Common use of Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen 1. Um es FINMATICS zu ermöglichen, die Leistungen gemäß diesem VERTRAG zu erbringen, verpflichtet sich der KUNDE alle dafür notwendigen, in Bezug auf seiner Sphäre liegenden, Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere (i) die Einrichtung und Unterhaltung eines funktionsfähigen Internetanschlusses, (ii) die Erfüllung der in der SOFTWAREDOKUMENTATION beschriebenen Hardware- und Softwarevoraussetzungen in seinem Betrieb, sowie (iii) die Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen und die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente und Informationen an FINMATICS, soweit diese dem KUNDEN vorliegen oder von ihm mit zumutbarem Aufwand beschaffen werden können. 2. Der KUNDE ist verantwortlich für: a) die vertrags-, gesetzes- und zweckkonforme Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sichFINMATICS-SOFTWARE; b) die Überwachung der Einhaltung dieser AGB und der ENDBENUTZERVEREINBARUNG durch seine USER; c) die Richtigkeit, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen Qualität und insbesondere : • Die Adresse Rechtmäßigkeit der KUNDENDATEN sowie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten des Zentrums oder KUNDEN und der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung USER mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressivesFINMATICS-SOFTWARE, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, wobei FINMATICS insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztierenkeinerlei vertragliche Verpflichtung trifft, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. USERN mit der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter FINMATICS-SOFTWARE verarbeiteten Daten auf ihre Rechtskonformität bzw. die jeweilige Einrichtung Rechtmäßigkeit ihrer Verarbeitung hin zu überprüfen; sowie d) die Geheimhaltung der Zugangsdaten für die FINMATICS-SOFTWARE und die Verhinderung eines vom KUNDEN zu vertretenden unbefugten Zugriffs auf die FINMATICS-SOFTWARE oder einer vom KUNDEN zu vertretenden unbefugten Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE durch die USER oder Dritte, wobei der KUNDE FINMATICS unverzüglich nach Kenntniserlangung über einen derartigen unbefugten Zugriff informieren wird. 3. Sofern FINMATICS Kenntnis von einem Verstoß des KUNDEN gegen seine in diesem Abschnitt 6 geregelten Pflichten erhält, fordert FINMATICS den Kunden dazu auf, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Kommt der KUNDE dieser Aufforderung nicht nach, ist FINMATICS, unbeschadet der sonstigen Rechte unter dem Kunden VERTRAG, berechtigt, den Zugang des KUNDEN zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum FINMATICS-SOFTWARE bis zur Beendigung des Anbieters bzw. der EinrichtungVerstoßes auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung KUNDE hat an der Aufklärung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, Verstoßes mitzuwirken und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder FINMATICS auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sichAnforderung alle dazu erforderlichen, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum KUNDEN vorliegenden oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise mit zumutbarem Aufwand beschaffbaren Informationen und Dokumente zur Verfügung zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetstellen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen1. Der Kunde verpflichtet sichsich an dem Gelingen des Projektes aktiv mitzuarbeiten, unter allen Umständen AdSpirit‘ Tätig- keit zu unterstützen und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgenschaffen, die ihm vom Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zentrums oder Auftrages erforderlich sind. Die wesentli- chen Aufgaben bestehen darin, genaue Vorgaben zu machen, Entscheidungen schnell her- beizuführen, die Einrichtung und die Software abzunehmen und die Leistungen entsprechend der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wirdZahlungsvereinbarungen zu begleichen. 2. Wenn der Der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hatwird von seiner Seite aus einen Projektleiter als verantwortlichen Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten Der Projektleiter wird für die Wiederherstellung des Raumes Schaffung der notwendigen Voraussetzungen sorgen: Benennung eines kompetenten Ansprechpartners in allen Fachbereichen und Mitwir- kung an der Projektplanung und dem Projektmanagement (Projektbesprechung). 3. Der Kunde hat die Pflicht Fehler und mögliche Probleme umgehend zu tragenmelden, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt sodass diese behoben werden können. Ferner hat der Kunde die Pflicht den Zustand seiner Kampagnen, Webseiten usw. regelmäßig (spätestens wöchentlich) zu kontrollieren um mögliche Fehleinstel- lungen und Probleme zu entdecken. Ebenso hat der Kunde die Pflicht in Zusammenarbeit mit seinen eigenen Partnern (Advertiser, Publisher, etc) einen regelmäßigen (spätestens wöchent- lich) Abgleich zwischen den Zahlen des AdServers des Kunden und den Zahlen des AdServers des Partners zu tätigen um auch hier zeitnah Fehllieferungen und Probleme zu entdecken. Fer- ner sind insbesondere fehleranfällige Einstellungen (etwa Backfill, Retargeting, RealTime Bidding usw.) nach Kampagnenstart stetig zu kontrollieren (spätestens 3 Tage nach Kampagnenstart und anschließend wöchentlich). 4. Der Kunde verpflichtet sichhat die Pflicht die von Ihm geschaltete Werbung nur auf Webseiten zu platzieren die dem deutschen Recht entsprechen, nicht als illegal einzustufen sind und keine Rechte Dritter verletzen. Ferner hat er bei Weitergabe seiner Werbecodes an Dritte zu prüfen, dass hierbei ebenfalls die Werbung nicht auf derartigen Webseiten platziert wird. 5. Ferner hat der Kunde die Pflicht die von Ihm geschaltete Werbung und Werbemittel zu prüfen und nur solche Werbemittel über die Systeme von AdSpirit auszuliefern die dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstattendeutschen Recht entsprechend, nicht als illegal einzustufen sind und keine Rechte Dritter verletzen. Hinterlässt Dies gilt auch für Werbemittel die der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb Auftrag von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetDritten schaltet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen (1) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden technischen, betrieblichen und personellen Vorbe- reitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die Nutzung von SMARTDOC zu erbringenden Leis- tungen korrekt, rechtzeitig und kostenlos vorzu- nehmen. Insbesondere hat der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stel- len und SMARTDOC den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen Hinblick auf die Ver- tragserfüllung erforderlichen Zutritt und Zugriffs- rechte zu erfüllen gewähren. Der Kunde bezeichnet einen Ansprechpartner für SMARTDOC, der hinsichtlich sämtlicher operativer Belange der zu erbringen- den Leistungen ausschliesslich entscheidungsbe- fugt ist und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuübenüber die notwendigen Zeitressourcen verfügt. (2) Der Kunde sorgt dafür, zu kochendass die Dienstleistungen, Brennstoffe auf ErdölbasisProdukte und Fremdprodukte, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren er mit SMARTDOC einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsmässig genutzt werden. Er ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und übernimmt die alleinige Verant- wortung für den Inhalt der auf seinen Systemen und Speichermedien vorhandenen Daten. SMARTDOC lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Der Kunde ist verpflichtet, SMARTDOC ge- genüber allen Ansprüchen jeglicher Art schadlos zu nutzenhalten, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise welche Dritte gegen SMARTDOC im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit der Nutzung der Leistungen von SMARTDOC durch den Kunden geltend ma- chen. (3) Kommt der Kunde seinen oben umschriebenen Pflichten nicht umfassend oder nicht rechtzeitig nach, entfällt jegliche Verantwortung von SMARTDOC für eine allfällige nicht vertragsge- mässe Leistungserbringung. Entstehen Verzöge- rungen oder ein Mehraufwand, kann SMARTDOC die Anpassung der vereinbarten Termine und die Erhöhung des Entgelts verlangen. Kommt der Kunde seinen Pflichten auch nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist SMARTDOC zudem berechtigt, den vollumfängli- chen Ersatz des entstandenen Schadens zu verwendenver- langen. Vorbehalten bleibt ebenfalls die fristlose Kündigung des Vertrages. (4) Betriebliche Vorschriften des Kunden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauteninsbeson- dere Sicherheitsbestimmungen, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen Arbeitszeitord- nungen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu meldenHausordnungen können nur eingehalten werden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, wenn sie SMARTDOC vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung Arbeitsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetwerden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen hat die Leistungen der IN4OUT zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse bezahlen. Sämtliche Waren oder Unterlagen von IN4OUT oder ihren Partnerunternehmungen sind auch ohne ausdrückliches Verlangen nach Beendigung des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der EinrichtungVertrages unverzüglich IN4OUT zurückzugeben. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich hat alle von IN4OUT erhaltenen Kenn- und Passwörter vertraulich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegenbehandeln. Der Kunde verpflichtet sichist für jegliche Nutzung der Dienste über seinen Account verantwortlich und haftet für jeden Schaden, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums der aus dem Missbrauch der Benutzung durch ihn oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wirdDritte entsteht. Wenn der Der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten verantwortlich für die Wiederherstellung des Raumes Kompatibilität der von ihm verwendeten Hard- und Softwarekomponenten. Der Kunde hat zu tragenverhindern, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt dass über seinen Internet- oder Netzwerkzugang unerlaubt auf fremde Systeme oder Daten zugegriffen, Programme manipuliert oder Viren transportiert werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde hat im Zentrum oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, internationales und schweizerisches Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln (z.B. "Netiquette") einzuhalten. Der Kunde ist für den Inhalt der Einrichtung Waren, Sachen oder GeräteDaten verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account bei IN4OUT übermitteln, bearbeiten lassen, abrufen oder zum Abruf bereithalten. Insbesondere aber nicht innerhalb ausschliesslich dürfen über bzw. auf den/m Server von 8 IN4OUT Daten mit folgendem Inhalt nicht versendet, abgerufen, zum Abruf bereit gehalten oder auf solche verwiesen werden: Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (achtStGB), pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB, Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB, Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB, Hilfestellung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten, unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes, Daten, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat IN4OUT wahrheitsgetreue Angaben zu seiner Person zu machen. Der Kunde hat seinen elektronischen Postverkehr zu überwachen. Ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung ist das Empfangen oder Versenden von Daten, die mehr als zehn Megabyte Speicherkapazität in Anspruch nehmen, untersagt. Das unaufgeforderte Versenden von Werbemails ist unzulässig. Das Versenden von Massenmails über die Server von IN4OUT (Spamming, Mail-Bombing) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, sowie der Betrieb von Mailinglisten ist dem Kunden untersagt. Allfällige Störungen der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die Dienstleistungen von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt IN4OUT hat der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetIN4OUT umgehend mitzuteilen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Hosting

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung 4.1. „xxxxxxx.xx WiFi“ darf nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt missbräuchlich verwendet werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und sich ergänzend zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgenden Kundenpflichten, die ihm vom Personal des Zentrums sich aus den „AGB für die Nutzung von Internetdiensten“ ergeben, insbesondere zu Folgendem: - Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz sowie der nationalen und internationalen Gesetze zum Urheberrecht zu beachten, - unrechtmäßige oder sittenwidrige Informationen (z. B. illegale Musik- oder Medien-Downloads) weder herunterzuladen noch zu verbreiten, - die Übertragung von Viren, „Trojanern“, Junk-E-Mail, Spam-E-Mail oder unverlangter Massen-E-Mails weder anzubieten noch zu übermitteln noch andere dazu aufzufordern, - keine Organisation zu nutzen oder Anwendung auszuführen, die zu einer Unterbrechung oder Veränderung der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an physikalischen oder logischen Struktur der Server oder Netzwerke von xxxxxxx.xx, „The Cloud“ oder anderer Netzwerke führt oder führen kann, - auf die gegebenenfalls durch Aushänge Rechner von Internetnutzern nicht automatisch, ohne Genehmigung oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wirdverdeckt ausführbare Routinen zu übertragen (z. B. Spyware, Dialer etc.), - Daten ausschließlich unter Nutzung der derzeitigen Standards der TCP/IP-Protokollfamilie zu übertragen. 4.2. Wenn Es obliegt der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe Verantwortung des Kunden, für seine Software Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, so dass die Datenübertragung gegen den Anbieter zu informierenZugriff von Dritten geschützt ist. Unterlässt Darüber hinaus hat der Kunde dieslaufend sicherzustellen, so hat dass er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragengegen Datenverlust geschützt ist. 4.3. Bei einer erheblichen, die andauernden oder schuldhaften Verletzung der dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sichobliegenden Pflichten hat xxxxxxx.xx das Recht, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen verfügbaren und geeigneten Maßnahmen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Warentreffen, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese um auf Kosten des Kundes Kunden die missbräuchliche Nutzung zu beseitigen. Insbesondere hat xxxxxxx.xx das Recht, den Zugang zu „xxxxxxx.xx WiFi“ mit sofortiger Wirkung auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet Kosten des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirkenbeenden und/oder die Inhalte und Daten, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig welche Anlass für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen NutzungVertragsverletzung waren, verpflichtetvom Server und von den Systemen von „xxxxxxx.xx WiFi“ bzw. ihrem Kooperationspartner „The Cloud“ auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Appears in 1 contract

Samples: Produktspezifische Bedingungen Für Den Wifi Dienst

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf (Erwerber und Anwender) 6.1. Ist verpflichtet, die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sichübergebenen elektronischen Handbücher zu beachten. 6.2. Erkennt an, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für dass die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit XXXXXXXXX angebotene Software und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität elektronischen Handbücher Betriebsgeheimnisse und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im geistiges Eigentum des Anbieters bzwHerstellers sind. der EinrichtungEr trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die ihm überlassenen Software und elektronischen Handbücher ohne Zustimmung vom Hersteller Dritten nicht zugänglich werden. 6.3. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen undnur bei einer Inhouse Software-Lizenz die einzelnen Software Systeme zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Werden Programme unberechtigt kopiert oder genutzt, kann der Software Hersteller für jeden nachgewiesenen Einzelfall EURO 10.000,00 Schadensersatz einklagen. Hierbei haftet der Kunde für seine Mitarbeiter. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist. 6.4. Die Daten (auch übermittelte Daten) regelmäßig und Gefahr entsprechend, mindestens jedoch einmal täglich zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten; 6.5. Die dem Erwerber/oder anderen Personen Anwender zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; 6.6. Die zur Nutzung überlassenüberlassene Software und Zugänge (bei webbasierten Softwareangeboten) nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. Jeder Verlust ist dem Anbieter pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von XXXXXXXXX schädigen können; 6.7. Den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von GOLDSTEIN webbasiert angeboten werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von XXXXXXXXX unbefugt einzudringen; 6.8. Nach Abgabe einer Fehlermeldung an XXXXXXXXX, die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu meldenPrüfung herausstellt, dass keine Störung der Software oder technischen Einrichtungen von XXXXXXXXX vorlag und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; 6.9. Für ASP und Web-Angebote gelten zusätzlich die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften GOLDSTEIN AGB für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetRechenzentrumsleistungen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung9.1. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/ist verpflichtet, die Ladeinfrastruktur pfleglich und sorgsam zu behandeln. Dem Kunden ist bekannt, dass von der Ladeinfrastruktur als elektrische Anlage Gefahren ausgehen können. Der Kunde ist daher verpflichtet, die an der Ladeinfrastruktur oder anderen Personen zur Nutzung überlassenin ihrer Umgebung angebrachten Sicherheits- und Bedienhinweise zu beachten und einzuhalten. Jeder Verlust Der Kunde ist dem Anbieter oder ferner verpflichtet, die vom DKV Servicepartner vorgegebenen Nutzungsbedingungen der betreffenden Einrichtung unverzüglich Ladeinfrastruktur (z.B. maximale Lade- und Parkdauer) zu melden, beachten und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisteneinzuhalten. Sofern der Kunde befugt istdie Ladeinfrastruktur nicht selbst nutzt, den Raum außerhalb sorgt er dafür, dass seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder sonstige nutzungsberechtigte Dritte über diese Vorgaben informiert sind und diese Vorgaben ebenfalls einhalten. Die Nutzungsbedingungen der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums DKV Servicepartner sind entweder an der Ladeinfrastruktur ersichtlich oder über die Website von DKV unter xxx.xxx-xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. 9.2. Der Kunde ist verpflichtet, nur geprüfte, technisch zugelassene und mangelfreie Elektrofahrzeuge aufzuladen. Dabei achtet der Einrichtung Kunde darauf, dass die Fahrzeuge auch für die jeweils an der Ladeinfrastruktur ausgewiesene Ladespannung zugelassen sind. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich geprüfte und zugelassene Ladekabel und Steckvorrichtungen zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegenanerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. CE-Kennzeichnung). 9.3. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen haftet für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder Verletzungen der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wirdin dieser Ziffer 9 genannten (Sorgfalts-) Pflichten. Wenn Insbesondere haftet der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kundenfür einen Schaden, den Anbieter zu informierender DKV Servicepartner gegenüber DKV berechtigter Weise geltend macht, etwa weil die Ladeinfrastruktur vom Kunden beschädigt oder die maximale Lade- und Parkdauer überschritten wurde. Unterlässt Für Handlungen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haftet der Kunde dies, so hat er die Kosten wie für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetsich selbst.

Appears in 1 contract

Samples: Besondere Bedingungen Option +Charge

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten 5.1 Der Kunde verpflichtet sich, unter den die Leistungen von safeREACH nicht • zur Verbreitung von beleidigenden, belästigenden, gewalttätigen, gewaltverherrlichenden, sexistischen, pornographischen oder rassistischen Wörtern, Begriffen oder anderen Inhalten, • zur Verbreitung von religiösen oder politischen Inhalten, • zur Verbreitung von Werbung (einschließlich sogenannten Spams, d.h. unverlangt versandten Massenmailings) oder Kettenbriefen per E-Mail oder Chats außerhalb der von Blaulicht zur Verfügung gestellten Funktionen, • zum Ausspähen sowie das nicht genehmigte Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Nutzer oder von Mitarbeitern von SafeREACH, • zum Vorgeben, ein Mitarbeiter von SafeREACH oder eines verbundenen Unternehmens oder Partners von SafeREACH zu sein, • zur Zugänglichmachung von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musik, Soundfiles, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Gesetz oder Rechtsvorschrift sowie • zur Verbreitung von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder sonst schädliche Dateien enthalten zu benutzen. 5.2 Ferner verpflichtet sich der Kunde, • sicherzustellen, dass eine kontinuierliche funktionierende Verbindung zwischen safeRAECH und dem Kunden eingerichtet und aufrechterhalten wird, um das Funktionieren der Funktionen der safeREACH-App zu gewährleisten; • die Leistungen von safeREACH nur für die im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen dargelegten und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten vereinbarten Zwecke zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen – jede Änderung des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt Dienstes muss schriftlich beantragt werden; • sicherzustellen, dass die Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden, nur registrierte Nutzer Zugriff erhalten und keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an unbefugten Dritte den TürenAccount für vertragswidrige Zwecke missbrauchen können. 5.3 Dem Kunden ist bewusst, Lagereinheiten oder Fenstern dass er alleine für den Inhalt der versendeten Nachrichten sowie für die Auswahl des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb Empfängerkreises verantwortlich ist. SafeREACH hat hierauf keinen Einfluss. SafeREACH übernimmt auch keine Verantwortung dafür, ob die versendeten Nachrichten – richtig und zeitgerecht – vom Empfänger empfangen werden, insofern ein Fehler bei der Nachrichtenübertragung außerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und KartensafeREACH-Systems auftritt. 5.4 Der Kunde stellt SafeREACH von sämtlichen Ansprüchen frei, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt Dritten gegen SafeREACH erhoben werden und an welche auf einen Verstoß gegen die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetZiffer 4 dieser AGB dargestellten Kundenpflichten beruhen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten 5.1 Der Kunde verpflichtet sichhat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters. 5.3 Der Kunde kann vom Anbieter Backups der letzten 14 Tage anfordern, diese werden ihm dann in einem speziellen Bereich zur Verfügung gestellt. 5.4 Der Upload von Dateien, deren Inhalt gegen geltendes Recht verstößt ist verboten. Verboten ist insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder auch der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuübenUpload von Dateien, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für wenn die Herstellung Vervielfältigung und/oder Lagerung die Veröffentlichung dieser Dateien fremde Urheber-, Marken- oder Patentrechte verletzt. Demnach dürfen unter anderem folgende Dateien nicht auf die Server des Anbieters geladen werden: • Dateien, die Schadsoftware jeglicher Art, z.B. Viren oder Ausspähsoftware, enthalten • Urheberrechtlich für Dritte geschützte Fotos, Videos (z.B. Filme, Fernsehserien), Musikstücke oder Texte • Dateien, welche die persönliche Ehre Dritter und/oder deren Persönlichkeitsrecht verletzen • Dateien, welche das Recht Dritter am eigenen Bild oder den Datenschutz verletzen • Dateien mit volksverhetzenden Inhalten • Dateien, die Darstellungen von Waren Minderjährigen in unangemessen geschlechtsbetonter Körperhaltung und/oder deren sexuellen Missbrauch enthalten. • Dateien, deren Inhalte dem Jugendschutz unterliegen, insbesondere pornografische und gewaltverherrlichende Schriften, Bilder oder Filme. Der Anbieter ist berechtigt, hochgeladene Dateien auch ohne vorherige Ankündigung zu nutzensperren oder zu löschen, es sei dennwenn der begründete Verdacht besteht, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene dass der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und Inhalt nicht in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und diesen AGB liegt. Es besteht zu keiner Zeit ein Rechtsanspruch darauf, eine bestimmte Datei auf den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern Server des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich laden zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sichAnbieter ist berechtigt, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb unter Verwendung von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen Filtersoftware hochzuladende Dateien zu erstatten. Hinterlässt der Kunde prüfen und den Upload im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise Verdachtsfall zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetunterbinden.

Appears in 1 contract

Samples: Software as a Service Agreement

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von Eniwa bezogenen Dienst- leistungen fristgerecht zu bezahlen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Eniwa seine aktuellen Personen- und Adressdaten bekanntzugeben und über die aktuell gültige Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse zu infor- mieren. Der Kunde hat sich auf Verlangen von Eniwa mit einem amtlichen Dokument auszuweisen. 3.3 Der Kunde hat die Nutzung der Räumlichkeiten Dienstleistungen vertragskonform zu verwenden. Dienstleistungen sind bei Privatkunden aus- schliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch, bei Ge- schäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäfts- gebrauch bestimmt. 3.4 Der Kunde verpflichtet sich, unter den seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er ist in- sbesondere verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login-Daten, Codes usw. sicher aufzubewahren und Drit- ten nicht zugänglich zu machen oder weiterzugeben. Bei Verlust von Zugangsdaten, Passwörtern oder einer SIM- Karte ist Eniwa sofort zu benachrichtigen. Bis zur erfolgten Mitteilung bleibt der Kunde für die bezogenen Dienst- leistungen gegenüber Eniwa haftbar. 3.5 Der Kunde ergreift dem Stand der Technik entsprechende Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten, insbesondere unlautere Massenwerbung, Beläs- tigung Dritter, Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten, Hacking, betrügerische Nachrichten, betrügerische Internetseiten, schädliche Software, Über- mittlung rechtswidriger Inhalte usw. verwendet wird. 3.6 Zum Bezug der Dienstleistungen gemäss diesem Vertrag sind nur der Kunde selber und die im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen gleichen Haushalt lebenden Personen bzw. die im Unternehmen angestellten Personen berechtigt. Jede Verwendung und insbesondere : • Die Adresse jedes Zugängli- chmachen an Dritte ausserhalb der eigenen Privat- oder Geschäftsräume ist untersagt. Insbesondere das Einrichten von öffentlichen Hot Spots, die Nutzung des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung Anschlusses durch mehrere Parteien und das Betreiben von öffentlich zugänglichen und/oder Lagerung von Waren kommerziell genutzten Servern (Hosting usw.) verboten. 3.7 Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, die Dienstleistungen gemäss den anwendbaren geltenden Gesetzen und Vor- schriften zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung . Er ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit für seine Handlungen und insbe- sondere für die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene Nutzung der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung Dienstleistungen und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder Inhalt der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder GeräteInformationen, die er nicht innerhalb über die Dienstleistungen von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hatEniwa übermittelt, ist der Anbieter berechtigtbearbeitet oder Dritten zugänglich macht, diese auf Kosten des Kundes auf selber verantwortlich. Stehen die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher SchadensersatzansprücheDienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig zudem für die Anzahl Einhaltung der Tage Jugendschutzbestimmungen verant- wortlich. Dabei ist der unrechtmäßigen NutzungKunde für sämtliche eigenen oder ihm zurechenbaren Handlungen Dritter, verpflichtetwelche über sei- nen Zugang zu den Dienstleistungen von Eniwa erfolgen, verantwortlich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen 3.1 Der Kunde hat die für die Durchführung der Online-Werbung und ggf. zugehöri- gen Leistungen notwendigen Informationen, Daten, Dateien, Inhalte und sonstigen Materialien (zusammen „Werbematerial“) inklusive Verlinkungen des Werbematerials auf andere Websites auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für das zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Werbematerial die alleinige Verantwor- tung für dessen Rechtmäßigkeit. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Werbematerial so zu gestalten, dass es nicht ge- gen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt. Der Kunde wird insbesondere kein Werbematerial liefern, welches • pornografischen Inhalt im Sinne vom § 184 StGB enthält, • ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 JMStV darstellt, • ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot im Sinne des § 5 JMStV dar- stellt, • Propagandamittel (§ 86 StGB) oder Kennzeichen verfassungswidriger Organi- sationen (§ 86a StGB) enthält, • volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen im Sinne der §§ 130, 131 StGB enthält, • zum Rassenhass aufstachelt, den Krieg verherrlicht oder für eine terroristische Vereinigung wirbt, • zu einer Straftat auffordert (§ 130a StGB), • ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthält, • wettbewerbswidrig ist, • Viren, Trojaner, Spyware oder sonstige Schadprogramme enthält, • sonstige rechtswidrige Inhalte enthält oder allgemein geeignet ist, das Anse- hen von xxxxxx.xx oder einem mit xxxxxx.xx i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“; beispielsweise die eBay Kleinan- zeigen GmbH) zu beeinträchtigen. 3.3 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass das von ihm überlassene Wer- bematerial frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entge- genstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Pa- tent- oder Urheberrechte verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nut- zungsrechte (vgl. Ziffer 7) an dem zur Veröffentlichung bestimmten und zur Verfü- gung gestellten Werbematerial zustehen. 3.4 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass er berechtigt ist, die in Bezug seinem Werbematerial eventuell integrierten Links auf die Nutzung der Räumlichkeiten andere Inhalte zu verwenden. 3.5 Der Kunde verpflichtet sich, unter den das für die Online-Werbung erforderliche Werbema- terial bis zu dem im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkt bzw. – falls im Einzelvertrag kein Zeitpunkt vereinbart ist – bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Ver- öffentlichungstermin vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe Vereinbarungen ent- sprechend auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den eigene Kosten zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegenstellen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen dafür zu sorgen, dass das Werbematerial für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder Größe geeignet ist. Das Werbematerial muss – soweit in Bezug auf Fremdinventar nicht anders vereinbart – den jeweils einschlägigen technischen Spezifikationen der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wirdGoogle Marketing Platform entsprechen. Wenn Diese kann der Kunde auf Anfrage von xxxxxx.xx erhalten. Sofern in dem bereitgestellten Werbematerial Links enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen (URL) der Links vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vereinbarte Frist nicht einhält und die On- line-Werbung deshalb nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht oder zugehörige Leistungen nicht erbracht werden kann bzw. können, lässt dies den Raum verlässtAnspruch von xxxxxx.xx auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht oder zugehörige Leistungen nicht erbracht werden kann bzw. können, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellensich xxxxxx.xx jedoch dasjenige an- rechnen lassen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden könnenerwerben schuldhaft unterlässt. Der Kunde verpflichtet sichsich ferner, ohne schriftliche Zustimmung von xxxxxx.xx we- der selbst noch durch nicht autorisierte Dritte Informationen (inkl. Daten) abzurufen oder in Programme, die von xxxxxx.xx oder Verbundenen Unternehmen betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen, oder in Datennetze von xxxxxx.xx o- der Verbundenen Unternehmen einzudringen. Dies gilt auch für Programme und Da- tennetze der von xxxxxx.xx hinsichtlich der Vermarktung von Fremdinventar beauf- tragten Partner sowie der Anbieter dieses Fremdinventars (zusammen "Fremdinven- tar-Partner"). 3.6 Jede Partei benennt der jeweils anderen Partei einen eigenen Mitarbeiter als An- sprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Online-Wer- bung. 3.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm angegebenen URLs, auf die von der On- line-Werbung verlinkt werden soll, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung wirksam zu pflegen. Er trägt dafür Sorge, dass die Internetseiten und Dokumente, auf die verlinkt wird, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung gemäß dem Anbieter aktuellen Stand der Technik verfügbar sind. Sollte eine Partei Störungen bei der Ver- linkung der Online-Werbung feststellen, wird sie die andere Partei hierüber unverzüg- lich informieren. xxxxxx.xx kann die Schaltung der Online-Werbung für die Dauer der Störung einer Verlinkung aussetzen lassen, soweit diese Störung vom Kunden zu vertreten ist. 3.8 Stellt der Kunde mittels Redirect Werbemittel zur Verfügung, sorgt der Kunde da- für, dass diese Werbemittel nach Kampagnenstart nicht geändert oder ausgetauscht werden, es sei denn der Kunde hat die Änderung oder den Austausch mit xxxxxx.xx besprochen und eine schriftliche Freigabe (E-Mail genügt) seitens xxxxxx.xx erhal- ten. 3.9 Der Kunde darf Browser Cookies verwenden, um Einblendungen, Konversionen und Seitenaufrufzeiten zu verfolgen. Browser Cookies, die zu einem anderen Zweck verwendet werden, sind nur nach ausdrücklicher vorheriger und schriftlicher Geneh- migung durch xxxxxx.xx gestattet (e-mail genügt). Locally Shared Objects/ Flash Cookies (LSO/FSO), Document Object Model (DOM) Speicherung oder andere Me- thoden des Sammelns und Verfolgens von sowohl nicht-personenbezogenen wie auch personenbezogenen Daten sind ausdrücklich verboten. Der Kunde darf einen Drittanbieter zur Sammlung der vorgenannten Daten durch Smart Tags oder Cookie Dropping auf den mobile-, ebay Kleinanzeigen- sowie MOTOR-TALK- und dazuge- hörenden Websites und innerhalb der Mobilen Angebote nur für die vertraglich gere- gelten Werbekampagnen und nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch mo- xxxx.xx einschalten. Die durch die Nutzung von Cookies auf den mobile- sowie MO- TOR-TALK- und dazugehörenden Websites und innerhalb der xxxxxx.xx Mobilen An- gebote gewonnenen Daten gehören xxxxxx.xx und dürfen daher nicht für andere als die in Satz 1 genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt ebenso für die auf den eBay Kleinanzeigen Websites und innerhalb der eBay Kleinanzeigen Mobilen Ange- bote gewonnenen Daten, die der eBay Kleinanzeigen GmbH, Albert-Einstein-Ring 2- 6, 14532 Kleinmachnow („eBay Kleinanzeigen“) gehören. Die Daten dürfen auch nicht Dritten mitgeteilt oder von diesen verwendet werden, wenn diese nicht direkt in die Werbekampagne einbezogen sind, für welche die Daten gesammelt wurden (also Kunden der Werbekampagne sind), es sei denn, xxxxxx.xx erklärt zuvor schriftlich sein Einverständnis. Der Kunde muss alle oben genannten Kosten innerhalb Daten, die durch Cookies gesammelt wurden, nach der Kündigung oder dem Ablauf des jeweiligen Einzelvertrags streng vertraulich behandeln, außer wenn dieser Vertrag ausdrücklich andere Regelungen trifft. 3.10 Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von maximal 25 Tagen xxxxxx.xx zur Erbringung derje- nigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist von dem Kunden nach Erhalt Maß- gabe der entsprechenden Rechnungen im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Sätze von xxxxxx.xx nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum Ge- setzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte von xxxxxx.xx bleiben in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetjedem Fall un- berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Online Werbung

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten 7.1 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, unter den die Produkte von B+L in hygienisch einwandfreien Räumen zu lagern und die Lage- rungsempfehlungen hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit einzuhalten. 7.2 Der Kunde hat zu allen Lieferungen die Empfänger, Kontaktdaten, Artikelnummern, Mengen, Lieferdaten und Chargennummern aufzuzeichnen und zu speichern, um im Vertrag festgelegten Bedingungen alle Ausnahmefall einen unverzüglichen Rückruf aus- gelieferter Produkte zu ermöglichen. Auf Anweisung durch B+L oder durch zuständige Behörden wird der Kunde nach Kräften mit B+L und den Behörden zusammenarbeiten, um weitervertriebene Ware zurückrufen. 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen Abnehmer umfassend zu erfüllen beraten und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums darauf hinzuweisen, dass Xxxxxx von Kontaktlinsen ihre Augen sowie die Passform der Linsen mindestens alle sechs Monate durch einen Kontaktlinsenspezialisten kontrollieren lassen sollten, die Einmalprodukte von B+L nicht zum Mehrfacheinsatz oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuübenzur Wiederaufbereitung geeignet sind, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit Risiken und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise Nebenwirkungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit dem Tragen von Kontaktlinsen ein Kontaktlinsenspezialist zu konsultieren und die Packungsbeilage zu lesen ist, die jeweils angegebene Lebensdauer der Produkte von B+L sich auf Erfahrungswerte bezieht und individuelle Faktoren diese verkürzen können und die Produkte von B+L zur Erzielung größtmöglichen Tragekomforts sorgfältig gehandhabt und entsprechend den Empfehlungen von B+L gepflegt werden müssen. 7.4 Soweit der Kunde von B+L unentgeltliche Anpasslinsen oder sogenannte Starter-Kits erhält, ist er verpflich- tet, diese nur zu Zwecken der Kontaktlinsenanpassung und Erprobung am Endkunden und unter Beachtung der Pflichten nach Zitfer 7.3 einzusetzen. Er wird diese Materialien insbesondere nicht weiterveräußern oder als sogenannten „Naturalrabatt“ verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter . Der Kunde wird B+L auf Anforderung unverzüglich geeignete Nachweise über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl die vertragsgemäße Verwendung der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die unentgeltlich zur Verfügung gestellten GeräteMaterialien übermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Uberlassung solcher Materialien besteht nicht. B+L ist berechtigt, Zubehörteiledie Abgabe unentgeltlicher Anpasslinsen und Starter-Kits jederzeit individuell oder generell einzustellen oder einzuschränken. 7.5 Der Kunde ist verpflichtet, Einrichtungen B+L Mängel und MöbelInformationen, von denen er Kenntnis erlangt und die auf systemi- sche Fehler der Produkte von B+L sowie mögliche Produkthaftungsfälle hindeuten, unverzüglich mitzuteilen. 7.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Firmennamen, die Marken und Namen der Produkte von B+L sowie Produkt- abbildungen und andere bildliche, textliche oder sonstige Darstellungen der Produkte von B+L, die von ihm in Medien jeder Art (z. X. Xxxx, Fernsehen, Internet, Printmedien, auf Ausstellungsflächen usw.) platziert werden, nur beruflich nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch B+L und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder nur in der Einrichtung zu respektieren Art und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung Weise zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, wie B+L sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegenselbst nutzt. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen bei Verstößen hiergegen auf Autforderung von B+L hin, die weitere unzulässige Nutzung auf eigene Kosten unverzüglich zu unterlassen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden könnenbeenden. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt haftet für etwaige durch die unzulässige Nutzung entstehende Schäden. 7.7 Von Ansprüchen Dritter wird der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung WarenB+L auf erstes Anfordern schad- und klaglos stellen, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, soweit diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehenverursacht wurden, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (seine Pflichten aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetdieser Zitfer 7 verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten 3.1 Der Kunde verpflichtet sichstellt sicher, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen dass der Zertifizierungsgesellschaft alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen not- wendigen Produktmuster, Zugänge, Hilfen, Informationen, Unterlagen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den betrieblichen Einrichtungen nach Bedarf zur Verfügung gestellten Raum nicht für stehen. Dies schließt die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzenUnterstützung durch ausreichend qualifizierte, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit eingewiesene und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen autorisierte Mit- arbeiter des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtungein. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung stellt der Zertifizierungsge- sellschaft darüber hinaus kostenfrei geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von Besprechungen zur Verfügung. 3.2 Soweit gesetzlich zulässig, versi- chert der Kunde, dass er nicht unter Annahme oder aufgrund von gewährten Garantien, Darstellun- gen, Aussagen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Vereinbarungen, Versprechungen, Zahlungen oder Zusagen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in diesen AGB Zertifi- zierungsdienstleistungen dar-ge- stellt wurden, zum Abschluss des Anbieters keine Kopien anfertigen und/Vertrags verleitet wurde. Der Kunde verzichtet in jedem Fall un- eingeschränkt und unwiderruflich auf Forderungen, Rechte oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu meldenRechtsmittel, und dem Kunden wird eine Gebühr die für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern ihn in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendigdiesem Zusammenhang entstehen könnten. 3.3 Der Kunde unternimmt alle not- wendigen Schritte, um Behinde- rungen oder Unterbrechungen der Erbringung der Dienstleistungen durch die Sicherheit des Zentrums Zertifizierungsgesellschaft zu beseitigen bzw. zu beheben. 3.4 Um der Zertifizierungsgesellschaft die Einhaltung der anwendbaren Gesundheits- und Sicherheits-vor- schriften zu ermöglichen, stellt der Kunde der Zertifizierungs-gesell- schaft alle verfügbaren Informationen über bekannte oder potentielle Gefahren zur Verfügung, denen Mitarbeiter der Einrichtung zu gewährleistenZertifizierungsgesellschaft im Rah- men ihrer Audits bzw. Assess- ments begegnen könnten. Sofern der Kunde befugt istdie Zertifizierungs-ge- sellschaft rechtzeitig über seine Gesundheits- und Sicherheits- bestimmungen in Kenntnis setzt, den Raum außerhalb stellt die Zertifizierungsgesell- schaft anlässlich von Aufenthalten beim Kunden im Rahmen der Anwesenheitszeiten Zumutbarkeit sicher, dass diese Bestimmungen durch die eigenen Mitarbeiter eingehalten werden. 3.5 Bei Zertifizierung der Produkt-kon- formität hat der Kunde alle Best- immungen des Teams des Zentrums anwendbaren Zertifizierungsprogramms jeder- zeit einzuhalten. 3.6 Der Kunde darf nur dann Auszüge aus Berichten der Zertifizierungs- gesellschaft vervielfältigen oder veröffentlichen, wenn der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen Kunde die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung vorherige schriftliche Zustim- mung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu habenZertifizierungsgesellschaft eingeholt hat. Die Räume sind Arbeits- und/oder BesprechungsräumeZertifizierungs- gesellschaft behält sich das Einlei- ten rechtlicher Schritte vor, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegenwenn eine Veröffentlichung gegen diese Bestimmung verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und keine Einzelheiten über die Erbringung, Durchfüh- rung oder Ausführung der Leistun- gen der Zertifizierungsgesellschaft zu jeder Zeit veröffentlichen. 3.7 Der Kunde informiert die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgenZertifizie- rungsgesellschaft unverzüglich über alle Änderungen betrieblicher Gegebenheiten, die ihm vom Personal sich auf das Managementsystem, die Dienst- leistungen, die Produkte, die Prozesse oder Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wirdauswirken können. Wenn Verstöße gegen diese Informationspflicht können den Entzug des Zertifikats nach sich ziehen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Zertifi- zierungsgesellschaft über Abwei- chungen zu informieren, die im Rahmen von internen Audits durch den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. seine Ge- schäftspartner oder Behörden festgestellt werden. 3.8 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt begleitete Audits durch Akkreditie- rungsstellen oder Parallelaudits durch andere Zertifizierungs- gesellschaften zuzulassen, sofern die Durchführung solcher Audits in den Akkreditierungsverfahren der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum Akkreditierungsstelle oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetjeweils anwendbaren Zertifizie- rungsprogramm vorgesehen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Zertifizierungsordnung

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug 9.1 Der Kunde stimmt hiermit der strikten Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu und bringt diese Zusammen auch für all seine Nutzer bei. Darüber hinaus bestätigt der Kunde infolge der strengen Einhaltung der Nutzungsbedingungen als seine wesentlichen Pflichten: (a) nur solchen Nutzern Zugriff auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sichHUBGRADE™-Plattform zu gewähren, die unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß Prinzip „Kenntnisnahme erforderlich“ fallen; 9.3 Neben den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen genannten Pflichten aus den Voraussetzungen wird der Kunde, um die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistung der Services durch VWT zu zahlenermöglichen, jederzeit die folgenden wesentlichen Pflichten einhalten: ● Zusammenarbeit mit VWT in allen Angelegenheiten, die sich aus der Leistung der Services oder dem Betrieb der HUBGRADE™-Plattform ergeben oder damit verbunden sind; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums ● Benennung eines Hauptansprechpartners, der über ausreichende Befugnisse verfügt, um VWT sämtliche Anweisungen oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die Informationen zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztierenstellen, die das Unternehmen zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den TürenLeistung der Services vom Kunden benötigt sowie regelmäßige Sicherungen der eigenen Informationen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen einschließlich der Ausrüstungsdaten, vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. ● Sorge tragen, dass jeder Nutzer vor einer beliebigen Nutzung der betreffenden Einrichtung HUBGRADE™-Plattform oder Services die von VWT empfohlenen Schulungsprogrammen abschließt; ● VWT gegenüber (einschließlich seiner Nutzer, Bevollmächtigten, Subunternehmer und Mitarbeiter) keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der EinrichtungDaten, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle ZugangsausweiseInformationen, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen Muster und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräumedamit zusammenhängende Dokumente offenzulegen, die den geltenden Vorschriften nicht wahrheitsgemäß, genau, repräsentativ und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. vollständig sind; Der Kunde verpflichtet sichbestätigt ferner, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder dass sich VWT bei der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn Leistung der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes Services auf die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Muster oder sonstigen damit zusammenhängenden Dokumente und Materialien stützt, ohne gegenüber dem Kunden dazu verpflichtet zu sein (sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt), deren Genauigkeit, Repräsentativität oder Vollständigkeit bestätigen oder prüfen zu müssen; ● rechtzeitige Gewährung des Zugriffs ohne zusätzliche Kosten für VWT auf die HUBGRADE™-Plattform für beliebige Nutzer; ● rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher von VWT angeforderten relevanten Anweisungen, Rückmeldungen oder Informationen; ● Gewährung des Zugriffs auf die Ausrüstungen sowie Zugang zu relevanten Geschäftsräumen für VWT (einschließlich seiner Agenten, Unterauftragnehmer und Mitarbeiter) wie es zumutbar für die Leistung der Services erforderlich ist; ● Inkenntnissetzung von VWT vor dem DienstleistenZugriff auf solche Ausrüstungen oder dem Betreten von Geschäftsräumen über sämtliche dort ggf. geltenden Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und - vorschriften; ● Unverzüglich Unterrichtung von VWT über sämtliche Risiken, Sicherheitsprobleme oder Vorfälle, die in irgendeiner Weise die Leistung der Services beeinträchtigen können; Der Kunde ist jederzeit für die Einhaltung der im Servicebereich geltenden Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich und wird insbesondere die dort befindlichen Ausrüstungen mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ausstatten, um sie vor Überlastung und/oder unsachgemäßer Nutzung zu schützen; ● Beibringen sämtlicher erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, um die Erfüllung geltender Gesetze und/oder Vorschriften zu gewährleisten; ● Unterlassen der Verwendung von Berichten von VWT auf irreführende Weise und ausschließliche Weitergabe solcher Berichte in Ihrer Gesamtheit nur zum Gebrauch innerhalb der Unternehmensgruppe des Kunden; ● Veröffentlichung, Verteilung oder Offenlegung von Inhalten von Berichten (einschließlich beliebiger Ausschnitte, Auszüge oder Teile davon) gewählte in beliebiger Art und Weise zu entsorgen. Nutzt nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von VWT (die nicht grundlos verweigert werden darf); ● Unterlassen der Erstellung von weder unmittelbaren noch mittelbaren Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien oder - botschaften, die Dritten gegenüber einen falschen oder irreführenden Eindruck von den durch VWT geleisteten Services vermitteln könnten; ● Bewahren der Konnektivitätslösung in einwandfreiem Zustand und Gewährleisten der Cybersicherheit seines eigenen Informationssystems bis hin zur Konnektivitätslösung (einschließlich). 9.4 Sollte der Kunde eine seiner Pflichten aus den Raum nach Vertragsende weiterAbschnitten 9.1 bis 9.3 hierin (ganz oder teilweise) nicht erfüllen, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche kann VWT entweder die Vereinbarung gemäß Artikel 21.1.1 vorübergehend aussetzen oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass zu ausschließlichen Lasten des Kunden kündigen. Zur Klarstellung: Aus Gründen der Sicherheit bleibt der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) in einem solchen Fall gegenüber VWT zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl vor der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, Aussetzung oder Kündigung geschuldeten Beträge verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Hubgrade™ Allgemeine Servicebedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten 5.1 Der Kunde verpflichtet sich, unter den die Leistungen von Blaulicht nicht • zur Verbreitung von beleidigenden, belästigenden, gewalttätigen, gewaltverherrlichenden, sexistischen, pornographischen oder rassistischen Wörtern, Begriffen oder anderen Inhalten, • zur Verbreitung von religiösen oder politischen Inhalten, • zur Verbreitung von Werbung (einschließlich sogenannten Spams, d.h. unverlangt versandten Massenmailings) oder Kettenbriefen per E-Mail oder Chats außerhalb der von Blaulicht zur Verfügung gestellten Funktionen, • zum Ausspähen sowie das nicht genehmigte Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Nutzer oder von Mitarbeitern von Blaulicht, • zum Vorgeben, ein Mitarbeiter von Blaulicht oder eines verbundenen Unternehmens oder Partners von Blaulicht zu sein, • zur Zugänglichmachung von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musik, Soundfiles, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Gesetz oder Rechtsvorschrift sowie • zur Verbreitung von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder sonst schädliche Dateien enthalten zu benutzen. 5.2 Ferner verpflichtet sich der Kunde, • sicherzustellen, dass eine kontinuierliche funktionierende Verbindung zwischen Blaulicht und dem Kunden eingerichtet und aufrechterhalten wird, um das Funktionieren der Funktionen der Blaulicht-App zu gewährleisten; • die Leistungen von Blaulicht nur für die im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen dargelegten und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten vereinbarten Zwecke zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen – jede Änderung des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt Dienstes muss schriftlich beantragt werden; • sicherzustellen, dass die Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden, nur registrierte Nutzer Zugriff erhalten und keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an unbefugten Dritte den TürenAccount für vertragswidrige Zwecke missbrauchen können. 5.3 Dem Kunden ist bewusst, Lagereinheiten oder Fenstern dass er alleine für den Inhalt der versendeten Nachrichten sowie für die Auswahl des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb Empfängerkreises verantwortlich ist. Blaulicht hat hierauf keinen Einfluss. Blaulicht übernimmt auch keine Verantwortung dafür, ob die versendeten Nachrichten – richtig und zeitgerecht – vom Empfänger empfangen werden, insofern ein Fehler bei der Nachrichtenübertragung außerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und KartenBlaulicht- Systems auftritt. 5.4 Der Kunde stellt Blaulicht von sämtlichen Ansprüchen frei, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt Dritten gegen Blaulicht erhoben werden und an welche auf einen Verstoß gegen die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetZiffer 4 dieser AGB dargestellten Kundenpflichten beruhen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der iNo- des sachgerecht zu nutzen. Er ist insbeson- dere verpflichtet: • Die vereinbarten Entgelte entsprechend der bezogenen Leistungen und der jeweils gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen. • Die Zugriffe auf die Dienste der iNodes nur vertragsgemäss zu nutzen und rechtswidri- ge Handlungen irgendwelcher Art zu unter- lassen. Dies beinhaltet auch die vom Kun- den zu treffende Vorsorge, dass durch die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen Email-Dienste der iNodes kei- ne Verstösse gegen Schutzgesetze zuguns- ten Dritter sowie straf- und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtungordnungsrecht- liche Bestimmungen erfolgen. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung trifft des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu meldenweiteren Massnahmen, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit dass Be- stimmungen des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu habenJugendschutzes eingehal- ten werden. Die Räume sind Arbeits- und/oder BesprechungsräumeVerantwortung über den Inhalt der über iNodes versandten Emails liegt ausschliesslich beim Kunden. Insbe- sondere dürfen E-Mails nur an Abonnenten verschickt werden, die den geltenden Dienst aus- drücklich bestellt haben. • Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften behördlicher Auflagen sicherzustellen so- wie die behördliche Erlaubnis zu beschaf- fen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegendas Nutzen von Diensten der iNodes er- forderlich sein sollten. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder • Den anerkannten Grundsätzen der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes Datensi- cherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten beziehungs- weise unverzüglich zu ändern oder Ände- rungen zu veranlassen, falls die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden könnenVermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten• iNodes erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen (Störungsmel- dung). Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder GeräteRahmen des Zumutbaren alle Massnah- men zu treffen, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hateine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Stö- rung erleichtern oder beschleunigen. • iNodes unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Geschäfts- sitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige wesentliche Umstände, die rechtliche Folgen auf das Vertragsverhältnis mit iNodes haben könn- ten, mitzuteilen. Verstösst der Kunden gegen obgenannte Pflichten, ist der Anbieter iNodes berechtigt, diese das Vertrags- verhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kün- digen und die Dienstleistungen solange ent- schädigungslos zu sperren, bis die entspre- chenden Bedingungen wieder eingehalten werden. iNodes hat ausserdem Anspruch ge- gen den Kunden auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder VerbindlichkeitenErsatz aller Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass ihr aus der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetVerletzung obgenannter Pflichten entstanden sind.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen 1) Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung ist, dass alle relevanten Daten seitens des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den schriftlicher Form an SALESTEQ zur Verfügung gestellten Raum gestellt werden. Für die Dienstleistung relevante Daten sind: Zugangsdaten zu dem Trackingsystem des Kunden, Zugangsdaten zu den Werbekonten der Social Media Unternehmen, Zugangsdaten zu den notwendigen Marketingplattformen, Zahlungsdaten, falls diese noch nicht für in den Werbekonten hinterlegt sind, Informationen über die Herstellung Zielgruppe, Zugriffsdaten auf den Webspace sowie CMS und/oder Lagerung von Waren Shop System des Homepagebetreibers, Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, gegebenenfalls Textvorgaben und Mediendateien sowie die zwingend erforderliche Freigabe der seitens SALESTEQ erstellten Texte (Textbeschreibungen zu nutzenden Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen). 2) Sollte SALESTEQ die Daten der Optimierung auf der Internetseite des Kunden einpflegen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit muss der Kunde die vollen Lesen- und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene Schreibrechte auf den Speicherplatz der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung Website (und insbesondere die Server/FTP) zur Verfügung gestellten Gerätestellen sowie – falls ein Content Management System (CMS) oder Shop-System genutzt wird - die Zugangsdaten mit den Administrator-Rechten zum Administrations-Bereich des selbigen. Geschieht dies binnen einer gesetzten Frist nicht, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehengeht SALESTEQ davon aus, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende die Daten selbst einpflegt und wird dies nicht räumtmehr vornehmen. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des AnbietersFür die Dauer der Vertragslaufzeit, werden die erstellten Daten dem Kunden auf seinem Kundenkonto zur weiteren Verwendung bereitgestellt. Ferner muss der Kunde, sollte SALESTEQ die Daten auf seiner Seite einpflegen, Änderungen o.g. notwendiger Daten, SALESTEQ unverzüglich mitteilen. Hieraus entstehende Verzögerungen der Leistungserbringung können dann nicht zu Lasten SALESTEQ gehen. Sollte es SALESTEQ aus technischer Sicht nicht möglich sein, die Räumung Daten auf dem System des Kunden einzupflegen, weil dieser ein lokales Homepage-System verwendet, über welches man nur über den PC des Kunden Änderungen einpflegen kann, so muss der Fläche durch den Kunde die Daten selbst einpflegen. 3) Die Angaben des Kunden über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardwareerweiterungen oder funktionale Aspekte, sind von SALESTEQ nicht auf ihre Richtigkeit zu erwirkenprüfen. Für diese Angaben ist alleine der Kunde verantwortlich. 4) Kommt der Kunden seinen Pflichten trotz einer gesetzten Frist nicht nach, kann SALESTEQ seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Optimierungsmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen. 5) Im Auftrag einer Einrichtung darf der Auftragnehmer folgende Konten im Namen des Auftraggebers einrichten: Facebook Seite, Werbekonto und Business Manager, Instagram Account, Mailchimpaccount, Google Adwords, Google Analytics, Trust Pilot, Proven Expert, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetalle weiteren von SALESTEQ genutzten Marketingmittel.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen 3.1 Der Kunde wird: a) die Services für keine betrügerischen oder gesetzeswidrigen Zwecke verwenden und dies auch keinem anderen erlauben; b) die Services für keine anstößi- gen, sittenwidrigen, obszönen, drohenden oder verleumde- rischen Zwecke verwenden und dies auch keinem anderen erlauben; c) keine von ihm genutzte Räumlichkeit oder einen anderen Teil des Rechenzentrums für andere Zwecke ver- wenden als zur Nutzung der Services, wie es im Vertrag vor- gesehen ist; d) alle geltenden Gesetze und gesetzlichen Auflagen einhalten und keine Handlungen tätigen, die gegen eine gesetzliche oder behördliche Auflage in Bezug auf das genutzte Rechenzentrum verstoßen; e) die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung Services nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu dazu nutzen, es sei dennunbefugten Zugriff auf ein System zu erlangen oder dies zu versuchen (einschließlich Infiltra- tion von Netzwerken, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung Netzwerk-Mapping, Scan nach Sicher- heitslücken oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmtAusnützung von Fehlkonfigurationen eines Systems); • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtungf) tm Mittelstand sofort informieren, falls vorhandener Kenntnis oder den Verdacht hat, in keiner Weise dass: (i) ein Sicherheitsver- stoß im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmungden Services stattgefunden hat; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbelii) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden ein Betrug im Zentrum Zusammenhang mit seinen Geräten oder in über das Netzwerk stattgefunden hat und/oder (iii) ein Unbefugter Kenntnis von einem der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von AssistenztierenPasswörter, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • tm Mit- telstand ihm gegeben hat, erlangt hat oder vermutlich er- langen wird. Zusätzlich darf der Kunde keine zusätzlichen Schlösser Benutzernamen, Passwörter oder Riegel jeglicher Art Sicherheitszertifikate an den TürenUnbefugte weitergeben und muss alle notwendigen organi- satorischen und technischen Maßnahmen ergreifen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung um eine solche Weitergabe zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtungverhindern. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen Schlüssel oder Pässe einbehalten, die Zutritt zum Re- chenzentrum ermöglichen, außer mit der ausdrücklichen Genehmigung von tm Mittelstand. 3.2 Der Kunde wird: a) die im jeweiligen Rechenzentrum geltenden Verfahren, Prozesse und Vorschriften zum Zu- gangs-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz (dazu gehört, jederzeit eine ID-Karte zu tragen), einhalten und alle ent- sprechenden Vorschriften und Bestimmungen einhalten, während er sich im Rechenzentrum befindet; b) beim Be- treten der Rechenzentren: (i) keine Personen verletzen oder schädigen oder einen Sachschaden am jeweiligen Re- chenzentrum oder darin befindlichem Eigentum oder Gerä- ten im Besitz von tm Mittelstand oder im Besitz Dritter verursachen; (ii) keine fremden Geräte in den Rechenzen- tren stören; und (iii) tm Mittelstand zumindest 1 Werktag im Voraus über seinen Zutritt informieren; c) sicher- stellen, daß er oder für ihn tätige Personen voll für alle Tä- tigkeiten qualifiziert sind, die sie im Rechenzentrum durchführen; d) nur Geräte und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder BesprechungsräumeNetzwerke an das Netzwerk im Rechenzentrum anschließen, die alle gelten- den geltenden Vorschriften Gesetze, Standards und Gesetzen unterliegt gesetzlichen Auflagen ebenso erfüllen wie die technischen und den üblichen Gesundheits- Installations-Standards in Bezug auf das Rechenzentrum, sowie das Strom-Manage- ment-Verfahren und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen die Verfahrensbeschreibungen bezüg- lich Kabel-Management und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen-Installation, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können(schriftlich, per E-Mail oder mündlich) mitgeteilt wurden. Der Kunde verpflichtet sichhat zu jeder Zeit sicherzustellen, dass seine Ge- räte nicht die Rechenzentrums-Infrastruktur oder die Geräte anderer Kunden stören; e) seine Geräte nur gemäß den Anweisungen des Herstellers verwenden; f) tm Mittelstand in angemessenem Rahmen Zutritt gewähren und bei der Be- reitstellung des Services kooperieren 3.3 Der Kunde hat alle zusätzlichen Kosten zu ersetzen, die tm Mittelstand aufgrund einer Nichteinhaltung oder verzöger- ten Einhaltung seiner Pflichten oder Verantwortung gemäß dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt Servicevertrag entstehen. Sollten Störungen aufge- zeichnet werden und kann hinsichtlich der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder Ursache dieser Störungen ermittelt werden, dass sie in der Einrichtung Waren, Sachen Verantwortung des Kunden liegt oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde seine Pflichten und Obliegenheiten verletzt oder missachtet hat, so hat tm Mit- telstand das Recht, dadurch entstandene Kosten einschließ- lich aller Reparaturkosten zu berechnen. 3.4 Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Xxxx und Nut- zung der Services (und den Raum bei Vertragsende nicht räumtdaraus resultierenden Folgen). Darüber hinaus Dementsprechend obliegt es seiner Verantwortung, zu überprüfen und unbeschadet des Rechts des Anbieterszu beurteilen, ob die Services seinen ge- schäftlichen Zielen angemessen sind. 3.5 Der Kunde ist alleinverantwortlich für jede betrügerische Handlung, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirkenin Verbindung mit seinen Geräten begangen wird, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprücheund für alle Kosten, ist die daraus entstehen. 3.6 tm Mittelstand übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür, wie der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preisesseine Anlagen konfiguriert, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzungnutzt oder betreibt, verpflichtetsofern nicht ausdrücklich schriftlich an- ders mit dem Kunden vereinbart.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten (1) Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zugeteilte Passwörter unverzüglich zu erfüllen ändern. Er ist verantwortlich, sichere Passwörter zu wählen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu kochenbezahlen, Brennstoffe auf Erdölbasisdie Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, Benzinsoweit er dies zu vertreten hat. Der Kunde haftet gegenüber CRONON auch für die daraus erwachsenden Schadensersatzansprüche. (2) Der Kunde ist verpflichtet, Paraffin zum Heizen die von ihm verwalteten Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien, Links uns sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices oder Beleuchten Branchenstandards der Informationssicherheit so einzurichten, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von CRONON, anderen CRONON Kunden sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. (3) Der Kunde hat in der Regel allein Administratorrechte an seinen Servern und Diensten. CRONON kann diese Server und Dienste nicht verwalten. Es obliegt daher dem Kunden, Sicherheitssoftware zu verwenden installieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder deren Verwendung zu gestatten; • den sonstiger Programme, die CRONON zur Verfügung gestellten Raum stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. (4) Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von CRONON notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der CRONON übertragen. (5) Die Nutzung der CRONON Dienste zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für die Herstellung und/Phishing, für Marken- und Urheberrechts- verletzungen, bzw. -piraterie, betrügerische oder Lagerung von Waren zu nutzenirreführende Praktiken, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung Produktfälschung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztierensonstige Verhaltensweisen, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen, ist untersagt. (6) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine zusätzlichen Schlösser Domains oder Riegel jeglicher Art an den TürenInhalte zum Abruf anzubieten, Lagereinheiten die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder Änderungen an bestehenden Schlössern volksverhetzende Inhalte darstellen, noch Domains oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzwInhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. der betreffenden Einrichtung keine Akquise Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Kartensonstige Verbindungen, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässtKunde auf Seiten Dritter setzt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. zugänglich gemacht werden. (7) Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen schließt mit CRONON eine Vereinbarung zur Nutzung überlassenAuftragsverarbeitung nach Art. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden28 DSGVO ab, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern sobald CRONON in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetseinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen14.1. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgenallfällige Zugangsdaten, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten von SYSTEMS für die Wiederherstellung des Raumes Nutzung der von SYSTEMS erbrachten Dienstleistungen gegeben wurden, geheim zu tragenhalten und vertraulich zu behandeln. 14.2. Der Kunde verpflichtet sich für die Erbringung der Dienstleistungen und die Lieferung der Produkte zur höchstmöglichen Zusammenarbeit mit SYSTEMS, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage sowie zur Nutzung der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden könnenDienstleistungen und Produkte mit der notwendigen Sorgfalt und Vorsicht. 14.3. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen keinerlei Handlungen durchzuführen oder Äußerungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Gerätetätigen, die er nicht innerhalb dazu geeignet sind, dem guten Ruf und dem Image von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgenSYSTEMS Schaden zuzufügen. 14.4. Nutzt der Kunde Unbeschadet anderslautender Abmachungen zwischen den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher SchadensersatzansprücheParteien, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Kompatibilität der eigenen informatischen Struktur (Hardware und Software, Internetverbindung, usw.) mit den unabdingbaren notwendigen technischen Anforderungen und den Mindestvoraussetzungen für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen und/oder für die Nutzung der Produkte zu überprüfen. SYSTEMS beschränkt sich darauf, den Kunden über die minimalen technischen Voraussetzungen zu informieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienstleistungen und/oder Produkte liefern zu können. SYSTEMS führt nicht Arbeiten an den Elektroanlagen des Kunden durch und liefert und verlegt auch keine Kabel, die für die Installation notwendig sind. 14.5. Der Kunde kann die Produkte und/oder die Dienstleistungen nur auf die im Falle Vertrag vorgesehene Art und Weise und mit den darin enthaltenen Einschränkungen, nutzen. Der Kunde verpflichtet sich • Außenstehenden und nicht dazu ermächtigten Dritten keinen Zugriff auf jene Teile der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung eigenen IT-Infrastruktur zu gewähren, welche Gegenstand des Vertrages hinaus (aus welchem Grund mit SYSTEMS ist; • Kein „Reverse Engineering“ durchzuführen, vorbehaltlich allfälliger gesetzlicher Ausnahmen, keine anderen Applikationen zu schaffen oder schaffen zu lassen, indem die vertragsgegenständliche Hardware oder Software kopiert werden und nicht zu versuchen, auch immer) zur Zahlung unter Mithilfe von Dritten, die vertragsgegenständliche Hardware oder Software durch „Hacking“-Operationen zu beeinträchtigen; • die vertragsgegenständlichen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht missbräuchlich oder gesetzeswidrig zu verwenden und keine allfälligen Nutzungsbeschränkungen oder Nutzungseinschränkungen von dritten Dienstleistern, derer sich SYSTEMS bei der Erbringung der eigenen Leistungen bedient, zu verletzen; • die vertragsgegenständlichen Produkte und/oder Dienstleistungen sachgemäß und gemäß den Vorgaben/Spezifikationen von SYSTEMS und/oder eines Pauschalbetrages dritten Herstellers zu verwenden. 14.6. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen im Bereich des Datenschutzes und der elektronischen Kommunikation zu treffen, sowie die eigenen Angestellten und/oder Mitarbeiter diesbezüglich aufzuklären und zu unterrichten. Unbeschadet der Bestimmungen gemäß Artikel 11, übernimmt SYSTEMS keine Haftung für allfällige Schäden, die der Kunde erlitten hat und die auf fehlende oder ungenügende Anwendung von Schutzmaßnahmen und/oder auf die fehlende und/oder ungenügende Unterrichtung des Personals zurückzuführen sind. 14.7. Der Kunde verpflichtet sich, SYSTEMS klag- und schadlos zu halten gegenüber jeglichen Ansprüchen, auch schadensrechtlicher Natur, die von einem jeglichen Dritten gegen SYSTEMS erhoben werden und auf die Verletzung von einer oder mehrerer der in Höhe diesem Artikel 14 vorgesehenen Verpflichtungen seitens des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetKunden zurückzuführen sind.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf 5.1 Der Kunde: a) ist für die Handlungen und Unterlassungen (einschließlich Fehlbedienungen) seiner Nutzer im Rahmen der Verwendung der bereitgestellten Dienste verantwortlich; b) ist verantwortlich für die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sichbereitgestellten Dienste (einschließlich Schalten von Werbeanzeigen und Anbringen von Tags), unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen die Beauftragung von Zielmedien, alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums oder der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise Abklärungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung Werbeanzeigen und den Gesundheits- Inhalt von Werbeanzeigen; c) wird alle Rechte und Sicherheitsvorschriften Einwilligungen, insbesondere von Betreibern von Zielmedien, Besuchern und -richtlinien Endnutzern einholen, die für die Nutzung der Dienste durch den Kunden notwendig sind; d) wird sich bei der Nutzung der Dienste an etwaige Vereinbarungen des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden Kunden mit Betreibern von Zielmedien, Werbetreibenden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten sonstigen Dritten halten; e) wird sich an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden jeweils geltenden Google-Richtlinien halten; f) wird im Zentrum DV360-Dienst unter keinen Umständen die voreingestellten Systemeinstellungen „Mediagesamtkosten (Media Fees)“ auf der Google-Plattform verändern; und g) wird P/A Floak mindestens einen Lese-Zugriff auf die Google-Plattform ermöglichen (insbesondere zu Support- und Abrechnungszwecken sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten dieser Ziffer 5). 5.2 Der Kunde wird sich bei Support-Anfragen ausschließlich an P/A Floak und nicht direkt an Google wenden. 5.3 Der Kunde wird P/A Floak Störungen der Dienste sowie drohende Gefahren (z.B. durch Viren) und Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch berechtigte Nutzer oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigenunberechtigte Dritte unverzüglich anzeigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztierenhiervon ausgenommen sind nur Störungen, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an für den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nachweislich nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtungerkennbar waren. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung trifft im Rahmen des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation dieser Störungen. 5.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme und Nutzung überlassender Dienste erforderlichen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Datenfernverbindung erfüllt sind. Jeder Verlust Der Kunde ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers verantwortlich, mit dem Anbieter oder auf die Dienste zugegriffen werden kann. 5.5 Der Kunde versichert, zur Speicherung, Nutzung und Zugänglichmachung der betreffenden Einrichtung unverzüglich von ihm in die Google- Plattform eingestellten Kundendaten berechtigt zu meldensein und insbesondere datenschutz-, urheber- und dem Kunden wird eine Gebühr markenrechtliche Bestimmungen sowie die Google-Richtlinien zu beachten. 5.6 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Daten. Der Kunde trifft im Rahmen seiner Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Ersatz Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmäßige Anfertigung von SchlüsselnSicherungskopien seiner eingegeben bzw. gespeicherten Daten. 5.7 Der Kunde wird keinerlei Daten eingeben oder speichern und keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, welche die Dienste, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur und Daten von P/Karten/Zugangsausweisen A Floak bzw. Google sowie ggf. für den Austausch Drittanbietern oder Daten anderer Kunden beschädigen oder gefährden. Er wird ferner nicht versuchen, auf die Daten anderer Geschäftspartner von Schlössern in Rechnung gestelltP/A Floak zuzugreifen. 5.8 Der Kunde hat sicherzustellen, sofern dass (i) nur berechtigte Nutzer die Dienste nutzen und (ii) er alle nach aktuellem Stand der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendigTechnik angemessenen Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung Dienste vor unbefugter Nutzung und unbefugtem Zugriff zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegenschützen. Der Kunde steht für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein und verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder sie zur vertragsgemäßen Nutzung der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Dienste. 5.9 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum wird bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung der Dienste sämtliche Vorgaben von P/A Floak und Google beachten und die jeweils einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Vorgaben einhalten. Hiervon umfasst sind insbesondere: a) Verbote von Bestechung und Korruption nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, des Raumes / Vereinigten Königreichs und der Räume über das Datum Vereinigten Staaten (einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und des UK Bribery Act 2010), b) (i) exportrechtliche Bestimmungen nach dem Recht der Beendigung Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, des Vertrages hinaus Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten einschließlich der Export Administration Regulations (aus welchem Grund auch immer„EAR“) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2US-fachen Handelsministeriums; (ii) Handels- und Wirtschaftssanktionen, des zum Datum der Beendigung Office of Foreign Assets Control des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtet.U.S. Treasury Department; und

Appears in 1 contract

Samples: Agb Zur Nutzung Der Google Marketing Platform

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten Der Kunde verpflichtet sich, unter den KUCK UCK erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Stö- rungsmeldung), sowie im Vertrag festgelegten Bedingungen Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind KUCK UCK die durch Überprüfung ihrer Einrichtungen entstan- denen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag. Unverzüglich hat der Kunde jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäfts- sitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige für die Abwicklung des Vertragsver- hältnisses wesentliche Umstände mitzuteilen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Zugangspasswort zu ändern oder ändern zu lassen, ist aber verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen Nutzerkennung und sein Zugangspasswort vertraulich zu erfüllen behandeln. Der Kunde ist KUCK UCK gegenüber für jede Benutzung des Internetzugangs über seinen Account verant- wortlich und insbesondere haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch des Zugangs entsteht. Insbesondere ist die Nutzung zu rechtswidrigen und unsittlichen Zwecken verboten. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit nicht über seinen Zugang zum Internet bzw. zu anderen Netzwerken unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipu- liert oder Computerviren eingeschleust werden. Die vom Kunden ins Internet gestellten Inhalte sind ausdrücklich als eigene oder fremde Inhalte zu kenn- zeichnen. Der Kunde hat zusätzlich seinen vollständigen Namen und seine Anschrift zu publizieren. Bei der Nutzung des Internetzugangs sind anwendbares internationales und deutsches Recht sowie allge- mein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten. Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account von XXXX UCK übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. Insbesondere dürfen über den Internet-Zugang des Kunden die folgenden Informationsinhalte nicht ange- boten, gezeigt, überlassen, zugänglich gemacht oder verbreitet werden: • Die Adresse des Zentrums Gewaltdarstellungen • Pornographische Schriften, Ton- oder der Einrichtung nicht als Sitz Bildaufnahmen und Darstellungen • Aufrufe zur Gewalt • Rassendiskriminierung • Anleitungen oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse Anstiftung zu verwenden; strafbarem Verhalten keine mechanischen Tätigkeiten auszuüben, zu kochen, Brennstoffe auf Erdölbasis, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise Unerlaubte Glücksspiele im Zusammenhang Sinne des Lotteriegesetzes • Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind. • Damit Abonnemente mit seiner Tätigkeit zu verwendenfreiem Datentransfer langfristig angeboten werden können, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl verpflichtet sich der authorisierten Personen zu informieren; • keine UmbautenKunden zum Fair Use, Renovierungen d. h. die übermäßige oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen unnötige Nutzung des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung Abonnements ist zu vermeiden (z. B. Massenmailing, reine Downloadseiten usw.). • Der Kunde ist verpflichtet, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via Electronic Mail über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren. • KUCK UCK behält sich das Recht vor, den Webhosting-Service des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. Dies gilt auch für den Fall, dass kein tatsächlicher Rechtsanspruch gegeben sein sollte. Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichterfüllung der genannten vertraglichen Pflichten des Kunden und generell kein aggressiveszieht eine sofortige Sperrung nach sich. Die Sperrung bleibt solange bestehen, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in bis der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums je- weilige Sachverhalt geklärt ist bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verbotenKunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt istKUCK UCK behält sich zudem das Recht vor, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung Webhosting-Service gegenüber Kunden auf dessen Kos- ten endgültig und unwiderruflich zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowiesperren, falls vorhandendessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise (Chat, sonstige Räumlichkeiten Forum usw.) das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt oder wenn er seine Vertragspflichten schwerwiegend verletzt, insbesondere bei Nutzung des Internetzugangs zu versperrenrechtswidrigen oder unsitt- lichen Zwecken sowie bei übermäßiger Nutzung des Zugangs. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt Ansprüche seitens KUCK UCK auf Ersatz sämtlicher entstehenden direkten und setzt indirekten Schäden darunter auch Vermögensschäden, bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung des Webhosting-Services oder des Verstoßes gegen die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung Waren, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumtallgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorbehalten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kun- de, XXXX UCK von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch anfallende Rechtsverteidigungskosten wie beispielsweise Gerichts- und unbeschadet des Rechts des AnbietersAnwaltskosten. XXXX UCK ist nicht verpflichtet, die Räumung der Fläche durch den Inhalte des Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetüberprüfen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Pflichten des Kunden. Artikel 6.1.1 Verpflichtungen 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte von B+L in hygienisch einwandfreien Räumen zu lagern und die Lagerungsempfehlungen hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit einzuhalten. 7.2 Der Kunde hat zu allen Lieferungen die Empfänger, Kontaktdaten, Artikelnummern, Mengen, Lie- ferdaten und Chargennummern aufzuzeichnen und zu speichern, um im Ausnahmefall einen unver- züglichen Rückruf ausgelieferter Produkte zu ermöglichen. Auf Anweisung durch B+L oder durch zuständige Behörden wird der Kunde nach Kräften mit B+L und den Behörden zusammenarbeiten, um weitervertriebene Ware zurückrufen. 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer umfassend zu beraten und insbesondere darauf hinzuwei- sen, dass Xxxxxx von Kontaktlinsen ihre Augen sowie die Passform der Linsen mindestens alle sechs Monate durch einen Kontaktlinsenspezialisten kontrollieren lassen sollten, die Einmalprodukte von B+L nicht zum Mehrfacheinsatz oder zur Wiederaufbereitung geeignet sind, zu den Risiken und Nebenwir- kungen im Zusammenhang mit dem Tragen von Kontaktlinsen ein Kontaktlinsenspezialist zu konsultie- ren und die Packungsbeilage zu lesen ist, die jeweils angegebene Lebensdauer der Produkte von B+L sich auf Erfahrungswerte bezieht und individuelle Faktoren diese verkürzen können und die Produkte von B+L zur Erzielung größtmöglichen Tragekomforts sorgfältig gehandhabt und entsprechend den Empfehlungen von B+L gepflegt werden müssen. 7.4 Soweit der Kunde von B+L unentgeltliche Anpasslinsen oder sogenannte Starter-Kits erhält, ist er ver- pflichtet, diese nur zu Zwecken der Kontaktlinsenanpassung und Erprobung am Endkunden und unter Beachtung der Pflichten nach Zitfer 7.3 einzusetzen. Er wird diese Materialien insbesondere nicht weiterveräußern oder als sogenannten „Naturalrabatt“ verwenden. Der Kunde wird B+L auf Anforde- rung unverzüglich geeignete Nachweise über die vertragsgemäße Verwendung der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Materialien übermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Uberlassung solcher Materialien besteht nicht. B+L ist berechtigt, die Abgabe unentgeltlicher Anpasslinsen und Starter-Kits jederzeit individuell oder generell einzustellen oder einzuschränken. 7.5 Der Kunde hat B+L unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Bekanntwerden alle Informationen mitzuteilen, die ihm bekannt werden in Bezug auf: (a) Beschwerden in Bezug auf die Nutzung Leistung, Eigenschaften oder Sicherheit von B+L Produkten; und (b) alle Vorfälle, die bei der Räumlichkeiten Verwendung von B+L Produkten auftreten und zu Verletzungen oder einer ernsthaften Verschlech- terung der Gesundheit eines Benutzers oder Patienten geführt haben. Um eine Beschwerde oder einen Vorfall zu melden, gehen Sie bitte auf xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx. 7.6 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen alle seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen Firmennamen, die Marken und insbesondere : • Die Adresse des Zentrums Namen der Produkte von B+L sowie Produktabbildungen und andere bildliche, textliche oder sonstige Darstellungen der Einrichtung nicht als Sitz oder Niederlassung oder als Postempfangsstelle / Zustelladresse zu verwenden; • keine mechanischen Tätigkeiten auszuübenProdukte von B+L, zu kochendie von ihm in Medien jeder Art (z. X. Xxxx, Brennstoffe Fernsehen, Internet, Printmedien, auf ErdölbasisAusstellungsflächen usw.) platziert werden, Benzin, Paraffin zum Heizen oder Beleuchten zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten; • den zur Verfügung gestellten Raum nicht für die Herstellung und/oder Lagerung von Waren nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch B+L und nur in der Art und Weise zu nutzen, es sei denn, diese Lagerung ist nur das Ergebnis seiner Hauptgeschäftstätigkeit und die betreffende Einrichtung oder das betreffende Zentrum hat dem zugestimmt; • die Marke, Geschäftsbezeichnung, Firma Wojo oder jene der Einrichtung, falls vorhanden, in keiner Weise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; • den Anbieter über alle Änderungen seiner Identität und Anzahl der authorisierten Personen zu informieren; • keine Umbauten, Renovierungen oder Dekorationen an der Fläche vorzunehmen; • eine Versicherung gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 7 abzuschließen; • die an Wojo geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 5 dieses Vertrags vorgesehenen Bedingungen zu zahlen; • die Räume und Gemeinschaftsflächen des betreffenden Zentrums oder der betreffenden Einrichtung (und insbesondere die zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehörteile, Einrichtungen und Möbel) nur beruflich und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung und den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -richtlinien des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen; • jede Lärm- oder Geruchsbelästigung innerhalb des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung zu vermeiden und generell kein aggressives, unanständiges oder gegen Moral und gute Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag zu legen sowie die Anwesenheit anderer Kunden im Zentrum oder in der Einrichtung zu respektieren und zu berücksichtigen; • innerhalb des Zentrums oder der Einrichtung nicht zu rauchen, außer in zugelassenen Bereichen; • den zugewiesenen Raum in gutem Zustand zurückzustellen; und • in dem betreffenden Zentrum oder der betreffenden Einrichtung keine illegalen, gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkte, insbesondere gefährliche Gase oder Flüssigkeiten sowie Schusswaffen, zu verwenden oder in Umlauf zu bringen; • keine Tiere in das betreffende Zentrum oder die betreffende Einrichtung mitzubringen, außer mit vorheriger Zustimmung und mit Ausnahme von Assistenztieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden; • keine zusätzlichen Schlösser oder Riegel jeglicher Art an den Türen, Lagereinheiten oder Fenstern des zur Verfügung gestellten Raums anzubringen oder Änderungen an bestehenden Schlössern oder (Schließ-) Mechanismen vorzunehmen; • innerhalb des Zentrums bzw. der betreffenden Einrichtung keine Akquise oder Werbung zu betreiben; Hausieren ist verboten. • Mitgliedern des Anbieters und Mitarbeiter des betreffenden Zentrums oder der Einrichtung, andere Kunden oder deren Gästen nicht verbal oder körperlich zu belästigen oder zu beleidigen. Alle Zugangsausweise, Schlüssel und Karten, die der Anbieter bzw. die jeweilige Einrichtung dem Kunden zur Nutzung überlässt, verbleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters bzw. der Einrichtung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Kopien anfertigen und/oder anderen Personen zur Nutzung überlassen. Jeder Verlust ist dem Anbieter oder der betreffenden Einrichtung unverzüglich zu melden, und dem Kunden wird eine Gebühr für den Ersatz von Schlüsseln/Karten/Zugangsausweisen sowie ggf. für den Austausch von Schlössern in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter dies für erforderlich hält. Dies ist notwendig, um die Sicherheit des Zentrums oder der Einrichtung zu gewährleisten. Sofern der Kunde befugt ist, den Raum außerhalb der Anwesenheitszeiten des Teams des Zentrums oder der Einrichtung zu nutzen, liegt es in seiner Verantwortung, beim Verlassen die Türen seiner Büros, sowie, falls vorhanden, sonstige Räumlichkeiten zu versperren. Der Zugang zu den Räumen ist geregelt und setzt die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung durch den Kunden voraus, von der er bestätigt, wie B+L sie vor der Annahme der vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben. Die Räume sind Arbeits- und/oder Besprechungsräume, die den geltenden Vorschriften und Gesetzen unterliegt und den üblichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Unternehmen und/oder öffentlich zugängliche Einrichtungen unterliegenselbst nutzt. Der Kunde verpflichtet sich, unter allen Umständen bei Verstößen hiergegen auf Auf- forderung von B+L hin, die weitere unzulässige Nutzung auf eigene Kosten unverzüglich zu unterlassen und zu jeder Zeit die Anweisungen für gutes Benehmen, Gesundheit und Sicherheit zu befolgen, die ihm vom Personal des Zentrums oder der betreffenden Einrichtung mitgeteilt werden und an die gegebenenfalls durch Aushänge oder auf einem dem Kunden ausgehändigten Aushang oder Dokument erinnert wird. Wenn der Kunde den Raum verlässt, muss er ihn in demselben Zustand zurückstellen, in dem er ihn übernommen hat. Bei offensichtlichen Schäden beim Betreten des Raumes ist es Aufgabe des Kunden, den Anbieter zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so hat er die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes zu tragen, die dem Kunden vom Anbieter nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt werden könnenbeenden. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle oben genannten Kosten innerhalb von maximal 25 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Hinterlässt haftet für etwaige durch die unzulässige Nutzung entstehende Schäden. 7.7 Von Ansprüchen Dritter wird der Kunde im Zentrum oder in der Einrichtung WarenB+L auf erstes Anfordern schad- und klaglos stellen, Sachen oder Geräte, die er nicht innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach Benachrichtigung abgeholt hat, ist der Anbieter berechtigt, soweit diese auf Kosten des Kundes auf die von ihm (dem Dienstleisten) gewählte Weise zu entsorgen. Nutzt der Kunde den Raum nach Vertragsende weiter, so haftet er für alle Verluste, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die dem Anbieter dadurch entstehenverursacht wurden, dass der Kunde den Raum bei Vertragsende nicht räumt. Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts des Anbieters, die Räumung der Fläche durch den Kunden zu erwirken, sowie etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, ist der Kunde im Falle der Nutzung des Raumes / der Räume über das Datum der Beendigung des Vertrages hinaus (seine Pflichten aus welchem Grund auch immer) zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe des 1,2-fachen des zum Datum der Beendigung des Vertrages geltenden Preises, anteilig für die Anzahl der Tage der unrechtmäßigen Nutzung, verpflichtetdieser Zitfer 7 verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen