernisse, welche die Erstellung des Bauwerks gemäss den in den Vertragsunterlagen ent- haltenen Angaben verhindern oder erschweren. Der Kunde hat Installationsflächen in angemessener Grösse und mit tragfähigem Untergrund für eine fach- gerechte Baustelleneinrichtung der Sersa kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Gerüste, Sicherheitsabschran- kungen und dergleichen werden während der Kunde auf Wunsch Bauzeit durch den Kunden zu seinen Lasten zur Verfügung gestellt. Ohne anderweitige Vereinbarung gehen allfäl- lige Entschädigungen für die Benützung von öffentli- chem Grund während der Bauarbeiten zu Lasten des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze Kunden. Strom- und Arbeitsmittel Wasserzufuhr bis zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte Baustelle sowie deren Verbrauch sind vom Kunden kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für Verfügung zu stellen. Falls die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart istSersa Strom und/oder Wasser liefert, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnendies dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Hat der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartnereine Unterlassungserklärung abgegeben, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für dann muss er sicherstellen, dass die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien über das janolaw Portal erstellten Dokumente nicht im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung Widerspruch dazu stehen. Der Anbieter darfKunde muss eigenverantwortlich die Dokumente im Rahmen des Fragekatalogs gemäß der auf seinen Internetshop zutreffenden Angaben beantworten und die daraus erstellten Rechtstexte verwenden. Die Prüfung der erstellten Dokumente (Vollständigkeit, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit Plausibilität und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenWiderspruchsfreiheit) anhand des zur Verfügung gestellten Erstellungsprotokolls obliegt dem Kunden. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenverpflichtet sich die Texte stets aktuell zu halten. Änderungen der Webpräsenz, wenn er Kenntnis davon hatdie Einfluss auf die rechtlichen Texte haben, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen müssen seitens des Einsatzumfeldes Kunden umgehend im Rahmen einer Neugenerierung der Software dokumentieren Texte berücksichtigt werden. Die Texte der betroffenen Webseiten müssen ausgetauscht werden bzw. bei Verwendung der Schnittstelle (AGB Hosting- Service) geprüft werden ob die Texte aktualisiert wurden. Die Kunden sind verpflichtet bei einer Update Information per E-Mail der darin enthaltenen Aufforderung fristgerecht nach zu kommen und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenErhalt der Update-Benachrichtigung zu bestätigen. Der Kunde ist nicht berechtigtmuss unverzüglich die im Rahmen eines Updates betroffenen Dokumente gegen die von janolaw bereit gestellten aktuellen Rechtstexte austauschen bzw. bei Verwendung der Schnittstelle (AGB Hosting-Service) prüfen ob die Aktualisierung in seinen Onlineshop eingespielt worden ist. Im Falle von Abwesenheit (Urlaub / Krankheit), Veränderungenmuss der Kunde dafür Sorge tragen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial dass die Update Mitteilungen auch weiterhin empfangen werden bzw. die Umsetzung erfolgt. Die dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istgestellten Rechtstexte dürfen nicht ohne Rücksprache inhaltlich verändert (Ergänzungen, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenStreichungen) werden. Der Kunde hat darüber hinaus verpflichtet sich die Rechtstexte nur in den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Registrierung / Dokumenten-Generierung namentlich hinterlegten Onlineshop zu unterstützenverwenden und nicht anderweitig zu verwerten, gewerblich zu nutzen oder an Dritte weiter zu geben. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Agb Der Janolaw Ag Zur Nutzung Des Portals Und Zum Verkauf Von Dokumenten

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche verbindli- che Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger not- wendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirkenmitzuwir- ken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner Ansprech- partner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren un- mittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung ordnungsgemä- ßen Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenschaf- fen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen ermögli- chen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Er hat insbesondere vor der Anlieferung der Mietsache die ihm vom Anbieter rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Vo- raussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbei- führung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind. 5.3 Der Kunde auf Wunsch wird den Anbieter unverzüglich schriftlich (Ziffer 13.1 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Ein- satz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifizier- tes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege-, und Gebrauchsanweisungen des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istAnbieters, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte in dem überlassenen Bedienungshandbuch und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungder Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen, insbesondere Schilder, Seriennummern, Auf- schriften, Urheberrechtsvermerke, Marken oder Ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. 11.6 5.5 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung Mangelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritteerforderlichen 5.6 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten des An- bieters, die zum Auftreten innerhalb der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren üblichen Geschäftszeiten des Anbieters nutzenden freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Instandset- zungsarbeiten. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu unterstützenwahren. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: System Mietvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Er hat insbesondere vor der Anlieferung der Mietsache die ihm vom Anbieter rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind. 5.3 Der Kunde auf Wunsch wird den Anbieter unverzüglich schriftlich (Ziffer 13.1 S. 3) über Änderungen des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird den Anbieter ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen (z. B. des Netzbetreibers, Access-Providers) und Arbeitsmittel zur Verfügungderen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Soweit Der Kunde wird, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandener technischer Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. Erhöht sich der Aufwand des Anbieters, kann dieser auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihm erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat im Falle einer Störung die Kommunikationskosten Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten des Anbieters. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege-, und Gebrauchsanweisungen des Anbieters, insbesondere die Verbindungsentgelte in dem überlassenen Bedienungshandbuch und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung.der 11.6 5.5 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung Mangelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu meldenmitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störungdes Mangels. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Mängeln zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist5.6 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters, wird innerhalb der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen üblichen Geschäftszeiten des Anbieters den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenInstandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.

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Samples: System Mietvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. Der Kunde wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandener technischer Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 a) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor seiner Bestellung/Beauftragung an QuoTec über alle Leistungen ausreichend zu informieren und hinreichende Kenntnis über den Anbieter Umfang aller bestellten und beauftragten Leistungen, die von der jeweiligen Bestellung/Auftrag an QuoTec betroffen sind, zu verschaffen. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von QuoTec beraten zu lassen. a) Der Kunde ist verpflichtet, die unter IV aufgeführten Mitwirkungsleistungen zu erbringen. b) Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang, der vom Kunden vollständig zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Gegen gesonderte Berechnung erstellt QuoTec für den Kunden auch die nötigen Lastenhefte und/oder Beschreibungen für Individualsoftware und individuelle Programmierungen an Standardsoftware. c) Der Kunde hat die Installation und Inbetriebnahme der gelieferten Software oder Programme selbst vorzunehmen, soweit erforderlich zu unterstützen nichts anderes ausdrückliches vereinbart ist. Für den Fall, dass die Parteien Lieferung, Installation und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Inbetriebnahme durch QuoTec schriftlich vereinbart haben, gilt folgendes: Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller QuoTec für die Störungserkennung Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme der Software oder Programme benötigt. Im Falle einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung wird QuoTec nach Lieferung, Installation und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere Inbetriebnahme die Arbeitsschritte, die zum Auftreten Betriebsbereitschaft der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenvon ihr gelieferten Software oder Programme herstellen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung muss innerhalb von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit zehn Tagen ab Lieferung bzw. Installation eine Funktionsprüfung vornehmen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart ist, wird vereinbaren. Teilt der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahrenQuoTec nicht binnen dieser zehn Tage schriftlich mit, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust seine Leistungsprüfung Mängel ergeben hat, gilt der von Datenträgern rekonstruiert werden könnenQuoTec gelieferte Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Testphase als mängelfrei.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse ‐analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.den 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 12.1 Der Kunde benennt dem Anbieter TELCAT einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 12.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter TELCAT die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter von TELCAT geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter TELCAT darf, außer soweit er sie Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 12.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter TELCAT, soweit erforderlich erforderlich, zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde TELCAT auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 12.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und TELCAT insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde wird TELCAT ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand der TELCAT, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat im Falle einer Störung diese nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen für entsprechende Leistungen. 12.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 12.6 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse –analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter TELCAT auch im Übrigen Übrigen, soweit erforderlich erforderlich, bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 12.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter von TELCAT übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 12.8 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist für die regelmäßige, zeitnahe und vollständige Sicherung der auf den Systemen befindlichen Kundendaten der Kunde selbst verantwortlich.

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Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 10.1 Der Kunde darf die ihm überlassenen Leistungen nicht missbräuchlich nutzen/einsetzen, insbesondere 10.2 Der Kunde wird 10.3 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 10.4 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 10.5 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 10.6 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software (Hard- und Software) dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 10.7 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 10.8 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 10.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Telecommunications

Pflichten des Kunden. 11.1 12.1 Der Kunde benennt hat dem Anbieter einen Ansprechpartner, Lieferanten spätestens mit der während Bestellung alle Vorschriften und Normen denen der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den Liefergegenstand am Aufstellungsort unterliegt mitzuteilen. 12.2 Der Kunde ist für die Vertragsdurchführung fachgemäßen bauseitigen und anderen Vorbereitungsarbeiten verantwortlich und hat diese auf seine Kosten auszuführen, gegebenenfalls entsprechend den vom Lieferanten gelieferten Unterlagen. 12.3 Der Kunde hat auf seine Kosten die notwendigen Entscheidungen mitzuwirkenUnfallverhütungsmaßnahmen zu treffen. Erforderliche Entscheidungen Im Besonderen gilt dies auch für alle Montage- und Wartungsarbeiten, gleichwohl ob diese vom Personal des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenLieferanten ausgeführt werden. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenLieferanten ausdrücklich darauf aufmerksam machen, wenn er Kenntnis davon hatbesondere Rücksicht auf ihn und/oder andere Lieferanten oder Unternehmer zu nehmen ist oder einschlägige Vorschriften zu beachten sind. Der Lieferant ist berechtigt, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff Arbeiten abzulehnen oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt einzustellen, wenn die Sicherheit des Personals nicht gewährleistet ist. 11.4 12.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes hat dafür zu sorgen, dass die Transportwege zum Aufstellungsort in brauchbarem und der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenMontageplatz in arbeitsbereitem Zustand sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmenZugang zum Montageplatz muss von allen Seiten uneingeschränkt möglich sein. 11.5 12.5 Der Kunde hat für die Montage alle erforderlichen Montagehilfsmittel, wie Gerüste, Werkzeuge, Montagehelfer usw. nach Vorgabe des Lieferanten und für den Lieferanten kostenlos bereitzustellen. Soweit nötig, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen betriebstüchtige Krane und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenHebezeuge mit Bedienungspersonal, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial sowie Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Insbesondere ist der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten Einhaltung der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich Sicherheitsvorschriften bei der Beseitigung Nutzung von Störungen zu unterstützenGerüsten und Hebezeugen jeglicher Art verantwortlich. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter B&M einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen herbei- zuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter B&M die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen Informa- tionen und Daten, Daten soweit diese nicht vom Anbieter von B&M geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter B&M darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter B&M über aus seinem Verantwortungsbereich Verantwortungs- bereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter B&M insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, berechtigt Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch Aus- tausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter B&M soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters der B&M ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte Übertragungs- geräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse –analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter B&M auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter von B&M übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 (a) Alle vermuteten Probleme müssen dem technischen Personal der PTC-Hosting-Abteilung durch die Festgelegten Mitarbeiter gemeldet werden. Meldungen müssen mindestens (i) die zur Nachbildung des vermuteten Problems erforderlichen Angaben sowie (ii) den Namen und die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Festgelegten Mitarbeiters beinhalten. (b) Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, muss PTC bei der während Lösung von Problemen und der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien Behebung bestätigter Fehler (gemäß Definition im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierenPTC Support-Services-Vertrag) unterstützen, die vom Kunden gemeldet werden. 11.2 Der (c) Vor der Übermittlung eines Hosting-Problems an PTC muss der Kunde trägt Sorge dafürzunächst alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehenum das Problem des Endbenutzers zu beheben. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren(d) Nur die Festgelegten Mitarbeiter dürfen Support-Anfragen senden. Der Kunde ist nicht berechtigtdafür zuständig, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmenhostingbezogene Fragen seiner Endbenutzer zu beantworten. 11.5 (e) Der Kunde hat sicherzustellen, dass aus sämtlichen an Endbenutzer ausgegebenen Mitteilungen oder Dokumentationsunterlagen klar und deutlich hervorgeht, dass Endbenutzer bei technischen Hosting-Problemen im Zusammenhang mit der Hosting-Umgebung oder der Software den Kunden kontaktieren sollten. PTC ist in keiner Weise verpflichtet, Hilfestellungen, Informationen oder Dokumentationsunterlagen direkt an Endbenutzer zu übermitteln. Wird das technische Personal der PTC-Hosting-Abteilung von Endbenutzern des Kunden kontaktiert, muss der Kunde PTC auf Anfrage bei der Unterbindung der Kontaktaufnahme unterstützen. (f) In manchen Fällen können detaillierte Informationen zur Systemumgebung des Kunden erforderlich sein, um eine zeitnahe Fehlerbehebung zu ermöglichen. In diesen Fällen und bei anderen integrations- bzw. gatewaybezogenen Problemen kann PTC ggf. neben den Festgelegten Mitarbeitern die Beteiligung von IT-Mitarbeitern des Kunden verlangen, um die zur Lösungsfindung erforderlichen Informationen zu beschaffen. Entsprechende Mitarbeiter müssen PTC zeitnah vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. (g) Der Kunde ist verpflichtetdafür verantwortlich, den Anbieter soweit erforderlich funktionalen Betrieb seiner IT-Systeme und -Schnittstellen, einschließlich Internetverbindung, ordnungsgemäß zu unterstützen warten. Beratung, Implementierung, Integration und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen Support im Hinblick auf Kundenschnittstellen oder Schulungsangebote, die ggf. benötigt werden, um Produktrevisionen oder neue Produktversionen optimal zu schaffennutzen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt bilden keinen Bestandteil der Hosting-Dienste. (h) Bevor Verbindungsprobleme gemeldet werden, muss der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istüberprüfen, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungob andere gängige Internetsites wie Google (xxxx://xxx.xxxxxx.xxx) oder Yahoo (xxxx://xxx.xxxxx.xxx) angezeigt werden. 11.6 (i) Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung ist dafür verantwortlich, alle Workstations und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich damit vernetzte Hostsysteme durch Virenschutzprogramme zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritteschützen. (j) Als Browser muss Microsoft Internet Explorer Version 6.0 oder höher verwendet werden. (k) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren Internet-Firewall des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Unternehmens so zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahrenkonfigurieren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert alle erforderlichen Ports benutzt werden können. (l) Zur Verbesserung der Datensicherheit (i) muss der Kunde bei der Gewährung von Administratorrechten äußerste Diskretion wahren. (ii) dürfen die Endbenutzer des Kunden Anmeldenamen und Kennwort nicht mit anderen Personen teilen. ändern. (iii) müssen die Endbenutzer des Kunden Ihr Kennwort mindestens alle fünfundvierzig (45) Tage (iv) müssen die Endbenutzer des Kunden mindestens achtstellige alphanumerische Zeichenketten mit wenigstens einem Sonderzeichen als Kennwörter wählen. (v) ist der Kunde für die Konzeption, Erstellung, Validierung, und Genehmigung aller benutzerdefinierten Berichte verantwortlich. (m) Alle Hosting-Dienste werden in englischer Sprache angeboten.

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Samples: Hosting Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 (1) Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hatdarauf hingewiesen, dass die von ihm gemachten Angaben wichtige Grundla- ge für die Tätigkeit von Whitebox sind. Sollten sich die gegenüber Whitebox erteilten Informatio- nen über die persönlichen Verhältnisse (insb. seine finanzielle Situation), die Anlageziele, die Risikoneigung, den Liquiditätsbedarf oder weitere Umstände, die die Dienstleistung von Whitebox beeinflussen können, ändern, wird der Kunde Whitebox darüber unverzüglich durch Aktualisie- rung seiner Angaben über den Login-Bereich auf der Online-Plattform in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenKenntnis setzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre dass alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenInformationen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen die Angaben über seine finanzielle Situation, richtig und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellenvollständig sind, und dass er keine Informationen verschweigt oder vorent- hält, die die übermittelten Informationen in wesentlichen Aspekten unvollständig oder unrichtig werden lassen. (2) Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Änderungen seines Namens und seiner Anschrift einschließlich seiner E-Mail-Adresse unverzüg- lich mitteilt. Darüber hinaus stellt können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbe- sondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofern der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügungdiesen Obliegenheiten nicht nachkommt, behält sich Whitebox vor, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen. (3) Falls dem Kunden von ihm erwartete Rechnungsabschlüsse, Depotaufstellungen oder Ver- mögensausweise nicht zugehen, benachrichtigt er Whitebox oder die FinTech Group Bank AG unverzüglich. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istDie Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, trägt deren Eingang der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungerwartet (z.B. Wertpapierrechnungen). 11.6 (4) Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritteist verpflichtet, die zum Auftreten in seinem Login-Bereich auf der Störung geführt habenOnline-Plattform bereitgestell- ten Dokumente regelmäßig abzurufen und den Inhalt der Dokumente auf Richtigkeit und Voll- ständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen und/oder Einwendungen gegen die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Dokumente hat der Kunde unverzüglich, spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach deren Zugang auf den vereinbarten Kommunikationswegen (vgl. Ziff. 16) zu erheben. Für die Erscheinungsweise sowie Wahrung der Frist genügt die Auswirkungen rechtzeitige Abgabe der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren Erklärung des Anbieters nutzen. Kunden gegenüber Whitebox. (5) Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch erklärt sich damit einverstanden, dass die zum verwalteten Vermögen gehörenden Konten und Depots ausschließlich im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung Rahmen des Angebots von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen Whitebox und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert nicht für etwaige anderweitige Transaktionen und Wertpapiergeschäfte genutzt werden können.

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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter B&M einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen herbei- zuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet die Lieferungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde darüber hinaus auf der Em- pfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermer- ken. Soweit eine Beanstandung nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen.innerhalb von zwei 11.5 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter B&M soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung ordnungs- gemäßen Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 5.4 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung wird B&M bis zum Ablauf eines Jahres nach vollständiger Übergabe der jeweiligen vertragsgegenständ- lichen Lieferungen und -analyse erforderlichen Informationen Leistungen unverzüglich schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren (Ziffer 12.1 S.3) über Änderungen des Anbieters nutzenEinsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird B&M während dieser Zeit ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Stö- rungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich infor- mieren. Erhöht sich durch vom Kunden veranlasste Ände- rungen des Einsatzumfeldes und/oder der Systemumgebung bzw. durch aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen der Aufwand von B&M, kann dieser auch, unbe- schadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihm erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich Falle einer Störung die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbe- reiches. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den bei der Beseitigung Ausführung gültigen Listenpreisen von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.B&M.

