Preise und Rechnungsstellung. Für die einge- sandten Muster gelten die am Tag der Registrierung der Muster gültigen Tarife, mit Ausnahme eines von den Parteien akzeptierten Sondervertrags. ADM behält sich das Recht vor, vor der Fertigstellung von Dienst- leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen und den Preis für seine Dienstleistungen jederzeit zu aktualisie- ren. Während der Produktion auf Wunsch des Käufers erbrachte oder unterbrochene Leistungen werden in Rechnung gestellt. Eine vom Besteller verlangte Wie- deraufnahme der Leistungen wird ebenfalls in Rech-
Preise und Rechnungsstellung. 4.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Am Tag der Zahlungsfälligkeit kommt der Kunde bei Nichtleistung in Verzug, ohne dass es dafür einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt pauschale Mahnkosten in Höhe von 40,00 Euro und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen.
4.2. Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen.
4.3. In unseren Preisen sind grundsätzlich nicht enthalten: • Wagenmieten und -standgelder, RIV- und Bza-Kosten • Kosten für die speditionelle und zolltechnische Abfertigung • Rangiertätigkeiten, die über den im Angebot enthaltenen Umfang hinaus gehen, z.B. Feinrangieren, Schadwagen ausrangieren • zeitabhängige Infrastrukturnutzungskosten DB Netz AG und anderer EIU • Kosten für die vom EIU vorgeschriebene Nutzung von EDV-Anwendungen
4.4. Die Weiterberechnung von nicht im Angebotspreis enthaltenen Kosten erfolgt zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5% dieser Kosten.
4.5. Sofern nach Vertragsschluss die Einkaufspreise für durch evb Logistik zur Vertragserfüllung zu beschaffende Leistungen und/oder Verbrauchsmaterialien (z.B. Energiepreise, Infrastrukturnutzungskosten oder sonstige Gebühren) bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung um mehr als 5% steigen, ist evb Logistik berechtigt, die vereinbarten Preise nachträglich entsprechend anzupassen
4.6. Angebote sind freibleibend und gelten vorbehaltlich freier Leitungswege seitens DB-Netz und/oder anderer EIU und der Verfügbarkeit freier Trassen.
Preise und Rechnungsstellung. 1. Die mit dem Lieferanten vereinbarten Preise sind bindend und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Lieferanten schließt der vereinbarte Preis alle Kosten der Lieferung an der vereinbarten Empfangs-/ Verwendungsstelle gemäß „DDP“ (INCOTERMS 2020) ein.
2. Jede Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung auszustellen. Die Rechnung muss an H & S Anlagentechnik GmbH gerichtet und gesondert zugestellt werden. Die Rechnung hat die in Abschnitt 4 vorgeschriebenen Angaben zu enthalten.
3. Wir bezahlen, sofern wir mit dem Lieferanten nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, den Kaufpreis nach ordnungsgemäßem Erhalt der Lieferung und Rechnungserhalt nach unserer Xxxx innerhalb von 14 Kalendertagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Kalendertagen netto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Zahlungsanweisung ausschlaggebend. Ein Anspruch des Lieferanten auf Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) ist ausgeschlossen.
Preise und Rechnungsstellung. Die Höhe der vom Lizenznehmer an HQLabs zu entrichtenden Entgelte ergibt sich aus den Regelungen der öffentlichen Preisübersicht (xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxx/) sowie etwaigen Vereinbarungen im Angebot. Sie werden mangels abweichender Vereinbarungen sofort nach Erhalt der Leistung, für die lizenzierte Software während der Laufzeit gemäß gebuchtem Rechnungszyklus im Voraus ohne Abzug fällig. Gerät der Li- zenznehmer mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist HQLabs berechtigt, die Leistung zu verweigern. Dies geschieht z.B. durch Einstellung des Zugangs zur lizenzierten Software. Die Rechnungsstellung erfolgt schriftlich auf dem Postweg oder elektro- nisch per E-Mail. Ermächtigt der Lizenznehmer HQLabs zum Lastschrif- teinzug, so hat dieser für ausreichende Deckung des Xxxxxx Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Lizenznehmer zu vertretenden Umstan- des eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine von ihm zu vertretende Rücklastschrift, ist er verpflichtet, HQLabs die hierfür anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Sofern nicht anders angegeben verstehen sich die Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Angebote sind freibleibend und unver- bindlich. Werden im Bestimmungsland für die Leistung zusätzliche Steu- ern (wie z.B. Quellensteuer) fällig, sind diese vom Lizenznehmer zu tra- gen. HQLabs ist berechtigt, die Entgelte für die Nutzung der Software an- gemessen zu erhöhen. Die Erhöhung gilt als angemessen, wenn sie 5% p.a. seit Beginn der Nutzung durch den Lizenznehmer nicht überschrei- tet.
Preise und Rechnungsstellung. 4.1 Für die Softpay-Lizenz und jedes COTS-Gerät, auf dem Softpay installiert und aktiviert wird, zahlt der Vertragspartner die in der Servicevereinbarung oder in der Concardis Preisliste genannten Entgelte.
4.2 Die Rechnungsstellung durch Concardis erfolgt ge- mäß den Bedingungen der Concardis für den POS Service.
Preise und Rechnungsstellung. Modul 2 13.30 Uhr bis ca. 15.30 Uhr CHF 30.00 Modul 2 15.10 Uhr bis 18.00 Uhr CHF 30.00 Modul 3 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr CHF 60.00 Für die Ferien-Ganztagesbetreuung inkl. Verpflegung wird eine Pauschale von CHF 100.- pro Tag in Rechnung gestellt. Die Halbtagesbetreuung während den Ferien kostet inkl. Verpflegung pauschal CHF 60.-. Bei der gleichzeitigen Nutzung unserer Angebote durch mehrere Kinder aus derselben Familie gewähren wir ab dem zweiten Kind einen Rabatt von 20%. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss den Monats. Zusätzliche (z.B. kurzfristig vereinbarte) Betreuungstage werden nachträglich separat in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 10 Tage, ab erster Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- erhoben.
Preise und Rechnungsstellung. 4.1 Preise ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Preislisten im Zeitpunkt der Bestellung, etc. von Rigips.
4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizerfranken exklusive Mehrwertsteu- er, sofern nicht explizit anders schriftlich vereinbart.
4.3 Die Preise verstehen sich DAP Baustelle, Lager resp. Talstation in der Schweiz (INCOTERMS 2010).
4.4 Für Lieferorte mit Zufahrtsbeschränkungen (wie z.B. Berggebiete, Ge- bührenpflichtige Zufahrtstrassen, Anhängerfahrverbote, Gewichtsbeschrän- kungen oder saisonale Beschränkungen) werden Zuschläge verrechnet.
4.5 Für Lieferungen mit einem fakturierten Mindestwarenwert von unter CHF 4’000 netto sowie für Versand per Bahn, Cargo Domizil, Post und Luft- fracht werden Zuschläge verrechnet.
4.6 Für Abrufbestellungen und andere Zusatzleistungen behält sich Rigips vor, Zuschläge zu verrechnen.
4.7 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich bei Lieferung der Lie- fergegenstände oder Mietgeräte. Für Sonderartikel behält sich Rigips eine Rigips Preisliste 2022 Rechnungsstellung im Voraus vor. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt bei Abrufbestellungen die Rechnungsstellung über die gesamte Bestellmenge bei Versandbereitschaft der Liefergegenstände.
4.8 Rechnungen von Rigips sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsda- tum zu bezahlen sofern nichts anderes explizit vereinbart. Abzüge von Rech- nungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
4.9 Ein Skontoabzug ist nur zulässig, sofern auf der Rechnung ausdrücklich festgehalten und die Rechnung innert angegebener Frist beglichen wird. Mass- gebend für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei Rigips. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung gestellt.
4.10 Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) pro Monat sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. Rigips ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen.
4.11 Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 10 Werk- tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rech- nungen als anerkannt. Die Zahlungen sind auch dann termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines Liefe...
Preise und Rechnungsstellung. (a) Die Gebühren und Stundenansätze sind im Einzelvertrag festge- legt. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Mehr- wertsteuer (MwSt.) und andere Abgaben. Im Einzelvertrag wird bestimmt, wann ZÜHLKE für die von ihr erbrachten Leistungen Rechnung stellt.
(b) ZÜHLKE ist berechtigt, die Höhe der Stundenansätze, der periodi- schen (wiederkehrenden) Entgelte, wie Pflegegebühren, sowie der Nebenkosten jeweils auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres veränderten Kostenfaktoren anzupassen. Solche Anpassungen werden spätestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten schriftlich angezeigt. Sofern der Kunde mit der Erhöhung nicht einverstan- den ist, ist er berechtigt, innert 30 Tagen nach Mitteilung der Er- höhung diesen VERTRAG für die von der Erhöhung betroffenen SYSTEME schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von drei Mona- ten zu kündigen.
Preise und Rechnungsstellung. 3.1. Alle in der Bestellung genannten Preise verstehen sich - zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer - frei der angegebenen Empfangsstelle einschließlich Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und Frachtkosten. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. Insbe- sondere ist der Gefahrenübergang vom Auftragnehmer auf D&W erst ab Übernahme durch D&W gegeben.
3.2. Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen behält sich D&W vor.
3.3. Die Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung, für jede Bestellung bzw. jeden Auftrag getrennt einzureichen.
3.4. Rechnungen können nur dann beglichen werden, wenn der Auftragnehmer die Auftragsnummer von D&W angibt und prüffähige Lieferscheine beigefügt hat.
Preise und Rechnungsstellung. Wenn nicht anders vereinbart, werden alle Preise in der offiziellen Landeswährung angegeben, in dem das Hotel sich befindet, und der Kunde zahlt das Hotel in dieser Währung. Sollte der Kunde in einer anderen Währung zahlen, wendet das Hotel den zu der Zeit gültigen Wechselkurs am Tag der Zahlung an. Wenn keine speziellen schriftlichen Rechnungsanweisungen vorliegen, berechnet das Hotel alle Posten und Sonderleistungen, die mit dem Kunden vereinbart wurden. Gegenstand von Veränderungen, wie hierin vereinbart, sind der Betrag, der von dem Hotel an den Kunden in Rechnung gestellt wird, und der Betrag, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde plus die Kosten für zusätzlich von dem Hotel auf Kundenanfrage bereitgestellten Dienste, zu dem an dem jeweiligen Zeitpunkt zutreffenden Dienstleistungspreis. Rechnungen, die nicht innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungseingang reklamiert werden, gelten als angenommen. Sollte ein Problem mit einem bestimmten Betrag vorliegen, gilt nur dieser Betrag zur Prüfung als unerledigt. Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsannahme zu zahlen, bei Versäumnis werden sämtliche anstehenden Beträge automatisch und ohne vorherige Ankündigung mit einem Zins von 1% pro Monat veranschlagt, die auf das Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung berechnet werden, beide inklusive. Diese Veranstaltung wird als vollständig eigenständige Transaktion zwischen Kunde und Hotel behandelt. Keine der Parteien darf strittige Zahlungen von vorherigen Veranstaltungen mit der Zahlung für diese Veranstaltung verrechnen. Der Kunde muss dem Hotel schriftlich die Veranstaltungsteilnehmer benennen, die das Hauptkonto belasten dürfen. Sollte der Kredit nicht gewährt werden, muss eine Vorauszahlung aller Kosten vor der Ankunft entrichtet werden und der Ausgleich bis zur Abreise vollzogen sein. Kontoinhaber: Weriwald AG C/O AlpenGold Hotel Davos SWIFT Code: XXXXXXXX00X Clearing Nr.: 4835 Kontonummer: 0000-0000000-00 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 0 Alle Transaktions- und Währungsumrechnungsgebühren müssen vom Kunden bezahlt werden. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung oder in bar erfolgen, behält sich das Hotel das Recht vor, eine Transaktionsgebühr auf die Rechnung zu setzen.