Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden. 4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 5. Springer kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. 10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung Zahlungs‑ sicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - – soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - – mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele Zah- lungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer OPTIBELT gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5VIII.‑5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer gegen- über OPTIBELT oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer OPTIBELT nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer OPTIBELT obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer OPTIBELT üblichen Verpackung abgegoltenab- gegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei kos- tenfrei über eines der von Springer OPTIBELT bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx OPTIBELT sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
54. Springer OPTIBELT kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden bestehen- den Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche An- sprüche von Springer OPTIBELT werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, begründet und ent- weder rechtskräftig festgestellt ist oder fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
76. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx OPTIBELT aus demselben Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten isthat. § 215 BGB findet keine Anwendung.
87. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme Inan- spruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen maß- geblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher gesetzli- cher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung Verweige- rung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
98. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer OPTIBELT an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx OPTIBELT ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx Ware oder Verpackung Verpackungsmaterial aufgrund abfallrechtlicher abfall- rechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenzurück- zunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob Zahlungsvorbe- reitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schrift- lichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Bartscher bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zur Zeit der Lieferung übliche Ab- gabepreis von Bartscher. Die Mitarbeiter sowie die Leistungen Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Springer abgenommen hat Xxxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung bezeichneten Termin und - soweit wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung Er- halt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraus- setzung und von dem Kunden insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware oder die Dokumente bereits übernommen oder Gelegenheit zu zahlenihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vermö- gen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden rechtferti- genden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer Bartscher oder gegenüber ge- genüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben An- gaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn soweit die von einem Kreditversicherer Kreditver- sicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Springer Bartscher nicht zu vertretenden vertreten- den Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, die Springer obliegenden Leistungen einschließlich Ware in das Ausland zu verbringen, die Verfügungsmacht über die Ware nicht auf Dritte zu übertragen, solange die Ware sich in Deutschland befindet, und alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und um- satzsteuerliche Behandlung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLieferung oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen zu erfüllen. Soweit Bartscher deutsche oder auslän- dische Zölle oder deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde Xxxxxxxxx ungeachtet weitergehender Ansprüche von Bartscher unein- geschränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEinwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der Bartscher ent- stehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer Bartscher kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet schiedsgerichtlicher oder gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenBart- scher, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme Übernahme der Ware, zur Aussetzung Aus- setzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen Bartscher auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt ist oder Bartscher aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf und schriftlich Bartscher die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-10. mitzu- teilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen entweder selbst oder durch eine von ihm schriftlich gegenüber Bartscher benannte Person zu übernehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 Incoterms 2020 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme Übernahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. aufhebt.
7. Der Kunde wird in Bezug auf die von dem Vertrag zurücktrittBartscher bezogene Ware keine Handlungen zusagen oder vornehmen, die nach den jeweils maßgeblichen Vorschriften insbe- sondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Ex- portkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein sol- cher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstim- mung mit Bartscher suchen.
8. Der Kunde wird die von Bartscher bezogene Ware weiter im Markt beobachten und Bartscher unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. Der Kunde wird Xxxx- xxxxx zudem unaufgefordert schriftlich informieren, wenn Xxxxxxxxx aufgrund von Vorschriften, die im Land des Kunden oder der von ihm veranlassten Verwendung der Ware gelten, besondere Melde-, Registrierungs- oder Informationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu be- achten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer Bartscher an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx be- treiben oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenanderweitig sicherzustellen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von DEPO be- zeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zur Zeit der Lieferung übliche Abgabepreis von DEPO. Die Mitarbeiter sowie die Leistungen Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Springer abgenommen hat DEPO sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten be- zeichneten Termin und - soweit wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig Zah- lung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und von dem Kunden insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware oder die Dokumente bereits übernommen oder Gelegenheit zu zahlenihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vermö- gen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer DEPO oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommtnach- kommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn soweit die von einem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Springer DEPO nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, die Springer obliegenden Leistungen einschließlich Ware in das Ausland zu verbringen, die Verfügungsmacht über die Ware nicht auf Dritte zu übertragen, solange die Ware sich in Deutschland befindet, und alle Vorausset- zungen und Nachweise für die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLieferung oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen zu erfüllen. Soweit DEPO deutsche oder ausländische Zölle oder deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde DEPO ungeachtet weitergehender Ansprüche von DEPO uneingeschränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sons- tige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEinwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der DEPO entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer DEPO kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet schiedsgerichtlicher oder gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenDEPO, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung Zurück- haltung der Zahlung oder der Abnahme Übernahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leis- tungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen DEPO auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder DEPO aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher schrift- licher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf und schriftlich DEPO die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-9. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen zu übernehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® Incoterms 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme Übernahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittaufhebt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
107. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer DEPO bezogene Ware keine Geschäfte eingehen Handlungen zusagen oder durchführenvornehmen, die nach den jeweils maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts Außenhandels- rechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx DEPO suchen.
8. Der Kunde wird die von DEPO bezogene Ware weiter im Markt beobachten und DEPO unver- züglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. Der Kunde wird DEPO zudem unaufgefordert schriftlich informieren, wenn DEPO aufgrund von Vorschriften, die im Land des Kunden oder der von ihm veranlassten Verwendung der Ware gelten, besondere Melde-, Registrierungs- oder Informationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Be- legvorhaltungspflichten zu erfüllen hat.
9. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die erneute Verwendung, stoffliche Ver- wertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von DEPO an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben oder anderweitig sicherzustellen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
83.1. Der Kunde ist verpflichtetstellt sicher und versichert, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittdass das System bei Servicebeginn funktionsfähig ist.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
103.2. Der Kunde wird in Bezug BTD bei der bei Erbringung der Services unterstützen, den BTD – Mitarbeitern insbesondere Zugang zu sämtlichen für die Problemlösung erforderlichen Dokumentationsunterlagen, Diagnoseprogrammen, Betriebssystemen, Dienst- und Anwendungsprogrammen verschaffen.
3.3. Beabsichtigt der Kunde, Änderungen am System vorzunehmen, so stimmt er diese rechtzeitig vorher mit BTD ab, um ihre Auswirkungen auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen vereinbarten Services festzustellen. BTD kann Services aussetzen, sofern Störungen auf nicht abgestimmte Änderungen des Systems zurückzuführen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
3.4. Verlegt der Kunde das System an einen anderen Standort oder durchführenin einen anderen Raum, so hat er dies der BTD mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. BTD ist berechtigt, die Servicevergütung und etwaige vereinbarten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten entsprechend anzupassen, falls durch die Verlegung für BTD ein erhöhter Aufwand entsteht. Befindet sich der neue Standort in einem anderen Land als der ursprüngliche Standort („Bestimmungsland“), richtet sich der Service nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sindder Verfügbarkeit im Bestimmungsland.
3.5. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, Bei Services vor Ort wird der Kunde schriftlich auf Wunsch von BTD folgende Leitungen kostenlos bereit stellen: Arbeitsraum einschließlich Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Steckdosen und Strom; Schaffung einer Zugangsmöglichkeit zum System; Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, welche die Tätigkeit der von BTD benannten Person betreffen könnten, insbesondere bezüglich Sicherheit und Gesundheit; Sicherstellung, dass die von der BTD benannten Personen bei Arbeiten an oder in der Nähe von potentiell gefährlichen Produkten stets eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenzweite Person zur Seite steht.
3.6. Der Kunde hat alle vertragsrelevanten Systemdaten regelmäßig ordnungsgemäß zu sichern und sie nach einem System-Totalausfall zu überprüfen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Parteien vereinbart haben, dass die Datensicherung von BTD vorzunehmen ist.
3.7. Der Kunde hat für eine angemessene, dem anerkannten Stand der Technik entsprechende, Sicherung des Systems vor physischen und virtuellen Zugriffen Dritter zu sorgen. Hierzu zählt auch die Änderung der werksseitig eingestellten Standardpassworte durch den Kunden. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Parteien vereinbart haben, dass entsprechende Maßnahmen von BTD zu erbringen sind.
3.8. Gibt BTD Passwörter und Zugangskennungen zum System auf Verlangen des Kunden an diesen heraus, ist der Kunde verpflichtet, diese geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte der Kunde diese Passwörter und Zugangskennung ändern, so ist er verpflichtet, der BTD die geänderten Daten unverzüglich mitzuteilen, sofern BTD diese zur Erbringung der Leistungen aus dem Servicevertrag benötigt. BTD wird die Passwörter und Zugangskennungen ebenfalls geheim zu halten. Eine Herausgabe und Zugänglichmachung an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
3.9. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das System bei Beginn des Servicevertrages die aktuelle Version oder die dieser vorhergehende Version der Software und / oder Firmware enthält. Andernfalls ist BTD berechtigt, den Service ganz oder in Teilen zu verweigern, bis die Software entsprechend aktualisiert ist. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.
3.10. Der Kunde kann die Aktualisierung gegen gesondert Vergütung bei BTD beauftragen oder im Rahmen der Services einen Software-Update-Service bestellen.
3.11. Der Kunde wird der BTD die Seriennummern der zu wartenden Hardware bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen und unverzüglich entsprechende Aktualisierungen mitzuteilen, wenn zu wartende Hardware des Systems ausgetauscht oder erweitert wird. BTD ist berechtigt, den Service zu verweigern, solange der Kunde es unterlässt, die Seriennummer der den Service betreffenden Hardwarekomponente(n) zu benennen, sofern eine Zuordnung der zu erbringenden Serviceleistung für BTD dadurch nicht in einem zumutbaren Maße möglich ist.
Appears in 1 contract
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von ABUS bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zur Zeit der Lieferung übliche Abgabepreis von ABUS. Die Mitarbeiter sowie die Leistungen Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Springer abgenommen hat ABUS sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und von dem Kunden insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware oder die Dokumente bereits übernommen oder Gelegenheit zu zahlenihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer ABUS oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn soweit die von einem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Springer ABUS nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, die Springer obliegenden Leistungen einschließlich Ware in das Ausland zu verbringen, die Verfügungsmacht über die Ware nicht auf Dritte zu übertragen, solange die Ware sich in Deutschland befindet, und alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLieferung oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen zu erfüllen. Soweit ABUS deutsche oder ausländische Zölle oder deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde ABUS ungeachtet weitergehender Ansprüche von ABUS uneingeschränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEinwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der ABUS entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer ABUS kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet schiedsgerichtlicher oder gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenABUS, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme Übernahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen ABUS auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder ABUS aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf und schriftlich ABUS die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen entweder selbst oder durch eine von ihm schriftlich gegenüber ABUS benannte Person zu übernehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme Übernahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittaufhebt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
107. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer ABUS bezogene Ware keine Geschäfte eingehen Handlungen zusagen oder durchführenvornehmen, die nach den jeweils maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-US- amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx ABUS suchen.
8. Der Kunde wird die von ABUS bezogene Ware weiter im Markt beobachten und ABUS unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. Der Kunde wird ABUS zudem unaufgefordert schriftlich informieren, wenn ABUS aufgrund von Vorschriften, die im Land des Kunden oder der von ihm veranlassten Verwendung der Ware gelten, besondere Melde-, Registrierungs- oder Informationspflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat.
9. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von ABUS an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben oder anderweitig sicherzustellen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung Zahlungsvorbe- reitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Preis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kos- tenfrei über eines der von SD Art bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. So- weit die Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von vier (4) Monaten nach Ver- tragsabschluss erfolgen soll, kann SD Art anstelle des vereinbarten Preises den zum Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt bei SD Art üblichen Preis berechnen. Soweit ein Preis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeit- punkt übliche Preis von SD Art. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von SD Art sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzu- nehmen.
2. Der zu zahlende Preis ist auf jeden Fall zu dem in der Rechnung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davondavon ein, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis Vertragsgegenstände und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlenihrer Unter- suchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen Forderun- gen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer SD Art oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende zu- treffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn soweit die von einem ei- nem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Springer SD Art nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die Springer obliegenden Leistungen einschließlich zollrecht- liche und umsatzsteuerliche Behandlung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLieferung und/oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden. Soweit SD Art deutsche oder ausländische Zölle und/oder Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde SD Art ungeachtet weitergehender Ansprüche von SD Art uneinge- schränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Vo- raussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEin- wand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der SD Art entstehen- den Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer SD Art kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher der Währung und ungeachtet ge- richtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen ge- gen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenSD Art, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der WareVertragsgegenstände, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforde- rung des Kunden gegen SD Art auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellt ist oder SD Art aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichen Vorlauf SD Art die Ware Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-11. mitzuteilen, die Vertragsge- genstände in den Fällen der Ziffer III.-5. zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen ent- weder selbst oder durch eine von ihm gegenüber SD Art benannte Person abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Geschäftsbe- dingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund auf- grund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung Verweige- rung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung Überein- stimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittaufhebt.
97. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer SD Art an den Kunden gelieferten Ware Vertragsgegenstände sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreibenbetreiben oder anderweitig sicherzustellen. Xxxxxxxx ist Dies gilt nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx bei der reinen Erbringung von Design- und/oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenDekorentwicklungen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Internationale Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender weiter gehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kunde verpflichtet, den verein- barten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Optibelt bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von Optibelt. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Optibelt sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schrift- lichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin, hilfsweise mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davonda- von ein, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlenihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insol- venzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer Optibelt oder gegenüber gegen- über Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer Optibelt nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachwei- se für die Springer obliegenden Leistungen einschließlich umsatzsteuerliche Behandlung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLieferung und/oder Leistung erfüllt werden. Soweit Optibelt deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde Optibelt ungeachtet weiter gehender Ansprüche von Optibelt uneingeschränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Vor- aussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduziertenEinwand der Verjährung, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenzugesagt und schließt auch den Ersatz der Optibelt entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer Optibelt kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenOptibelt, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistun- gen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossenaus- geschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen Optibelt auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder Optibelt aus demselben Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden Ab- mahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware Xxxx zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme In- anspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III. -5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln Re- geln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1VI. von dem Vertrag zurücktritt-1. aufhebt.
97. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute erneu- te Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer Optibelt an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx betreiben oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenanderweitig sicherzustellen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung Zahlungssi- cherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - – soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - – mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer Optibelt Material Handling gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5VIII. -5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen VerpflichtungenVerpflich- tungen, die gegenüber Springer Optibelt Material Handling oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer Optibelt Material Handling nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer Optibelt Material Handling obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer Optibelt Material Handling üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer Umsatz- steuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei kosten- frei über eines der von Springer Optibelt Material Handling bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx Optibelt Material Handling sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
54. Springer Optibelt Material Handling kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer Optibelt Material Handling werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten istist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung.
76. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung das Zurückbehaltungsrecht des Kunden wesentlich verletzt auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. Das Zurückbehaltungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und keine angemessene Absicherung angeboten hat soweit die der Geltendmachung des Zurück- behaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten istsind. § 215 BGB findet keine Anwendung.
87. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme Inan- spruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III. -4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
98. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer Optibelt Material Handling an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx Optibelt Material Handling ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx Ware oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
109. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer Optibelt Material Handling bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand Verbotstatbe- stand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx Optibelt Material Handling suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von IMA SCHELLING bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit die Leistungen Lieferung nicht innerhalb von Springer abgenommen hat vier (4) Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann IMA SCHELLING bei Liefe- rung von Ersatzteilen anstelle des vereinbarten Preises den zum Lieferzeitpunkt bei IMA SCHELLING üblichen Preis berechnen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von IMA SCHELLING. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von IMA SCHELLING sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - Termin, hilfsweise mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig von dem Kunden der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen sowie unabhän- gig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu zahlenihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer IMA SCHELLING oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer IMA SCHELLING nicht zu vertretenden vertre- tenden Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die Springer obliegenden Leistungen einschließlich umsatzsteuerliche Behandlung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLiefe- rung und/oder Leistung erfüllt werden. Soweit IMA SCHELLING deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrich- ten hat, stellt der Kunde IMA SCHELLING ungeachtet weitergehender Ansprüche von IMA SCHELLING uneinge- schränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwän- de, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEinwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der IMA SCHELLING entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer IMA SCHELLING kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten Zuständigkei- ten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenIMA SCHELLING, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen IMA SCHELLING auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestrit- ten oder rechtskräftig festgestellt ist oder IMA SCHELLING aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III. 5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Ver- kaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 2020 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Bestimmun- gen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1VI. von dem Vertrag zurücktritt1. aufhebt.
97. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer IMA SCHELLING an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx betreiben oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenanderweitig sicherzustellen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer WSW gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer WSW oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer WSW nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer WSW obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer WSW üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx WSW auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx WSW gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer WSW bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx WSW sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer Vorbehaltlich einer gegenteiligen Tilgungsbestimmung des Kunden kann WSW eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer WSW werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten istist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx WSW aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer WSW an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx WSW ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx Ware oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer WSW bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx WSW suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender weiter gehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung Zah- lungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin Ter- min und - – soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - – mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen entfallen, und ausstehende Forderungen Forde- rungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer Tecnamic gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende ste- hende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer Tecnamic oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte zuge- sagte Deckung aus von Springer Tecnamic nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Tecnamic obliegen- den Leistungen einschließlich der bei Springer Tecnamic üblichen Verpackung Verpa- ckung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert geson- dert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO Euro ohne Abzug und spesen- und kostenfrei kos- tenfrei über eines der von Springer Tecnamic bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose vor- behaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter Mitar- beiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx Tecnamic sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmenentgegenzuneh- men.
54. Springer Tecnamic kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher gerichtli- cher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer Tecnamic werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt fest- gestellt oder unbestritten istist oder auf demselben Vertragsver- hältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zah- lung oder der Abnahme der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungsrecht des Kunden auf dem- selben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehaltungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegen- den Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III. -4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungenallgemeinen Verkaufsbedingun- gen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Bestim- mungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1VI. -1. von dem Vertrag zurücktritt.
98. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde Kun- de ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen Bestimmungen die erneute VerwendungVerwen- dung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.vorgeschriebene
109. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer Tecnamic bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts Außenhandels- rechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts Exportkontroll- rechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx Tecnamic suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer SynFlex gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer SynFlex oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, nachkommt oder wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdhat.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer SynFlex obliegenden Leistungen einschließlich ein-schließlich der bei Springer SynFlex üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Liefe-rung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann SynFlex den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitliche Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhöhen. Zusätzlich wird der Kunde für die Überlassung von Fässern und Spulen (IX.-1.) zusammen mit dem Kaufpreis den in der Rechnung ausgewiesenen Pfandbetrag an SynFlex zahlen. Die Preise gelten bei Cu-Drähten als Hohlpreise. Als Kupferpreise gilt – Eindeckung vorbehalten – die DEL-Notiz (obere) vom Vortag der Lieferung plus 2 % Bezugskosten plus 5 % Verarbeiterzuschlag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx SynFlex auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx SynFlex gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer SynFlex bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx SynFlex sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer SynFlex kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. Wenn dem Kunden obliegende Zahlungen SynFlex nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann SynFlex ein dem Kunden schriftlich bestätigtes Metallguthaben zu der am Tag der Umwandlung gültigen DEL-Notiz (untere DEL) in Geld umwandeln und dieses Geldguthaben mit den Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer SynFlex werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründetbe- gründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung Zurück- haltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx SynFlex aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer SynFlex an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx SynFlex ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer SynFlex bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-US- amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx SynFlex suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davonvon der Durchführung gleichermaßen zusammenhängende Montageleistungen, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - in der ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden an eines von IMA SCHELLING bezeichneten Bankinstitut zu zahlenüberweisen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer IMA SCHELLING gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.)nicht bezahlen, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer IMA SCHELLING oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer IMA SCHELLING nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx IMA SCHELLING sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Hat der Kunde die vollständige Zahlung nicht innerhalb der vom Verkäufer genannten Nachfrist bezahlt, so behält sich IMA SCHELLING vor, die Anlage durch Fernabschaltung nach erneuter erfolgloser Fristsetzung unter Mitteilung der Maßnahme abzuschalten.
3. Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Leistung erfüllt werden. Soweit IMA SCHELLING deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde IMA SCHELLING ungeachtet weitergehender Ansprüche von IMA SCHELLING uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der IMA SCHELLING entstehenden Aufwendungen ein.
4. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die IMA SCHELLING obliegenden Leistungen einschließlich der bei IMA SCHELLING üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Lieferung von Ersatzteilen nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann IMA SCHELLING anstelle des vereinbarten Preises den zum Lieferzeitpunkt maßgeblichen Listenpreis berechnen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. Im Falle vereinbarter Teilzahlungen ist die auf den gesamten Zahlungsanspruch anfallende Umsatzsteuer in voller Höhe zusätzlich mit der ersten Rate zu entrichten.
5. Springer IMA SCHELLING kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenIMA SCHELLING, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen IMA SCHELLING auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder IMA SCHELLING aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
87. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. der Auftragsbestätigung maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 2020 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
98. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer IMA SCHELLING an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx IMA XXXXXXXXX ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung Verpackungsmaterial aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer SynFlex gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer SynFlex oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, nachkommt oder wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdhat.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer SynFlex obliegenden Leistungen einschließlich ein-schließlich der bei Springer SynFlex üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Liefe-rung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann SynFlex den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitliche Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhöhen. Zusätzlich wird der Kunde für die Überlassung von Fässern und Spulen (IX.-1.) zusammen mit dem Kaufpreis den in der Rechnung ausgewiesenen Pfandbetrag an SynFlex zahlen. Die Preise gelten bei Cu-Drähten als Hohlpreise. Als Kupferpreise gilt – Eindeckung vorbehalten – die DEL-Notiz (obere) vom Vortag der Lieferung plus 2 % Bezugskosten plus 6,5 % Verarbeiterzuschlag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx SynFlex auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx SynFlex gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer SynFlex bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx SynFlex sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer SynFlex kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. Wenn dem Kunden obliegende Zahlungen SynFlex nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann SynFlex ein dem Kunden schriftlich bestätigtes Metallguthaben zu der am Tag der Umwandlung gültigen DEL-Notiz (untere DEL) in Geld umwandeln und dieses Geldguthaben mit den Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer SynFlex werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründetbe- gründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung Zurück- haltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx SynFlex aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer SynFlex an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx SynFlex ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer SynFlex bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-US- amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx SynFlex suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestäti- gung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von SYNFLEX bezeichneten Bankinstitu- te zu überweisen. Soweit die Leistungen Lieferung nicht innerhalb von Springer abgenommen hat vier (4) Monaten nach Vertrags-abschluss erfolgen soll, kann SYNFLEX den vereinbarten Kaufpreis im Hinblick auf zwischenzeitliche Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhöhen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von SYNFLEX. Die Preise gelten bei Cu-Drähten als Hohlpreise. Als Kupferpreise gilt – Eindeckung vorbehalten – die DEL-Notiz (obere) vom Vortag der Lieferung plus 2% Bezugskosten plus 6,5% Verarbeiterzuschlag. Zusätzlich wird der Kunde für die Überlassung von Fässern und Spulen (VIII.-2) zusammen mit dem Kaufpreis den in der Rechnung ausgewiesenen Pfandbetrag an SYNFLEX zahlen. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von SYNFLEX sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von SYNFLEX auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von SYNFLEX gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zu zahlenzur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer SYNFLEX oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, nachkommt oder wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichtenhat.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter Nachweise für die zollrechtliche und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.umsatzsteuerliche Behand-
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer SYNFLEX kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. Wenn dem Kunden obliegende Zahlungen SYNFLEX nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann SYNFLEX auch ein dem Kunden schriftlich bestätigtes Metallguthaben zu der am Tag der Umwandlung gültigen DEL-Notiz (untere DEL) in Geld umwandeln und dieses Geldguthaben mit den Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenSYNFLEX, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen SYNFLEX auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder SYNFLEX aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichen Vorlauf SYNFLEX die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-
5. maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder durch eine von ihm gegenüber SYNFLEX benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittaufhebt.
97. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene vorge- schriebene Entsorgung der von Springer SYNFLEX an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx betreiben oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenanderweitig sicherzustellen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Internationale Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1 4.1. Ungeachtet weitergehender Pflichten Der Kunde übernimmt es, sämtliche für den Abschluss der gewünschten Versicherungen relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zugeben. Ebenso übernimmt er es, jegliche für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen dem Makler unverzüglich und unaufgefordert bekannt zugeben; z.B. Adressänderungen, Änderungen des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davonTätigkeitsbereiches, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fälligAuslandstätigkeit, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdusw.
2 4.2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich Der Kunde übernimmt es, sämtliche aufgrund der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenVermittlungstätigkeit des Maklers vom Versicherer direkt an den Kunden übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag zu überprüfen und den Makler zur Berichtigung zu veranlassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn durch den Makler unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Der Versicherungsantrag bedarf der Annahme durch den Versicherer. Der Kunde nimmt somit zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichtendessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
3 4.3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossen, es sei dennEs gilt als vereinbart, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig Kunde sämtliche Aufträge und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8Anweisungen an den Makler schriftlich erteilt. Der Kunde ist verpflichtetbestätigt, dass keine mündlichen Nebenabreden mit dem Makler und/oder dessen Mitarbeitern getroffen wurden. Eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftlichkeit bedarf ihrerseits einer schriftlichen Vereinbarung. Sollte sich - z.B. aus zeitlichen Gründen - die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen Notwendigkeit ergeben, Erledigungen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des VertragesAufträge vorab telefonisch durchzuführen, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist stimmt der Kunde nur berechtigtzu, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittdass der Makler Tonbandaufzeichnungen derartiger Telefonate herstellt und zu Dokumentationszwecken verwendet.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10 4.4. Der Kunde wird verpflichtet sich zur Einhaltung sowohl der gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, als auch der in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführenden einzelnen Versicherungsbedingungen enthaltenen Obliegenheiten, die vom Kunden in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer vor bzw. nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten Eintritt eines Versicherungsfalles zu beachten sind. Soweit der Der Kunde nicht sicher istübernimmt es ferner gegenüber dem Makler, über die Einhaltung derartiger Obliegenheiten Sorge zu tragen.
4.5. Die Vertragspartner vereinbaren, die vorliegenden Geschäftsbedingungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden, und bestätigen, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben istdiese Geschäftsbedingungen auch dann gültig sind, wird falls Kunde oder Makler ihre Rechtsform ändern, ihr Unternehmen in eine Gesellschaft einbringen, eine Fusion vornehmen oder auf andere Art eine Änderung in der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenRechtsperson des Kunden oder Maklers eintritt. Die Verpflichtung zur Vornahme sämtlicher Rechtshandlungen, die notwendig sein sollten, um die Weitergeltung dieser Geschäftsbedingungen zu gewährleisten, gilt als vereinbart.
Appears in 1 contract
Samples: Maklervertrag
Pflichten des Kunden. 13.1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob Im Rahmen dieser Bedingungen übernimmt der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist folgenden Verpflichtungen:
(i) er wird Dukascopy mit den erforderlichen Erst- oder Zusatzeinlagen für die Gewährung der Kaufpreis zu dem FX Trading Line versorgen, und zwar entweder durch Vorauszahlung des vereinbarten Betrages mit Dukascopy in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin einer für sie akzeptierbaren Währung und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer in Form einer “Margin” Einzahlung auf das Konto des Kunden von Springer geliefertemit Dukascopy, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat mittels Bereitstellung einer Bankgarantie in einer für Dukascopy akzeptierbaren Form oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführenanderer Vermögenswerte, die nach Dukascopys Ermessen bei einer Dritten Depostelle hinterlegt werden können; die Margin-Anforderungen sind auf der Internetseite von Dukascopy verfügbar und die gelegentlich abgeänderte Fassung ist für die Parteien verbindlich und findet zusätzlich zu diesen Bedingungen Anwendung;
(ii) er wird Dukascopy alle in Verbindung mit der Erfüllung ihrer Aufgaben aus diesen Bedingungen entstandenen Gebühren, Abgaben, Verluste, Ausgaben, Auslagen und Kommissionen erstatten;
(iii) er wird Dukascopy für die Bankdienstleistungen vergüten, wie dies in Klausel 8 näher beschrieben wird (Vergütung, Betriebsprämien, Ausgaben und Provisionen); die Kommissionspolitik ist auf der Internetseite von Dukascopy verfügbar und die gelegentlich abgeänderte Fassung ist für die Parteien verbindlich und Bestandteil dieser Bedingungen;
(iv) er wird alle Bank- oder Überweisungssgebühren in Zusammenhang mit jeglicher Überweisung, Zahlung oder Bewegung von Geldmitteln oder Vermögenswerten im Namen des Kunden entrichten;
(v) er wird, falls nötig, den maßgeblichen Vorschriften insbesondere von Dukascopy verlangten, erforderlichen Betrag zur Begleichung eines negativen Saldos auf dem Kundenkonto einzahlen;
(vi) er wird regelmässig seine online zugänglichen Kontoauszüge und die Auszüge seiner Handelsaktivitäten überprüfen und meldet Dukascopy unverzüglich entdeckte Fehler oder Inkonsistenzen; eine Unterlassung dieser Meldung innert 48 Stunden nach Ausführung einer Transaktion wird als endgültige und unwiderrufliche Annahme vom Kunden seiner publizierten Kontoauszüge und den Auszügen seiner Handelsaktivitäten betrachtet.
3.2. Die Haftung des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit Kunden beschränkt sich nicht auf den Betrag der Kunde nicht sicher istGelder auf dem Kundenkonto oder auf die Garantien, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchendie Dukascopy vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Devisenhandel
Pflichten des Kunden. IntA1012/0112 | Januar 2012
1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer SH-Elektrodraht gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insolvenz- verfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer SH-Elektrodraht oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, nachkommt oder wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdhat.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer SH-Elektrodraht obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer SH-Elektrodraht üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann SH-Elektrodraht den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitliche Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhöhen. Zusätzlich wird der Kunde für die Überlassung von Fässern und Spulen (IX.-1.) zusammen mit dem Kaufpreis den in der Rechnung ausgewiesenen Pfandbetrag an SH-Elektrodraht zahlen. Die Preise gelten bei Cu-Drähten als Hohlpreise. Als Kupferpreise gilt – Eindeckung vorbehalten – die DEL-Notiz (obere) vom Vortag der Lieferung plus 2 % Bezugskosten plus 6,5 % Verarbeiterzuschlag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx SH- Elektrodraht auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx SH-Elektrodraht gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer SH- Elektrodraht bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx SH-Elektrodraht sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmenentgegen- zunehmen.
5. Springer SH-Elektrodraht kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. Wenn dem Kunden obliegende Zahlungen SH-Elektrodraht nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann SH-Elektrodraht ein dem Kunden schriftlich bestätigtes Metallguthaben zu der am Tag der Umwandlung gültigen DEL-Notiz (untere DEL) in Geld umwandeln und dieses Geldguthaben mit den Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer SH-Elektrodraht werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig be- gründet und entweder rechtskräftig festgestellt ist oder fällig und unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx SH-Elektrodraht aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten isthat. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.. IntA1012/0112 | Januar 2012
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer SH-Elektrodraht an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx SH-Elektrodraht ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung Verpackungsmaterial aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat Zah- lungsvorbereitung ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig f‰llig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele Einger‰umte Zah- lungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fälligf‰llig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer ORO gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende ste- hende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung Erˆffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vermˆgen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer ORO oder gegenüber Dritten fällig f‰llig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende zutref- fende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer ORO nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer ORO obliegenden Leistungen einschließlich einschliefl- lich der bei Springer ORO üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Lieferung nicht inner- halb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann ORO anstelle des vereinbarten Preises den zum Lieferzeitpunkt maflgeblichen Listenpreis berechnen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zus‰tzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung von Xxxxxxxx ORO auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger vollst‰n- diger Zahlung sämtlicher s‰mtlicher Forderungen von Xxxxxxxx ORO gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer ORO bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblichmaflgeblich. Die Mitarbeiter Mit- arbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx ORO sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer ORO kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten Zust‰ndigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.oder
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer ORO werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig f‰llig und entweder rechtskräftig rechtskr‰ftig festgestellt oder unbestritten unbestrit- ten ist. § ß 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx ORO aus demselben Vertragsverhältnis fällige Vertragsverh‰ltnis f‰llige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder o- der der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig f‰llig und entweder rechtskräftig ent- weder rechtskr‰ftig festgestellt oder unbestritten ist. § ß 215 BGB findet keine AnwendungAnwen- dung.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher zu- s‰tzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen maflgeblichen Lieferanschrift abzunehmen abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedin- gungen für Verbrauchsgüterverk‰ufe, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten ver- einbarten Klausel der Incoterms® IncotermsÆ 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung ‹bereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1VI.-
1. von dem Vertrag zurücktritt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen gesetzli- cher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene vor- geschriebene Entsorgung der von Springer ORO an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ORO ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx Ware oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer ORO bezogene Ware keine Geschäfte eingehen Gesch‰fte einge- hen oder durchführen, die nach den maßgeblichen maflgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts Auflenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts Exportkontroll- rechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand Verbots- tatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx ORO suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Verbrauchsgüterverk‰ufe
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender weiter gehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung Zahlungssiche- rung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbe- stätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Tecnamic bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von Tecnamic. Die Mitarbeiter sowie die Leistungen Handelsver- treter oder sonstige Vertriebsmittler von Springer abgenommen hat Tecnamic sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit – wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - – mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraus- setzung und von dem Kunden insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu zahlenihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen entfallen, und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer Tecnamic oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn soweit die von einem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Springer Tecnamic nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die Springer obliegenden Leistungen einschließlich zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLieferung und/oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden. Soweit Tecnamic deutsche oder ausländische Zölle und/oder Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde Tecnamic ungeachtet weiter gehender Ansprüche von Tecnamic uneingeschränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduziertenEinwand der Verjährung, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenzugesagt und schließt auch den Ersatz der Tecnamic entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer Tecnamic kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche Ansprü- che verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenTecnamic, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen Tecnamic auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder Tecnamic aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichem Vor- lauf Tecnamic die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III. -10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme Inan- spruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III. -5. maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder durch eine von ihm gegenüber Tecnamic benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme Abnah- me der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1VI. von dem Vertrag zurücktritt-1. aufhebt.
97. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer Tecnamic an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx betreiben oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenanderweitig sicherzustellen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von ihm gemachten Angaben wichtige Grundla- ge für die Tätigkeit von Whitebox sind. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung Sollten sich die gegenüber Whitebox erteilten Informatio- nen über die persönlichen Verhältnisse (insb. seine finanzielle Situation), die Anlageziele, die Risikoneigung, den Liquiditätsbedarf oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davonweitere Umstände, ob die die Dienstleistung von Whitebox beeinflussen können, ändern, wird der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist Whitebox darüber unverzüglich durch Aktualisie- rung seiner Angaben über den Login-Bereich auf der Kaufpreis zu dem Online-Plattform in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8Kenntnis setzen. Der Kunde ist verpflichtet, dass alle Informationen, insbesondere die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen Angaben über seine finanzielle Situation, richtig und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen vollständig sind, und alle ihm aufgrund dass er keine Informationen verschweigt oder vorent- hält, die die übermittelten Informationen in wesentlichen Aspekten unvollständig oder unrichtig werden lassen.
(2) Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des VertragesGeschäftsverkehrs ist es erforderlich, dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist dass der Kunde nur berechtigtÄnderungen seines Namens und seiner Anschrift einschließlich seiner E-Mail-Adresse unverzüg- lich mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1insbe- sondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. von dem Vertrag zurücktrittSofern der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nachkommt, behält sich Whitebox vor, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.
9(3) Falls dem Kunden von ihm erwartete Rechnungsabschlüsse, Depotaufstellungen oder Ver- mögensausweise nicht zugehen, benachrichtigt er Whitebox oder die FinTech Group Bank AG unverzüglich. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt istDie Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (z.B. Wertpapierrechnungen).
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Login-Bereich auf der Online-Plattform bereitgestell- ten Dokumente regelmäßig abzurufen und den Inhalt der Dokumente auf Richtigkeit und Voll- ständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen und/oder Einwendungen gegen die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Dokumente hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen unverzüglich, spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach deren Zugang auf den vereinbarten Kommunikationswegen (vgl. Ziff. 16) zu erheben. Für die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung Wahrung der von Springer an den Frist genügt die rechtzeitige Abgabe der Erklärung des Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmengegenüber Whitebox.
10. (5) Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher isterklärt sich damit einverstanden, dass ein solcher Verbotstatbestand die zum verwalteten Vermögen gehörenden Konten und Depots ausschließlich im Rahmen des Angebots von Whitebox und nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenfür etwaige anderweitige Transaktionen und Wertpapiergeschäfte genutzt werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Vermögensverwaltungsvertrag
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von SH-Elektrodraht bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit die Leistungen Lieferung nicht innerhalb von Springer abgenommen hat vier (4) Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann SH-Elektrodraht den vereinbarten Kaufpreis im Hinblick auf zwischenzeitliche Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhöhen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zur Zeit der Lieferung übliche Abgabepreis von SH- Elektrodraht. Die Preise gelten bei Cu-Drähten als Hohlpreise. Als Kupferpreis gilt – Eindeckung vorbehalten – die DEL-Notiz (obere) vom Vortag der Lieferung plus 2% Bezugskosten plus 6,5% Verarbeitungszuschlag. Zusätzlich wird der Kunde für die Überlassung von Fässern und Spulen (VIII.-2) zusammen mit dem Kaufpreis den in der Rechnung ausgewiesenen Pfandbetrag an SH-Elektrodraht zahlen. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von SH- Elektrodraht sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware oder die Dokumente bereits übernommen oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von SH- Elektrodraht auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von SH-Elektrodraht gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zu zahlenzur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer SH-Elektrodraht oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, nachkommt oder wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichtenhat.
3. Skontozusagen sind Der Kunde sichert zu, die Ware in jedem Einzelfall das Ausland zu verbringen, die Verfügungsmacht über die Ware nicht auf Dritte zu übertragen, solange die Ware sich in Deutschland befindet, und alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der schriftlichen Auftragsbestätigung Lieferung oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen zu erfüllen. Soweit SH-Elektrodraht deutsche oder ausländische Zölle oder deutsche oder ausländische Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde SH-Elektrodraht ungeachtet weitergehender Ansprüche von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur SH-Elektrodraht uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEinwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der SH-Elektrodraht entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer SH-Elektrodraht kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet schiedsgerichtlicher oder gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. Wenn dem Kunden obliegende Zahlungen SH-Elektrodraht nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann SH- Elektrodraht auch ein dem Kunden schriftlich bestätigtes Metallguthaben zu der am Tag der Umwandlung gültigen DEL-Notiz (untere DEL) in Geld umwandeln und dieses Geldguthaben mit den Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenSH- Elektrodraht, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme Übernahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen SH-Elektrodraht auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder SH-Elektrodraht aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf und schriftlich SH-Elektrodraht die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen entweder selbst oder durch eine von ihm schriftlich gegenüber SH- Elektrodraht benannte Person zu übernehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme Übernahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittaufhebt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
107. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer SH- Elektrodraht bezogene Ware keine Geschäfte eingehen Handlungen zusagen oder durchführenvornehmen, die nach den jeweils maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-US- amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx SH-Elektrodraht suchen.
8. Der Kunde wird die von SH-Elektrodraht bezogene Ware weiter im Markt beobachten und SH- Elektrodraht unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. Der Kunde wird SH-Elektrodraht zudem unaufgefordert schriftlich informieren, wenn SH-Elektrodraht aufgrund von Vorschriften, die im Land des Kunden oder der von ihm veranlassten Verwendung der Ware gelten, besondere Melde-, Registrierungs- oder Informations- pflichten oder besondere Vorankündigungs- oder sonstige Marktzugangserfordernisse zu beachten oder Belegvorhaltungspflichten zu erfüllen hat.
9. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von SH-Elektrodraht an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben oder anderweitig sicherzustellen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiese- nen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von KAST bezeichneten Ban- kinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Liefer- zeitpunkt übliche Kaufpreis von KAST. Die Mitarbeiter sowie die Leistungen Handelsvertreter oder sonstige Ver- triebsmittler von Springer abgenommen hat KAST sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - bezeich- neten Termin, hilfsweise mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit der Zahlung tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Leis- tungen von dem Kunden KAST abgenommen hat sowie ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu zahlenihrer Untersuchung hatte. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen entfal- len und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insol- venzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer KAST oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit Kreditwür- digkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer KAST nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
23. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die Springer obliegenden Leistungen einschließlich umsatzsteuerliche Behand- lung der bei Springer üblichen Verpackung abgegoltenLieferung und/oder Leistung erfüllt werden. Soweit KAST deutsche oder ausländische Um- satzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde KAST ungeachtet weitergehender Ansprüche von KAST uneingeschränkt frei. Die gesetzliche Umsatzsteuer Freistellung wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich Verzicht auf weitere Voraussetzun- gen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEinwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der KAST entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer KAST kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten Zuständig- keiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen ab- getretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenKAST, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung Zurückhal- tung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Ge- genforderung des Kunden gegen KAST auf dieselbe Währung lautet, aus demselben eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder KAST aus dem- selben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des VertragesVertra- ges, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der IncotermsIn- coterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung Über- einstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittaufhebt.
97. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer KAST an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx betreiben oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenanderweitig sicherzustellen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestäti- gung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von SH-Elektrodraht bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit die Leistungen Lieferung nicht innerhalb von Springer abgenommen hat vier (4) Monaten nach Vertrags-abschluss erfolgen soll, kann SH-Elektrodraht den vereinbarten Kaufpreis im Hinblick auf zwischenzeitliche Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhöhen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von SH-Elektrodraht. Die Preise gelten bei Cu-Drähten als Hohlpreise. Als Kupferpreise gilt – Eindeckung vorbehalten – die DEL-Notiz (obere) vom Vortag der Lieferung plus 2% Bezugskosten plus 6,5% Verarbeiterzuschlag. Zusätzlich wird der Kunde für die Überlassung von Fässern und Spulen (VIII.-2) zusammen mit dem Kaufpreis den in der Rechnung ausgewiese- nen Pfandbetrag an SH-Elektrodraht zahlen. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von SH- Elektrodraht sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzuneh- men.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist der Kaufpreis auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fälliginsbesondere unabhängig davon ein, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn ob der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer Ware und/oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3ihrer Untersuchung hatte. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx SH- Elektrodraht auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx SH-Elektrodraht gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich ausschließ-
3. Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behand- lung der Lieferung und/oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden. Soweit SH- Elektrodraht deutsche oder ausländische Zölle und/oder Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde SH-Elektrodraht ungeachtet weitergehender Ansprüche von SH-Elektrodraht uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwendenEinwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der SH-Elektrodraht entstehenden Aufwendungen ein.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer SH-Elektrodraht kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. Wenn dem Kunden obliegende Zahlungen SH- Elektrodraht nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann SH- Elektrodraht auch ein dem Kunden schriftlich bestätigtes Metallguthaben zu der am Tag der Umwandlung gültigen DEL- Notiz (untere DEL) in Geld umwandeln und dieses Geldguthaben mit den Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenSH-Elektrodraht, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen SH-Elektrodraht auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder SH- Elektrodraht aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichen Vorlauf SH-Elektrodraht die Daten zur Beantragung der Zollfor- malitäten nach Ziffer III.-10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin Lieferter- min ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder durch eine von ihm gegenüber SH-Elektrodraht benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund die
1. aufhebt.
7. Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene vorge- schriebene Entsorgung der von Springer SH-Elektrodraht an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx betreiben oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenanderweitig sicherzustellen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis Preis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Einge- räumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer SD Art gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt Eigen- tumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5IX.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen VerpflichtungenVerpflichtun- gen, die gegenüber Springer SD Art oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer SD Art nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis Preis sind die Springer SD Art obliegenden Leistungen einschließlich der abgegolten. Im Falle eines Kaufvertrages ist mit dem vereinbarten Preis auch die bei Springer üblichen SD Art üb- liche Verpackung abgegolten. Soweit bei Kaufverträgen die Lieferung nicht inner- halb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll, kann SD Art anstelle des vereinbarten Preises den zum Lieferzeitpunkt maßgeblichen Listenpreis be- rechnen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx SD Art auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx SD Art gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer SD Art bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx SD Art sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
5. Springer SD Art kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder o- der abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer SD Art werden aus- geschlossenausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder ent- weder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten istist oder auf demselben Vertrags- verhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme Abnah- me der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx aus das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten istsind. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Der Im Falle eines Kaufvertrages ist der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen maßgeb- lichen Lieferanschrift abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenAll- gemeinen Geschäftsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1Zif- fer VII.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
9. Im Falle einer Werkleistung ist der Kunde verpflichtet, die Werkleistung abzuneh- men. Für die Abnahme findet Ziffer IV.-8. Anwendung. Zur Verweigerung der Ab- nahme der Werkleistung ist der Kunde nur nach Maßgabe von Ziffer IV.-8. berech- tigt.
10. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer SD Art an den Kunden in Erfüllung des Kaufvertrages gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx SD Art ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung Verpa- ckung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung und insbesondere unabhängig davonDer Kunde ist verpflichtet, ob den vereinbarten Kaufpreis in der Kunde die Leistungen von Springer abgenommen hat ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Springer gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Springer obliegenden Leistungen einschließlich der bei Springer üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden.
4. Die Zahlungen sind in EURO ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer LEHMANN bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblichzum vereinbarten Lieferzeitpunktübliche Kaufpreis von XXXXXXX. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx XXXXXXX sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
52. Springer Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und – wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte.
3. Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden.
4. XXXXXXX kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
65. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer werden aus- geschlossenXXXXXXX, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm sonst obliegender Pflichten obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass Xxxxxxxx eine Gegenforderung des Kunden gegen XXXXXXX auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder XXXXXXX aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendunghat.
86. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichen Vorlauf XXXXXXX die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III. -10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4III.-5. maßgeblichen Maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder durch eine von ihm gegenüber XXXXXXX benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Vertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittaufhebt.
9. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet gesetzlicher Bestimmun- gen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
10. Der Kunde wird in Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
Appears in 1 contract
Samples: International Sales Conditions