Common use of Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Vermittlerbedingungen, Vermittlerbedingungen, Vermittlerbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 3.1 Der Kunde hat TUI stellt sicher, dass der Zertifizierungsgesellschaft alle not- wendigen Dokumente, Zugänge, Hilfen, Informationen, Unterlagen und betrieblichen Einrichtungen nach Bedarf zur Verfügung stehen. Dies schließt die Unterstützung durch ausreichend qualifizierte, eingewiesene und autorisierte Mit- arbeiter des Kunden ein. Der Kunde stellt der Zertifizierungsge- sellschaft darüber hinaus kostenfrei geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von Besprechungen zur Verfügung. 3.2 Soweit gesetzlich zulässig, versi- chert der Kunde, dass er nicht unter Annahme oder aufgrund von gewährten Garantien, Darstellun- gen, Aussagen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Vereinbarungen, Versprechungen, Zahlungen oder Zusagen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in diesen AGB Zertifi- zierungsdienstleistungen dar-ge- stellt wurden, zum Abschluss des Vertrags verleitet wurde. Der Kunde verzichtet in jedem Fall un- eingeschränkt und unwiderruflich auf Forderungen, Rechte oder Rechtsmittel, die für ihn erkennbare Fehler in diesem Zusammenhang entstehen könnten. 3.3 Der Kunde unternimmt alle not- wendigen Schritte, um Behinde- rungen oder Mängel Unterbrechungen der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenErbringung der Dienstleistungen durch die Zertifizierungsgesellschaft zu beseitigen bzw. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte zu beheben. 3.4 Um der Zertifizierungsgesellschaft die Einhaltung der anwendbaren Gesundheits- und Sicherheits-vor- schriften zu ermöglichen, stellt der Kunde der Zertifizierungs-gesell- schaft alle verfügbaren Informationen über bekannte oder unvollständige Angaben potentielle Gefahren zur Verfügung, denen Mitarbeiter der Zertifizierungsgesellschaft im Rah- men ihrer Audits bzw. Assess- ments begegnen könnten. Sofern der Kunde die Zertifizierungs-ge- sellschaft rechtzeitig über seine Gesundheits- und Sicherheits- bestimmungen in Kenntnis setzt, stellt die Zertifizierungsgesell- schaft anlässlich von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung Aufenthalten beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden Rahmen der Zumutbarkeit sicher, dass diese Bestimmungen durch die eigenen Mitarbeiter eingehalten werden. 3.5 Bei Zertifizierung eines Manage- mentsystems hat der Kunde alle Bestimmungen des anwendbaren Zertifizierungsprogramms jeder- zeit einzuhalten. 3.6 Der Kunde darf nur dann Auszüge aus Berichten der Verletzung des LebensZertifizierungs- gesellschaft vervielfältigen oder veröffentlichen, des Körpers oder wenn der GesundheitKunde die vorherige schriftliche Zustim- mung der Zertifizierungsgesellschaft eingeholt hat. Die Zertifizierungs- gesellschaft behält sich das Einlei- ten rechtlicher Schritte vor, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtwenn eine Veröffentlichung gegen diese Bestimmung verstößt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenverpflichtet sich, TUI keine Einzelheiten über die Erbringung, Durchfüh- rung oder Ausführung der Leistun- gen der Zertifizierungsgesellschaft zu veröffentlichen. 3.7 Der Kunde informiert die Zertifizie- rungsgesellschaft unverzüglich über alle Änderungen betrieblicher Gegebenheiten, die sich auf besondere Bedürfnisse das Managementsystem, die Dienst- leistungen, die Produkte, die Prozesse oder Einschränkungen Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Kunden auswirken können. Verstöße gegen diese Informationspflicht können den Entzug des Zertifikats nach sich ziehen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Zertifi- zierungsgesellschaft über melde- pflichtige Abweichungen zu informieren, die im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/Rahmen von internen Audits durch den Kun- den, seine Geschäftspartner oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtBehörden festgestellt werden. 2.2 Handelt es sich bei 3.8 Der Kunde verpflichtet sich, begleitete Audits durch die Akkredi- tierungsstelle oder Parallelaudits durch andere Zertifizierungs- gesellschaften zuzulassen, sofern die Durchführung solcher Audits in den Akkreditierungsverfahren der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden Akkreditierungsstelle oder in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenjeweils anwendbaren Zertifizie- rungsprogramm vorgesehen ist. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Zertifizierungsordnung, Zertifizierungsordnung

Pflichten des Kunden. 2.1 a) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einrichtung einer Facebook-Seite vollumfänglich mitzuwirken. b) Für den Fall, dass der Kunde bereits eine Facebook-Seite eingerichtet hat, hat TUI er Sutter den vollen Zugang (Adminrechte) zu gewähren. Nach Ablauf des Leistungs- zeitraums kann der Kunde diese Berechtigung auf seiner Seite entfernen. Erfolgt die Hinterlegung der Adminrechte für ihn erkennbare Fehler Sutter nicht termingerecht vor Laufzeitbeginn, so kann keine Veröffentlichung der erstellten Social Media-Maßnahme erfolgen (Mit- wirkungspflicht des Kunden). Für den Fall, dass der Kunde noch keine Facebook-Seite hat, benötigt der Kunde zwingend ein Facebook-Personenprofil, welches er Sutter zur Hinterlegung als Admin auf der zu erstellenden Facebook-Seite benennt. Der Kunde erhält dann von Sutter eine Anfrage über Facebook zum Administrieren der Facebook-Seite und muss diese bestätigen (Mitwirkungspflicht des Kunden). c) Der Kunde stellt Sutter zur Schaltung der Werbung ausreichende Informationen und Vorgaben zur Verfügung, insbesondere Bilder, welche bestimmten technischen Anforderungen genügen müssen. Falls kein eigenes Bildmaterial oder Mängel Textvorschlag durch den Kunden zur Verfügung gestellt wird, erstellt Sutter einen Vorschlag, den Sutter per E-Mail an den Kunden sendet. Danach ist einmalig eine Korrekturschleife inbegriffen. Weitere Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Weiterhin teilt der Vermittlungstätigkeit Kunde mit, welche Zielgruppenspezifikation die Werbung bei Facebook und/oder Instagram haben soll. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, diese für den Kunden auszuwählen. Teilt der Kunde keine verwendbare Zielgruppenspezifikation mit, ist Sutter ebenso wie Facebook und/oder Instagram berechtigt, die Werbeeinblendung an jeder Stelle und zielgruppenunabhängig einzublenden. Die Anzeige wird nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenden durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. d) Xxxxxx der Kunde eine Social Media-Maßnahme bei Sutter bestellt hat, wird ein Termin mit dem Kunden vereinbart zur telefonischen Besprechung der Inhalte der zu erstellenden Social Media-Maßnahme (Mitwirkungspflicht des Kunden). Hierunter fallen Dieser Termin muss spätestens 2 Wochen nach Bestellung stattfinden. Der Kunde kann den vereinbarten Termin einmal um maximal 1 Woche verschieben. Sollte der Kunde zu diesem vereinbarten Termin nicht erreichbar sein, so versucht Xxxxxx den Kunden während der folgenden 5 Werktage telefonisch oder per E-Mail zu errei- chen. Ist der Kunde nicht erreichbar oder meldet sich nicht zurück, kann keine Social Media-Maßnahme umgesetzt werden. Bei Buchung des AddOn „Express-Zuschlag“ muss dieser Termin 7 Werktage nach Bestelldatum stattfinden, da andernfalls ein pünktlicher Start nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall kann der Kunde den Besprechungstermin nicht mehr verschieben. e) Der Kunde ist für den Inhalt der Social Media-Maßnahme allein verantwortlich. Sowohl Sutter als auch Facebook und/oder Instagram sind nicht verpflichtet, den Inhalt auf Rechtmäßigkeit, Sinn, werbliche Verwendbarkeit o.ä. zu überprüfen. Wenn und soweit die Werbeeinblendung auf andere Inhalte des Kunden bei Facebook und/ oder Instagram verweist oder verlinkt, ist Sutter unter keinen Umständen für dortige Inhalte oder Links verantwortlich; Sutter ist nicht verpflichtet, die dortigen Inhalte zu bewerten oder zu prüfen, auch wenn Sutter den Kunden dorthin verlinkt bzw. eine Werbeeinblendung dorthin veranlasst. Sutter behält sich vor, einzelne Verlinkungen abzulehnen, insbesondere fehlerhafte dann, wenn die verlinkten Inhalte im Verdacht stehen, gegen Facebook-Werberichtlinien zu verstoßen. Diese sind abruЫar unter https:// xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxx/#. f) Der Kunde ist insbesondere allein verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben in seinem Impressum und in seiner Facebook-spezifischen Datenschutzerklärung. Hat der Kunde die Erstellung einer Facebook-Unternehmensseite beauftragt, stellt der Kunde Sutter die entsprechenden Angaben bzw. eine entsprechende Verlinkung zur Facebook-spezifischen Datenschutzerklärung zur Verfügung (Mitwirkungspflicht). g) Kommt der Kunde seinen unter dieser Ziff. 3 genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, behält sich Xxxxxx vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen (s. Ziff. 4) und dem Kunden eine angemessene Entschädigung als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Auf Ziff. 3 f) sowie Ziff. 7 f) bis i) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen. h) Der Kunde gewährt Sutter eine nicht exklusive, weltweite, unentgeltliche, unbefristete, unwiderrufliche, komplett unterlizensierbare und übertragbare Lizenz zum Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Anzeigen und öffentlichen Darstellen von Inhalten und Bildern/ Grafiken von eigenen Webseiten, Profilen u.Ä. des Kunden und er erklärt gegenüber Sutter ausdrücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröf- fentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. inne hat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegen- stehen. Er überträgt diese Rechte in dem für die Auftragsdurchführung notwendigen Umfang auf Sutter und insbesondere auch auf Facebook und/oder unvollständige Instagram. i) Der Kunde stellt Xxxxxx von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Angaben oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen Sutter geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsver- folgungskosten. j) Der Kunde stellt Xxxxxx ferner von persönlichen Kundendatenetwaigen Ansprüchen frei, sonstiger Informationendie Facebook oder ein anderer Dritter erhebt und die daraus resultieren, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie dass der Kunde die Vorgaben nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen einhält (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungenkein privates Facebook-Profil unterhält). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in Auf Ziff. 5 a) und b) der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtverwiesen. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 a) Der Kunde stellt Sutter zur Schaltung der Werbeeinblendung ausreichende Infor- mationen und Vorgaben zur Verfügung, insbesondere Bilder, welche bestimmten technischen Anforderungen genügen müssen. Die Bestellung hat TUI einen Hinweis auf den Werbetreibenden zu enthalten. (Mitwirkungspflicht des Kunden) b) Der Kunde ist für ihn erkennbare Fehler oder Mängel den Inhalt der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenWerbeeinblendung allein verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenSowohl Xxxxxx als auch der Leistungspartner ist nicht verpflichtet, sonstiger Informationenden Inhalt auf Rechtmäßigkeit, Auskünfte und Unterlagen über Sinn, werbliche Verwendbarkeit o.ä. zu überprüfen. c) Erfolgt die Herstellung der auszustrahlenden Werbemotive durch den Kunden, muss der Kunde diese auf eigene Kosten Sutter spätestens eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche 1) Woche vor dem Beginn des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht Leistungszeitraums in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäreAuflösung 588 x 420 Pixel zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige (Mit- wirkungspflicht des Kunden) Erfolgt die Herstellung der auszustrahlenden Werbemotive durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kannSutter, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machenKunde optional geeignete Vorlagen (eigene Bilder/Logos/…) auf eigene Kosten Sutter spätestens eine (1) Woche vor dem Beginn des Leistungszeitraums in der Auflösung 588 x 420 Pixel zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche (Mitwirkungspflicht des Kunden) Sutter wird den Kunden über erkennbar technisch ungeeignete oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachtenbeschädigte Werbemotive bzw. Bei vermittelten TouristikleistungenVorlagen unverzüglich informieren. Erteilt der Kunde ohne vernünftigen Grund oder bei nur unwesentlichen Punkten keine (rechtzeitige) Freigabe, so entbindet ihn das nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. d) Der Kunde gewährt Xxxxxx eine nicht exklusive, weltweite, unentgeltliche, unbe- fristete, unwiderrufliche, komplett unterlizensierbare und übertragbare Lizenz zum Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Anzeigen und öffentlichen Darstellen von Inhalten und Bildern/Grafiken von eigenen Webseiten, Profilen u.Ä. des Kunden und er erklärt gegenüber Sutter ausdrücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungs- schutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. inne hat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Er überträgt diese Rechte in dem für die Auftrags- durchführung notwendigen Umfang auf Sutter. e) Der Kunde stellt Xxxxxx von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtwegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Angaben oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen Sutter geltend gemacht werden. Dies gilt auchumfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsver- folgungskosten. f) Der Kunde stellt Xxxxxx ferner von etwaigen Ansprüchen frei, soweit die der Leistungspartner oder ein anderer Dritter erhebt und die daraus resultieren, dass der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen willdie Vor- gaben nicht einhält. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter FristversäumnisAuf Ziff. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen 5 a) und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenb) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 9.1. Jegliches Material, das der Kunde an LG zur Be- und Verarbeitung liefert, ist LG frei Haus zu liefern. 9.2. Der Kunde hat TUI eine gesonderte Vereinbarung mit LG über Datensicherung oder Datenherausgabe zu treffen, ansonsten ist LG berechtigt, ohne weitere An- kündigung gegenüber dem Kunden, Daten und Dokumente, die in Verbindung mit einem Auftrag stehen und für ihn erkennbare Fehler eine Ausgabe, d. h. für eine Umwandlung in visualisierte oder Mängel der Vermittlungstätigkeit physische Form, gedacht sind, 2 Wochen nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenAblieferung zu löschen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenDaten und Dokumente, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus Rahmen eines Auftrags bearbeitet wurden, dürfen 24 Monate nach Lieferung bzw. fertiger Bearbeitung der Verletzung des LebensDaten gelöscht werden, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtwenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden ist. 9.3. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist verpflichtet, TUI die ihm vor der Endfertigung des Auftrags zuge- stellten Kontroll- und Prüfdokumente (Dateien, Andrucke, Proofs, Kopien und dergleichen) auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Fehler zu prüfen und diese, mit der definitiven Freigabe und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. LG haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler und von diesem selber ausgeführte Arbeiten und Korrekturen. Wird verein- barungsgemäss auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenUnterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Kunde ohne diesen Vorgang direkt Dokumente, Pro- gramme oder Dateien ab, so trägt er das volle Risiko. Telefonisch aufgegebe- ne Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkung abgeleitet werden kann. 9.4. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dokumente, Programme, Dateien, Laserausdrucke, Proofs, Andrucke usw. sowie Werkzeuge) besteht für LG ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine weitergehende Aufbewah- rung ist separat zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtKun- den, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstel- lung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich in Rech- nung gestellt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 a) Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit ist zur Angabe wahrheitsgemäßer Daten verpflichtet und darf keine Daten Dritter angeben, von denen er nicht die ausdrückliche Genehmigung hierfür hat. b) Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Angaben des Impressums seiner Webseite(n) korrekt und stets nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenallen rechtlichen Anforderungen an ein Impressum zu pflegen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Sollten die Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Impressums des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht vollständig oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereden rechtlichen Anforderungen entsprechen, soweit TUI nachweistso behält Sutter sich unter Haftungsaus- schluss vor, dass eine unverzügliche Anzeige durch neue Seite für den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf in den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtWebseiten Dritter (Portalen) zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Kunde wird dann unverzüglich diese Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. c) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Xxxxxx, keine rechtswidrigen Inhalte einzu- stellen, insbesondere keine, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz oder deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Der Kunde verwendet und übermittelt an Sutter ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erfor- derlichen Rechte erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt Sutter die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfangs notwendig sind. Dies beinhaltet die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte. d) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Verzeichnisse Mitwirkungsleis- tungen des Kunden erfordern, um einen Eintrag freizuschalten. Die Freischaltung von Eintragungen kann z.B. über einen Aktivierungslink erfolgen, den der Kunde von einem Online-Verzeichnis erhält und anklicken muss, oder aber es kann sich um einen Code handeln, den der Kunde von einem Verzeichnis erhält und entweder in ein Webformular eintragen oder Sutter übermitteln muss, um die jeweilige Eintragung freizuschalten. Es kann sich jedoch auch um eine andere Form der Freischaltung handeln, die der Kunde nach der Eintragung durch Sutter abschließend durchführen muss, um einzelne Eintragungen freizuschalten. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen zur abschließenden Freischaltung von Eintragungen erbringen muss. Allerdings wird Xxxxxx sich bemühen, den Kunden hierbei in zumutbarem Rahmen zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich inner- halb von max. 30 Tagen nach Bestellung Sutter alle erforderlichen Informationen, Daten und Gestaltungswünsche bereit zu stellen, damit Sutter der Leistungspflicht nachkommen kann. Sutter behält sich vor, den Kunden in einzelnen Verzeichnissen nicht zu veröffentlichen, sofern der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht erbringt. e) Ein AddOn kann nur erbracht werden, wenn der Kunde Sutter den vollen Zugang (Adminrechte) zu seinem eigenen Interesse gebetenGoogle Unternehmensprofil gewährt. Daher ist der Kunde verpflichtet Sutter diesen Zugang zu gewähren (Mitwirkungspflicht des Kunden). Wünscht der Kunde für das AddOn „SEO-Listing Bewertungsmanagement“ auch die Einbindung seines Facebook-Profils, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen benötigt Sutter auch den vollen Zugang (Adminrechte) zur Facebook-Seite des Kunden. Nach Ablauf des Leistungszeitraums kann der Kunde diese Berechtigungen wieder entfernen. Erfolgt die Hinterlegung der Adminrechte für Sutter nicht termingerecht vor Laufzeitbeginn, so kann die als AddOn bestellte Leistung nicht erfolgen. Sutter wird die gewährten Admin-Rechte ausschließlich zur Durchführung der vertraglichen Pflichten von Sutter verwenden. f) Sollte Xxxxxx als einziger Inhaber im Hinblick auf Google Unternehmensprofil hinterlegt sein, ist der Kunde verpflichtet, die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenInhaberschaft seines Google Unternehmensprofil s spä- testens bei Vertragsende zu übernehmen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Übernimmt der Kunde die Inhaberschaft nicht, ist es anhand der durch Google vorgesehenen Profilverwaltungseinstellungen Sutter nur möglich, die Inhaberschaft abzugeben, indem Sutter das Unternehmen des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtbei Google als geschlossen meldet. Um dies zu vermeiden, behält sich Xxxxxx vor, die Inhaberschaft auch nach Vertragsende inaktiv beizubehalten, bis der Kunde diese übernimmt. 2.2 Handelt es g) Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet, Änderungen der für das SEO-Listing erforderlichen Daten Sutter unverzüglich mitzuteilen. h) Aus technischen Gründen können sich beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Syn- chronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der vermittelten Touristikleistung um eine PauschalreiseKonsistenz der Profil-Daten ergeben. Der Kunde stimmt daher zu, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigtwährend des Leistungszeitraums mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten. Der Kunde ist ver- pflichtet, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungenjegliche Zugangsdaten, die keine Pauschalreisen sinder von Sutter oder Leistungspartnern erhält, werden gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzube- wahren, dass der Zugriff auf diese Fristen nicht Daten durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtunbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte zu verhindern. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet Erhaltene Passwörter sind umgehend zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenändern. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 7.1. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel alle erforderlichen Leistungen, Tätigkeiten und Hilfeleistungen mit angemessener Kompetenz, Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt auf eigene Kosten und eigene Gefahr rechtzeitig vor und bis zur Bereitstellung bzw. Fertigstellung der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen Lieferung zu erbringen, insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendatendas ordnungsgemäße Herrichten der Baustelle, sonstiger das Bereitstellen aller weiteren erforderlichen Betriebsmittel, Geräte, Einrichtungen und der Logistik sowie Informationen, Auskünfte Abfallentsorgung, Lagerung, erforderliche Konzessionen, Registrierungen, Genehmigungen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaftBewilligungen, entfallen Ansprüche Sicherheitsvorschriften und weitere Pflichten des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitgemäß Vertrag zu erfüllen. 7.2. Falls der Kunde seine Pflichten nicht zur Gänze erfüllt, als TUI nachweistist die Lieferantin zur Ersatzvornahme auf Gefahr und Kosten des Kunden berechtigt. Die Lieferantin kann ihre eigene Lieferung entsprechend aussetzen. Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, dass dem die der Lieferantin unmittelbar oder mittelbar aufgrund von oder im Zusammenhang mit Verzug oder Nichterfüllung des Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige entstehen. 7.3. Der Kunde hat die Lieferung ausschließlich für den ausdrücklich oder stillschweigend vorgesehenen und bekanntgegebenen Zweck zu verwenden und dabei die Betriebs-, Verlade- und Lagerungsanweisungen der Lieferantin (sofern zutreffend) sowie maßgebliche Handelsusancen, sofern diese solchen Anweisungen nicht widersprechen, genau zu befolgen. Der Kunde übernimmt sämtliche Risiken und sämtliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Entgegennahme, Manipulation, Lagerung, Entsorgung, Verwendung und missbräuchlichen Verwendung der im Rahmen dieser AGB gelieferten Lieferung. Insbesondere wird der Kunde die Vertragsprodukte und das Werk unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze betreffend Umweltschutz, Gefahrengüter und Arbeitsschutz handhaben, befördern, verwenden, verbringen und entsorgen, es sei denn die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. 7.4. Der Kunde hat die Lieferantin hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden, Aufwendungen, Klagen, Beraterhonorare, Haftungen, Strafen, Geldstrafen, Abgaben und Forderungen, die direkt oder nicht in indirekt infolge der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige Verwendung der Lieferung durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der unter Verletzung des LebensPunktes 7.3 oder einer anderen Verletzung der AGB, des Körpers Vertrages bzw. geltender Ersatzteil-, Wartungs-, Betriebs- oder der GesundheitLagerungsanweisungen bzw. infolge von Verstößen gegen geltendes Recht oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen, die auf Verletzungen von Immaterialgüterrechten Dritter aufgrund einer vorsätzlichen Handlung oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen bzw. Vertreter oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über ArtAuftragnehmer entstehen, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen schad- und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenklaglos zu halten. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von WSW gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber WSW oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von WSW nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die WSW obliegenden Leistungen einschließlich der bei WSW üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von WSW auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von WSW gegen den Kunden. 4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von WSW bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von WSW sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 5. Vorbehaltlich einer gegenteiligen Tilgungsbestimmung des Kunden kann WSW eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von WSW werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass WSW aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat TUI für ihn erkennbare Fehler der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder Mängel sonst vorgeschriebene Entsorgung der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenvon WSW an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenWSW ist nicht verpflichtet, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht gelieferte Ware oder nicht in der vom Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtDritten zurückzunehmen. 10. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/von WSW bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder gesetzliche Verpflichtung durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen Außenhandelsrechts unter Einschluss des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührtUS-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige Kunde nicht Abhilfe schaffen kannsicher ist, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungendass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit wird der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenschriftlich eine Abstimmung mit WSW suchen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 (1) In folgenden Fällen ist der Kunde vor Vertragsschluss zu einem ausdrücklichen Hinweis an eepos verpflichtet: - wenn die bestellte Ware nicht ausschließlich für die ge- wöhnliche Verwendung geeignet sein soll, oder die Ware einer erhöhten Beanspruchung erfordernden Bedingun- gen eingesetzt wird; - wenn der Kunde eine Montageanleitung benötigt; - wenn die für die Durchführung der Montageleistungen bzw. Reparaturarbeiten von eepos zu gewährleistenden sicherheitsrechtlichen, materiellen oder personellen Vo- raussetzungen auf Seiten des Kunden nicht zweifelsfrei gesichert sind oder - wenn die Ware unter unüblichen oder ein besonderes Ge- sundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiko darstellenden Bedingungen eingesetzt wird; - wenn besondere Risiken bestehen oder die Möglichkeit besteht, dass atypische Schäden eintreten oder Schäden in ungewöhnlicher Höhe entstehen können. (2) Der Kunde hat TUI jede einzelne Lieferung zum Zeitpunkt der Lieferung unverzüglich und in jeder Hinsicht auf er- kennbare sowie auf typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen und die Abweichungen unverzüglich schriftlich unter genauer Be- zeichnung der Art und des Umfangs unmittelbar an eepos mitzuteilen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Gleiches gilt für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenMontageleistungen bzw. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise Reparaturarbei- ten. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sons- tige Vertriebsvermittler von eepos sind nicht vollständige Ausführung berechtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder Erklärungen zur Gewährleistung abzugeben. (3) Der Kunde hat das Personal von Vermittlungsleistungen eepos bei der Durch- führung von Montageleistungen bzw. Reparaturarbei- ten auf seine Kosten zu unterstützen, über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, die zum Schutz von Personen und Sachen gebotenen Maßnahmen zu treffen und umfassende technische und sachliche Hilfeleis- tung zu erbringen. (4) Ohne Verzicht von eepos auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde eepos uneingeschränkt von allen Ansprü- chen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen eepos erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche die Darbietung des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige Produktes durch den Kunden TUI oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von eepos gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der eepos entste- henden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Möglichkeit zur Behebung Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Ver- zicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. (5) Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder vertragli- cher Ansprüche von eepos ist der Kunde gegenüber eepos zu folgenden Schadensersatzleistungen verpflichtet: - Im Falle des Mangels nicht rechtzeitigen Zahlungseingangs erstat- tet der Kunde die gesetzlichen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank. - Vorbehaltlich des Nachweises des Kunden, dass ein Schaden nicht oder nur in deutlich geringerer Höhe ent- standen ist, ist eepos bei Abnahmeverzug oder verein- bartem, aber ausbleibendem Abruf der Verringerung eines Schadens, z.B. Lieferung durch Umbuchung, Zusatzbuchung den Kunden nach angemessener Nachfristsetzung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht der Kündigung durch den Kunden nach § 648a BGB berechtigt, ohne Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des jeweiligen Leistungswertes zu ver- langen. - Fallen bei Schäden der Durchführung von Montageleistungen bzw. Reparaturarbeiten aufgrund von Umständen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Risikosphäre des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei Wartezeiten, Überschrei- tung der vermittelten Touristikleistung um eine PauschalreiseMontage- bzw. Reparaturzeiten oder zusätzliche Reisezeiten an, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt hat der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe bei eepos hierdurch verursachten Schäden und Aufwendungen an eepos zu schaffenzahlen. Gesetzliche Rechte Für die Bewertung der Zeiten gelten die bei eepos jeweils gültigen und Ansprüche bleiben davon unberührtgemäß Ziff. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen4.2 einsehbaren Verrech- nungssätze. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, der Duema schon vor Vertragsabschluss sämtliche erforderlichen Informationen zu liefern, die für die Auftragserfüllung eine Rolle spielen können; er hat namentlich auch auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf rechtliche Vorschriften hinzuweisen, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, die in der Offerte / Auftragsbestätigung oder dem Vertrag genannten Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu liefern und die von der Duema angebotenen Leistungen vereinbarungsgemäss und rechtzeitig anzunehmen. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von der Duema und seiner Mitarbeiter beeinträchtigen könnte. Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Pflicht oder Mängel kommt er mit der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenAnnahme bzw. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben Abnahme der von persönlichen Kundendatender Duema angebotenen Leistung in Verzug, sonstiger Informationenso ist die Duema berechtigt, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistangemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Bei Verzug oder nicht in Verletzung der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige Mitwirkungspflicht durch den Kunden TUI ist die Duema berechtigt, Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen - mindestens jedoch die Hälfte des Netto- Auftragswertes der Webseite. Ist der Kunde im Besitze eines Service-Vertrages, sprich Monats-Abo so ist er verpflichtet, die Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu liefern und die von der Duema angebotenen Leistungen vereinbarungsgemäss und rechtzeitig anzunehmen. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden ist die Duema berechtigt, das Monats-Abo dennoch in Rechnung zu stellen. Die Laufzeit des Service-Vertrages beginnt zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Sollte keine der Parteien den Vertrag mittels eingeschriebenen Briefs, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf kündigen, erneuert sich dieser Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr zum jeweils aktuellen Pauschalpreis. Ist der Kunde im Besitze unseres Vereins-Angebotes "Vereins-Webseite völlig kostenlos!", sprich Sponsoring Vereinbarung, so ist er verpflichtet die Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu liefern und die von der Duema angebotenen Leistungen vereinbarungsgemäss und rechtzeitig anzunehmen. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden ist die Duema berechtigt, die Sponsoring Vereinbarung aufzukündigen. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Sollte keine der Parteien den Vertrag mittels eingeschriebenen Briefs, unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf kündigen, erneuert sich dieser Vertrag automatisch um ein weiteres 1 Jahr zu den jeweils ausgehandelten Vereinbarungen. Für Vereine die das Angebot "Vereins-Webseite völlig kostenlos!" nutzt und eine von uns gesponserte Webseite inklusive Online-Vereinssoftware erhalten, bietet sich am einfachsten die Möglichkeit zur Behebung des Mangels an, uns mit einer Sponsoring Vereinbarung (Werbung auf Ihrer neuen Website, auf Dresses, auf Plakaten, Flyern uvm. zu Veranstaltungen, Festen etc.) kostenlos mit unserem Logo oder entsprechenden Flyern/Texten zu erwähnen und präsentieren zu lassen. Je nach Angebots-Möglichkeiten Ihrerseits, wird die Grösse (sprich Anzahl Seiten) der Verringerung eines Schadensvon uns gesponserten Webseite ausfallen. Für Xxxxxx unseres Vereins-Angebotes "Vereins-Webseite völlig kostenlos!", z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - fallen dabei lediglich die Providerkosten bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtFirma Worldsoft AG an. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist verpflichtet, TUI die Duema von allfälligen Verbindlichkeiten, die diese im Rahmen der Auftragserfüllung eingegangen ist, zu befreien. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen Rechte an Zwischenergebnissen, die im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenAuftragserfüllung anfallen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtAlles weitere entnehmen Sie bitte Punkt 11 – 13. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Pflichten des Kunden. 2.1 (1) Der Kunde sollte das Alarmsystem immer dann aktivieren, wenn er beabsichtigt, dass unautorisierte Personen die Räume, in denen die Vorrichtung installiert ist, nicht betreten (2) Der Kunde verpflichtet sich dazu, - die ZeroVision Vorrichtung nicht zu manipulieren, zu zerlegen, zu missbrauchen, zu beschädigen oder dessen Wartung zu vernachlässigen, - dafür Sorge zu tragen, dass die ZeroVision Vorrichtung nicht verloren geht oder gestohlen wird, - den Kundendienst sofort zu informieren, wenn die ZeroVision Vorrichtung verloren geht oder gestohlen wird, - Verisure im Falle des vom Kunden zu verantwortenden Verlustes oder Beschädigung der ZeroVision Vorrich- tung für diese Ersatz zu leisten, - Verisure über jeden Vorfall oder Fehler der ZeroVision Vorrichtung oder im Zusammenhang mit der ZeroVi- sion Vorrichtung zu informieren, - Verisure über jede Veränderung in oder an den Räumen zu informieren, in denen die Vorrichtung installiert ist, die sich auf die Funktion oder Aktivierung der ZeroVision Vorrichtung auswirken könnten. - Nach Aktivierung der ZeroVision Vorrichtung können Rauchmelder von anderen Herstellern („Dritte“) in ih- rer Funktion gestört sein oder ausgelöst werden. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler die Funktion von Rauchmeldern oder Mängel Alarmsystemen Dritter nach Aktivierung des ZeroVision Vorrichtung selbst zu prüfen und zu gewährleisten. - Der Gebrauch der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige ZeroVision Vorrichtung durch den Kunden TUI darf nur gemäß den vorliegenden Zusatzbedin- gungen und den aktuellen Bedienungsanleitungen erfolgen. - Im Falle von Zweifeln über den Betrieb dieses Xxxxxx muss sich der Kunde über den Kundendienst an Verisure wenden. (3) Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Gebühren und/oder Kosten zu übernehmen, die Möglichkeit zur Behebung gegebenenfalls aufgrund eines Alarmfalles wegen des Mangels Einsatzes von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften erhoben werden. Sofern solche Kosten und/oder Gebühren gegenüber Verisure erhoben werden, hat der Verringerung Kunde Verisure von der Inan- spruchnahme durch Dritte freizustellen. Der Kunde hat gegenüber Versisure keinen Ersatzanspruch hinsichtlich der ihm gegenüber erhobenen Kosten und/oder Gebühren. Sowohl der Freistellungsanspruch von Versisure als auch der Ausschluss eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche Ersatzanspruches des Kunden gegen Versisure gelten auch im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen von Fehl- oder Falschalarmen, sofern diese nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers zurechenbar in grob fahrlässiger Weise oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vorsätzlich durch einen Mitarbei- ter von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtVersiure ausgelöst worden sind. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Kunden sind verpflichtet, die zur Buchung benötigten Angaben zu Fahrzeugmaßen (Höhe, Länge, Breite mit eingeklappten Außenspiegeln gemäß Fahrzeugschein oder entsprechender Zulassungsdokumentation), Fahrzeugart (z.B. Cabrio), Fahrzeuggewicht, das polizeiliche Kennzeichen, Angaben zu für den Zweck zugelassenen Dach- und Heckträgern wahrheitsgemäß und korrekt anzugeben. Kunden sind außerdem verpflichtet, die Anzahl und die Vor- und Zunamen der mitreisenden Personen wahrheitsgemäß und korrekt anzugeben. Sind diese Angaben unvollständig oder unzutreffend, kann die Beförderung des Fahrzeugs verweigert werden; der Kunde kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Weitere Ausschlussgründe sind unter Nr. 6 zusammengefasst. Informationen über die Verladezeiten werden auf den Beförderungsdokumenten aufgedruckt. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler sich spätestens zu der auf den Beförderungsdokumenten angegebenen Abfahrtszeit des Zuges im Zug einzufinden. Hat der Kunde zudem einen Autotransport gebucht, ist er verpflichtet, sich spätestens zu der auf den Beförderungsdokumenten genannten Uhrzeit bzw. innerhalb des darauf genannten Zeitraums mit seinem Fahrzeug am Autozugterminal einzufinden. Kommt der Kunde nicht rechtzeitig zum Autozugterminal, erlischt sein Anspruch auf Beförderung des Fahrzeuges. Der Kunde kann in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Kontrolle der vom Kunden angegebenen und in den Beförderungsdokumenten genannten persönlichen Daten im Zug erfolgt anhand des vom Kunden vorzulegenden amtlichen Lichtbildausweises. Im Falle eines Missbrauchs liegt eine Beförderung ohne gültige Beförderungsdokumente vor, was die Berechnung eines erhöhten Beförderungsentgeltes (doppelter tagesaktueller Preis des jeweiligen Fahrtermins) zur Folge hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist unverzüglich sofort in bar oder Mängel per Kreditkarte beim Zugchef zu entrichten. Sollte der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenKunde seine Beförderungsdokumente bei Fahrtantritt vergessen haben, sonstiger Informationengilt grundsätzlich dasselbe, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaftallerdings ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI wenn der Kunde binnen einer Woche ab Fahrtantritt nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung er zum Zeitpunkt des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden Fahrtantritts im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtBesitz eines gültigen Fahrausweises war. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Beförderungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 4.1. Mit dem Befahren der Parkierungsanlage versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind Airparks, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Airparks, bzw. der Betreiber der Parkierungsanlage oder dessen Beauftragte können vor und nach Gewährung der Zufahrt bei begründeten Zweifeln an einem ausreichenden Versicherungsschutz sowie bei Unfällen oder Schadensfällen den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes verlangen. Können entsprechende Nachweise nicht vorgelegt werden, sind Airparks, der Betreiber der Parkierungsanlage oder dessen Beauftragte berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen und die Zufahrt zur Parkierungsanlage zu verweigern. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, es sei denn er führt den ihm ausdrücklich vorbehaltenen Nachweis, dass die Leistungsverweigerung nicht gerechtfertigt war. 4.2. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilendie durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. 4.3. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben Jeder Xxxxx und die von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von Airparks, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 4.4. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein Schaden bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz ordnungsgemäß (innerhalb der Begrenzung) zu parken. Verstößt der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken (insbesondere bei ordnungsgemäßer Anzeige behinderndem Abstellen des Fahrzzeuges, bei Abstellen auf einem als Behindertenstellplatz ausgewiesenen Einstellplatz, sofern dieser dem Kunden nicht oder nicht in ausdrücklich zugewiesen worden ist; bei Überschreitung der vom vereinbarten/gebuchten Parkdauer), so ist Airparks berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäreals letztes Mittel zum zugewiesennen Einstellplatz zu verbringen bzw. Dies gilt insbesonderenötigenfalls kostenpflichtig umsetzen bzw. abschleppen zu lassen, soweit TUI nachweistwenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass eine unverzügliche Anzeige kein oder ein geringerer Schaden als durch den Kunden TUI Airparks in Rechnung gestellt durch die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätteMaßnahmen entstanden ist. 4.5. Ansprüche des Kunden iDas Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus vom Kunden zu vertretenden Beschädigung der Verletzung Parkierungsanlage oder ihrer Einrichtungen werden die durch die Handlung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler Kunden kausal entstandenen Kosten dem Kunden nach § 651x BGB bleibt unberührtBeseitigung in Rechnung gestellt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenkann Airparks nachweisen, TUI dass kein oder ein geringerer Schaden als geltend gemacht entstanden ist. 4.6. Dem Kunden ist es untersagt, auf besondere Bedürfnisse dem Betriebsgelände größere Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder Einschränkungen zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Hinblick Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisender Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Eine vertragliche und/Bei Zuwiderhandlungen, die der Kunde zu vertreten hat oder gesetzliche Verpflichtung für die der ohne Verschulden als Störer verantwortlich ist, ist Airparks berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtSelbstvornahme, sofern er nicht ein entsprechende fachliche Eignung nachweisen kann. 2.2 Handelt es sich bei 4.7. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der vermittelten Touristikleistung um eine PauschalreiseFahrzeugeinstellung und -abholung, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigtdes Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen bzw. Kreuzfahrthafen ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von Airparks, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenleisten. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben Das Einbringen von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte Speisen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise Getränken sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige sonsti- ger Leistungen durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitKunden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung normalerweise zum Umfang eines Restaurants gehören, ist nur nach gesonder- ter schriftlicher Vereinbarung zulässig. AO kann ihre Zu- stimmung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung einem angemessenen Beitrag des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtDeckung der Gemeinkosten abhängig machen. 2.2 Handelt es sich bei 6.1. Stellt der vermittelten Touristikleistung um eine PauschalreiseKunde mit Zustimmung von AO die Dekoration, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigtso hat das von ihm verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. AO ist berechtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen hierüber einen behördlichen Nachweis zu ver- langen. Zur Vermeidung von Beschädigungen ist das An- bringen und Aufstellen von Gegenständen vorher mit AO abzustimmen. 6.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden bezüglich unter Nutzung des Stromnetzes der Erbringung von AO über- lassenen Räume bedarf der Pauschalreise entgegenzunehmenschriftlichen Zustimmung von AO. 6.3. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen Die mitgebrachten Dekorations-, Ausstellungs- oder sonsti- gen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung un- verzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist AO zur Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden be- rechtigt. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungs- raum, kann AO für die Dauer des Verbleibs Raummiete be- rechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringe- ren, AO der Nachweis eines höheren Schadens vor- behal- ten 6.4. Die Veranstaltungsvereinbarung umfasst die Grundreini- gung der Veranstaltungsräume und die Entsorgung übli- cher Abfälle der Veranstaltung. Die Entsorgung seiner Art oder Menge nach außergewöhnlichen Abfalls wird von AO gesondert in Kenntnis setzenRechnung gestellt. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle Gleiches gilt für außer- gewöhnliche Verschmutzungen des Anbieters abzugebenVeranstaltungsraums. 6.5. Dadurch gibt Im Fall musikalischer Darbietungen hat der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit Wahrung der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenentsprechenden Schutzrechte (GEMA) si- cherzustellen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte von B+L in hygienisch einwandfreien Räumen zu lagern und die Lagerungsempfehlungen hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit einzuhalten. 7.2 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler zu allen Lieferungen die Empfänger, Kontaktdaten, Artikelnummern, Mengen, Lie- ferdaten und Chargennummern aufzuzeichnen und zu speichern, um im Ausnahmefall einen unver- züglichen Rückruf ausgelieferter Produkte zu ermöglichen. Auf Anweisung durch B+L oder Mängel durch zuständige Behörden wird der Vermittlungstätigkeit Kunde nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen Kräften mit B+L und den Behörden zusammenarbeiten, um weitervertriebene Ware zurückrufen. 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer umfassend zu beraten und insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben darauf hinzuwei- sen, dass Xxxxxx von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise Kontaktlinsen ihre Augen sowie die Passform der Linsen mindestens alle sechs Monate durch einen Kontaktlinsenspezialisten kontrollieren lassen sollten, die Einmalprodukte von B+L nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen zum Mehrfacheinsatz oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaftzur Wiederaufbereitung geeignet sind, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch zu den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden Risiken und Nebenwir- kungen im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitZusammenhang mit dem Tragen von Kontaktlinsen ein Kontaktlinsenspezialist zu konsultie- ren und die Packungsbeilage zu lesen ist, die jeweils angegebene Lebensdauer der Produkte von B+L sich auf einer vorsätzlichen Erfahrungswerte bezieht und individuelle Faktoren diese verkürzen können und die Produkte von B+L zur Erzielung größtmöglichen Tragekomforts sorgfältig gehandhabt und entsprechend den Empfehlungen von B+L gepflegt werden müssen. 7.4 Soweit der Kunde von B+L unentgeltliche Anpasslinsen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI sogenannte Starter-Kits erhält, ist er ver- pflichtet, diese nur zu Zwecken der Kontaktlinsenanpassung und Erprobung am Endkunden und unter Beachtung der Pflichten nach Zitfer 7.3 einzusetzen. Er wird diese Materialien insbesondere nicht weiterveräußern oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtals sogenannten „Naturalrabatt“ verwenden. Der Kunde wird B+L auf Anforde- rung unverzüglich geeignete Nachweise über die vertragsgemäße Verwendung der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Materialien übermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Uberlassung solcher Materialien besteht nicht. B+L ist berechtigt, die Abgabe unentgeltlicher Anpasslinsen und Starter-Kits jederzeit individuell oder generell einzustellen oder einzuschränken. 7.5 Der Kunde hat B+L unverzüglich und in seinem eigenen Interesse gebetenjedem Fall innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Bekanntwerden alle Informationen mitzuteilen, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick die ihm bekannt werden in Bezug auf: (a) Beschwerden in Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenLeistung, Eigenschaften oder Sicherheit von B+L Produkten; und (b) alle Vorfälle, die bei der Verwendung von B+L Produkten auftreten und zu Verletzungen oder einer ernsthaften Verschlech- terung der Gesundheit eines Benutzers oder Patienten geführt haben. Eine vertragliche und/Um eine Beschwerde oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührteinen Vorfall zu melden, gehen Sie bitte auf xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx. 2.2 Handelt es sich 7.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Firmennamen, die Marken und Namen der Produkte von B+L sowie Produktabbildungen und andere bildliche, textliche oder sonstige Darstellungen der Produkte von B+L, die von ihm in Medien jeder Art (z. X. Xxxx, Fernsehen, Internet, Printmedien, auf Ausstellungsflächen usw.) platziert werden, nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch B+L und nur in der Art und Weise zu nutzen, wie B+L sie selbst nutzt. Der Kunde verpflichtet sich, bei der vermittelten Touristikleistung um eine PauschalreiseVerstößen hiergegen auf Auf- forderung von B+L hin, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmendie weitere unzulässige Nutzung auf eigene Kosten unverzüglich zu unterlassen und zu beenden. TUI Der Kunde haftet für etwaige durch die unzulässige Nutzung entstehende Schäden. 7.7 Von Ansprüchen Dritter wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte B+L auf erstes Anfordern schad- und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auchklaglos stellen, soweit diese dadurch verursacht wurden, dass der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenseine Pflichten aus dieser Zitfer 7 verletzt hat. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistversichert, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden er im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung Zeitpunkt des Lebens, Vertragsabschlusses mit NU volljährig ist oder das Einverständnis des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtErziehungsberechtigten vorliegt. 2. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetendie von NU erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen insbesondere des Telekommunikationsgesetzes sowie der telekommunikationsrechtliche n Verordnungen, nutzen. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikations-rechtiich zugelassene Endeinrichtungen betreiben. 3. Der Kunde ist verpflichtet, im Hinblick Bereich seiner Wohnung bzw. seines Unternehmens alle Voraussetzungen und Vorkehrungen zu schaffen, die nach vorheriger Mitteilung durch NU für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde Mitarbeitern von NU sowie sonstiger Unternehmen, die durch NU beauftragt werden und bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mit wirken, Zutritt zu den Anschlüssen ermöglichen, den genannten Personen die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie von NU installierte Anlagen nur nach Maßgabe der von NU übermittelten Betriebshinweise nutzen. 4. Zum Zeitpunkt der Installation von Routern wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass bei gemieteten Telekommumkationsendanlagen der zuständige Servicetechniker des Wartungsunternehmens der Anlage vor Ort ist, damit gegebenenfalls auftretende Störungen schnellstmöglich beseitigt werden können. Sollte der Servicetechniker nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sein und der Kunde gleichwohl eine Installation des Routers wünschen, so haftet NU nicht für etwaige Schäden, die durch einen nicht rechtzeitigen Zugriff des Servicetechnikers auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenTelekommunikationsendanlage entstehen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Die von NU mit der Installation der Router beauftragten Unternehmen sind nicht befugt, Tätigkeiten an der Telekomm unikationsendanlage des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtvorzunehmen. 2.2 Handelt es sich 5. Der Kunde wird NU jede Änderung seines Namens, seiner E-Mail-Adresse, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegen stand der Anmeldung bei NU bzw. der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreisevon NU versandten Rechnung sind, mitteilen. Gleiches gilt für Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigtÄnderung der Firma, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift der Rufnummer, der Kontoverbindung oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben. 6. Der Kunde ist zum fristgerechten Ausgleich der Rechnungen verpflichtet. 7. Nach Ende des Vertrages sind die zur Verfügung gestellten Zugangsgeräte zurückzugeben bzw. zurückzusenden. Das verauslagte Porto wird erstattet. Bei Nichtrückgabe behalten wir uns vor, das Zugangsgerät in Rechnung zu stellen. Falls keine Möglichkeit für den Abbau des Zugangsgerätes durch den Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kannbesteht, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungendurch NU ein Techniker beauftragt werden, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungendessen Aufwand NU trägt. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Netzdienstleistungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, a) die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sie ordnungsgemäß zu behandeln, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmun- gen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und die Miete ver- einbarungsgemäß zu zahlen. b) regelmäßig vor Einsatz zu prüfen, ob sich die Mietsache in verkehrs- und be- triebssicherem Zustand befindet. c) die Mietsache in ausreichendem Umfang mit Betriebsstoffen (Wasser, Öl, Fette, Kraftstoffe), Reinigungsmittel usw. in einwandfreier Beschaffenheit zu versorgen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. d) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündi- gen und unverzüglich durch die Vermieterin ausführen zu lassen. e) Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse und den Zu- griff unbefugter Dritter zu treffen. Der Kunde hat TUI insbesondere die von der Ver- mieterin vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen für ihn erkennbare Fehler einzelne Gerätegruppen und -komponenten zu beachten. f) der Vermieterin den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache anzuzei- gen. Der Einsatz der Mietsache ist außerhalb Österreichs nur nach schriftlicher Erlaubnis der Vermieterin gestattet. g) die Mietsache in gereinigtem, betriebsfähigem, vollgetanktem und komplet- tem Zustand zurückzugeben. h) die Mietsache nur mit von der Vermieterin mitgelieferten Anbaugeräten und Zubehör zu betreiben. Weitere Anbaugeräte und Zubehör erfordern die schrift- liche Zustimmung der Vermieterin. i) die Mietsache nur von fachlich geschulten Personen betreiben zu lassen, denen der ordnungsgemäße Umgang mit dem Mietgegenstand oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen Gegenständen vergleichbarer Art vertraut ist und die über alle nötigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen – insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtnotwendige Fahrerlaubnis – verfügen. Der Kunde wird versichert, dass er oder die von ihm eingesetzten Perso- nen, über die zur ordnungsgemäßen Bedienung des Mietgegenstandes notwen- digen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Vermieterin schuldet dem Kun- den – über die übliche Überlassung der Betriebsanleitung hinaus – keine Bera- tung über die Verwendung und Bedienung des Mietgegenstandes. j) keine Veränderungen und Modifikationen an der Mietsache durchzuführen. 3.2 Wird die Mietsache aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht in seinem eigenen Interesse gebetendem in Punkt 3.1 g) beschriebenen Zustand zurückgegeben, TUI ist die Vermieterin be- rechtigt, diesen Zustand auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Kosten des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber herzustellen. Die Vermieterin gibt dem Anbieter bleibt hiervon unberührtKunden Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen, ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht möglich oder wirtschaftlich unzumut- bar, so ist der Kunde verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen. 2.2 Handelt es sich bei 3.3 Die Vermieterin bzw. deren Beauftragter darf die Mietsache während der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen üblichen Betriebszeiten des Kunden bezüglich besichtigen und untersuchen. 3.4 Etwaige für den Einsatz der Erbringung Mietsache erforderliche behördliche Sonderge- nehmigungen hat der Pauschalreise entgegenzunehmenKunde auf eigene Kosten zu besorgen. 3.5 Der Kunde darf die Mietsache ohne Erlaubnis der Vermieterin weder weiter- vermieten noch an Dritte weitergeben. TUI wird Die Abtretung der Rechte aus dem Ver- trag bedarf ebenso der Zustimmung der Vermieterin wie das Einräumen von Rechten irgendwelcher Art an der Mietsache gegenüber Dritten. 3.6 Die Eigentumshinweise an den Anbieter Mietsachen dürfen weder entfernt noch ab- gedeckt werden. Der Kunde darf keine eigene oder nicht durch die Vermieterin zugelassene Werbung an den Mietsachen anbringen, betreiben oder anbringen bzw. betreiben lassen. Werbung der Vermieterin oder durch sie zugelassene Werbung auf den Mietsachen hat der Kunde zu dulden. 3.7 Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändungen oder andere Rechte an den Mietsachen geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden davon zu unterrichten und den Dritten über den bestehenden Miet- vertrag und das Eigentum der Vermieterin in Kenntnis zu setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermietung Von Geräten Und Maschinen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenin der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von LEHMANN bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunktübliche Kaufpreis von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise XXXXXXX. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von XXXXXXX sind nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und – wenn ein solcher nicht vorgenommene Buchungen bezeichnet ist - mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder Reservierungen)die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. 3. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaftDer Kunde sichert zu, entfallen dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden. 4. XXXXXXX kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 5. Gesetzliche Rechte des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitzur Aufrechnung gegen die Ansprüche von XXXXXXX, als TUI nachweistzur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht zur Aussetzung der ihm obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereWiderklagen werden ausgeschlossen, soweit TUI nachweistes sei denn, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche Gegenforderung des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden gegen XXXXXXX auf dieselbe Währung lautet, aus der Verletzung eigenem Recht des Lebens, des Körpers Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen rechtskräftig festgestellt ist oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtXXXXXXX aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. 6. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist verpflichtet, TUI auf besondere Bedürfnisse mit angemessenem zeitlichen Vorlauf XXXXXXX die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III. -10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-5. Maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder Einschränkungen im Hinblick auf durch eine von ihm gegenüber XXXXXXX benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenAuslegung der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei Zur Verweigerung der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt Abnahme der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Ware ist der Kunde dem Anbieter die Möglichkeitnur berechtigt, vor Ort Abhilfe zu schaffenwenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenaufhebt. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: International Sales Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit des Inhalts der von ihm überlassenen Daten und er garantiert weiters, dass dieser frei von Rechten Dritter ist. Soweit der Kunde Venue Management einer vertraglichen oder gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegende Daten oder sonstige Daten Dritter zur Verfügung stellt, hat TUI der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die allenfalls erforderlichen Zustimmungen der Betroffenen und aller anderen Personen vorliegen, welche für die Datenverarbeitung im Rahmen der Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, vorliegen.. 2. Der Kunde unterstützt Venue Management bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang ohne dass ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendatendaraus ein Zahlungsanspruch entstünde, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (indem er z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen)Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und an allfälligen Spezifikationen, Abnahmen usw. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistmitwirkt. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Kunden Erfüllungsort - sofern dies nicht Teil des Auftrages ist - ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in möglichst ungestörtes, dem raschen Xxxxxxxx der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäreKonzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben, alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondereauch für alle Unterlagen, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitVorgänge und Umstände, die auf erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Dem Kunden obliegt die fristgerechte Bereitstellung aller für die Durchführung erforderlichen Informationen. Der durch unvollständige, unrichtige oder nachträglich hinzugefügte Informationen verursachte Aufwand wird von der Venue Management nach seinen Honorarsätzen zusätzlich zum vereinbarten Entgelt verrechnet. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach, ist Venue Management berechtigt vom Auftrag unter Xxxxxxx einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Nachfrist von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung 2 Wochen zurückzutreten. Die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtRücktrittes erbrachte Leistungen werden verrechnet. Allenfalls geleistete Akonti verfallen zur Gänze. 3. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenÄnderungen seines Namens oder der Bezeichnung, TUI sowie jede Änderung seiner Anschrift oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer dem Unternehmer sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen des Unternehmers, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen des Unternehmers trotzdem als zugegangen. 4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die durch die Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung ist auch auf besondere Bedürfnisse sämtliche Mitarbeiter und Subunternehmer zu überbinden. 5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeiter von Venue Management abzuwerben oder Einschränkungen im Hinblick zu auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenDauer eines Jahres nach Beendigung seiner Tätigkeit bei Venue Management anzustellen oder sonst wie zu beauftragen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von € 15.000,00 zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weiter gehender Pflichten des Kunden zur Zah- lungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Ter- min und – soweit ein solcher nicht bezeichnet ist – mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen, und ausstehende Forde- rungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Tecnamic gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt ste- hende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Tecnamic oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zuge- sagte Deckung aus von Tecnamic nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Tecnamic obliegen- den Leistungen einschließlich der bei Tecnamic üblichen Verpa- ckung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird geson- dert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 3. Die Zahlungen sind in Euro ohne Abzug und spesen- und kos- tenfrei über eines der von Tecnamic bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vor- behaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitar- beiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Tecnamic sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzuneh- men. 4. Tecnamic kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtli- cher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 5. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Tecnamic werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig fest- gestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Vertragsver- hältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zah- lung oder der Abnahme der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungsrecht des Kunden auf dem- selben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehaltungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegen- den Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 7. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitist verpflichtet, die auf einer vorsätzlichen Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III. -4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser allgemeinen Verkaufsbedingun- gen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestim- mungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI. -1. von dem Vertrag zurücktritt. 8. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kun- de ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen die erneute Verwen- dung, stoffliche Verwertung oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtsonst vorgeschriebene 9. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/von Tecnamic bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder gesetzliche Verpflichtung durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen Außenhandels- rechts unter Einschluss des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührtUS-amerikanischen Exportkontroll- rechts verboten sind. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige Kunde nicht Abhilfe schaffen kannsicher ist, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungendass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit wird der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenschriftlich eine Abstimmung mit Tecnamic suchen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weiter gehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kunde verpflichtet, den verein- barten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Optibelt bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von Optibelt. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Optibelt sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schrift- lichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin, hilfsweise mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig da- von ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insol- venzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Optibelt oder gegen- über Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Optibelt nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Der Kunde hat TUI sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachwei- se für ihn erkennbare Fehler die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Mängel Leistung erfüllt werden. Soweit Optibelt deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Vermittlungstätigkeit Kunde Optibelt ungeachtet weiter gehender Ansprüche von Optibelt uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Vor- aussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung, zugesagt und schließt auch den Ersatz der Optibelt entstehenden Aufwendungen ein. 4. Optibelt kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenfreiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 5. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche Gesetzliche Rechte des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitzur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Optibelt, als TUI nachweistzur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht zur Aussetzung der ihm obliegenden Leistun- gen und zur Erhebung von Einreden oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereWiderklagen werden aus- geschlossen, soweit TUI nachweistes sei denn, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche Gegenforderung des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden gegen Optibelt auf dieselbe Währung lautet, aus der Verletzung eigenem Recht des Lebens, des Körpers Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen rechtskräftig festgestellt ist oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtOptibelt aus demselben Vertrags- verhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Ab- mahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. 6. Der Kunde wird ist verpflichtet, die Xxxx zum Liefertermin ohne In- anspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III. -5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Internationalen Verkaufsbedingungen, der Re- geln der ICC für die Auslegung der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenÜbereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt-1. aufhebt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen7. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde dem Anbieter die Möglichkeiterneu- te Verwendung, vor Ort Abhilfe stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Optibelt an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche betreiben oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenanderweitig sicherzustellen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: International Sales Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 a. Der Kunde hat TUI uns rechtzeitig schriftlich alle erforderlichen Informatio- nen über die zu verladenden Güter und den Transport zu geben. Der Kunde hat uns alle Dokumente (insbesondere Wiegeschein, Liefer- schein, CMR, Anlage Annex VII nach Anordnung Nr. 1013/2006, An- weisungen zum ADR-Transport, ggf. in Sprache von Transitländern), die ggf. für ihn erkennbare Fehler die Ablieferung der Güter zu erledigende Zoll- und/oder Mängel sonstige amtliche Behandlung erforderlich sind (Begleitpapiere), zu übergeben und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Im Verkehr mit fremdsprachigen Ländern hat der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben Auftraggeber auf Verlangen alle er- forderlichen Übersetzungen – auch für Durchgangsstrecken – bereitzu- stellen. b. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte ihm erteilten Informationen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise die Richtigkeit etwaiger Übersetzungen sowie die Vollständigkeit der Dokumente verantwortlich. Wir sind nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaftverpflichtet, entfallen Ansprüche die Angaben des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wärebzw. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige die durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die überlassenen Dokumente auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtRichtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde wird haftet für alle Fol- gen, die sich aus dem Fehlen, der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben und Informationen oder einer unvollständigen oder ver- späteten Übermittlung dieser ergeben. Ausgenommen hiervon sind solche Schäden, an deren Entstehung uns ein Verschulden trifft in seinem eigenen Interesse gebetenForm von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. c. Der Kunde hat uns auf alle aus dem Auftrag resultierenden öffentlich- rechtlichen, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen bspw. zollrechtlichen, außenwirtschaftsrechtlichen und si- cherheitsrechtlichen Verpflichtungen hinzuweisen. Ggf. erforderliche abfallrechtliche Notifizierungen werden durch den Kunden von den zu- ständigen Behörden eingeholt und uns rechtzeitig für die Durchführung des Transports zur Verfügung gestellt. d. Sind durch uns Terminvorgaben des Kunden einzuhalten, so sind uns diese Vorgaben wenigstens 5 Kalendertage im Hinblick auf Voraus anzuzeigen. Für die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Verbindlichkeit des Kunden Liefertermins ist in jedem Fall unsere vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich, andernfalls wir nicht zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtterminge- rechten Lieferung verpflichtet sind. 2.2 Handelt es sich e. Der Kunde unterrichtet uns rechtzeitig vor Durchführung der Beförde- rung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beein- flussenden Faktoren und Informationen. Hierzu zählen auch Adressen, Zeichen, Nummern, Anzahl der Waren oder anders angegebene Men- gen, Art, Beschaffenheit und Eigenschaften der Waren, das Rohge- wicht (einschließlich Verpackung und Lademittel), Lieferfristen, der Wa- renwert, aber auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör (bspw. Ladungssicherungsmittel). Wir sind nicht verpflichtet, die Angaben unseres Kunden zu überprüfen o- der zu ergänzen. f. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Verlader der Waren (die Person, bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung die Waren abzuholen sind) oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Empfänger der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI Waren für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich Kunden die an der Ver- oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche Entladestelle zur Abwick- lung des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen Vertrages erforderlichen Erklärungen abgibt und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungentatsächliche Handlungen – insbesondere Übergabe und Übernahme der Waren – vornimmt. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Transport Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 12.1 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. 12.2 Insbesondere darf der Kunde keine beleidigenden, verleumderischen, volksver- hetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über den Server der WeDo und/oder das Internet verbreiten oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler bei der Nutzung insbesondere auch den Urheber- und Datenschutz sowie das Wettbe- werbsrecht zu wahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Endgeräten keine Störungen der Server der WeDo verursacht werden. 12.3 Die Versendung von Spam-Nachrichten über die WeDo Server ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung ist es untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder Mängel die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung deutlich zu machen. 12.4 Der Kunde darf die von WeDo zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen oder privaten Nutzung überlassen. 12.5 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an WeDo mitgeteilten Daten richtig und voll- ständig sind. Er verpflichtet sich, WeDo jeweils unverzüglich über Änderungen der Vermittlungstätigkeit nach mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von WeDo binnen 5 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. 12.6 Der Kunde verpflichtet sich, von WeDo zum Zwecke des Zugangs zu deren Feststellung Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und WeDo unverzüglich mitzuteilenzu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche Sollten infolge Verschuldens des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitDritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WeDo nutzen, als TUI nachweisthaftet der Kunde gegenüber WeDo auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. 12.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von WeDo abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von WeDo oder nicht vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Ansonsten gilt Ziff. 4.3.7. 12.8 Der Kunde hat jedes von ihm verwendete Programm gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation zu testen, bevor er mit der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäreoperativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt insbesondereauch für Programme, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden er im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus Rahmen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gewährleistung und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pflege von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtWeDo erhält. Der Kunde wird ausdrücklich 12.9 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Backups seiner bei WeDo gehosteten Daten in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtregelmäßigen Abständen selbstständig und eigenverantwortlich zu erstellen. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des 12.10 Die von dem Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmenauf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungenräumt WeDo das Recht ein, die keine Pauschalreisen sindvon ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, werden diese Fristen nicht insbesondere sie hierfür zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Dienstleistungen Und Lieferungen

Pflichten des Kunden. 2.1 3.1 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie vertraglich vereinbart verwenden. Er holt erforderliche, behördliche Genehmigungen rechtzeitig ein. Dies gilt insbesondere für erforderliche Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und/oder zum Einleiten von Fäkalien in den Kanal. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen. 3.3 TOI TOI & DIXI darf den Mietgegenstand jederzeit besichtigen und technisch untersuchen oder untersuchen lassen. 3.4 Der Kunde sichert den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Sollte eines der genannten Ereignisse eintreten so unterrichtet der Kunde TOI TOI & DIXI unverzüglich darüber; das gilt auch dann, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat. 3.5 Werden die Vertragsgegenstände umgestoßen oder fallen wegen unzureichender Sicherung um und müssen daher vom Notdienst von TOI TOI & DIXI neu aufgestellt und gereinigt werden, so trägt der Kunde die Kosten hierfür. Gleiches gilt für mögliche Folgeschäden. 3.6 Der Vertragsgegenstand ist an dem zwischen Kunde und TOI TOI & DIXI vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des vereinbarten Standorts. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht ohne vorherige Genehmigung in Textform von TOI TOI & DIXI gestattet. Die Ver bringung des Vertragsgegenstandes ins Ausland ist nicht gestattet. Der neue Standort ist bei Einholung der Genehmigung mitzuteilen. 3.7 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. 3.8 Sollten Dritte den Vertragsgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an ihm geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, TOI TOI & DIXI hierüber durch Telefax oder Einschreiben mit Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab – soweit möglich – den oder die Dritten auf das Eigen- tum von TOI TOI & DIXI hinzuweisen; wird ein solcher Hinweis erteilt, so wird TOI TOI & DIXI hierüber sofort informiert. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel TOI TOI & DIXI sämtliche Kosten zur Wiedererlangung des Vertragsgegenstandes zu ersetzen, sofern er die oben aufgeführten Maßnahmen zu vertreten hat; das beinhaltet auch die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten sowie an gemessener Vorschüsse hierauf. 3.9 Der Entsorgungsservice bei Toilettenkabinen findet – sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde – einmal pro Woche statt; den Zeitpunkt der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtLeistung legt TOI TOI & DIXI fest. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist verpflichtet, TUI den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf besondere Bedürfnisse 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder Einschränkungen idie Toilettenkabinen bis auf 5 m Hinblick auf an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sicher gestellt, gilt die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenLeistung seitens TOI TOI & DIXI als erbracht. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtBeanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen. 2.2 Handelt es sich bei 3.10 Erforderliche Versorgungsanschlüsse stellt der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche BestimmungenKunde. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung 3.11 Die Kosten für Transport, Ladung und Entsorgungsservice trägt der vollen Geschäftsfähigkeit möglichKunde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungs- ziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Werthenbach gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Werthenbach oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kredit- würdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Werthen- bach nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Werthenbach obliegenden Leistungen ausschließlich Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Werthenbach auszu- weisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Werthenbach gegen den Kunden. 4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Werthenbach bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gut- schrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebs- mittler von Werthenbach sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 5. Vorbehaltlich einer gegenteiligen Tilgungsbestimmung des Kunden kann Werthenbach eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Werthenbach werden ausge- schlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Ausset- zung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausge schlossen, es sei denn, dass Werthenbach aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schrift- licher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist 8. Der Kunde hat TUI ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für ihn erkennbare Fehler oder Mängel die Auslegung der Vermittlungstätigkeit vereinbarten Klausel der Incoterms® 2020 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verwei- gerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Rege- lungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 9. Abweichend von § 15 Abs. 1 VerpackungsG wird Werthenbach die dort genannten Verpackungen nur am Geschäftssitz von Werthenbach zurücknehmen, sofern der Kunde die vorgenannten Verpackungen nicht sofort nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte der Lieferung am Ort der Übergabe der Verpackungen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistso zeitig zurückgibt, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung für Werthenbach und etwaig von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtWerthenbach beauftragten Dritten keine Wartezeiten entstehen. 10. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/von Werthenbach bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder gesetzliche Verpflichtung durch- führen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen Außenhandelsrechts unter Einschluss des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührtUS-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige Kunde nicht Abhilfe schaffen kannsicher ist, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungendass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit wird der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenschriftlich eine Abstimmung mit Werthenbach suchen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 52.1 Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, wird der Kunde datacrossmedia von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 52.2 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, datacrossmedia unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist bzw. unbefugte Dritte sich sonst irgendwie Zugang zum Server verschafft haben. 52.3 Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem von datacrossmedia zur Verfügung gestellten Speicherplatz speichern wird, deren Speicherung, Bereitstellung, Veröffentlichung und / oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilensonstige Nutzung gegen das geltende Recht, insbesondere Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche Ein Verstoß des Kunden aus gegen die genannte Verpflichtung berechtigt datacrossmedia zur außerordentlichen Kündigung. 52.4 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine vorgenannten Pflichten, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des datacrossmedia entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von datacrossmedia von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, datacrossmedia von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von datacrossmedia, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. 52.5 Der Kunde sichert den Datenbestand, der sich auf dem Vermittlungsvertrag insoweitzur Verfügung gestellten Speicherplatz befindet, als TUI nachweist, dass dem ordnungsgemäß und regelmäßig selbst. datacrossmedia haftet für den Verlust von Daten und den hieraus für den Kunden ein resultierenden Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesonderenicht, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige dieser Schaden durch regelmäßige Sicherung aller relevanter Daten durch den Kunden TUI hätte vermieden werden können. Für die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle Durchführung einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Datensicherung ist der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenallein verantwortlich. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler Dienstleistungen oder Mängel Teilen davon (Kleinproviding, Share-Systeme etc.) an Nutzer ausserhalb des aufgeschalteten Anschlusses, resp. Wohnung oder Liegenschaft, ist nicht erlaubt. Es ist insbesondere nicht gestattet, public hot spots (WLAN) oder kommerzielle Server (Hosting, Mailserver etc.) mittels der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenInternetdienstleistung zu betreiben. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenGIB behält sich das Recht vor, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden Anschluss im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtmissbräuchlichen Verwendung zu sperren. Der Kunde wird erklärt sich einverstanden, dass GIB Informationen an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination notwendig ist. Der Kunde verpflichtet sich, GIB (oder Drittunternehmen) umgehend über Mängel, Störungen oder Nicht- Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder nicht autorisierte Dritte zu informieren. Der Kunde sorgt dafür, dass keine offenen Mail-Relays bestehen. GIB behält sich vor, sporadische Tests vorzunehmen und bei Bedarf den Kunden auf allfällige Versäumnisse aufmerksam zu machen. Diese Massnahme ist notwendig, um die weltweite SPAM- Flut einzuschränken. GIB kann bei Verstoss gegen diese Regeln den Anschluss des betreffenden Kunden sperren. Der Kunde hat für die Benutzung seines Anschlusses, den Gebrauch von Passwörtern bzw. für den Abruf der zur Verfügung gestellten Dienstleistung in seinem eigenen Interesse gebetenjedem Fall einzustehen, TUI auf besondere Bedürfnisse namentlich auch durch Xxxx erhöht kostenpflichtiger Nummern sowie bei Benutzung durch Drittpersonen. Der Kunde verpflichtet sich, Vertragsdaten und insbesondere Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Er ist bei Missachtung dieser Schutzbestimmung für sämtliche daraus entstehenden Schäden haftbar. Der Kunde ist verpflichtet, GIB über die aktuell gültige Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse zu informieren. GIB kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder Einschränkungen im Hinblick AGB-Änderungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) postalisch oder auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/letzte von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtüber andere elektronische Kommunikationskanäle rechtsgültig zustellen. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. 2.1 11.1 Der Kunde hat TUI ist für ihn erkennbare Fehler oder Mängel die Herstellung der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte Telekommunikations- und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus Datenverbindung zwischen seinen Arbeitsplätzen und dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäregenutzten Zugangspunkt verantwortlich (vergl. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtPunkt 3.2). Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen alle ihm im Hinblick Zuge der Übermittlung der Zugangsdaten bereitzustellenden Systemvoraussetzungen einschließlich eines funktionsfähigen Zugangs zum Internet mit Browser auf seine Kosten und in eigener Verantwortung einrichten und während der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Die Verfügbarkeit des Internets ist nicht Gegenstand der von CONTINENTAL TRADING zu erbringenden Leistungen. 11.2 Der Kunde gewährt CONTINENTAL TRADING das Recht, die für den Kunden gespeicherten Daten in dem Umfang zu vervielfältigen, wie dies für die Erbringung der vertraglich festgelegten Services erforderlich ist. Dieses Recht beinhaltet z.B. die Speicherung der Daten in einem Backup-Rechenzentrum. In Zusammenhang mit der Behebung von Problemen hat CONTINENTAL TRADING auch das Recht, die Struktur oder das Format der Daten zu ändern. 11.3 Der Kunde darf Dritten die teilweise oder vollständige Nutzung der Software nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CONTINENTAL TRADING ermöglichen. Die Nutzung für werbliche Zwecke ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde muss Vorkehrungen gegen den unerlaubten Zugriff Dritter auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenTIS-WEB Services sowie auch gegen die unerlaubte Nutzung von Benutzerhandbüchern treffen. 11.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und sie vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sowie vor Verlust zu schützen, damit es zu keinem Datenmissbrauch durch Dritte kommen kann. Eine vertragliche Der Kunde wird die Zugangsdaten nur denjenigen seiner Mitarbeiter offenlegen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Software befasst sind. Passwörter müssen regelmäßig geändert werden. Der Verlust oder die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unverzüglich über die Service-Hotline an CONTINENTAL TRADING zu melden. CONTINENTAL TRADING wird dann den Zugang sperren und dem Kunden neue Zugangsdaten senden. Solange der Kunde keinen Verlust oder Missbrauch seiner Zugangsdaten meldet, bleibt der Kunde für alle in TIS-WEB mit seinen Zugangsdaten gemachten Transaktionen gegenüber CONTINENTAL TRADING verantwortlich. 11.5 Der Kunde darf die Software weder nachbearbeiten, abändern, vervielfältigen noch dekompilieren, ausgenommen soweit gemäß §§ 40 d, 40 e des österreichischen Urheberrechtsgesetzes zulässig. 11.6 Der Kunde wird CONTINENTAL TRADING unverzüglich über alle Änderungen beim Firmennamen / Personennamen, Wohnsitz, Firmenadresse oder der Rechtsform des Kunden informieren. 11.7 Der Kunde sichert zu, dass die in TIS-WEB bereitgestellten und an TIS-Web gesendeten personenbezogenen Daten auf zulässige Art und unter Einhaltung der für diese Daten geltenden Datenschutzgesetze gesammelt wurden und dass die Verarbeitung und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Nutzung dieser Daten für die Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des vom Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtbeauftragten TIS-Web Services gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen willinsbesondere für das Sammeln und Verarbeiten von Geodaten und von GPS-Daten. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei Erlangt CONTINENTAL TRADING Kenntnis von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche einem Verstoß des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung gegen diese Verpflichtung, hat CONTINENTAL TRADING das Recht, die Services so lange zu sperren, bis der Verstoß geklärt oder nachgewiesen wurde, dass die Datenverarbeitung gesetzlich zulässig ist ("Sperre"). Die Sperre muss sich soweit technisch machbar und zumutbar auf den betroffenen Service beschränken. Der Kunde wird unter Xxxxxx der Gründe sofort über Artdie Sperre informiert und aufgefordert, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen den entsprechenden Verstoß unverzüglich zu beseitigen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung die Rechtmäßigkeit der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.Datenverarbeitung zu demonstrieren oder bei Bedarf nachzuweisen. Die Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 16 gilt nicht für Verstöße gegen diesen Punkt 11.7

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Samples: Order Agreement

Pflichten des Kunden. 2.1 8.1 Der Kunde haftet für die W-LAN-Codes bzw. deren Missbrauch, die für ihn, von ihm untergebrachte Gäste bzw. Tagungsteilnehmer ausgegebenen werden. Es ist jegliche Handlung bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter verletzt oder gegen die Grundsätze des Jugend- schutzes verstößt. Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismä- ßig hoch zu belasten. 8.2 Das Gasthaus ist ein Nichtraucherhaus, alle Räumlichkeiten sind mit Rauchmeldern ausge- stattet. Für Rauchen in den Zimmern oder anderen Räumlichkeiten ist das Gasthaus be- rechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € pro Zimmer und 250 € pro Veranstal- tungsraum zu berechnen und fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat TUI in die- sem Fall die volle Summe zu begleichen, die durch seine Reservierung anfällt, auch wenn er bzw. seine untergebrachten Gäste das Gasthaus bzw. das Veranstaltungsgebäude vorzeitig durch eigenes Verschulden aufgrund dieses Rücktritts verlassen müssen. Für alle Schäden und Kosten, die durch Rauchen in unerlaubten Zonen des Gasthauses verursacht werden, haftet der Buchende in voller Höhe, ebenso für Schäden und Kosten, die durch Manipulationen bzw. Manipulationsversuche an den Rauchmel- dern verursacht werden. Es steht dem Buchen- den frei, die Kosten, sollte es sich um andere, von ihm im Gasthaus untergebrachte Personen handeln, von diesen wieder einzutreiben. 8.3 Für Bewirtungen bzw. Essenlieferungen bei Tagungen und Veranstaltungen, die von bzw. durch einen Caterer durchgeführt werden, haftet dieser für seine Dienstleistungen, Waren und Erzeugnisse gegenüber dem Kunden. Alle daraus resultierenden Ansprüche muss der Kunde direkt mit dem Caterer verhandeln. Das Gasthaus haftet lediglich für seine eigenen Dienstleistungen. 8.4 Jeder Xxxxxxx haftet gegenüber dem Xxxx- haus für Schäden, die während der Mietdauer am Gebäude oder den Gegenständen des Vermieters durch ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenverursacht werden. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistDer Caterer hat Sorge dafür zu tragen, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in seine Mitarbeiter und die Gäste Einrichtung und Räumlichkeiten pfleglich behandeln. Er hat während der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäreMietzeit auch stellvertretend das Hausrecht und kann somit auch Verweise bzw. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweistHausverbote aussprechen. Der Caterer hat während der Mietdauer darauf zu achten, dass die Hausordnung, Gesetze und Verordnungen der Kommune befolgt und durchgesetzt wer- den. Das gilt insbesondere für nächtliche Lärmemissionen, Beschädigungen und Ver- schmutzungen im und um das Gebäude, die durch Gäste verursacht werden. Für diese Schritte ist er gegenüber dem Vermieter mittei- lungs- und rechenschaftspflichtig. Der Caterer trägt dafür Sorge, dass nicht gemietete Räume nicht von ihm, seine Mitarbeitern oder seinen Gästen betreten werden. 8.5 Der Kunde hat für Beschädigungen oder Verluste, die durch seine Mitarbeiter, seine Hilfskräfte sowie durch von ihm eingemietete bzw. eingebuchte Personen verursacht worden sind ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, muss die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen durch das Xxxx- haus ausdrücklich genehmigt worden sein. Soweit das Gasthaus für den Buchenden techni- sche oder sonstige Geräte von Dritten beschafft, handelt es im Namen des Buchenden. Der Buchende haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Geräte und stellt das Gasthaus von Ansprüchen Dritter frei. Der Buchende darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine unverzügliche Anzeige durch schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in diesen Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr, unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes, berechnet. 8.6 Zeitungsanzeigen und öffentliche Einla- dungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Ver- kaufsveranstaltungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gasthauses. Erfolgt eine Veröf- fentlichung ohne Zustimmung, hat das Xxxx- haus das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Hat das Gasthaus begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den Kunden TUI reibungs- losen Geschäftsbetrieb, die Möglichkeit zur Behebung des Mangels Sicherheit oder der Verringerung eines Schadensseinen Ruf zu gefährden droht, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden sowie im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kannhöherer Gewalt, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, es die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche BestimmungenVeranstaltung absagen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 5.1 Der Kunde hat TUI verpflichtet sich im Fall der Beauftragung von Order Local als Kurierdienst hinsichtlich der Lieferung und Abnahme der Ware wie folgt: 5.1.1 Sofern der Kunde seine Bestellung auf Order Local bis 15.00 Uhr tätigt (Montag bis Donnerstag), kann das Lieferversprechen der <24 Stunden eingehalten werden. Der Kunde verpflichtet sich an der angegebenen Zieladresse selbst oder mittels einer beauftragten Person zum Empfang der Bestellung bereitzusteht. 5.1.2 Trifft der Kurier weder einen Besteller noch eine berechtigte Person zur Annahme der Lieferung an und schlägt auch der Versuch, den Kunden telefonisch zu erreichen, um die Auslieferung unmittelbar (ohne eine Wartezeit oder erneute Anlieferung) zu beenden, fehl, bringt der Kurier die Waren zurück zur Order Local Sammelstelle. Die Kosten für ihn erkennbare Fehler die fehlgeschlagene Anlieferung trägt der Kunde. 5.1.3 Der Kunde erhält per Email eine Erinnerung und verpflichtet sich anzugeben, ob er die Ware abholen, oder Mängel aber erneut kostenpflichtig die Lieferung durch den Kurier beauftragen möchte. Im Falle der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige Abholung durch den Kunden TUI hat der Kunde dennoch die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder Kosten der Verringerung eines Schadensvorgehenden fehlgeschlagenen Lieferung zu tragen. 5.1.4 In dem Fall, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus in dem der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitKunde Waren bestellt hat, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger SchädenAltersverifikation unterliegen, ist die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen PflichtAuslieferung an eine beauftragte Person nicht möglich. Die vom Kunden beauftrage Person gilt dann automatisch als nicht berechtigte Person. Ein solcher Zustellversuch gilt ebenfalls als fehlgeschlagene Zustellung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Kosten der Kunde zu tragen hat. 5.2 Der Kunde ist nach Erhalt der gelieferten Ware verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die Ware durch den Transport einen Schaden erlitten hat. Wird ein solcher festgestellt, ist dieser unverzüglich Order Local gegenüber wenigstens in Textform anzuzeigen. Ansonsten wird vermutet, dass das Gut in seinem eigenen Interesse gebetenvertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich beschreiben und kennzeichnen. Für den Fall, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt dass der Kunde nicht selbst der Empfänger der Ware ist, obliegt es dem Anbieter die MöglichkeitKunden, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte sicherzustellen, dass der Empfänger unverzüglich der Untersuchungs- und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachtenAnzeigepflicht gemäß Satz 1 nachkommt. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit einer Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht verliert der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl seine Ersatzansprüche gegenüber TUI Order Local, es sei denn, er weist nach, dass Order Local als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben Vertreter des Kunden, haftet TUI für Kuriers den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenverursacht hat. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Werthenbach bezeichneten Bank- institute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zur Zeit der Lieferung übliche Abgabepreis von Werthenbach. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Werthenbach sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fällig- keit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware oder die Dokumente bereits übernommen oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Werthenbach oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder soweit die von einem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Werthenbach nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Der Kunde hat TUI sichert zu, die Ware in das Ausland zu verbringen, die Verfügungsmacht über die Ware nicht auf Dritte zu übertragen, solange die Ware sich in Deutschland befindet, und alle Voraussetzungen und Nach- weise für ihn erkennbare Fehler die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung oder Mängel Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen zu erfüllen. Soweit Werthenbach deutsche oder ausländische Zölle oder deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Vermittlungstätigkeit Kunde Werthenbach ungeachtet weitergehender Ansprüche von Werthenbach uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der Werthenbach entste- henden Aufwendungen ein. 4. Werthenbach kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet schiedsgerichtlicher oder gerichtlicher Zuständigkeiten nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenfreiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 5. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche Gesetzliche Rechte des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitzur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Werthenbach, als TUI nachweistzur Zurück- haltung der Zahlung oder der Übernahme der Ware, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht zur Aussetzung der ihm obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereWiderklagen werden ausgeschlossen, soweit TUI nachweistes sei denn, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche Gegenfor- derung des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden gegen Werthenbach auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder Werthenbach aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. 6. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf und schriftlich Werthenbach die Daten zur Beantragung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitZollformalitäten nach Ziffer III.-9. mitzuteilen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf Ware zu übernehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Übernahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtVertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. aufhebt. 7. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/von Werthenbach bezogene Ware keine Handlungen zusagen oder gesetzliche Verpflichtung vor- nehmen, die nach den jeweils maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen Außenhandelsrechts unter Einschluss des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührtUS-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kannKunde schriftlich eine Abstimmung mit Werthenbach suchen. 8. Der Kunde wird die von Werthenbach bezogene Ware weiter im Markt beobachten und Werthenbach unverzüglich schriftlich informieren, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machenwenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten TouristikleistungenDer Kunde wird Werthenbach zudem unaufgefordert schriftlich informieren, wenn Werthenbach aufgrund von Vorschriften, die keine Pauschalreisen sindim Land des Kunden oder der von ihm veranlassten Verwen- dung der Ware gelten, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtbesondere Melde-, Registrierungs- oder Informationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflich- ten zu erfüllen hat. 9. Dies gilt auch, soweit Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Werthenbach an den Kunden gelieferten Ware sowie der Ver- packung auf eigene Kosten zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich betreiben oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenanderweitig sicherzustellen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: International Sales Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei CityUmzugsGroup gebucht hat. • Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei CityUmzugsGroup als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist CityUmzugsGroup verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere jeweils unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung. • Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, CityUmzugsGroup sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/ Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist CityUmzugsGroup nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen. • Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist CityUmzugsGroup nicht verpflichtet. • Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird. • Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistsicher zu stellen, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in er selbst an der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäreBe- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Dies gilt insbesondereIst er daran gehindert, soweit TUI nachweistbenennt der Kunde CityUmzugsGroup einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Inempfangnahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen von CityUmzugsGroup berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren. • Bei Verspätungen die dadurch entstehen, dass eine unverzügliche Anzeige durch der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist die CityUmzugsGroup berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30,00 € netto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist CityUmzugsGroup berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Umzugsdienstleistungen den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Falle Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. • Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitKunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf einer vorsätzlichen 20 Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder fahrlässigen Pflichtverletzung andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens CityUmzugsGroup Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden35,00 € netto pro angefangener Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die auf einer vorsätzlichen vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflichtdefekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung in welche weniger als 50 % des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtzu transportierenden Gutes hineinpassen. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist verpflichtet, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenerforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meter angaben bei Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutsliste etc.). • Unsere Angebote beziehen sich stets nur auf die in der Umzugsgutsliste /Bilder aufgeführten Gegenstände (Umzugsgut), die für das Umzugsgut im Angebot aufgeführten Kubikmeter Angaben ( Ladungsumfang ) sowie die im Angebot unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ angegebenen Leistungen und Nebenleistungen. Weder in der Umzugsgutsliste noch in der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ angegebenes Umzugsgut, Leistungen oder Nebenleistungen sind von unserem Angebot und dem vereinbarten Entgelt nicht erfasst und vom Absender zusätzlich zu vergüten. • Zusätzlich zu vergüten sind insbesondere auch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Ist der Absender jedoch ein Verbraucher, zählt stets auch die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen, wie die Verpackung und die Kennzeichnung des Umzugsgutes zu unserer Leistung, auch wenn dies nicht gesondert als Leistung aufgeführt ist. • Wir sind berechtigt, einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranzuziehen. • Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. • Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Unsere Außenmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Absenders an uns zu übermitteln. • Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von uns gespeichert. Eine vertragliche und/Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Absender übersandt. Von den weitergehenden gesetzlichen Informationspflichten sind wir freigestellt. • Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird. Möbel Abbau- und Aufbau werden standardmäßig vorgenommen – fallen dazu notwendige Dübel arbeiten an oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich Arbeiten, die mit Schwierigkeiten bei der vermittelten Touristikleistung um eine PauschalreiseDemontage/Montage, gilt z. B. durch Ausbaggerungsarbeiten/neue Vernagelungen (wie zum Beispiel bei IKEA-PAX-Schränken usw.) vorgenommen werden müssen, ist der Reisevermittler Spediteur berechtigt, hierzu den notwendigen Mehraufwand und Arbeitszeit in Rechnung zu stellen, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde. • Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt15 Tage in der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum nicht innerhalb der nächsten 15 Tage (ab Zeitpunkt der Änderung) liegt. • Die Bearbeitungsgebühr für die Änderung des Umzugsdatums beträgt 49,95 € netto. zzgl. • Sofern das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung weniger als 15 Tage entfernt liegt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen ist keine Änderung des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Umzugsdatums mehr möglich • Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem Anbieter vereinbarten Umzugstermin, so hat CityUmzugsGroup einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung. • Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat CityUmzugsGroup einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung. • Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffenCityUmzugsGroup einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch• Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch CityUmzugsGroup akzeptiert wurde. • Stornierungen sind ausschließlich in Schriftform per E-Mail oder per Post an CityUmzugsGroup zu senden. • CityUmzugsGroup beteiligt sich nicht an Verbraucherstreitbelegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbelegungsgesetz. Hierzu ist CityUmzugsGroup auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungennicht verpflichtet. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt2.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand, in dem sich dieser bei seiner Übergabe befand, zu erhalten und ihn zweckgemäß zu verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass mit dem Mietgegenstand auf behutsame und sorgfältige Weise umgegangen wird in seinem eigenen Interesse gebetenund dass dieser ausschließlich durch kompetentes und qualifiziertes Personal genutzt wird. Der Kunde verpflichtet sich ferner, TUI auf besondere Bedürfnisse sich streng an die Anweisungen zu halten, die von oder Einschränkungen im Auftrag von HASYTEC im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenVerwendung des Mietgegenstands erteilt wurden. 2.2. Eine vertragliche Der Kunde verpflichtet sich, HASYTEC unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Tagen, über einen fehlenden oder beschädigten Mietgegenstand zu informieren. 2.3. Der Kunde verpflichtet sich, ohne schriftliche Genehmigung von HASYTEC an dem Mietgegenstand keine Änderungen vorzunehmen oder Dritte Änderungen vornehmen zu lassen. Unbeschadet des vorstehenden Satzes bleiben Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen Eigentum von HASYTEC. HASYTEC ist nicht verpflichtet, Wertersatz für Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen zu leisten. 2.4. Der Kunde verpflichtet sich, ohne schriftliche Genehmigung von HASYTEC, den Mietgegenstand Dritten nicht zur Verfügung zu stellen, Dritten dessen Nutzung nicht zu erlauben oder den Mietgegenstand weiter zu verkaufen und/oder gesetzliche Verpflichtung zu vermieten. Sollte HASYTEC eine Genehmigung zur Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte erteilen, ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass die betreffenden Dritten schriftlich gegenüber HASYTEC erklären, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihre Geltung zwischen HASYTEC und dem Dritten anzuerkennen. 2.5. Die Anlage(n) verbleiben über das gesamte Mietverhältnis im Eigentum von HASYTEC. 2.6. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HASYTEC nicht an einen anderen, als den HASYTEC bekannten Aufstellungsort zu verbringen. 2.7. HASYTEC ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, HASYTEC die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. 2.8. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand nicht dauerhaft an einem anderen Gegenstand zu befestigen. Mit schriftlicher Genehmigung von HASYTEC kann der Kunde eine nicht dauerhafte Verbindung herstellen. Der Kunde muss den Mietgegenstand so befestigen, dass er beschädigungsfrei entfernt werden kann. 2.9. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Mietgegenstand nicht von Dritten gepfändet wird. Der Kunde verpflichtet sich, HASYTEC unverzüglich von einer Pfändung oder versuchten Pfändung von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen oder dem Mietgegenstand, von einer Insolvenz oder einem Insolvenzantrag oder einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. 2.10. Die Aufgabe oder Veräußerung des Betriebes des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt Mietverhältnis, es sich bei sei denn, er verpflichtet den neuen Inhaber schriftlich in der vermittelten Touristikleistung um eine PauschalreiseWeise zum vorbehaltlosen Eintritt in das Mietverhältnis, gilt so dass HASYTEC vom neuen Inhaber unmittelbar Erfüllung der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen im Mietverhältnis vereinbarten Konditionen verlangen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auchnicht, soweit falls der Betrieb des Kunden infolge außergewöhnlicher und nicht im Risikobereich des Kunden fallender Umstände aufgegeben wird, und sich der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber unverschuldet außerstande sieht, einen Nachfolger zu finden, der die Pflichten aus dem Anbieter geltend machen willMietvertrag zu übernehmen bereit ist. 2.11. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben Der Kunde gewährt HASYTEC das Recht, in den Betriebsräumen des Kunden, haftet TUI für an den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter gemeinsam festgelegten Plätzen, die nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Artin beiderseitigem Einvernehmen geändert werden dürfen, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungendie in der Vereinbarung aufgeführten Gegenstände zu installieren. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung 2.12. Die Erschaffung der vollen Geschäftsfähigkeit möglichnotwendigen elektrischen Anschlüsse obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Stromkosten und die Kosten für alle eventuell anfallende abnahmen. 2.13. Für die Aufstellung und Installation der Anlagen gelten unsere allgemeinen Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten für das In- und Ausland in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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Samples: Mietvertrag

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistSie sind dafür verantwortlich, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige die von Ihnen angegebenen Zahlungsinformationen korrekt sind. Sobald Zahlungsanweisungen von der Isbank ausgeführt wurden, können Transaktionen nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäremehr rückgängig gemacht werden. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweistSie sind verpflichtet darauf zu achten, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels Transaktionsdaten nicht von Dritten ausgespäht werden können. Unter Umständen haften Sie bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50 für Verluste, wenn der Verlust aus unautorisierten Transaktionen herrührt, die aufgrund der Nutzung von verlorengegangenen, gestohlenen oder anderweitig abhandengekommenen Transaktionsdaten durchgeführt wurden oder der Verringerung eines Schadens, z.B. Verlust aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung von Transaktionsdaten durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätteSie entstanden ist. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Ihre Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenVerluste aus einer nicht autorisierten Transaktion ist nicht auf einen Höchstbetrag von EUR 50 begrenzt, TUI auf besondere Bedürfnisse wenn Sie arglistig gehandelt haben oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei zu der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich missbräuchlichen Verwendung von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI Transaktionsdaten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnisbeigetragen haben. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden In diesen Fällen haften Sie für den gesamten Schaden, der durch die nicht autorisierte Transaktion entsteht. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, ohne darauf beschränkt zu sein, wenn Sie Uns nicht unverzüglich über den Verlust der Transaktionsdaten in Kenntnis setzen oder Sie die Transaktionsdaten nicht sicher aufbewahren oder diese gegenüber Dritten offenlegen. In dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht unwahrscheinlichen Fall, dass Sie eine nicht autorisierte oder eine fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte gesendete oder empfangene Zahlung als Folge der Verwendung von TUI RUUT bemerken, benachrichtigen Sie uns unverzüglich unter xxxxxxx@xxxxxxx.xxx. Wenn Ihnen bekannt wird, dass der Empfänger der Zahlung mehr als den Transferbetrag erhalten hat, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit Vorkehrungen für eine zeitnahe Rückerstattung der Überzahlung durch den Empfänger getroffen werden können. Wenden Sie sich auch an uns, wenn Sie der Meinung sind, dass unsererseits Fehler bei der Zahlungsabwicklung gemacht wurden. Sie erklären sich damit einverstanden, RUUT nicht für illegale Aktivitäten zu verwenden. Die Isbank behält sich das Recht vor, verdächtige Aktivitäten oder als Reaktion auf Beschwerden oder gemeldete Verstöße zu untersuchen. Bei der Untersuchung einer solchen Aktivität behält sich die Isbank das Recht vor, mutmaßliche illegale Aktivitäten an jede zuständige Person oder Stelle zu melden und diesen alle relevanten Informationen, einschließlich persönlicher Daten, zur Beratung über ArtVerfügung zu stellen, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungensoweit dies gesetzlich zulässig ist. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 2.2.2.1 Zur Erstellung eines Unternehmensprofils muss der Kunde ein von StepStone gestelltes Formular ausfüllen, in dem die für das Unternehmensprofil notwendigen Angaben, wie etwa eine Beschreibung des Unternehmens und das Logo abgefragt werden. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler auch die Möglichkeit Videos auf seinem Unternehmensprofil zu hinterlegen, die den Außenauftritt des Unternehmens zum Gegenstand haben und dessen Eigendarstellung dienen (Imagefilme). 2.2.2.2 Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte Verwendung von Wettbewerberinhalten von Studydrive und/oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die StepStone sind nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesonderezulässig, soweit TUI nachweistnicht der Kunde selbst Wettbewerber von Studydrive und/oder StepStone ist und auf seine eigenen Webinhalte verlinkt oder es sich um Verlinkungen zu Unternehmensprofilen in sozialen Medien handelt. 2.2.2.3 Der Kunde trägt die alleinige presse-, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und sonstige Verantwortung für die Möglichkeit von ihm angelieferten, zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtVeröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist insbesondere allein für die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, TUI auf besondere Bedürfnisse die seine angelieferten Inhalte betreffen. Der Kunde gewährleistet ferner, dass der Inhalt der Anzeigen weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen Rechte Dritter verstößt. 2.2.2.4 StepStone behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder Einschränkungen im Hinblick auf bereits veröffentlichte Inhalte des Kunden, diese wieder zu entfernen („Ablehnungsbefugnis“), soweit die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenzu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen diese AGB verstoßen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei . StepStone ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen gesetzlichen Bestimmungen sowie andere Erklärungen auf Aufforderung des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmenverpflichtet. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Soweit XxxxXxxxx wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitungzu vertreten sind, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt stellt der Kunde dem Anbieter Studydrive auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenerforderlichen Rechtsverfolgungskosten. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Agb Für Employer Branding and Solutions

Pflichten des Kunden. 2.1 7.2. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus muss vor dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistBeladen überprüfen, dass die bereitgestellten Wagen der Art der Beladung entsprechen, keine Mängel aufweisen, nicht beschädigt oder verschmutzt sind. Jeder festgestellte Mangel ist Lineas binnen 24 Stunden nach Erhalt des Wagens zu melden. Erfolgt keine Meldung, so wird davon ausgegangen, dass der Mangel vom Kunden verursacht wurde. 7.3. Der Kunde muss die Wagen nach der Nutzung auf seine Kosten ordnungsgemäß entleeren, säubern und reinigen. Sollten beim Laden, Entladen oder Reinigen der Wagen die Bahninfrastruktur oder die Lade- und Entladeanlagen verschmutzt werden, so muss der Kunde diese sofort auf eigene Kosten reinigen. Sollten die Wagen nicht ordnungsgemäß geleert, gereinigt oder gesäubert worden sein, behält sich Lineas das Recht vor, dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäredie Zusatzkosten zu berechnen. 7.4. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf vom Kunden selbst, seinen Erfüllungsgehilfen, Beauftragten, Subunternehmern bzw. den Verantwortlichen für Ent- und Beladevorgänge verursacht wurden, dies gilt für alle sich daraus ergebenden direkten und indirekten Schäden. Die Schäden können insbesondere am Einsatzort oder in einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflichtanderen Station, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtin der der Wagen direkt transportiert wurde, festgestellt werden. Der Kunde haftet für den von Lineas ordnungsgemäß festgestellten Schaden an den Wagen, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht wurde. 7.5. Bei Überschreiten der Lade- und Entladefristen werden dem Kunden entsprechend den ergänzenden Richtlinien und Bestimmungen von Art. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Standgeld und Abstellentgelt angerechnet. Wenn die Wagen Gegenstand eines Mietvertrags zwischen dem Kunden und Lineas sind, wird der Mietpreis bis zum Tag der Rückgabe des Wagens in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen gutem Zustand im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenkontradiktorischen Verfahren geschuldet. 7.6. Eine vertragliche Gebühr für das Halten von Wagen wird von Lineas gemäß den in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten ergänzenden Richtlinien und Bestimmungen in Rechnung gestellt, falls der Empfänger oder eine andere zur Entgegennahme des Wagens berechtigte Partei verlangt, die Wagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern, sondern sie bis auf Weiteres auf einem Gleis zu lagern, das Lineas gehört oder von ihm verwaltet wird. Das gleiche Prinzip gilt, wenn die Beförderung aus einem Grund verhindert und/oder gesetzliche Verpflichtung unterbrochen wird, der dem Empfänger oder dem Absender oder einer anderen zur Entgegennahme des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtWagens berechtigten Person zuzurechnen ist. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zah- lungsvorbereitung ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbest‰tigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung f‰llig und von dem Kunden zu zahlen. Einger‰umte Zah- lungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung f‰llig, wenn Abnehmer des Kunden von ORO gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt ste- hende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Erˆffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermˆgen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber ORO oder gegenüber Dritten f‰llig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutref- fende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von ORO nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die ORO obliegenden Leistungen einschliefl- lich der bei ORO üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Lieferung nicht inner- halb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann ORO anstelle des vereinbarten Preises den zum Lieferzeitpunkt maflgeblichen Listenpreis berechnen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zus‰tzlich zu entrichten. 3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbest‰tigung von ORO auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollst‰n- diger Zahlung s‰mtlicher Forderungen von ORO gegen den Kunden. 4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von ORO bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maflgeblich. Die Mit- arbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von ORO sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 5. ORO kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zust‰ndigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder 6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von ORO werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, f‰llig und entweder rechtskr‰ftig festgestellt oder unbestrit- ten ist. ß 215 BGB findet keine Anwendung. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass ORO aus demselben Vertragsverh‰ltnis f‰llige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat o- der der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, f‰llig und ent- weder rechtskr‰ftig festgestellt oder unbestritten ist. ß 215 BGB findet keine Anwen- dung. 8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- s‰tzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maflgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedin- gungen für Verbrauchsgüterverk‰ufe, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der IncotermsÆ 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in ‹bereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.- 1. von dem Vertrag zurücktritt. 9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat TUI für ihn erkennbare Fehler der Kunde ungeachtet gesetzli- cher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder Mängel sonst vor- geschriebene Entsorgung der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenvon ORO an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenORO ist nicht verpflichtet, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht gelieferte Ware oder nicht in der vom Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtDritten zurückzunehmen. 10. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/von ORO bezogene Ware keine Gesch‰fte einge- hen oder gesetzliche Verpflichtung durchführen, die nach den maflgeblichen Vorschriften insbesondere des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen Auflenhandelsrechts unter Einschluss des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührtUS-amerikanischen Exportkontroll- rechts verboten sind. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige Kunde nicht Abhilfe schaffen kannsicher ist, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungendass ein solcher Verbots- tatbestand nicht gegeben ist, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit wird der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenschriftlich eine Abstimmung mit ORO suchen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Verbrauchsgüterverk‰ufe

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weiter gehender Pflichten zur Zahlungssiche- rung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbe- stätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Tecnamic bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von Tecnamic. Die Mitarbeiter sowie die Handelsver- treter oder sonstige Vertriebsmittler von Tecnamic sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und – wenn ein solcher nicht bezeichnet ist – mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraus- setzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen, und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Tecnamic oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder soweit die von einem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Tecnamic nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Der Kunde hat TUI sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für ihn erkennbare Fehler die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Mängel Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden. Soweit Tecnamic deutsche oder ausländische Zölle und/oder Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Vermittlungstätigkeit Kunde Tecnamic ungeachtet weiter gehender Ansprüche von Tecnamic uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung, zugesagt und schließt auch den Ersatz der Tecnamic entstehenden Aufwendungen ein. 4. Tecnamic kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenfreiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprü- che verrechnen. 5. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche Gesetzliche Rechte des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitzur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Tecnamic, als TUI nachweistzur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht zur Aussetzung der ihm obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereWiderklagen werden ausgeschlossen, soweit TUI nachweistes sei denn, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche Gegenforderung des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden gegen Tecnamic auf dieselbe Währung lautet, aus der Verletzung eigenem Recht des Lebens, des Körpers Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen rechtskräftig festgestellt ist oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtTecnamic aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. 6. Der Kunde wird ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichem Vor- lauf Tecnamic die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III. -10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inan- spruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III. -5. maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder durch eine von ihm gegenüber Tecnamic benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnah- me der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenÜbereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt-1. aufhebt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen7. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde dem Anbieter die Möglichkeiterneute Verwendung, vor Ort Abhilfe stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Tecnamic an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche betreiben oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenanderweitig sicherzustellen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: International Sales Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssi- cherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und – soweit ein solcher nicht bezeichnet ist – mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Optibelt Material Handling gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII. -5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflich- tungen, die gegenüber Optibelt Material Handling oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Optibelt Material Handling nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Optibelt Material Handling obliegenden Leistungen einschließlich der bei Optibelt Material Handling üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatz- steuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 3. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kosten- frei über eines der von Optibelt Material Handling bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Optibelt Material Handling sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 4. Optibelt Material Handling kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 5. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Optibelt Material Handling werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungsrecht des Kunden auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. Das Zurückbehaltungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendmachung des Zurück- behaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung 7. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inan- spruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III. -4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 8. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat TUI für ihn erkennbare Fehler der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder Mängel sonst vorgeschriebene Entsorgung der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenvon Optibelt Material Handling an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenOptibelt Material Handling ist nicht verpflichtet, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht gelieferte Ware oder nicht in der vom Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtDritten zurückzunehmen. 9. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/von Optibelt Material Handling bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder gesetzliche Verpflichtung durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen Außenhandelsrechts unter Einschluss des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührtUS-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige Kunde nicht Abhilfe schaffen kannsicher ist, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungendass ein solcher Verbotstatbe- stand nicht gegeben ist, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit wird der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenschriftlich eine Abstimmung mit Optibelt Material Handling suchen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von Springer. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigen- den Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder soweit die von einem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Der Kunde hat TUI sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für ihn erkennbare Fehler die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Mängel Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden. Soweit Springer deutsche oder ausländische Zölle und/oder Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Vermittlungstätigkeit Kunde Xxxxxxxx ungeachtet weitergehender Ansprüche von Springer uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der Springer entstehenden Aufwendungen ein. 4. Springer kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenfreiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 5. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche Gesetzliche Rechte des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitzur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer, als TUI nachweistzur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht zur Aussetzung der ihm obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereWiderklagen werden ausgeschlossen, soweit TUI nachweistes sei denn, dass eine unverzügliche Anzeige Gegenforderung des Kunden gegen Springer auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder Springer aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. 6. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichen Vorlauf Springer die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder durch eine von ihm gegenüber Xxxxxxxx benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. aufhebt. 7. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben oder der Verringerung eines Schadensanderweitig sicherzustellen. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung dem Kunden gelieferte Xxxx oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Verpackungsmaterial aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtDritten zurückzunehmen. 8. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick Bezug auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder gesetzliche Verpflichtung durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen Außenhandelsrechts unter Einschluss des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührtUS-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige Kunde nicht Abhilfe schaffen kannsicher ist, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungendass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit wird der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenschriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: International Sales Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI FRB GÜTTLER GMBH für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI FRB GÜTTLER GMBH nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI FRB GÜTTLER GMBH nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI FRB GÜTTLER GMBH die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI FRB GÜTTLER GMBH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI FRB GÜTTLER GMBH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI FRB GÜTTLER GMBH auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI FRB GÜTTLER GMBH wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI FRB GÜTTLER GMBH empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugebenzu erklären. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, Nach seiner Reise kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machenKunde dem Anbieter eine weitere Mängelrüge in schriftlicher Form schicken. Anschrift und Telefonnummer des Anbieters findet der Kunde in seinen Reiseunterlagen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI FRB GÜTTLER GMBH gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI FRB GÜTTLER GMBH als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI FRB GÜTTLER GMBH - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI FRB GÜTTLER GMBH für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI FRB GÜTTLER GMBH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI FRB GÜTTLER GMBH zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI FRB GÜTTLER GMBH vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Vermittlungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI gewährt event assist alle nötige Unterstützung, damit diese ihre Leistungen erbringen kann. Er ist weiter für ihn erkennbare Fehler die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihm be- zogenen Services gemäss seinen nachfolgend aufgeführten Pflichten verantwortlich. event assist ist für Schäden infolge rechts- oder Mängel vertragswidriger Nutzung nicht haftbar. Der Kunde trifft alle notwendigen Massnahmen zur Verhin- derung von unerlaubten Eingriffen in eigene und fremde Sys- teme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilengeltenden Bestimmungen des Fernmelde-, Datenschutz- und des Urheberrechts. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenDer Kunde verpflichtet sich, sonstiger Informationendie Services weder zur Bege- hung, Auskünfte noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie wird in seinem Verantwortungsbereich die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhafterfor- derlichen Massnahmen treffen, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistum zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht zugehörige Benutzer oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäreDritte erfolgt. Dies gilt insbesondereinsbesondere in Bezug auf die Tatbestände der unerlaubten Glücksspiele, soweit TUI nachweistder Geldwäsche- rei sowie der Verbreitung und des Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, dass von sogenannter harter Pornographie, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierungen gemäss schweizerischem Straf- gesetz. Erfordert die gewünschte Nutzung der Services von Gesetzes wegen eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines SchadensAltersprüfung, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätteso ist zusätzlich eine schriftliche Einwilligung von event assist erforderlich. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen Weiter erlaubt event assist keinen Versand von unerwünschten Mas- sen-Werbesendungen (Spam). Der Betrieb von Open Relays ist nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührterlaubt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist verpflichtet, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe event assist für Ansprüche schad- los zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungenhalten, die keine Pauschalreisen sindgegen diese erhoben werden, werden diese Fristen weil der Kun- de oder einer seiner Arbeitnehmer oder ihm zugehörigen Benutzer den Service in Verletzung dieses Vertrages benützt oder diesen für kriminelle Aktivitäten missbraucht hat. Der Kunde informiert event assist sofort über ihm zur Kennt- nis gelangende Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software sowie insbeson- dere auch über Fälle von rechts- oder vertragswidriger Ver- wendung der Services durch die dem Kunden zugehörigen Benutzer sowie durch nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtautorisierte Dritte (z. X. Xxxxxx). Dies gilt auch, soweit Es liegt in der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben Verantwortung des Kunden, haftet TUI die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Software oder die durch event assist vermieteten Anlagen und Software, welche für die Nutzung der Services eingesetzt werden sowie die hierzu eingesetzten Daten inkl. Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Beschädigung und Verlust zu schüt- zen. event assist ist für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter FristversäumnisKunden in diesem Zusammen- hang entstehende Schäden nicht haftbar. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht Wurden keine Pflicht von TUI zur Beratung Ver- einbarungen über ArtBackupleistungen getroffen, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenist der Kunde für die Daten vollumfänglich selber verantwortlich. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Agb’s Für Graffik Und Drudkdienstleistungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Die für die Einrichtung des Zugangs des Kunden gemäß Ziffer 5.1 erforderlichen Daten sind aktuell zu halten (z. B. bei Änderung der Daten des Ansprechpartners, der die Registrierung durchgeführt hat, Änderungen am Kontaktdatenblatt Marktkommunikation) sind der Creos unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat TUI die nach Ziffer 5.1 erforderlichen Daten geheim zu halten und der Creos unverzüglich mitteilen, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte von derartigen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben. Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxx über einen vermuteten Missbrauch der Zugangsdaten zum Partnerportal unverzüglich per E-Mail zu informieren, um eine Sperrung des Zugangs zum Partnerportal zu veranlassen. Der Kunde haftet auch für ihn erkennbare Fehler Dritte, die befugt oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen unbefugt Leistungen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche den Zugang des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht nutzen oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäregenutzt haben. Dies gilt insbesonderenicht, soweit TUI nachweistwenn der Kunde eine unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er eine unverzügliche Anzeige solche Nutzung durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen Dritte nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtzu vertreten hat. Der Kunde wird verpflichtet sich, das Partnerportal nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Eingriffe in seinem eigenen Interesse gebetenTelekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 TKG vorzunehmen. Aktivitäten des Kunden, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen die über die im Hinblick auf Rahmen einer üblichen Nutzung des Partnerportals vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten hinausgehen, insbesondere solche Aktivitäten, die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisendarauf abzielen, die Nutzung des Partnerportals für andere Kunden zu erschweren oder das Partnerportal funktionsuntauglich zu machen, sind unzulässig und lösen Unterlassungsansprüche aus. Eine vertragliche Hierzu zählen insbesondere Aktivitäten, die die physikalische oder logische Struktur des Partnerportals über das Maß der vorgesehenen Nutzung hinaus beeinträchtigen können und/oder gesetzliche Verpflichtung zu einer ungewöhnlich hohen Auslastung des Partnerportals führen können. Wenn solche Aktivitäten eines Kunden zur Mängelanzeige gegenüber darauf abzielen, das Partnerportal funktionsuntauglich zu machen oder dessen Nutzung zu erschweren, behält sich Creos eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung vor. Es ist untersagt, das Partnerportal oder einzelne Seiten des Partnerportals mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame oder iFrame) einzubinden und/oder darzustellen. Des Weiteren ist es untersagt, Daten aus dem Anbieter bleibt hiervon unberührtPartnerportal mittels technischer Hilfsmittel (bspw. Crawler, Spider etc. 2.2 Handelt ) zu kopieren (sog. Screenscraping) und weiterzuverarbeiten. Dem Kunden ist es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreiseuntersagt, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigtUrheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Angaben in den Inhalten des Partnerportals zu verändern und/oder zu beseitigen. Die Kunden sind dafür verantwortlich, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich im Partnerportal einsehbare und von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher WeiterleitungCreos gespeicherte Informationen (wie z. B. Zeitreihen, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte technische Mengenermittlungen und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten TouristikleistungenRechnungsdokumente), die keine Pauschalreisen sindsie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem vom Partnerportal unabhängigen Speichermedium zu archivieren. Dem Kunden ist es untersagt in sonstiger Weise störend in den Betrieb des Partnerportals einzugreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der Server-Infrastruktur von Creos herbeigeführt werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenkönnte. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit XxXxxx ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Bei der nomadischen Nutzung der Internet- und mobile-Telefonie ist der Kunde verpflichtet, in den Kontoeinstellungen auch bei temporärer Nutzung stets den aktuellen Standort einzutragen. Bei Abo’s welche Unlimitiert sind, gilt das «Fair Use» Prinzip. Datenpakte, SM und/oder Sprachminuten in der Schweiz oder im Ausland dürfen das doppelte der Standartmenge nicht überschreiten. Bei einmaligem Vorkommen wird SoEasy keine weiteren Massnahmen ergreifen. Bei andauerndem Überschreiten der «Fair Use» Limitten behält sich XxXxxx vor den Kunden nach einer 30 tägigen Vorankündigung auf ein höheres Abo zu migrieren oder den Vertrag auf Ende des nächsten Monates zu kündigen. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler verpflichtet sich, XxXxxx jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekanntzugeben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, per Mail oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich in Briefform mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Kunden im Rahmen eines Auftrages, Werkvertrages oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendatenanderen vertraglichen Beziehung beigezogene Dritte. Bei der Bentzung der Dienstleistungen, sonstiger Informationenverpflichtet sich der Kunde die einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise wie namentlich diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze, namentlich des Datenschutzes, Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht vollständige Ausführung zur Erfüllung von Vermittlungsleistungen strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt auch das Versenden von Massensendungen oder Werberundschreiben via E-Mail (Spam), an Empfänger, die nicht ausdrücklich den Erhalt der Mitteilungen gewünscht haben. SoEasy kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden verpflichten, selbst Massnahmen zu treffen. Nach Vorankündigung hat der Kunde den Mitarbeitern von SoEasy oder im Namen von SoEasy beauftrage Dritte, sofern es die Erhaltung der Dienstqualität erfordert, Zugang zu den von SoEasy zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu gewähren oder zu denjenigen Anlagen, die zur Nutzung der SoEasy Dienstleistungen verwendet werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von SoEasy notwendig sind. Der Kunde verpflichtet sich, XxXxxx sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen)Hacker) zu informieren. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitDer Kunde verpflichtet sich, die auf einer vorsätzlichen Rechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich (online per E-Mail oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger SchädenBrief) zu rügen, ansonsten gilt die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtRechnung als akzeptiert. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenihm bzw. Eine vertragliche seinen Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung(en) sowie Identifikations- und Authentifikationssicherung(en) vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde und/oder gesetzliche Verpflichtung des einer seiner Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, SoEasy umgehend hiervon zu informieren. Der Kunde wird jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von SoEasy betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von SoEasy unbefugt einzudringen. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreisebereitgestellten Daten, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigtInhalte und/oder Informationen geltend, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmenist SoEasy berechtigt, die Daten, Inhalte und/oder Informationen ganz oder vorläufig zu sperren. TUI SoEasy wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzendiesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmässigkeit der Daten, Inhalte und/oder Informationen nachzuweisen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Kommt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeitdieser Aufforderung nicht nach, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungenist SoEasy berechtigt, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtentsprechenden Daten zu löschen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche BestimmungenSchadenersatzforderungen bleiben vorbehalten. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweistSie sind dafür verantwortlich, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige die von Ihnen angegebenen Zahlungsinformationen korrekt sind. Sobald Zahlungsanweisungen von der Isbank ausgeführt wurden, können Transaktionen nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäremehr rückgängig gemacht werden. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweistSie sind verpflichtet darauf zu achten, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels Transaktionsdaten nicht von Dritten ausgespäht werden können. Unter Umständen haften Sie bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50 für Verluste, wenn der Verlust aus unautorisierten Transaktionen herrührt, die aufgrund der Nutzung von verlorengegangenen, gestohlenen oder anderweitig abhandengekommenen Transaktionsdaten durchgeführt wurden oder der Verringerung eines Schadens, z.B. Verlust aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung von Transaktionsdaten durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätteSie entstanden ist. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Ihre Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenVerluste aus einer nicht autorisierten Transaktion ist nicht auf einen Höchstbetrag von EUR 50 begrenzt, TUI auf besondere Bedürfnisse wenn Sie arglistig gehandelt haben oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei zu der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich missbräuchlichen Verwendung von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI Transaktionsdaten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnisbeigetragen haben. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden In diesen Fällen haften Sie für den gesamten Schaden, der durch die nicht autorisierte Transaktion entsteht. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, ohne darauf beschränkt zu sein, wenn Sie Uns nicht unverzüglich über den Verlust der Transaktionsdaten in Kenntnis setzen oder Sie die Transaktionsdaten nicht sicher aufbewahren oder diese gegenüber Dritten offenlegen. In dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht unwahrscheinlichen Fall, dass Sie eine nicht autorisierte oder eine fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte gesendete oder empfangene Zahlung als Folge der Verwendung von TUI RUUT bemerken, benachrichtigen Sie uns unverzüglich unter xxxxxxx@xxxxxxx.xxx. Wenn Ihnen bekannt wird, dass der Empfänger der Zahlung mehr als den Transferbetrag erhalten hat, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit Vorkehrungen für eine zeitnahe Rückerstattung der Überzahlung durch den Empfänger getroffen werden können. Wenden Sie sich auch an uns, wenn Sie der Meinung sind, dass unsererseits Fehler bei der Zahlungsabwicklung gemacht wurden. Sie erklären sich damit einverstanden, RUUT nicht für illegale Aktivitäten zu verwenden. Die Isbank behält sich das Recht vor, verdächtige Aktivitäten oder als Reaktion auf Beschwerden oder gemeldete Verstöße zu untersuchen. Bei der Untersuchung einer solchen Aktivitätbehält sich die Isbank das Recht vor, mutmaßliche illegale Aktivitäten an jede zuständige Person oder Stelle zu melden und diesen alle relevanten Informationen, einschließlich persönlicher Daten, zur Beratung über ArtVerfügung zu stellen, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungensoweit dies gesetzlich zulässig ist. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugebenzu erklären. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, Nach seiner Reise kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machenKunde dem Anbieter eine weitere Mängelrüge in schriftlicher Form schicken. Anschrift und Telefonnummer des Anbieters findet der Kunde in seinen Reiseunterlagen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Vermittlungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit Inaxas AG ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Bei der nomadischen Nutzung der Internettelefonie ist der Kunde verpflichtet, in den Kontoeinstellungen auch bei temporärer Nutzung stets den aktuellen Standort einzutragen. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler verpflichtet sich, Xxxxxx AG jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich in Briefform mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Kunden im Rahmen eines Auftrages, Werkvertrages oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendatenanderen vertraglichen Beziehung beigezogene Dritte. Bei der Benützung der Dienstleistungen, sonstiger Informationenverpflichtet sich der Kunde die einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise wie namentlich diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze, namentlich des Datenschutzes, Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht vollständige Ausführung zur Erfüllung von Vermittlungsleistungen strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt auch das Versenden von Massensendungen oder Werberundschreiben via E-Mail (Spam), an Empfänger, die nicht ausdrücklich den Erhalt der Mitteilungen gewünscht haben. Inaxas AG kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden verpflichten, selber Massnahmen zu treffen. Nach Vorankündigung hat der Kunde den Mitarbeitern von Inaxas AG oder im Namen von Inaxas AG beauftrage Dritte, sofern es die Erhaltung der Dienstqualität erfordert, Zugang zu den von Inaxas AG zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu gewähren oder zu denjenigen Anlagen, die zur Nutzung der Inaxas AG Dienstleistungen verwendet werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Inaxas AG notwendig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxxx AG sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen)Hacker) zu informieren. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitDer Kunde verpflichtet sich, die auf einer vorsätzlichen Rechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich (per E-Mail oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger SchädenBrief) zu rügen, ansonsten gilt die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtRechnung als akzeptiert. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenihm bzw. Eine vertragliche seinen Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung(en) sowie Identifikations- und Authentifikationssicherung(en) vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde und/oder gesetzliche Verpflichtung des einer seiner Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, Inaxas AG umgehend hiervon zu informieren. Der Kunde wird jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Inaxas AG betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Inaxas AG unbefugt einzudringen. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreisebereitgestellten Daten, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigtInhalte und/oder Informationen geltend, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmenist Inaxas AG berechtigt, die Daten, Inhalte und/oder Informationen ganz oder vorläufig zu sperren. TUI Inaxas AG wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzendiesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmässigkeit der Daten, Inhalte und/oder Informationen nachzuweisen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Kommt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeitdieser Aufforderung nicht nach, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungenist Inaxas AG berechtigt, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtentsprechenden Daten zu löschen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche BestimmungenSchadenersatzforderungen bleiben vorbehalten. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 In Zwei- und Mehrfamilienhäusern überlässt die DGN den HÜP dem Kunden nicht zur alleinigen, sondern zur gemeinschaftlichen Nutzung mit anderen bestehenden oder zukünftigen Kunden, die im Versor- gungsbereich des betreffenden Hausübergabepunktes die Leistung der DGN in Anspruch nehmen können. Der Kunde ist verpflichtet, anderen Interessenten im Versorgungsbereich des HÜPs Gelegenheit zu geben, ebenfalls als Kunde der DGN den HÜP zu nutzen, wobei die durch die gemeinschaftliche Nutzung anfallenden Kosten angemessen auszuglei- chen sind. Art und Lage des Hausanschlusses sowie dessen Änderung werden nach Anhörung des Kunden und unter Wahrung seiner berech- tigten Interessen entweder von der DGN oder durch deren Beauftragte bestimmt. Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der DGN und stehen in deren Eigentum oder werden über die DGN von Dritten dem Kunden zur Nutzung überlassen. Dabei entsteht jedoch kein Vertragsverhältnis zwi- schen diesen Dritten und den Kunden der DGN. Die Kunden oder Haus- eigentümer erlangen kein Eigentum am Hausanschluss. Hausanschlüsse werden ausschließlich durch die DGN oder deren Beauftragte herge- stellt, unterhalten, erneuert, abgetrennt und beseitigt. Die Hausan- schlüsse müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Der Kunde bzw. Hauseigentümer hat TUI die baulichen Voraussetzungen für ihn erkennbare Fehler die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Ein- wirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder Mängel vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Fehlen von Plomben, ist der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung DGN unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht Werden Mängel in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wärebereitgestellten internen Hausverkabelung trotz wieder- holter Aufforderungen durch die DGN vom Hauseigentümer oder Kun- den nicht beseitigt, so ist die DGN berechtigt, ohne Einhaltung von Fristen die Versorgung einzustellen und den Vertrag zu kündigen. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI Voraussetzung für die Möglichkeit zur Behebung Bereitstellung der Dienste der DGN ist der An- schluss des Mangels oder Gebäudes an das Glasfasernetz der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden DGN („Glasfaserhausan- schluss“) sowie die erforderliche interne Verkabelung im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus Gebäude vom HÜP bis zum ONT in der Verletzung Wohnung des Lebens, des Körpers Kunden. Können die DGN-Pro- dukte aufgrund eines fehlenden Gebäude- und Grundstücksnutzungs- vertrags oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtfehlender bzw. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen unzureichender Hausverkabelung im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtGebäude nicht bereitgestellt werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der DGN gemäß AGB. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Leistungsbeschreibung Produkte

Pflichten des Kunden. 2.1 (1) Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte listet alle seine Gasgeräte - Keine-Standard-Gasanwendungen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht Standard- Gasanwendungen - in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereAnlage 1 Gasgeräteübersicht vollständig auf und kennzeichnet die Gasanwendungen, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige die durch den Kunden TUI in Eigenregie und Verantwortung technisch angepasst werden. Aus den Erhebungsdaten müssen mindestens die Möglichkeit zur Behebung Anzahl der Gasgeräte und deren genaue Typbezeichnung hervorgehen. Die Erhebungsdaten sind dem Netzbetreiber gemäß Terminplan (vgl. Anlage 2) zu übersenden. Gasgeräte, die derzeit außer Betrieb genommen bzw. nicht installiert sind und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb genommen werden sollen, sind ebenfalls in der Gasgeräteübersicht aufzunehmen und entsprechend zu kennzeichnen. (2) Unabhängig von der Erhebung des Mangels Kunden ist der Netzbetreiber berechtigt, alle Gasanwendungen in der Kundenanlage zu erheben oder die Erhebung der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche Gasanwendungen des Kunden im Falle Rahmen einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtQualitätskontrolle zu überprüfen. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisendem Netzbetreiber hierzu Zutritt gewähren und den Netzbetreiber bei der Gasgeräteerhebung unterstützen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter Der Kunde ist vom Netzbetreiber vorab zu benachrichtigen. Das Zutrittsrecht nach § 19a Abs. 4 EnWG bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich (3) Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen technischen Anpassungen selbst oder durch eine dritte Partei fachgerecht und rechtzeitig zum technischen Umstelltermin gemäß Terminplan (vgl. Anlage 2) durchzuführen. Hierbei sind die allgemein anerkannten technischen Regeln sowie etwaige Herstellervorgaben einzuhalten. (4) Der Kunde legt dem Netzbetreiber einen, für einen unabhängigen Dritten prüfbaren und zur Vorlage an die zuständige Regulierungsbehörde, geeigneten Kostenvoranschlag über die Anpassungsmaßnahmen vor. Der Kostenvoranschlag hat die Kriterien nach Anlage 3 zu erfüllen. Der Kunde hat bei der vermittelten Touristikleistung Ermittlung der Kosten den Aspekt der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen. Sollten die vom Kunden beigebrachten Unterlagen aus Sicht der Regulierungsbehörde oder des Netzbetreibers nicht ausreichend sein um eine Pauschalreisedie Angemessenheit und Notwendigkeit der Kosten nachzuweisen, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt ist der Kunde verpflichtet, weitere Nachweise zu erbringen. Es werden die Kosten für technisch notwendige Anpassungsmaßnahmen im Sinne des § 19a EnWG anerkannt und durch den Netzbetreiber nach Ziffern 3 und 6 dieses Vertrages erstattet. Für hierüber hinausgehende Maßnahmen kann keine Kostenerstattung erfolgen. (5) Der Kostenvoranschlag ist entsprechend dem Anbieter Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxx 0 einzureichen. (6) Der Kunde übermittelt dem Netzbetreiber in regelmäßigen Abständen den Stand der Beschaffungs- und Anpassungsarbeiten seiner Gasgeräte gemäß Anlage 2. (7) Der Kunde unterstützt den Prozess der Kostenanerkennung mit der zuständigen Regulierungsbehörde. Hierzu gehört auch die MöglichkeitTeilnahme an möglichen Abstimmungsterminen mit dem Netzbetreiber bzw. der zuständigen Regulierungsbehörde. (8) Der Kunde steht gegenüber dem Netzbetreiber dafür ein, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte dass der in Rechnung gestellte Aufwand sachgerecht, notwendig und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit angemessen war und in der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungenin Rechnung gestellten Form angefallen ist. (9) Der Kunde verpflichtet sich, die keine Pauschalreisen sindUmstellungsbestätigung (Anlage 6) gemäß Terminplan (Anlage 2) dem Netzbetreiber vor dem technischen Umstelltermin zur Verfügung zu stellen. Hierbei bestätigt der Kunde, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit dass die Anpassungen der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI in der Anlage 1 aufgeführten Gasgeräte für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich Betrieb mit Erdgas-H fachgerecht und unter Einhaltung der allgemeinen anerkannten technischen Regeln sowie etwaiger Herstellervorgaben durchgeführt und umgesetzt wurden. Der Kunde listet alle seine noch nicht umgestellten Gasgeräte - Keine-Standard-Gasanwendungen und Standard-Gasanwendungen - in der Anlage 6 Umstellungsbestätigung vollständig auf und verpflichtet sich die notwendigen technischen Anpassungen selbst oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnisdurch eine dritte Partei fachgerecht durchzuführen um einen mangelfreien, ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb sowie unzulässige Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers sicher zu stellen. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung Hierbei sind die allgemein anerkannten technischen Regeln sowie etwaige Herstellervorgaben einzuhalten. Der Kunde informiert den Netzbetreiber umgehend über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungendie Anpassung der in der Anlage 6 aufgeführten Gasanwendungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Umrüstung Von Gasgeräten

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteileninsbesondere folgende Pflichten: 6.1. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitDer Kunde ist verpflichtet, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, vereinbarten Preise für die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtLeistungen der IN-telegence fristgerecht zu zahlen. 6.2. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetendie gemieteten TK-Einrichtungen und überlassenen Leistungen der IN-telegence be- stimmungsgemäß, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen sachgerecht und im Hinblick auf Rahmen der geltenden Gesetze nutzen und pfleglich behandeln. Zum Betrieb der TK-Einrichtungen wird er ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwenden, das von IN-telegence oder dem Hersteller der Endgeräte empfohlen wird. 6.3. Der Kunde wird IN-telegence bei der Installation der TK-Einrichtungen sowie der Erbringung von Leis- tungen angemessen unterstützen und insbesondere Lieferanten und sonstigen Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den erforderlichen Räumlichkeiten verschaffen. Dies gilt auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten. 6.4. Der Kunde wird des Weiteren dafür Sorge tragen, dass die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenBasisversorgung (z. X. Xxxxx) an der An- schaltadresse im laufenden Betrieb vorhanden ist. Eine vertragliche Der Kunde stellt sicher, dass der Standort bei der In- stallation und während der Vertragsdauer über ausreichende Elektrizität verfügt, hinreichend klimatisiert ist und gegen Feuer, Blitzschlag und Überspannung, Diebstahl, Vandalismus und unsachgemäße Hand- habung (Betriebsinhaltsversicherung und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtElektronikversicherung) ausreichend gesichert ist. Er wird die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandsetzung der TK- Einrichtungen auf eigene Kosten bereitstellen. 2.2 Handelt 6.5. Alle Instandsetzungsarbeiten an gemieteten TK-Einrichtungen dürfen nur von IN-telegence bzw. einem von ihr beauftragten Dritten durchgeführt werden, es sei denn, IN-telegence befindet sich bei mit der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler Besei- tigung von Mängeln in Verzug. 6.6. Die gemieteten TK-Einrichtungen dürfen nur mit Zustimmung von IN-telegence an einem anderen als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrtvereinbarten Standort aufgestellt werden. Dies gilt auchausdrücklich auch bezogen auf lokale Standorte innerhalb der Anschaltadresse. Dem Kunden ist es zudem untersagt, soweit die zur Verfügung gestellten End- geräte etc. ohne Zustimmung von IN-telegence gegen eigene Endgeräte etc. auszutauschen. Hält sich der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet nicht hieran, ist IN-telegence weder verpflichtet, die vereinbarten Leistungsmerkmale der vir- tuellen Telefonanlage im Netz von IN-telegence zur Verfügung zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kundenstellen, haftet TUI für noch Schäden und Störungen an den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des vom Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungeneigenverantwortlich eingesetzten TK-Einrichtungen zu beseitigen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Von der Grundstücksgrenze wird mittels einer geeigneten Verlegetechnik ein Schutzrohr in das Haus eingebracht. Dazu ist es in aller Regel notwendig, die Haus- oder Kellerwand zu durchbohren und mittels einer DIN gemäßen Hauseinführung ein Schutzröhrchen im Haus/Keller im Hausübergabepunkt (HÜP) enden zu lassen. Danach wird die Haus- oder Kellerwand fachmännisch durch die DGN versiegelt. Der HÜP wird im Haus oder Keller nach örtlichen Gegebenheiten und nach technischer Machbarkeit und in Abstimmung mit dem Hauseigentümer in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung installiert. In das Schutzröhrchen werden ein oder mehrere Glasfaserkabel eingeführt. Das Glasfaserkabel stellt die technische Verbindung zwischen dem Verteilpunkt der DGN und der jeweiligen Liegenschaft her. Der HÜP verbindet die Hausinstallation mit dem Breitbandnetz von der DGN. Der HÜP wird in dem Haus, in dem der Kunde die Leistung nutzt, installiert. Die DGN bestimmt die technisch geeignete Stelle auf dem Grundstück/innerhalb des Gebäudes, an welcher der Hausanschluss/Hausübergabepunkt installiert wird. Für die Erbringung des Hausanschlusses vereinbart der Kunde mit von der DGN benannten Servicepartner(n) einen Errichtungstermin. Die DGN überlässt gegebenenfalls den Hausübergabepunkt dem Kunden nicht zur alleinigen Nutzung, sondern zur gemeinschaftlichen Nutzung mit anderen Kunden und mit zukünftigen Interessenten, die im Versorgungsbereich des betreffenden Hausübergabepunktes die Leistung von der DGN in Anspruch nehmen können. Der Kunde ist verpflichtet, anderen Interessenten im Versorgungsbereich des Hausübergabepunktes Gelegenheit zu geben, ebenfalls als Kunde von der DGN den Hausübergabepunkt zu nutzen Art und Lage des Hausanschlusses sowie dessen Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen entweder von der DGN oder durch deren Beauftragte bestimmt. Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der DGN und stehen in deren Eigentum oder werden über die DGN von Dritten dem Kunden zur Nutzung überlassen. Dabei entsteht jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und den Kunden der DGN. Die Kunden erlangen dadurch kein Eigentum am Hausanschluss. Hausanschlüsse werden ausschließlich durch die DGN oder deren Beauftragte hergestellt, unterhalten, erneuert, abgetrennt und beseitigt. Die Hausanschlüsse müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Der Hausanschlussnehmer hat TUI die baulichen Voraussetzungen für ihn erkennbare Fehler die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder Mängel vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Fehlen von Plomben, ist der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung DGN unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht Werden Mängel in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wärebereitgestellten Hausverkabelung trotz wiederholter Aufforderungen durch die DGN vom Hauseigentümer oder Kunden nicht beseitigt, so ist die DGN berechtigt, ohne Einhaltung von Fristen die Versorgung einzustellen und den Vertrag zu kündigen. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI Voraussetzung für die Möglichkeit zur Behebung Bereitstellung der Dienste der DGN ist der Anschluss des Mangels oder Gebäudes an das Glasfasernetz der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden DGN („Glasfaserhausanschluss“) sowie die erforderliche Verkabelung im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus Gebäude vom Hausübergabepunkt (HÜP) bis zum Netzabschlussgerät (ONT). Können die Produkte der Verletzung des Lebens, des Körpers DGN aufgrund eines fehlenden Gebäude- und Grundstücksnutzungsvertrags oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtfehlender bzw. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen unzureichender Hausverkabelung (NE4) im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenGebäude nicht bereitgestellt werden, wird der ONT direkt neben dem HÜP realisiert bzw. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtes besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der DGN gemäß AGB (vgl. Ziff. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Pflichten des Kunden. 2.1 3.1 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie vertraglich vereinbart verwenden. Er holt erforderliche, behördliche Genehmigungen rechtzeitig ein. Dies gilt insbesondere für erforderliche Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und/oder zum Einleiten von Fäkalien in den Kanal. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen. 3.3 TOI TOI & DIXI darf den Mietgegenstand jederzeit besichtigen und technisch untersuchen oder untersuchen lassen. 3.4 Der Kunde sichert den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Sollte eines der genannten Ereignisse eintreten so unterrichtet der Kunde TOI TOI & DIXI unverzüglich darüber; das gilt auch dann, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat. 3.5 Werden die Vertragsgegenstände umgestoßen oder fallen wegen unzureichender Sicherung um und müssen daher neu aufgestellt und gereinigt werden, so trägt der Kunde die Kosten hierfür. Gleiches gilt für mögliche Folgeschäden. 3.6 Der Vertragsgegenstand ist an dem zwischen Kunde und TOI TOI & DIXI vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des vereinbarten Standorts. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht ohne vorherige Genehmigung in Textform von TOI TOI & DIXI gestattet. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes ins Ausland ist nicht gestattet. Der neue Standort ist bei Einholung der Genehmigung mitzuteilen. 3.7 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. 3.8 Wird ein Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand und evtl. Zubehör werden nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen. 3.9 Sollten Dritte den Vertragsgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an ihm geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, TOI TOI & DIXI hierüber durch Telefax oder Einschreiben mit Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab – soweit möglich – den oder die Dritten auf das Eigentum von TOI TOI & DIXI hinzuweisen; wird ein solcher Hinweis erteilt, sowird TOI TOI & DIXI hierüber sofort informiert. Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben TOI TOI & DIXI sämtliche Kosten zur Wiedererlangung des Vertragsgegenstandes zu ersetzen, sofern er die oben aufgeführten Maßnahmen zu vertreten hat; das beinhaltet auch die Zahlung von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise Rechtsverfolgungskosten sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden angemessener Vorschüsse hierauf. 3.10 Der Entsorgungsservice im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen der Toilettenwagenvermietung findet – sofern nicht - bei Schäden aus individuell etwas anderes vereinbart wurde – einmal pro Woche statt; den Zeitpunkt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtLeistung legt TOI TOI & DIXI fest. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenist verpflichtet, TUI den Zugang zu den Mietgegenständen mit Sanitäreinrichtungen bis auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen i5 m Hinblick auf für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenLeistung seitens TOI TOI & DIXI als erbracht. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtBeanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen. 2.2 Handelt es sich bei 3.11 Erforderliche Versorgungsanschlüsse stellt der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche BestimmungenKunde. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung 3.12 Die Kosten für Transport, Ladung und Entsorgungsservice trägt der vollen Geschäftsfähigkeit möglichKunde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Vermiet Und Servicegeschäfte

Pflichten des Kunden. 2.1 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbe- reitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftli- chen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Poppe + Potthoff bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lie- ferzeitpunkt übliche Kaufpreis von Poppe + Potthoff. Die Mitarbeiter sowie die Han- delsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Poppe + Potthoff sind nicht berech- tigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbe- stätigung bezeichneten Termin, hilfsweise mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fäl- lig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbeson- dere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente be- reits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kun- den beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grun- des wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Poppe + Potthoff oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zu- gesagte Deckung aus von Poppe + Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Der Kunde hat TUI sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für ihn erkennbare Fehler die umsatz- steuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Mängel Leistung erfüllt werden. Soweit Poppe + Potthoff deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Vermittlungstätigkeit Kunde Poppe + Potthoff ungeachtet weitergehender Ansprüche von Poppe + Potthoff uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der Poppe + Potthoff entstehenden Aufwendungen ein. 4. Poppe + Potthoff kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und unge- achtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenfreiem Ermessen auf die zur Zeit der Zah- lung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden An- sprüche verrechnen. 5. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche Gesetzliche Rechte des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweitzur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Poppe + Potthoff, als TUI nachweistzur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht zur Aus- setzung der ihm obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereWiderklagen werden ausgeschlossen, soweit TUI nachweistes sei denn, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche Gegenforderung des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden gegen Poppe + Potthoff auf dieselbe Währung lautet, aus der Verletzung eigenem Recht des Lebens, des Körpers Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen rechtskräftig fest- gestellt ist oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtPoppe + Potthoff aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine an- gemessene Absicherung angeboten hat. 6. Der Kunde wird ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Internationalen Verkaufsbe- dingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der Incoterms® 2010 und auf- grund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweige- rung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenÜbereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtaufhebt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen7. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde dem Anbieter die Möglichkeiterneute Verwendung, vor Ort Abhilfe stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Poppe + Potthoff an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche betreiben oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungenanderweitig sicherzustellen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: International Sales Conditions

Pflichten des Kunden. 2.1 20.1 Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, wird der Kunde BRANDMAUER IT von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 20.2 Der Kunde hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitist verpflichtet, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtZugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Kunde wird ist verpflichtet, diese so aufzubewahren, dass der Zugriff durch un- befugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszu- schließen. Der Kunde ist verpflichtet, BRANDMAUER IT unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist bzw. unbefugte Dritte sich sonst irgendwie Zugang zum Server verschafft haben. 20.3 Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem von BRANDMAUER IT zur Verfü- gung gestellten Speicherplatz speichern und in seinem eigenen Interesse gebetendas Internet einstellen wird, TUI auf besondere Bedürfnisse deren Spei- cherung, Bereitstellung, Veröffentlichung und / oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisensonstige Nutzung gegen das gel- tende Recht, insbesondere Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kenn- zeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung Ein Verstoß des Kunden gegen die genannte Verpflichtung berechtigt BRANDMAUER IT zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon außerordentlichen Kündi- gung. 20.4 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine vorgenannten Pflichten, ist er zur Unterlas- sung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des BRANDMAUER IT entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von BRAND- MAUER IT von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, BRANDMAUER IT von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von BRAND- MAUER IT, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündi- gung, bleiben unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 2.1 Honorar: Soweit nicht anders bestimmt ist, sind die im Design-Vertrag vereinbarten Honorare Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten sind. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf das Honorar. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, sind für die Berechnung die Maßstäbe zugrunde zu legen, die durch den Hauptauftrag festgesetzt sind. Der Kunde Designer hat TUI für ihn erkennbare Fehler oder Mängel Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die er bei der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenAbwicklung des Auftrages vernünftigerweise eingehen musste. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben Eine Reisetätigkeit des Designers und die Vergabe von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte Fremdleistungen muss zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Fremdaufträge vergibt der Designer im Namen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie auf Kosten des Auftraggebers. Im Fall einer Reise stehen dem Designer neben den Reisekosten auch die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen)üblichen Reisespesen zu. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden Die Honorare sind bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in Ablieferung der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondereArbeiten und Erhalt der Honorarnote fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hättenichts anderes bestimmt ist. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist das Teilhonorar jeweils bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührtAblieferung und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebetenDesigner ist berechtigt, TUI auf besondere Bedürfnisse Abschlagszahlungen entsprechend des erbrachten Arbeitsaufwandes zu verlangen. Auslagen und Kosten sind bei Erhalt einer hierüber angefertigten Rechnung fällig. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisenrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auchDem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer alle erforderlichen und sachdienlichen Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen und ihn über den aktuellen Stand der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber Projektentwicklung auf dem Anbieter geltend machen willLaufenden zu halten. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet Während der Auftragsdauer ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer über den Beizug eines anderen Designers zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungeninformieren. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Design Agreement

Pflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde hat TUI ist verpflichtet, die Dienste der iNo- des sachgerecht zu nutzen. Er ist insbeson- dere verpflichtet: • Die vereinbarten Entgelte entsprechend der bezogenen Leistungen und der jeweils gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen. • Die Zugriffe auf die Dienste der iNodes nur vertragsgemäss zu nutzen und rechtswidri- ge Handlungen irgendwelcher Art zu unter- lassen. Dies beinhaltet auch die vom Kun- den zu treffende Vorsorge, dass durch die Nutzung der Email-Dienste der iNodes kei- ne Verstösse gegen Schutzgesetze zuguns- ten Dritter sowie straf- und ordnungsrecht- liche Bestimmungen erfolgen. Der Kunde trifft des weiteren Massnahmen, dass Be- stimmungen des Jugendschutzes eingehal- ten werden. Die Verantwortung über den Inhalt der über iNodes versandten Emails liegt ausschliesslich beim Kunden. Insbe- sondere dürfen E-Mails nur an Abonnenten verschickt werden, die den Dienst aus- drücklich bestellt haben. • Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen so- wie die behördliche Erlaubnis zu beschaf- fen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für ihn das Nutzen von Diensten der iNodes er- forderlich sein sollten. • Den anerkannten Grundsätzen der Datensi- cherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten beziehungs- weise unverzüglich zu ändern oder Ände- rungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. • iNodes erkennbare Fehler Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen (Störungsmel- dung). • im Rahmen des Zumutbaren alle Massnah- men zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung Stö- rung erleichtern oder beschleunigen. • iNodes unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Geschäfts- sitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige wesentliche Umstände, die rechtliche Folgen auf das Vertragsverhältnis mit iNodes haben könn- ten, mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenVerstösst der Kunden gegen obgenannte Pflichten, sonstiger Informationenist iNodes berechtigt, Auskünfte das Vertrags- verhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kün- digen und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen)Dienstleistungen solange ent- schädigungslos zu sperren, bis die entspre- chenden Bedingungen wieder eingehalten werden. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch iNodes hat ausserdem Anspruch ge- gen den Kunden TUI auf Ersatz aller Schäden, die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden ihr aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtobgenannter Pflichten entstanden sind. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. 2.1 a) Der Kunde hat TUI die ihm übergebenen Anleitungen samt Sicherheitsbedingungen zu beachten. b) Waren, die ausschließlich für ihn erkennbare Fehler den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, darf der Kunde unge- schultem Personal nicht zugänglich machen oder überlassen. c) Im Falle des Weiterverkaufs oder der Überlassung der Ware ist der Kunde verpflichtet, dieselben Haf- tungsbeschränkungen wie unter vorstehender Ziffer 10) mit seinem Kunden oder Übernehmer zu verein- baren. a) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung des Kaufpreises Eigentum des Unterneh- mens. b) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehalts- ware nimmt der Kunde für das Unternehmen vor, oh- ne dass für Letztere daraus Verpflichtungen entste- hen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung o- der Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Unternehmen gehörenden Waren, steht dem Unternehmen der dabei entstehende Miteigen- tumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeite- ten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbin- dung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde dem Unternehmen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten o- der vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache eingeräumt und diese unentgeltlich für das Unternehmen verwahrt. c) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbe- haltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werkliefe- rungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiter- veräußerung auf das Unternehmen übergeht. Zu an- deren Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forde- rungen des Unternehmens aus dem Geschäftsver- hältnis an das Unternehmen abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Ab- nehmer weiterveräußert wird. Auf Verlangen des Un- ternehmens ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an das Unternehmen bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für das Un- ternehmen bestehenden Sicherheiten deren Forde- rung insgesamt um mehr als 20 %, so ist das Unter- nehmen auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung des Kunden beeinträchtigten Drit- ten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Xxxx des Unternehmens verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde das Unternehmen sofort benachrichtigen. Bei vertragswid- rigem Verhalten des Kunden ist das Unternehmen be- rechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Vorbehaltsguts durch das Unter- nehmen liegt kein Rücktritt vom Vertrag. a) Die Lieferung ist unverzüglich nach Erhalt – soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist – auf Mängel zu untersuchen. Ein Mangel ist dem Unternehmen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt bei offensichtlichen Mängeln keine unverzügli- che Mängelrüge, verliert der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilenKunde sein Recht auf Gewährleistung. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte Falls keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche auf dem Emp- fangs-, Lieferschein oder unvollständige Angaben von persönlichen KundendatenFrachtbrief vermerkt wer- den. Die Prüfung ist in diesem Fall zum ehest mögli- chen Zeitpunkt nachzuholen, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen ebenso die eventuelle Mängelanzeige. b) Maßnahmen des Unternehmens zur Schadensminde- rung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Ver- handlungen über eine vermittelte Pauschalreise Beanstandung verzichtet das Unternehmen nicht auf den Einwand, dass die Män- gelanzeige des Kunden nicht rechtzeitig, sachlich un- begründet oder sonst ungenügend war. c) Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus der Sphäre des Kunden stammen und insbeson- dere auf einem der nachfolgenden Gründe beruhen: unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehler- hafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung der Anleitungen, ungeeignete Betriebsmittel oder Er- satzteile, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektri- sche Einflüsse, Einsatz nicht bestimmungsgemäßer Futter- und Fördermittel. d) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Ver- schleißteile, sofern der Mangel durch die Verwendung des Teiles über die Zeit entsteht (Verschleiß), sowie mögliche geringfügige Strukturabweichungen von verzinkten, beschichteten und lackierten Teilen, Krat- zer und Deformierungen, die keinen Einfluss auf die Funktion oder Lebensdauer des Produktes haben. e) Für Werkstoffmängel, die bei der Verarbeitung des Werkstoffes durch das Unternehmen nach dem Stand der Technik in dem Zeitpunkt, in dem sie das Produkt in Verkehr brachte, nicht vollständige Ausführung erkannt wurden, leistet das Unternehmen keine Gewähr. Der Ersatz von Vermittlungsleistungen (z.B. Mangel- folgeschäden ist ebenso ausgeschlossen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach heutigem Stand der Technik nicht vorgenommene Buchungen möglich ist, Produkte und Anlagen für den landwirtschaftlichen, industriellen oder Reservierungen)ge- werblichen Bereich so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Unterbleibt Dies gilt ausdrücklich auch für jede gelieferte Soft- ware. Dementsprechend übernimmt das Unterneh- men einzig Gewähr dafür, dass die gelieferten Pro- dukte im Sinne der Anleitungen grundsätzlich brauchbar sind. Die konzipierten und zugesagten Funktionen sind erst bei Vollbetrieb der Anlage ge- währleistet. Leistungen, die in der Auftragsbestäti- gung des Unternehmens nicht schriftlich angeführt sind, gelten als nicht zugesagt. f) Wird eine Mängelanzeige schuldhaftWare von dem Unternehmen aufgrund von Konstruktionsangaben, entfallen Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Unternehmens nur auf die bedingungsgemäße Ausführung, jedoch nicht auf Funktion und sonstige Bestimmungen. g) Bei Verkauf gebrauchter Waren sowie bei Übernah- me von Reparaturaufträgen übernimmt das Unter- nehmen keine Gewähr. h) Das Recht des Kunden, den Mangel selbst zu besei- tigen und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, ist ausgeschlossen. i) Soweit Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung vor Ort durchgeführt werden, kann das Unternehmen Fahrtkosten und sonstigen Mehraufwand in Rech- nung stellen. j) Das Unternehmen kann die Gewährleistung verwei- gern, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflich- tungen, darunter seine Pflicht zur rechtzeitigen Kauf- preiszahlung, nicht erfüllt. k) Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als TUI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in wegen Sachmängeln verjäh- ren nach einem Jahr. l) Die Verjährung der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden Mängelansprüche wird im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitNacherfüllung nur hinsichtlich derjenigen Teile gehemmt, die auf einer vorsätzlichen von der Nacherfüllung betroffen waren. a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Unter- nehmens. c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ein- schließlich dieser AGB ganz oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI teilweise unwirk- sam sein oder deren gesetzlichen Vertretern werden, so wird hierdurch die Gültig- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen - bei Verletzung einer wesentlichen Pflichtteilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührtwirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. 2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. 2.3 Eine Buchung von durch TUI vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen