Common use of Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten des Kunden. 1. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Montage Und Wartungsbedingungen

Pflichten des Kunden. 1Die einmaligen Kosten sind mit der Betriebsbereitstellung des Anschlusses fällig. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in Eine Nichtzahlung dieser vertraglich vereinbarten einmaligen Kosten führt unabhängig von eventuellen Schadensersatzforderungen der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden TELECO gegenüber dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrages. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware Die Zahlungspflicht nach diesem Vertrag besteht unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin Pflicht zur Zahlung fällig der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebüh- ren oder etwaigen Befreiungen hiervon. Nachträgliche Erweiterungen des Anschlusses werden nach der jeweils gültigen Preisliste der TELECO abgerechnet. Betriebsbereit- schaft wird bis spätestens drei Werktage nach Vertragsabschluss hergestellt. Wünscht der Kunde das sofortige (am gleichen Tag des Vertragsabschlusses) Herstellen der Betriebs- bereitschaft, so sind Expressfreischaltkosten fällig. Der Vertrag ist mit der Freischaltung des Anschlusses wirksam. Das erstmalige Entgelt wird, anteilig im ersten Monat tagesge- nau, errechnet und zusammen mit der einmaligen Freischaltkosten vom Konto des Kun- den abgebucht. Das weitere Entgelt wird, jeweils in einer Summe am 1. Werktag des Bezugszeitraumes im Voraus fällig. Für die Zahlung des Entgelts ist ausschließlich das SEPA-Basislastschriftverfahren vorgesehen. Der Kunde hat die Möglichkeit 5 Werktage vor der ersten Buchung seine Rechnung online im Kundenbereich des Kundenportals der Teleco GmbH unter xxxx://xxx.xxxxxx-xxxx.xx einzusehen. Abweichende Zahlungswei- sen müssen gesondert vereinbart werden, wodurch dem Kunden Mehrkosten entstehen können. Mit den vom Kunden an die TELECO zu zahlenden einmaligen Kosten, sowie den monatlichen Entgelten, sind alle Kosten für Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlage abgegolten. In den Entgelten sind auch die einmaligen und laufenden Entgelte für eventuelle Signallieferanten von Hör- und Fernsehprogrammen enthalten (nicht berück- sichtigt sind Kosten für Pay-TV Anbieter, Urheberrechtsansprüche, GEZ, u.a.). Die TELE- CO ist berechtigt, dass von dem Kunden monatlich zu zahlenentrichtende Entgelt nach oben oder nach unten anzupassen. Der Preis für Montageleistungen bzwEine Preisanpassung muss dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Wartungsarbeiten Erhöht sich das monatlich zu zahlende Entgelt ist ungeachtet der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Mitteilung berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Rechts Inkraft- tretens der Erhöhung außerordentlich schriftlich zu kündigen. Bei der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgt automatisch eine Entgeltanpas- sung, um den Betrag der jeweiligen Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Muss ein fälliges Entgelt angemahnt werden, so werden hierfür 5,00 € pro Mahnung in Rechnung gestellt. Im Falle von Xxxxxxxxerfolglosen Mahnversuchen kann TELECO ein Inkasso- unternehmen mit dem Einzug der Entgelte beauftragen. Wird auf Grund dieser Vereinba- rung die Sperrung eines Anschlusses vorgenommen, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von so wird der Fällig- keit des Kaufpreises Aufwand für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. Unter- brechung und Wiederanschluss der Versorgung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen46,00 € berechnet. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblichBearbei- tung von Rücklastschriften werden 7,50 € erhoben. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte Jede Namensänderung und jeder Wohnungswechsel des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass sind der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9TELECO unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichteterklärt sein Einverständnis, auf seinem Grundstück bzw. in seiner Wohnung die Vorrich- tung anbringen und Arbeiten ausführen zu lassen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung, Beseitigung oder Erweiterung des Anschlusses sowie der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden istBK-Anlage erforder- lich sind. Der Kunde ist auch zur Abnahme gewährt der Montageleistungen TELECO, sowie der von ihr beauftragten Xxxxxxxxx- nehmen, während der ortsüblichen Geschäftszeiten nach vorheriger Terminabsprache Zutritt zu den Räumen, in denen die BK-Anlage installiert werden soll bzw. Wartungsarbeiten installiert wurde. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Entgeltes. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe eines Monatsentgeltes in Verzug, dann kann die TELECO den An- schluss auf Kosten des Schuldners sperren. Eine Sperrung durch die TELECO befreit den Kunden weder von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund der Zahlungspflicht noch von Umständen aus den sonstigen Pflichten. Ist der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme Schuldner mit der Montageleistungen Zahlung der monatlich zu zahlenden Entgelte länger als zwei Monate bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Wochemit der Zahlung der einmaligen Kosten länger als 4 Wochen im Verzug, nachdem so ist die TELECO berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Im Falle der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen fristlosen Kündigung werden 50% des vertraglich vereinbarten monatlichen Entgeltes bis zu dem nächstmögli- chen ordentlichen Kündigungszeitpunkt als Schadensersatz in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung einer Summe fällig. Alle Preise verstehen sich inklusive der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hatgesetzlichen MwSt. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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Samples: Einzelnutzungsvertrag Für Hörrundfunk Und Fernsehen

Pflichten des Kunden. 1. 6.1 Der Preis für Kunde verpflichtet sich, an xxxxxxxx.xx die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen jeweiligen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen und Rechnung bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis Zahlungsmitteilung ausgewiesene Vergütung (Teilnahmegebühr für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen Veranstaltungsteilnahme bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig Nennwert für erworbenen Wert-Gutschein) nebst etwaigen ebenfalls ausgewiesenen Nebenkosten jeweils vollständig und von dem Kunden pünktlich zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die Teilnahme der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendungangemeldeten Teilnehmer an der gebuchten Veranstaltung. 96.2 Sofern die Veranstaltung nicht beim Kunden vor Ort stattfindet, verpflichtet sich der Kunde, sich selbst und auf eigene Kosten um die Anreise zum und die Abreise vom Veranstaltungsort zu kümmern. 6.3 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtetbestätigt, dass er über die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen örtlichen Gegebenheiten und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittetwaige damit verbundene Gefahren ausführlich unterrichtet wurde. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. 6.4 Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten verpflichtet sich des Weiteren, den Anordnungen von Xxxxxxxx ver- pflichtetxxxxxxxx.xx uneingeschränkt Folge zu leisten. 6.5 Für den Fall, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn dass nicht der Kunde vorher selbst, sondern nur von ihm angemeldete Teilnehmer an der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnengebuchten Veranstaltung teilnehmen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat verpflichtet sich der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen schließlich, die erneute Verwendungvon ihm angemeldeten Teilnehmer über die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und dafür zu sorgen, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der dass diese die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einhalten und den Anordnungen von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware xxxxxxxx.xx uneingeschränkt Folge leisten sowie der Verpackung sich selbst und auf eigene Kosten für die angemeldeten Teilnehmer um die Anreise zum und die Abreise vom Veranstaltungsort zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Warekümmern. 12. 6.6.1 Der Kunde wird garantiert, dass ihm in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen ihm etwa bereitgestellten personenbezogenen Daten Dritter – insbesondere der der von ihm angemeldeten Teilnehmer – alle für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch xxxxxxxx.xx erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Erklärungen der jeweiligen Betroffenen vorliegen. 6.6.2 Soweit xxxxxxxx.xx von anderen Kunden, Teilnehmern, Mitbewerbern, sonstigen Dritten oder durchführenvon staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Rechtsverletzung durch die unzulässige Verwendung der vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten Dritter – insbesondere der der von ihm angemeldeten Teilnehmer – entweder durch den Kunden selbst und / oder im Rahmen der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung durch xxxxxxxx.xx, verpflichtet sich der Kunde, xxxxxxxx.xx auf erste Anforderung von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet – freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere xxxxxxxx.xx durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Soweit Dies gilt insbesondere für die Verletzung von allgemeinen Persönlichkeits- und Namensrechten sowie Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Kennzeichen- / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von xxxxxxxx.xx. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zugunsten Dritter – für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von xxxxxxxx.xx. 6.6.3 Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von xxxxxxxx.xx bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass xxxxxxxx.xx tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. 6.6.4 Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenzu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 1. 9.1 Der Preis Kunde benennt für jeden Standort, an dem die Lizenzsoftware eingesetzt wird, einen Ansprechpartner für STP, der STP für alle notwendigen Informationen zur Verfügung steht und für die gelieferte Xxxx ist in Zusammenarbeit notwendige Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann. Die Ansprechpartner haben mit der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt Funktionalität der bei Xxxxxxxx zur Zeit Lizenzsoftware gemäß der Lieferung übliche Preistechnischen Beschreibung, den Handbüchern und sonstigen Benutzungsanweisungen und ordnungsgemäßer Schulung sowie Kenntnis der technischen Gegebenheiten der beim Kunden vorhandenen IT- Systeme vertraut zu sein. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter Die Servicekontakte dürfen nur von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtAnsprechpartnern verwendet werden. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist 9.2 Der Kunde wird sich, soweit zumutbar, bemühen, durch angemessene Schulung seiner User und durch Verwendung der Preis Handbücher und Benutzungsanweisungen für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten Lizenzsoftware eine übermäßige Inanspruchnahme des Supports zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. vermeiden. 9.3 Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von XxxxxxxxKunde hat mit STP vereinbarte Termine unverzüglich abzusagen, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fälligwenn er diese nicht einhalten kann. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.)Absage vereinbarter Termine ist kostenpflichtig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen VerpflichtungenAbsage aus Gründen erfolgt, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx STP nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdvertreten hat. Die Kosten staffeln sich nach folgendem Schlüssel: a) Absage mehr als vier Wochen vor dem Termin: kostenfrei; b) Absage mehr als 2 Wochen vor dem Termin: 20% des vereinbarten Nettotagessatzes ohne Spesen; c) Absage mehr als eine Woche vor dem Termin: 50% des vereinbarten Nettotagessatzes ohne Spesen; d) Absage weniger als eine Woche vor dem Termin: 100% des vereinbarten Nettotagessatzes ohne Spesen; e) Absage nach Antritt der Anreise zum Termin: 100% des vereinbarten Nettotagessatzes zzgl. Spesen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass STP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vorstehend aufgeführten Pauschalen. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem 9.4 Sollte der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten vereinbarten Mitwirkungspflichten verletzen und dadurch STP an der Erbringung vertraglicher Leistungen in Benutzung genommen hathindern, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden so verschieben sich diejenigen Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführenTermine, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sindggf. Soweit verbindlich vereinbart wurden, um die Dauer der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenBehinderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 111.1. Der Preis für die gelieferte Xxxx Kunde ist zur Wahrung seiner Ersatzansprüche gehalten, folgendes zu beachten: • Der Kunde ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert – festzuhalten oder dem Känguru Logistik spätestens am Tag nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen • Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt Känguru Logistik innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden • Pauschale Schadensanzeigen berechtigten nicht zu Schadensersatz • Ansprüche wegen Überschreitung der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wirdLieferfristen erlöschen, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungender Känguru Logistik die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt • Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommtmuss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in Textform und inner- halb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist • Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung 11.2. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirddem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.). 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten11.3. Soweit der Kunde gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichtenentsprechende Anforderung direkt an die Känguru Logistik auszuzahlen. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 911.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des VertragesHilfsgeräten, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC EDV-Anlagen fachgerecht für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten den Transport sichern zu erfüllenlassen. Zur Verweigerung Überprüfung der Abnahme der Ware fachgerechten Transportsicherung ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittdie Känguru Logistik nicht verpflichtet. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist11.5. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtetverpflichtet zu kontrollieren, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre dass bei Abholung des Kunden unter- Umzugsgutes kein Gegenstand stehengelassen wird oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hatirrtümlich mitgenommen wird. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 1211.6. Der Kunde wird ist verpflichtet, der Känguru Logistik rechtzeitig die Adresse des Orts der Abholung und die Adresse des Orts der Ablieferung zu nennen sowie die örtlichen Begebenheiten (Stockwerk, Aufzug etc.) genau zu bezeichnen. Im Zweifel ist die Nennung und Bezeichnung in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenindividuellen Vereinbarung maßgeblich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. 110.1 Der Kunde sichert zu, dass die MDnextGen von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Preis Er verpflichtet sich, MDnextGen jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von MDnextGen binnen 10 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie die Telefonnummer des technischen Ansprechpartners für die gelieferte Xxxx ist in Domain, Name, postalische Anschrift, eMail- Adresse sowie die Telefonnummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtNamen dieser Server. 210.2 Der Kunde hat in seine eMail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Ungeachtet weitergehender Pflichten des MDnextGen behält sich das Recht vor, für den Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.)senden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein eMail-Postfach weder eMails versenden noch eMails von diesem herunterladen, so ist MDnextGen berechtigt, dieses eMail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das Vermögen betroffene eMail-Konto erneut aktivieren. 10.3 eMail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von eMail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, eMail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen. 10.4 Der Kunde verpflichtet sich, von MDnextGen zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden bean- tragt wirdDritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von MDnextGen nutzen, wenn haftet der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungengegenüber MDnextGen auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig auf den Servern von MDnextGen abgelegt sind, nicht nachkommtauf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von MDnextGen oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jede Webseite auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation. 10.5 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine eMails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden eMails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde nicht zutreffende Angaben die vorgenannte Pflicht, so ist MDnextGen berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. 10.6 Der Kunde ist für die Inhalte seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht Domain verantwortlich. Er hat oder wenn dafür Sorge zu tragen, dass die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus ihm oder durch MDnextGen auf seiner Webseite dargestellten bzw. über die Webseite erreichbaren Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Der Kunde übernimmt die umfassende Haftung dafür, dass die eingegebenen bzw. eingespeisten Daten mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde die von Xxxxxxxx nicht MDnextGen bereitgestellten Inhalte unverzüglich zu vertretenden Gründen reduziert wirdprüfen und ggf. deren Änderung oder löschung sofort zu beauftragen. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. 10.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen MDnextGen bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund Soweit ein MDnextGen Premium Service Gegenstand des VertragesVertrages ist, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch auftragsgemäß von MDnextGen zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten Freigabe übermittelte Leistungen von Xxxxxxxx ver- pflichtetVerbrauchern innerhalb von (14) Werktagen, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- Unternehmern innerhalb (5) Werktagen, nach Übermittlung zu überprüfen und Änderungswünsche oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung Freigabe durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzwmitzuteilen. Wartungsarbeiten auf Erfolgt eine Rückmeldung nicht oder nicht fristgerecht, wird dies als Einverständnis verstanden und die Service-Dienstleistung als erbracht erachtet und entsprechend veröffentlicht, bereitgestellt und in Rechnung gestellt. Auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, Folge wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenjeweils in Textform besonders hingewiesen.

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Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. 121.1. Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Provider hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren. Der Preis Kunde verpflichtet sich, den Provider unverzüglich zu informieren, falls erkennbar wird, dass der Provider als Inhaber der vertragsgegenständlichen Domains und/oder der vom Provider für diese Domains eingesetzte "Admin-C" in rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Domains verwickelt werden könnte. 21.2. Dem Kunden wird dringend geraten, für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche PreisDaten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtWebserver gespeichert werden. 221.3. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist Für die in Punkt B2 bezeichneten Leistungen zahlt der Preis für Kunde die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlenim Leistungsangebot ausgewiesenen Preise. 21.4. Der Preis für Montageleistungen bzwProvider stellt seine Leistungen jeweils im Voraus in Rechnung. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von Alle vereinbarten Pauschalen sind sofort nach Zugang der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung Rechnung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fälligFür den Fall, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn dass der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, seine Zahlungsverpflichtung trotz mehrmaliger Anmahnung nicht nachkommt, wenn behält sich Provider vor eine Pauschale von 5,00 € nach Zugang der zweiten und letzten Mahnung zu berechnen. 21.5. Sollte sich der Kunde nicht zutreffende Angaben länger als vier Wochen mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden behält sich die compucops GmbH vor, den Vertrag fristlos zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn kündigen und die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdUnterlagen zur Verfolgung an einen Anwalt weiterzureichen. 321.6. Mit dem Sollte der Kunde zum Lastschriftverfahren angemeldet sein und eine fällige Rechnung zurück gebucht werden, so verpflichtet sich der Kunde die Rücklastschriftgebühr in Höhe von 8,00€, welche auf den eigentlichen Rechnungsbetrag aufgeschlagen wird, zu zahlen. 21.7. Bei allen vereinbarten Kaufpreis sind Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlichem Unterschreiten der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen, sofern die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx Unterschreitungen nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichtenVerschulden Dritter etc.). 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 921.8. Der Kunde ist verpflichtetversichert, dass er über die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen vertragsgegenständlichen Domains keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden istDritten verstößt. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten verpflichtet sich, den Anbieter von Xxxxxxxx ver- pflichtetAnsprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, wenn diese aufgrund von Umständen die aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werdenRechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde über die vertragsgegenständlichen Domains in das Internet einstellt. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine WocheFreistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, nachdem der Kunde die den Anbieter von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hatRechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. 1. 21.1 Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in KUNDE verpflichtet sich, an der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx vertragsgegenständli- chen Anlage keine Servicearbeiten oder Störungsbehe- bungen durch Dritte durchführen zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossenlassen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig ZUMTOBEL habe ausdrücklich und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendungschriftlich zugestimmt. 821.2 Für die Erfüllung der DIENSTLEISTUNG hat der KUNDE ZUMTOBEL eine anlagenkundige Person zur Verfügung zu stellen. 21.3 Der KUNDE hat ZUMTOBEL die Durchführung der DIENSTLEIS- TUNG zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb usw. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossenVerfügung. 21.4 Alle Anlagenteile müssen für ZUMTOBEL bzw. dessen Ser- vicepersonal frei zugänglich sein. ZUMTOBEL behält sich vor, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossenZeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung zu stel- len, wenn die betreffenden Anlagenteile nicht frei zugäng- lich sind und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt Demontagearbeiten erforderlich sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. 21.5 Der Kunde KUNDE ist auf Anfrage von ZUMTOBEL verpflichtet, die Ware gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile zeitweise oder während der gesamten Dauer der Erfüllung der DIENSTLEIS- TUNG ausser Betrieb zu setzen. 21.6 Der KUNDE hat ZUMTOBEL unverzüglich über sämtliche we- sentlichen Umstände zu informieren, die die betreffende Anlage oder die Erfüllung der DIENSTLEISTUNG betreffen. 21.7 Der KUNDE ist verpflichtet ein Anlagenlogbuch zu führen, in welchem Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. lü- ckenlos aufgezeichnet sind. Jede Anfrage für einen Stö- rungseinsatz muss eine möglichst präzise Fehlerbeschrei- bung enthalten sowie eine Beschreibung der Umstände zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen Zeitpunkt des Auftretens dieses Fehlers. 21.8 Wurde zwischen dem KUNDEN und an ZUMTOBEL zur Durchfüh- rung von DIENSTLEISTUNG ein Termin vereinbart und konnten diese DIENSTLEISTUNGEN aus Gründen, die nicht in der nach Ziffer III.-4Sphäre von ZUMTOBEL liegen, nicht durchgeführt werden, so hat der KUNDE ZUMTOBEL alle dadurch entstandenen, vergebli- chen Aufwendungen (Zeitaufwand, Spesen, Kosten der An- und Abreise etc.) zu ersetzen. 21.9 Der KUNDE hat Ersatzteile (wie etwa Leuchtmittel und dgl.) bereitzustellen. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages21.10Sind bei der Erfüllung der DIENSTLEISTUNG bestimmte Sicher- heitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheits- bestimmungen einzuhalten, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur KUNDE verpflichtet, ZU- MTOBEL unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Servicepersonals von ZUMTO- BEL erforderlich sein, so gehen diese auf KOSTEN des Kun- den. ZUMTOBEL ist darüber hinaus berechtigt, wenn er dem KUNDEN Zeitaufwand samt Spesen und Fahrtkosten gesondert in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittRechnung zu stellen. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. 18.1 Die DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) wird (werden) dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt bzw. bleiben Eigentum von DOKOM21. Der Preis Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbar-ten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für die gelieferte Xxxx ist in Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtvorherigen Einwilligung durch DOKOM21. 28.2 Die DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) ist (sind) bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden umweltgerecht zu entsorgen oder auf Verlangen an DOKOM21 zurückzugeben. Ungeachtet weitergehender Pflichten des DOKOM21 darf sie bei Bedarf jederzeit gegen eine alternative Ersatzkarte austauschen. 8.3 Die DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) ist (sind) vom Kunden zur Zahlungssicherung sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) und der persönliche Entsperrcode (PUK) sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere nicht auf der(n) DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) oder Zahlungsvorbereitung ist dem Endgerät vermerkt werden und sind getrennt von diesem aufzubewahren. Der Kunde wird die automatische Abfrage der Preis für PIN vor der jeweiligen Einbuchung in das Mobilfunknetz aktiviert lassen und die gelieferte Ware unabhängig PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden ihr erlangt haben. 8.4 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung der DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) durch Dritte entstanden sind. Der Preis Dies gilt insbesondere für Montageleistungen bzwPreise für Dienste, zu denen DOKOM21 den bloßen Zugang vermittelt. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von XxxxxxxxPreise, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangendie durch eine unbefugte Nutzung der DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) entstanden sind, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn hat der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossenzahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat und der Geltendma- chung Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.5 Der Kunde hat DOKOM21 den Verlust, den Diebstahl oder die nicht nur vorübergehende unberechtigte Drittnutzung der DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) unverzüglich mitzuteilen. DOKOM21 wird die Mobilfunkkarte(n) unverzüglich sperren und dem Kunden eine neue DOKOM21 Mobilfunkkarte gegen das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt zur Verfügung stellen. Während der Verhängung der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. DOKOM21 kann die Sperrung der Karte jedoch von weiteren kundenindividuellen Angaben (insbesondere Kennwort) abhängig machen. 8.6 Der Kunde wird nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung, verwenden, die für die Nutzung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt Mobilfunknetzes in der Bundes-republik Deutschland zugelassen sind. § 215 BGB findet keine AnwendungDem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von DOKOM21 angebotenen Leistungen unterstützen können. 98.7 Der Kunde verpflichtet sich, die DOKOM21 Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere das Mobilfunknetz oder das UMTS Mobilfunknetz und seine logische Struktur und/ oder die anderer Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; • keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen; • keine Rechte Dritter, insbesondere keine Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Markenrechte) zu verletzen; und • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen. 8.8 Dem Kunden wird ausdrücklich untersagt, die DOKOM21 Mobilfunk- karte(n) für folgende Zwecke zu nutzen: • Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem DOKOM21 Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/ oder • Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz. • Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folgehaben. 8.9 Der Kunde darf seine DOKOM21 Mobilfunkkarte(n) nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprach- oder Datenverbindungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen Software und an der nach Ziffer III.-4Schnittstellen seines Mobilfunkendgeräts vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist Gegebenenfalls muss der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittoffene Schnittstellen im Zweifel geschlossen halten. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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Samples: Mobilfunkdienstleistungen

Pflichten des Kunden. 1. a) Der Preis Kunde gewährt SWR und seinen Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den Kundenanschlüssen, soweit dies für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtDurchführung des Vertrages erforderlich ist. 2b) Der Kunde stellt SWR und ihren Erfüllungsgehilfen die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, insbesondere über verdeckt verlegte Leitungen und Rohre, zur Verfügung. c) Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden Nur die von SWR vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Zahlungssicherung Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Zahlungsvorbereitung Protokolle verwendet werden, die das Netz von SWR schädigen können. d) Der Kunde wird den Anschluss an das SWR- Netz nicht missbräuchlich nutzen e) Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten, so ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin SWR berechtigt, den Nutzer zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen Einhaltung dieser Nutzungsregeln abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Schaden der SWR nachweisen. Der wiederholte Verstoß gegen die Nutzungsregeln auch nach erfolgter Abmahnung berechtigt die SWR zur außerordentlichen Kündigung unter sofortiger Sperrung des Zugangs. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann die SWR sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter sofortiger Sperrung des Internet-Zugangs kündigen. Das gleiche Recht steht der SWR zu im Falle des exzessiven, häufigen und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen fortwährenden Empfangens großer Datenmengen (Ziffer VIII.-5.„z. B. E-Mail-Bombing“), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungengeeignet ist, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn Leistungserbringung der Kunde nicht zutreffende Angaben SWR insgesamt zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdbeeinträchtigen. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen sollf) Der Kunde teilt SWR unverzüglich jede Änderung seines Namens, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-seiner Firma und Rechtsform, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet seiner Anschrift, seines Geschäftssitzes und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichtenseiner Bankverbindung schriftlich mit. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung g) Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigtLeitungen erforderlich, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem erteilt der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hatGenehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn soweit er nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt selbst Grundstückseigentümer ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen unverzüglich die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreibenGenehmigung des Grundstückseigentümers bei. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, SWR erteilt dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, Grundstückseigentümer die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenTKV vorgesehene Gegenerklärung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. 1. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an bei der nach Ziffer III.-4Einrichtung eines Facebook und/oder Instagram Xxxxxx und/ oder Profils vollumfänglich mitzuwirken. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des VertragesFür den Fall, dieser Allgemeinen Verkaufs-dass der Kunde bereits ein Facebook und/ oder Instagram Konto und/oder Profil eingerichtet hat, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC hat er dem Verlag für die Auslegung Vertragslaufzeit den vollen Zugang (Adminrechte) zu gewähren. Nach der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist Vertragslaufzeit kann der Kunde nur berechtigtdiese Berechtigung in seinem Profil entfernen. Erfolgt die Hinterlegung der Adminrechte für den Verlag nicht termingerecht vor Laufzeitbeginn, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden istkann ein Kampagnenstart nicht erfolgen. Der Kunde ist auch stellt dem Verlag zur Abnahme Schaltung der Montageleistungen bzwWerbung ausreichende Informationen und Vorgaben zur Verfügung, insbesondere ein Bild, welches bestimmten technischen Anforderungen genügen muss. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- Falls kein eigenes Bildmaterial oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung Textvorschlag durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss zur Verfügung gestellt wird, erstelllt der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt istVerlag einen Vorschlag, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx den er per E-Mail an den Kunden gelieferten Ware sowie sendet. Danach ist einmalig eine Korrekturschleife inbegriffen. Weitere Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Weiterhin teilt der Verpackung auf eigene Kosten zu betreibenKunde mit, welche Zielgruppenspezifikation die Werbung bei Facebook und/oder Instagram haben soll. Xxxxxxxx Der Verlag ist nicht verpflichtet, diese für den Kunden auszuwählen. Teilt der Kunde keine verwendbare Zielgruppenspezifikation mit, ist der Verlag ebenso wie Facebook und/oder Instagram berechtigt, die Werbeeinblendung an jeder Stelle und zielgruppenunabhängig einzublenden. Die Anzeige wird nach den zur Verfügung gestellten Informationen durch den Kunden erstellt. 3.2 Sobald der Kunde eine Werbekampagne bei Facebook beim Verlag bestellt hat, wird ein Termin mit dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmenvereinbart zur telefonischen Besprechung der Inhalte der zu erstellenden Werbekam- pagne bei Facebook. Dieser Termin muss spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung stattfinden. Der Kun- de Kunde kann den vereinbarten Termin einmal um maximal 1 Woche verschieben. Sollte der Kunde zu diesem vereinbarten Termin nicht erreichbar sein, so versucht der Verlag den Kunden während der folgenden 5 Werktage per E-Mail zu erreichen. Sollte der Kunde immer noch nicht erreichbar sein, erstellt der Verlag den ersten Entwurf der Werbekampagne bei Facebook und nutzt dafür repräsentative Fotos aus seiner Bilddatenbank und/oder Platzhaltergrafik sowie auf die Branche des Kunden zugeschnittene, allgemeingehaltene Texte und/oder Platzhaltergrafik und/ oder die Webseite des Kunden. Darüber wird der Kunde per E-Mail informiert. 3.3 Der Kunde ist für den Inhalt der Werbeeinblendung alleine verantwortlich. Sowohl der Verlag als auch Facebook und/oder Instagram sind nicht verpflichtet, den Inhalt auf Rechtmäßigkeit, Sinn, werbliche Verwendbarkeit o.ä. zu überprüfen. Wenn und soweit die Werbeeinblendung auf andere Inhalte des Kunden bei Facebook und/oder Instagram verweist oder verlinkt, ist der Verlag unter keinen Umständen für dortige Inhalte oder Links verantwortlich; er ist nicht verpflichtet, die dortigen Inhalte zu bewerten oder zu prüfen, auch wenn der Verlag den Kunden dorthin verlinkt bzw. eine Werbeeinblendung dorthin veranlasst. Der Kunde gewährt dem Verlag eine nicht exklusive, weltweite, unentgeltliche, unbefristete, unwiderrufliche, komplett weiterlizensierbare und übertragbare Lizenz zum Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Anzeigen und öffentlichen Darstellen von Inhalten und Bildern/Grafiken von eigenen Webseiten, Profilen u. Ä. des Kunden und er erklärt gegenüber dem Verlag ausdrücklich und garan- tiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. inne hat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Er überträgt diese Rechte in dem für die Auftragsdurchführung notwendigen Umfang auf den Verlag und insbesondere auch auf Facebook und/oder Instagram. 3.4 Der Kunde stellt Xxxxxxxx den Verlag von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Angaben oder Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sindVerlag geltend gemacht werden. Soweit Dies umfasst auch die Übernahme der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenerforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

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Pflichten des Kunden. 118.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten: 18.1.1. Der Preis Kunde stellt auf eigene Kosten alle Voraussetzungen (zB bauliche Veränderungen, Be- und Entlüftung, Bodenbelastbarkeit, Transportwege, Arbeits- und Sicherheitsabstände, erforderliche elektrische Anschlüsse etc) für Aufstellung und Betrieb von überlassenen Geräten her. 18.1.2. Der Kunde stellt geeignetes Personal zur netzwerktechnischen Anbindung, Konfiguration und Installation zur Verfügung und benennt welches zur Bedienung überlassener Geräte, RICOH weist dieses in den Gebrauch der überlassenen Geräte ein. 18.1.3. Der Kunde gewährt RICOH-Mitarbeitern bei deren Arbeiten in seinen Räumlichkeiten jede erforderliche Unterstützung, zB muss 18.1.3.1. mindestens ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung stehen; 18.1.3.2. RICOH-Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen verschafft werden, die für die gelieferte Xxxx ist in Vertragserfüllung von Bedeutung sind; 18.1.3.3. eine ausreichende und dem Stand der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesenTechnik entsprechende Datensicherung erfolgen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx 18.1.3.4. RICOH-Mitarbeitern für Arbeiten am Erfüllungsort genügend und zweckmäßigen Raum und Arbeitsmittel zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtVerfügung gestellt werden. 218.1.4. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist Übergibt der Preis Kunde an RICOH Daten, behält er sich Kopien davon. RICOH übernimmt keine Haftung für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlenDatenverlust. 18.1.5. Der Preis für Montageleistungen bzwKunde erbringt alle seine erforderlichen Mitwirkungsleistuntgen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und unentgeltlich. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gemDiese Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. 18.1.6. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fälligDer Kunde teilt RICOH umgehend mit, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das sein Vermögen des Kunden bean- tragt gestellt wird, sowie wenn jemand überlassene Geräte pfänden oder exekutiv versteigern lassen will. Alle daraus entstehenden Interventionskosten trägt der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdKunde. 318.2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.Geräte: 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 918.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, nutzt die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen überlassenen Sachen sorgfältig und schonend gemäß dem veranschlagten Nutzerverhalten und beachtet die Betriebsanleitung sowie Gebrauchsempfehlungen von RICOH. Insbesondere unterlässt er nicht von RICOH autorisierte Wartungs- und sonstige Arbeiten an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittüberlassenen Geräten. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist18.2.2. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtetmeldet alle auftretenden Störungen umgehend und möglichst detailliert (zB mittels eines Fehlerprotokolls) an RICOH, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- bevorzugt telefonisch oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hatüber „eService“. 1118.2.3. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt istStandortveränderungen, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware.Ersatzgeräte: 1218.2.3.1. Der Kunde wird meldet RICOH jede Veränderung des Standortes eines überlassenen Gerätes samt allfällig vorhandenem zugehörigem Verbrauchsmaterial und den Einsatz von austauschhalber oder zusätzlich von RICOH überlassenen Ersatzgeräten umgehend und sorgt bei „@remote“-Geräten für die lückenlose Funktion von „@remote“. 18.2.3.2. Die Verbringung überlassener Geräte an einen anderen Ort außerhalb der ursprünglichen Betriebsstätte bedarf der Zustimmung von RICOH. 18.2.3.3. Eine Verbringung in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchendas Ausland ist unzulässig.

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Pflichten des Kunden. 1. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtKunde teilt microPLAN unverzüglich jede Änderung seines Namens (Firmierung), seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform mit. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung Der Kunde verpflichtet sich, über die Infrastruktur von microPLAN keine Inhalte zu verbreiten oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig speichern, deren Be- reitstellung, Veröffentlichung und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von XxxxxxxxNutzung gegen Strafrecht, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangenUrheberrechte, Marken- und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. sonstige Kennzeichenrechte oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdPersönlichkeitsrechte verstößt. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind Verstößt der Kunden gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des entstandenen und noch entstehenden Schadens für microPLAN sowie zur Freihaltung und Freistellung von microPLAN von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen solldurch den Verstoß verursacht wurden, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- henverpflichtet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet Freistellungsverpflich- tung umfasst auch die Verpflichtung, microPLAN von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und ist Anwaltskosten etc.) vollstän- dig freizustellen. Sonstige Ansprüche von dem Kunden zusätzlich zu entrichtenmicroPLAN, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. 4. Skontozusagen sind Sollte es bei der Nutzung der Infrastruktur von microPLAN zu Störungen kommen, so wird der Kunde microPLAN von diesen Störungen unverzüglich in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9Kenntnis setzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten ge- heim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und an Passwort so aufzubewahren, dass der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden istZugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzwverpflichtet sich, microPLAN unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werdenmicroPLAN XX-Xxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxx 0 Xxxxxxxxxxx. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat.000 00000 Xxxxxxxxx 00000 Xxxxxxx Telefon: (0 25 72) 93 65-0 Telefax: (0 25 72) 93 65-10 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup BIC: XXXXXXX0XXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 125. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführenverpflichtet sich, die nach Infrastruktur von microPLAN, die microPLAN eigenen Server (insbesondere die, zu deren Mitbenutzung er befähigt ist), die Server anderer Kunden von microPLAN oder die Anbindung von microPLAN an das Inter- net nicht übermäßig zu belasten oder zu schädigen. Dazu gehören Hack- und Sniffattacken, Denial-of-Service-Attacken und Spamversand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann microPLAN den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des USZugang sperren. 6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Tätigkeiten auszuüben, die eine erhöhte Inanspruchnahme der ihm zur Verfügung gestell- ten Ressourcen durch Dritte zur Folge haben kann. Hierzu zählen u. a. Tätigkeiten, die Denial-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sindof-Service- oder Hackattacken zur Folge haben könnten. Soweit Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann microPLAN den Zugang sperren. 7. Der Kunde verpflichtet sich, microPLAN frühzeitig über eine erhöhte Inanspruchnahme der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen zu unterrichten, sofern dies für den Kunden absehbar ist. 8. Der Kunde nicht sicher istverpflichtet sich, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben istfür sämtliche Inhalte und Daten, wird der Kunde schriftlich die er an microPLAN zur Verarbeitung oder Speicherung über- trägt, Datensicherungen vorzuhalten, es sei denn, eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchengesonderte vertragliche Regelung bestimmt dies anders.

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Pflichten des Kunden. 16.1 Der Kunde ist verpflichtet, a. Konica Minolta auf Verlangen alle zur Erfüllung der Identi- fizierungspflicht gemäß § 4 Geldwäschegesetz notwendi- gen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stel- len. Relevante Änderungen (z.B. Umfirmierung, Sitzände- rung) wird der Kunde Konica Minolta auch während der Vertragslaufzeit mitteilen. b. am Tag der Installation eines von Konica Minolta zu lie- fernden oder zu installierenden Softwareproduktes eine umfassende Datensicherung durchzuführen. c. die Testobjekte für die Dauer der Teststellung gegen die Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, gegen höhere Gewalt (insbesondere durch Feuer, Wasser und Umwelt- einflüsse) sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu versi- chern. Handelt es sich bei den Mietobjekten um elektro- technische oder elektronische Anlagen oder Geräte, ist der Kunde verpflichtet, eine Elektronikversicherung abzu- schließen. Sofern es sich bei den Testobjekten um Soft- wareprodukte handelt, ist der Kunde verpflichtet, hierfür eine Datenträgerversicherung unter Einschluss des Kos- tenersatzes für die Wiederbeschaffung und Eingabe verlo- rener Daten abzuschließen und für die Dauer der Teststel- lung aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen von Konica Mi- nolta hat der Kunde den Abschluss bzw. das Bestehen der vorgenannten Versicherung(en) nachzuweisen. Weist der Kunde den Versicherungsschutz nicht nach, kann Ko- nica Minolta ihm eine angemessene Nachfrist setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf Konica Minolta berechtigt ist, die Testobjekte zu Lasten des Kunden selber zu versi- chern. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in Kunde tritt seine Ansprüche aus den vorge- nannten Versicherungen sowie Ansprüche gegen Dritte aus der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen Beschädigung bzw. Wartungsarbeiten werden Zerstörung der Testobjekte an Konica Minolta ab. Konica Minolta nimmt diese Abtre- tung an. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die ab- getretenen Ansprüche auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx eigene Kosten und eigenes Ri- siko geltend zu machen und den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden Schadensfall abzuwi- ckeln. Zahlungen sind direkt an Konica Minolta zu leisten oder vom Kunden unverzüglich an Konica Minolta weiter- zuleiten. Konica Minolta wird dem Kunden Entschädi- gungsleistungen Dritter zum Zwecke der Reparatur oder Ersetzung der Testobjekte zur Verfügung stellen bzw. auf Wunsch schriftlich übersandtden von ihm zu leistenden Schadensersatz anrechnen. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung d. Konica Minolta bei rechtzeitiger Vorankündigung eine Be- sichtigung, Eigentumskennzeichnung sowie eine Funkti- ons- und/oder Zahlungsvorbereitung ist Lizenzprüfung der Preis für Testobjekte während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen. e. die gelieferte Ware unabhängig Testobjekte nur mit vorheriger Zustimmung von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen Konica Minolta an einen anderen als den vereinbarten Stellplatz bzw. Wartungsar- beiten Einsatzort zu dem verbringen. f. in Bezug auf die Nutzung der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig Testobjekte die Empfehlun- gen, Vorgaben und Autorisierungen des jeweiligen Her- stellers zu beachten, keine anderen als vom Hersteller stammende oder empfohlene Verbrauchsmaterialien zu verwenden und die Mietobjekte nur durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal instand halten und instand set- zen zu lassen. 6.2 Sofern es sich bei den Testobjekten um Drucksysteme von dem Kunden zu zahlenKonica Minolta oder eines anderen Herstellers handelt, hat der Kunde sie nach Beendigung des Vertrages auf seine Kosten an Konica Minolta zurückzugeben. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten Kunde ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungeninsofern ver- pflichtet, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben Systeme durch eine von Konica Minolta zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht beauf- tragende Fachspedition abholen zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossenlassen, es sei denn, dass die vorab von Konica Minolta mitzuteilenden Transportkosten wei- chen um mehr als 20 % von den marktüblichen Konditionen ab oder die Abholung durch eine von Konica Minolta zu beauftra- gende Fachspedition ist aus sonstigen Gründen für den Kun- den unzumutbar. In diesem Fall ist der Gegenanspruch fällig Kunde verpflichtet, der Abholung rechtzeitig zu widersprechen und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten die Systeme eige- ne Kosten und Gefahr transportversichert an eine von Konica Minolta zu benennende Anschrift im Inland bzw. - falls eine solche Anschrift nicht benannt wird - an den Geschäftssitz von Konica Minolta zurückzusenden. 6.3 Sofern es sich bei den Testobjekten um Softwareprodukte handelt, ist der Kunde verpflichtet, nach Beendigung der Test- zeitvereinbarung alle Originaldatenträger, etwaige Siche- rungskopien sowie alle dem Kunden überlassenen Dokumen- tationen, Materialien und sonstige die Software betreffenden Unterlagen an Konica Minolta zurückzugeben oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruhtlangen von Konica Minolta zu vernichten. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung Ferner ist der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen Programminstallation(en) vollständig und an der nach Ziffer III.-4un- widerruflich zu löschen. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. Auf Verlangen von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem Konica Minolta hat der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung Erfüllung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hatvorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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Samples: Teststellungvereinbarungen

Pflichten des Kunden. 1. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung bezeichneten Termin und - soweit ein sol- cher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig f‰llig und von dem Kunden zu zahlenzah- len. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Einger‰umte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fälligf‰llig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferteWolf gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung Erˆffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Vermˆgen des Kunden bean- tragt beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx Wolf oder gegenüber Dritten fällig f‰llig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx Xxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 32. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann Wolf obliegenden Leistungen aus- schließlich einschliefllich der bei Husemann Wolf üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zus‰tzlich zu entrichten. 43. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung Auftragsbest‰tigung von Xxxxxxxx Wolf auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger vollst‰ndiger Zahlung sämtlicher s‰mtlicher Forderungen von Xxxxxxxx Xxxx gegen den Kunden. 54. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Wolf be- zeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift Gut- schrift auf dem Bankkonto maßgeblichmaflgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler Ver- triebsmittler von Hus- emann Xxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 65. Xxxxxxxx Wolf kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten Zust‰ndigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche An- sprüche verrechnen. 76. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann Wolf werden ausgeschlossenaus- geschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig f‰llig und entweder rechtskräftig rechtskr‰ftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis Vertragsverh‰ltnis beruht. § ß 215 BGB findet keine Anwendung. 87. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me Abnahme der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht Zurückbehaltungsrecht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis Vertragsver- h‰ltnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht Zurückbehaltungsrecht ist weiter jedoch nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig rechts- kr‰ftig festgestellt sind. § ß 215 BGB findet keine Anwendung. 98. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher zus‰tzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen maflgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und WartungsbedingungenVerkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel vereinbarten Klau- sel der Incoterms® IncotermsÆ 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung ‹bereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer Ziffer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 119. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher gesetzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx Wolf an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx Xxxx ist nicht verpflichtetver- pflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx Ware oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 1210. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx Wolf bezogene Ware keine Geschäfte Gesch‰fte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen maflgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts Auflenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand sol- cher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx Xxxx suchen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Pflichten des Kunden. (1. ) Der Preis Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern / Erziehungsberechtigten liegt. (2) Der Kunde stellt dem Team von Nannyland AG den für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtVerfügung. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis (3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die gelieferte Ware unabhängig Dauer der Veranstaltung für Betreuungspersonen und Kinder beseitigt werden. (4) Der Kunde hat die von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem Nannyland AG in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden Rechnung zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzwVor dem Anlass wird die 1. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von Teilrechnung mit der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung Grundpauschalen fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag basierend auf der Auftragsbestätigung, den der Kunde der Nannyland AG erteilt hat. Ab 10 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Zahlungserinnerungen werden kostenlos versendet. Bei der 1. Mahnung werden CHF 20.00 und bei der 2. Mahnung CHF 50.00 verrechnet. Anschliessend leitet die Nannyland AG rechtliche Schritte ein. (5) Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist Nannyland AG berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annulationskosten vorbehalten. (6) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten liegt. (7) Bei einer Anreise die mehr als 2 Std. pro Weg beträgt und die Betreuung bis nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt 00:00 Uhr gewünscht wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, muss eine Übernachtungsmöglichkeit für die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wirdNannies bereitgestellt werden. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind (8) Der Kunde darf nicht mehr als die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich vereinbarte Zahl von Kindern (ersichtlich in der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit Auftragsbestätigung) in die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- henObhut der Betreuungsperson/en geben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet Kinderzahl und ist von somit auch die Zahl der Nannys können bis 1 Monat vor dem Kunden zusätzlich zu entrichtenEventdatum angepasst werden. 4. Skontozusagen (9) Verpflegung und Getränke: Für die Nannys sollte immer Wasser und eine angemessene Verpflegung bereitgestellt werden. (10) Rechnungen für bestellte Gutscheine sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung Fall zu bezahlen. Es gilt eine Zahlungsfrist von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden10 Tagen. Die Gutscheine werden anschliessend zugestellt. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines (11) Werden die Weisungen der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung Nannyland AG oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossenHilfspersonen nicht befolgt, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendungentfällt jegliche Haftung seitens Nannyland AG. 9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Ware. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. 1Der Kunde verpflichtet sich und erklärt, dass er: -spätestens eine Woche vor Leihbeginn,der Charter Company sollte eine Passagierliste (crew-list) ueberreicht werden, mit der vollständigen Auflistung von Namen, Datum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, sowie Art und Nummer des geltenden Personalausweises und einen ungefaehre Ankuftszeit in die Marina. Der Preis Skipper benötigt noch einen VHF – Funkschein und Skipperlizenze. -im Besitz von gültigen Reisedokumenten sein wird. Die Kosten für Verlust und Diebstahl der Dokumente während der Reise, übernimmt der Kunde. -die am Bord bereitgestellten Broschüren durchlesen wird. - mit dem Wasserfahrzeug, dem Inventar und dem Zubehör gewissenhaft und sorgfältig handhaben wird, und vor allem darauf achten wird, nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen das Wasserfahrzeug zu lenken, sondern sich in jeder Hinsicht, verantwortlich zu verhalten. -innerhalb der Grenzen territorialer Gewässer der Republik Kroatien segeln wird. Das Verlassen des territorialen Meeres der Republik Kroatien ist ausschließlich durch das vorherige Einverständnis der Charter Company möglich. -sicher und nur bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sichtbarkeit segeln und offensichtlich gefährliche Gebiete meiden wird. -seine Fahrt den Wetterbedingungen und den Fähigkeiten der Besatzung anpassen wird, sowie unnötige Belastungen des Mastes, der Segel und der Seile meiden wird. -den Hafen oder den Anker nicht verlassen wird, falls das Wasserfahrzeug, oder ein für die gelieferte Xxxx ist in Sicherheit der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche PreisSeefahrt wichtiges Teil des Zubehörs, nicht funktioniert. Montageleistungen -den Hafen nicht verlassen wird, falls die Hafenbehörden die Seefahrt verboten bzw. Wartungsarbeiten werden einen Ausfahr-Verbot erteilt haben, sowie im Falle unzureichender Kraftstoffreserven. -das Wasserfahrzeug nicht für Werbezwecke (Warentransport und kostenpflichtigen Transport von Personen), professionellen Fischfang, Segelschule und ähnliche Tätigkeiten benutzen wird. -das Wasserfahrzeug weder untermieten, noch zur Nutzung an Dritte übergeben wird. -das Wasserfahrzeug weder mit einer höheren Anzahl von Personen als erlaubt beladen wird, noch Personen aufnimmt, die nicht auf Basis der Arbeitszeitnach- weise Besatzungsliste angeführt sind. -er bei keinen Regatten- oder Wettsegeln teilnehmen wird, ohne vorheriges Einverständnis der Mitarbeiter Charter Company. -kein anderes Wasserfahrzeug schleppen wird und alle vorsorglichen Maßnahmen treffen wird, um ein Abschleppen des geliehen Wasserfahrzeuges zu vermeiden. - mit der Vertragslösung über die Ausleihe des Wasserfahrzeuges einverstanden ist, falls sich herausstellen sollte, dass ein Teil der Besatzung eine gültige Verordnung und/oder Gesetz der Republik Kroatien überschritten hat, dass dabei die Charter Company ohne jegliches Erstattungsrecht von Xxxxxxxx zu Seiten des Kunden, über das Wasserfahrzeug frei verfügen kann, und weiterhin wird gesondert festgesetzt, dass die Charter Company von jeglicher Verantwortung bei den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; zuständigen staatlichen Behörden befreit ist, denn die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt. 2Verantwortung für jede gesetzeswidrige Handlung und/oder Straftat muss der Kunde bei den staatlichen Behörden selbst übernehmen. Ungeachtet weitergehender Pflichten -die ganze Verantwortung übernimmt und für alle entstandenen Kosten aufkommt, falls sich herausstellen sollte, dass sie durch Handlungen und Versäumnisse von Seiten des Kunden zur Zahlungssicherung hervorgerufen wurden, bei denen die Charter Company materiell und rechtlich eine Verantwortung gegenüber Dritten trägt. -die Verantwortung des Kunden für jede Überschreitung der Seefahrtsregeln und anderer Verordnungen während der Ausleihe des Wasserfahrzeuges, endet nicht mit dem Ende der Ausleihe. -im Falle eines Schiffbruches, Unglücks oder Zahlungsvorbereitung ist Bruches, den Verlauf der Preis für Ereignisse aufzeichnen und die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu Charter Company sofort darüber verständigen wird, dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangennächsten Hafenmeister eine Anzeige über das Seeunglück erstatten, und unabhängig eine Überprüfung von Seiten des Hafenmeisters, Arztes oder bei der Fällig- keit zuständigen Behörde verlangen wird. -im Falle eines Schiff-oder Zubehörschadens – verursacht durch den normalen Verbrauch des Kaufpreises für Wasserfahrzeuges/Zubehörs – sofort die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fälligCharter Company darüber verständigen wird. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt Charter Company verpflichtet sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht den Schaden innerhalb von vier Monaten 24 Stunden nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx der eingegangenen Meldung zu beseitigen. Falls die Charter Company den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in Schaden innerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt. 10. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist24 Stunden beseitigt, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung kein Recht auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter freiirgendeine Entschädigung. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Telefonnummern für Schadensmeldungen befinden sich bei den Schiffsdokumenten. -für alle durch unsachgemäße Handlungen und Versäumnisse des Kunden begründeten Ansprüche entstandenen Schäden, welche durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, und für welche die Charter Company gegenüber Dritten die Verantwortung trägt, muss der Kunde der Charter Company vollständigen Ersatz leisten. -im Falle des Verlustes des Wasserfahrzeuges und des dazugehörigen Zubehörs und der Unmöglichkeit das Wasserfahrzeug zu lenken, sowie im Falle eines Entzuges oder Beschlagnahme des Wasserfahrzeuges, oder aus Verbotsgründen seitens der staatlichen Behörden oder Dritter, sofort die zuständigen Behörden und die Charter Company darüber verständigt, und eine Kopie des dazugehörigen polizeilichen Berichtes beantragt. -im Falle einer Beschlagnahmung des Wasserfahrzeuges seitens der staatlichen Behörden, und wegen unangepasster oder rechtswidriger Handlungen während der Ausleihe des Wasserfahrzeuges (kommerzieller Fischfang, Herausnahme von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2Antiquitäten vom Meeresgrund…) Jahren nach Beendigung dafür gänzlich und ausschließlich die Verantwortung übernimmt. - bei eventueller Meeresverschmutzung beim Tanken oder bei Abfallablagerungen außerhalb der Nutzung der Ware. 12dafür vorgesehenen Stellen, die alleinige Verantwortung trägt. -die Menge des Motoröles täglich überprüfen wird. Der Kunde wird kommt selbst für Schaden und Verluste auf, welche durch einen Mangel an Motoröl verursacht wurden. -Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel...) nur nach vorheriger Genehmigung durch die Charter Company auf das Wasserfahrzeug mitnimmt. Der Kunde trägt ausschließlich und allein die materielle und rechtliche Verantwortung bei gegensätzlichem Verhalten zu den hier angeführten Pflichten. Pflichten des Schiffsführers Übernimm der Kunde die Funktion des Schiffsführers eines Wasserfahrzeuges, muss er über Kenntnisse und Fähigkeiten über die Seefahrt verfügen, eine gültige Erlaubnis für die Steuerung eines Wasserfahrzeuges im offenen Meer besitzen und eine Bestätigung der bestandenen Prüfung über die Handhabung mit dem GMDSS Radiosender vorweisen. Falls der Kunde die erforderlichen Unterlagen, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorzeigen kann, verpflichtet er sich, dafür zu sorgen, dass ausschließlich ein Besatzungsmitglied mit den entsprechenden Voraussetzungen das Wasserfahrzeug steuert. Die Charter Company kann vom Kunden oder der vom Kunden zum Schiffsführer auserwählten Person verlangen, bei der Seefahrt deren Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf der Anwesenheit des Charter Companyvertreters zu demonstrieren. Die Prüfungszeit ist in die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführenzeitliche Dauer der Ausleihe des Wasserfahrzeuges eingeschlossen. Xxxxx während der Prüfung der Charter Companyvertreter feststellt, dass der Kunde bzw. der vom Kunden vorgeschlagene Schiffsführer, nicht das notwendige Wissen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sindErfahrung und/oder keine gültige Seefahrtserlaubnis besitzt, wird die Charter Company der Besatzung einen amtlich geprüften Skipper zuteilen, welcher gemäß der offiziellen Preisliste zuschlagspflichtig ist. Soweit Falls der Kunde den zugeteilten Skipper nicht sicher akzeptieren sollte, hat die Charter Company das Recht, die Ausfahrt des Schiffes zu verbieten, den Vertrag zu lösen, sowie den eingezahlten Mietbetrag gänzlich einzubehalten. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz. Falls sich der Kunde bereits im Voraus darüber im Klaren ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ister die Hilfe eines Skippers benötigt, wird muss er bei der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchenReservierungsanmeldung die Charter Companyangestellten darüber benachrichtigen.

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Samples: Charter Agreement

Pflichten des Kunden. 12.5.1 Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Buchungsbestätigung zu prüfen und Wolters oder den Anbieter der Ferienunterkunft unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Tag nach Erhalt, über Fehler oder Abweichungen zu informieren. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandtNicht angezeigte Fehler beziehungsweise Abweichungen gelten als akzeptiert. 2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird. 3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. 5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen. 7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung. 8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung. 9. 2.5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigtmuss sich mit Wolters oder dem Anbieter in Verbindung setzen, wenn er in Übereinstimmung mit trotz vollständiger Zahlung des Mietpreises nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt seine Reiseunterlagen erhalten hat. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und Wolters oder den Regelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktrittAnbieter unverzüglich auf fehlende oder falsche Unterlagen hinzuweisen. 102.5.3 Mängel der Vermittlungsleistung von Xxxxxxx sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Ohne Einschränkung Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch Wolters möglich gewesen wäre. 2.5.4 Während des Aufenthalts auftretende Mängel an der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist gebuchten Ferienunterkunft sind vor Ort unverzüglich gegenüber dem Anbieter zu rügen, um ihm die Möglichkeit einzuräumen, Abhilfe zu schaffen. Nach seiner Reise kann der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzwdem Anbieter eine weitere Mängelrüge in schriftlicher Form schicken. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind Anschrift und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre Telefonnummer des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Abnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, nachdem Anbieters findet der Kunde die von Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hatseinen Reiseunterlagen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber Wolters gewahrt. Dies gilt auch, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht soweit der Kunde vorher der Abnahme widerspricht bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber Wolters als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt Xxxxxxx - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet Wolters für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von Wolters vorsätzlich oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hatgrob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. 11. Soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist2.5.5 Nur voll geschäftsfähige Personen sind berechtigt, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten bei Wolters Ferienunterkünfte zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Kunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Warebuchen. 12. Der Kunde wird in Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.

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