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Samples: Kaufvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann3.1. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde für den Betrieb, die Administration, die Wartung, die Instandhaltung und Instandsetzung des Systems selbst verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die sachgerechte Konfiguration. 3.2. Als System-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Systems vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Die iWelt hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Systems zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Sollte die iWelt feststellen, dass das System im erheblichen Maße missbräuchlich durch Dritte genutzt wird, ist die iWelt berechtigt, das System ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen. Die iWelt wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihm Gelegenheit geben, diese Zugriffe durch entsprechende Maßnahmen für die Zukunft zu unterbinden. 3.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das von ihm im Rechenzentrum angesiedelte System die im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsparameter einhält sowie in einem Zustand ist, der die Sicherheit der Hardware, der Server und des sonstigen Eigentums anderer Kunden sowie des Rechenzentrums der iWelt gewährleistet und alle jeweils gültigen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die iWelt ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bedingungen bei Inbetriebnahme und danach zu überwachen. Stellt sich nach der Inbetriebnahme des Systems heraus, dass die Systeme des Kunden diese Anforderungen nicht erfüllen, so kann die iWelt dies gegenüber dem Kunden schriftlich rügen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist die Außerbetriebnahme verlangen oder, wenn die Abweichungen die Gefahr eines Schadens mit sich bringen, die Systeme des Kunden selbst – zum Beispiel durch Unterbrechung der Energieversorgung – außer Betrieb nehmen. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt. 3.4. Handwerkliche Arbeiten am und im gemieteten Rackspace wird der Kunde alle vom nur nach vorheriger Absprache mit der iWelt durchführen. Wünscht der Kunde innerhalb des Rechenzentrums der iWelt Dienstleistungen anderer Anbieter übergebenen Unterlagenin Anspruch zu nehmen, Informationen so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der iWelt. Die vorherige schriftliche Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Tätigkeit anderer Anbieter im Rechenzentrum der iWelt wird stets durch Mitarbeiter der iWelt beaufsichtigt. In diesem Fall trägt der Kunde die dadurch bei der iWelt entstandenen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Preisliste. 3.5. Der Kunde stellt die iWelt von allen Ansprüchen wegen Schäden Dritter, insbesondere weiterer Kunden der iWelt frei, die diese Dritte gegen die iWelt geltend machen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.die der Kunde und seine Mitarbeiter schuldhaft verursacht haben. iweltFORM AGB 1221⏐öffentlich 3.6. Auf Verlangen der iWelt wird der Kunde für seine eigenen Systeme eine ausreichende und in der Höhe übliche Industrie- und Sachversicherung sowie Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Der Kunde wird der iWelt den Abschluss und die Aufrechterhaltung dieser Versicherung auf Verlangen nachweisen. iWelt GmbH + Co. KG | Xxxxxxxxxxxx 0 | 00000 Xxxxxxxxxx | Telefon 00000 000-000 | Telefax 09303 982-899 | xxxx@xxxxx.xx | xxx.xxxxx.xx Sparkasse Mainfranken | BIC XXXXXXX0XXX | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | USt.-ID-Nr. XX000000000 | XX Xxxxxxxx XXX 0000

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter SPIE COMNET einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter SPIE COMNET die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter von SPIE COMNET geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter SPIE COMNET darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter SPIE COMNET über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter SPIE COMNET insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes Servicegegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter SPIE COMNET soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters von SPIE COMNET ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters von SPIE COMNET nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter SPIE COMNET auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter von SPIE COMNET übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 4.1 Der Kunde benennt erklärt und gewährleistet dem Anbieter einen AnsprechpartnerLieferanten, dass: (a) der während der Durchführung des Vertrages für angegebene Lieferpunkt bereits angemessen an das entsprechende örtliche Verteilungsnetz angeschlossen ist, und die Anlagenanschlussvorrichtungen den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen jeweils anwendbaren Gesetzesvorschriften entsprechen und bei den sich für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen Deckung seines Strombedarfs eignen; (b) seine Anlagen den jeweils anwendbaren Sicherheits-, Präventions- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen; (c) er über die Immobilie, in der sich seine Anlagen befinden, rechtmäßig verfügen kann; (d) keine nichtbeglichenen Verpflichtungen in Bezug auf Verträge, die mit dem vorherigen Lieferanten abgeschlossen wurden, bestehen; (e) es in den letzten 5 (fünf) Jahren vor Vertragsabschluss keine nachteiligen Einträge in das Insolvenzregister gegen ihn gab; (f) seine zum Zeitpunkt des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von Vertragsabschlusses angegebene Steuernummer in allen Teilen korrekt ist; (g) er die Anforderungen aus den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenWirtschaftlichen Bedingungen erfüllt. Der Kunde wird übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenPunkten „a“ bis „g“ und hält den Lieferanten im Falle von unwahren Aussagen von jeder sich daraus ergebenden Haftung schadlos. Zu Lasten des Kunden bleiben in vollem Umfang alle Belastungen, wenn er Kenntnis davon hatSanktionen, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff Strafen oder eine unberechtigte Nutzung droht Gebühren im Allgemeinen, die der Lieferant aufgrund der kundenseitigen Angaben aus jeglichem Grund an natürliche Personen oder erfolgt istRechtspersonen zu zahlen verpflichtet sein sollte. 11.4 Der Kunde wird Änderungen 4.2 Für all jene Fälle, in denen die Anlagen des Einsatzumfeldes Kunden nicht den unter den Buchstaben „a“ oder „b“ des vorhergehenden Absatzes 4.1 enthaltenen Bestimmungen entsprechen sollten, verpflichtet sich der Software dokumentieren Kunde, unverzüglich für ihre Anpassung zu sorgen und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierendie damit verbundenen Kosten zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigtIm Falle von Unregelmäßigkeiten kann der Lieferant die Lieferung aussetzen, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt bis der Kunde die Kommunikationskosten Unregelmäßigkeiten auf eigene Veranlassung und insbesondere Kosten behoben hat. Sollte der Kunde die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur VerfügungUnregelmäßigkeiten nicht innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach deren Feststellung behoben haben, hat der Lieferant das Recht, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag im Sinne von Art. 1456 des italienischen ZGB aufzuheben. Davon unbeschadet ist das Recht des Lieferanten auf Ersatz jedes eventuell erlittenen Schadens und/oder der eventuell von Dritten geforderten Kostenrückerstattungen. 11.6 Der Kunde 4.3 Im Falle eines Antrags auf Umschreibung oder neuen Anschluss hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zusammen mit der Urkunde oder einer Erklärung des rechtmäßigen Eigentums/Besitzes der Immobilie, für welche die Lieferung beantragt wird, gemäß den Bestimmungen des Artikels 5 des Gesetzesdekrets Nr. 47 vom Anbieter übergebenen Unterlagen28. Xxxx 2014, Informationen und Daten bei sich so verwahrenumgewandelt in Gesetz 80/14, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenzu übermitteln. In Ermangelung der geforderten Unterlagen kann der Lieferant dem Antrag des Kunden nicht stattgeben.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Stromlieferung

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 11.8 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, im Rahmen der Leistungserbringung eingesetztes bzw. bekannt gewordenes Personal des Anbieters nicht aktiv abzuwerben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware Und Die Wartung Von Hardware

Pflichten des Kunden. 11.1 14.1 Der Kunde benennt dem Anbieter TELCAT einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 14.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter TELCAT die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter von TELCAT geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter TELCAT darf, außer soweit er sie Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 14.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter TELCAT soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen ermöglichen, und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde TELCAT auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 14.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und TELCAT insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde wird TELCAT ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand der TELCAT, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat im Falle einer Störung diese nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen für entsprechende Leistungen. 14.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 14.6 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse –analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.sowie 11.7 14.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter von TELCAT übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 14.8 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist für die regelmäßige, zeitnahe und vollständige Sicherung der auf den Systemen befindlichen Kundendaten der Kunde selbst verantwortlich.

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Samples: Kaufvertrag Mit Service

Pflichten des Kunden. 11.1 14.1 Der Kunde benennt dem Anbieter TELCAT einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 14.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter TELCAT die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, Daten soweit diese nicht vom Anbieter von TELCAT geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter TELCAT darf, außer soweit er sie Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 14.3 Der Kunde ist verpflichtet, für das System geeignete Aufstellräume mit Netzanschluss bereitzustellen. Auf Wunsch berät TELCAT den Anbieter Kunden wegen der von ihm einzuholenden Genehmigungen. Der Kunde ist verpflichtet, TELCAT jederzeit den Zugang zum System zu gewähren, wobei auf den betrieblichen Ablauf beim Kunden Rücksicht zu nehmen ist. 14.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und TELCAT alle auftretenden Schäden unverzüglich mitzuteilen. 14.5 Der Kunde ist verpflichtet, TELCAT, soweit erforderlich erforderlich, zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde TELCAT auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 14.6 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und TELCAT insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde wird TELCAT ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand der TELCAT, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat im Falle einer Störung diese nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen für entsprechende Leistungen. 14.7 Der Kunde ist nicht berechtigt Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Miet- und Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 14.8 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse –analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter TELCAT auch im Übrigen Übrigen, soweit erforderlich erforderlich, bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 14.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter von TELCAT übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 14.10 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist für die regelmäßige, zeitnahe und vollständige Sicherung der auf den Systemen befindlichen Kundendaten der Kunde selbst verantwortlich.

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Samples: Mietvertrag Mit Service

Pflichten des Kunden. 11.1 (1) Der Kunde unterstützt die Erfüllung einer Bestellung bzw. eines Auftrags nach besten Kräften. Der Kunde stellt HK auch ohne spezielle Aufforderung alle für die Durchführung der bestellten Leistung erforderlichen Informationen, Materialwünsche und sonstige Parameter jeweils baldmöglich zur Verfügung. Für nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Informationen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Dies gilt auch für Informationen, die sich erst während der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags ergeben. Besondere Informationen im Sinne von Art. 35 II b CISG müssten schriftlich ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden. (2) Auf nicht sofort erkennbare Besonderheiten und außergewöhnliche Risiken hat der Kunde HK hinzuweisen (wie z.B. Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden, unstete Bedingungen, dringende Bearbeitungsfristen, fachspezifische Leistungen oder Ähnliches). Eine Hinweispflicht des Kunden besteht auch für den Fall, dass er erkennen kann, dass sich im fachlichen Austausch und/oder in der Interpretation von Leistungsparametern Missverständnisse ergeben haben. (3) Auf etwaige Fehler und Abweichungen von Unterlagen, Mitteilungen und Leistungen hat der Kunde HK in jeder Phase der Geschäftsbeziehung unverzüglich hinzuweisen. Dazu sind eingereichte Unterlagen und Mitteilungen sowie alle ausgeführte Leistungen mit kaufmännischer Sorgfalt jeweils umgehend nach Eingang in jeglicher Hinsicht zu prüfen. (4) Der Kunde benennt dem Anbieter einen im Rahmen des Üblichen ständig ansprechbaren, in der Sache kompetenten Ansprechpartner, der während auch berechtigt ist, anfallende Entscheidungen zu treffen bzw. binnen angemessener Frist zu übermitteln. (5) Sollte der Durchführung des Vertrages für Kunde ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder erforderliche Informationen, Materialien, Dokumente oder Aussagen nicht erteilen, verschieben sich unbeschadet aller weiterer Rechtsfolgen die vereinbarten Ausführungsfristen den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser Umständen entsprechend. (6) Der Kunde hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung stets alle von ihm zu stehen und bei den erbringenden, für die zur Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung rechtlich erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenerfüllen und alle für sein Geschäft notwendigen Erlaubnisse und Zulassungen innezuhaben. Er hält alle rechtlichen Regelungen ein, insbesondere einen Remotezugang die auf ihn und das Geschäft zutreffen mögen und weist dies HK auf jederzeitiges Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nach. Er hält ebenso alle technischen, ethischen und moralischen Standards ein, die auf das System Geschäft zutreffen mögen. (7) Der Kunde hat somit seinerseits alles Erforderliche zu ermöglichen tun, damit die Vertrags- und vorhandenes Analysematerial Lieferleistungen rechtzeitig beginnen und ohne Behinderung oder Unterbrechung durchgeführt werden können. Er sorgt für die rechtzeitige Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten und Vorlieferungen sowie branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Geräte und Materialien. (8) Die für die Durchführung der Vertragsleistung außerhalb unseres Betriebs erforderlichen Gerüste, Hebezeuge, Betriebskraft, Brennstoffe, Energiequellen, Wasseranschlüsse, Heizung, allgemeine Beleuchtung, Klimatisierung und Lüftung sowie sämtliche Medien und Bedarfsgegenstände u.a. sind ohne jegliche vorher nicht ausdrücklich nicht vereinbarte Kosten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 (9) Nach den besonderen Umständen am Erfüllungsort, wenn dieser außerhalb unseres Betriebs liegt, sind die Anforderungen für Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und zu überwachen. Geeignete Transportmittel zur Beförderung von Personal, Werkzeugen, Geräten und Materialien sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen und für die Ein- und Ausfuhr von Ausrüstungen, Werkzeugen, Fahrzeugen und Materialien erforderliche Bewilligungen und Genehmigungen zu erteilen und zu übergeben. (10) Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller sorgt bei Vereinbarung von Verpflegung und Unterkunft für die Störungserkennung angemessene Verpflegungs- und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die ArbeitsschritteUnterkunftsmöglichkeiten sowie Lager-, die zum Auftreten der Störung geführt habenArbeits-, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare Sanitär- und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch Aufenthaltsräume am Einsatzort einschließlich im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen üblichen Standard für Hotelunterkünfte (mindestens 3 Sterne europäischer Standard). Die Unterkunfts-, Arbeits- und Aufenthaltsräume und Lager sind gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und sonstige Einwirkungen auf das persönliche Eigentum des Personals und des Auftragnehmers in ausreichendem Maße zu unterstützengewährleisten. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 6.1 Sofern in der Service Order nicht anders angegeben, übernimmt der Kunde auf eigene Kosten: 6.1.1 sämtliche angemessenen Vorbereitungen, die zur Erfüllung der Installations- und Instandhaltungsspezifikationen von CTD, ihrer Partner oder der eigentlichen Betreiber erforderlich sind, dies umfasst u. a. die Schaffung von Wegerechten, Verbindungen und Gerätebereichen, die für CTD zur Umsetzung der Serviceleistungen an den Standorten des Kunden erforderlich sind; 6.1.2 die Umsetzung der angemessenen Anweisungen von CTD zu Installation und Erbringung der Serviceleistungen, sowie 6.1.3 die Verantwortung für die Kosten zur Verlegung der Serviceleistungen nach erfolgter Installation. 6.2 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartnernimmt an seinen Standorten unentgeltlich und ohne weitere Kosten für CTD entsprechend den Spezifikationen von CTD (ohne Einschränkung) eine Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung, Schutzvorrichtungen, Bereiche, Leitungen, Be- und Entlüftung sowie Stromversorgung vor („Anlagen des Kunden“), die erforderlich sind für eine Unterhaltung der während Anlagen, die zur Erbringung der Durchführung des Vertrages für Serviceleistungen an den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen Standorten des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierengenutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigtverantwortlich für die Arbeitssicherheit an seinen Standorten, Veränderungensowie für den Abschluss von Brand-, Ergänzungen oder einen Austausch Diebstahl-, Vandalismus- und sonstigen Haftpflichtversicherungen. Der Kunde nimmt auf eigene Kosten Anpassungen, Modifikationen, Änderungen, Reparaturen und Austauschleistungen an Anlagen des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Kunden vor, soweit dies billigerweise von CTD verlangt wird. Der Kunde ist verpflichtetdarüber hinaus dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass die Anlagen des Kunden sämtlichen geltenden gesetzlichen und behördlichen Richtlinien und Vorschriften sowie sonstigen Bestimmungen entsprechen, die CTD einheitlich für sämtliche Nutzer von Anlagen und Leistungen von CTD vorschreibt, vorausgesetzt, dass derartige Vorschriften in keinem Fall nachteilige Auswirkungen auf den Anbieter soweit Zugang des Kunden zu den aufgrund dieses Dokuments erbrachten Leistungen oder seine Inanspruchnahme hiervon haben. 6.3 Der Kunde kommt sämtlichen für den Vertrag und seine Nutzung der Serviceleistungen geltenden Gesetzen und Vorschriften nach. Der Kunde ist verantwortlich für Einholung und Aufbewahrung sämtlicher erforderlicher Lizenzen, Zulassungen und Genehmigungen aller Behörden, die erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffensind, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt damit der Kunde die Kommunikationskosten Serviceleistungen erhalten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenseinen Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann. Der Kunde hat darüber hinaus nutzt die Serviceleistungen entsprechend den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen einschlägigen Lizenzen, Zulassungen und Genehmigungen, nicht jedoch zu unterstützenillegalen oder unzulässigen Zwecken. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird 6.4 Nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrages gibt der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen an CTD unverzüglich sämtliche Ausrüstung und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.sonstige

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 (1) Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen das vertragsgegenständliche Safety Equipment nach Typ und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hatMenge schriftlich erfassen und dieses so genau spezifizieren, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren Inspektion und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenZertifizierung geplant und durchgeführt werden kann. Dies umfasst insbesondere die Produktinformationen, Herstellerangaben und Wartungsanleitungen. Der Kunde ist nicht berechtigtverpflichtet, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch eine Spezifikation jedes einzelnen Bestandteils des Wartungsgegenstandes vorzunehmenvertragsgegenständlichen Safety Equipments an die VFR zu übermitteln und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. 11.5 (2) Der Kunde ist verpflichtet die VFR unaufgefordert, fortlaufend und vollständig über alle zur Vertragserfüllung maßgeblichen Umstände zu unterrichten. Insbesondere ist er verpflichtet, die Fahrpläne der Schiffe zu übermitteln und zu aktualisieren. Er hat an der Abstimmung bezüglich eines für die Durchführung der Inspektion und Zertifizierung geeigneten Zielhafens mitzuwirken, wobei über die Eignung des Hafens allein die VFR zu entscheiden hat. (3) Der Kunde ist verpflichtet, der VFR den Zeitraum (Ankunftszeit und Liegezeit) mitzuteilen, in dem die Arbeiten im Zielhafen durchgeführt werden können. Der Kunde steht dafür ein, dass dieser Zeitraum ausreicht, die beauftragten Arbeiten durch zu führen. Es obliegt dem Kunden, durch umgehende und rechtzeitige Informationen über terminliche Verschiebungen Wartezeiten zu reduzieren. Wartezeiten und unvermeidliche Aufwendungen des beauftragten Unternehmens sind zusätzlich von dem Kunden zu vergüten. (4) Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages an die VFR übermittelten Daten zutreffend und stets aktuell sind und keine Erschwerung dadurch eintritt, dass diese Daten fehlerhaft sind. (5) Der Kunde bevollmächtigt eine verantwortliche Person an Bord des Schiffes und den jeweiligen Agenten vor Ort, alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Aufträge zu erteilen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, der VFR die Kontaktdaten der bevollmächtigten Person und des Agenten vor Ort mitzuteilen, um eine jederzeitige Erreichbarkeit, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und insbesondere während der geplanten Zeit der Durchführung der Inspektionen und Zertifizierungen, zu ermöglichen. (6) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm bevollmächtigte Person vor Ort die Ausführung der Inspektion und Zertifizierung bestätigen und im Falle von Wartungen und/oder Reparaturen das Werk abnehmen. (7) Ist der Kunde nicht Eigner des Schiffes, hat er offenzulegen, wer der von ihm vertretene Auftraggeber ist und wer Rechnungsempfänger sein soll. Er hat alle für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten zu liefern und auf Nachfrage seine Bevollmächtigung nachzuweisen. Im Zweifel haftet der Kunde für die beauftragten Leistungen. (8) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich für ihn beauftragten Unternehmen bei Fälligkeit einer Inspektion und Zertifizierung jederzeit den Zugang zu unterstützen dem Schiff und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen dem betroffenen Safety Equipment zu schaffengewähren. Der Kunde stellt sicher, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde dass die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur VerfügungArbeiten an Bord ohne Verzögerung ausgeführt werden können. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für (9) Ist wegen der Nichteinhaltung eines Wartungsintervalls eine Verlängerung bei der Flagge zu beantragen, so obliegt die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenOrganisation dieser dem Kunden. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen die dadurch verursachten Kosten zu tragen, soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützennicht die VFR die Verlängerung verschuldet hat. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. 11.1 14.1 Der Kunde benennt dem Anbieter TELCAT einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 14.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf, von außen erkennbare, Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen. 14.3 Befindet sich der Kunde mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen in Verzug, ist TELCAT berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist anstelle der Vertragserfüllung eine Schadenspauschale zu verlangen, die sich auf 20 % des Wertes, der nicht entgegengenommenen Lieferungen und Leistungen beläuft. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass TELCAT kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Entschädigung ist dann entsprechend dem Nachweis niedriger anzusetzen bzw. ausgeschlossen. 14.4 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter TELCAT die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter von TELCAT geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter TELCAT darf, außer außer, soweit er sie Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 14.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter TELCAT soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen ermöglichen, und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde TELCAT auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 14.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und -analyse erforderlichen Informationen TELCAT insoweit unverzüglich schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenüber Änderungen informieren. Der Kunde wird TELCAT ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand der TELCAT, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei Falle einer Störung diese nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Beseitigung von Störungen zu unterstützenVergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen für entsprechende Leistungen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist14.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen UnterlagenVeränderungen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen Ergänzungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könneneinen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen.

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Samples: Kaufvertrag Mit Service

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter B&M einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen herbei- zuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter B&M soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung ordnungs- gemäßen Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Er hat insbesondere vor der Anlieferung 5.3 Der Kunde wird B&M unverzüglich schriftlich (Ziffer 13.1 S.3) über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird B&M ferner über aus seinem Verantwortungs- bereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand der B&M, kann dieser auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihm erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze hat im Falle einer Störung, die Störung nicht zu vertreten und Arbeitsmittel zur Verfügungderen Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istDie Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung jeweils gültigen Listenpreisen bei B&M. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ord- nungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, trägt Pflege-, und Gebrauchsanwei- sungen der Kunde die Kommunikationskosten und B&M, insbesondere die Verbindungsentgelte in dem ggfs. überlassenen Bedienungshandbuch und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungder Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kenn- zeichnungen, insbesondere Xxxxxxxx, Seriennummern, Auf- schriften, Urheberrechts-vermerke, Marken oder Ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. 11.6 5.5 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung Mangelerkennung und -analyse –Analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu meldenmitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenMangels. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich B&M bei der Beseitigung von Störungen Mängeln zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist5.6 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten der B&M innerhalb der üblichen Arbeitszeiten von B&M den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Instandset- zungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheits- interessen des Kunden zu wahren. 5.7 Der Kunde verpflichtet sich zur Absicherung der Risiken für die Mietsache in seinem Hause eine dem Neuwert der Miet- sache entsprechende Elektronikversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und B&M eine entsprechende schrift- liche Versicherungsbestätigung (Sicherungsschein) zu über- senden. Der Kunde ist verpflichtet, wird die Versicherung während der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen Dauer des Mietvertrages aufrecht zu erhalten und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnendies der B&M zu Beginn des (Versicherungs-) Jahres für das jeweils laufende (Versicherungs-) Kalenderjahr nachzuweisen.

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Samples: System Mietvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter wird die AXIANS über jede Änderung, die den Service beeinflusst wie beispielsweise die Systemumgebung und andere wesentliche Umstände unverzüglich schriftlich hinweisen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die AXIANS bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Er wird insbesondere einen AnsprechpartnerVerantwortlichen benennen, der während der Durchführung gesamtenVertragslaufzeit alle für die Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. Er ist ebenso verpflichtet nur das Personal zur Nutzung des Servicegegenstand einsetzen, das über die erforderliche Qualifikation für eine sachgerechte Nutzung verfügt. 5.3 Der Kunde stellt der AXIANS sämtliche Betriebshandbücher, technischen Dokumentationen und sonstigen Unterlagen zur Verfügung, die für den Service relevant sind. Ebenso teilt er der AXIANS die Erfahrungen und Besonderheiten seiner Systeme und deren Betrieb mit, mit dem Ziel, die leistenden Einheiten bei der AXIANS in die Lage zu versetzen, wesentliche Punkte der Kundensystemlandschaft zu kennen und hierauf bei Bedarf besondere Aufmerksamkeit lenken zu können. Der Kunde ist ebenso für die Erteilung notwendiger behördlicher Genehmigungen verantwortlich. 5.4 Jegliche Fehler, Störungen und Ausfälle wird der Kunde der AXIANS unverzüglich über die eingerichtete Supportline gemäss den übrigen Vertragsbestimmungen melden. 5.5 Der Kunde wird jegliche ihm übergebenen Passwörter, Codes, Geräte oder andere zur Identifizierung und Nutzerkennungen notwendigen Mittel streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Er 5.6 Der Kunde stellt, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, alle erforderlichen und mit dem Servicegegenstand kompatiblen Virtualisierungs-, Betriebssystem-, Datenbank- und sonstigen Produktlizenzen und unterhält mit den Lizenzgebern entsprechende Software-Wartungsverträge für die gesamte Laufzeit des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kannzur Verfügung. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für Dies beinhaltet ein ausreichend dimensioniertes Netzwerk, insbesondere die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierenEinrichtung eines VPN, der die Informationsübertragung sicherstellt. 11.2 5.7 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter wird die für die Erbringung der Leistung AXIANS alle sonstigen notwendigen Unterlagen, Informationen und DatenUnterstützung gewähren, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass um die AXIANS in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtetdie Lage zu versetzen, den Anbieter soweit erforderlich geschuldeten Service zu unterstützen und erbringen. Diese sind ergänzend zu den AGBs auch in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungden Übrigen Vertragsbestanteilen beschrieben. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 (1) Der Kunde unterstützt die Erfüllung einer Bestellung bzw. eines Auftrags nach besten Kräften. Der Kunde stellt SeioTec auch ohne spezielle Aufforderung alle für die Durchführung der bestellten Leistung erforderlichen Informationen, Materialwünsche und sonstige Parameter jeweils baldmöglich zur Verfügung. Für nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Informationen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Dies gilt auch für Informationen, die sich erst während der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags ergeben. (2) Auf nicht sofort erkennbare Besonderheiten und außergewöhnliche Risiken hat der Kunde SeioTec hinzuweisen (wie z.B. Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden, unstete Bedingungen, dringende Bearbeitungsfristen, fachspezifische Leistungen oder Ähnliches). Eine Hinweispflicht des Kunden besteht auch für den Fall, dass er erkennen kann, dass sich im fachlichen Austausch und/oder in der Interpretation von Leistungsparametern Missverständnisse ergeben haben. (3) Auf etwaige Fehler und Abweichungen von Unterlagen, Mitteilungen und Leistungen hat der Kunde SeioTec in jeder Phase der Geschäftsbeziehung unverzüglich hinzuweisen. Dazu sind eingereichte Unterlagen und Mitteilungen sowie alle ausgeführte Leistungen mit kaufmännischer Sorgfalt jeweils umgehend nach Eingang in jeglicher Hinsicht zu prüfen. (4) Der Kunde benennt dem Anbieter einen im Rahmen des Üblichen ständig ansprechbaren, in der Sache kompetenten Ansprechpartner, der während auch berechtigt ist, anfallende Entscheidungen zu treffen bzw. binnen angemessener Frist zu übermitteln. (5) Sollte der Durchführung des Vertrages für Kunde ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder erforderliche Informationen, Materialien, Dokumente oder Aussagen nicht erteilen, verschieben sich unbeschadet aller weiterer Rechtsfolgen die vereinbarten Ausführungsfristen den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser Umständen entsprechend. (6) Der Kunde hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung stets alle von ihm zu stehen und bei den erbringenden, für die zur Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung rechtlich erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenerfüllen und alle für sein Geschäft notwendigen Erlaubnisse und Zulassungen innezuhaben. Er hält alle rechtlichen Regelungen ein, insbesondere einen Remotezugang die auf ihn und das Geschäft zutreffen mögen und weist dies SeioTec auf jederzeitiges Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nach. Er hält ebenso alle technischen, ethischen und moralischen Standards ein, die auf das System Geschäft zutreffen mögen. Auch die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind einzuhalten. (7) Der Kunde hat somit seinerseits alles Erforderliche zu ermöglichen tun, damit die Vertrags- und vorhandenes Analysematerial Lieferleistungen rechtzeitig beginnen und ohne Behinderung oder Unterbrechung durchgeführt werden können. Er sorgt für die rechtzeitige Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten und Vorlieferungen sowie branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Geräte und Materialien. (8) Die für die Durchführung der Vertragsleistung erforderlichen Gerüste, Hebezeuge, Betriebskraft, Brennstoffe, Energiequellen, Wasseranschlüsse, Heizung, allgemeine Beleuchtung, Klimatisierung und Lüftung sowie sämtliche Medien und Bedarfsgegenstände u.a. sind ohne jegliche vorher nicht ausdrücklich nicht vereinbarte Kosten zur Verfügung zu stellen. (9) Nach den besonderen Umständen am Erfüllungsort sind die Anforderungen für Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und zu überwachen. Darüber hinaus stellt Geeignete Transportmittel zur Beförderung von Personal, Werkzeugen, Geräten und Materialien sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen und für die Ein- und Ausfuhr von Ausrüstungen, Werkzeugen, Fahrzeugen und Materialien erforderliche Bewilligungen und Genehmigungen zu erteilen und zu übergeben. (10) Der Kunde sorgt für angemessene Verpflegungs- und Unterkunftsmöglichkeiten sowie Lager-, Arbeits-, Sanitär- und Aufenthaltsräume am Einsatzort einschließlich im üblichen Standard für Hotelunterkünfte (mindestens 3 Sterne europäischer Standard). Die Unterkunfts-, Arbeits- und Aufenthaltsräume und Lager sind gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und sonstige Einwirkungen auf das persönliche Eigentum des Personals und des Auftragnehmers in ausreichendem Maße zu gewährleisten. (11) Für Fehlmengen oder Beschädigungen am Erfüllungsort haftet der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt nach Maßgabe der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur VerfügungSeioTec. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. Der Kunde wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandener technischer Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. 11.1 5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt Er hat insbesondere vor der Anlieferung der Mietsache die ihm vom Anbieter rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind. 5.3 Der Kunde auf Wunsch wird den Anbieter unverzüglich schriftlich (Ziffer 13.1 S. 3) über Änderungen des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird den Anbieter ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen (z. B. des Netzbetreibers, Access-Providers) und Arbeitsmittel zur Verfügungderen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Soweit Der Kunde wird, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandener technischer Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen. Erhöht sich der Aufwand des Anbieters, kann dieser auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihm erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat im Falle einer Störung die Kommunikationskosten Störung nicht zu vertreten und insbesondere die Verbindungsentgelte deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden-, Tages- und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur VerfügungSpesensätzen und Abrechnungsabschnitten des Anbieters. 11.6 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege-, und Gebrauchsanweisungen des 5.5 Der Kunde hat etwaige Störungen Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung Mangelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu meldenmitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störungdes Mangels. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen Mängeln zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist5.6 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters, wird innerhalb der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen üblichen Geschäftszeiten des Anbieters den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenInstandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.

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Samples: Miet Und Programmüberlassungsvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 1. Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge sorgt dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagentechnischen Dienst- leister rechtzeitig alle (technischen) Informationen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet Entscheidungen und Änderungen vorliegen, die notwendig sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von damit der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierentechnische Dienstleister die Arbeiten dem Vertrag entsprechend realisieren kann. Der Kunde ist nicht berechtigtverantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen, VeränderungenDaten, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmenEntschei- dungen und Änderungen. 11.5 2. Der Kunde sorgt dafür, dass der technische Dienstleis- ter rechtzeitig über alle Sachen verfügt, von denen im Vertrag ausdrücklich bestimmt ist, dass sie vom Kunden oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung, wenn diese Sachen den Anforderungen nicht entsprechen oder ungeeignet sind. 3. Der Kunde stellt den technischen Dienstleister von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den in Absatz 1 und 2 genannten Informationen, Daten, Entscheidun- gen, Änderungen und Sachen frei. 4. Der Kunde sorgt dafür, dass der technische Dienstleister rechtzeitig über alle Genehmigungen, Befreiungen, Be- scheide oder Zustimmungen verfügt, die für die Planung der Arbeiten oder die Nutzung der Anlage erforderlich sind und von denen vereinbart wurde, dass sie von ihm oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellt werden. Bei deren Einholung leistet der technische Dienstleister dem Kunden gegenüber nach bestem Können die erfor- derliche Mitwirkung. Falls der Kunde dieser Verpflicht- ung nicht ausreichend nachkommt, kann der technische Dienstleister den Vertrag gemäß Artikel 11 Absatz 5 auflösen und Schadenersatz fordern. 5. Der Kunde sorgt rechtzeitig für die kostenlose Verfüg- barkeit und freien Zutritt zum Gelände, dem Gebäude und der Stelle, wo die Arbeiten ausgeführt werden sollen, sowie für eine saubere, sichere und gesun- de Arbeitsumgebung und für geeignete Aufbewah- rungsmöglichkeiten vor Ort. 6. Der Kunde ist verantwortlich für den Zustand der Ge- bäude/Stellen und der Anlagen oder Anlagenteile, wo, worunter, worin, woran oder worüber die Arbeiten ausge- führt werden, sowie für Umstände, die die Durchführung der Arbeiten verhindern oder ernsthaft erschweren. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen technischen Dienstleister und dessen Personal rechtzeitig auf gefährliche Situationen hinzuweisen. 7. Der Kunde sorgt dafür, dass der technische Dienstleister an den Stellen, an denen die Arbeiten ausgeführt wer- den, rechtzeitig, kostenlos und mit Liefergarantie über die erforderlichen (Versorgungs-)Leistungen wie Strom, (Trink-)Wasser, Gas, Druckluft, Telekommunikationsleis- tungen und Kanalisationsanschluss verfügen kann. 8. Der Kunde ist für den Anschluss der Anlage an die öff- entlichen Netze verantwortlich. Der technische Dienst- leister leistet dem Kunden nach bestem Können die für das Beantragen dieses Anschlusses erforderliche Mitarbeit. 9. Der Kunde sorgt rechtzeitig für Informationen über Art und Inhalt der Arbeiten von Nebenauftragnehmern und anderen Dritten, die von ihm eingesetzt werden, über den geplanten Zeitpunkt, an dem diese Arbeiten ausge- führt werden sollen, sowie über deren Koordination, so dass der technische Dienstleister diese Informationen in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellenseinem Angebot berücksichtigen kann. Darüber hinaus stellt Für die Koor- dination dieser Arbeiten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart. 10. Der Kunde trägt die Verantwortung für Verzögerungen und/oder Kosten, die auf Wunsch die Arbeiten von Nebenauf- tragnehmern zurückzuführen sind und die dem techni- schen Dienstleister nicht zugerechnet werden können. Schäden, die durch die Arbeiten von Nebenauftrag- nehmern an der Anlage entstehen, gehen zu Lasten des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze Kunden. 11. Der Kunde ist verpflichtet, den technischen Dienstleis- ter schriftlich und Arbeitsmittel zur Verfügunginnerhalb gebührender Zeit darauf hinzuweisen, wenn er einen Mangel des technischen Dienstleisters tatsächlich festgestellt hat oder sich des Mangels bewusst gewesen sein muss. 12. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istDer Kunde haftet für (Boden-)Verunreinigungen, um- weltbelastende Stoffe und/oder Bakterien, die während der Durchführung der Arbeiten angetroffen werden, wie Asbest oder Legionellen. Der Kunde kann den techni- schen Dienstleister mittels einer Änderung gemäß Arti- kel 13 beauftragen, die angetroffenen Verunreinigungen, Stoffe und/oder Bakterien zu entfernen. Der technische Dienstleister hat unabhängig davon, ob er diesen Auftrag ausführt, Anspruch auf Fristverlängerung und/oder Kos- tenerstattung gemäß Artikel 12. 13. Der Kunde trägt die Verantwortung für Xxxxxx, die er vorgeschrieben hat oder die von einem vorgeschrie- benen Lieferanten bezogen werden müssen, sowie für deren Nichtlieferung oder nicht rechtzeitige Lieferung. 14. Der Kunde trägt die Verantwortung für von ihm vor- geschriebene Hilfspersonen, wie Nachunternehmer oder Lieferanten. Der technische Dienstleister ist nicht verpflichtet, diese selbständigen Hilfspersonen unter Vertrag zu nehmen, wenn der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere Vertragsbedin- gungen dieser Hilfspersonen nicht akzeptieren möchte. Wenn die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungvorgeschriebene Hilfsperson ihre Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft erbringt, hat der technische Dienstleister Anspruch auf Fristverlängerung und/oder Kostenerstattung gemäß Artikel 12. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen15. Der Kunde hat darüber hinaus ist außerhalb der Arbeitszeiten des technischen Dienstleisters verantwortlich für die Sachen und Besitz- tümer des technischen Dienstleisters, die zur Baustelle verbracht wurden, wie Materialien, Geräte oder Werkzeuge. 16. Der Kunde ist verantwortlich für Verzögerungen und/oder Kosten infolge der Erfüllung gesetzlicher Vor- schriften und behördlicher Verfügungen sowie besonde- rer Vorschriften, wie technischer Normen oder Industrie- normen, die nach dem Angebot geändert werden oder in Kraft treten. 17. Es ist dem Kunden nicht gestattet, dem technischen Dienstleister, dessen Personal oder dessen Hilfspersonen Anweisungen zu geben, die nicht mit den Anbieter auch Arbeiten im Übrigen soweit erforderlich bei Zusammenhang stehen oder der Beseitigung von Störungen Art des Vertrages zuwi- derlaufen. Der Kunde ist gehalten, die Arbeiten des tech- nischen Dienstleisters so wenig wie möglich zu unterstützenstören. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist18. Der Kunde gestattet es dem technischen Dienstleister, wird an Zäunen und Einfriedungen, die das Gebäude oder die Stellen, an denen die Arbeiten ausgeführt werden, begrenzen, sowie andernorts auf dem Arbeitsgelände Hinweise auf seinen Namen und sein Unternehmen oder Werbung anzubringen. 19. Der Kunde ist verpflichtet, sowohl alle Sachen des tech- nischen Dienstleisters als auch seine eigenen Sachen, die aufgrund des Vertrages abgeliefert werden müssen, entgegenzunehmen, sobald sie ihm zur Verfügung ge- stellt werden. 20. Der Kunde ist verpflichtet, alle (betrieblichen) Angaben des technischen Dienstleisters bzw. alle in Zusammen- hang mit dem Vertrag vom technischen Dienstleister erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Es ist dem Kunden untersagt, diese Angaben und Informa- tionen zur eigenen Verwendung oder zur Verwendung durch Dritte zu nutzen oder sie Dritten bekannt zu geben. Bei Verletzung der in diesem Absatz enthaltenen Verpflichtung hat der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlageneine sofort fällige und nicht gerichtlich herabsetzbare Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 zu zahlen, Informationen und Daten bei sich so verwahrenunbeschadet des Rechts des technischen Dienstleisters auf Schadenersatzforderung. 21. Der Kunde zahlt die Beträge, die er dem technischen Dienstleister schuldet, entsprechend der vereinbarten Zahlungsregelung, auch in dem Fall, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnender Kunde Anspruch auf Schadenersatz gemäß Artikel 16 hat.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartnerunterstützt ITis4u bei allen Maßnahmen, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen UnterlagenDienstleistung durch ITis4u erforderlich sind. Dabei wird der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, Informationen dass ITis4u in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Er verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und Datendie nicht im Leistungsumfang von ITis4u enthalten sind. Aufgetretene Fehler, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sindMängel sowie Störungen im Rahmen der Vertragserfüllung hat der Kunde unmittelbar schriftlich ITis4u zu melden. Bei Verletzung der Verständigungs- und Mitwirkungspflicht übernimmt ITis4u für Schäden und / oder Aufwendungen, vollständigdie aus der unterlassenen Unterstützung des Kunden resultieren, richtigkeine Haftung. Bei Aufenthalt in den Unternehmensräumlichkeiten von ITis4u sind durch den Kunden die jeweils gültigen Vorschriften, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenSicherheitsvorkehrungen wie auch die geltende Hausordnung zu beachten. Der Kunde wird hat allfällige Nutzungsbestimmungen betreffend Software, welche durch den Anbieter ferner unverzüglich unterrichtenKunden im Zuge der Vertragserfüllung bei ITis4u eingebracht, wenn er Kenntnis davon hatverwendet oder an ITis4u für die Leistungserbringung weitergegeben wird, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 einzuhalten. Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes hält ITis4u vor Ansprüchen wegen Verletzung der Software dokumentieren vorangegangenen Verpflichtung schad- und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenklaglos. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungenden Mitarbeitern von ITis4u Weisungen – gleich welcher Art – zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von ITis4u benannten Ansprechpartner herantragen. Der Kunde stellt zu den einzelvertraglich vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten ITis4u den erforderlichen Zugang zu seinen IT-Systemen, Ergänzungen die erforderliche Rechnerzeit, die zur Durchführung der Dienstleistung benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der geforderten Form zur Verfügung. Der Kunde stellt ITis4u weiters die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen notwendige Infrastruktur (erforderliche technische Einrichtungen, Strom, Telefon, etc.) zur Verfügung. Gleichzeitig verständigt der Kunde ITis4u unverzüglich von allen Umständen, welche auf die von ITis4u zu erbringenden Dienstleistungen von Einfluss sein könnten. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von ITis4u erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Der Kunde wird ITis4u hiedurch entstehende Mehraufwendungen bzw. Kosten zu den bei ITis4u jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. Der Kunde hat die ihm von ITis4u zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur sorgfältig zu behandeln. Er ist nicht berechtigt, diese in einer Weise zu gebrauchen, die zu Beeinträchtigungen und / oder Schäden Dritter führt oder für ITis4u oder andere Dritte sicherheits- bzw. betriebsgefährdend ist. Der Kunde ist weiters nicht berechtigt, in die Hard- und Software von ITis4u einzugreifen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die ArbeitsschritteITis4u hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die zum Auftreten sich aus der Störung geführt habenrechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen ergeben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare schaden- und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen klaglos zu unterstützenhalten. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 3.1. Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartnerteilt der KoPart vor Beginn der Bestellungen auf einem Formblatt (An- lage 2 - Bestellerstammdaten) mit, ▪ welche seiner Mitarbeiter Zugriff auf das System des Katalogeinkaufs haben sol- len, ▪ welchen Kostenstellen diese zugeordnet werden sowie ▪ die zentrale Stelle für die Rechnungsübermittlung. Die Ermittlung dieser Bestellstruktur erfolgt über ein von der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen KoPart zur Verfügung zu stehen und bei den gestelltes Formular. Der Kunde haftet für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierenkorrekte Übermittlung der Daten. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren3.2. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er der KoPart alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten zur Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffengeben, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt die KoPart unverzüglich darüber informieren, falls die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin, nicht in der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschrittevereinbarten Menge oder Qualität (betrifft nur Qualitätsmängel, die zum Auftreten Zeitpunkt der Störung geführt habenLieferung erkannt wurden) geliefert wurde. Die Mängelanzeige erfolgt über das im Shop zur Verfü- gung gestellte Tool „Reklamationen“. Die KoPart kann im Einzelfall unterstützend tätig werden. Hierbei eventuell entstehende Kosten trägt der Kunde. Die weitergehende Bearbeitung von Pflichtverletzungen des Lieferanten und Wahr- nehmung der Interessen des Kunden, sofern eine Reklamation über das Tool „Re- klamationen“ oder die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der StörungKoPart selbst keinen Erfolg hatte, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wie z. B. Lieferverzug, Mahnung, Fristsetzung mit oder ohne Ab- lehnungsandrohung, Unmöglichkeit und von Mängelrügen, gehört nicht zum Ver- tragsumfang. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzenDie KoPart hat hierfür nicht einzustehen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei seine dahingehenden Rechte und Pflichten selbst und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Die zur Wahr- nehmung der Beseitigung von Störungen zu unterstützenRechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen stellt die KoPart dem Kunden nach Aufforderung unentgeltlich zur Verfügung. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Geschäftsbesorgungsvertrag

Pflichten des Kunden. 11.1 (1) Support-Leistungen können von Seiten des Kunden nur von einem Supportberechtigten und dessen Vertreter angefordert werden. Diese Personen müssen in der Handhabung der Software geschult sein. Der zuständige Supportberechtigten des Kunden werden dem Auftragnehmer benannt. Der Wechsel des Supportberechtigten oder der Vertreter ist dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (2) Bevor der Supportberechtigten Supportleistungen anfordert, ist er verpflichtet, (a) die in dem Angebot vereinbarten Prüfungen an der Software und der Hardware durchzuführen sowie (b) die Benutzerdokumentation der Software für die Lösung der anstehenden Frage zu Rate zu ziehen. Ergibt sich für ihn daraus keine Lösung, ist der Systemverantwortliche berechtigt, den Support in Anspruch zu nehmen. (3) Der Kunde benennt wird die Software auf dem Versionsstand halten, der gemäß Ziff. VII. 1. Gegenstand dieses Vertrags ist und alle herstellerseitig dafür angebotenen Weiterentwicklungen (Updates, Patches etc.) der Software, die Fehlerbehebungen enthalten, binnen angemessener Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Verfügbarkeit installieren und den Anbieter darüber schriftlich informieren. (4) Der Kunde wird die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung einsetzen. Änderungen teilt der Kunde dem Anbieter einen Ansprechpartnerunverzüglich mit. (5) Der Kunde stellt sicher, dass die Software nach Maßgabe der während Benutzerdokumentation sowie der sonstigen dem Kunden überlassenen Informationen (z. B. Installationsbestimmungen) genutzt wird. (6) Der Anbieter ist für eine vertragsgemäße und zeitgerechte Durchführung der von ihm geschuldeten Leistungen auf die Mitwirkung des Vertrages Kunden angewiesen. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger eine sachgerechte Leistungsdurchführung des Anbieters erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stehen und bei den für stellen sowie die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirkentechnische Ausstattung zur Nutzung der Leistung des Anbieters vorzuhalten (z. B. Telekommunikationsanschluss). Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und Verletzt der Kunde diese Pflicht, kommt der Anbieter mit der Erbringung der von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentierender Mitwirkungsleistung abhängigen Leistung nicht in Verzug. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. (7) Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, kann Leistungen durch Einsatz von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenKommunikationssoftware via Datenfernübertragung erbringen. Der Kunde wird den sorgt auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen und gewährt dem Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hatnach telefonischer Absprache Zugang zu der Software. (8) Der Kunde stellt sicher, dass seine aktuellen Daten aus in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt istmaschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen stets mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes der Software dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle dies zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenLeistungserbringung, insbesondere einen Remotezugang auf das System zur Installation des Telefondienstes, er- forderlich ist. 3.2 Die Pflichten des Kunden sind insbesondere (a) notwendige Informationen im Bestellformular rechtzeitig vor Implementie- rung der Leistungen vollständig und zutreffend anzugeben (z.B. An- sprechpartner, Mailadressen und Telefonnummern für die Rechnungs- stellung und den Kontakt im Fehlerfall), (b) notwendige Ausrüstung und Einrichtungen, welche zum Bezug der Leis- tungen erforderlich sind, aber nicht vom Anbieter gestellt werden, recht- zeitig zum Beginn des Leistungszeitraums und für die Dauer der Vertrags- laufzeit bereitzustellen und ggf. zu ermöglichen konfigurieren. Dies betrifft insbeson- dere eine hinreichend dimensionierte Internetverbindung, ggf. erforderli- che Server- und vorhandenes Analysematerial Softwareinfrastruktur, ggf. die Verkabelung, Installation, Anschluss und Konfiguration der Einrichtung des Kunden ab dem verein- barten Endpunkt, ggf. elektrische Installationen sowie sonstige ggf. wei- tere erforderliche Infrastruktur. Die genauen Voraussetzungen sind je nach gewünschter Leistung der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu ent- nehmen, (c) Änderungen seines Namens bzw. der Firma, der Rechtsform, der Unter- nehmens- und Rechnungsadresse, der E-Mail-Adresse, der Bankverbin- dung (im Falle der SEPA-Zahlung) dem Anbieter unverzüglich mitzutei- len, (d) angemessene Maßnahmen zur Verfügung Schadensabwehr und Schadensminde- rung zu stellen. Darüber hinaus stellt treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten an- zufertigen, (e) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen und Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag nicht an Dritte zu übertragen, es sei denn, es liegt eine diesbezügliche gesonderte schrift- liche Vereinbarung zwischen den Parteien vor, (f) die Leistungen nur an den vereinbarten Adressen zu verwenden. (g) Xxxxxx, die der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istmöglicherweise in den Leistungen entdeckt, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzendem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat darüber hinaus ist verpflichtet vorher zu prüfen, ob die Fehler auf eigene Umstände zurückzuführen sind, (h) im Rahmen der Fehlerbehebung Personal und Ressourcen zur Verfü- gung zu stellen, um den Anbieter bei der Behebung von Fehlern zu un- terstützen (z.B. zum Ein- und Ausschalten der Stromversorgung unter te- lefonischer Anleitung des Anbieters), (i) die Leistungen nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Tele- kommunikations-)Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fas- sung zu benutzen, sowie jede missbräuchliche und rechtswidrige Nut- zung der Leistungen zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Kapazität sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritter durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädi- gender Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Na- mens- und Kennzeichenrechte, sowie sonstiger gewerblicher und geisti- ger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbs- rechts, sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen, (j) das Anwählen bestimmter Telefonnummern zu unterlassen, wenn der Kunde keine Absicht hat, ein aktives/tatsächliches Telefongespräch zu führen. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden bekannt ist, dass der An- ruf das Ziel nicht erreichen kann, weil der Inhaber der Zielrufnummer den Anruf ablehnen wird, oder weil ein Dritter im Übrigen soweit erforderlich bei Namen des Inhabers der Beseitigung von Störungen zu unterstützenZielrufnummer den Anruf im Namen des Inhabers ablehnen wird. Dies gilt umso mehr und ist in jedem Fall unzulässig, wenn technische Vorkehrun- gen oder Einrichtungen existent sind, die verhindern, dass ein Anruf das vorgesehene Ziel erreicht. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist3.3 Der Kunde verpflichtet sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nur ihm of- fiziell und rechtlich zugeordnete Rufnummern über CLIP no Screening zu über- mitteln. Die übermittelte Rufnummer darf nicht ungültig sein und muss dem ITU Standard (E.164) entsprechen. Die Übermittlung nicht bei GlobalConnect gehos- teter Rufnummern ist nur dann zulässig, wenn eine deutsche Rufnummer über- mittelt wird. Bei Zuwiderhandlung wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen unabhängig von einer gebuchten Flatrate nach dem für den Anruf gültigem Minutentarif abgerechnet und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden könnenzusätzlich ein im Preisverzeichnis festgesetzter Zuschlag/Minute erhoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telefondienste

Pflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartnerist zur Angabe wahrheitsgemäßer Daten verpflichtet und darf keine Daten Dritter angeben, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kannvon denen er nicht die ausdrückliche Genehmigung hierfür hat. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 11.2 Der Kunde trägt Sorge dafürverpflichtet sich gegenüber dem Verlag, dass dem Anbieter keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, insbe- sondere keine, die für gegen die Erbringung der Leistung notwendigen UnterlagenBestimmungen des Strafgesetzbuches, Informationen und DatenBetäubungsmittelgesetz, soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sindArznei- mittelgesetz, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehenWaffengesetz oder deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Der Anbieter darfKunde verwendet und übermittelt an den Verlag ausschließlich eigene Inhalte oder sol- che, außer soweit an denen er Gegenteiliges erkennt oder erkennen mussdie erforderlichen Rechte erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt dem Verlag die einfachen, von räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfangs notwendig sind. Dies beinhaltet die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen. 11.3 Der Kunde wird den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informierenInhalte. Der Kunde wird den Anbieter ferner unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hatdarauf hingewiesen, dass bestimmte Verzeichnisse Mitwirkungsleistungen des Kunden erfordern, um einen Eintrag final freizuschalten. Die Freischaltung von Eintragungen kann z.B. über einen Aktivierungslink erfolgen, den der Kunde von einem Online-Verzeichnis erhält und anklicken muss, oder aber es kann sich um einen Code handeln, den der Kunde von einem Verzeichnis erhält und in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder Webformular eintragen muss, um die jeweilige Eintragung freizuschalten. Es kann sich jedoch auch um eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. 11.4 andere Form der Freischaltung handeln, die der Kunde nach der Eintragung durch den Verlag abschließend durchführen muss, um einzelne Eintragungen freizuschalten. Der Kunde wird Änderungen des Einsatzumfeldes aus- drücklich darauf hingewiesen, dass er sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen zur abschlie- ßenden Freischaltung von Eintragungen erbringen muss. Allerdings wird der Software dokumentieren und Verlag sich bemühen, den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informierenKunden hierbei in zumutbarem Rahmen zu unterstützen. Aus technischen Gründen können sich beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben. Der Kunde ist nicht berechtigtstimmt daher zu, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Wartungsgegenstandes vorzunehmen. 11.5 während der Vertragslaufzeit mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich jegliche Zugangsdaten, die er von dem Verlag erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffenhalten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, insbesondere einen Remotezugang dass der Zugriff auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart diesen Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, trägt der Kunde die Kommunikationskosten und insbesondere die Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügungum einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhin- dern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern. 11.6 Der Kunde hat etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. 11.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen