Pflichten des Kunden. 3.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist. 3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere (a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen; (b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann; (c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen; (d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet; (e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen; (f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen; (g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden; (h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor; (i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.1. (1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle weist die Besucher der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen Veranstaltung in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird angemessener Form darauf hingewiesenhin, dass die Übermittlung Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern / Erziehungsberechtigten liegt.
(2) Der Kunde stellt dem Team von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten istNannyland AG den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung.
(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung für Betreuungspersonen und Kinder beseitigt werden.
(4) Der Kunde hat die von der Nannyland AG in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Missbräuchlich Vor dem Anlass wird die 1. Teilrechnung mit der Grundpauschalen fällig. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag basierend auf der Auftragsbestätigung, den der Kunde der Nannyland AG erteilt hat. Ab 10 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Zahlungserinnerungen werden kostenlos versendet. Bei der 1. Mahnung werden CHF 20.00 und bei der 2. Mahnung CHF 50.00 verrechnet. Anschliessend leitet die Nannyland AG rechtliche Schritte ein.
(5) Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der EinstellungenNannyland AG berechtigt, die Verletzung Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annulationskosten vorbehalten.
(6) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten liegt.
(7) Bei einer Anreise die mehr als 2 Std. pro Weg beträgt und die Betreuung bis nach 00:00 Uhr gewünscht wird, muss eine Übernachtungsmöglichkeit für die Nannies bereitgestellt werden.
(8) Der Kunde darf nicht mehr als die vereinbarte Zahl von Urheber-Kindern (ersichtlich in der Auftragsbestätigung) in die Obhut der Betreuungsperson/en geben. Die Kinderzahl und somit auch die Zahl der Nannys können bis 1 Monat vor dem Eventdatum angepasst werden.
(9) Verpflegung und Getränke: Für die Nannys sollte immer Wasser und eine angemessene Verpflegung bereitgestellt werden.
(10) Rechnungen für bestellte Gutscheine sind in jedem Fall zu bezahlen. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Die Gutscheine werden anschliessend zugestellt.
(11) Werden die Weisungen der Nannyland AG oder der Hilfspersonen nicht befolgt, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufenentfällt jegliche Haftung seitens Nannyland AG.
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Pflichten des Kunden. 3.14.2.1. Der Kunde ist verpflichtetkooperiert mit dem Unternehmen in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, den Anbieter nach Kräften zu unterstützeneinschließlich der Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien und Supportpersonal für Einrichtung, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich istBetrieb und Demontage.
3.24.2.2. Die Pflichten Der Kunde gewährt dem Unternehmen Zugang zum Standort und zu den Räumlichkeiten und Einrichtungen des Kunden sind insbesonderesowie zu allen anderen Einrichtungen, für die das Unternehmen vernünftigerweise einen Zugang verlangen kann.
4.2.3. Der Kunde informiert das Unternehmen über alle den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz und die Sicherheit betreffenden Regeln und Vorschriften, die Richtlinien des Kunden und alle anderen angemessenen Sicherheitsvorgaben, die am Standort gelten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne Haftung oder Strafe die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern und einen Standort unverzüglich zu verlassen, wenn nach alleiniger Auffassung des Unternehmens die Erbringung der Dienstleistungen ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen würde.
4.2.4. Der Kunde stellt die nach geltendem Recht erforderlichen Sanitär-, Umkleide- und Pauseneinrichtungen zur Verfügung.
4.2.5. Der Kunde stellt dem Unternehmen kostenfrei unter anderem uneingeschränkt die folgenden Anlagen und Versorgungseinrichtungen zur Verfügung, wie sie das Unternehmen möglicherweise benötigt:
(a) Änderungen seines NamensUnterstützung bei der Entladung, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilenPositionierung und Neuverladung von Unternehmensausrüstung;
(b) Angemessene Lagerung für die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse Ausrüstung des Unternehmens und einen gegebenenfalls alle anderen für die Dienstleistungen erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung Gegenstände vor und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kannwährend der Erbringung der Dienstleistungen;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter Gerüste und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisenLuftzuführung von 140 cfm bei 100 psi;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche InformationenStromversorgung am Standort, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch zusammen mit den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen hafteterforderlichen Anschlüssen;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an Entsorgungscontainer und Mitarbeiter des Kunden, die Unterstützung bei der Installation, Störungen in Reinigung des Arbeitsbereichs und der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilenEntsorgung von Abfällen leisten;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen Lagepläne aller Leitungsverläufe und/oder Bohrstellen und Pläne zu schützen;den kundenspezifischen Verfahren.
(g) angemessene Maßnahmen Beaufsichtigung zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle während des Anbieters eingebracht werdenBetriebs;
(h) Sämtliche Spezial- oder zusätzliche Ausrüstung, die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;aufgrund gefährlicher Arbeitsbedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sein kann; und
(i) jede missbräuchliche Den erforderlichen radialen und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassenaxialen Raum für die Montage von Ausrüstung und das Klebeschweißen.
4.2.6. Der Kunde muss die Dienstleistungen nach Abschluss unverzüglich kontrollieren und die Abnahme bestätigen, bevor das Unternehmen den Standort verlässt.
4.2.7. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, wird darauf hingewiesendie Ausrüstung des Unternehmens EX-WORKS geliefert und durch den Kunden zum Standort transportiert.
4.2.8. Der Kunde gewährleistet, dass der Standort für Aufstellung, Betrieb und Nutzung der Ausrüstung des Unternehmens geeignet ist. Die Preise werden auf Grundlage der Annahme veranschlagt, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung Dienstleistungen kontinuierlich, in der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters richtigen Reihenfolge und ohne wesentliche Verzögerung oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenUnterbrechung erbracht werden.
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Samples: Dienstleistungs Und Mietvertrag
Pflichten des Kunden. 3.1. 4.1 Der Kunde ist nach Maßgabe von Nr. 5 zur Zahlung der Installationsvergütung sowie etwaiger zusätzlicher Vergütungen verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind 4.2 Der Kunde hat Xxxx die Installation zu ermöglichen und nach Mitteilung der Installationsvoraussetzung durch Kühn gemäß 2.3 dieser Bedingungen auf seine Kosten die Installationsvoraussetzungen für die Anlagen zu schaffen, insbesondere
(a) Änderungen seines Namensdie erforderlichen vorbereitenden Erd-, seiner AdresseBau-, seiner E-Mail-AdresseGerüst- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten am Installationsort vorzunehmen, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich so dass die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilenInstallation ohne weitere Vorarbeiten von Kühn begonnen und durchgeführt werden kann;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse Energie- und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholenWasserversorgung am Installationsort, sodass Pla- nung einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kannBeleuchtung, sicherzustellen;
(c) sicherzustellenKühn die erforderlichen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum GrundstückGas-, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung Wasserleitungen oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität ähnlicher Anlagen sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit erforderlichen statischen Angaben zu den jeweiligen Gebäuden zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, .
4.3 Der Kunde wird außerdem die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die Installation der Anbieter Anlagen erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen beantragen.
4.4 Auf Verlangen von Xxxx hat der Kunde beim Einsatz eines Kühn-Mitarbeiters nach Maßgabe Abschluss der Arbeiten einen Arbeitsbericht oder ein Aufmaß als Nachweis für die erbrachten Installationsleistungen zu unterzeichnen.
4.5 Verletzt der Kunde die ihm nach Nrn. 4.1 bis 4.4 dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der InstallationBedingungen obliegenden Pflichten schuldhaft, Störungen in ist er Xxxx zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet. Bei einem Schadensersatzanspruch von Xxxx statt der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien steht Xxxx ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen30 % der vereinbarten Installationsvergütung zu, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesenweist nach, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten Kühn kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden einstanden ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenKühn bleibt unberührt.
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Samples: Installationsvertrag
Pflichten des Kunden. 3.118.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten:
18.1.1. Der Kunde ist verpflichtetstellt auf eigene Kosten alle Voraussetzungen (zB bauliche Veränderungen, den Anbieter nach Kräften zu unterstützenBe- und Entlüftung, soweit dies zur LeistungserbringungBodenbelastbarkeit, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlussesTransportwege, erforderlich istArbeits- und Sicherheitsabstände, erforderliche elektrische Anschlüsse etc) für Aufstellung und Betrieb von überlassenen Geräten her.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen18.1.2. Der Kunde wird darauf hingewiesenstellt geeignetes Personal zur netzwerktechnischen Anbindung, dass die Übermittlung von Konfiguration und Installation zur Verfügung und benennt welches zur Bedienung überlassener Geräte, RICOH weist dieses in den Gebrauch der überlassenen Geräte ein.
18.1.3. Der Kunde gewährt RICOH-Mitarbeitern bei deren Arbeiten in seinen Räumlichkeiten jede erforderliche Unterstützung, zB muss 18.1.3.1. mindestens ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung stehen; 18.1.3.2. RICOH-Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungenund Unterlagen verschafft werden, die Verletzung für die Vertragserfüllung von Urheber-Bedeutung sind; 18.1.3.3. eine ausreichende und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung erfolgen; 18.1.3.4. RICOH-Mitarbeitern für Arbeiten am Erfüllungsort genügend und zweckmäßigen Raum und Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.
18.1.4. Übergibt der Kunde an RICOH Daten, Marken-behält er sich Kopien davon. RICOH übernimmt keine Haftung für Datenverlust.
18.1.5. Der Kunde erbringt alle seine erforderlichen Mitwirkungsleistuntgen rechtzeitig, Patent-im erforderlichen Umfang und unentgeltlich. Diese Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten.
18.1.6. Der Kunde teilt RICOH umgehend mit, Namens- wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, sowie wenn jemand überlassene Geräte pfänden oder exekutiv versteigern lassen will. Alle daraus entstehenden Interventionskosten trägt der Kunde.
18.2. Geräte:
18.2.1. Der Kunde nutzt die überlassenen Sachen sorgfältig und Kennzeichen-rechte schonend gemäß dem veranschlagten Nutzerverhalten und beachtet die Betriebsanleitung sowie sonstiger gewerblicher Gebrauchsempfehlungen von RICOH. Insbesondere unterlässt er nicht von RICOH autorisierte Wartungs- und geistiger Schutzrechtesonstige Arbeiten an überlassenen Geräten.
18.2.2. Der Kunde meldet alle auftretenden Störungen umgehend und möglichst detailliert (zB mittels eines Fehlerprotokolls) an RICOH, Persönlichkeitsrechte Dritter bevorzugt telefonisch oder über „eService“.
18.2.3. Standortveränderungen, Ersatzgeräte:
18.2.3.1. Der Kunde meldet RICOH jede Veränderung des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts Standortes eines überlassenen Gerätes samt allfällig vorhandenem zugehörigem Verbrauchsmaterial und den Einsatz von austauschhalber oder zusätzlich von RICOH überlassenen Ersatzgeräten umgehend und sorgt bei „@remote“-Geräten für die lückenlose Funktion von „@remote“.
18.2.3.2. Die Verbringung überlassener Geräte an einen anderen Ort außerhalb der ursprünglichen Betriebsstätte bedarf der Zustimmung von RICOH. 18.2.3.3. Eine Verbringung in das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenAusland ist unzulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.121.1. Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Provider hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider unverzüglich zu informieren, falls erkennbar wird, dass der Provider als Inhaber der vertragsgegenständlichen Domains und/oder der vom Provider für diese Domains eingesetzte "Admin-C" in rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Domains verwickelt werden könnte.
21.2. Dem Kunden wird dringend geraten, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
21.3. Für die in Punkt B2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise.
21.4. Der Provider stellt seine Leistungen jeweils im Voraus in Rechnung. Alle vereinbarten Pauschalen sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz mehrmaliger Anmahnung nicht nachkommt, behält sich Provider vor eine Pauschale von 5,00 € nach Zugang der zweiten und letzten Mahnung zu berechnen.
21.5. Sollte sich der Kunde länger als vier Wochen mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden behält sich die compucops GmbH vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Unterlagen zur Verfolgung an einen Anwalt weiterzureichen.
21.6. Sollte der Kunde zum Lastschriftverfahren angemeldet sein und eine fällige Rechnung zurück gebucht werden, so verpflichtet sich der Kunde die Rücklastschriftgebühr in Höhe von 8,00€, welche auf den eigentlichen Rechnungsbetrag aufgeschlagen wird, zu zahlen.
21.7. Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist verpflichtetauch bei wesentlichem Unterschreiten der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen, sofern die Unterschreitungen nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
21.8. Der Kunde versichert, dass er über die vertragsgegenständlichen Domains keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter nach Kräften zu unterstützenvon Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, soweit dies zur Leistungserbringungdie aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2die der Kunde über die vertragsgegenständlichen Domains in das Internet einstellt. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines NamensFreistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
von Rechtsverteidigungskosten (ez.B. Gerichts- und Anwaltskosten) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufenvollständig freizustellen.
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Samples: General Terms and Conditions
Pflichten des Kunden. 3.12.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. XXXXXX weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
2.4 Die Versendung von Spam-Nachrichten über die STRATO Dienste (E-Mail, SMS, Fax) ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung ist es untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung deutlich zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich istmachen.
3.22.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Die Pflichten des Sofern STRATO feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden sind insbesondereeines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann STRATO das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen 2.6 Alternativ steht STRATO bei Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.
2.7 Erweisen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wirdkann STRATO den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde STRATO die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenDomain löschen lassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.1. 8.1 Der Kunde ist zur umfassenden kostenfreien Mitwirkung verpflichtet. Er unterstützt PM bei der Erbringung von geschuldeten Leistungen soweit zu- mutbar, erforderlich und zweckdienlich.
8.2 Der Kunde benennt schriftlich einen Verantwortlichen, der alle für die Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.
8.3 Der Kunde gewährt PM zum Zweck etwaiger Mängelbeseitigungen unge- hinderten Zugang zu den Liefergegenständen und vertraglichen Leistungen.
8.4 Der Kunde leistet Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsfäl- len.
8.5 Der Kunde ist zur Überprüfung der Planung, der Pflichtenhefte, der Leis- tungsbeschreibungen, der technischen Aussagen und der Qualitätszusiche- rungen verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützenwenn dies im Einzelvertrag vereinbart wurde oder sofern der Kunde dies aufgrund seiner Informationslage leisten kann.
8.6 Stellt der Kunde eine Systemstörung der Gerätesoftware bzw. des Daten- loggers fest, soweit dies zur Leistungserbringungwird er unverzüglich die erforderliche Datensicherung in Bezug auf die im Fehlerprotokoll geloggten Daten vornehmen, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich damit eine Fehlerana- lyse anhand der Daten möglich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens8.7 Der Kunde wird Informationen über die eigene Organisation bereitstellen, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, soweit diese für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien Vertragserfüllung von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassenBedeutung sind. Der Kunde wird darauf hingewiesendas Know-how sowie die gewerblichen Schutzrechte und Ur- heberrechte von PM sowie ggf. von Drittherstellern gegenüber Mitarbeitern des Kunden und Dritten absichern.
8.8 Der Kunde wird alle für ein Projekt relevanten Genehmigungen und Er- laubnisse von Dritten oder von Behörden beschaffen.
8.9 Soweit im Einzelvertrag nichts abweichend vereinbart, gelten für die Auf- stellung und Montage die nachfolgenden Bestimmungen:
8.9.1 Der Kunde wird auf eigene Kosten Folgendes übernehmen und recht- zeitig beistellen:
a) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließ- lich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge,
b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,
c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der An- schlüsse, Heizung und Beleuchtung,
d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparatu- ren, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Kunde zum Schutz des Besitzes der PM und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde,
e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstän- de der Montagestelle erforderlich sind.
8.9.2 Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Auf- nahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus so weit fortgeschritten sein, dass die Übermittlung Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt wer- den kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen ge- ebnet und geräumt sein.
8.9.3 Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere PM zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Überlastung Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Montagepersonals zu tragen.
8.9.4 Der Kunde hat der Netzkapazität PM auf Anforderung die Dauer der Arbeitszeit des Teilnehmernetzes Montagepersonals sowie Beeinträchtigung die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbe- triebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
8.9 Weitere besondere Mitwirkungspflichten des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenKunden werden gegebenen- falls im Einzelvertrag festgelegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.11. Ungeachtet weitergehender Pflichten zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis in der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Springer bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Soweit ein Kaufpreis nicht vereinbart ist, gilt der zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übliche Kaufpreis von Springer. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Xxxxxxxx sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2. Der zu zahlende Kaufpreis ist auf jeden Fall zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - wenn ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt ohne jede weitere Voraussetzung und insbesondere unabhängig davon ein, ob der Kunde die Ware und/oder die Dokumente bereits übernommen und/oder Gelegenheit zu ihrer Untersuchung hatte. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden. Skonti sind ausschließlich auf den ggf. um Gutschriften reduzierten, dem Kunden zur Zahlung verbleibenden Betrag anzuwenden. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigen- den Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Springer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder soweit die von einem Kreditversicherer für den Kunden zugesagte Deckung aus von Springer nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
3. Der Kunde sichert zu, dass alle Voraussetzungen und Nachweise für die zollrechtliche und umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung und/oder Leistung nach den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen erfüllt werden. Soweit Springer deutsche oder ausländische Zölle und/oder Umsatzsteuer zu entrichten hat, stellt der Kunde Xxxxxxxx ungeachtet weitergehender Ansprüche von Springer uneingeschränkt frei. Die Freistellung wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt und schließt auch den Ersatz der Springer entstehenden Aufwendungen ein.
4. Springer kann eingehende Zahlungen ungeachtet der Währung und ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
5. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Springer, zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung der ihm obliegenden Leistungen und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Gegenforderung des Kunden gegen Springer auf dieselbe Währung lautet, aus eigenem Recht des Kunden begründet und entweder fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder Springer aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat.
6. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessenem zeitlichen Vorlauf Springer die Daten zur Beantragung der Zollformalitäten nach Ziffer III.-10. mitzuteilen, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-5. maßgeblichen Lieferanschrift entweder selbst oder durch eine von ihm gegenüber Xxxxxxxx benannte Person abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Internationalen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich istVertrag in Übereinstimmung mit den Regelungen in Ziffer VI.-1. aufhebt.
3.27. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn Ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen hat der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagterneute Verwendung, wenn stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der Installationsort von Springer an den Kunden gelieferten Ware sowie der Verpackung auf eigene Kosten zu betreiben oder anderweitig sicherzustellen. Xxxxxxxx ist nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifftverpflichtet, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;gelieferte Xxxx oder Verpackungsmaterial aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen8. Der Kunde wird darauf hingewiesenin Bezug auf die von Springer bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkontrollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung , wird der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenKunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
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Samples: International Sales Conditions
Pflichten des Kunden. 3.1. 3.1 Der Kunde ist verpflichtetstellt die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen (z.B. Raum, den Anbieter nach Kräften zu unterstützenEnergie, Klima) für die Hardware her. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dies zur Leistungserbringungdort nicht geregelt, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlussesaus der Produktbeschreibung, erforderlich istDokumentation oder Bedienungsanleitung.
3.23.2 Der Kunde wird dem Anbieter im Rahmen einer erforderlichen Unterstützung insbesondere freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware gewähren, die erforderlichen Arbeitsmittel in angemessenem Umfang dort zur Verfügung stellen und zweckdienliche Informationen (z.B. über Einsatzbedingungen oder Änderungen an der Hardware) mitteilen. 4.Mängelansprüche des Kunden
4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entspricht. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AGB. Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).
4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 2.4 der AGB.
4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Pflichten Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle werden bei der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erhebenXxxx angemessen berücksichtigt. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden Eigentum an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach InbetriebnahmeTeilen, die auf Veranlassung des Kunden entstehenGrund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch geht auf den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassenüber. Der Kunde wird darauf hingewiesendem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Xxxxx der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer 6 der AGB - Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hardware zurücknehmen und die vom Kundengeleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraumzugrunde zu legen ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen.Ergänzende Lizenzbedingungen für Software Stand 02 / 2020
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.12.5.1 Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Buchungsbestätigung zu prüfen und Wolters oder den Anbieter der Ferienunterkunft unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Tag nach Erhalt, über Fehler oder Abweichungen zu informieren. Nicht angezeigte Fehler beziehungsweise Abweichungen gelten als akzeptiert.
2.5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke muss sich mit Wolters oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In in Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhobensetzen, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort er trotz vollständiger Zahlung des Mietpreises nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kannspätestens 14 Tage vor Reiseantritt seine Reiseunterlagen erhalten hat. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und Wolters oder den Anbieter unverzüglich auf fehlende oder falsche Unterlagen hinzuweisen.
(d) 2.5.3 Mängel der Vermittlungsleistung von Xxxxxxx sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch Wolters möglich gewesen wäre.
2.5.4 Während des Aufenthalts auftretende Mängel an der gebuchten Ferienunterkunft sind vor Ort unverzüglich gegenüber dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationenzu rügen, Räumeum ihm die Möglichkeit einzuräumen, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gemAbhilfe zu schaffen. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während Nach seiner Reise kann der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) Kunde dem Anbieter erkennbar eine weitere Mängelrüge in schriftlicher Form schicken. Anschrift und Telefonnummer des Anbieters findet der Kunde in seinen Reiseunterlagen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber Wolters gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber Wolters als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt Xxxxxxx - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet Wolters für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installationnur bei von Wolters vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
2.5.5 Nur voll geschäftsfähige Personen sind berechtigt, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen bei Wolters Ferienunterkünfte zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufenbuchen.
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Samples: Vermittlungsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.14.1 Vom Kunden ist zu prüfen, ob der Einsatz von AEB-Software Ansprüche von Drit- ten gegenüber dem Kunden zur Folge hat (insbesondere wegen etwaiger indirek- ter Nutzung der Software von SAP SE). Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden Damit verbundene Kosten und Aufwände sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind allein vom Kunden zu tragen. Der Kunde stellt AEB von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang (z. B. mögliche Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach InbetriebnahmeNachlizenzierung) frei.
4.2 Es obliegt dem Kunden, die auf Veranlassung des Kunden für seine Nutzung von Software und Services notwen- digen Stamm- und Bewegungsdaten oder sonstige nutzungsrelevante kundenbe- zogenen Daten (wie beispielsweise in Deutschland eine BIN) korrekt und aktuell bereit zu stellen. Der Kunde stellt auch nötige Anträge bei den zuständigen Behör- den.
4.3 Es obliegt dem Kunden, wichtige Änderungen von beispielsweise Zollnummern oder Bewilligungen o. ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern diese für die über AEB vorgenommene Zollkommunikation relevant sind. Etwaige Zusatzaufwände, die AEB wegen einer nicht rechtzeitigen Mitteilung entstehen, sind vom Kunden gesondert nach Aufwand zu tragenvergüten.
4.4 Der Kunde benennt gegenüber AEB einen Ansprechpartner zumindest in Text- form. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, Dies gilt auch für Änderungen. Der Ansprechpartner muss über die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;nötigen fachlichen und organisatorischen Kompetenzen verfügen. Eine mündliche Mittei- lung genügt nicht.
4.5 Der Kunde hält auf eigene Kosten die Voraussetzungen für seine Nutzung (ebspw. ausreichenden Internetzugang; Soft- und Hardware gemäß Systemvoraussetzun- gen) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassenein. Der Kunde berücksichtigt Änderungen der Systemvoraussetzungen, zum Beispiel für neue Softwareversionen.
4.6 Der Kunde wird darauf hingewiesendie Nutzung der Software nur innerhalb der Systemvoraussetzun- gen ermöglichen. Er wird das Risiko etwaiger Fehlfunktionen in geeigneter Weise begrenzen. Insbesondere folgende Umstände können zu Fehlfunktionen der Soft- ware führen oder deren Folgen verschlimmern: • Von Vorsystemen des Kunden werden fehlerhafte oder keine Daten geliefert. • Supportfälle werden nicht unverzüglich an AEB gemeldet. • Falsche Dateneingabe oder unsachgemäße Bedienung durch den Kunden.
4.7 Die Sorgfalt und Verantwortung für die gesetzeskonforme Abwicklung seiner Geschäftsvorgänge, dass insbesondere in den Bereichen Customs Management und Trade Compliance Management, obliegt ausschließlich dem Kunden, nicht AEB.
4.8 Der Kunde trifft alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen, damit Unbefug- ten der Zugang zur Software oder die Übermittlung unberechtigte Nutzung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten istServices im Zusammenhang mit der Software verwehrt wird; dies beinhaltet insbesondere seine betrieblichen Abläufe und Kommunikationseinrichtungen. Missbräuchlich ist insbesondere So verhindert der Kunde aus seinem Verantwortungsbereich stammende Beeinträchtigungen der ordnungs- und bestimmungsgemäßen Funktion von Software und Services im Zusammenhang mit der Software.
4.9 Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen stellt der Kunde AEB von jedweden Ansprüchen Dritter frei.
4.10 Die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse für die Überlastung Verwendung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes jeweiligen Funktionalitäten der Software muss der Kunde bei den jeweiligen Anwendern selbst sicherstellen. Eventuell nötige Schulungsmaßnahmen werden von AEB optional gegen gesondertes Entgelt angeboten.
4.11 Die fachkundige endgültige Bewertung der vom Kunden erzeugten Ergebnisse obliegt ausschließlich dem Kunden.
4.12 Der Kunde trägt selbst Sorge für die Einreihung seiner Güter in den Zolltarif sowie Beeinträchtigung des Anbieters deren Klassifizierung, beispielsweise in exportkontrollrelevante Güterlisten. In der Software von AEB vorhandene Texte oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung Auszüge von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufenbeispielsweise Güterlisten sollen dem Kunden lediglich als Hilfestellung bei einer Kontrolle seiner Eingaben dienen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.1. 21.1 Der Kunde ist verpflichtetKUNDE verpflichtet sich, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme vertragsgegenständli- chen Anlage keine Servicearbeiten oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder Störungsbehe- bungen durch Dritte durchführen zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzenlassen, es sei denn, es liegt diesbezügliche ZUMTOBEL habe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
21.2 Für die Erfüllung der DIENSTLEISTUNG hat der KUNDE ZUMTOBEL eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien anlagenkundige Person zur Verfügung zu stellen.
21.3 Der KUNDE hat ZUMTOBEL die Durchführung der DIENSTLEIS- TUNG zu ermöglichen und stellt alle nötigen Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Arbeitskorb usw. zur Verfügung.
21.4 Alle Anlagenteile müssen für ZUMTOBEL bzw. dessen Ser- vicepersonal frei zugänglich sein. ZUMTOBEL behält sich vor;, Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung zu stel- len, wenn die betreffenden Anlagenteile nicht frei zugäng- lich sind und Demontagearbeiten erforderlich sind.
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. 21.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung KUNDE ist auf Anfrage von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der EinstellungenZUMTOBEL verpflichtet, die Verletzung gesamte Anlage oder einzelne Anlagenteile zeitweise oder während der gesamten Dauer der Erfüllung der DIENSTLEIS- TUNG ausser Betrieb zu setzen.
21.6 Der KUNDE hat ZUMTOBEL unverzüglich über sämtliche we- sentlichen Umstände zu informieren, die die betreffende Anlage oder die Erfüllung der DIENSTLEISTUNG betreffen.
21.7 Der KUNDE ist verpflichtet ein Anlagenlogbuch zu führen, in welchem Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. lü- ckenlos aufgezeichnet sind. Jede Anfrage für einen Stö- rungseinsatz muss eine möglichst präzise Fehlerbeschrei- bung enthalten sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens dieses Fehlers.
21.8 Wurde zwischen dem KUNDEN und ZUMTOBEL zur Durchfüh- rung von Urheber-DIENSTLEISTUNG ein Termin vereinbart und konnten diese DIENSTLEISTUNGEN aus Gründen, Marken-die nicht in der Sphäre von ZUMTOBEL liegen, Patent-nicht durchgeführt werden, Namens- so hat der KUNDE ZUMTOBEL alle dadurch entstandenen, vergebli- chen Aufwendungen (Zeitaufwand, Spesen, Kosten der An- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher Abreise etc.) zu ersetzen.
21.9 Der KUNDE hat Ersatzteile (wie etwa Leuchtmittel und geistiger Schutzrechtedgl.) bereitzustellen. 21.10Sind bei der Erfüllung der DIENSTLEISTUNG bestimmte Sicher- heitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheits- bestimmungen einzuhalten, Persönlichkeitsrechte Dritter oder ist der KUNDE verpflichtet, ZU- MTOBEL unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Wettbewerbsrechts sowie Servicepersonals von ZUMTO- BEL erforderlich sein, so gehen diese auf KOSTEN des Datenschutzrechts Kun- den. ZUMTOBEL ist darüber hinaus berechtigt, dem KUNDEN Zeitaufwand samt Spesen und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenFahrtkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
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Pflichten des Kunden. 3.1. 9.1 Der Kunde ist verpflichtetbenennt für jeden Standort, an dem die Lizenzsoftware eingesetzt wird, einen Ansprechpartner für STP, der STP für alle notwendigen Informationen zur Verfügung steht und für die Zusammenarbeit notwendige Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann. Die Ansprechpartner haben mit der Funktionalität der Lizenzsoftware gemäß der technischen Beschreibung, den Anbieter nach Kräften Handbüchern und sonstigen Benutzungsanweisungen und ordnungsgemäßer Schulung sowie Kenntnis der technischen Gegebenheiten der beim Kunden vorhandenen IT- Systeme vertraut zu unterstützensein. Die Servicekontakte dürfen nur von den Ansprechpartnern verwendet werden.
9.2 Der Kunde wird sich, soweit dies zur Leistungserbringungzumutbar, insbesondere zur Installation bemühen, durch angemessene Schulung seiner User und durch Verwendung der Handbücher und Benutzungsanweisungen für die Lizenzsoftware eine übermäßige Inanspruchnahme des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich istSupports zu vermeiden.
3.29.3 Der Kunde hat mit STP vereinbarte Termine unverzüglich abzusagen, wenn er diese nicht einhalten kann. Die Pflichten des Kunden sind insbesondereAbsage vereinbarter Termine ist kostenpflichtig, wenn die Absage aus Gründen erfolgt, die STP nicht zu vertreten hat. Die Kosten staffeln sich nach folgendem Schlüssel:
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, Absage mehr als vier Wochen vor dem Anbieter unverzüglich mitzuteilenTermin: kostenfrei;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation Absage mehr als 2 Wochen vor dem Termin: 20% des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kannvereinbarten Nettotagessatzes ohne Spesen;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer Absage mehr als eine Woche vor dem Termin: 50% des Anbieters Zugang vereinbarten Nettotagessatzes ohne Spesen;
d) Absage weniger als eine Woche vor dem Termin: 100% des vereinbarten Nettotagessatzes ohne Spesen;
e) Absage nach Antritt der Anreise zum Grundstück, Gebäude und Installationsort Termin: 100% des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien habenvereinbarten Nettotagessatzes zzgl. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kannSpesen. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;der Nachweis unbenommen, dass STP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vorstehend aufgeführten Pauschalen.
(d) dem Anbieter für Installation 9.4 Sollte der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten verletzen und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationendadurch STP an der Erbringung vertraglicher Leistungen hindern, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung so verschieben sich diejenigen Fristen und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und TapezierarbeitenTermine, die als Folge ggf. verbindlich vereinbart wurden, um die Dauer der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenBehinderung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.14.1. Bei der Serviceleistung von Prima Power beim Kunden vor Ort hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche in seinen Bereich fallenden rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Erbrin- gung der Serviceleistungen durch Prima Power zu schaffen und Prima Power bei der Durchführung zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere
4.1.1. die Benennung eines Ansprechpartners vor Ort;
4.1.2. die Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft und Wasser inkl. der erforderlichen Anschlüsse;
4.1.3. die Bereitstellung trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeugs des von Prima Power eingesetzten Personals;
4.1.4. die Bereitstellung geeigneter Umkleideräume und sanitärer Einrichtungen nebst Materialien zur Leistung von Erster Hilfe für das von Prima Power eingesetzte Personal;
4.1.5. die Gewährleistung ungehinderten Transports der Montageteile bis zum und am Montageplatz nebst Schutz der Montagestelle und – materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art;
4.1.6. die Bereitstellung der erforderlichen Krankapazität nebst Bedienpersonal, wobei allein der Kunde gegenüber seinem Bedienpersonal weisungsbefugt ist;
4.1.7. die Bereitstellung der sonstigen, für die Durchführung der Serviceleistung notwendigen Vorrich- tungen und schweren Werkzeugen (z.B. Hebe-/Flurförderzeuge, Kompressoren), sowie der Be- darfsgegenstände und -stoffe (z.B. Unterlagen, Reinigungs- und Dichtungsmaterial, Schmiermit- tel, Feuerlöschgeräte, etc.) einschließlich Entsorgung von Problemstoffen, z. B. Altöl, Altfette, etc.;
4.1.8. die Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Justierung des Gegenstandes der Serviceleistung und zur Durchführung der vertraglich vorgesehenen Er- probung notwendig sind;
4.1.9. die Reinigung der Stelle der Serviceleistung.
4.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Erbringung der Serviceleistung durch Prima Power der Gegenstand der Serviceleistung für das von Prima Power eingesetzte Personal verfügbar ist und während der Erbringung der Serviceleistung nicht für Produktionsarbeiten eingesetzt wird.
4.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, ist Prima Power nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten die dem Kunden oblie- genden Handlungen an Stelle des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. auf Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragenvorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für Im Übrigen bleiben die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung Ansprüche von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenPrima Power unberührt.
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Samples: Service Agreement
Pflichten des Kunden. 3.18.1 Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht vertragsgemäß erbringt, ist Alasco von ihren Leistungspflichten befreit, soweit diese von den Mitwirkungspflichten abhängen. Weitere Rechte von Alasco bleiben unberührt.
8.2 Der Kunde stellt sicher, dass während der Laufzeit die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software erfüllt sind. Dies beinhaltet insbesondere folgende Voraussetzungen: ● entsprechend Hersteller- und Anbieterempfehlungen aktualisierter Browser; ● aktuelles und entsprechend Hersteller- und Anbieterempfehlungen aktualisiertes Betriebssystem; ● stabile und funktionsfähige Breitband-Internetanbindung; ● funktionsfähige E-Mail-Adresse für alle Nutzer; und ● mindestens 15 Zoll Bildschirmdiagonale.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle an Projekten des Kunden beteiligte Personen, die die Software nutzen sollen, umfassend im Gebrauch der Software zu unterrichten und sicherzustellen, dass die entsprechenden Mitarbeiter die notwendigen Voraussetzungen zu Nutzung der Software erfüllen.
8.4 Der Kunde wird Alasco einen Ansprechpartner benennen, der für die notwendige Kommunikation mit Alasco verfügbar ist und die Befugnis hat, um alle erforderlichen Entscheidungen im Rahmen der Beziehung mit Alasco zu treffen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Zugang und ihm eventuell zugeordnete Benutzerkennungen und Passwörter durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
8.6 Der Kunde erlaubt für den Anbieter nach Kräften Support durch Alasco eine Remote Zugriffsmöglichkeit (mit Zustimmung des Endnutzers).
8.7 Der Kunde informiert Alasco frühzeitig über alle Projekte des Kunden, die sich auf die Software oder deren Nutzung durch den Kunden auswirken könnten.
8.8 Der Kunde stellt die Netzwerk- und Telefonieverbindungen zum Übergabepunkt und trägt die dafür anfallenden Kosten.
8.9 Der Kunde hat festgestellte Fehler der Software in reproduzierbarer Form zu unterstützendokumentieren und Alasco unverzüglich mitzuteilen.
8.10 Der Kunde gewährleistet ein geltenden Sorgfalts- und Industriestandards entsprechendes Systemmanagement der Systemumgebung in deren Umfeld er die Software nutzt. Der Kunde wird seine Systemumgebung (Hardware und Software) laufend warten und insbesondere aktuellen und anspruchsvollen Industriestandards entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen (Firewall, Anti-Virus, DMZ, etc.).
8.11 Die Software bietet die Möglichkeit, Dokumente und Informationen von mittels der Software durchgeführten Projekten für die Vertragslaufzeit zu speichern und ist nicht zur Erfüllung gesetzlicher Archivierungspflichten wichtiger Informationen oder Dokumente vorgesehen.
8.12 Der Kunde wird die Software nicht für seine kaufmännische Buchführung nutzen und trägt dafür Sorge, Dokumente, die hierfür erforderlich sind und mittels der Software generiert worden sind, auf seinen eigenen Systemen zu speichern und seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig sichern.
8.13 Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Kunden über die in einzelnen Fällen erforderliche Weitergabe ihrer Daten an Alasco gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu informieren (z.B. soweit die Weitergabe zur Vertragserfüllung von Alasco notwendig ist) und sicherzustellen, dass die Weitergabe dieser Daten an Alasco den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht widerspricht. Insbesondere wird der Kunde seine hiervon betroffenen Kunden auf die Alasco Datenschutzrichtlinie verweisen bzw. diese den Kunden zu Verfügung zu stellen. Soweit die Weitergabe dieser Daten an Alasco nicht notwendig ist, um die vertraglichen Pflichten von Alasco gegenüber dem Kunden zu erfüllen, ist der Kunde nicht verpflichtet, diese Daten an Alasco weiterzugeben.
8.14 Der Kunde erteilt Alasco für die Inhalte und Daten, die in Verbindung mit den Leistungen genutzt werden, eine einfache, gebührenfreie, weltweit gültige und kostenfreie Lizenz zur Nutzung und Erteilung von Unterlizenzen, soweit dies zur LeistungserbringungErbringung der Leistungen oder Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Alasco ist berechtigt, insbesondere Sicherheitskopien der genutzten Daten und Inhalte für einen angemessenen Zeitraum zu speichern, soweit dies zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, Erfüllung von gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.1(1) Der Kunde listet alle seine Gasgeräte - Keine-Standard-Gasanwendungen und Standard- Gasanwendungen - in der Anlage 1 Gasgeräteübersicht vollständig auf und kennzeichnet die Gasanwendungen, die durch den Kunden in Eigenregie und Verantwortung technisch angepasst werden. Aus den Erhebungsdaten müssen mindestens die Anzahl der Gasgeräte und deren genaue Typbezeichnung hervorgehen. Die Erhebungsdaten sind dem Netzbetreiber gemäß Terminplan (vgl. Anlage 2) zu übersenden. Gasgeräte, die derzeit außer Betrieb genommen bzw. nicht installiert sind und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb genommen werden sollen, sind ebenfalls in der Gasgeräteübersicht aufzunehmen und entsprechend zu kennzeichnen.
(2) Unabhängig von der Erhebung des Kunden ist der Netzbetreiber berechtigt, alle Gasanwendungen in der Kundenanlage zu erheben oder die Erhebung der Gasanwendungen des Kunden im Rahmen einer Qualitätskontrolle zu überprüfen. Der Kunde wird dem Netzbetreiber hierzu Zutritt gewähren und den Netzbetreiber bei der Gasgeräteerhebung unterstützen. Der Kunde ist vom Netzbetreiber vorab zu benachrichtigen. Das Zutrittsrecht nach § 19a Abs. 4 EnWG bleibt unberührt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen technischen Anpassungen selbst oder durch eine dritte Partei fachgerecht und rechtzeitig zum technischen Umstelltermin gemäß Terminplan (vgl. Anlage 2) durchzuführen. Hierbei sind die allgemein anerkannten technischen Regeln sowie etwaige Herstellervorgaben einzuhalten.
(4) Der Kunde legt dem Netzbetreiber einen, für einen unabhängigen Dritten prüfbaren und zur Vorlage an die zuständige Regulierungsbehörde, geeigneten Kostenvoranschlag über die Anpassungsmaßnahmen vor. Der Kostenvoranschlag hat die Kriterien nach Anlage 3 zu erfüllen. Der Kunde hat bei der Ermittlung der Kosten den Aspekt der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen. Sollten die vom Kunden beigebrachten Unterlagen aus Sicht der Regulierungsbehörde oder des Netzbetreibers nicht ausreichend sein um die Angemessenheit und Notwendigkeit der Kosten nachzuweisen, ist der Kunde verpflichtet, weitere Nachweise zu erbringen. Es werden die Kosten für technisch notwendige Anpassungsmaßnahmen im Sinne des § 19a EnWG anerkannt und durch den Anbieter Netzbetreiber nach Kräften zu unterstützenZiffern 3 und 6 dieses Vertrages erstattet. Für hierüber hinausgehende Maßnahmen kann keine Kostenerstattung erfolgen.
(5) Der Kostenvoranschlag ist entsprechend dem Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxx 0 einzureichen.
(6) Der Kunde übermittelt dem Netzbetreiber in regelmäßigen Abständen den Stand der Beschaffungs- und Anpassungsarbeiten seiner Gasgeräte gemäß Anlage 2.
(7) Der Kunde unterstützt den Prozess der Kostenanerkennung mit der zuständigen Regulierungsbehörde. Hierzu gehört auch die Teilnahme an möglichen Abstimmungsterminen mit dem Netzbetreiber bzw. der zuständigen Regulierungsbehörde.
(8) Der Kunde steht gegenüber dem Netzbetreiber dafür ein, soweit dies zur Leistungserbringungdass der in Rechnung gestellte Aufwand sachgerecht, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich notwendig und angemessen war und in der in Rechnung gestellten Form angefallen ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a9) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeitsich, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten Umstellungsbestätigung (Anlage 6) gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
Terminplan (dAnlage 2) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit Netzbetreiber vor dem technischen Umstelltermin zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle GebäudereparaturenHierbei bestätigt der Kunde, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, dass die als Folge Anpassungen der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an Anlage 1 aufgeführten Gasgeräte für den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) Betrieb mit Erdgas-H fachgerecht und unter Einhaltung der allgemeinen anerkannten technischen Regeln sowie etwaiger Herstellervorgaben durchgeführt und umgesetzt wurden. Der Kunde listet alle seine noch nicht umgestellten Gasgeräte - Keine-Standard-Gasanwendungen und Standard-Gasanwendungen - in der Anlage 6 Umstellungsbestätigung vollständig auf und verpflichtet sich die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht notwendigen technischen Anpassungen selbst oder durch Dritte eine dritte Partei fachgerecht durchzuführen um einen mangelfreien, ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb sowie unzulässige Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers sicher zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassenstellen. Hierbei sind die allgemein anerkannten technischen Regeln sowie etwaige Herstellervorgaben einzuhalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass informiert den Netzbetreiber umgehend über die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung Anpassung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen in der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenAnlage 6 aufgeführten Gasanwendungen.
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Samples: Umrüstung Von Gasgeräten
Pflichten des Kunden. 3.1Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften die vereinbarten Preise für die Leistungen der IN-telegence fristgerecht zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich istzahlen.
3.26.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines NamensDer Kunde wird die gemieteten TK-Einrichtungen und überlassenen Leistungen der IN-telegence be- stimmungsgemäß, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (sachgerecht und im Falle Rahmen der SEPAgeltenden Gesetze nutzen und pfleglich behandeln. Zum Betrieb der TK-Zahlung) Einrichtungen wird er ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwenden, das von IN-telegence oder dem Hersteller der Endgeräte empfohlen wird.
6.3. Der Kunde wird IN-telegence bei der Installation der TK-Einrichtungen sowie Änderungen in der Erbringung von Leis- tungen angemessen unterstützen und insbesondere Lieferanten und sonstigen Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung erforderlichen Räumlichkeiten verschaffen. Dies gilt auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten.
6.4. Der Kunde wird des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellenWeiteren dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter die Basisversorgung (z. X. Xxxxx) an der An- schaltadresse im laufenden Betrieb vorhanden ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Standort bei der In- stallation und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstückwährend der Vertragsdauer über ausreichende Elektrizität verfügt, Gebäude hinreichend klimatisiert ist und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der gegen Feuer, Blitzschlag und Überspannung, Diebstahl, Vandalismus und unsachgemäße Hand- habung (Betriebsinhaltsversicherung und/oder Elektronikversicherung) ausreichend gesichert ist. Er wird die elektrische Energie für die Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau den Betrieb und die Instandsetzung der Ausrüstung und Telekommunikationslinien habenTK- Einrichtungen auf eigene Kosten bereitstellen.
6.5. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet istAlle Instandsetzungsarbeiten an gemieteten TK-Einrichtungen dürfen nur von IN-telegence bzw. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung einem von ihr beauftragten Dritten durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, IN-telegence befindet sich mit der Besei- tigung von Mängeln in Verzug.
6.6. Die gemieteten TK-Einrichtungen dürfen nur mit Zustimmung von IN-telegence an einem anderen als dem vereinbarten Standort aufgestellt werden. Dies gilt ausdrücklich auch bezogen auf lokale Standorte innerhalb der Anschaltadresse. Dem Kunden ist es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungenzudem untersagt, die Verletzung zur Verfügung gestellten End- geräte etc. ohne Zustimmung von Urheber-IN-telegence gegen eigene Endgeräte etc. auszutauschen. Hält sich der Kunde nicht hieran, Marken-ist IN-telegence weder verpflichtet, Patent-die vereinbarten Leistungsmerkmale der vir- tuellen Telefonanlage im Netz von IN-telegence zur Verfügung zu stellen, Namens- noch Schäden und KennzeichenStörungen an den vom Kunden eigenverantwortlich eingesetzten TK-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenEinrichtungen zu beseitigen.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.1. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation MSD GmbH alle für die Aus- führung des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse Auftrags erforderlichen Hilfs- und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich Mitwirkungslei- stungen kostenfrei und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen, insbesondere
4.2 Unfixierte Proben, insbesondere Proben mit S1-Status oder höher gelten als nicht vertragsgemäß durch den Kunden hergestellt und werden von MSD GmbH nicht bearbeitet. MSD GmbH ist berechtigt, derartige Proben auf Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeitendes Kunden an diesen zurück zu senden.
4.3 Die Anlieferung von Proben, die als Folge giftig, ätzend, explosiv oder leicht entzündlich sind und die Übernahme von Proben mit toxischen Bestandteilen (Schwermetalle, Chlorverbindungen, Lösemittel, hochsiedende Kohlenwasserstoffe etc.) oder strah- lenden Bestandteilen kann nur nach vorheriger schriftlicher Ab- stimmung mit MSD GmbH erfolgen und wenn der fachgerechten ErrichtungKunde sichergestellt hat, Abnahme oder Verlegung dass durch die Anliefe-rung weder gesund- heitliche Gefahren, noch Gefahren der Ausrüstung Umwelt bestehen. Hier- durch den Anbieter erforderlich sindveranlasste Belastungen der MSD GmbH trägt der Kunde, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar soweit dies nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung abweichend vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung Anlieferung zwischen den Parteien vor;schriftlich vereinbart ist.
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. 4.4 Der Kunde wird darauf hingewiesenträgt die Kosten und die Gefahr der Anliefe- rung von Proben bis zur Übergabe an die MSD GmbH.
4.5 Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gül- tigen Normen, Sicherheitsbestimmungen (VDE, DIN etc.) und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
4.6 Der Kunde trägt den Mehraufwand, der dadurch ent- steht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lük- kenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. MSD GmbH ist auch bei Vereinbarungen eines Fest-
4.7 Soweit MSD GmbH dem Kunden Fixierlösungen zur Ver- fügung stellt, darf der Kunde diese ausschließlich nur für die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten istZwecke dieses Vertrages nutzen. Missbräuchlich Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für andere Zwecke ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufendem Kunden nicht ge- stattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Auftragsforschung
Pflichten des Kunden. 3.14.1. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis der BEW zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, hat nach vorheriger Benachrichtigung dem Beauftragten der BEW den Anbieter nach Kräften Zutritt zum Grundstück und zu unterstützenseinen Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies zur LeistungserbringungPrüfung, Errichtung, Instandhaltung und/oder Rückbau der technischen Einrichtungen erforderlich ist. Die dafür benötigte elektrische Energie sowie der ggf. erforderliche Potenzialaustausch einschließlich zugehöriger Erdung stellt der Kunde auf seine Kosten zur Verfügung.
4.3. Etwaige Arbeiten am Netz der BEW oder am Anschluss des Kunden darf nur von BEW oder deren Beauftragten durchgeführt werden.
4.4. Der Kunde soll seine persönlichen Daten in regelmäßigen Intervallen in geeigneter Form so sichern, dass diese vor Verlust geschützt sind und mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
4.5. Persönliche Zugangs- und Identifizierungsdaten wie Kenn- und Passwörter sowie Benutzernamen sind vor Zugriff oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Bei Verdacht auf Kenntnis seitens unberechtigter Dritter sind diese sofort zu ändern.
4.6. Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der BEW hat der Kunde die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen zu befolgen und die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Weiter gelten folgende Regelungen: • Die Leistung darf nicht so benutzt werden, dass Störungen oder Beeinträchtigungen bei BEW, anderen Anbietern oder Dritten verursacht werden. • Es dürfen nur die Geräte im Zusammenhang mit der Leistung von BEW verwendet werden, die dafür zugelassen sind. • Straf- und jugendschutzrechtliche Vorschriften sind einzuhalten, d.h. insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlussesdürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten oder verbreitet werden oder darauf hinweisen. • Gesetzlich verbotene, erforderlich unaufgeforderte Informationen, Anwendungen, Dateien und sonstige Gegenstände dürfen nicht übersendet werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder rechtswidrige Einwahlprogramme (Dialer), Computer-Viren oder sonstige Computer-Schadprogramme. • Ferner sind nationale und internationale Marken- und Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Bei einer Anrufweiterschaltung muss der Kunde sicherstellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem der Anruf weitergeleitet werden soll, damit einverstanden ist.
3.24.7. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung Kann der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene ihm zumutbare Maßnahmen zur Schadensabwehr und ggf. Schadensminderung zu treffenergreifen, insbesondere tägliche Sicherungskopien ist er dazu verpflichtet. Somit muss sich der Kunde regelmäßig über die Gefahren und Risiken (z.B. bezüglich Viren, Spam, Dialern, etc.) bei der Nutzung von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;Telekommunikationsdiensten informieren und geeignete Schutzmechanismen (z.B. Virenschutzprogramm) einsetzen.
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen4.8. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung BEW und deren Erfüllungsgehilfen von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungensämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die Verletzung auf einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Leistungen durch den Kunden selbst beruhen oder von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufenihm zu vertreten sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.11. Der Preis für die gelieferte Xxxx ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung aus- gewiesen; hilfsweise gilt der bei Xxxxxxxx zur Zeit der Lieferung übliche Preis. Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnach- weise der Mitarbeiter von Xxxxxxxx zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet; die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden dem Kunden auf Wunsch schriftlich übersandt.
2. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Preis für die gelieferte Ware unabhängig von der Durchführung gleichermaßen kontraktierter Montageleistungen bzw. Wartungsar- beiten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Der Preis für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist ungeachtet des Rechts von Xxxxxxxx, Abschlagszah- lungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen, und unabhängig von der Fällig- keit des Kaufpreises für die gelieferte Ware nach Abnahme gem. Ziffer IV.-10. oder nach Gefahrübergang gem. Ziffer III.-7. und mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Abnehmer des Kunden von Xxxxxxxx ge- lieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bezahlen (Ziffer VIII.-5.), wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bean- tragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes we- sentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Xxxxxxxx oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kre- ditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
3. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die Husemann obliegenden Leistungen aus- schließlich der bei Husemann üblichen Verpackung abgegolten. Soweit die Leis- xxxx xxx Xxxxxxxx nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss er- folgen soll, kann Xxxxxxxx den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwischenzeitli- che Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhö- hen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.
4. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Xxxxxxxx auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von Xxxxxxxx gegen den Kunden.
5. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von Husemann bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von Hus- emann sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
6. Xxxxxxxx kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eige- nen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.
7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Hu- semann werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. § 215 BGB findet keine Anwendung.
8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnah- me der Ware werden ausgeschlossen, es sei denn, dass das Zurückbehaltungs- recht des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Zurückbehal- tungsrecht ist weiter nicht ausgeschlossen, wenn und soweit die der Geltendma- chung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB findet keine Anwendung.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Liefertermin ohne Inanspruchnahme zu- sätzlicher Fristen und an der nach Ziffer III.-4. maßgeblichen Lieferanschrift abzu- nehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser Allgemeinen Verkaufs-, Mon- tage- und Wartungsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der ver- einbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Verweigerung der Abnahme der Ware ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in Übereinstimmung mit den Anbieter nach Kräften zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich istRegelungen in Zif- fer VI.-1. von dem Vertrag zurücktritt.
3.210. Ohne Einschränkung der gesetzlichen Regelungen zur Abnahme ist der Kunde zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, sobald die Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und dem Kunden deren Beendigung mitgeteilt worden ist. Der Kunde ist auch zur Abnahme der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten von Xxxxxxxx ver- pflichtet, wenn diese aufgrund von Umständen aus der Risikosphäre des Kunden unter- oder abgebrochen werden. Die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines NamensAbnahme der Montageleistungen bzw. War- tungsarbeiten gilt spätestens eine Woche, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn nachdem der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagtvon Xxxxxxxx erbrachten Leistungen in Benutzung genommen hat, oder zwei Wochen nach Mit- teilung der Fertigstellung durch Xxxxxxxx als erfolgt, wenn nicht der Installationsort Kunde vorher der Abnahme widerspricht oder einen gemeinsamen Abnahmetermin verlangt; die vorstehenden Fristen beginnen, nachdem Xxxxxxxx den Kunden nach Abschluss der Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten auf diese Folgen hingewiesen hat.
11. Soweit diese nicht wie in anderweitig sichergestellt ist, hat der Kunde ungeachtet ge- setzlicher Bestimmungen die erneute Verwendung, stoffliche Verwertung oder sonst vorgeschriebene Entsorgung der von Xxxxxxxx an den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn Kunden gelieferten Ware sowie der Techniker niemanden an der Adresse antrifftVerpackung auf eigene Kosten zu betreiben. Xxxxxxxx ist nicht verpflichtet, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kannKunden gelieferte Xxxx oder Verpackung aufgrund abfallrechtli- cher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen. Dem Der Kun- de stellt Xxxxxxxx von allen gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflich- ten und allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die in diesem Absatz ge- genüber dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
begründeten Ansprüche von Xxxxxxxx verjähren nicht vor Ablauf von zwei (d2) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während Jahren nach Beendigung der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassenWare.
12. Der Kunde wird darauf hingewiesenin Bezug auf die von Xxxxxxxx bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Exportkon- trollrechts verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ein solcher Ver- botstatbestand nicht gegeben ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung , wird der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenKunde schriftlich eine Abstimmung mit Xxxxxxxx suchen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Montage Und Wartungsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.1Der Kunde hat die von WBAG auf Grundlage dieses Vertrages zu veröffentlichenden Daten an die Schnittstellen gemäß CEESEG FIX Spezifikation Beilage./2 und TTR® II Leistungsverzeichnis Beilage./1 zu liefern. Der Kunde ist für die rechtskonforme Übermittlung der veröffentlichungspflichtigen Daten an WBAG aus- schließlich verantwortlich, insbesondere dafür, die Daten mit entsprechenden Kennzeichnungen („Flags“) wie rechtlich vorgesehen zu versehen. WBAG übernimmt diesbezüglich – mit Ausnahme der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Kontrollen – keine nachprüfende Kontrolle. Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, einen Identifizierungsmechanismus zu verwenden, der die veröffentlichungspflichtigen Daten als die originalen gemeldeten Daten („ORGN“) bzw. als Kopie („DUPL“) derselben ausweist (Kennungen „ORGN“ und „DUPL“ gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/571). Das TTR® II System unterstützt den Anbieter nach Kräften korrekten Umgang mit Deferrals (Möglichkeiten zur verzögerten Ver- öffentlichung) wie in MiFIR in Verbindung mit Delegierte Verordnung 2017/587 (RTS 1) und Delegierte Verordnung 2017/583 (RTS 2) definiert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese bei der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigen zu unterstützenlassen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.2diese im TTR® II WebGUI aufzusetzen und die Bestätigung der Aufsichtsbehörde an WBAG zu übermitteln. WBAG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Kunden in Anspruch genommenen Deferrals. Die Pflichten Entwicklung und der Betrieb der Client-Applikation, mittels derer sich der Kunde an die FIX- Schnittstelle anbindet, wird vom Kunden nach den Vorgaben von WBAG gemäß CEESEG FIX Xxxxxxxxx- tion Beilage./2 vorgenommen. Die Überwachung des laufenden Betriebes der Client-Applikationen obliegt der Verantwortung des Kunden. Die netzwerktechnische Anbindung (Connectivity) der Client-Applikation an das TTR® II System erfolgt ausschließlich nach den gültigen Anbindungsrichtlinien von WBAG gemäß Bestellformular Beilage./3. Die Installations- und Benützungskosten für allenfalls erforderliche Datenleitungen, für notwendige Hard- ware sowie die Kosten der sonstigen Übertragungseinrichtungen, ebenso wie anfallende Wartungskos- ten, trägt der Kunde. Bei Beauftragung eines Dritten zwecks Herstellung der Connectivity im Fall von Site-to-Site VPN (Inter- net) liegt es in der Verantwortung des Kunden, sich um die Herstellung, Aufrechterhaltung und Überwa- chung der Connectivity zur WBAG zu kümmern. Dies erfolgt in direkter Absprache mit WBAG. WBAG leistet dem Kunden Hilfestellung bei der netzwerktechnischen Einrichtung der Datenleitungen und übernimmt im Auftrag des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (den Support und Hilfestellungen bei der Fehlersuche und bei Fehler- behebungen im laufenden Betrieb. Im Falle von Nichteinhaltung der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen Anbindungsstandards der Grundstücke WBAG kann kein netzwerktechnischer Zugang zu TTR® II gewährt werden und/oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellenkein Support im laufenden Betrieb geleistet werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, Betriebszeiten von WBAG als APA die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich im Service Level Agree- ment Beilage./5 definierten Zeiten sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten istaußerhalb dieser Zeiten keine Daten an WBAG übermitteln. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung Jedenfalls wird WBAG außerhalb der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenBetriebszeiten keine Daten veröffentlichen.
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Samples: Börsenvertrag
Pflichten des Kunden. 3.1. 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Kräften zu wird moretime im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern und Mängel unterstützen, soweit dies zur Leistungserbringung, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlusses, erforderlich ist.
3.211.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich unter Angabe aller ihm bekannten und zur Erkennung zweckdienlichen Informationen, z.B. Auszüge der Dateien, Fehlerbeschreibungen, Fehlermeldungen, etc. an moretime zu melden und im erforderlichen Umfang Maßnahmen zu treffen, welche die Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
11.3 Der Kunde wird der moretime zur ordnungsgemäßen Erbringung bei Softwarepflegeleistungen einen Remote Zugriff auf sein EDV System ermöglichen, damit moretime eine Ferndiagnose über den Fehler treffen kann.
11.4 Die Pflichten Umsetzung der eingegangenen Geschäftsverbindung und insbesondere der von moretime zu erbringenden Leistung erfordert als wesentliche Vertragspflicht eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien. Hierzu schafft der Kunde insbesondere unentgeltlich die Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Kunde Arbeitsräume für Mitarbeiter von moretime einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel und der dazugehörigen Infrastruktur (z.B. EDV Anlage, Telekommunikationsanlagen, Telefon und Telefax) sowie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen unter Nennung der dazugehörigen Ansprechpartner kostenfrei bereit stellt.
11.5 Der Kunde wird alle moretime übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich im Original oder in Kopie verwahren, sodass sie bei Beschädigung oder Verlust von Datenträgermaterial rekonstruiert werden können.
11.6 Der Kunde trägt bei einzelvertraglich vereinbarten kundenspezifischen Programmierungen/ Anpassungen von Software dafür Sorge, dass die Datenverarbeitungsumgebung zur Integration der Arbeitsergebnisse in der Leistungsbeschreibung im erforderlichen Umfang beschrieben ist und dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
11.7 Vor Arbeiten von moretime an IT-Systemen des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (im Falle der SEPA-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung ist der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten Arbeit, die als Fernwartung durchgeführt wird, kann der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn selbst eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten vorzunehmen.
11.8 Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagtdaraus entstehenden Folgen, wenn der Installationsort nicht wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. moretime kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunden in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu Rechnung stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge moretime kann dem Kunden ferner eine angemessene Frist zur Nachholung der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung Mitwirkungsleistungen mit der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesenErklärung setzen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungenmoretime den Einzelvertrag kündige, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufenfalls diese Frist fruchtlos verstreicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Kunden. 3.13.1 Der Kunde gewährt Mitarbeitern der Telenec nach vorheriger Absprache Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden, in denen das notwendige Equipment (z.B. Modem ....) zu installieren ist. Die Mitarbeiter der Telenec sind verpflichtet sich ordnungsgemäß auszuweisen.
3.2 Fair-Usage Prinzip für die TN-Basic nG und TN- Premium nG-Produkte
3.2.1 Soweit der Kunde die Produktoptionen TN-Basic nG bzw. TN-Premium nG-Produkte in Anspruch nimmt, wird er im Sinne aller Teilnehmer die Netzinfrastruktur und den Telefonie-Dienst maßvoll nutzen (Fair Usage) und aus- schließlich als Endnutzer für seinen privaten persönlichen Gebrauch und nur zum Aufbau manuell gewählter Verbin- dungen nutzen. Der Kunde ist verpflichtetdarf den Anschluss, für den Anbieter nach Kräften die TN-Basic nG bzw. TN-Premium nG-Produkte beauftragt worden sind, weder dauerhaft noch zeitweise Dritten im Rahmen des Weiterverkaufs (Resale) oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kunde darf des Weiteren die TN- Basic und die TN-Premium-Produkte nicht einsetzen, um Dritten gegenüber Telekommunikationsdienste zu unterstützener- bringen.
3.2.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, soweit dies zur Leistungserbringungkeine missbräuch- liche Nutzung der Produktoption TN-Basic nG und TN- Premium nG-Produkte vorzunehmen, insbesondere zur Installation des Teilnehmeran- schlussesdie Produktoption nicht unternehmerisch i.S.v. § 14 BGB zu nutzen. Er wird keine Internetverbindungen über geogra- fische Einwahlrufnummern oder sonstige Datenverbindun- gen aufbauen, erforderlich istkeine Anrufweiterschaltungen oder Rück- ruffunktionen einrichten und keine Verbindungsleistungen weiterveräußern. Der Kunde verpflichtet sich insoweit auch, die Produktoption nicht für die Durchführung von Massenkommunikation wie z.B. Fax, Broadcast, CallCenter oder Tele-Marketing-Aktionen zu nutzen.
3.23.2.3 Ausgenommen von der TN-Basic nG bzw. TN-Prem- ium nG-Produkten sind Konferenzschaltungen und Verbin- dungen zu Sonderrufnummern, Servicerufnummern, Auskunftsdiensten, Verbindungen in Mobilfunknetze oder Verbindungen ins Ausland. Die jeweils nicht umfassten Verbindungen werden gemäß jeweils gültiger Preisliste separat berechnet.
3.3 Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichten des Kunden sind insbesondere
(a) Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung (aus dieser Ziffer 3 oder im Falle der SEPAeiner missbräuchlichen Nutz-Zahlung) sowie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke oder Gebäudeteilen, in denen sich ung ist die Ausrüstung des Anbieters befinden, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen;
(b) die von ihm zu erteilenden Erlaubnisse und einen gegebenenfalls erforderlichen Nutzungs/Gestattungs-vertrag rechtzeitig einzuholen, sodass Pla- nung und Installation des Teilnehmer-anschlusses zum vorgesehenen Zeit- punkt erfolgen kann;
(c) sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer des Anbieters Zugang zum Grundstück, Gebäude und Installationsort des Teilnehmeranschlusses zum Zwecke der Installation, Prüfung, Änderung, Störungsbehebung, Erneuerung oder Abbau der Ausrüstung und Telekommunikationslinien haben. Hierzu koordinieren die Parteien Termine, zu deren Einhaltung der Kunde verpflichtet ist. In Verbindung mit dem Besuch eines Technikers oder einer bestellten geplanten ArbeitTelenec berechtigt, die Produktoption TN-Basic nG bzw. TN-Premium nG-Produkte außerordentlich zu kündigen sowie die Entgelte für die bereits angefallenen Verbindungen so zu berechnen, als Fernwartung durchgeführt wirdob keine Flatrate ver- einbart gewesen wäre. Des Weiteren ist die Telenec berechtigt, kann von dem Kunden eine Aufwandspauschale in Höhe von 150,00 Euro für die Berechnung der Anbieter ein Entgelt für vergebliche Anfahrten oder abgesagte Arbeiten gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters erheben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn der Kunde die geplanten Arbeiten am entsprechenden Tag absagt, wenn der Installationsort nicht wie in den Produktspezifikationen beschrieben vorgefunden wird, oder wenn der Techniker niemanden an der Adresse antrifft, dem Anbieter Zugang zum Installationsort verschaffen kannVerbindun- gen zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen einen geringeren Aufwand nachzuweisen;
(d) dem Anbieter für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erfor- derliche Informationen, Räume, Elektrizität sowie die erforderliche Erdung und Potentialausgleichsschiene gem. DIN VDE 0855- 1 unentgeltlich und rechtzeitig zur Installation sowie während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Kosten für eventuelle Gebäudereparaturen, wie z. B. Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, die als Folge der fachgerechten Errichtung, Abnahme oder Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter erforderlich sind, sind vom Kunden zu tragen. Kosten für eine eventuelle Verlegung der Ausrüstung durch den Anbieter nach Inbetriebnahme, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, für die der Anbieter nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen haftet;
(e) dem Anbieter erkennbar nicht durch den Anbieter durchgeführte Änderun- gen an der Installation, Störungen in der Leistung oder Beschädigungen an den Installationen unverzüglich mitzuteilen;
(f) die Ausrüstung vor unbefugten Zugriffen zu schützen;
(g) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen, insbesondere tägliche Sicherungskopien von Daten anzufertigen, welche in die Anlagen oder Ausrüstung des Anbieters eingebracht werden;
(h) die vom Anbieter gelieferten Leistungen nicht an Dritte weiterzuverkaufen, seine Rechte und Pflichten aus dem Endkundenvertrag an Dritte zu über- tragen oder den Teilnehmeranschluss nicht selbst oder durch Dritte zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen, es sei denn, es liegt diesbezügliche eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor;
(i) jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistung zu unterlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesennach- zuweisen, dass die Übermittlung von Informationen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten der Telenec gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Missbräuchlich ist insbesondere die Überlastung Weitergehende Schadensersatz- ansprüche der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung des Anbieters oder Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigen der Einstellungen, die Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts und das Tätigen von belästigenden oder bedrohenden AnrufenTelenec bleiben unberührt.
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Samples: Telecommunications