Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk. 9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen. 9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung 9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos. 9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen. 9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die 4.1 Im Falle eines wirksamen Vertragsschlusses ist Proway an den vereinbarten Preis für Waren oder Leistungen, die innerhalb von Van Leeuwen angegebenen einem Monat nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen, gebunden. Nach Ablauf des Monats nach dem vorgenannten Stichtag ist Proway berechtigt, die Preise basieren auf vom Kunden in angemessenem Umfang bis zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen Höhe der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2am Tage der Leistungserbringung gültigen Listenpreise anzuheben. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerBei Lieferfristen von mehr als einem Monat sind wir ebenfalls berechtigt, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)die Preise in angemessenem Umfang bis zur Höhe der am Tage der Leistungserbringung gültigen Listenpreise anzuheben. Dies gilt nicht, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkwenn ausdrücklich ein Festpreis vereinbart worden ist.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen4.2 Die Preise verstehen sich, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungfalls nichts anderes vereinbart, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenab Xxxxxxxxxx Proway zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Preisänderungen unserer Zulieferer behalten wir uns entsprechende Anpassungen unserer Verkaufspreise vor.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig4.3 Alle Rechnungen sind, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne falls nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlunginnerhalb von 15 Tagen und ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Ware/Leistung mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist4.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, deren Versäumnis wenn Proway frei über den Kunden in Verzug setztBetrag verfügen kann. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich Gerät der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge Zahlungsverzug, so sind unter wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdDeutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenweiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9.6 Soferne 4.5 Proway ist berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Verzug gerät, oder sonstige Vereinbarungseine Zahlungen einstellt, gänzlich wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird, oder teilweise, verstößt, wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat. Proway ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, in diesen Fällen berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4.6 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.7 Die Annahme eines Wechsels bedarf einer besonderen Vereinbarung. Schecks, Wechsel und sonstige Wertpapiere werden in jedem Fall nur unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontiermöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Kunden entgegengenommen. Diese Kosten sind in jedem Fall in bar zu vergüten. Wir übernehmen keine Verpflichtung für die eigene Leistung zurückzubehalten rechtzeitige Vorlegung von Wechseln oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Schecks und für die rechtzeitige Beibringung des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenProtests.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die 2.1 Alle von Van Leeuwen angegebenen EVVA genannten Preise basieren auf sind nicht kartelliert und unverbind- lich.
2.2 EVVA behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.
2.3 Es gilt jener Preis für bestellte Waren oder Leistungen als vereinbart, der sich aus den jeweils gültigen Preislisten von EVVA im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt. Abweichungen von und Ergänzungen zu die- sen Preislisten (etwa auch im Fall, dass für eine Ware keine Preisangabe in der Preisliste enthalten ist) bedürfen der Schriftform. Bei Dienstleistungen ergeben sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu bezahlenden Preise aus der Preisliste, der Produktbeschreibung und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Leistungsbeschreibung bzw. gesonderten vertraglichen Regelungen. Allfällige Reisekosten und Reisespesen wer- den, sofern nicht abweichend vertraglich vereinbart, zu den jeweiligen von EVVA festgelegten Reisesätzen in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben verstehen Preise ver- stehen sich in Euro. Soweit keine USt ausgewiesen ist oder diesbezüglich keine Angaben gemacht werden, gilt der Betrag als Nettopreis zuzüglich UmsatzsteuerUSt in jeweiliger gesetzlicher Höhe. EVVA behält sich bei Unternehmern als Kunden das Recht vor, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit oder einem Leistungszeitpunkt von mehr als zwei Monaten ab Bestellung Preise nach eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen wie etwa aufgrund von Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen, Lohn- kostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Materialpreissteigerungen an den Weltmärkten anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises über einer bloßen Infla- tionsanpassung, hat der Kunde hinsichtlich jener Waren oder Leistungen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, ein Rücktrittsrecht binnen Mo- natsfrist ab Verständigung von der Preiserhöhung.
2.4 Die Kosten der Verpackung (Selbstkosten)für Verpackung, Transport und / Versand sind vom Kunden zu tragen. Allfällige aus Anlass des Transports oder Transportversicherung Versandes entstehen- de Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und basieren auf Lieferung ab WerkAbga- ben gehen zu Lasten des Kunden.
9.2 Sollte/n sich 2.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, ist das Entgelt sofort ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. EVVA ist berechtigt, Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Nach freiem Ermessen von EVVA können Zwischenabrechnungen erfolgen. Für die Bezahlung gilt das Datum und die Höhe der Gutbuchung auf dem Konto von EVVA. Bei Zahlungsverzug des Kunden, als Unternehmer, gel- ten unbeschadet sonstiger Rechte von EVVA Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart, und ist der Kunde verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehenden notwendigen und zweckmäßigen Kosten und Auslagen, das sind jene außergerichtlichen Betreibungs- und Einbrin- gungsmaßnahmen und jene Kosten, die notwendig zur Rechtsverfolgung sind und im angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen, zu bezahlen. EVVA ist bei Zahlungsverzug (auch hinsichtlich allfälliger An- oder Vorauszahlungen, sonstiger nicht mit dem konkreten Geschäft zu- sammenhängender Zahlungen oder der Begleichung von Teilrechnungen etc.) des Kunden – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt ein verschuldens- und schadensun- abhängiger, nicht minderbarer Aufwandersatz von 20% des Preises bzw. Entgelts als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzforderungen oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhensonstiger Ansprüche durch EVVA bleibt unberührt. EVVA ist berechtigt, an der Erfüllung des Vertrages festzuhal- ten und nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen.
9.3 Zahlungen 2.6 Zusätze auf Zahlungsbelegen des Kunden gelten als rechtzeitignicht gesetzt und werden aufgrund elektronischer Verarbeitung nicht berücksichtigt; die Widmung der Zahlung durch EVVA (auf Kosten, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur ZahlungZinsen etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf 2.7 Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinAbweisung eines entsprechenden Antrags mangels ko- stendeckenden Vermögens, so befindet sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Verschlechterung der Kunde in Verzug und Vermögenslage eines Kunden, sind sämtliche Forderungen For- derungen von EVVA gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt Es entfallen allfällige Nachlässe und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder gelten die höheren Zinsen nach § 456 UGB abEVVA-Listenpreise ohne Abzug. Darüber EVVA ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines dies- falls darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung hinaus berechtigt Vorauszahlung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte Sicherstel- lung zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenverlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die Alle von Van Leeuwen angegebenen uns genannten Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung sind – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – exklusive Umsatzsteuer sowie freibleibend „ab Werk.
9.2 Sollte/n “ (EXW) zu verstehen. Unsere Rechnungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Vereinbarung eines Zahlungsziels gilt für dessen Berechnung das Rechnungsdatum als Stichtag. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Gewichts- oder Mengenangabe auf unserem Lieferschein. Mögliche Abweichungen sind vom Käufer unverzüglich nachzuweisen. Erhöhen sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungVertragsschluss zur Leistungserstellung notwendige Kosten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis nach Maßgabe der geänderten Umstände und nach billigem Ermessen einseitig anzupassen, und dem Käufer davon Mitteilung zu machen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Kaufpreiszahlung ist Van Leeuwen berechtigt rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag auf dem bekanntgegebenen Konto eingelangt, und verfügbar ist. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermins gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über den jeweils am letzten Kalendertag des vorhergehenden Halbjahres geltenden Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils anwendbaren Satz, mindestens jedoch von 10 % p.a. und darüber hinaus zur Verrechnung angemessener sowie zweckentsprechender Einbringungskosten berechtigt. Darunter fallen auch sonstige Inkassokosten sowie die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen eines Anwalts. Die Aufrechnung des Kunden gelten Käufers mit anderen als rechtzeitig, wenn diese innerhalb unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto Zahlungstermine oder der Eintritt von Van Leeuwen Valuta gebucht sonstigen Umständen, die geeignet sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, berechtigen uns zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche sofortigen Fälligstellung sämtlicher unserer sonstigen Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fälligKäufer aus der gesamten Geschäftsverbindung. Allfällig gewährte Abzüge Wir sind unter berechtigt, in einem solchem Fall für sämtliche weiteren Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Wir können zudem bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle gelieferten Ware untersagen und/oder deren Rückübertragung auf Kosten des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abKäufers verlangen. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf Allfällige darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder Schadenersatzansprüche gegen den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenKäufer bleiben davon unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 6.1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager, bei Streckengeschäften ab Lieferwerk, und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)be- inhalten keine Transport- oder Verpackungskosten, Kosten für Transportmittel oder Verpackungen, Versicherungen, gesetzli- che Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfal- lenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Verpackung (Selbstkosten)Ware, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkwerden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlos- sen, sie wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungs- stellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
9.2 Sollte/n sich ein 6.2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind und bei denen die Lieferzeit auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, der mindestens zwei Monate nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Lis- tenpreisen von uns berechnet. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen wird der Kunde unverzüglich erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Lieferung aufgrund von Teuerungszuschlägen der Her- steller Preiserhöhungen eintreten, sind wir ohne Rücksicht auf Angebot oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenAuftragsbestätigung berechtigt, den Preis ent- sprechend anzupassen.
6.3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis (ein- schließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der weiteren Kosten) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir endgültig über den Kaufpreis verfügen können.
6.4. Soweit wir Skonto gewähren, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ebenfalls der Zahlungstag maßgebend. Für den Skon- toabzug sind die ausgewiesenen Netto-Rechnungsbeträge nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber Abzug von Rabatten, Gutschriften usw. maßgeblich. Vor- aussetzung für den Abzug von Xxxxxx ist, dass der Kunde alle bis dahin fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fristge- mäß erfüllt hat.
6.5. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 3 vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenes sei denn, es wurde vorher schrift- lich etwas anderes vereinbart.
9.3 6.6. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen. Die Annah- me von Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn uns der jeweilige Betrag unwiderruflich gut- geschrieben ist. Der Kunde trägt die infolge der Bezahlung mit Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Scheckspesen.
6.7. Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verwei- gern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Wir sind dann – unbeschadet wei- tergehender Rechte – berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleis- tung für den Zahlungsanspruch und für alle anderen Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung des Vertrags und aller anderen bestehenden Verträge zu verweigern. Wir sind au- ßerdem berechtigt, geleistete Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigmit For- derungen, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden bei denen er sich in Verzug setztbefindet, zu verrechnen. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet Befindet sich der Kunde mit mehreren Forderungen in Verzug, erfolgt die Verrechnung auf die Forderung, bei der sich der Kun- de am längsten in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosbefindet.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „frei Hof“.
3.2 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkRechnung gesondert ausgewiesen.
9.2 Sollte/n 3.3 Sofern sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenaus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassender Kaufpreis mit der Lieferung unserer Ware ohne jeglichen Abzug fällig.
9.3 Zahlungen 3.4 Sofern der Käufer uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, beträgt die Frist zum Zugang der erforderlichen Vorabinformation (Pre-Notifikation) einen (1) Tag vor Fälligkeit des Kunden jeweils einzuziehenden Betrages.
3.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie unsere Forderung.
3.6 Rechnungen/Kontoauszüge gelten als rechtzeitiganerkannt, wenn sofern nicht innerhalb von einem Monat nach Rechnungs- datum uns gegenüber schriftlich widersprochen wird. Für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs bei uns maßgebend. Auf Rechnungen/Kontoauszügen wird auf diese innerhalb Regelung ausdrücklich hingewiesen.
3.7 Ist die Erfüllung unserer Forderungen aufgrund berechtigter Zweifel an der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto Zahlungsfähigkeit des Käufers – ins- besondere aufgrund von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren Zahlungsrückständen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle von Pfändungen gegen uns bestehender Forderungen des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Käufers durch Dritte – gefährdet, können wir, vorbehaltlich weiterer Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und unsere Forderungen sofort fällig stellen. Vereinbarte Kontokorrentverhältnisse können mit sofortiger Wirkung beendet werden. Außerdem können wir Lieferungen von 1 % pro Monateiner Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistungen abhängig machen. Kommt der Käufer der Aufforderung zur Vorauszahlung bzw. Si- cherheitsleistung nicht nach, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, so sind wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den vom Vertrag zurückzutreten. Bei langfristigen Lieferverträ- gen sind wir in diesem Fall zur Gänze oder teilweise aufzuhebenKündigung des gesamten Vertrages berechtigt. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenAnderweitige Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden 5.1. Sofern mit dem Besteller nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferung und Berechnung zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen und Bedingungen. Unsere Preisangaben enthalten keine eventuell mit Abschluss oder Durchführung des Liefervertrages verbundenen Steuern, Zölle, Bankspesen oder ähnliche Abgaben bzw. Gebühren. Werden wir bei der Ausführung des Liefervertrages zu solchen Abgaben in irgendeiner Weise herangezogen, so ist der Besteller zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Erstattung dieser Aufwendungen verpflichtet. Alle Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerjeweils ohne Umsatzsteuer bzw. im Falle von innergemeinschaftlichen oder Exportlieferungen ohne Erwerbs- bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Umsatz-, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)Erwerbs- oder Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach dem am Tage der Lieferung bzw. Verzollung gültigen Steuersatz des zur Erhebung berechtigten Staates und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Lohn-, Transport Energie- und / sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir bestimmen nach unserer Xxxx die Versandart, den Versandweg, Transportmittel, Frachtführer, Verschiffungshafen oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindGrenzübergangspunkt. Soferne Soweit nicht anders vereinbart, steht es uns frei, ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern.
5.2. Sämtliche Zahlungen des Bestellers sind Zahlungen in Euro zu leisten.
5.3. Unsere Rechnungen sind, wenn wir nichts anderes angeboten haben, sofort fällig und rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Für jede Mahnung - ausgenommen die verzugsbegründende Erstmahnung werden dem Besteller Euro 5,00 von uns in Rechnung gestellt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Weitergehende Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
5.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5.5. Wechsel und Schecks werden nur unter dem Vorbehalt des richtigen Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen wir nicht. Protesterhebung gegen eigene Wechsel des Bestellers oder nicht sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel ermächtigen uns, sämtliche noch laufende Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen.
5.6. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungwelchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt5.7. Sollte Van Leeuwen Wir dürfen ferner bei Zahlungsverzug des Bestellers nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen sonstige gegen den Kunden werden sofort zur Besteller bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosZug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 5.8. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Kaufpreises zu verlangen; davon unberührt bleibt das Recht, einen eventuell höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen; dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
5.9. Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Zahlungen ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetBesteller nur berechtigt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenrechtskräftig festgestellt ist.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung 5.10. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das von uns bei Rechnungsstellung angegebene Konto erfolgen. Unsere Mitarbeiter oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenVertreter verfügen nicht über Inkassovollmacht.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden 5.1. Sofern mit dem Besteller nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferung und Berechnung zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen und Bedingun- gen. Unsere Preisangaben enthalten keine eventuell mit Abschluss oder Durchführung des Liefervertrages verbundenen Steuern, Zölle, Bankspesen oder ähnliche Abgaben bzw. Gebühren. Werden wir bei der Ausführung des Liefervertrages zu solchen Abga- ben in irgendeiner Weise herangezogen, so ist der Besteller zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Erstattung dieser Aufwendungen verpflichtet. Alle Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerjeweils ohne Um- satzsteuer bzw. im Falle von innergemeinschaftlichen oder Exportlieferungen ohne Erwerbs- bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Umsatz-, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)Erwerbs- oder Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach dem am Tage der Lieferung bzw. Verzollung gültigen Steuersatz des zur Erhebung berechtigten Staates und werden gegebenenfalls gesondert in Rech- nung gestellt. Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Lohn-, Transport Energie- und / sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rech- nung gestellt. Wir bestimmen nach unserer Xxxx die Versandart, den Versandweg, Transportmittel, Frachtführer, Verschiffungshafen oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindGrenzübergangspunkt. Soferne Soweit nicht anders vereinbart, steht es uns frei, ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern.
5.2. Sämtliche Zahlungen des Bestellers sind Zahlungen in Euro zu leisten.
5.3. Unsere Rechnungen sind, wenn wir nichts anderes angeboten haben, sofort fällig und rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu be- zahlen. Für jede Mahnung - ausgenommen die verzugsbegründende Erstmahnung - werden dem Besteller Euro 5,00 von uns in Rechnung gestellt, es sei denn, der Be- steller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Weitergehende Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
5.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5.5. Wechsel und Schecks werden nur unter dem Vorbehalt des richtigen Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Ak- zepten behalten wir uns vor. Kosten- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestel- lers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen wir nicht. Protesterhebung ge- gen eigene Wechsel des Bestellers oder nicht sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel ermächtigen uns, sämtliche noch laufende Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks wer- den nicht angenommen.
5.6. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungwelchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungswe- ges geht zu Lasten des Bestellers.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt5.7. Sollte Van Leeuwen Wir dürfen ferner bei Zahlungsverzug des Bestellers nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen sonstige gegen den Kunden werden sofort zur Besteller bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus an- deren Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosZug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 5.8. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheits- leistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Kaufpreises zu verlangen; davon unberührt bleibt das Recht, einen eventuell höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen; dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pau- schale ist.
5.9. Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Zahlungen ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetBesteller nur be- rechtigt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenrechtskräftig festge- stellt ist.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung 5.10. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das von uns bei Rechnungsstellung angegebene Konto erfolgen. Unsere Mitarbeiter oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenVertreter ver- fügen nicht über Inkassovollmacht.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne 3.1 Wenn nicht anders vereinbart, sind gelten die Preise ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Transport- und alle sonsti- gen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt der Lieferant nicht zurück, sie werden Ei- gentum des Bestellers.
3.2 Ohne ausdrückliches Einverständnis des Lieferanten ist der Besteller nicht zum Abzug von Skonti berechtigt.
3.3 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Lieferanten zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Lieferanten (je- weils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
3.4 Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lieferpreis ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Lieferant behält sich vor, in bestimmten Fällen erst nach Vorkasse zu liefern. Der Besteller ist nur dann zum Abzug von Skonti berech- tigt, wenn er sich im Zeitpunkt der Zahlung nicht mit Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden für andere Lieferungen und Leistungen des Liefe- ranten in Verzug setztbefindet. Sollte Van Leeuwen Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Lieferanten. Schecks gel- ten erst nach eigenem Ermessen Einlösung als Zahlung. Der Lieferant ist unabhängig von sonstigen Ersatzansprüchen berechtigt, bei Zahlungsrückständen, die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seiner nicht zu vertreten hat, so befindet sich bis zur Bewirkung der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosrückständigen Zahlungen eigene ver- tragliche Verpflichtungen aufzuschieben.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, Bestellers oder die höheren Zinsen Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.6 Der Lieferant ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Si- cherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach § 456 UGB ab. Darüber ist Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der Kunde zum Ersatz der Kosten offenen Forderungen des Lieferanten durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 3.1 Unsere Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuergelten, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)wenn nichts anderes vereinbart ist, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf für die Lieferung ab Werk, jedoch ohne Fracht und Verpackung, sowie für alle Leistungen ausschließlich Versicherung und Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird von uns in jedem Fall mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz zusätzlich berechnet.
9.2 Sollte3.2 Erhöhen sich bei Aufträgen, die später als vier Monate nach Abschluss ausgeliefert werden sollen, unsere Einkaufspreise und/n oder der für uns gültige Lohn- und Gehaltstarif bis zur Ausführung des Auftrags, dürfen wir einen im Rahmen des prozentualen Anteils des Einkaufspreises und/oder der Lohnkosten am vereinbarten Preis verhältnismäßig entsprechend erhöhten Preis berechnen.
3.3 Wir behalten uns vor, die vereinbarten Mengen produktionsbedingt um bis zu 10% zu über- bzw. unterschreiten und den sich ein dadurch ergebenden Mehr- oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenMinderpreis in Rechnung zu stellen, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
3.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Leistungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Skontozusagen gelten nur, falls sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Leistungen nicht im Rückstand befindet. Im Übrigen gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen.
3.5 Werden uns nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungUmstände bekannt, so ist Van Leeuwen berechtigt welche die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen Kreditwürdigkeit des Kunden gelten als rechtzeitigBestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Xxxx Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindBesteller einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht nicht bei Fälligkeit nachkommt. Soferne nicht anders vereinbartTritt einer dieser Fälle ein, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Kunden werden Besteller, auch aus anderen Geschäften, sofort zur fällig; soweit wir Wechsel entgegengenommen haben, die noch nicht fällig sind, können wir sofortige Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter gegen Rückgabe der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosWechsel verlangen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 3.6 Zahlt der Besteller nicht bei Fälligkeit, dürfen wir, ohne dass Verzug vorliegen müsste, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von einem Prozent pro angefangenen Monat des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro MonatVerzuges, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetmindestens den gesetzlichen Verzugszins, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdverlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, allen uns durch seinen Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gilt insbesondere für sämtliche Kosten ist Van Leeuwen unbenommender Rechtsverfolgung.
9.6 Soferne 3.7 Befindet sich der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
3.8 Soweit wir Schecks oder sonstige VereinbarungWechsel entgegennehmen, gänzlich geschieht dies immer nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs statt. Wir haben in diesen Fällen nicht für die rechtzeitige Vorlage oder teilweise, verstößt, Protestierung einzustehen. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers; er hat diese Beträge auf Anforderung unverzüglich zu erstatten.
3.9 Der Besteller ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, nicht berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder gegenüber unseren Zahlungsansprüchen aufzurechnen oder an fälligen Beträgen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt nicht für die eigene Leistung zurückzubehalten Aufrechnung mit unbestrittenen oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall rechtskräftig festgestellten Forderungen.
3.10 Wir sind sämtliche berechtigt, die Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenaus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die 5.1 Für die Erbringung von Van Leeuwen angegebenen Lieferungen und Leistungen durch Vaillant auf Basis dieser Servicebedingungen kommen die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung gemäß gültiger Preisliste anwendbaren Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkAnwendung.
9.2 Sollte/n sich ein 5.2 Für die An- und Abfahrt wird von Vaillant eine Anfahrts- pauschale laut gültiger Preisliste verrechnet. Sollte eine Diagnosetätigkeit ohne Reparatur erfolgen, oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungdie Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden abgebrochen werden, so ist Van Leeuwen Vaillant berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenfür diesen Fall in der gültigen Preisliste publizierten Verrechnungssätze nach Auf- wand zu verrechnen. Bei Geräten, welche zum Zeitpunkt der Leistungserbringung älter als 20 Jahre sind, gelangt die für Altgeräte laut gültiger Preisliste anwendbare Pauschale zur Verrechnung. Darüber hinaus können je nach Produktart bzw. Auftragsart auch Kleinmaterialpauschalen (bzw. andere Zu- schläge) o.ä. laut gültiger Preisliste zur Anwendung gelangen.
9.3 Zahlungen 5.3 Auf Wunsch des Kunden gelten als rechtzeitigvon Vaillant erstellte Kostenvoran- schläge sind unverbindlich und wird für deren Erarbeitung der in der gültigen Preisliste vorgesehene Verrechnungssatz nach Aufwand verrechnet.
5.4 Für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Normal- arbeitszeit (Mo-Do 7:30–16:30 Uhr bzw. Xxxxxxx 7:30–14:00 Uhr ausgenommen Feiertage) gelangen die in der gültigen Preisliste vorgesehenen Zuschläge zur Verrechnung.
5.5 Die Verrechnung und Zahlung erfolgt immer direkt nach Ab- schluss des Kundendiensteinsatzes vor Ort mittels Bar- oder Kartenzahlung, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindwobei Vaillant alle gängigen Bankomat-, De- bit- und Kreditkarten (VISA, Mastercard) anerkennt. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) Darüber hinaus ist eine unbedingte FristZahlung mittels ApplePay möglich. Pro Tag und Karte sind maximal 4 Zahlungen möglich.
5.6 Bei Kartenzahlungen kommt ein Skonto in Höhe von 3%, deren Versäumnis den Kunden bei Barzahlungen in Verzug setztHöhe von 1,5% zur Anwendung. Bei Ausstellung einer unbaren Rechnung kommt kein Skonto zur Anwendung.
5.7 Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug Zahlungsverzug befinden, so ist Vaillant berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz zur verrechnen und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist trägt der Kunde zum Ersatz der Kosten für etwaige durch die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenForderungsbetreibung erforderliche Mahnspesen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Service and Repair Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen 3.1. Es gelten die Listen-/Katalogpreise zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Bestätigung Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Sinne Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
3.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
3.3. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
a) des Artikels 4.2Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
3.4. Alle Preisangaben verstehen Befindet sich zuzüglich Umsatzsteuerder Kunde mit der Zahlung im Verzug, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.
3.5. Der Kunde muss damit rechnen, dass die SD Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungRechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 kann SD Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
3.6. Im Falle einer Ratenvereinbarung oder einer Mietpreisvereinbarung sind die jeweiligen Raten zum 01. eines Monats eingehend ohne weitere Aufforderung seitens SD auf das von SD benannte Konto zu überweisen. Bei einer Verspätung des Zahlungseingangs um mehr als drei Werktage gelten die unter 3.4. beschriebenen Regelungen. Gerät der Kunde mit mehr als rechtzeitigzwei Monatsraten in Verzug, wenn ist SD berechtigt:
a) bei Ratenzahlungsvereinbarung diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fristlos zu kündigen und die Restzahlungen auf dem Konto einmal einzufordern. Darüber hinaus ist SD in diesem Falle berechtigt, eine Verwaltungspauschale in Höhe von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung5% des Auftragswertes zu berechnen.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3b) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis bei Mietzahlungen den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Nutzung des gemieteten Objekts durch den Kunden in Verzug setztzu unterbinden. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen In diesem Fall ist SD berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die finanzielle Situation durch die vorzeitige Kündigung des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosMietvertrags entstandenen Verluste anzurechnen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab3.7. Darüber SD ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche für umfangreichere Leistungen (ab 500,00€ netto Auftragswert) eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenGesamtauftragswerts zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Preise gelten, soweit keine andere Währung vereinbart ist, grundsätzlich in Euro, ausschließlich Fracht und Verpackung. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Zahlungen sind in der berechneten Währung zu leisten. Werden vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Verkäufer andere Geldsorten und bedürfen Zahlungsmittel angenommen, so gilt er hiermit beauftragt, die berechneten Zahlungsmittel zu beschaffen. Eventuelle Valutadifferenzen hat der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Käufer nach Aufforderung sofort nachzuzahlen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerwährend der Dauer des Vertrages eintretenden Erhöhungen der Frachtraten, sonstigen Abgaben der Kurse bei Fremdwährungsgeschäften, Versicherungsraten, der Zölle, der Steuern oder sonstiger Abgabeerhöhungen irgendwelcher Art sowie der Einfuhr-, Ausfuhr- und Zollbestimmungen gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Rechnungen sind netto (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind Bei Rechnungen für Warenlieferungen aus Importen, Basis Bestimmungshafen, oder im Falle einer Lieferung frei Bestimmungsort des Käufers laufen die Zahlungsfristen vom Tage der Ankunft der Ware an. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungsdatum. Zahlungen haben prompt netto Kasse bei Lieferung zu erfolgen (cash on delivery). Bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins der vereinbarten Zahlung tritt Verzug ohne Mahnung ein. Vom Tage des Verzuges an sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen. Die Erhebung eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 höheren Zinssatzes als Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Anweisungen, Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen sowie Wechselstempelgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Weitergabe und Prolongation bedeuten keine Erfüllung. Die Annahme von Wechseln bedeutet auch keine Stundung der Kaufpreisforderung. Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro MonatVerkäufer kann jederzeit seine Rechte aus dem Kaufvertrag geltend machen. Der Kaufpreis ist erfüllt, oder die höheren Zinsen wenn der Rückgriff gegen den Verkäufer aus den vorgelegten Wechseln ausgeschlossen ist und diese voll eingelöst werden. Eine Wechselregulierung muss jedoch innerhalb 10 Tagen nach § 456 UGB abBeginn der Zahlungsfrist erfolgen. Darüber Als Zahlungstag ist der Kunde zum Ersatz Tag anzusehen, an dem der Kosten für Käufer die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetZahlung nachweislich abgesandt hat. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, deren Höhe mit zumindest 15 % wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Auch zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Käufer nur bei rechtskräftig festgestellten oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenunstreitigen Gegenansprüchen befugt.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 1. Unsere Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung gelten ab Werk, Incoterms 2010, zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, Verpackung und Verladung und sonstiger auftretender Kosten.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1a) aber Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behalten wir uns die Kosten entsprechend anzupassenBerechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor.
9.3 b) Bei Leistungen außerhalb der Europäischen Union sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn uns der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach jeweiligem Versand einen Ausfuhrnachweis zuschickt.
2. Kostenvoranschläge sind nur in Schriftform bindend.
3. Der Mindest-Auftragswert beträgt €150,00 brutto; geringere Auftragswerte werden mit einer Bearbeitungsgebühr von €25,00 belastet.
4. Bei Sonderanfertigungen oder Projekten, hat der Kunde Zahlungen wie folgt zu leisten: - 30% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung - 60% nach Leistung bzw. Meldung der Liefer-/Abnahmebereitschaft hinsichtlich der Hauptteile - 10% nach Gefahrübergang
5. Reparaturen und sonstige Dienstleistungen werden zu den jeweils aktuellen Verrechnungssätzen, welche bei uns angefordert werden können, abgerechnet. Für Arbeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten werden Zuschläge erhoben. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
6. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von der vollständigen Zahlung der in Verzug befindlichen Forderungen abhängig zu machen.
7. Der Kunde kann nur mit dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8. Zahlungen des Kunden werden mit Zugang unserer Rechnung ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten innerhalb 30 Tage fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern nicht andere verzugsbegründende Umstände (beispielsweise eine Zahlungserinnerung oder eine kürzer vereinbarte Zahlungsfrist oder eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist) vereinbart wurden.
9. Die Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung des vollen Umfangs der angebotenen Leistungen.
10. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, jeweils bis zu 10% mehr oder weniger als rechtzeitigdie vereinbarte Menge zu liefern und zu berechnen.
11. Bei Falschbestellungen durch den Kunden und von uns anerkannter Rückgabe der Ware werden wir eine Gutschrift unter Abzug von 10% des Auftragswertes für Einlagerungskosten erteilen, wenn jedoch mindestens €25,00 netto zuzüglich eventuell notwendiger Nacharbeitskosten einbehalten. Werden Mess- bzw. Prüfmittel zurückgegeben, müssen diese innerhalb geprüft und neu kalibriert werden. Diese Kosten werden ebenfalls bei der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindGutschrift in Abzug gebracht.
12. Soferne nicht anders vereinbartSofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen wir berechtigt, die Preise und/oder Frachttarife entsprechend anzupassen, sofern unsere Kosten für Löhne und Gehälter, Rohmaterialien oder Betriebsstoffe, Energiekosten, Frachtkosten und Zölle oder sonstige Materialien ansteigen. Dieses Recht gilt auch für Lieferungen und Leistungen aus einem Dauerschuldverhältnis.
13. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation der Kreditwürdigkeit des Kunden als unzureichend qualifizieren entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder ein bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.
14. Mit Zahlungsverzug unseres Kunden, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines des Insolvenzverfahrens über das Vermögen hinsichtlich des Vermögens des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche werden alle unsere Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge Dies gilt auch, sofern Zahlungsziele vereinbart sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosoder soweit die Forderungen aus anderen Gründen noch nicht fällig sind.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die Preise für die PRODUKTE sind diejenigen, die in der NICELABELS Preisliste angegeben sind, welche bei Aufgabe der Bestellung durch den VERTRIEBSPARTNER gilt, abzüglich anwendbarer (vereinbarter) Preisnachlässe. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Preise in EUR angegeben und verstehen sich ausschließlich Steuern (wie MwSt. oder Quellensteuer), Abgaben und/oder sonstigen Gebühren oder Steuern, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Betrag möglicherweise anfallen. Der VERTRIEBSPARTNER verpflichtet sich, alle Mehrwert-, Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Einfuhr-, Ausfuhr- und sonstigen Steuern, Abgaben und Gebühren (einschließlich Bußgeldern und Zinsen darauf), die in Bezug auf das/die PRODUKT(E) auferlegt werden, zu zahlen, einzuziehen und abzuführen. Der VERTRIEBSPARTNER verpflichtet sich des Weiteren, NICELABEL und ihre Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von Van Leeuwen jedweder Haftung dieser Art freizustellen und diesbezüglich schadlos zu halten. Der VERTRIEBSPARTNER wird unbestrittene Rechnungen innerhalb der auf den Rechnungen angegebenen Preise basieren Frist bezahlen. Wird auf vom Kunden sonstige Weise keine Frist angegeben, verpflichtet sich der VERTRIEBSPARTNER zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Rechnung von NICELABEL. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerZahlungen müssen per SWIFT-Überweisung an das Bankkonto von NiceLabel erfolgen. Alle Zahlungen sollten in der auf der Rechnung angegebenen Währung geleistet werden. Sollte der VERTRIEBSPARTNER mit der erhaltenen Rechnung nicht einverstanden sein, sonstigen Abgaben muss er sie innerhalb von acht (8) Tagen nach Ausstellung der Rechnung bestreiten; andernfalls gilt die Rechnung als vom VERTRIEBSPARTNER akzeptiert. Der VERTRIEBSPARTNER erhält für alle Rechnungen, die länger als 30 Tage überfällig sind, eine schriftliche Benachrichtigung von NICELABEL. NICELABEL kann die Bereitstellung von technischem Support und Software einstellen, wenn Rechnungen länger als 30 Tage überfällig sind, und wird die Leistung erst wieder aufnehmen, wenn die überfälligen Rechnungen vollständig beglichen wurden. Des Weiteren kann NICELABEL in diesem Fall die Vorauszahlung von 100 % für alle weiteren Lieferungen des PRODUKTS/der PRODUKTE verlangen. Geistiges Eigentum: Die PRODUKTE (Software) und zugehörige Dokumentation sowie das gesamte darin enthaltene geistige Eigentum sind und bleiben Eigentum von NICELABEL und NICELABEL überträgt keinerlei Eigentumsrechte an den PRODUKTEN außer den gemäß diesen BEDINGUNGEN gewährten Rechten. Dies vorausgeschickt, vereinbart und bestätigt der VERTRIEBSPARTNER, dass: (a) alle Rechte und Rechtsansprüche an NiceLabels geistigem Eigentum NiceLabel zustehen und weiterhin bei NiceLabel bleiben, (b) alle Nutzungen dieser zugunsten von NICELABEL wirken und (c) nichts, das in diesen BEDINGUNGEN enthalten ist oder gemäß diesen BEDINGUNGEN vorgenommen wird, dem VERTRIEBSPARTNER jegliche Rechte oder Rechtsansprüche an diesen verschafft, außer denjenigen, die mit diesen BEDINGUNGEN gewährt werden. Der VERTRIEBSPARTNER wird weder geistiges Eigentum in seinem Namen anmelden oder registrieren oder einen Dritten hierzu auffordern oder es ihm gestatten noch wird er dies versuchen, und er wird des Weiteren gegebenenfalls kein geistiges Eigentum als Domainnamen nutzen und/oder registrieren. Verletzt der VERTRIEBSPARTNER diese Bestimmung, wird er etwaige Anmeldungen, Registrierungen, Verlängerungen oder Ähnliches ohne Kosten für NICELABEL an NICELABEL übertragen oder dafür sorgen, dass ein Dritter dies tut, und wird alle Dokumente unterzeichnen, die für eine erfolgreiche Übertragung des geistigen Eigentums an NICELABEL erforderlich sind, oder dafür sorgen, dass ein Dritter dies tut. Der VERTRIEBSPARTNER wird die PRODUKTE (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)aller Kopien davon) vor Verletzung, Entwendung, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff schützen. Der VERTRIEBSPARTNER wird NICELABEL unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einer Verletzung DES GEISTIGEN EIGENTUMS von NICELABEL an den PRODUKTEN erhält, und wird mit XxxxXxxxx auf Kosten von NICELABEL bei allen rechtlichen Schritten, die von NICELABEL zur Durchsetzung ihres GEISTIGEN EIGENTUMS unternommen werden, uneingeschränkt zusammenarbeiten. Der VERTRIEBSPARTNER wird NICELABEL unverzüglich über jeden Anspruch dahingehend benachrichtigen, dass die Nutzung der Verpackung PRODUKTE durch den VERTRIEBSPARTNER das GEISTIGE EIGENTUM eines Dritten verletzt oder gegen sie verstößt, und für den Fall, dass NICELABEL der Ansicht ist, dass die Nutzung der PRODUKTE durch den VERTRIEBSPARTNER wahrscheinlich eine Verletzung verursacht, kann NICELABEL nach ihrer Xxxx und auf eigene Kosten entweder (Selbstkosten)i) für den VERTRIEBSPARTNER die Rechte sichern, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhendie für die weitere Nutzung der PRODUKTE erforderlich sind, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1ii) aber vor Lieferungdie PRODUKTE abändern, so ist Van Leeuwen berechtigt dass keine Verletzung mehr von ihnen ausgeht, (iii) den Teil der PRODUKTE, von denen die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigmögliche Verletzung ausgeht, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf durch ein funktional gleichwertiges Produkt oder einen Dienst ersetzen, von dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbartkeine Verletzung ausgeht, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.oder
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Samples: Vertriebspartnervertrag
Preise und Zahlung. 9.1 (1) Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2sind freibleibend. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerEs sind Nettopreise in EURO ohne Mehrwertsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf für Lieferung ab Werk, ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird für deutsche Kunden in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Maßgeblich für die Preisberechnung ist der am Tage der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültige Preis.
9.2 Sollte/n sich ein (2) Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von drei Monaten übersteigt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenKostenerhöhungen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferunginsbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupasseneintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
9.3 Zahlungen (4) Auftragsänderungen auf Wunsch des Kunden gelten als rechtzeitigKunden, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne die nach unserer Auftragsbestätigung zugehen, werden gesondert berechnet.
(5) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungalle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto zahlbar.
9.4 (6) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist bei ausländischen Kunden der Kaufpreis für Waren und Dienstleistungen im Voraus oder per Nachnahme zu zahlen. Bei ausländischen Kunden kann die Vorauskasse mit unserer Zustimmung gegen Vorlage eine bankbestätigten Akkreditivs ersetzt werden. Die jeweilige Zahlungsfrist Kosten für das Akkreditiv gehen zu Lasten des Kunden.
(Artikel 9.37) ist eine unbedingte FristGrundsätzlich, deren Versäumnis auch bei individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen, behalten wir uns die Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises vor. Dies gilt insbesondere für den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation Fall, dass vor Abschluß des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Kaufpreiszahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist. Eine solche Gefährdung des Anspruchs auf Kaufpreiszahlung liegt insbesondere vor, wenn die Warenkreditsicherung die für den Auftrag erforderliche Deckungssumme nicht umfasst. Diese Regelung glit auch für den Fall, dass wir erst nach Vertragsschluss von der mangelnden Leistungsfähigkeit Kenntnis erlangen. Wird die Vorauszahlungsforderung vom Kunden nicht erfüllt, so können wir ohne Begründung eine Entschädigungsverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.
(8) Alle Zahlungen haben ausschließlich an uns oder an das in unserer Rechnung genannte Bankkonto porto-und spesenfrei zu erfolgen. Zahlungshalber, also nicht als unzureichend qualifizieren Zahlungserfüllung, nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung Zahlungsanweisungen, Schecks und insbesondere Wechsel an. Einziehungskosten, Wechsel- und Diskontspesen werden dem Käufer belastet. Eine Zahlung gilt erst als dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(9) Die Aufrechnung oder ein Antrag auf Eröffnung die Ausübung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen etwaigen Zurückbehaltungsrechts bei nicht rechtskräfig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinsind ausgeschlossen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist auch insoweit ausgeschlossen, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den als Gegenansprüche des Kunden werden sofort zur nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
(10) Bei verspäteter Zahlung fälligbzw. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß der Nichterfüllung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1 8% pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. über dem Basiszinssatz p.a.. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren, tatsächlich entstandenen Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenbehalten wir uns vor.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne 7.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in EURO FCA WAREHOUSE/FACTORY (Incoterms® 2020) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackungskosten. Unsere Rechnungen sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich nach 30 Tagen zur ZahlungZahlung fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Wir behalten uns vor, Rechnungen elektronisch zu versenden. Zur Entgegen- nahme von Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. Die Zahlung mittels Wechsel schließen wir aus.
9.4 7.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisanpassungen. Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) Änderung wird dem Kunden schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich wider- spricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zehn Werktagen schriftlich zu kündigen. Eine Preisanpassung gemäß der vorstehenden Regelung ist nicht möglich, soweit es um eine unbedingte FristErhöhung des Preises für Waren oder Leistungen geht, deren Versäumnis den Kunden die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen.
7.3 Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Verzug setztRechnung gestellt werden. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosgelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 7.4 Als Datum des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro MonatEingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Während des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zzgl. EUR 40 Ver- zugspauschale zu berechnen. Das Recht, weitergehende Ersatzansprüche oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenGestaltungsrechte geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben7.5 Voraus- bzw. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenAbschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 5.01 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung bzw. Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste des Lieferanten. Sofern nichts Anderes vereinbart ist gelten die Preise ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitiger länderspezifischer Abgaben bei Auslandslieferung.
5.02 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise Preiskalkulation des Lieferanten setzt voraus, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und die Leistungen in einem Zug - ohne Behinderung – erbracht werden können. Die Angebote des Lieferanten basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne Leistungsbeschreibung des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerKunden, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten ohne Kenntnis der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkörtlichen Verhältnisse.
9.2 Sollte/n 5.03 Der Lieferant behält sich ein das Recht vor, bei Lieferungen oder mehrere Kostenfaktor/en Leistungen, die mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Personalkosten-, Arbeitsmittel- oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung. Beträgt die Erhöhung mehr als 4% des vereinbarten Preises, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenhat der Kunde, wenn er Verbraucher ist, ein Rücktrittsrecht, das binnen einer Woche nach Zugang der Erhöhungsmitteilung in Textform auszuüben ist.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5.04 Der Lieferant ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn diese innerhalb der seine Leistung ohne sein Verschulden über den vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.05 Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich spätestens bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Zahlungen werden stets zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte FristBegleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet wenn sich der Kunde in Verzug und sämtliche mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
5.06 Alle Forderungen gegen den Kunden des Lieferanten werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter , wenn die Zahlungstermine und -fristen schuldhaft nicht eingehalten werden oder dem Lieferanten eine wesentliche Verschlechterung der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosVermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird.
9.5 5.07 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant die Einzugsermächtigung (Ziffer 6.03) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Kunde schuldet im Falle kann jedoch dieser Rechtsfolge durch Sicherheitsleistung in Höhe des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monatgefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
5.08 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Verzugszinsen können vom Lieferanten höher angesetzt werden, wenn der Lieferant eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
5.09 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zahlungszurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Lieferant den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
5.10 Zur Aufrechnung ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, nur berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten wenn und soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuhebenrechtskräftig festgestellt sind. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenbesteht nur, wenn und soweit seine Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 a) Unsere Preisangaben und Preislisten sind stets freibleibend, soweit sie von uns nicht schriftlich ausdrücklich als Festpreise ausgewiesen werden. Sofern keine Festpreisverein- barung getroffen wurde, behalten wir uns vor, für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, angemessene Preisanpassungen wegen veränder- ter Lohn-, Material- und Vertriebskosten vorzunehmen. Es gelten dann unsere am Liefer- tag gültigen Preise.b) Unsere Preise gelten ab Werk, sofern zutreffend zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Im Verkaufspreis eingeschlossen ist die Verladung der Ware auf Abholer-LKW, sofern diese mit einem Gabelstapler erfolgen kann. Verladekosten werden dem Besteller separat berechnet, wenn für die Verladung die Anmietung eines Krans erforderlich ist.
c) Unsere Produkte werden vor Abholung ihren individuellen Erfordernissen entspre- chend transportgerecht verpackt. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf Kosten hierfür werden dem Besteller separat berechnet. Die Transportverpackung wird vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Besteller erworben. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten Die Verantwortung für die etwaige Entsorgung der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkliegt beim Besteller.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhend) Auf Wunsch des Bestellers können abweichende Lieferbedingungen gemäß aktueller Incoterms gesondert vereinbart werden.
e) Der Besteller trägt alle die Ware betreffenden Kosten ab dem Zeitpunkt des Gefahren- übergangs gemäß Art. 7, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt es sei denn die Kosten entsprechend anzupassenfallen gemäß Art. 4 b) oder 4 d) in unseren Leistungsumfang. Durch den Besteller sind insbesondere auch solche Kosten zu überneh- men, die zusätzlich entstehen, wenn die Ware von uns termingerecht gemäß Art. 6 a) geliefert wurde, aber vom Besteller nicht abgenommen wird, wie z. B. Einlagerungskosten.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb f) Vertraglich vorgesehene Abnahmen finden in unserem Werk auf Grundlage mit dem Besteller zu vereinbarender Abnahmebedingungen oder Standards statt. Die Kosten hierfür trägt der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosBesteller.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3g) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro MonatSofern nichts anderes vereinbart wird, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdKaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten Der Abzug von Skonto ist Van Leeuwen unbenommennur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
9.6 Soferne h) Gerät der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige VereinbarungBesteller in Zahlungsverzug, gänzlich oder teilweisebehalten wir uns vor, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte den ausstehenden Rechnungsbetrag Verzugszinsen in jeweils geltender gesetzlicher Höhe zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenfordern.
i) Zahlungen dürfen nur durch Banküberweisung auf das in unseren Rechnungen ange- gebene Konto erfolgen.
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Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherun- gen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Ab- gaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, ins- besondere die Kosten für Verpackung und Trans- port der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert aus- gewiesen.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung Kostenver- änderungen eintreten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, ist Model ohne Rücksicht auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Angebot und bedürfen Auftragsbestätigung berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen an die Entwicklung der ausdrücklichen Bestätigung Kosten anzupassen. Maßgeblich für die Preisberechnung im vorgenannten Sinne sind die Kosten für die Beschaffung von Gas, Strom, Diesel und Papier. Im Hinblick auf die Kos- ten für Papier ist Grundlage einer Preisanpassung der EUWID-Preis für Verpackungspapiere für das jeweils verwendete Rohmaterial im betreffenden Zeitraum. Tritt eine nach dem Vorstehenden maß- gebliche Kostenveränderung zu einem Zeitpunkt ein, zu dem Model sich mit einer Lieferung in Ver- zug befindet, hat eine Preisanpassung zu Lasten des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkKunden zu unterbleiben.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lie- ferpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszu- gang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weiter- gehende Ansprüche von Model bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 3 vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenes sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindjeweilige Betrag Model unwider- ruflich gutgeschrieben ist. Soferne nicht anders vereinbartDer Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Fristinsbesondere Wechsel-, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosScheckspesen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen 1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend (Fest- preis) und bedürfen versteht sich „frei Haus“. Mangels abweichen- der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerschriftlicher Vereinbarung schließt der Preis insbeson- dere die Kosten für Verpackung, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Versandvorrichtungen, Transport und / oder Transportversicherung Versicherungen bis zu der von Blässinger angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und basieren auf Lieferung ab Werksonstige öf- fentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Transportkosten im Einzelfall nicht in dem Preis enthalten sind und die Über- nahme der Versand- und Transportkosten durch Blässinger schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen2. Blässinger ist berechtigt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungdie Art der Verpackung, so das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversi- cherung zu bestimmen. Der Lieferant ist Van Leeuwen berechtigt verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen und auf Verlangen von Blässinger unverzüglich schriftlich nachzuweisen. Die Kosten für die Kosten entsprechend anzupassenTransportversicherung übernimmt der Lieferant, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.3 Zahlungen 3. Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, hat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbrin- gen, soweit die Nachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Europä- ischen Union hat der Lieferant unaufgefordert schriftlich seine UID-Nummer mitzuteilen, seine Unternehmereigen- schaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßi- gen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
4. Blässinger erhält die Rechnung des Kunden Lieferanten in einfacher Ausfertigung. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, son- dern muss gesondert per eMail oder postalisch geschickt werden. Rechnungen ohne Bestellnummer, Bestelldatum oder Lieferantennummer gelten mangels Bearbeitungsmög- lichkeit als rechtzeitignicht ordnungsgemäß gelegt und daher nicht prüf- und annahmefähig.
5. Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der Produkte und Erhalt der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 20 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Blässinger ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lie- ferung ist Blässinger berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabat- ten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhal- ten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Pro- dukte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdoku- mente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte nur dann die Zahlungs- frist aus, wenn diese innerhalb die geschuldeten Unterlagen spätestens bei der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindAnnahme an Blässinger übergeben werden. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet iIm Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Zahlungsverzugs ist der Kunde Lieferant, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, nach fruchtlosem Ablauf einer ange- messenen Nachfrist, die er Blässinger nach Eintritt des Zahlungsverzugs gesetzt hat, zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn Blässinger hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % auf Verlan- gen von Blässinger innerhalb einer angemessenen Frist verbindlich zu erklären, ob er nach Fristlablauf wegen der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Verspätung der Zahlung vom Vertrag zurücktritt oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenan dem Vertrag festhält.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben6. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenAufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Blässin- ger in gesetzlichem Umfang zu.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Der für das Produkt oder die Dienstleistung zu zahlende Preis wird auf der Website und während des Bestellprozesses angezeigt. Die Beschreibungen und Preise im Control Panel oder der API sind verbindendlich. Die Preise können jederzeit geändert werden.
2. Xxxxxx nicht ausdrücklich an anderer Stelle angegeben, verstehen sich alle von Van Leeuwen angegebenen Xolphin genannten Preise basieren zuzüglich Umsatzsteuer und allen anderen von Behörden erhobenen Steuern und Abgaben.
3. Sofern der Preis in einem Angebot auf vom von Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Daten basiert und bedürfen sich diese Daten als falsch oder unvollständig herausstellen, hat Xolphin das Recht, die Preise entsprechend anzupassen, auch nachdem der ausdrücklichen Bestätigung Vertrag in Kraft getreten ist.
4. Alle Preise auf der Website von Xolphin gelten unter dem Vorbehalt von Programmier- oder Druckfehlern.
5. Sofern es sich bei dem Vertrag um einen dauerhaften Leistungsvertrag handelt, ist Xolphin dazu berechtigt, die Tarife jederzeit anzuheben. Xolphin wird den Kunden mindestens 3 (drei) Monate vorher über die Website oder das Control Panel darüber informieren.
6. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb 1 Monats nach der entsprechenden Mitteilung mit Wirkung ab dem Datum der Preisänderung schriftlich zu beenden
7. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Xolphin wird den vom Kunden zu zahlenden Betrag in digitaler Form und unmittelbar nach der Lieferung in Rechnung stellen und dem Kunden diese Rechnung per E-Mail an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse zusenden. Alle Rechnungen stehen zusätzlich auch im Sinne des Artikels 4.2Control Panel zur Verfügung. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren Die Rechnungen können dem Kunden auf Lieferung ab Werkdessen Wunsch auch auf dem Postweg zugestellt werden.
9.2 Sollte/n sich ein 8. Das Zahlungsziel jeder Rechnung beträgt 21 Tage, sofern in der Rechnung nicht anders angegeben oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne im Vertrag nicht anders vereinbart.
9. Die Zahlungen können per dauerhafter Einzugsermächtigung, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungüber iDeal oder per Banküberweisung getätigt werden.
9.4 10. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so befindet er sich nach Ablauf von 10 Tagen von Rechts wegen im Verzug, ohne dass dies einer Inverzugsetzung bedarf. Die jeweilige gesetzlichen Zinsen werden ab dem ersten Tag der Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Fristfällig.
11. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung hat der Kunde zusätzlich zum fälligen Betrag und den Zinsen die außergerichtlichen sowie die gerichtlichen Kosten inklusive der Kosten für Rechtsbeistand, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setztGerichtsvollzieher und Inkassounternehmen zu tragen.
12. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren Der Zahlungsanspruch wird sofort fällig und zahlbar, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinvollständig gepfändet wird, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den verstirbt oder sofern das Unternehmen des Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosliquidiert oder aufgelöst wird.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 13. In den oben genannten Fällen ist Xolphin darüber hinaus zur Beendigung oder Aussetzung des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, Vertrages oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bisher noch nicht erbrachten Vertragsteils ohne Inverzugsetzung oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, Einschaltung eines Gerichts berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder dass der Kunde Anspruch auf Ersatz eines dadurch eventuell entstehenden Schadens hat.
14. Sofern der Kunde seine Informations- oder Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, ist Xolphin berechtigt, die eigene Leistung zurückzubehalten Lieferung der Produkte oder die Erbringung der Services auszusetzen, bis die Verpflichtungen erfüllt sind. Xolphin ist berechtigt, dem Kunden die damit verbundenen Kosten zu den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenüblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen (1) Unsere Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten zzgl. der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkbei Auslieferung geltenden Mehrwertsteuer.
9.2 Sollte(2) Die für den Transport/n sich ein oder mehrere KostenfaktorVersand übliche Verpackung berechnen wir zu Selbstkosten, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. Unsere Preise gelten ohne Transportkosten und ohne die für den Transport/en erhöhenVersand übliche Verpackung, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungdie wir gesondert berechnen, so ist Van Leeuwen berechtigt soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung berechnen wir je Entladevorgang eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebühr in Rechnung; für Mehrwegpaletten, die Kosten entsprechend anzupassenin einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzgl. einer Benutzungsgebühr gut. Die jeweils gültigen Gebührensätze für Transport, Verpackung, Paletten; Kranentladung usw. liegen in unseren Geschäftslokalen aus und können auf Anforderung auch zugesandt werden; Änderungen der Gebühren- und Kostenpauschalen behalten wir uns vor.
9.3 Zahlungen des (3) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen letztgenannte Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Ist mit dem Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den der Kaufpreis ohne Abzug mit Eingang der Rechnung beim Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge Soweit Skonto vereinbart ist, ist nur der reine Warenwert skontierbar; eine Skontozusage wird hinfällig, wenn der Kunde sich mit einer anderen Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug befindet.
(5) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserstellungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Kunden mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
(6) Wir sind unter berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; wir werden den Kunden über die Art der Aufschiebenden Bedingung erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Gerät der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind Kunde in Verzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung stellen wir Kosten in Höhe von € 3,00 in Rechnung. Wird ein von uns erfüllungshalber angenommener Scheck nicht eingelöst oder wird im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren eine uns nach dem Vertrag zustehende Forderung nicht bedient oder infolge Widerspruchs zurückgebucht, so sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von 1 % pro Monat€ 5,00 sowie die angefallenen Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Die vorgenannten Pauschalen gemäß Satz 2 und Satz 3 sind nicht oder niedriger anzusetzen, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist wenn der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirduns keine oder eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung Der Nachweis eines darüber hinausgehenden höheren Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommendurch uns bleibt vorbehalten.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 3.1. Soweit im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben Kaufvertrag nicht andersvereinbart, verstehen sich zuzüglich alle Preise der Verkäuferin ab Lager und ohne Umsatzsteuer. Sie sind ohne Skonto zahlbar. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten sobald die Verkäuferin über den Betrag unwiderruflich verfügen kann. Unabhängig von im Einzelfall gesondert vereinbarten Zahlungsvereinbarungen werden der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigVerkäuferin zustehende Forderungen sofort fällig, wenn diese innerhalb in der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto Person des Käufers Umstände eintreten, die der Verkäuferin ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen unzumutbar machen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn begründete Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bestehen, insbesondere bei Einstellung von Van Leeuwen Valuta gebucht sindZahlungen, Scheck- oder Wechselprotesten oder Zahlungsverzug, wenn dadurch erkennbar wird, dass der Anspruch der Verkäuferin durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Soferne nicht anders vereinbartSämtliche Forderungen werden zudem fällig, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Fristwenn beantragt wird, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht Käufers das Insolvenzverfahren bzw. im Ausland ein diesem gleichwertiges Verfahren zu eröffnen. Sofern Lieferung vereinbart wird und nach Vertragsschluss eine Änderung der Kosten, insbesondere der Frachtkosten, der Gebühren oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinder Abgaben eintritt oder werden Rechtsnormen verkündet oder Bestimmungen einer Marktordnung erlassen, nach welchen sich die Einfuhrabgaben mit Wirkung für die vereinbarte Lieferzeit ändern oder ändern sich infolgedessen die Aufwendungen der Verkäuferin, so befindet ändert sich der Kunde Kaufpreis entsprechend. Zu den Einfuhrabgaben in Verzug diesem Sinne gehören insbesondere Zollabgaben, die Abschöpfung und sämtliche Forderungen gegen den Kunden Verbrauchssteuern.
3.2. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz der Verkäuferin. Die Agenten oder Vertreter der Verkäuferin sind nicht berechtigt, Rechnungsbeträge zu kassieren, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.3. Zur Annahme von Xxxxxxxx ist die Verkäuferin nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Kaufpreisforderung erlischt bei Annahme von Wechseln oder Schecks erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe. Wechselspesen und Wechselsteuern gehen zu Lasten des Käufers, Einzugsspesen für Scheckzahlungen sind vom Käufer zu tragen. Sie sind sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind iIm Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosScheck- und Wechselprotestes kann die Verkäuferin Zug um Zug gegen die Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Zahlung auch für später fällige Papiere verlangen.
9.5 Der Kunde schuldet 3.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5. Die Verkäuferin ist berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz p.a. zu verlangen. Die Verkäuferin kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen und weiteren Schadensersatz geltend machen.
3.6. Die Verkäuferin behält sich vor, im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen des Käufers eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages geltend zu machen, mindestens jedoch € 25.-.
3.7. Im Übrigen ergeben sich die Rechte der Verkäuferin im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenFalle des Verzugs des Käufers aus dem Gesetz.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 4.1 Sämtliche Preise basieren und Transportkosten beruhen auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen den Kostenverhält- nissen bei Abschluss des Vertrags. Soweit LEONI seine Lieferungen und bedürfen Leistungen erst nach mehr als vier Monaten ab dem Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses erbringt und die Gestehungskosten (insb. Lohn- und Mate- rialkosten), die LEONI bei seinen Preisangaben gegenüber dem Besteller zugrunde gelegt hat, nachträglich erheblich ansteigen oder sinken, ist LEONI zu einer angemessenen Anpassung seines Preises gegenüber dem Besteller berechtigt bzw. verpflichtet. Eine Änderung der ausdrücklichen Bestätigung Gestehungs- kosten im Sinne von Satz 1 liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Preise für Lohn oder zugelieferte Waren oder Materialien ohne Verschul- den von LEONI verteuern, sowie wenn Zölle oder sonstige Einfuhrgebüh- ren steigen oder wenn sich die Währungsparitäten gegenüber den am Tag des Artikels 4.2Vertragsabschlusses maßgeblichen Verhältnissen zu Ungunsten von LEONI gravierend verändern. Alle Preisangaben verstehen Eine Preisanpassung wegen Kostensteige- rung ist angemessen, wenn sich zuzüglich Umsatzsteuerihr Umfang im Rahmen der zwischenzeit- lich eingetretenen Kostensteigerungen hält. LEONI wird dem Besteller auf Verlangen die für die Preisanpassung maßgeblichen Gründe offenlegen, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)insbesondere können als Nachweis für die nachträglich angestiegenen Gestehungskosten industrieübliche Indices herangezogen werden. Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung des Preises von mehr als 20% und kommt LEONI einer schriftlichen Aufforderung des Bestellers, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)die Preis- anpassung auf den Rahmen von 20 % zu beschränken, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungnicht binnen zwei Wochen nach, so ist Van Leeuwen berechtigt der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; weitere Ansprüche hat der Besteller nicht. Der Rücktritt hat dann unverzüg- lich zu erfolgen.
4.2 Die Preise verstehen sich FCA XXXXX Xxxxxxxxxx (INCOTERMS 2020), zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ist nichts anderes verein- bart, so gehen Verpackungs- und Frachtkosten zu Lasten des Bestellers.
4.3 Leergut, insbesondere Aufmachungen wie Spulen, Trommeln und Fässer etc. („Leergut“) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Besteller gleichzeitig mit der gelieferten Ware zu bezahlen. Das Eigentum am Leergut geht mit vollständiger Bezahlung auf den Besteller über. Der Besteller hat das Recht, Leergut, das in einem einwandfreien, sauberen und wieder verwendbaren Zustand ist, auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum an das Lieferwerk von LEONI zurückzusenden. In diesem Fall erhält der Besteller den Kauf- preis des Leergutes in vollem Umfang zurückerstattet. Einwegaufmachun- gen werden von LEONI nicht zurückgenommen, sofern hierfür nicht eine gesetzliche Pflicht besteht.
4.4 Für den Fall, dass LEONI und der Besteller abweichend von Ziffer 4.3 die leihweise Überlassung des Leerguts vereinbart haben, hat der Besteller das Leergut innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum auf eigene Kosten und Gefahr an das Lieferwerk von LEONI zurückzusenden. Im Falle einer vom Besteller verursachten Beschädigung des Leerguts ist LEONI berechtigt, vom Besteller Ersatz der entstandenen Reparaturkos- ten zu verlangen. Dasselbe gilt in Bezug auf die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen einer erforder- lichen Reinigung. Für den Fall, dass das Leergut infolge der Beschädigung unbrauchbar geworden ist oder soweit eine Reparatur nach billigem Ermessen von LEONI wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, hat der Besteller den Wert des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setztLeergutes zu ersetzen. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosLeergut nicht is entitled to withdraw from the contract after setting a grace period for compliance of two weeks.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer und Verpackungskosten.
2. Bei fehlender Preisabsprache wird der Marktpreis in Rechnung gestellt. Maßgebend für die Preis- berechnung ist die beim Lieferwerk bzw. die in unserem Lager festgestellte Menge in Stück, Meter oder Kilogramm.
3. Bei Legierungs-, Teuerungs- oder Schrottzuschlägen gelten die am Tag der Lieferung von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen den Lieferwerken veröffentlichen Zuschläge.
4. Unsere sofort fälligen Rechnungen sind bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats ohne Abzug zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorstehenden Frist, kommt der Käufer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und bedürfen Zugang der ausdrücklichen Bestätigung iRechnung bzw. Zahlungsaufforderung in Ver- zug. Im Sinne Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Diskontfähige Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Im Übrigen ist mit der Annahme von Wechseln eine Stundung des Artikels 4.2Rechnungsbetrages nicht verbunden.
5. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerunsere Forderungen werden unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen sofort fällig, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)die geeignet sind, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhendie Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungangemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Wir dürfen außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen und die Einziehungsermächtigung gem. Ziffer III. Nr. 2 dieser Bedingungen widerrufen. Der Käufer ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen. Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Eine eventuell zu erstellende Gutschrift über das von uns zurückgenommene Material wird höchstens zum Wiederverkaufspreis vorgenommen. Werden die Transportkosten bei der Anlieferung von uns getragen, so ist Van Leeuwen berechtigt wird die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindGutschrift um die tariflich festgesetzten Frachten gemindert. Soferne nicht anders vereinbart, Auch sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenBearbeitungskosten abzuziehen, min- destens jedoch eine Kostenpauschale von 100,00 EUR.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 3.1. Soweit im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben Kaufvertrag nicht andersvereinbart, verstehen sich zuzüglich alle Preise der Verkäuferin ab Lager und ohne Umsatzsteuer. Sie sind ohne Skonto zahlbar. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten sobald die Verkäuferin über den Betrag unwiderruflich verfügen kann. Unabhängig von im Einzelfall gesondert vereinbarten Zahlungsvereinbarungen werden der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigVerkäuferin zustehende Forderungen sofort fällig, wenn diese innerhalb in der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto Person des Käufers Umstände eintreten, die der Verkäuferin ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen unzumutbar machen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn begründete Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bestehen, insbesondere bei Einstellung von Van Leeuwen Valuta gebucht sindZahlungen, Scheck- oder Wechselprotesten oder Zahlungsverzug, wenn dadurch erkennbar wird, dass der Anspruch der Verkäuferin durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Soferne nicht anders vereinbartSämtliche Forderungen werden zudem fällig, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Fristwenn beantragt wird, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht Käufers das Insolvenzverfahren bzw. im Ausland ein diesem gleichwertiges Verfahren zu eröffnen. Sofern Lieferung vereinbart wird und nach Vertragsschluss eine Änderung der Kosten, insbesondere der Frachtkosten, der Gebühren oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinder Abgaben eintritt oder werden Rechtsnomen verkündet oder Bestimmungen einer Marktordnung erlassen, nach welchen sich die Einfuhrabgaben mit Wirkung für die vereinbarte Lieferzeit ändern oder ändern sich infolgedessen die Aufwendungen der Verkäuferin, so befindet ändert sich der Kunde Kaufpreis entsprechend. Zu den Einfuhrabgaben in Verzug diesem Sinne gehören insbesondere Zollabgaben, die Abschöpfung und sämtliche Forderungen gegen den Kunden Verbrauchssteuern.
3.2. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz der Verkäuferin. Die Agenten oder Vertreter der Verkäuferin sind nicht berechtigt, Rechnungsbeträge zu kassieren, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.3. Zur Annahme von Xxxxxxxx ist die Verkäuferin nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Kaufpreisforderung erlischt bei Annahme von Wechseln oder Schecks erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe. Wechselspesen und Wechselsteuern gehen zu Lasten des Käufers, Einzugsspesen für Scheckzahlungen sind vom Käufer zu tragen. Sie sind sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind iIm Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosScheck- und Wechselprotestes kann die Verkäuferin Zug um Zug gegen die Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Zahlung auch für später fällige Papiere verlangen.
9.5 Der Kunde schuldet 3.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5. Die Verkäuferin ist berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz p.a. zu verlangen. Die Verkäuferin kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen und weiteren Schadensersatz geltend machen.
3.6. Die Verkäuferin behält sich vor, im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen des Käufers eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages geltend zu machen, mindestens jedoch € 25.-.
3.7. Im Übrigen ergeben sich die Rechte der Verkäuferin im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenFalle des Verzugs des Käufers aus dem Gesetz.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 1. Unsere Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Sinne des Artikels 4.2Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Die Ware wird, soweit nach unserem pflichtgemäßen Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise verpackt. Die Kosten für die Verpackung werden in diesem Fall vom Käufer / Besteller gesondert übernommen. Alle Preisangaben unsere Lieferungen werden nur bei besonderer Vereinbarung gegen Korrosion geschützt. Der Korrosionsschutz wird gesondert berechnet.
2. Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich UmsatzsteuerUmsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Jede Zahlung hat, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich binnen 5 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte FristVerfügung steht. Wir nehmen nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Ausgaben. Zinsen werden unter Kaufleuten ab Fälligkeit erhoben. Skonti werden nicht gewährt, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet wenn sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Käufer / Besteller mit der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind Bezahlung früherer Lieferungen im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosRückstand befindet. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss erforderliche Abgaben oder andere erforderliche Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen 5 Arbeitstagen nach Mitteilung der Preiserhöhung die von ihr betroffenen Aufträge stornieren.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat3. Zahlungen dürfen an unsere Angestellten nur erfolgen, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abwenn diese eine gültige und schriftliche Inkassovollmacht vorweisen. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten Rechnungen für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetKatalogartikel, deren Höhe Kundendienstleistungen und Ersatzteile sind mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen5 Tagen netto zu bezahlen.
9.6 Soferne 4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten steht dem Käufer / Besteller nur insoweit zu, als die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen steht dem Käufer / Besteller nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers / Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarungin einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir als Verzugszinsen die für uns jeweils geltenden Zinsen für Bankkredite einer europäischen Großbank, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenmindestens jedoch 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 4.1 Sämtliche Preise basieren und Transportkosten beruhen auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen den Kostenverhält- nissen bei Abschluss des Vertrags. Soweit XXXXX seine Lieferungen und bedürfen Leistungen erst nach mehr als vier Monaten ab dem Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses erbringt und die Gestehungskosten (insb. Lohn- und Mate- rialkosten), die LEONI bei seinen Preisangaben gegenüber dem Besteller zugrunde gelegt hat, nachträglich erheblich ansteigen oder sinken, ist LEONI zu einer angemessenen Anpassung seines Preises gegenüber dem Besteller berechtigt bzw. verpflichtet. Eine Änderung der ausdrücklichen Bestätigung Gestehungs- kosten im Sinne von Satz 1 liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Preise für Lohn oder zugelieferte Waren oder Materialien ohne Verschul- den von LEONI verteuern, sowie wenn Zölle oder sonstige Einfuhrgebüh- ren steigen oder wenn sich die Währungsparitäten gegenüber den am Tag des Artikels 4.2Vertragsabschlusses maßgeblichen Verhältnissen zu Ungunsten von LEONI gravierend verändern. Alle Preisangaben verstehen Eine Preisanpassung wegen Kostensteige- rung ist angemessen, wenn sich zuzüglich Umsatzsteuerihr Umfang im Rahmen der zwischenzeit- lich eingetretenen Kostensteigerungen hält. XXXXX wird dem Besteller auf Verlangen die für die Preisanpassung maßgeblichen Gründe offenlegen, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)insbesondere können als Nachweis für die nachträglich angestiegenen Gestehungskosten industrieübliche Indices herangezogen werden. Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung des Preises von mehr als 20% und kommt XXXXX einer schriftlichen Aufforderung des Bestellers, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)die Preis- anpassung auf den Rahmen von 20 % zu beschränken, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungnicht binnen zwei Wochen nach, so ist Van Leeuwen berechtigt der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; weitere Ansprüche hat der Besteller nicht. Der Rücktritt hat dann unverzüg- lich zu erfolgen.
4.2 Die Preise verstehen sich FCA XXXXX Xxxxxxxxxx (INCOTERMS 2020), zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ist nichts anderes verein- bart, so gehen Verpackungs- und Frachtkosten zu Lasten des Bestellers.
4.3 Leergut, insbesondere Aufmachungen wie Spulen, Trommeln und Fässer etc. („Leergut“) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Besteller gleichzeitig mit der gelieferten Ware zu bezahlen. Das Eigentum am Leergut geht mit vollständiger Bezahlung auf den Besteller über. Der Besteller hat das Recht, Leergut, das in einem einwandfreien, sauberen und wieder verwendbaren Zustand ist, auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum an das Lieferwerk von XXXXX zurückzusenden. In diesem Fall erhält der Besteller den Kauf- preis des Leergutes in vollem Umfang zurückerstattet. Einwegaufmachun- gen werden von LEONI nicht zurückgenommen, sofern hierfür nicht eine gesetzliche Pflicht besteht.
4.4 Für den Fall, dass XXXXX und der Besteller abweichend von Ziffer 4.3 die leihweise Überlassung des Leerguts vereinbart haben, hat der Besteller das Leergut innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum auf eigene Kosten und Gefahr an das Lieferwerk von XXXXX zurückzusenden. Im Falle einer vom Besteller verursachten Beschädigung des Leerguts ist LEONI berechtigt, vom Besteller Ersatz der entstandenen Reparaturkos- ten zu verlangen. Dasselbe gilt in Bezug auf die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigeiner erforder- lichen Reinigung. Für den Fall, wenn diese innerhalb dass das Leergut infolge der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) Beschädigung unbrauchbar geworden ist oder soweit eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.Reparatur
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Samples: General Terms and Conditions for Deliveries and Services
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 3.1 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten unsere Preise basieren auf ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll und MwSt. nicht ein.
3.2 Beim Versendungskauf (Ziffer 5. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und bedürfen sonstige öffentliche Abgaben trägt der ausdrücklichen Bestätigung Kunde.
3.3 Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerFalle der Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material-und/oder Produktbeschaffungs- kosten, sonstigen Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en entsprechend zu erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertrags- abschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vereinbarten Zahlungsfrist vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sinddie Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird. Soferne nicht anders vereinbartReduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, sind Zahlungen ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setztweiterzugeben. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren Liegt der neue Preis aufgrund unseres vorgenannten Preisanpassungsrechts 20 % oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mehr über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seindem ursprünglichen Preis, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
3.4 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, sofort rein netto zahlbar. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe Auftragsbestätigung.
3.5 Der Kunde darf nur mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdeiner unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten Zurückbehaltungsrechts ist Van Leeuwen unbenommendem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen 3.1 Es gelten die Stückpreise der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2jeweils zum Liefertag gül- tigen Preisliste. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben verstehen sich Prei- se gelten ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport gesetzlichen Umsatzsteuer und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetbranchenübliche Verpackung. Der Besteller trägt alle Nebenkosten, deren Höhe insbesondere für Versen- dung und Transportversicherung.
3.2 Unsere Rechnungen sind, auch bei Teillieferungen, sofort mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdZugang fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenZahlung hat per Banküberwei- sung unter Nennung der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Xxxxxx, die durch Verletzung dieser vertraglichen Nebenpflicht entstehen, trägt der Besteller. Andere Zahlungsarten sind nur gestattet, soweit sie bei Auf- tragserteilung schriftlich vereinbart worden sind. Der Ver- sand der Rechnungen erfolgt elektronisch im PDF-Format.
9.6 Soferne der Kunde 3.3 Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinba- rung. Das Recht zum Skontoabzug entfällt automatisch, wenn wir aus unserer Geschäftsbeziehung weitere For- derungen gegen eine vertragliche Verpflichtung den Besteller haben, die seit mehr als 14 Tagen fällig sind.
3.4 Bei allen Aufträgen, bei denen die Lieferung vertragsge- mäß oder sonstige Vereinbarungauf Wunsch des Bestellers später als vier Monate nach Auftragserteilung erfolgt, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, sind wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder Material-, Energie- und Lohnpreissteigerungen im Rahmen und zum Ausgleich dieser Preissteigerungen und unter Berücksich- tigung etwaiger Preissenkungen bei den zuvor genannten Faktoren zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung an den Besteller weiterzugeben. Die Preiserhöhung wird ASSA ABLOY dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3.5 Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunk- ten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
3.6 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungs- unfähigkeit des Bestellers dürfen wir die eigene Leistung zurückzubehalten Lieferung ausset- zen oder den Vertrag zur Gänze nach unserer Xxxx die sofortige Vorauszahlung aller – auch nicht fälliger – Forderungen, einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln, oder teilweise aufzuhebenentsprechende Sicherheiten beanspruchen. In einem derartigen Fall Kommt der Besteller dem Ver- langen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenwir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutre- ten und dem Besteller uns entstandene und noch entste- hende Kosten sowie entgangenen Gewinn zu berechnen. Die Rechte nach der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich stets zzgl. Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind2. Soferne Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware sofort ohne Abzug fällig. Das Gleiche gilt für Reparaturrechnungen. Metallzuschläge und Dienstleistungen (wie z.B. Kabelschnittlängen, Verpackungs- und Versandkosten, Leihgebühren, Projektierungskosten, Mindermengen, Minderwertzuschlag, Transportkosten usw.) sind Zahlungen nicht skontierfähig.
3. Preisveränderungen, die durch Steigerung der Herstellungs-, Beschaffungs-, Materialkosten, Änderungen des Vertragsprodukts oder durch Änderungen der Anforderungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungdas Vertragsprodukt bedingt sind, werden nach gemeinsamer Kostenanalyse verhandelt und einvernehmlich festgelegt. Kommt eine Einigung innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung des Verkäufers über die Preisveränderung nicht zustande, haben sowohl der Verkäufer als auch der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) 4. Der Verkäufer nimmt diskontfähige Wechsel nur nach Vereinbarung erfüllungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der mit der Einlösung verbundenen Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist der Verkäufer im Verzugsfall berechtigt, für Entgeltforderungen Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine unbedingte FristPauschale von 40 EUR zu verlangen. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, deren Versäumnis den Kunden soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug setztbefindet.
6. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen Der Verkäufer kann sämtliche Forderungen auch unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig stellen, wenn die finanzielle Situation Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Forderungen des Kunden als unzureichend qualifizieren Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug-um-Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
7. Eine Zahlungsverweigerung oder ein Antrag Zurückbehalten von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht den die Nichtzahlung gestützt wird, bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinsonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden
8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Käufer nur insoweit zu, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen Käufer nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen 1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Der Preis versteht sich mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung „frei Verwendungsstelle“ und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerschließt insbesondere die Kosten für Verpackung, sonstigen Abgaben Versand (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (SelbstkostenVersandvorrichtungen), Transport und / oder Transportversicherung Versicherungen bis zu der von Fried angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und basieren auf Lieferung ab Werksonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Transportkosten im Einzelfall nicht in dem Preis enthalten sind und die Übernahme der Versand- und Transportkosten durch Fried schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen2. Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferunghat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbringen, so ist Van Leeuwen berechtigt soweit die Kosten entsprechend anzupassenNachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant unaufgefordert schriftlich seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
9.3 3. Fried erhält die Rechnung des Lieferanten in einfacher Ausfertigung. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Rechnungen ohne Bestellnummer, Bestelldatum oder Lieferantennummer gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
4. Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der Produkte und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigerfolgen nur an den Lieferanten und unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Fried ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist Fried berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte erst dann die Zahlungsfrist aus, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen Fried auch die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosgeschuldeten Unterlagen übergeben werden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Fracht und Verpackung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung; diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Bei Dauerschuldverhältnissen behalten wir uns Preisanpassungen vor. Berechnungsbasis für die Preise sind die jeweils mit dem Besteller ausgehandelten Preis- und Rabattstrukturen. Erfolgen ab drei Monate nach dem Datum der Auftragsbestätigung Lohn- oder Materialpreiserhöhungen, so haben wir das Recht, die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhungen an den Besteller weiterzugeben soweit sie nicht durch eine Senkung anderer Kostenfaktoren der Preisstruktur kompensiert werden. Analog werden wir nicht kompensierte Lohn- bzw. Materialpreissenkungen an den Besteller weiterreichen. Der Besteller anerkennt ferner, daß wir zu Preiserhöhungen berechtigt sind, wenn die Auftragsausführung die Notwendigkeit weiterer erheblicher Arbeitsgänge und Werkzeuge aufzeigt, die – insbesondere bei Erstlieferung – nach anerkanntem Stand der Technik nicht im Voraus erkennbar und deshalb für den Besteller ersichtlich in den Vorkalkulationen, die den Preisvereinbarungen und Vertragsverhandlungen zugrunde gelegen hatten, nicht vorgesehen waren. Die Preisanhebungen gemäß Satz 2 und Satz 3 erfolgen nach Maßgabe der §§ 315, 316 BGB. Der Besteller hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht für die noch nicht erbrachten Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
4. Skonto wird grundsätzlich nur schriftlich gewährt; Xxxxxx Skonto eingeräumt wurde, bezieht er sich jeweils auf den Warenpreis ausschließlich der Neben- kosten.
5. Sind mehrere Forderungen offen, sind wir berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen.
6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, werden unsere Rechnungen sofort nach Zugang fällig. Der Besteller kommt 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. § 286 Absatz 3 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
7. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des Artikels 4.2von § 247 BGB zu fordern. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerWir sind berechtigt, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)einen höheren Zinsschaden geltend zu machen, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / den wir nachzuweisen haben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sowie bei notwendig werdender Einziehung oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkbei Zahlungseinstellung entfallen die für die jeweilige Zahlung gewährten Rabatte und/oder Preisnachlässe.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind8. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet Befindet sich der Kunde Besteller in Verzug und sämtliche verschuldetem Zahlungsverzug, können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fälligBesteller fällig gestellt werden. Allfällig gewährte Abzüge Im Übrigen sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und wir sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslossolange berechtigt, eine Leistung oder Lieferung zu verweigern, bis unsere fälligen Ansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem unsere Verpflichtung beruht, erfüllt sind. Der Besteller kann die Ausübung unseres Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, 9. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Aufrechnungsrechts ist der Kunde zum Ersatz Besteller nur befugt, wenn der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenGegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 a) Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Der vereinbarte Preis, sofern nicht ausdrücklich anders definiert, versteht sich als reiner Nettopreis für Herstellung und Übergabe des Vertragsgegenstandes. Er umfasst nicht die Mehrwertsteuer in jeweils vorgeschriebener gesetzlicher Höhe, die auf den vereinbarten Preis aufzuschlagen ist, und lässt keinen nicht ausdrücklich vereinbarten Abzug - Skonto, Rabatt usw. – zu.
b) Abweichend vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen § 286 II S, 1 BGB wird vereinbart, dass der Käufer sofort in Verzug gerät, wenn die Kaufpreisforderung fällig ist und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung Käufer auf eine Mahnung nicht leistet. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Sinne des Artikels 4.2Mahnverfahren gleich. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerIst für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)kommt der Käufer ohne Mahnung sofort in Verzug, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkwenn er nicht termingerecht zahlt.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1c) aber vor LieferungKommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche werden alle anderen Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
d) Versand- und Verpackungskosten sowie etwaige Aufwendungen für Versicherungen, Zulassung, Überprüfung oder sonstige Nebenleistungen, die in Abstimmung mit dem Käufer oder in dessen Interesse erfolgen, werden zu den bei Anfall bei uns üblichen Einheitspreisen und Stundensätzen zusätzlich berechnet. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Das gilt insbesondere für vereinbarte oder zur Vertragserfüllung technisch erforderliche Sonderarbeiten am aufzubauenden Fahrgestell und an sonstigen nicht zu unserem Lieferumfang gehörenden Gegenständen
e) Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, so gilt abweichend von dem vereinbarten Vertragspreis der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosZeitpunkt der Lieferung von uns allgemein für gleiche Erzeugnisse geforderte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung von uns allgemein für derartige Erzeugnisse verlangte Preis.
9.5 f) Der Kunde schuldet Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abbleiben unberührt. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten Eingehende Zahlungen werden für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenältesten Posten verrechnet.
9.6 Soferne d) Sind Mengenrabatte ausdrücklich vereinbart worden, gelten diese nur bei vollständiger Vertragserfüllung. Eine Gewährung von Rabatten ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Liefergegenstand nicht in der ursprünglich vereinbarten Menge oder Zeit erfolgen.
e) Zahlungen an Vertreter und Angestellte sind nur gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte Vorzeige unser Vollmacht zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenleisten.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden 5.1. Sofern mit dem Besteller nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferung und Berechnung zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen und Bedingungen. Unsere Preisangaben enthalten keine eventuell mit Abschluss oder Durchführung des Liefervertrages verbundenen Steuern, Zölle, Bankspesen oder ähnliche Abgaben bzw. Gebühren. Werden wir bei der Ausführung des Liefervertrages zu solchen Abgaben in irgendeiner Weise herangezogen, so ist der Besteller zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Erstattung dieser Aufwendungen verpflichtet. Alle Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerjeweils ohne Umsatzsteuer bzw. im Falle von innergemeinschaftlichen oder Exportlieferungen ohne Erwerbs- bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Umsatz-, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)Erwerbs- oder Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach dem am Tage der Lieferung bzw. Verzollung gültigen Steuersatz des zur Erhebung berechtigten Staates und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Lohn-, Transport Energie- und / sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir bestimmen nach unserer Xxxx die Versandart, den Versandweg, Transportmittel, Frachtführer, Verschiffungshafen oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindGrenzübergangspunkt. Soferne Soweit nicht anders vereinbart, steht es uns frei, ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern.
5.2. Sämtliche Zahlungen des Bestellers sind Zahlungen in Euro zu leisten.
5.3. Unsere Rechnungen sind, wenn wir nichts anderes angeboten haben, sofort fällig und rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Für jede Mahnung ausgenommen die verzugsbegründende Erstmahnung werden dem Besteller Euro 5,00 von uns in Rechnung gestellt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Weitergehende Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
5.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5.5. Wechsel und Schecks werden nur unter dem Vorbehalt des richtigen Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen wir nicht. Protesterhebung gegen eigene Wechsel des Bestellers oder nicht sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel ermächtigen uns, sämtliche noch laufende Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen.
5.6. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungwelchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt5.7. Sollte Van Leeuwen Wir dürfen ferner bei Zahlungsverzug des Bestellers nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen sonstige gegen den Kunden werden sofort zur Besteller bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosZug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 5.8. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Kaufpreises zu verlangen; davon unberührt bleibt das Recht, einen eventuell höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen; dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
5.9. Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Zahlungen ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetBesteller nur berechtigt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenrechtskräftig festgestellt ist.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung 5.10. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das von uns bei Rechnungsstellung angegebene Konto erfolgen. Unsere Mitarbeiter oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenVertreter verfügen nicht über Inkassovollmacht.
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Samples: Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 5.1 Sofern im Sinne Vertrag nichts anderes bestimmt oder schriftlich verein- bart wurde, sind die Preise für die in der Bestellung genannten Wa- ren und/oder Dienstleistungen für die Dauer des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerVertrages fest vereinbart.
5.2 TEVA erstattet zusätzlich Preis der Waren und Dienstleistungen nur dann Aufwendungen des Lieferanten (z.B. für Unterkunft, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw ExportabgabenRei- se und Verpflegung), wenn TEVA der Erstattung im Voraus schrift- lich zugestimmt hat. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt in Übereinstimmung mit der Kostenrückerstattungsrichtlinie von TE- VA.
5.3 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind die für die Waren und/oder Dienstleistungen zu zahlenden Preise:
5.3.1 ohne Umsatzsteuer ("USt.") oder einer anderen Verkaufs- steuer zu verstehen; und
5.3.2 einschließlich aller Gebühren für Verpacken, Verpackun- gen, Versand, Transport, Versicherung und Lieferung der Waren, aller etwaigen Kosten für Reisen, Verpflegung und Getränke, Unterkunft und einschließlich anderer im Zu- sammenhang mit den Waren und/oder Dienstleistungen entstehenden Kosten sowie einschließlich aller Zollabga- ben, Lizenzen, Genehmigungen und Steuern (außer der Verpackung (SelbstkostenUSt. oder einer anderen Verkaufssteuer), Transport und / die für die Waren und/oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkDienstleistungen von Zeit zu Zeit anfallen.
9.2 Sollte/n sich ein 5.3.3 Die USt. oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenandere Verkaufssteuern (falls vorhanden) wird nur dann an den Lieferanten bezahlt, nach Vertragsabschluss wenn der Liefe- rant TEVA eine gültige Rechnung in der korrekten Höhe mit ausgewiesener USt. - oder anderer Verkaufssteuer (Artikel 4.1ent- sprechend der jeweiligen USt.- oder anderen Verkaufssteu- ergesetzgebung) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenübermittelt hat.
9.3 Zahlungen 5.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und vorbehaltlich der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Lieferan- ten, bezahlt TEVA die Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb der in der Bestellung angegebenen Anzahl von Tagen ab Zugang einer gültigen Rechnung des Kunden gelten als rechtzeitigLieferanten sowie der erforderlichen Unterlagen an der auf der Bestellung unter "Rechnung senden an" angegebenen Adresse. Der Lieferant darf Waren und/oder Dienst- leistungen erst dann in Rechnung stellen, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist die betreffenden Waren an TEVA versandt wurden oder die entsprechenden Dienst- leistungen fertiggestellt wurden. In den Rechnungen muss die Be- stellnummer von TEVA angeben sein und die Rechnungen müs- sen dem Anwendbaren Recht sowie den von TEVA schriftlich mit- geteilten, angemessenen Vorgaben entsprechen.
5.5 Zahlungen erfolgen per Banküberweisung (Automated Clearing House) auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind vom Lieferanten im Falle Voraus schriftlich angegebene Bankkonto des Lieferanten. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, TEVA alle diesbezüglichen Änderungen mitzuteilen und dabei Be- lege (wie z.B. ein Schreiben der Bank oder eine Kopie eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosKonto- auszugs) vorzulegen. TEVA kann den Lieferanten anrufen und um eine mündliche Bestätigung bitten, und der Lieferant ist verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 5.6 TEVA ist berechtigt, die Bezahlung strittiger oder unzureichend dokumentierter Beträge, die in einer Rechnung aufgeführt sind, zurückzuhalten. TEVA kann jede Forderung des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Lieferanten ge- gen TEVA mit jeder Forderung von 1 % pro Monat, TEVA an den Lieferanten aus dem Vertrag aufrechnen oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenals Forderung einziehen.
9.6 Soferne 5.7 Die Zahlung einer Rechnung durch TEVA stellt keine Abnahme der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung Waren und/oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Dienstleistungen dar und lässt andere Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenund Rechtsmittel von TEVA unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 1. Preise basieren sind in Euro festgesetzt und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie möglicher Zuschläge jeweils gem. geltenden Umsatzsteuerregelungen (auch für Transportbehältnisse). Soweit Transportkosten nicht bereits explizit – z. B. mittels des Hinweises „einschließlich Transportkosten“ – eingepreist sind, berechnen wir diese dem Käufer gegenüber gesondert nach Maßgabe unserer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden allgemein gültigen Preisliste, die wir dem Käufer auf vom Kunden Wunsch zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen stellen. Die Umsatzsteuer wird in der ausdrücklichen Bestätigung Rechnung in jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltender gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen. Die Verpackung wird, soweit es sich um Glas oder einfache Kartonverpackung handelt, nicht, andernfalls gesondert, nach Maßgabe unserer im Sinne Zeitpunkt des Artikels 4.2Vertragsabschlusses geltenden allgemein gültigen Preisliste, die wir dem Käufer auf Wunsch zur Verfügung stellen, berechnet. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten Für die Preisstellung der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkWaren sind jeweils die von uns ermittelten Mengen maßgebend.
9.2 Sollte/n sich ein 2. Zahlungen sind direkt an uns und mangels besonderer Vereinbarung sofort Netto-Kasse und ohne Abzüge zu leisten. Die Ablehnung von Schecks oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenWechseln bleibt vorbehalten. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; sämtliche damit verbundenen Kosten, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug insbesondere Diskontspesen sowie Zinsen und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetDiskontierung oder die Einziehung von Wechseln, deren gehen zu Lasten des Käufers. Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgt die Vorankündigung (Pre-Notification) von uns gegenüber dem Käufer spätestens drei Bankarbeitstage vor Fälligkeit der jeweiligen Forderung. Zahlungen sind nur rechtzeitig erfolgt, wenn wir über den Gegenwert mit Wertstellung auf unseren Bankkonten vorbehaltlos verfügen können. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins gem. § 247 BGB zu fordern. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und diesen geltend zu machen.
3. Der Käufer kann nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
4. Werden uns Umstände bekannt, welche ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen insbesondere dann, wenn er mit zumindest 15 % mindestens 1/6 der offenen Forderungen/enfakturierten Beträge 6 Wochen in Verzug geraten ist, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart Abbuchungen auf Grund erteilter SEPA-Lastschriftmandate storniert werden – es sei denn, wir sind unserer Pflicht zur Vorankündigung (Pre-Notification) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig (vgl. Ziff. II. Abs. 2) nachgekommen –, Schecks oder Wechsel nicht zur Einlösung gelangen oder wir Kenntnis von fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahmen – auch dritter Personen – erhalten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen oder die Bestellung einer vollwertigen Sicherheit zu verlangen oder die Leistung zu verweigern bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Gleichzeitig kommen alle gewährten und zugesagten Rabatte und sonstigen Nachlässe oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne Vergütungen in Wegfall, so dass die in Rechnung gestellten Brutto-Preise als sofort fällig zu zahlen sind. Begleicht der Kunde Käufer nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist Zug um Zug gegen eine vertragliche Verpflichtung Lieferung sämtliche Forderungen oder sonstige Vereinbarungleistet Sicherheit, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, sind wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder nach Maßgabe der gesetz- lichen und vertraglichen Bestimmungen, einschließlich dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen sowie dem Käufer die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuhebenWeiterveräußerung der Ware nach Maßgabe von Ziff. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenV. Abs. 2 zu untersagen. Das Gleiche gilt, wenn eine angemessene Nachfrist auf Grund gesetzlicher Vorschriften entbehrlich ist.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 9.1 5.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht-u. sonstiger Versandkosten, sowie der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt.
5.2 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrundgelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug – ohne Behinderung – erbringen können. Unsere Angebote basieren auf vom Kunden der Leistungsbeschreibung des Bestellers, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse.
5.3 Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, verpflichten sich die Vertragspartner bei Änderung von Kosten, Löhnen usw. über den Preis neu zu verhandeln.
5.4 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über einen vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.5 Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Der Besteller gerät spätestens in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, beginnt die 30-Tagefristnach Fälligkeit mit dem Empfang der Gegenleistung. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung gewähren wir 2% Skonto. Rechnungen für erbrachte Werkleistungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Zahlungen werden stets zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen Begleichung der ausdrücklichen Bestätigung ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit de Zahlung früherer Lieferungen im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkRückstand befindet.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen5.6 Zahlungen im sogenannten Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenan dem wir über den Gegenwert verfügen können.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn diese innerhalb die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Besteller gefährdet werden.
5.8 Gerät der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht anders vereinbartein, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Besteller zu betreten und die Ware wegzunehmen. Dies gilt auch, wenn es auf Seiten des Bestellers zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt oder die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wurde. Wir können außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
5.9 In Fällen der Absätze 5.7 und 5.8 können wir due Einzugsermächtigung (6.5) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Besteller kann jedoch diese sowie die in 5.8 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unserer gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
5.10 Verzugszinsen werden mit 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz(§247, §288 Abs.2 Abs.1 BGB) berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. In diesem Fall hat der Besteller das Vermögen des Kunden eingebracht Recht, eine geringere Belastung nachzuweisen.
5.11 Eine Zahlungsverweigerung oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein–zurückbehalt ist ausgeschlossen, so befindet sich wenn der Kunde in Verzug Besteller den Mangel oder sonstigen Beanspruchungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanspruchungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingung kann nicht geltend gemacht werden. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind sonstigen Beanstandungen mur im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosangemessenen Umfang zurückbehalten werden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß 5.12 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistung können von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenuns durch Bürgschaft aus dem Nettobedarf abgelöst werden.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 7.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich stets zzgl. Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne 7.2 Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Reparaturrechnungen.
7.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der mit der Einlösung verbundenen Auslagen mit Wertstellung des Tages, an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungdem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) 7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist der Verkäufer im Verzugsfall berechtigt, für Entgeltforderungen Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine unbedingte FristPauschale von 40 EUR zu verlangen. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, deren Versäumnis den Kunden soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und befindet.
7.5 Der Verkäufer kann sämtliche Forderungen gegen auch unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig stellen, wenn die Zahlungsbedingungen durch den Kunden werden sofort zur Käufer nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Forderungen des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug-um-Zug-Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter oder der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosStellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
9.5 Der Kunde schuldet i7.6 Im Falle des Verzugs Zahlungsverzugs des Käufers kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (vgl Artikel 9.3Ziff. 8.6) Zinsen iwiderrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug-um-Zug-Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese Rechtsfolge durch Sicherheitsleistung in Höhe der ausstehenden Zahlungen abwenden.
7.7 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalten von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund, auf den die Nichtzahlung gestützt wird, bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Ausmaß von 1 % pro MonatÜbrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
7.8 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder die höheren Zinsen rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung 1 Wenn weitere personenbezogene Daten erhoben werden, bitte gegebenenfalls ergänzen.
2 Bitte Anschrift, E-Mail-Adresse und/oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Telefonnummer des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenDatenschutzbeauftragten ergänzen.
3 Bitte Wert einfügen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerWerk, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)jedoch ausschließlich Verpackung, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Fracht, Transport Ent- laden, Versicherung und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werksonstiger Kosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.2 Sollte/n sich ein 2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen des Lieferers eingeschlossen; sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferumfang. Mehr- oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungSonderleistungen werden gesondert berechnet.
4. Besteht keine angebots- oder kundenspezifische Preisvereinbarung, so ist Van Leeuwen berechtigt gelten die Kosten entsprechend anzupassenPreise und Bedingungen der bei Abgabe eines bindenden An- gebots bzw. bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Lieferers.
9.3 Zahlungen 5. Ändern sich nach der Preisvereinbarung Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, ist der Lieferer im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Der Lieferer behält sich weiter eine Erhöhung des Kunden gelten als rechtzeitigvereinbarten Preises vor, wenn diese aufgrund einer Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Lieferung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte Umstände eintreten, die die Herstellung oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung wesentlich verteuern. Erhöht sich der Preis dadurch um mehr als 20 %, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend gemacht werden.
6. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar: • 1/3 zzgl. USt Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, • 1/3 zzgl. USt nach Anzeige des Lieferers an den Besteller, dass die Hauptteile versandbereit oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, abnahmebereit sind, • der Rest zzgl. USt innerhalb eines weiteren Monats.
7. Umfasst der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto Liefervertrag mehrere Gegenstände oder werden Bestellungen in Teillieferungen erfüllt, behält sich der Lieferer Teilberechnungen vor.
8. Die Annahme von Van Leeuwen Valuta gebucht sindSchecks oder Wechseln erfolgt freiwillig und erfüllungshalber. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich Sie führt erst mit deren Einlösung zur Zahlung. MV010/0220
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist9. Werden vom Besteller die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation dass der Zahlungsanspruch des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Lieferers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinBestellers gefährdet ist, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen stehen dem Lieferer die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Er ist insbesondere berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosVorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 10. Bei Überschreitung des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zahlungsziels oder bei Verzug berechnet der Lieferer Zinsen im Ausmaß mindestens in Höhe von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird9 %-Punkten p. a. über dem jewei- ligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Besteller gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Zahlungen und Zugang der Rechnung oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenEmpfang der Leistung in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Für jede Mahnung berechnet der Lieferer EUR 20,00.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung 11. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder sonstige Vereinbarungrechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, gänzlich als seine Forderung unbestritten oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenrechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Von Maschinen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf für die Produkte und etwaige Formen und Werkzeuge gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die Kosten für etwaige Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie die Kosten für vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Besteller veranlasste Änderungen und bedürfen Kosten für eine zweite und jede weitere Bemusterung sind ebenfalls nicht in dem Preis enthalten. Die insoweit anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten Rechnung in der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkam Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
9.2 Sollte/n sich 2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind und bei denen die Lieferzeit auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, der mindestens zwei Monate nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von Fried berechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestellformular oder mehrere Kostenfaktor/en erhöheneine Auftragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Besteller berechtigt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferunginsoweit vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen von Xxxxx wird der Besteller unverzüglich erklären, so ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten Fried ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf an dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindFried über den Preis verfügen kann. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet iIm Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdzu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenWeitergehende Ansprüche von Fried bleiben unberührt.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 3 vor Lieferung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenes sei denn es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die Preise gelten ohne besondere Vereinbarung ab Werk und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind und bei denen die Lieferzeit auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, der sechs Wochen nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren Xxxxxxxx berechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestellformular oder eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Besteller berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen von Xxxxxxxx wird der Besteller unverzüglich erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Xxxxxxxx ohne Rücksicht auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Angebot und bedürfen Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen .
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der ausdrücklichen Bestätigung Lieferpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Wartungs-, Reparatur- und Ersatzteilrechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Falls Skonto vereinbart ist, setzt dessen Abzug voraus, dass der Besteller sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fristgemäß erfüllt hat. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Waldmann über die Zah- lung verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Ver-zugszinsen in Höhe von 9 %- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen und Xxxxxxxx kann eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR verlangen. Weit- ergehende Ansprüche von Xxxxxxxx bleiben unberührt .
4. Bei Geschäften mit Bestellern mit Sitz im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber Ausland erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 3 vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenes sei denn es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung Es gelten die Listenpreise im Sinne Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge - des Artikels 4.2Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, - von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, - von Aufwand für Lizenzmanagement, - in Auftrag gegebener Test- und/oder Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie - außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Alle Preisangaben verstehen Befindet sich zuzüglich Umsatzsteuerder Kunde mit der Zahlung im Verzug, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die xxxxxxx.xxx Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungRechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 kann xxxxxxx.xxx Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigzunächst auf diese Kosten, wenn diese innerhalb dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. xxxxxxx.xxx ist berechtigt eine Vorauszahlung in Höhe von der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation Hälfte des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosGesamtauftragswerts zu verlangen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung Wenn im Sinne Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt, ist der Kaufpreis der in der Preisliste des Artikels 4.2Lieferanten zum Liefertermin bezeichnete Preis für diese Produkte. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerBei Inlandsverkäufen sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in der vertraglich festgelegten Währung zu leisten, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Bei Exportaufträgen wird die vollständige Zahlung vorab per telegrafischer Überweisung in der vertraglich festgelegten Währung gefordert, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab WerkRechnungsdatum zu bezahlen.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenUngeachtet des verwendeten Zahlungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenwenn der volle Rechnungsbetrag unwiderruflich dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben wurde.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigSollte der Käufer es versäumen, wenn diese innerhalb bis zum festgelegten Termin zu bezahlen, ist der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindLieferant berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen zu verlangen. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur ZahlungEs finden die gesetzlichen Zinssätze Anwendung.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind iIm Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandsloskann der Lieferant seine Vertragserfüllung bis zum Zahlungserhalt aussetzen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle Ungeachtet sonstiger Rechte zur Kündigung des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen Vertrages nach § 456 UGB ab. Darüber anderen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde zum Ersatz Lieferant berechtigt, den Vertrag schriftlich gegenüber dem Käufer zu kündigen und Ersatzansprüche für den eingetretenen Schaden geltend zu machen, sollte der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenKäufer den fälligen Betrag nicht innerhalb von drei (3) Monaten bezahlen.
9.6 Soferne Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise frei Frachtführer (FCA) ab Werk des Lieferanten und schließen selbst die Transportkosten oder Gebühren in Bezug auf den Transport aus, wenn die Lieferung DAP gemäß der Kunde gegen vorstehenden Ziffer 6.1 erfolgt. Das bedeutet, dass der Käufer den Lieferanten neben dem Kaufpreis auch für sämtliche Transportkosten und Gebühren entschädigen muss, wie in der Rechnung des Lieferanten an den Käufer ausgewiesen, ungeachtet dass die Lieferung DAP (geliefert gem. benanntem Bestimmungsort) erfolgt. Diese Kosten und Gebühren liegen somit allein in der Zuständigkeit des Käufers. Die Preise schließen Sonderverpackungen aus, sofern mit dem Lieferanten nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Sämtliche Kosten und Steuern für Verpackungen sind vom Käufer als Zusatzkosten zu tragen. Änderungen von Kosten und Gebühren bleiben ohne Benachrichtigung vorbehalten.
9.7 Der Preis für die Produkte umfasst keine anwendbaren Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs, Waren- und Dienstleistungs-, Mehrwert- oder sonstigen Steuern. Der Käufer zeichnet für die Bezahlung dieser ggf. anfallenden Steuern verantwortlich.
9.8 Sollten sich die finanziellen Umstände des Käufers während der Vertragserfüllung so verändern, dass der Lieferant nach Treu und Glauben und in Anwendung banküblicher Maßstäbe die rechtzeitige Zahlung gefährdet sieht, oder sollte ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Käufers eintreten oder sollte der Käufer es unterlassen, Zahlungen gemäß den mit dem Lieferanten bestehenden Vertragsbedingungen zu leisten, so ist der Lieferant nicht verpflichtet, die Vertragserfüllung fortzusetzen und kann eine vertragliche Verpflichtung auf dem Transport befindliche Ware stoppen und zurückhalten oder sonstige Vereinbarungdie Lieferung von Waren ablehnen, gänzlich es sei denn, es wird eine Vorleistung in bar oder teilweiseeine ausreichende Sicherheit erbracht.
9.9 Sollte der Käufer es versäumen, verstößtdie Zahlung vorzunehmen oder dem Lieferanten eine ausreichende Sicherheit bereitzustellen, ist Van Leeuwenhat der Lieferant das Recht, ohne die Zahlung des vollständigen Vertragspreises für abgeschlossene und in Bearbeitung befindliche Arbeiten durchzusetzen.
9.10 Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug geraten, hat der Käufer dem Lieferanten unverzüglich sämtliche ausstehenden Beträge für alle an den Käufer erbrachten Lieferungen, ungeachtet der Bedingungen für die Lieferungen und ob die besagten Lieferungen gemäß diesem Vertrag oder eines sonstigen Kaufvertrages zwischen dem Lieferanten oder eines seiner verbundenen Unternehmen und dem Käufer erfolgt sind, zu bezahlen, und der Lieferant kann jegliche nachfolgenden Lieferungen bis zur Begleichung des vollständigen Betrages zurückhalten. Die Annahme eines geringeren Betrages als der vollständigen Zahlung durch den Lieferanten gilt nicht als ein Verzicht auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossendessen hiernach bestehenden Rechte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Und Die Lieferung Von Produkten
Preise und Zahlung. 9.1 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Fracht und Verpackung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücksendung von Kisten und wiederverwendbarer Verpackung erfolgt Gutschrift zu 2/3 des berechneten Wertes. Miete für Bundesbahn-Leihbehälter geht zu Lasten des Bestellers.
2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung; diese wird in der Rechnung ge- sondert ausgewiesen.
3. Alle Preise sind freibleibend. Berechnungsbasis für die Preise sind die jeweils mit dem Besteller ausgehandelten Preis- und Rabattstruk- turen. Erfolgen nach dem Datum der Auftragsbestätigung Lohn- oder Materialpreiserhöhungen, so haben wir das Recht, die Lohn- bzw. Ma- terialpreiserhöhungen an den Besteller weiterzugeben. Der Besteller anerkennt ferner, daß wir zu Preiserhöhungen berechtigt sind, wenn die Auftragsausführung die Notwendigkeit weiterer Arbeitsgänge und Werkzeuge aufzeigt, die – insbesondere bei Erstlieferung – nicht im voraus erkennbar und deshalb in den Vorkalkulationen, die den Preis- vereinbarungen zugrunde gelegen hatten, nicht vorgesehen waren. Die Preisanhebungen gemäß Satz 2 und Satz 3 erfolgen nach Maßgabe der §§ 315, 316 BGB.
4. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist die Zahlung bar netto Kasse (= ohne jeden Abzug) an uns zu erbringen. Abweichende Zahlungsbedingungen sind mit uns schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für längere Zahlungsziele, Wechselzahlungen oder Scheck-Wechsel-Verfahren. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Für rechtzeitige Vorlage und Protest wird keine Haftung übernommen. Nachnahmespesen gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Skonto wird grundsätzlich nur schriftlich gewährt; Sofern Skonto einge- räumt wurde, bezieht es sich jeweils auf den Warenpreis ausschließlich der Nebenkosten.
6. Sind mehrere Forderungen offen, sind wir berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen.
7. Xxxxxx sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, werden unsere Rechnungen sofort nach Zugang fällig. Der Besteller kommt 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
8. Die Rechnungssumme ist seit Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Ver- zugszinsen in Höhe von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des Artikels 4.2von § 247 BGB zu fordern. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerWir sind berechtigt, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)einen höheren Zinsschaden geltend zu machen, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdwir nachzuweisen haben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sowie bei notwendig werdender Einziehung oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenbei Zahlungseinstellung entfallen die für die jeweilige Zahlung gewährten Rabatte und/oder Preisnachlässe.
9.6 Soferne 9. Sämtliche Zahlungen sind in Euro an uns, nicht aber an unsere Vertreter zu leisten.
10. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung und/ oder die Gel- tendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit solchen Gegen- ansprüchen zu, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige VereinbarungBesteller nur befugt, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne wenn der Gegenanspruch auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossendemselben Ver- tragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Lieferumfang. Alle Preisangaben Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. So- weit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, verstehen sich die Preise in Euro FCA Verla- deort gemäß Auftragsbestätigung von profine (Incoterms in ihrer jeweils gültigen Fassung) zuzüglich UmsatzsteuerVerpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Etwaige Zölle, sonstigen Steuern, Ge- bühren oder ähnliche Abgaben werden, soweit sie von pro- fine zu tragen sind, gesondert berechnet.
2. Die Preise der Rohstoffe (einschließlich Import- bzw Exportabgabenu.a. Ethylen, Naphtha), Kosten die pro- fine für die Herstellung ihrer Produkte benötigt, sind in ho- hem Maße volatil. profine erhebt aus diesem Grund auf ihre Produkte einen Materialteuerungszuschlag. Aufträge, die von profine vereinbarungsgemäß erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden sollen oder die aufgrund von Umständen aus dem Verant- wortungsbereich des Kunden erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden, werden zu den jeweiligen am Tag der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkgültigen Listenpreisen von profine zuzüglich des dann anwendbaren Materialteue- rungszuschlages berechnet.
9.2 Sollte/n 3. Ändern sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhennach Abgabe des Angebotes durch profine, nach Vertragsabschluss Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmen- vertrages mit fester Preisvereinbarung durch profine die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware wesentlich (Artikel 4.1) aber vor Lieferungd.h. um mindestens 10 %), so ist Van Leeuwen berechtigt profine zu einer ange- messenen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, be- rechtigt. Zur Berechnung der eingetretenen Preissteigerung für die Kosten maßgeblichen Rohstoffe ist dabei auf öffentlich zu- gängliche Quellen zurückzugreifen (z.B. Newsletter der I- CIS, Xxxxxxxxx, XX). Auf Verlangen des Bestellers hat pro- fine diesem die eingesetzten Rohstoffe offenzulegen und die bei diesen eingetretenen Preissteigerungen anhand der vorstehenden Quellen nachzuweisen. Sofern sich nach Abgabe des Angebotes durch profine, nach Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmen- vertrages mit fester Preisvereinbarung durch profine sonsti- ge wesentliche Kostenfaktoren wie Energie-, Lohn-, Trans- port- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um min- destens 10 %) ändern, ist profine entsprechend anzupassender vorste- henden Regelung ebenfalls zu einer angemessenen Erhö- hung der Preise unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig4. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich per Lastschrift ohne Abzug zu bezahlen, wenn diese innerhalb sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Im letztgenannten Fall ist für die Rechtzeitig- keit der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindZahlung der Eingang der Zahlung bei profine maß- gebend.
5. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinLeistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so befindet sich sind die ausste- henden Beträge ab dem Tag der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fälligFälligkeit mit 5% p.a. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet zu verzinsen; im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Zahlungsverzuges hat der Besteller profine Verzugszinsen von 1 % pro Monat9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. profine behält sich vor nachzuweisen, dass profine infolge des Zahlungsverzuges ein höherer Schaden entstanden ist.
6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, un- bestritten oder von profine anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.
7. profine ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Umstände bekannt werden, wel- che die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu min- dern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der Kunde zum Ersatz der Kosten of- fenen Forderungen von profine durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetderselbe Rahmenver- trag gilt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart nach pflichtgemäßem Ermessen von profine ge- fährdet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung8. Soweit mit dem Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenZahlungen in € (Euro) und ausschließlich an profine zu leisten.
9. Für Bestellmengen mit einem Auftragswert unter € 2.500,00 netto erhebt profine einen Bestellwertzuschlag von € 100,00 (Inland) bzw. € 150,00 (Export).
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 1. Sofern im Sinne Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Artikels 4.2Vertragsabschlusses aktuellen Preise für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leis- tungs- und Lieferumfang. Alle Preisangaben Mehr oder Sonder- leistungen werden gesondert berechnet.
2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich in Euro ab Werk/Lager einschließlich Standardverpackung, jedoch zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben bei Exportlieferungen zzgl. Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben. Mehrkosten, die insbesondere durch eine Spe- zialverpackung (einschließlich Import- bzw Exportabgabenz.B. bei beschichtetem Material oder besonderen Mengen/Maßen), Kosten durch eine besondere Kennzeichnung oder Aufteilung der Verpackung (Selbstkosten)Warenlieferung oder durch Sondergenehmi- gungen der Straßenbehörden entstehen, Transport wer- den besonders berechnet und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werksind von den vereinbarten Preisen mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung in Textform nicht umfasst.
9.2 Sollte/n sich 3. Treten nach Vertragsschluss Veränderungen der Materialpreise, Löhne, Frachten oder sons- tiger Kostenfaktoren ein, behalten wir uns das Recht vor, eine Preisberichtigung vorzuneh- men, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt. Auf Verlan- gen des Bestellers werden wir die Veränderung der Kostenfaktoren nachweisen. Ein vereinbar- ter Festpreis ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenunveränderlich.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind4. Soferne nicht anders vereinbartSofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich unse- re Rechnungsbeträge ab Zugang der Kunde in Verzug Rechnung sofort und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Eine Rechnung gilt nur dann als bezahlt, wenn uns der Aufschiebenden Bedingung Gegenwert in voller Höhe des Rech- nungsbetrages auf dem in der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt Rechnung ge- nannten Konto gutgeschrieben wird. Der Abzug von Skonto bedarf jeweils besonderer Verein- barung. Technisches Personal, Fahrer und sind Ser- vice-Mitarbeiter im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosAußendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
9.5 5. Wir sind berechtigt, Rechnungen auf elektroni- schem Weg per E-Mail an eine vom Besteller bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu übermit- teln. Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass elektronische Rechnungen an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Er wird insbesondere techni- sche Einrichtungen wie z.B. Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptieren. Auto- matisierte Antwortschreiben an uns (vgl Artikel 9.3z.B. Ab- wesenheitsnotizen) Zinsen im Ausmaß können nicht berücksichtigt werden und stehen einem Rechnungszugang nicht entgegen. Der Besteller kann sein Einver- ständnis mit einer elektronischen Zusendung der Rechnung jederzeit widerrufen. Er erhält dann die Rechnung per Post an die uns zuletzt bekannt gegebene Postanschrift übermittelt.
6. Der Besteller gerät durch eine Mahnung nach Fälligkeit der Zahlung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.
7. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monatneun Prozentpunkten über dem Basiszins zu verlan- gen. Außerdem haben wir Anspruch auf Zah- lung einer Schadenspauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist soweit der Kunde zum Ersatz Scha- den in Kosten der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdRechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenweiteren Ver- zugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
9.6 Soferne 6. Befindet sich der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung Besteller mit der Bezahlung von Lieferungen oder sonstige VereinbarungLeistungen, gänzlich oder teilweisedie auf dem- selben rechtlichen Verhältnis beruhen, verstößtin Ver- zug, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, sind wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder Vorauszahlung zu ver- langen und noch nicht ausgelieferte Lieferge- genstände oder noch nicht erbrachte Leistun- gen zurückzubehalten. Werden uns nach Ab- schluss des Vertrages Umstände bekannt, aus denen sich ergibt, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestel- lers gefährdet wird, können wir dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher dieser Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx die eigene Gegenleistung zu bewirken o- der Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Ver- trag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir nicht vorleistungspflichtig sind, aber zur fristge- rechten Durchführung des Auftrages Vorberei- tungshandlungen ausführen müssen. Verein- barte Lieferfristen verlängern sich in diesen Fäl- len um die Zeit zwischen unserer Fristsetzung und der Bewirkung der Gegenleistung oder der Leistung zurückzubehalten der Sicherheit.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest- gestellt, unbestritten oder den Vertrag von uns anerkannt sind. Er ist zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenAusübung eines Zurückbehaltungs- rechts nur insoweit befugt, als sein Gegenan- spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlung. 9.1 1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, gelten die vereinbarten Preise „ab Werk“. Die Versendungskosten einschließlich der Kosten der Verpackung, Beladung, Verstauung, Entladung sowie Transportversicherung trägt der Auftraggeber.
2. Zu allen Preisen kommt die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Umsatzsteuer hinzu.
3. Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Auftraggeber die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten ihrer Verwertung. Soweit die zurückgenommene Verpackung nicht wieder verwendet werdenkann, trägt der Auftraggeber die bei uns anfallenden Kosten ihrer stofflichen Verwertung. Zusätzlich hat der Auftraggeber gegebenenfalls die durch die Rücknahme der Transportverpackungen anfallenden Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben zubezahlen.
4. Transport-Container sind nicht Vertragsgegenstand und gelten nicht als Verpackung. Sie verbleiben in unserem Eigentum. Sie sind vom Auftraggeber auf dessen Kosten (Transportkosten, Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an uns zurückzusenden.
5. Werkzeuge, Überschussmaterial, Schweißgasflaschen und sonstige Hilfsmittel sind nicht Vertragsgegenstand. Sie verbleiben in unserem Eigentum. Sie sind vom Auftraggeber auf dessen Kosten (Transportkosten, Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an uns zurückzusenden.
6. Der vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auf seine Gefahr und seine Kosten auf eines der von Van Leeuwen der GERNEP GmbH angegebenen Preise basieren auf vom Kunden Bankkonten, ohne jeden Abzug zur Verfügung gestellten Informationen Gutschrift zu bringen.
7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
8. Aufrechnungs- und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sindund ihre Geltendmachung uns mindestens einen Monat vorher angezeigt wurde.
9. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerVertrages Umstände bekannt werden, sonstigen Abgaben welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)aus anderen Einzelaufträgen, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkfür die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en 10. Die GERNEP GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungAbschluss des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupasseninsbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen, oder der Steigerung von Transport- und Verpackungskosten. Die GERNEP GmbH wird diese dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig11. Die GERNEP GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages der Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand wünscht und diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdeinen zusätzlichen Aufwand bewirken. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenGERNEP GmbH wird den zusätzlichen Aufwand dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen 1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend und bedürfen versteht sich als Höchstpreis, der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2unterschritten, nicht aber überschritten werden kann. Alle Preisangaben verstehen Der Preis versteht sich zuzüglich Umsatzsteuerferner mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung „frei Verwendungsstelle“ und schließt insbesondere die Kosten für Verpackung, sonstigen Abgaben Versand (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (SelbstkostenVersandvorrichtungen), Transport und / oder Transportversicherung Versicherungen bis zu der von Wiha angegebenen Verwendungsstelle sowie Zölle und basieren auf Lieferung ab Werksonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Transportkosten im Einzelfall nicht in dem Preis enthalten sind und die Übernahme der Versand- und Transportkosten durch Wiha schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und - termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen2. Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferunghat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbringen, so ist Van Leeuwen berechtigt soweit die Kosten entsprechend anzupassenNachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant unaufgefordert schriftlich seine USt.-Ident.- Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
9.3 3. Wiha erhält die Rechnung des Lieferanten in einfacher Ausfertigung, bevorzugt per E-Mail. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Rechnungen ohne Bestellnummer, Artikelnummer, Menge oder Gewicht, Lieferzeit und Preis, Zolltarifnummer sowie Herkunftsland gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
4. Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der Produkte und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigerfolgen nur an den Lieferanten und unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Wiha ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist Wiha berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte erst dann die Zahlungsfrist aus, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen Wiha auch die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosgeschuldeten Unterlagen übergeben werden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen 5.1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Der Preis versteht sich mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung „frei Verwendungsstelle“ und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerschließt insbesondere die Kosten für Verpackung, sonstigen Abgaben Versand (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (SelbstkostenVersandvorrichtungen), Transport und / oder Transportversicherung Versicherungen bis zu der von LEIBER angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und basieren auf Lieferung ab Werksonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Transportkosten im Einzelfall nicht in dem Preis enthalten sind und die Übernahme der Versand- und Transportkosten durch LEIBER schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen5.2. Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferunghat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbringen, so ist Van Leeuwen berechtigt soweit die Kosten entsprechend anzupassenNachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant unaufgefordert schriftlich seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
9.3 5.3. XXXXXX erhält die Rechnung des Lieferanten in einfacher Ausfertigung. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert als pdf-Datei an die E-Mail xxxxxxx.xx@xxxxxx.xxx geschickt werden. Rechnungen ohne Bestellnummer, Bestelldatum oder Lieferantennummer gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
5.4. Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der Produkte und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigerfolgen nur an den Lieferanten und unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. LEIBER ist berechtigt, die Zahlung durch Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist LEIBER berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte erst dann die Zahlungsfrist aus, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen LEIBER auch die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosgeschuldeten Unterlagen übergeben werden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr oder Sonder- leistungen werden gesondert berechnet. Bestellungen von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf Speisen, Getränken, Personal und Equipment, die während der Events vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Veranstalter geordert werden, werden nach den Vertragspreisen von ES Catering gesondert berechnet. Glas, Porzellan, Besteck, Geräte usw. werden nach der Rückgabe grundsätzlich gegen Entgelt von ES Catering gereinigt. Sollten Mietartikel extrem verschmutzt sein, hat ES Catering das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (Tischtücher, Houssen etc.) müssen trocken an ES Catering zurückgege- ben werden. Die Reinigung von Textilien und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung Kerzenleuchter ist im Sinne des Artikels 4.2Mietpreis inbegriffen. Alle Preisangaben Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuerder gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist ohne Abzug, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. ES Catering behält sich vor, Kosten bei Zahlungsverzug Verzugszinsen zu berechnen. Ein Verzug tritt -ohne weitere Verzugssetzung- ab dem 11. Tage nach Zusendung der Verpackung (Selbstkosten)Rechnung ein. Der Rechnungsversand erfolgt als PDF per E-mail. ES Catering ist berechtigt, Transport jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und Zahlungstermine sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosVertrag schriftlich zu vereinbaren. Hinweis: ein zusätzlicher Rechnungsversand per Post erfolgt nicht. Wir bitten Sie daher, auch auf das Spam-Postfach zu achten, damit die gestellten Rechnungen nicht versehentlich unter- gehen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 4.1. Die von Van Leeuwen in diesem Auftrag angegebenen Preise basieren auf sind Festpreise und unterliegen keinerlei Änderungen, ausser aus den in Klausel 2 (Änderungen) dargelegten Gründen; die Preise beinhalten keine die Mehrwertsteuer und/oder andere Quellensteuern , unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Auftrags oder in Zukunft gültig sind. DER KÄUFER ZAHLT ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS FÄLLIGEN BETRÄGE INNERHALB VON ZWEI (2) KALENDERMONATEN UND FÜNF (5) TAGEN AB DEM LETZTEN TAG DES MONATS, IN DEM BEIDE DER FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT WURDEN, AN DEN VERKÄUFER: (i) alle Waren (einschliesslich der Dokumentation) wurden erhalten und/oder die Dienstleistungen erbracht und die Arbeiten abgeschlossen; und (ii) eine korrekte Rechnung nebst den Begleitunterlagen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, ist eingegangen. Alle Dokumente müssen deutlich mit der Bestellnummer des Käufers, der Artikelreferenznummer, der Menge, der Lieferzeit und allen anderen Informationen gekennzeichnet sein, die der Käufer vernünftigerweise verlangt hat. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Ausführungen durch den Verkäufer kann zu Zahlungsverzögerungen führen, ohne dass der Käufer dafür haftet. Die Zahlung eines Betrags durch den Käufer bedeutet keinesfalls die Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten und berührt nicht die Rechte oder Rechtsmittel des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, Beträge oder Summen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, gegen alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Käufer
4.2. Der Käufer und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung Kunde des Käufers haben bis zu sechs (6) Jahre nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Sinne Rahmen des Artikels 4.2Vertrags (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt) jederzeit das Recht, Audits von allen Aufzeichnungen und zugehörigen Dokumenten, Verfahren und Kontrollen des Vertrags durchzuführen, soweit sie sich auf nicht feststehende oder nicht pauschale Vertragsbestandteile beziehen. Alle Preisangaben verstehen Der Käufer und der Kunde des Käufers haben kein Recht auf Audits derjenigen Kosten des Verkäufers, die durch feste Sätze abgedeckt oder als Prozentsatz anderer Kosten ausgedrückt sind. Der Verkäufer führt seine Bücher und Aufzeichnungen, soweit sie sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / auf die nicht feststehenden oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhennicht pauschalen Vertragsbestandteile beziehen, nach Vertragsabschluss den allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -praktiken und bewahrt diese Bücher und Aufzeichnungen sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen für einen Zeitraum von sechs (Artikel 4.16) aber vor LieferungJahren nach dem Abschluss, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen der Kündigung oder der letzten Zahlung im Rahmen des Kunden gelten als rechtzeitigVertrags auf (je nachdem, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindwelcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt). Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich Der Käufer und der Kunde in Verzug des Käufers haben das Recht, die oben genannten Aufzeichnungen und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fälligDokumente zu vervielfältigen. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro MonatVerkäufer hat sicherzustellen, oder dass die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.Bestimmungen dieser Klausel
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Samples: Kaufbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 5.1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und bedürfen beinhalten keine Versendungs-, Verpackungs- kosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, ins- besondere die Kosten für Verpackung und Transport der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkRechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
9.2 Sollte/n sich 5.2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise verein- bart sind und bei denen die Lieferzeit auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, der mindestens zwei Monate nach Vertrags- schluss liegt, werden zu den am Tage der Lieferung je- weils geltenden Listenpreisen von WIKA berechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Lis- tenpreises in ein Bestellformular oder mehrere Kostenfaktor/en erhöheneine Auftragsbe- stätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Besteller berechtigt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferunginsoweit vom Vertrag zurückzutreten. Auf Ver- langen von WIKA wird der Besteller unverzüglich erklä- ren, so ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktionsbe- dingte Preiserhöhungen eintreten, ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten WIKA ohne Rück- sicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5.3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lieferpreis in- nerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zah- len. Als Zahlungstag gilt der Tag, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf an dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindWIKA über den Lieferpreis verfügen kann. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet iIm Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat9 %-Punk- ten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von WIKA bleiben unberührt.
5.4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 3 vor Lieferung, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abes sei denn es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.5. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfül- lungshalber. Dies gilt auch für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdZahlung mittels Kredit- karte oder Purchase Card. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag WIKA unwiderruflich gut- geschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezah- lung mit Wechseln, Schecks, Kreditkarte oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenPurchase Cards anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheck- und Diskontspesen.
9.6 Soferne 5.6. Im Falle der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, unberechtigten Stornierung einer Bestellung ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, WIKA berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Netto-Bestellwerts zu verlangen. Der Besteller ist zum Nachweis berechtigt, dass WIKA kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weiter- gehende Ansprüche von WIKA bleiben unberührt.
5.7. Für Bestellungen in unserem Online-Shop gelten abwei- chend die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuhebennachfolgenden Zahlungsmöglichkeiten: Zah- lung per PayPal, Zahlung per Kreditkarte (Visa und Mas- terCard), Zahlung per Überweisung (fällig mit Rech- nungsstellung) sowie die Zahlung per Lastschriftverfah- ren. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Bei der Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Reservie- rung des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.Betrags bei Abschluss der Bestellung, die Be- lastung des Xxxxxx bei Versand der Ware. Kreditkarten- abrechnungen werden durchgeführt von:
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 1. Es gelten unsere jeweils aktuellen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung gemäß gültiger Preisliste bzw. den im Sinne des Artikels 4.2BSN Bestellportal ausgewiesenen Preisen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Bei Bestellungen mit einem Warenwert von unter EUR 150 netto behalten wir uns vor, dem Kunden zusätzlich einen Mindermengenaufschlag von EUR 12,50 netto zu berechnen.
2. Für Verträge mit Kunden mit Sitz in Deutschland: Der Kaufpreis, einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)Versandkosten und Mindermengenaufschlag, Kosten ist bei Rechnungseingang sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und ist entweder im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an uns zu zahlen, sofern nicht etwas anders vereinbart wurde. Die Erfüllung der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren Zahlungspflicht tritt am Tag des Geldeingangs auf Lieferung ab Werkunserem in der Rechnung angegebenen Konto ein. Die Bezahlung unserer Forderungen in bar ist nicht möglich.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt 3. Für Verträge mit Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden die Kosten entsprechend anzupassenZahlungs- und Lieferbedingungen individuell verhandelt.
9.3 4. Nach Ablauf des in Absatz 2 genannten oder anderweitig vereinbarten Zahlungszeitraums gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Wir sind sodann berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaigen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
5. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigzunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall werden wir den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Verzugszinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Verzugszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6. Wir sind berechtigt, die Lieferung zu verweigern, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nach Abschluss des Vertrags für uns erkennbar wird, dass unser Anspruch auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen gefährdet ist (zum Beispiel bei Verzug des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinmit der Zahlung anderer fälliger Rechnungen von uns, so befindet sich Eröffnung Insolvenzverfahren etc.). Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Kaufpreis vorab bezahlt oder eine Sicherheit (zum Beispiel Bankbürgschaft) für die Zahlung fälligdes Kaufpreises geleistet hat. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Für die Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, Kaufpreises oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abStellung einer Sicherheit können wir eine angemessene Frist bestimmen. Darüber ist Nach erfolglosem Ablauf der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, Frist sind wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den vom Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenzurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 4.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils für die Lieferung oder Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit die Steuerschuldnerschaft nicht auf den Leistungsempfänger übergeht, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Bei Lieferungen gelten die Preise ab Betrieb bzw. Lager von SÄLZER ausschließ- lich Verpackungs-, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Fracht-, Transport Porto- und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkVersicherungskosten.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen4.2 Sämtliche Nebenarbeiten (z. X. Xxxxxx-, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1Stemm-, Verputz-, Zimmermanns- Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) aber vor Lieferungsind im Angebot nicht enthalten, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassensofern sie nicht in Positi- onen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig4.3 Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits zu stellen.
4.4 Bei einer Steigerung von Material-, Rohstoffpreisen, Löhnen, Gehältern oder sons- tigen Herstellungskosten ist SÄLZER zwecks Ausgleichs der Kostensteigerung berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn diese seit Vertragsschluss mehr als vier Monate vergangen sind.
4.5 Für nachträglich verlangte Über-. Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für SÄLZER unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden tarif- liche Zuschläge und Zulagen berechnet.
4.6 Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt bzw. wiederholt werden müssen, sind gesondert zu vergüten.
4.7 Rechnungen von SÄLZER sind sofort fällig. Der Auftraggeber kommt ohne Mah- nung in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ausgleicht. Eine Rechnung gilt innerhalb von 3 Werktagen ab Absendung als zu- gegangen.
4.8 Die Zahlung hat zu den vereinbarten Bedingungen ohne Skontoabzug zu erfolgen. Soweit ausnahmsweise Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung zur Skontozie- hungsberechtigung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen des Auftraggebers bei SÄLZER beglichen sind und die Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist Skonto- ziehungsfrist bei SÄLZER eingeht.
4.9 Teilleistungen werden zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung gestellt.
4.10 Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder wenn nach Ab- schluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf dem Konto Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist die ge- samte dann noch bestehende offene Forderung sofort fällig.
4.11 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder ent- scheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von Van Leeuwen Valuta gebucht sindSÄLZER stehen. Soferne Ein Zurückbe- haltungsrecht wegen eines anderen, nicht anders vereinbartaus demselben Vertragsverhältnis stammenden Anspruchs darf der Auftraggeber nicht ausüben. Auch die Geltend- machung von Mängelrügen entbindet den Auftraggeber nicht von der fristgerech- ten Begleichung der Rechnung. SÄLZER ist berechtigt, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und gegen sämtliche Forderungen aufzurechnen, die dem Auf- traggeber (gleich aus welchem Rechtsgrund) gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosSÄLZER zustehen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend und versteht sich „frei Verwendungsstelle“. Insbesondere muss die Lieferung vor Zugriffen Dritter geschützt sein, z.B. Lieferung hinter die erste abschließbare Tür oder das erste abschließbare Tor des SWR. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis insbesondere die Kosten für Verpackung, Versandvorrichtungen und Transport bis zu der vom SWR angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung gesetzliche Umsatzsteuer ist im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerPreis enthalten, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werksofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen2. Der SWR ist berechtigt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungdie Art der Verpackung, so das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung zu bestimmen. Der Auftragnehmer ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigverpflichtet, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindeine Transportversicherung abzuschließen. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung Transportversicherung übernimmt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Der SWR erhält die Rechnung des Auftragnehmers in einfacher Ausfertigung. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Rechnungen ohne Bestellnummer, Bestelldatum oder Lieferantennummer gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen. Die Rechnung ist an „Südwestrundfunk, Kreditorenbuchhaltung“ in 00000 Xxxxx-Xxxxx zu adressieren.
4. Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der Produkte und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Der SWR ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist der SWR berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Soweit der Auftragnehmer Materialtests, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte nur dann die Zahlungsfrist aus, wenn die geschuldeten Unterlagen spätestens bei der Annahme an den SWR übergeben werden. Der Auftragnehmer ist nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er dem SWR nach Eintritt des Zahlungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn der SWR hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % auf Verlangen des SWR innerhalb einer angemessenen Frist verbindlich zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Verspätung der Zahlung vom Vertrag zurücktritt oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenan dem Vertrag festhält.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ab Werk, zuzüglich Verpackung, Versand und bedürfen ggf. Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der ausdrücklichen Bestätigung jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Kosten, die im Sinne Zusammenhang mit der Abwicklung des Artikels 4.2Vertragsverhältnisses stehen, wie Versicherungs-, Verpackungs- oder Nachnahmekosten werden gesondert in Anrechnung gebracht.
3. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerUnvorhergesehene Mehraufwendungen, sonstigen Abgaben die aus der Durchführung der Lieferung entstehen und für die keine Preiszuschläge vereinbart sind, trägt der Auftraggeber, es sei denn, wir haben ihr Entstehen zu vertreten.
4. Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
5. Mangels besonderer Vereinbarung werden - ohne Abzug - folgende Abschlagszahlungen fällig: - 30% bei Vertragsschluss; - 30% nach Konstruktionsfreigabe bzw. vor Baubeginn; - 30% vor Auslieferung bzw. Vorabnahme; - 10% nach Lieferung oder Endabnahme.
6. Ein Aufrechnungs- und/oder Zurückhaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen; insbesondere die Erhebung der Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
7. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
8. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Unsere Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (einschließlich Import- bzw Exportabgaben§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), Kosten können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkFristsetzung bleiben unberührt.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen10. Wenn der Auftragsgeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber so sind wir berechtigt, vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, auch wenn dies im Angebot nicht ausdrücklich gefordert ist. Dies gilt auch, wenn Umstände bekannt werden, die Kosten entsprechend anzupassendie Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers in Frage stellen.
9.3 11. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbartin Verzug, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines wir darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, hinaus berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, die eigene Leistung zurückzubehalten oder Ware zurückzunehmen und zu diesem Zweck den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Betrieb des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenAuftraggebers zu betreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.22.1. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich werden die von MALMEDIE durchgeführten Serviceleistungen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Verrechnungsätzen abge- rechnet. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Angebotserteilung gültigen Leistungsver- zeichnis.
2.2. Bei der Berechnung nach Zeit und Aufwand bildet der Arbeitsbeleg die Grundlage der Berechnung. Er wird Ihnen sofort nach Abschluss der Arbeiten zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden Unterschrift vorgelegt. Rückfahrtkosten und durch die Heimfahrt bedingte Auslagen werden in Verzug setztdem Arbeitsbeleg nachträglich ergänzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder Sollten weder Sie noch ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden von Ihnen Beauftragter zum Zeitpunkt der Vorlage anwesend sein, so befindet sich der Kunde in Verzug gelten die von unse- rem Servicepersonal getroffenen Feststellungen auch ohne Ihre Unterschrift, wenn Ihnen eine Kopie des Arbeitsbeleges umgehend zur Verfügung gestellt wurde und sämtliche Forderungen gegen Sie nicht in- nerhalb von einer Woche den Kunden werden sofort zur Zahlung fälligdarin getroffenen Feststellun- gen widersprochen haben.
2.3. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt Fahrtzeit und sind Reisezeit berechnen wir zu den Stun- denverrechnungssätzen ggf. zzgl. Überstundenzuschläge. Bei Fahrten mit einem Kfz berechnen wir den km-Satz ge- mäß unserer Preisliste. Fahrtzeiten und Fahrtstrecken be- rechnen wir ab Wohnsitz ggf. Hotel unseres Servicefach- manns bzw. ab dem vorherigen Einsatzort. Zusätzliche Fahrten, die im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosRahmen der Leistungserbringung anfallen (Materialfahrten, Fahrten auf dem Firmengelände usw.), werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Für die An- und Ab- reise stellen wir Ihnen die tatsächlichen Kosten, die im Ar- beitsbeleg dokumentiert sind, in Rechnung. In Sonderfällen werden darüber hinaus die nachgewiesenen Auslagen für Gepäck etc. berechnet. Für Einsätze im Nahbereich und bei Entfernungen von über 400 km und mehr können wir schrift- lich eine auftragsbezogene Fahrt-/ Reisekostenpauschale vereinbaren.
9.5 Der Kunde schuldet 2.4. Geht unserer Leistung eine Begutachtung zum Zwe- cke der Ermittlung des erforderlichen Umfangs von Arbeiten voran (Kostenvoranschlag), so sind die hierdurch entste- henden Kosten zu vergüten, wenn im Falle des Verzugs Zusammenhang mit dem Kostenvoranschlag (vgl Artikel 9.3) Zinsen d.h. im Ausmaß von 1 % pro MonatZweifel innerhalb der nach- folgenden 28 Tage) weder Arbeiten noch Neubestellungen Ihrerseits erfolgen. Der Kostenvoranschlag ist nur verbind- lich, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abwenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Darüber ist der Kunde zum Ebenfalls können wir in diesem Fall Ersatz der Kosten für verlangen, die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetuns dadurch entstehen, deren Höhe dass bei uns befindliche Sachen zurück- geschickt oder entsorgt werden müssen. Sie teilen uns zu- sammen mit zumindest 15 % Ihrer Antwort auf den Kostenvoranschlag mit, ob zurückgeschickt oder entsorgt werden soll. Für die Berech- nung von Kostenvoranschlag und Entsorgung legen wir, soweit der offenen Forderungen/enAufwand nicht erheblich abweicht, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdeine Pauschale gemäß der Preisliste zugrunde.
2.5. Soweit der von uns ermittelte Auftragsinhalt oder Preis auf fehlerhaften Angaben Ihrerseits beruht, tragen Sie die Mehrkosten infolge einer eventuell erforderlichen Ver- tragsanpassung. Zur Vermeidung des hiermit verbundenen Aufwandes ist bei Anfragen unter Angabe einer Produkt- oder Fabriknummer mitzuteilen, ob das Produkt sich noch im ursprünglichen oder in einem überarbeiteten Zustand befin- det. Technische Angaben in den Vorschlägen unseres Kos- tenvoranschlages sind daraufhin zu überprüfen.
2.6. Nach Abschluss der Arbeiten werden wir die Leis- tung berechnen. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der je- weils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenZahlungen werden sofort nach Rechnungserhalt fällig und sind ohne Abzug zu leisten.
9.6 Soferne 2.7. Zahlt der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung Besteller nicht bei Fälligkeit, hat MAL- MEDIE Anspruch auf Zinsen ab dem Tag, an dem die Zah- lung fällig war, sowie auf Erstattung von Beitreibungskosten (einschließlich Rechtskosten). Der Zinssatz wird zwischen den Parteien vereinbart; falls kein Zinssatz vereinbart wur- de, liegt er 8 Prozentpunkte über dem Zinssatz der Hauptre- finanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank pro Jahr. MALMEDIE ist außerdem berechtigt, nach entspre- chender schriftlicher Benachrichtigung des Bestellers die Er- füllung des Vertrags bis zum Eingang der Zahlung auszu- setzen und/oder den Ausrüstungsgegenstand und sonstige VereinbarungVermögensgegenstände des Bestellers, gänzlich oder teilweiseder bzw. die sich gegebenenfalls im Besitz von MALMEDIE befindet bzw. be- finden, verstößtzurückzuhalten. Im Fall einer solchen Aussetzung erstattet der Besteller MALMEDIE jegliche zusätzlichen Kos- ten, die aufgrund der Aussetzung und der Wiederaufnahme der Serviceleistungen entstehen. Hat der Besteller den fälli- gen Betrag nicht innerhalb von drei (3) Monaten bezahlt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, MALMEDIE berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuhebendurch schriftliche Mittei- lung an den Besteller zu beenden und neben den Zinsen und Beitreibungskosten gemäß dieser Ziffer eine Entschädi- gung für den erlittenen Verlust zu verlangen. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Im Übrigen gel- ten ergänzend die Bestimmungen des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenAbschnitts 2. der Lie- ferbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Serviceleistungen
Preise und Zahlung. 9.1 8.1 Die konkrete Full-Service-Rate bestimmt sich nach den jeweiligen Einzelverträgen, die auch die konkret geschuldeten Full-Service- Leistungen definieren. Sie ist jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
8.2 In den Einzelverträgen regeln die Parteien eine jährliche Nutzungsdauer mit Betriebsstunden- begrenzung, zudem wird eine Einsatzanalyse erstellt, die Vertragsbestandteil wird und den einzig zulässigen Benutzungsumfang definiert. Dies ist Grundlage der Berechnung der zu zahlenden Rate. Störungen/Ausfälle des Betriebsstundenzählers hat der Servicenehmer unverzüglich zu melden. Geschieht dies mehr als eine Woche nach der Störung/dem Ausfall, wird zu der anteilig angenommenen Betriebsstundenzahl ein Aufschlag von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen 10% addiert.
8.3 Zum 31.12. eines jeden Jahres der Vertragslaufzeit ist der Servicenehmer verpflichtet, die geleis- teten Betriebsstunden abzulesen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung dem Servicegeber mitzuteilen.
8.4 Für jede über die im Sinne des Artikels 4.2Einzelvertrag festgelegte Betriebsstundenbegrenzung hinausgehende Be- triebsstunde bezahlt der Servicenehmer dem Servicegeber den im Einzelvertrag hierfür vereinbarten Betrag zzgl. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerjeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Einsatzbedingungen hat der Service- nehmer unverzüglich anzuzeigen, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)diese berechtigt den Servicegeber zu einer je nach den Umständen ange- messenen Änderung der Rate. Kommt es nicht zu einer Einigung hierüber, Kosten kann der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkServicegeber den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so 8.5 Die Zahlung der Monatsrate auf das im Einzelvertrag angegebene Konto des Servicegebers ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenbinnen 10 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug im Voraus fällig. Beanstandungen der Rechnung können nur binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsanfang.
9.3 Zahlungen 8.6 Sofern mit dem Servicenehmer nichts anderes vereinbart ist, können Preisanpassungen der Mo- natsraten durch den Servicegeber nach vorheriger Ankündigung erfolgen. Grund hierfür können sein: Verän- derung des Kunden gelten als rechtzeitigArbeitskostenindex/ Industriepreisindex/ Erzeugerpreisindex, Ersatzteilpreissteigerung, Inflation. (keine abschließende Aufzählung)
8.7 Der Servicegeber kann eine Preisanpassung der Monatsraten verlangen, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Verwen- dungszweck, die vereinbarten Betriebsstunden, der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, Einsatzort und/oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abEinsatzbedingungen ändern. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.(kei- ne abschließende Aufzählung)
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Samples: Full Service Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen 1. Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, gilt stets der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne gültige Listenpreis am Tag der Bestellung. Wurde eine unverbindliche oder verbindliche Lieferfrist vereinbart, so gilt als Höchstpreis der Listenpreis am Tag des Artikels 4.2vereinbarten Liefertermins, sofern die Lieferung erst dann ausgeführt wird.
2. Alle Preisangaben Preise von FMR verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben .
3. Für die Preisberechnung des Vertragsgegenstandes gelten die bei FMR ermittelten Gewichte und Stückzahlen.
4. Die Preise für den Vertragsgegenstand verstehen sich ex works FMR (einschließlich Import- bzw ExportabgabenIncoterms 2000), Kosten soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Kosten, welche dadurch entstehen, dass FMR den Vertragsgegenstand an einen anderen als den Erfüllungsort liefert (z.B. Überführungskosten, Zoll, Versicherung) trägt der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkKäufer.
9.2 Sollte/n sich ein 5. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen, sind bei Aushändigung oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenÜbersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die auf den Rechnungen und Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Zahlungstermine sind verbindlich und fix. Falls kein fixer Zahlungstermin angegeben ist, tritt Zahlungsverzug spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungZugang der Rechnung bei dem Käufer ein, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenohne dass es einer Mahnung durch FMR bedarf.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig6. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist sondern auf den Eingang auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht FMR an.
7. Der Käufer ermächtigt FMR den vereinbarten Kaufpreis im Voraus im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens von dem bekanntgegebenen Konto des Käufers einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann vom Käufer jederzeit widerrufen werden.
8. Wechsel werden nur zahlungshalber nach besonderer Vereinbarung und nur bei Diskontfähigkeit unter Berechnung der stets sofort und bar zu zahlenden Diskont- und Bankspesen angenommen.
9. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, so kann FMR unmittelbar die gesamte Restforderung gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung fällig stellen, noch ausstehende Lieferungen/Leistungen ganz oder teilweise zurückhalten oder von den bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten. Gleiches gilt, wenn ein Wechsel oder ein Scheck des Bestellers bei FMR oder einem Dritten zu Protest geht. Die weitere Belieferung in diesen Fällen wird FMR nur bei Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die Restforderung vornehmen.
10. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Außerdem ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetKäufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, soweit sie vom Kunden geschuldet ist. Fracht-, Überführungs-, Verpackungs-, Versicherungs- und Zollkosten trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kunde. Preise, auch solche für Nebenleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei der Übergabe des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Ware und Erhalt der Rechnung zur Verfügung gestellten Informationen Zahlung fällig. Weichen Material, Stückzahl, Gewicht oder Werkstoff der uns übergebenen Werkstücke von den Angaben der Anfrage des Bestellers ab oder erhöhen sich die für unsere Preisbildung maßgebenden Kosten für Material, Hilfs- und bedürfen Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter sowie Energie bis zu dem Zeitpunkt der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen. Sind Festpreise vereinbart, wird über eine angemessene Preisänderung verhandelt. Dann darüber in einem angemessenen Zeitraum keine Einigung erzielt werden, ist Van Leeuwen berechtigt jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Mehrkosten, die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 aus dem ungeeigneten Zustand der uns übergebenen Liefergegenstände (z.B. bei mangelnder Beschichtungsfähigkeit) entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechungsdatum zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Sämtliche Zahlungen sind spesen-, auflagen- und bedingungsfrei auf eines der von uns angegebenen Konten zu leisten. Zahlungsanweisungen, Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung (hierzu ist nur die Geschäftsleitung berechtigt) und nur zahlungshalber angenommen. Zur Annahme von Xxxxxxx und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Gutschrift erfolgt vorbehaltlich der Einlösung und mit Wertstellung des Kunden gelten als rechtzeitigTages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und Wechselspesen sind von dem Besteller umgehend nach Erhalt unserer Belastungsanzeige zu zahlen. Gegen die Ansprüche der Fa. Bader Pulverbeschichtung kann ein Kunde nur aufrechnen, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sinddie Gegenforderung unbestritten ist und ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und Bestellers werden sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge Verzugszinsen werden mit 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monathöher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Bader Pulverbeschichtung eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdeine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig, wenn Mängel von uns ausdrücklich anerkannt oder darüber hinausgehender Kosten gerichtlich festgestellt wurden. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist Van Leeuwen unbenommennur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden 5.1. Sofern mit dem Besteller nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferung und Berechnung zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen und Bedingungen. Unsere Preisangaben enthalten keine eventuell mit Abschluss oder Durchführung des Liefervertrages verbundenen Steuern, Zölle, Bankspesen oder ähnliche Abgaben bzw. Gebühren. Werden wir bei der Ausführung des Liefervertrages zu solchen Abgaben in irgendeiner Weise herangezogen, so ist der Besteller zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Erstattung dieser Aufwendungen verpflichtet. Alle Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerjeweils ohne Umsatzsteuer bzw. im Falle von innergemeinschaftlichen oder Export-Lieferungen ohne Erwerbs- bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Umsatz-, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)Erwerbs- oder Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach dem am Tage der Lieferung bzw. Verzollung gültigen Steuersatz des zur Erhebung berechtigten Staates und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Lohn-, Transport Energie- und / sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir bestimmen nach unserer Xxxx die Versandart, den Versandweg, Transportmittel, Frachtführer, Verschiffungshafen oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindGrenzübergangspunkt. Soferne Soweit nicht anders vereinbart, steht es uns frei, ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern.
5.2. Sämtliche Zahlungen des Bestellers sind Zahlungen in Euro zu leisten.
5.3. Unsere Rechnungen sind, wenn wir nichts anderes angeboten haben, sofort fällig und rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Für jede Mahnung - ausgenommen die verzugsbegründende Erstmahnung - werden dem Besteller Euro 5,00 von uns in Rechnung gestellt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Weitergehende Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
5.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5.5. Wechsel und Schecks werden nur unter dem Vorbehalt des richtigen Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen wir nicht. Protesterhebung gegen eigene Wechsel des Bestellers oder nicht sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel ermächtigen uns, sämtliche noch laufende Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen.
5.6. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungwelchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt5.7. Sollte Van Leeuwen Wir dürfen ferner bei Zahlungsverzug des Bestellers nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen sonstige gegen den Kunden werden sofort zur Besteller bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosZug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 5.8. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Kaufpreises zu verlangen; davon unberührt bleibt das Recht, einen eventuell höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen; dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
5.9. Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber Zahlungen ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetBesteller nur berechtigt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenrechtskräftig festgestellt ist.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung 5.10. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das von uns bei Rechnungsstellung angegebene Konto erfolgen. Unsere Mitarbeiter oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenVertreter verfügen nicht über Inkassovollmacht.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, soweit sie vom Kunden geschuldet ist. Fracht-, Überführungs-, Verpackungs-, Versicherungs- und Zollkosten trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kunde. Preise, auch solche für Nebenleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei der Übergabe des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Ware und Erhalt der Rechnung zur Verfügung gestellten Informationen Zahlung fällig. Weichen Material, Stückzahl, Gewicht oder Werkstoff der uns übergebenen Werkstücke von den von den Angaben der Anfrage des Bestellers ab oder erhöhen sich die für unsere Preisbildung maßgebenden Kosten für Material, Hilfs- und bedürfen Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter sowie Energie bis zu dem Zeitpunkt der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen. Sind Festpreise vereinbart, wird über eine angemessene Preisänderung verhandelt. Dann darüber in einem angemessenen Zeitraum keine Einigung erzielt werden, ist Van Leeuwen berechtigt jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Mehrkosten, die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 aus dem ungeeigneten Zustand der uns übergebenen Liefergegenstände (z.B. bei mangelnder Beschichtungsfähigkeit) entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechungsdatum zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Sämtliche Zahlungen sind spesen-, auflagen- und bedingungsfrei auf eines der von uns angegebenen Konten zu leisten. Zahlungsanweisungen, Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung (hierzu ist nur die Geschäftsleitung berechtigt) und nur zahlungshalber angenommen. Zur Annahme von Xxxxxxx und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Gutschrift erfolgt vorbehaltlich der Einlösung und mit Wertstellung des Kunden gelten als rechtzeitigTages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und Wechselspesen sind von dem Besteller umgehend nach Erhalt unserer Belastungsanzeige zu zahlen. Gegen die Ansprüche der Fa. Bader Pulverbeschichtung kann ein Kunde nur aufrechnen, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sinddie Gegenforderung unbestritten ist und ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und Bestellers werden sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge Verzugszinsen werden mit 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monathöher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Bader Pulverbeschichtung eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdeine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig, wenn Mängel von uns ausdrücklich anerkannt oder darüber hinausgehender Kosten gerichtlich festgestellt wurden. Eine Aufrechung durch den Besteller ist Van Leeuwen unbenommennur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 4.1. Die von Van Leeuwen in diesem Auftrag angegebenen Preise basieren auf sind Festpreise und unterliegen keinerlei Änderungen, ausser aus den in Klausel 2 (Änderungen) dargelegten Gründen; die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer und/oder andere Quellensteuern , unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Auftrags oder in Zukunft gültig sind. DER KÄUFER ZAHLT ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS FÄLLIGEN BETRÄGE INNERHALB VON ZWEI (2) KALENDERMONATEN UND FÜNF (5) TAGEN AB DEM LETZTEN TAG DES MONATS, IN DEM BEIDE DER FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT WURDEN, AN DEN VERKÄUFER: (i) alle Waren (einschliesslich der Dokumentation) wurden erhalten und/oder die Dienstleistungen erbracht und die Arbeiten abgeschlossen; und (ii) eine korrekte Rechnung nebst den Begleitunterlagen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, ist eingegangen. Alle Dokumente müssen deutlich mit der Bestellnummer des Käufers, der Artikelreferenznummer, der Menge, der Lieferzeit und allen anderen Informationen gekennzeichnet sein, die der Käufer vernünftigerweise verlangt hat. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Ausführungen durch den Verkäufer kann zu Zahlungsverzögerungen führen, ohne dass der Käufer dafür haftet. Die Zahlung eines Betrags durch den Käufer bedeutet keinesfalls die Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten und berührt nicht die Rechte oder Rechtsmittel des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, Beträge oder Summen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, gegen alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Käufer an den Verkäufer fälligen Beträge aufzurechnen, und bedürfen zwar unter Einhaltung der ausdrücklichen Bestätigung geltenden verbindlichen Rechtsvorschriften.
4.2. Der Käufer und der Kunde des Käufers haben bis zu sechs (6) Jahre nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Sinne Rahmen des Artikels 4.2Vertrags (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt) jederzeit das Recht, Audits von allen Aufzeichnungen und zugehörigen Dokumenten, Verfahren und Kontrollen des Vertrags durchzuführen, soweit sie sich auf nicht feststehende oder nicht pauschale Vertragsbestandteile beziehen. Alle Preisangaben verstehen Der Käufer und der Kunde des Käufers haben kein Recht auf Audits derjenigen Kosten des Verkäufers, die durch feste Sätze abgedeckt oder als Prozentsatz anderer Kosten ausgedrückt sind. Der Verkäufer führt seine Bücher und Aufzeichnungen, soweit sie sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / auf die nicht feststehenden oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhennicht pauschalen Vertragsbestandteile beziehen, nach Vertragsabschluss den allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -praktiken und bewahrt diese Bücher und Aufzeichnungen sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen für einen Zeitraum von sechs (Artikel 4.16) aber vor LieferungJahren nach dem Abschluss, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen der Kündigung oder der letzten Zahlung im Rahmen des Kunden gelten als rechtzeitigVertrags auf (je nachdem, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindwelcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt). Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich Der Käufer und der Kunde des Käufers haben das Recht, die oben genannten Aufzeichnungen und Dokumente zu vervielfältigen. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Klausel 4.2 in Verzug Verträgen mit Unterauftragnehmern/Anbietern usw. enthalten sind, sodass Käufer und sämtliche Forderungen gegen Kunde des Käufers dieselben Rechte zur Durchführung von Inspektionen/Audits von Unteraufträgen haben wie in Bezug auf den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosVertrag.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Kaufbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 5.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, Energiekostenzuschlag (EKZ) und Maut sowie Mehrwertsteuer. Bei Kauf zu Listenpreisen gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Energie- und Mautkosten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
5.2 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug - ohne Behinderung - erbringen können. Unsere Angebote basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne Leistungsbeschreibung des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerKäufers, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten ohne Kenntnis der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkörtlichen Verhältnisse.
9.2 Sollte/n 5.3 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, verpflichten sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhendie Vertragspartner bei Änderung von Kosten, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenLöhnen usw. über den Preis neu zu verhandeln.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5.4 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn diese innerhalb der unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.5 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen 30 Tagen zahlbar. Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich werden stets zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte FristBegleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet wenn sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Käufer mit der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind Bezahlung früherer Lieferungen im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosRückstand befindet.
9.5 Der Kunde schuldet 5.6 Zahlungen im Falle sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Verzugs Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden.
5.8 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
5.9 In den Fällen der Absätze 5.7 und 5.8 können wir die Einzugsermächtigung (vgl Artikel 9.3Abs. 6.5) Zinsen im Ausmaß von 1 widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Abs. 5.8 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
5.10 Verzugszinsen werden mit 10 % pro Monatp. a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abder Käufer eine geringere Belastung.
5.11 Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Eine Aufrechnung ist nur mit zumindest 15 % unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdlaufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenIm Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen5.12 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaften aus dem Nettobetrag abgelöst werden.
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Preise und Zahlung. 9.1 5.01 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht-u. sonstiger Ver- sandkosten, sowie der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt.
5.02 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, daß die der Angebotsab- gabe zugrundegelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug – ohne Behinderung – erbringen können. Unsere Angebote basieren auf vom Kunden der Leistungsbeschreibung des Bestellers, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse.
5.03 Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsschluß oder später erfolgen, verpflichten sich die Vertragspartner bei Änderung von Kosten, Löhnen usw. über den Preis neu zu verhandeln.
5.04 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leis- tung ohne unser Verschulden über einen vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.05 Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Der Besteller gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, beginnt die 30-Tagesfrist nach Fälligkeit mit dem Empfang der Gegenleistung. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung gewähren wir 2 % Skonto. Rechnungen für erbrachte Werkleis- tungen sind sofort fällig und ohnen Abzug zahlbar. Zahlungen werden stets zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen Begleichung der ausdrücklichen Bestätigung ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf ange- fallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkRückstand befindet.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen5.06 Zahlungen im sogenannten Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenan dem wir über den Gegenwert verfügen können.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5.07 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereinge- nommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn diese innerhalb die Zahlungs- bedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, daß unsere Kaufpreisansprüche durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet werden.
5.08 Gerät der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fällig- keit nicht anders vereinbartein, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, gegebenen- falls den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Dies gilt auch, wenn es auf Seiten des Bestellers zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt oder die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wurde. Wir können außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
5.09 In Fällen der Absätze 5.07 und 5.08 können wir die Einzugsermächtigung (6.05) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen.Der Besteller kann jedoch diese sowie die in 5.08 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahl- ungsanspruchs abwenden.
5.10 Verzugszinsen werden mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247, § 288 Abs. 2, Abs. 1 BGB) berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. In diesem Fall hat der Besteller das Vermögen des Kunden eingebracht Recht, eine geringere Belastung nachzu- weisen.
5.11 Eine Zahlungsverweigerung oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein–zurückbehalt ist ausgeschlossen, so befindet sich wenn der Kunde in Verzug Besteller den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, daß wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind sonstigen Beanstandungen nur im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosangemessenen Umfang zurückbehalten werden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß 5.12 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenuns durch Bürgschaft aus dem Nettobetrag abgelöst werden.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben für die Waren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuersich, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer einschließlich Verladung im Werk jedoch ohne Verpackung. VOL-Stahl ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis bis zur ZahlungHöhe des zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Verkaufs- preises der VOL-Stahl anzuheben, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen, die Waren im Rahmen von Dauerschuldver- hältnissen geliefert werden oder sich die Produkti- onskosten, Rohstoffpreise oder Marktpreise zwischen Vertragsschluss und Lieferung entsprechend ändern. Dies gilt nicht, soweit zwischen Vertragsabschluss und dem Liefertermin weniger als 6 Wochen liegen. Diese Kostensteigerungen wird VOL-Stahl dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Der Käufer ist in einem solchen Fall nur dann berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung des Nettopreises für ihn 15% oder mehr beträgt.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist 2. Darüber hinaus behalten wir uns eine unbedingte Fristentsprechende Preiserhöhung vor, wenn nach Vertragsschluss höhe- re Gewalt zu einer Erhöhung der Gestehungskosten führen. Als Ereignisse höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten alle unvorhersehbaren Umstände, deren Versäumnis den Kunden Ursprung außerhalb unseres Einflussbereiches liegt. Dies kann beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Boykott, Streik, Aufruhr, Sabotage, Pande- mie / Epidemie, Feuer, Stromausfall, rechtmäßige Aussperrung, Störungen in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen der EDV, Produktionsein- stellung oder -beschränkung oder andere beschrän- kende Maßnahmen jeglicher Art von Regierungen und/oder Behörden, Sperrung oder sonstige Behinde- rung in der Beförderung, Störungen oder Erschwe- rungen der Rohstoff- oder Produktzufuhr bezüglich einer bestehenden oder in Aussicht genommenen Bezugsquelle, Feststellung einer Versorgungskrise durch die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinInternationale Energie-Agentur sowie Zutei- lungs- und Verbrauchseinschränkungsmaßnahmen, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind die im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle Zusammenhang mit der Durchführung des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, "Internationalen Energieprogramms" oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.Ener-
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Preise und Zahlung. 9.1 3.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen von Xxxxx verstehen sich einschliesslich Verpackung, zuzüglich der ausdrücklichen Bestätigung jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Der Besteller hat für die bestellten Waren jeweils Versandkosten im Sinne des Artikels 4.2Umfang von CHF 30 selbst zu tragen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerIm darüber hinaus gehenden Betrag übernimmt Xxxxx die Versandkosten. Ausgenommen sind Bestellungen über das Bestellportal mein.witty, sonstigen Abgaben diese sind kostenlos. Für Expressaufträge wird vom Besteller ein Betrag von CHF 60 verrechnet
3.3 Preise sind nach Abnahmemengen gestaffelt. Nimmt der Besteller mit der schriftlichen Zustimmung von Xxxxx nur einen Teil der bestellten Menge ab, hat er den für die abgenommene Menge gültigen Preis (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werksomit einen höheren Preis) zu entrichten.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt 3.4 Witty sendet dem Besteller die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf Rechnungen jeweils per E-Mail an die vom Besteller bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu. Dieser elektronische Rechnungsversand wird vom Besteller mit dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindEinbinden dieser AGB akzeptiert. Soferne nicht anders vereinbart, Rechnungen sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosEs werden keine Skonti gewährt.
9.5 3.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Besteller gerät nach Fälligkeit der Zahlung durch Zustellung der Mahnung von 1 % pro MonatXxxxx, oder die höheren Zinsen spätestens aber 30 Tage nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenFälligkeit in Verzug.
9.6 Soferne 3.6 Kommt der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößtBesteller in Zahlungsverzug, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, Xxxxx berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Ist Xxxxx in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Xxxxx berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.7 Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug, ist Witty berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von Xxxxx durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, kann Witty eine angemessene Frist setzen, in welcher der Besteller Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist Xxxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfälligen damit zusammenhängenden Schaden geltend zu machen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall um die eigene gleiche Zeit, die zwischen der Fristsetzung von Witty und Leistung zurückzubehalten der Sicherheit vergangen ist.
3.8 Verrechnungseinreden stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenvon Witty anerkannt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlung. 9.1 5.01 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Kosten für Versand, Verpackung, Zwischenlagerung, Mautkosten, Energiekostenzuschlag sowie Mehrwertsteuer. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
5.02 Bei unseren Preiskalkulationen setzten wir voraus, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug – ohne Behinderung - erbringen können. Unsere Angebote basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne Leistungsbeschreibung des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerKäufers, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten ohne Kenntnis der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkörtlichen Verhältnisse.
9.2 Sollte/n sich ein 5.03 Soll die Lieferung oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, Leistung 4 Monate nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungoder später erfolgen, so ist Van Leeuwen berechtigt verpflichten sich die Kosten entsprechend anzupassenVertragspartner bei Änderung von Kosten, Löhnen usw. über den Preis neu zu verhandeln.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5.04 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn diese innerhalb der unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.05 Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich spätestens bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Zahlungen werden stets zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte FristBegleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet wenn sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Käufer mit der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind Bezahlung früherer Lieferungen im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosRückstand befindet.
9.5 Der Kunde schuldet 5.06 Zahlungen im Falle sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Verzugs Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
5.07 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden.
5.08 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und
5.09 In den Fällen der Absätze 5.07 und 5.08 können wir die Einzugsermächtigung (vgl Artikel 9.3Abs. 6.05) Zinsen im Ausmaß von 1 widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Abs. 5.08 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
5.10 Verzugszinsen werden mit 10% pro Monatp.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abder Käufer eine geringere Belastung belegt.
5.11 Eine Zahlungsverweigerung oder –zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Eine Aufrechnung ist nur mit zumindest 15 % unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdlaufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenIm Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessen Umfang zurückbehalten werden.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen5.12 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaft aus dem Nettobetrag abgelöst werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferung Und Leistungen
Preise und Zahlung. 9.1 3.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf Lösungen werden zu den in der individuellen Vereinbarung genannten Preisen erbracht. Die Rechnung für die Lösungen enthält die vereinbarte Vergütung, die in der individuellen Vereinbarung beschrieben ist, einschließlich jeglicher anfallender Versandkosten zuzüglich jeglicher anwendbarer Verkaufs-, Gebrauchs- und Mehrwertsteuer. Die Rechnungsbeträge sind vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungserhalt auf ein von OMICRON angegebenes Bankkonto oder an eine von OMICRON angegebene Adresse zu zahlen, sofern dies in der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne individuellen Vereinbarung nicht anders vereinbart wurde. Als Zahlungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt des Artikels 4.2tatsächlichen Erhalts der vollständig verfügbaren Mittel durch OMICRON. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben Preise gelten netto ab Werk (einschließlich Import- bzw ExportabgabenEXW Incoterms 2010), Kosten ohne Verpackung, in frei verfügbaren Euro ohne jeglichen Abzug. Alle Preise gelten für den von OMICRON in der Verpackung (Selbstkosten)individuellen Vereinbarung festgelegten Lösungsumfang. Zusätzliche Lösungen oder Dienstleistungen werden von OMICRON gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise werden als Nettobeträge angeboten, Transport exklusive jeglicher gesetzlicher Verkaufs-, Gebrauchs- und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkMehrwertsteuer, die zum Tag der Erbringung der jeweiligen Lösung gilt.
9.2 Sollte3.2 Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist der Preis in den folgenden Raten zu zahlen: - 10 % bei Auftragserteilung gegen eine Ausfallbürgschaft (die Ausfallbürgschaft ist nicht auf erste schriftliche Anforderung auszustellen); die Details der Ausfallbürgschaft sind in der individuellen Vereinbarung zu vereinbaren; - 40 % bei Versand von Instrumenten und Material; - 40 % nach Installation und Inbetriebnahme der Lösungen; - 10 %, wenn die Abnahme einer Lösung durch den Kunden erforderlich ist, bei Ausstellung des Endabnahmedokuments (hiernach als „Endabnahmedokument“ bezeichnet) bzw., wenn keine Abnahme erforderlich ist, bei Erhalt der Bestätigung über die Fertigstellung von OMICRON durch den Kunden.
3.3 OMICRON ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für Aufwendungen zu verlangen und/n oder Teilrechnungen gemäß den bereits gelieferten Lösungen auszustellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass OMICRON dem Kunden den vollen Betrag gemäß der individuellen Vereinbarung in Rechnung gestellt hat.
3.4 Während der Leistungserbringung können Änderungen an den Arten oder Methoden von Produkten, Lösungen und Prüfungen erforderlich werden. Änderungen am Auftrag des Kunden oder der individuellen Vereinbarung, die aufgrund von Umständen, die nicht von OMICRON zu verantworten sind, zu einem Preisaufschlag von mehr als 5 % auf den in der individuellen Vereinbarung vereinbarten Preis führen, erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien. Sofern die Parteien keine schriftliche Vereinbarung geschlossen haben, ist OMICRON nicht verpflichtet, jegliche zusätzlichen Lösungen zu erbringen/zu liefern. Sollte OMICRON zusätzliche Lösungen erbringen/liefern, obwohl die Parteien keine schriftliche Vereinbarung geschlossen haben, wirkt sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhendies nicht auf die gesetzlichen Ansprüche von OMICRON auf Vergütung aus. Sonstige Änderungen dürfen von OMICRON unabhängig nach dem alleinigen, absoluten und unkontrollierten Ermessen von OMICRON unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungvorheriger Benachrichtigung des Kunden vorgenommen werden.
3.5 OMICRON ist berechtigt, so ist Van Leeuwen berechtigt eine Anpassung der Preise zu verlangen, wenn die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten von OMICRON für die Erbringung der Lösung(en) (wie z. B. Arbeitskosten, Miete, Brennstoff) seit der Ausfertigung der individuellen Vereinbarung oder der letzten Preisanpassung um mehr als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht 1,5 % gestiegen sind. Soferne nicht anders vereinbartMaßgeblich ist der Anstieg des Preises für die Gesamtheit der Preisbestandteile. Wenn die Preise für einige der Preisbestandteile steigen und die Preise für andere Preisbestandteile fallen, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis Nettosaldierung aller Preisbestandteile durchzuführen. Der Preisanstieg ist auf den Kunden in Verzug setztAnstieg des Preises für die Gesamtheit der Preisbestandteile beschränkt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden der Preisanstieg infolge der Preisanpassung höher als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein5 % ausfallen, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz berechtigt, die individuelle Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
3.6 Sollte der Kosten Kunde einen beliebigen Betrag gemäß diesen Geschäftsbedingungen oder gemäß einer individuellen Vereinbarung nicht pünktlich zahlen, hat der Kunde OMICRON für alle Aufwendungen und Schäden, die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetOMICRON durch diesen Verzug entstehen, deren Höhe zu entschädigen. Der vom Kunden zu zahlende Standardzins entspricht dem geringeren Satz von einem Prozent (1 %) pro Monat und dem gesetzlich maximal zulässigen nicht wucherischen Zinssatz.
3.7 Der Kunde ist nur zur Verrechnung mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/enGegenforderungen berechtigt, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdwenn die Gegenforderungen unbestritten oder durch eine abschließende rechtsverbindliche Gerichtsentscheidung anerkannt sind. Dies gilt analog für jegliches Rückbehaltungsrecht des Kunden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenBeschränkungen in diesem Artikel 3.7 gelten nicht im Hinblick auf jegliche Gegenforderungen, die auf von OMICRON gelieferten mangelhaften Lösungen beruhen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Monitoring Lösungen Und Dienstleistungen
Preise und Zahlung. 9.1 4.1. Die von Van Leeuwen in diesem Auftrag angegebenen Preise basieren auf sind Festpreise und unterliegen keinerlei Änderungen, außer aus den in Klausel 2 (Änderungen) dargelegten Gründen; die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer und/oder andere Quellensteuern, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Auftrags oder in Zukunft gültig sind. DER KÄUFER ZAHLT ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS FÄLLIGEN BETRÄGE INNERHALB VON SECHZIG (60) TAGEN NACH DEM DATUM, AN DEM BEIDE DER FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT WURDEN, AN DEN VERKÄUFER: (i) alle Waren (einschließlich der Dokumentation) wurden erhalten und/oder die Dienstleistungen erbracht und die Arbeiten abgeschlossen; und (ii) eine korrekte Rechnung nebst den Begleitunterlagen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, ist eingegangen. Alle Dokumente müssen deutlich mit der Bestellnummer des Käufers, der Artikelreferenznummer, der Menge, der Lieferzeit und allen anderen Informationen gekennzeichnet sein, die der Käufer vernünftigerweise verlangt hat. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Ausführungen durch den Verkäufer kann zu Zahlungsverzögerungen führen, ohne dass der Käufer dafür haftet. Die Zahlung eines Betrags durch den Käufer bedeutet keinesfalls die Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten und berührt nicht die Rechte oder Rechtsmittel des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, Beträge oder Summen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, gegen alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Käufer an den Verkäufer fälligen Beträge aufzurechnen, und bedürfen zwar unter Einhaltung der ausdrücklichen Bestätigung geltenden verbindlichen Rechtsvorschriften.
4.2. Der Käufer und der Kunde des Käufers haben bis zu sechs (6) Jahre nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Sinne Rahmen des Artikels 4.2Vertrags (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt) jederzeit das Recht, Audits von allen Aufzeichnungen und zugehörigen Dokumenten, Verfahren und Kontrollen des Vertrags durchzuführen, soweit sie sich auf nicht feststehende oder nicht pauschale Vertragsbestandteile beziehen. Alle Preisangaben verstehen Der Käufer und der Kunde des Käufers haben kein Recht auf Audits derjenigen Kosten des Verkäufers, die durch feste Sätze abgedeckt oder als Prozentsatz anderer Kosten ausgedrückt sind. Der Verkäufer führt seine Bücher und Aufzeichnungen, soweit sie sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / auf die nicht feststehenden oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhennicht pauschalen Vertragsbestandteile beziehen, nach Vertragsabschluss den allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -praktiken und bewahrt diese Bücher und Aufzeichnungen sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen für einen Zeitraum von sechs (Artikel 4.16) aber vor LieferungJahren nach dem Abschluss, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen der Kündigung oder der letzten Zahlung im Rahmen des Kunden gelten als rechtzeitigVertrags auf (je nachdem, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindwelcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt). Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich Der Käufer und der Kunde des Käufers haben das Recht, die oben genannten Aufzeichnungen und Dokumente zu vervielfältigen. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Klausel 4.2 in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fälligVerträgen mit Unterauftragnehmern/Anbietern usw. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monatenthalten sind, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.sodass
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Samples: Kaufbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise basieren auf einschließlich Verpackung, frei Haus, verzollt. Kann der Lieferant an den vereinbarten Preisen nicht festhalten, weil seine eigenen Ein- kaufspreise in Folge einer nicht unerheblichen Erhöhung der Mindesteinfuhrpreise, Ab- schöpfungsbeträge oder Zölle gestiegen sind, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Uns steht in diesem Fall das Recht zu, nach unserer Xxxx vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung Vertrag zurückzutreten oder den im Sinne Verhältnis der Kostensteigerung erhöhten Preis zu zahlen. Die vereinbarten Preise bleiben dagegen verbindlich, wenn der Lieferant nach den Regeln des Artikels 4.2Wegfalls der Geschäftsgrundlage für sie einzustehen hat. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerIm Falle einer Senkung von Mindesteinfuhrpreisen, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)Abschöpfungsbeträgen oder Zöllen in Bezug auf die vereinbarte Warenlieferung, Kosten deren Senkung im Einzelnen oder in der Verpackung (Selbstkosten)Ge- samtaddition mindestens 5% des vereinbarten Netto-Kaufpreises ausmacht, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkwird im Rah- men der jeweiligen Preissenkung der vereinbarte Netto-Kaufpreis reduziert.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig2. Rechnungen können von uns nur bearbeitet werden, wenn diese inhaltlich den gesetzli- chen sowie den unsererseits geforderten Bestimmungen/ Vorgaben entsprechen; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verant- wortlich.
3. Der Kaufpreisanspruch wird erst nach Erfüllung der gesamten Lieferverpflichtung fällig, Teillieferungen nehmen wir nur unter diesem Vorbehalt an. Bei vertragsgemäßer Lieferung und rechtzeitiger Rechnungserteilung zahlen wir, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen mit einem Abzug von 3 % Skon- to oder innerhalb von 45 Tagen ohne Abzug. Wir erfüllen mit Zahlungsmitteln nach unserer Xxxx.
4. Wir sind berechtigt, gegen Forderungen der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto Lieferfirmen mit allen Forderungen aufzu- rechnen, die uns auch aufgrund von Van Leeuwen Valuta gebucht Abtretungen gegen die Lieferfirma zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Fälligkeitsdaten der gegenseitigen Ansprüche verschieden sind oder unterschiedliche Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Soferne Der Lieferant ist nicht anders vereinbartberechtigt, über die ihm uns gegenüber zustehenden Ansprüche und Rechte im Wege der Abtretung, Verpfändung oder auf andere Weise zu verfügen. Verfügungen im Rahmen von Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen mit dem Vorlieferanten sind Zahlungen von diesem Verbot ausdrücklich ausgenommen. Wir werden weitere Ausnahmen von diesem Verbot gestatten, sofern es den Lieferanten unangemessen benachteiligen würde. Der Lieferant ist in diesem Fall verpflichtet, schrift- lich unsere Erlaubnis zur Verfügung über den Anspruch einzuholen. Der Lieferant verpflichtet sich ferner, uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sofern wir in Folge einer Verfügung nicht oder nicht mehr mit befreiender Wirkung an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setztihn leisten kön- nen. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinVersäumt der Lieferant diese Mitteilung, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen haftet er für den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosgesamten uns hieraus entstehenden Schaden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 3.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe und die Verpackungskosten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, verstehen sich alle Preise ab Werk (EXW) Wedel (Incoterms 2020).
3.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk sowie die Kosten einer ggf. vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gewünschten Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkWasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne 3.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte FristKaufpreis, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setztMontagekosten, Reparaturkosten, Kosten für Produktinformationen, Schulungsgebühren und sonstige Kosten zahlbar netto Kasse bei Fälligkeit. Sollte Van Leeuwen Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich Erhalt und Lieferung bzw. Abnahme der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort Produkte zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosDer Abzug von Skonto muss schriftlich besonders vereinbart werden.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist 3.4 Bei Bestellungen über den Webshop xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xx.xx/xx/ kann der Kunde die Zahlung per Kreditkarte (Visa und Master Card), Rechnungskauf, Vorkasse und PayPal vornehmen. Bei Bestellungen außerhalb unseres Webshops kann die Zahlung per Überweisung, Vorkasse, Rechnung oder PayPal erfolgen. Sollten ausländische Bankgebühren anfallen, sind diese vom Käufer zu tragen.
3.5 Die geschuldeten Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem der Geschäftskonten des Verkäufers endgültig verfügbar ist. Mit Ablauf der in Ziffer 3.3 genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenweitergehenden Verzugsschadens behält sich der Verkäufer vor.
9.6 Soferne 3.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise entsprechend zu erhöhen bzw. zu reduzieren, sofern die Lieferfrist mehr als 30 Tage beträgt und zwischen der Auftragsbestätigung und dem Liefertag Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen um insgesamt mehr als 5% eintreten, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rohstoffpreise oder der Preise für den Transport. Eine Änderung der Kosten wird der Verkäufer dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Eine unvorhergesehene Änderung der Kosten aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften wird der Verkäufer unabhängig von der Lieferfrist an den Kunden weitergeben.
3.7 Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarungnur insoweit befugt, gänzlich oder teilweiseals sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, verstößtinsbesondere bei Zahlungsrückstand, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, der Verkäufer berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorkasse oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenSicherheiten zu verlangen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die 2.1 Alle von Van Leeuwen angegebenen ESSECCA genannten Preise basieren auf sind nicht kartelliert und unverbindlich.
2.2 ESSECCA behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.
2.3 Es gilt jener Preis für bestellte Waren oder Leistungen als vereinbart, der sich aus den jeweils gültigen Preislisten von ESSECCA im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Preislisten (etwa auch im Fall, dass für eine Ware keine Preisangabe in der Preisliste enthalten ist) bedürfen der Schriftform. Bei Dienstleistungen ergeben sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu bezahlenden Preise aus der Preisliste, der Produktbeschreibung und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Leistungsbeschreibung bzw. gesonderten vertraglichen Regelungen. Allfällige Reisekosten und Reisespesen werden, sofern nicht abweichend vertraglich vereinbart, zu den jeweiligen von ESSECCA festgelegten Reisesätzen in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben Preise verstehen sich in Euro. Soweit keine USt ausgewiesen ist oder diesbezüglich keine Angaben gemacht werden, gilt der Betrag als Nettopreis zuzüglich UmsatzsteuerUSt in jeweiliger gesetzlicher Höhe. ESSECCA behält sich bei Unternehmern als Kunden das Recht vor, sonstigen Abgaben bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit oder einem Leistungszeitpunkt von mehr als zwei Monaten ab Bestellung Preise nach eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen wie etwa aufgrund von Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen, Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Materialpreissteigerungen an den Weltmärkten anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises über einer bloßen Inflationsanpassung, hat der Kunde hinsichtlich jener Waren oder Leistungen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, ein Rücktrittsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preiserhöhung.
2.4 ESSECCA liefert ab Werk (einschließlich Import- bzw ExportabgabenXxxxxxx: EXW), . Die Kosten der Verpackung (Selbstkosten)für Verpackung, Transport und / Versand sind vom Kunden zu tragen. Allfällige aus Anlass des Transports oder Transportversicherung Versandes entstehende Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und basieren auf Lieferung ab WerkAbgaben gehen zu Lasten des Kunden.
9.2 Sollte/n sich 2.5 Die Fälligkeit des Entgeltes tritt im Zeitpunkt des Versandes von Waren durch ESSECCA oder Erbringung der Leistung ein. ESSECCA ist berechtigt, Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Nach freiem Ermessen von ESSECCA können Zwischenabrechnungen erfolgen. Für die Bezahlung gelten das Datum und die Höhe der Gutbuchung auf dem Konto von ESSECCA. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten unbeschadet sonstiger Rechte von ESSECCA Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank als vereinbart und ist der Kunde verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehenden notwendigen und zweckmäßigen Kosten und Auslagen, das sind jene außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen und jene Kosten, die notwendig zur Rechtsverfolgung sind und im angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen, zu bezahlen. ESSECCA ist bei Zahlungsverzug (auch hinsichtlich allfälliger An- oder Vorauszahlungen, sonstiger nicht mit dem konkreten Geschäft zusammenhängender Zahlungen oder der Begleichung von Teilrechnungen etc.) des Kunden – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt ein verschuldens- und schadensunabhängiger, nicht minderbarer Aufwandersatz von 20 % des Preises bzw. Entgelts als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzforderungen oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhensonstiger Ansprüche durch ESSECCA bleibt unberührt. ESSECCA ist berechtigt, an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten und nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen.
9.3 Zahlungen 2.6 Zusätze auf Zahlungsbelegen des Kunden gelten als rechtzeitignicht gesetzt und werden aufgrund elektronischer Verarbeitung nicht berücksichtigt; die Widmung der Zahlung durch ESSECCA (auf Kosten, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur ZahlungZinsen etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf 2.7 Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinAbweisung eines entsprechenden Antrags mangels kostendeckenden Vermögens, so befindet sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Verschlechterung der Kunde in Verzug und Vermögenslage eines Kunden, sind sämtliche Forderungen von ESSECCA gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt Es entfallen in diesem Fall allfällige Nachlässe und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder gelten die höheren Zinsen nach § 456 UGB abESSECCA Listenpreise ohne Abzug. Darüber ESSECCA ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines diesfalls darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung hinaus berechtigt Vorauszahlung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte Sicherstellung zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenverlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 /Versandungskauf
3.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuergelten, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne soweit nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, ein- schließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und ausschließlich sonstiger Ver- und Abladung.
3.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager, wo auch der Erfül- lungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). So- weit nicht etwas anderes verein- bart ist, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungwir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versand- weg, Verpackung) selbst zu be- stimmen. Beim Versendungs- kauf trägt der Käufer die Transportkos- ten ab Werk bzw. Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer ge- wünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Trans- portkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauscha- le (ausschließlich Transportversi- cherung) in Höhe von 100,00 EUR als vereinbart. Etwaige Zölle, Ge- bühren, Steuern und sonstige öf- fentliche Abgaben trägt der Käu- fer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs verordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigen- tum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
9.4 3.3 Sollten sich die Transportlos- ten für den Verkäufer nach dem Vertragsabschluss unvorhergese- hen erhöhen, insbesondere durch Erhöhung von Frachtkosten, Zu- schlagsgebühren, Steuern, sonsti- ger behördlicher Gebühren, Ver- packungskosten oder Versiche- rungsgebühren, ist der Käufer zum Ausgleich dieser Kosten verpflich- tet soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3.4 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Ver- trägen mit einem Lieferwert von mehr als 2.000,00 EUR sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Kaufpreises zu verlangen. Die jeweilige Zahlungsfrist Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Die vorstehende Zahlungsweise erfolgt unter Vorbehalt einer posi- tiven Bonitätsprüfung des Käufers.
3.5 Mit Ablauf vorstehender Zah- lungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmän- nischen Fälligkeitszins (Artikel 9.3§ 353 HGB) ist eine unbedingte Fristunberührt.
3.6 Wird nach Abschluss des Ver- trags erkennbar, deren Versäumnis dass unser An- spruch auf den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinInsol- venzverfahrens), so befindet sich sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ge- gebenen- falls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berech- tigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretba- rer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Rege- lungen über die Entbehrlichkeit der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosFristsetzung bleiben unbe- rührt.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat3.7 Unter vorstehenden Voraus- setzungen werden sämtliche offe- nen Forderungen aus allen Ge- schäftsvorgängen sofort fällig und zahlbar. In diesem Fall und soweit der Verkäufer mit dem Käufer regelmäßigen Geschäftskontakt hat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für Verkäufer außerdem berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlan- gen, die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenLieferung auf Grundlage "Ware gegen Zahlung" durchzu- führen.
9.6 Soferne 3.8 Dem Käufer stehen Aufrech- nungs- oder Zurückbehaltungs- rechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder Lieferung bleiben die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Gegen- rechte des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenKäufers insbesondere gemäß Ziffer 9 dieser AGB unbe- rührt.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen 10.1 Sofern in der ausdrücklichen Bestätigung Auftragsbestätigung oder anderswo in der Vereinbarung nicht anders angegeben, sind alle Preise, die im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerAngebot angegeben sind („Preis“):
(a) nach Maßgabe der Ziffer 10.3 fix;
(b) zahlbar in der Währung, sonstigen Abgaben die im Angebot angegeben ist; und
(einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / c) exklusive Mehrwertsteuer oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkanderer anwendbarer Umsatzsteuern.
9.2 Sollte/n 10.2 Wenn das Angebot bestimmt, dass durch Akkreditiv zu zahlen ist, muss das Akkreditiv unwiderruflich und für Bridon zufriedenstellend und von einer Bank in Deutschland oder im Vereinigten Königreich, die für Bridon zufriedenstellend ist, bestätigt sein. Das Akkreditiv muss den für die Liefergegenstände zu zahlenden Preis abdecken und sechs Monate lang gültig sein. Der Akkreditivbetrag muss Bridon bei Vorlage angemessener Dokumente bei dieser deutschen oder britischen Bank unmittelbar in bar ausgezahlt werden.
10.3 Bridon behält sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöheneine Erhöhung der Preise für den Fall vor, dass sich die Preise für die zur Herstellung der vertragsgemäßen Ware zu verwendenden Rohstoffe und Materialien nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) Vertragsschluss, aber vor Lieferungdem vorgesehenen Lieferzeitpunkt wesentlich (mindestens um 5 %) erhöhen. Bei Verträgen, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten Zahlung in ausländischer Währung vorsehen, gilt dies auch, wenn sich der Umrechnungskurs zum Euro erheblich (mindestens um 5 %) ändert. In diesen Fällen kann Bridon die Preise entsprechend anzupassenanpassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne 10.4 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungsziels kommt der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung Besteller gegenüber Bridon ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug; ist kein Zahlungsziel vereinbart, tritt Verzug nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug, kann Bridon Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (9.3§ 388 Abs. 2 BGB) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosverlangen. Bridon behält sich vor, weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzuges geltend zu machen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 10.5 Zahlungen haben per Überweisung auf eines der auf der Rechnung benannten Konten von Bridon in der Währung gemäß Auftragsbestätigung zu erfolgen. Sie gelten als erfolgt, wenn Bridon über den Gegenwert verfügen kann.
10.6 Falls der Besteller eine Rechnung nicht anerkennt, hat er Bridon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, und die Parteien werden Wirtschaftlich Angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Streit umgehend beizulegen. Wenn die Parteien den Streit nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro MonatBestellers an Bridon beilegen, ist er nach Ziffer 19 zu entscheiden. Wenn nur ein Teil der Rechnung bestritten wird, ist der unbestrittene Betrag bei Fälligkeit zu zahlen.
10.7 Falls der Besteller die Liefergegenstände nicht gemäß dieser Ziffer 10 bezahlt oder wenn Bridon berechtigte Bedenken betreffend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bestellers hat, kann Bridon die weitere Erfüllung der Leistungen oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist Lieferung der Kunde zum Ersatz der Kosten Waren aussetzen, bis Zahlung oder eine zufriedenstellende Sicherheit für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetZahlung geleistet wird, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenohne dadurch einer Haftung ausgesetzt zu sein.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung10.8 Alle vom Besteller zu zahlenden Beträge sind, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwenaußer soweit gesetzlich vorgeschrieben, ohne auf darüber hinausgehende Rechte Abzüge oder Einbehalte zu verzichtenzahlen. Wenn Abzüge oder Einbehalte von den geschuldeten Beträgen gesetzlich vorgeschrieben sind, berechtigthat der Besteller an Bridon den Betrag zu zahlen, der nach Abzug oder Einbehalt Bridon den Betrag belässt, den Bridon ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten Berücksichtigung des Abzugs oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenEinbehalts zu erhalten hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben Angebotspreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten netto exklusive USt. Der Kaufpreis ist binnen 10 Tagen nach dem Datum der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort Rechnung zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Aufschiebenden Bedingung Kaufpreis durch den Kunden vorauszuzahlen. Die Fälligkeit der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 vertraglich geschuldeten Leistung von Xxxxx tritt somit nicht ein, bevor der Kunde den Rech- nungsbetrag an Xxxxx bezahlt hat. Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- ansprüchen oder anderen, von Xxxxx nicht ausdrücklich anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Forderungen von Xxxxx aufzurechnen. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Xxxxx berechtigt, - die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung bis zum Eingang der Zahlung aufzuschieben, - den gesamten noch offenen Kaufpreis sowie allfällige offene Zah- lungen aufgrund anderer Verträge sofort fällig zu stellen, - Verzugszinsen in Höhe von 2,0 % über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB, jedoch mindestens 1 % pro MonatMonat - ab Fälligkeit zu ver- rechnen, - nach seiner Xxxx entweder am Vertrag festzuhalten oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abunter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Ver- trag zu erklären. Darüber Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxx sämtliche aufgrund des Zahlungs- verzugs entstandenen Kosten, wie insbesondere Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten, sowie den anderweitig entstandenen Schaden zu ersetzen. Xxxxx ist in obigem Sinn berechtigt, zugleich mit der Setzung der Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag für den Fall des ergebnislosen Verstreichens der Nachfrist anzukündigen. Der Rücktritt wird mit Ablauf der Nachfrist rechtswirksam, sofern der Kunde zum nicht fristge- recht Zahlung leistet. Der Kunde hat Xxxxx bereits gelieferte Sachen unverzüglich zurückzustellen, vollen Ersatz der Kosten für eine allenfalls eingetre- tene Wertminderung und ein angemessenes Benützungsentgelt zu leisten sowie Xxxxx sämtliche Aufwendungen zu ersetzen und Leis- tungen zu bezahlen, welche im Hinblick auf die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetDurchführung des Vertrages bereits getätigt worden sind (insbesondere Planung, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenbe- gonnene Produktion etc.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen).
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Preise und Zahlung. 9.1 1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, gelten die vereinbarten Preise „ab Werk“. Die Versendungskosten einschließlich der Kosten der Verpackung, Beladung, Verstauung, Entladung sowie Transportversicherung trägt der Besteller.
2. Zu allen Preisen kommt die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Umsatzsteuer hinzu.
3. Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten ihrer Verwertung. Soweit die zurückgenommene Verpackung nicht wieder verwendet werden kann, trägt der Besteller die bei uns anfallenden Kosten ihrer stofflichen Verwertung. Zusätzlich hat der Besteller gegebenenfalls die durch die Rücknahme der Transportverpackungen anfallenden Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben zu bezahlen.
4. Transport-Container sind nicht Vertragsgegenstand und gelten nicht als Verpackung. Sie verbleiben in unserem Eigentum. Sie sind vom Besteller auf dessen Kosten (Transportkosten, Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an uns zurückzusenden.
5. Werkzeuge, Überschussmaterial, Schweißgasflaschen und sonstige Hilfsmittel sind nicht Vertragsgegenstand; sie verbleiben in unserem Eigentum. Sie sind vom Besteller auf dessen Kosten (Transportkosten, Zölle, Verzollungskosten, Steuern und Abgaben) und Risiko einzuführen, wieder auszuführen und an uns zurückzusenden.
6. Der vereinbarte Preis ist sofort in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung zu leisten, ohne Abzüge, Nachlässe oder Gebühren; ein Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen uns anerkannt sind und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne ihre Geltendmachung uns mindestens einen Monat vorher angezeigt wurde.
9. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerVertrages Umstände bekannt werden, sonstigen Abgaben welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen des Verkäufers durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)aus anderen Einzelaufträgen, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkfür die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en 10. Die GERNEP GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungAbschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupasseninsbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Die GERNEP GmbH wird diese dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig11. Die GERNEP GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages der Besteller Änderungen am Vertragsgegenstand wünscht und diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdeinen zusätzlichen Aufwand bewirken. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenGERNEP GmbH wird den zusätzlichen Aufwand dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen (1) Unsere Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuerinklusive der bei Auslieferung geltenden Mehrwertsteuer und schließen, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)sofern nichts anderes vereinbart ist, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkdie Verpackungskosten ein.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen(2) Unsere Preise gelten ohne Transportkosten, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungsofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung berechnen wir je Entladevorgang eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebühr in Rechnung; für Mehrwegpaletten, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenin einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzgl. einer Benutzungsgebühr gut. Die jeweils gültigen Gebührensätze liegen in unseren Geschäftslokalen aus und können auf Anforderung auch zugesandt werden; Änderungen der Gebühren- und Kostenpauschalen behalten wir uns vor.
9.3 Zahlungen des (3) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen letztgenannte Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Ist mit dem Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den der Kaufpreis ohne Abzug mit Eingang der Rechnung beim Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle (5) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Verzugs Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(vgl Artikel 9.36) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist Gerät der Kunde zum Ersatz der in Verzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung stellen wir Kosten für in Höhe von € 3,00 in Rechnung. Wird ein von uns zahlungshalber angenommener Scheck nicht eingelöst, so sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von € 5,00 sowie die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdangefallenen Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorgenannten Pauschalen gemäß Satz 2 und Satz 3 sind nicht oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne niedriger anzusetzen, wenn der Kunde gegen uns keine oder eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuhebengeringere Belastung nachweist. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenDer Nachweis eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten.
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Preise und Zahlung. 9.1 2.1 Die Preise in Angeboten und Verträgen haben eine Gültigkeit von Van Leeuwen angegebenen einem Monat ab Ausstellungsdatum; werden über den Leistungsumfang hinaus Änderungen vorgenommen, werden diese gesondert verrechnet.
2.2 Die Zahlung hat prompt bei Rechnungslegung netto ohne Abzug zu erfolgen. Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich exklusive Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Längere Zahlungsziele gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind. Bei Zahlungsverzug ist GPWA berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. und Kosten der Verpackung (Selbstkosten)anwaltlichen Einforderung zu verrechnen. Einmalige Entgelte sind Festpreise. Laufende Entgelte können von GPWA entsprechend den Änderungen des VPI 2010 angepasst werden. Sollten sich aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche Lohnkosten oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkwie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeitenfinanzierung etc.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungverändern, so ist Van Leeuwen GPWA berechtigt die Kosten ihre Preise entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für Währungsschwankungen zwischen einem Lieferland und Österreich.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig2.3 Reisespesen (Reisekosten, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbartÜbernachtungskosten, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3etc.) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden werden generell separat und nach tatsächlichem Aufwand in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosRechnung gestellt.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) 2.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich allfälliger Zinsen im Ausmaß und Kosten Eigentum von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abGPWA. Darüber Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe Vertragspartner nur mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, schriftlicher Zustimmung von GPWA berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten Ware weiter zu veräußern, zu verpfänden oder den Vertrag zur Sicherung zu übereignen, zu be- und/oder verarbeiten oder zu vereinigen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme hat der Vertragspartner auf das Eigentumsrecht von GPWA hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen. Allfällige Kosten, die GPWA in Zusammenhang mit der Wahrung ihrer Rechte entstehen, hat der Vertragspartner zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenzu ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen 3.1 Alle Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben andere Gebühren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuergesetzlicher Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkdie vom Kunden zu zahlen sind.
9.2 Sollte/n sich ein 3.2 Sage ist bei jeweiliger Verlängerung von Verträgen (z.B. Mietvertrag) zu einer Anpassung der Vergütung für die Zukunft berechtigt. Die jeweilige Preisänderung wird dem Kunden in angemessener Zeit, oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenwie im jeweiligen Vertrag bestimmt, nach Vertragsabschluss vor dem Verlängerungsdatum über das Kundenportal oder auf anderem Wege mitgeteilt. Soweit der Kunde daraufhin den Vertrag nicht kündigt, erklärt er damit ausdrücklich seine Zustimmung zur mitgeteilten Preisänderung in Bezug auf die betroffenen Leistungen. Xxxx verpflichtet sich, den Kunden bei der Mitteilung über die Preisänderung über die Frist zur Kündigung und die Folgen der Nichtkündigung hinzuweisen. Die Preisänderung tritt dann am Verlängerungsdatum in Kraft.
3.3 Unbeschadet der Möglichkeit zur Preiserhöhung gem. Absatz 1 oben bei Verlängerung eines Vertrages, kann Sage während der Laufzeit eines Vertrages jeweils einmal im Kalenderjahr eine Preiserhöhung auf Grundlage der allgemeinen Preisentwicklung gem. Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes vornehmen, wenn hierdurch die Selbstkosten von Sage bei der Erbringung der Vertragsleistung unmittelbar beeinflusst werden.
3.4 Die Bezahlung der Mietgebühr erfolgt über Lastschriftverfahren, für welches der Kunde Sage eine Einzugsermächtigung erteilt. Sämtliche Leistungen sind sofort fällig. Wenn die Parteien keine andere Bestimmung getroffen haben, ist die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum in Euro zu leisten. Der Betrag ist vollständig und ohne Abzüge oder Verrechnungen zu zahlen.
3.5 Wenn es der Kunde ganz oder teilweise versäumt, seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 4.1) aber vor Lieferung3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzukommen, oder es versäumt, seine Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich gerät der Kunde in Verzug Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Nach Eintritt des Verzugs ist der Kunde zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, berechnet ab dem Datum der Fälligkeit der Zahlung, verpflichtet. Wenn Sage nach Fälligkeit der Zahlung - sofern keine Zahlung durch den Kunden erfolgt ist - lediglich die Zahlung des Hauptbetrags anmahnt, ist dies niemals als Verzicht der Sage auf die vorgenannte Zinsforderung auszulegen. Die Zinszahlungspflicht des Kunden beginnt jedoch immer erst mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Fälligkeitseintritts der Zahlung.
3.6 Jegliche Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die Sage entweder vor Gericht oder in anderer Weise infolge der Nichterfüllung der Pflichten des Kunden im Rahmen eines Vertrags entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die der Sage entstehenden außergerichtlichen (Inkasso-) Kosten werden auf einen Mindestbetrag in Höhe von 15 % des Hauptbetrags der Forderung, mindestens jedoch auf EUR 250, festgesetzt, es sei denn der Kunde weist nach, dass der tatsächliche Aufwand niedriger anzusetzen ist.
3.7 Sage ist berechtigt, in angemessenem Umfang Pflichten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Mietbedingungen so lange auszusetzen, bis der Kunde alle fälligen und sämtliche Forderungen gegen geschuldeten Beträge vollständig bezahlt hat.
3.8 Zahlungen durch den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die (9.3am längsten) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosausstehende Hauptforderung verrechnet.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die 2.1 Alle von Van Leeuwen angegebenen EVVA genannten Preise basieren auf sind nicht kartelliert und unverbindlich.
2.2 EVVA behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.
2.3 Es gilt jener Preis für bestellte Waren oder Leistungen als vereinbart, der sich aus den jeweils gültigen Preislisten von EVVA im Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses ergibt. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Preislisten (etwa auch im Fall, dass für eine Ware keine Preisangabe in der Preisliste enthalten ist) be- dürfen der Schriftform. Bei Dienstleistungen ergeben sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu be- zahlenden Preise aus der Preisliste, der Produktbeschreibung und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Leistungs- beschreibung bzw. gesonderten vertraglichen Regelungen. Allfällige Reisekosten und Reisespesen werden, sofern nicht abweichend vertraglich vereinbart, zu den jeweiligen von EVVA festgelegten Reisesätzen in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Soweit keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist oder diesbezüglich keine Angaben gemacht werden, gilt der Betrag als Net- topreis zuzüglich UmsatzsteuerMehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. EVVA behält sich bei Unternehmern als Kunden das Recht vor, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)bei Verträgen mit einer verein- barten Lieferzeit oder einem Leistungszeitpunkt von mehr als zwei Monaten ab Bestellung Preise nach eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen wie etwa aufgrund von Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen, Lohnkostener- höhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Materialpreis- steigerungen an den Weltmärkten anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises über einer bloßen Inflationsanpassung, hat der Kunde hinsichtlich jener Waren oder Leistungen, die von der Preiserhöhung be- troffen sind, ein Rücktrittsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preiserhöhung.
2.4 Die Kosten der Verpackung (Selbstkosten)für Verpackung, Transport und / Versand sind vom Kunden zu tra- gen. Allfällige aus Anlass des Transports oder Transportversicherung Versandes entstehende Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und basieren auf Lieferung ab WerkAbgaben gehen zu Lasten des Kunden.
9.2 Sollte/n sich 2.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, ist das Entgelt so- fort ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig EVVA ist berechtigt, Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Nach freiem Er- messen von EVVA können Zwischenabrechnungen erfolgen. Für die Bezahlung gilt das Datum und die Höhe der Gutbuchung auf dem Konto von EVVA. Bei Zahlungsverzug des Kunden, als Unternehmer, gelten unbeschadet sonstiger Rechte von EVVA Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart, und ist der Kunde verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehenden notwendigen und zweckmäßigen Kosten und Auslagen, das sind jene außergerichtlichen Be- treibungs- und Einbringungsmaßnahmen und jene Kosten, die notwendig zur Rechtsverfolgung sind und im angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen, zu bezahlen. EVVA ist bei Zahlungsverzug (auch hinsichtlich allfälliger An- oder Vorauszahlungen, sonstiger nicht mit dem konkreten Geschäft zusam- menhängender Zahlungen oder der Begleichung von Teilrechnungen etc.) des Kunden – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt ein verschuldens- und schadensunabhängiger, nicht minderbarer Aufwan- dersatz von 20% des Preises bzw. Entgelts als vereinbart. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzforderungen oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhensonstiger Ansprüche durch EVVA bleibt unberührt. EVVA ist berechtigt, an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten und nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen.
9.3 Zahlungen 2.6 Zusätze auf Zahlungsbelegen des Kunden gelten als rechtzeitignicht gesetzt und wer- den aufgrund elektronischer Verarbeitung nicht berücksichtigt; die Widmung der Zahlung durch EVVA (auf Kosten, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur ZahlungZinsen etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf 2.7 Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinAbweisung eines entsprechenden Antrags mangels kostendeckenden Vermö- gens, so befindet sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Verschlechterung der Kunde in Verzug und Vermögens- lage eines Kunden, sind sämtliche Forderungen von EVVA gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt Es entfallen allfällige Nachlässe und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder gelten die höheren Zinsen nach § 456 UGB abEVVA-Listenpreise ohne Abzug. Darüber EVVA ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines diesfalls darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung hinaus berechtigt Vorauszahlung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte Sicherstellung zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenverlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen von Van Leeuwen angegebenen DELTA ENERGY SYSTEMS aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, verstehen sich die Preise basieren in Euro EXW (Incoterms 2010) zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Etwaige Zölle, Steuern, Gebühren oder ähnliche Abgaben werden, soweit sie von DELTA ENERGY SYSTEMS zu tragen sind, gesondert berechnet.
2. Aufträge, die von DELTA ENERGY SYSTEMS vereinbarungsgemäß erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden sollen oder die aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Käufers erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden, werden zu den jeweiligen am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen von DELTA ENERGY SYSTEMS berechnet.
3. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes durch DELTA ENERGY SYSTEMS, nach Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch DELTA ENERGY SYSTEMS die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware wesentlich (d.h. um mindestens 10 %), so ist DELTA ENERGY SYSTEMS zu einer angemessen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Käufers, insbesondere im Hinblick auf vom Kunden von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Verfügung gestellten Informationen Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt. Zur Berechnung der eingetretenen Preissteigerung für die maßgeblichen Rohstoffe ist dabei auf öffentlich zugängliche Quellen zurückzugreifen (z.B. … für Chemikalien z.B. Newsletter der ICIS, Harriman). Auf Verlangen des Käufers hat DELTA ENERGY SYSTEMS diesem die eingesetzten Rohstoffe beispielhaft offenzulegen bzw. glaubhaft zu erläutern und bedürfen die bei diesen eingetretenen Preissteigerungen anhand der ausdrücklichen Bestätigung vorstehenden Quellen nachzuweisen. Sofern sich nach Abgabe des Angebotes durch DELTA ENERGY SYSTEMS, nach Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch DELTA ENERGY SYSTEMS sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie- , Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern, ist DELTA ENERGY SYSTEMS entsprechend der vorstehenden Regelung ebenfalls zu einer angemessenen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt.
4. Rechnungsbeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle DELTA ENERGY SYSTEMS zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Im letztgenannten Fall ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang der Zahlung bei DELTA ENERGY SYSTEMS maßgebend.
5. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, und ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungHGB, so ist Van Leeuwen berechtigt sind die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb ausstehenden Beträge ab dem Tag der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindFälligkeit mit 5% p.a. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet zu verzinsen; im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen Zahlungsverzuges hat der Käufer DELTA ENERGY SYSTEMS Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Käufer ein Verbraucher, hat er im Ausmaß Falle des Zahlungsverzuges DELTA ENERGY SYSTEMS Verzugszinsen von 1 % pro Monat5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. DELTA ENERGY SYSTEMS behält sich jeweils vor nachzuweisen, dass ihr infolge des Zahlungsverzuges ein höherer Schaden entstanden ist.
6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DELTA ENERGY SYSTEMS anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch fällig ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. DELTA ENERGY SYSTEMS ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Umstände bekannt werden, welche die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der Kunde zum Ersatz der Kosten offenen Forderungen von DELTA ENERGY SYSTEMS durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetderselbe Rahmenvertrag gilt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart nach pflichtgemäßem Ermessen von DELTA ENERGY SYSTEMS gefährdet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung8. Soweit mit dem Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenZahlungen in € (Euro) und ausschließlich an DELTA ENERGY SYSTEMS zu leisten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen 1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend und bedürfen versteht sich „frei Verwendungsstelle“. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerPreis insbesondere die Kosten für Verpackung, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten)Versandvorrichtungen, Transport und / oder Transportversicherung Versicherungen bis zu der von WOLF angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und basieren auf Lieferung ab Werksonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Transportkosten im Einzelfall nicht in dem Preis enthalten sind und die Übernahme der Versand- und Transportkosten durch WOLF schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen2. Der Lieferant ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupasseneine Transportversicherung abzuschließen und auf Verlangen von WOLF unverzüglich schriftlich nachzuweisen.
9.3 Zahlungen des Kunden 3. Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, hat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbringen, soweit die Nachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant unaufgefordert schriftlich seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
4. Der Lieferant schickt die Originalrechnung an folgende Rechnungsanschrift: Xxxxxxx XXXX GmbH, Abteilung ZF, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X- 00000 XXXXXXXXXXX. Der Lieferant übersendet Rechnungen erst nach vertragsgemäßer Lieferung der Produkte. Die Rechnungen müssen eindeutig auf die Bestellnummer und -position und, sofern eine Material-/ Artikelnummer von WOLF vergeben wurde, auf diese Bezug nehmen. Rechnungen ohne vollständigen Bestellbezug gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als rechtzeitignicht zugegangen.
5. Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der Produkte und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 45 Tagen netto. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. XXXX ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist XXXX berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte nur dann die Zahlungsfrist aus, wenn diese innerhalb die geschuldeten Unterlagen spätestens bei der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindAnnahme an WOLF übergeben werden. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) XXXX kommt nur durch Mahnung in Verzug. § 286 Abs. 3 BGB ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setztabbedungen. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet iIm Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Zahlungsverzugs kann der Lieferant unter Berücksichtigung der aktuellen Zinslage Verzugszinsen in Höhe von 1 % 2 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro MonatJahr verlangen. Der Lieferant ist, oder unbeschadet seiner sonstigen Rechte, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die höheren Zinsen er WOLF nach § 456 UGB abEintritt des Zahlungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn XXXX hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. Darüber Der Lieferant ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % auf Verlangen von XXXX innerhalb einer angemessenen Frist verbindlich zu erklären, ob er nach Fristlablauf wegen der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Verspätung der Zahlung vom Vertrag zurücktritt oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenan dem Vertrag festhält.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 5.1 Sofern im Sinne Vertrag nichts anderes bestimmt oder schriftlich verein- bart wurde, sind die Preise für die in der Bestellung genannten Wa- ren und/oder Dienstleistungen für die Dauer des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerVertrages fest vereinbart.
5.2 TEVA erstattet zusätzlich Preis der Waren und Dienstleistungen nur dann Aufwendungen des Lieferanten (z.B. für Unterkunft, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw ExportabgabenRei- se und Verpflegung), wenn TEVA der Erstattung im Voraus schrift- lich zugestimmt hat. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt in Übereinstimmung mit der Kostenrückerstattungsrichtlinie von TE- VA.
5.3 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind die für die Waren und/oder Dienstleistungen zu zahlenden Preise:
5.3.1 ohne Umsatzsteuer ("USt.") oder einer anderen Verkaufs- steuer zu verstehen; und
5.3.2 einschließlich aller Gebühren für Verpacken, Verpackun- gen, Versand, Transport, Versicherung und Lieferung der Waren, aller etwaigen Kosten für Reisen, Verpflegung und Getränke, Unterkunft und einschließlich anderer im Zu- sammenhang mit den Waren und/oder Dienstleistungen entstehenden Kosten sowie einschließlich aller Zollabga- ben, Lizenzen, Genehmigungen und Steuern (außer der Verpackung (SelbstkostenUSt. oder einer anderen Verkaufssteuer), Transport und / die für die Waren und/oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkDienstleistungen von Zeit zu Zeit anfallen.
9.2 Sollte/n sich ein 5.3.3 Die USt. oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenandere Verkaufssteuern (falls vorhanden) wird nur dann an den Lieferanten bezahlt, nach Vertragsabschluss wenn der Liefe- rant TEVA eine gültige Rechnung in der korrekten Höhe mit ausgewiesener USt. - oder anderer Verkaufssteuer (Artikel 4.1ent- sprechend der jeweiligen USt.- oder anderen Verkaufssteu- ergesetzgebung) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenübermittelt hat.
9.3 Zahlungen 5.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und vorbehaltlich der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Lieferan- ten, bezahlt TEVA die Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb der in der Bestellung angegebenen Anzahl von Tagen ab Zugang einer gültigen Rechnung des Kunden gelten als rechtzeitigLieferanten sowie der erforderlichen Unterlagen [für Israel: ab dem letzten Tag des Monats, in dem die gültige Rechnung und die erforderlichen Unterlagen eingehen] an der auf der Bestellung unter "Rechnung senden an" angegebenen Adresse. Der Lieferant darf Waren und/oder Dienstleistungen erst dann in Rechnung stellen, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist die betreffenden Waren an TEVA versandt wurden oder die entsprechenden Dienstleistungen fertig- gestellt wurden. In den Rechnungen muss die Bestellnummer von TEVA angeben sein und die Rechnungen müssen dem Anwendba- ren Recht sowie den von TEVA schriftlich mitgeteilten, angemes- senen Vorgaben entsprechen.
5.5 Zahlungen erfolgen per Banküberweisung (Automated Clearing House) auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind vom Lieferanten im Falle Voraus schriftlich angegebene Bankkonto des Lieferanten. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, TEVA alle diesbezüglichen Änderungen mitzuteilen und dabei Be- lege (wie z.B. ein Schreiben der Bank oder eine Kopie eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosKon- toauszugs) vorzulegen. TEVA kann den Lieferanten anrufen und um eine mündliche Bestätigung bitten, und der Lieferant ist ver- pflichtet, dieser Bitte nachzukommen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 5.6 TEVA ist berechtigt, die Bezahlung strittiger oder unzureichend dokumentierter Beträge, die in einer Rechnung aufgeführt sind, zu- rückzuhalten. TEVA kann jede Forderung des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Lieferanten gegen TEVA mit jeder Forderung von 1 % pro Monat, TEVA an den Lieferanten aus dem Vertrag aufrechnen oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenals Forderung einziehen.
9.6 Soferne 5.7 Die Zahlung einer Rechnung durch TEVA stellt keine Abnahme der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung Waren und/oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Dienstleistungen dar und lässt andere Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenund Rechtsmittel von TEVA unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Preislisten, Kundeninformationen und sonstigen Vertragsgrundlagen unter Einschluss der erforderlichen Verpackung, ohne Skonto und sonstige Nachlässe und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Kosten für Fracht und Anfuhr, soweit sie in vorstehender Preisstellung nicht enthalten sind, und für vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet.
2. Änderungen der Listenpreise des Lieferers und des Umsatzsteuersatzes berechtigen beide Vertragspartner zu einer entsprechenden Preisanpas- sung, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefer- und Montagetermin mehr als 4 Monate liegen. Preise und Umsatzsteuer gelten dann in der am Liefer- bzw. Montagetermin gültigen Höhe. Wenn sich dadurch der vereinbarte Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer und die in Ziffer 1 Satz 2 genannten Nebenkosten) um mehr als 5 Prozent erhöht, kann der Besteller vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung Vertrag zurücktreten, sofern eine Einigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkVerhand- lungswege nicht zustande kommt.
9.2 Sollte/n 3. Mangels besonderer Vereinbarung sind Zahlungen kostenfrei und ohne Abzug direkt an den Lieferer oder eine von diesem bezeichnete Zah- lungsstelle zu erbringen. Vermittler des Lieferers (nicht Firmenangehörige) sind zur Entgegennah- me von Zahlungen nicht berechtigt, Skonto-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassender Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
9.3 4. Unbare Zahlungen des Kunden gelten erst als rechtzeitiggeleistet, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindLieferer unwider- ruflich über den Betrag verfügen kann.
5. Soferne nicht anders Sind Teilzahlungen vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen wird die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug die Fälligkeit etwa hereingenommener und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden gutgeschriebe- ner Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Besteller mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der rückständige Betrag mindestens 1/10 des Kaufpreises ausmacht. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Ist der Aufschiebenden Bedingung Besteller Kaufmann, für den der fristgerechten Vertrag zum Betrieb seines Han- delsgewerbes gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, tritt diese Wirkung ein, wenn er mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er eine Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandsloseinstellt oder wenn das Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt ist.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß 6. Bei Zahlungsverzug kann der Lieferer Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat3 Prozent p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bun- desbank zuzüglich Umsatzsteuer verlangen, sofern nicht der Besteller eine geringere oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenLieferer eine höhere Zinsbelastung nachweist.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder 7. Gegen die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenLieferers kann der Besteller nur dann auf- rechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder durch einen rechtskräftigen Titel festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 5.01 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, sowie Mehrwertsteuer.
5.02 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsangabe zugrundegelegten Posi- tionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug - ohne Behinderung - erbringen können. Unsere Angebote basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne Leistungsbeschreibung des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerKäufers, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten ohne Kenntnis der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkörtlichen Verhältnisse.
9.2 Sollte/n 5.03 Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, verpflichten sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhendie Vertragspartner bei Änderung von Kosten, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenLöhnen usw. über den Preis neu zu verhandeln.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig5.04 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn diese innerhalb der unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.05 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen 30 Tagen ohne Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3% Skonto, und zwar nur auf den Nettobetrag ohne Verpackungskosten, Fracht usw. Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich werden stets zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte FristBegleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet wenn sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Käufer mit der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind Bezahlung früherer Lieferungen im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosRückstand befindet.
9.5 Der Kunde schuldet 5.06 Zahlungen im Falle sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der gesonderten Vereinbarung. Gutschrif- ten über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Verzugs (vgl Artikel 9.3Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
5.07 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebe- ner Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt wer- den, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden.
5.08 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, kein Rücktritt vom Vertrag.
5.09 In den Fällen der Absätze 5.07 und 5.08 können wir die Einzugsermächtigung ( Abs. 6.05 ) Zinsen im Ausmaß von 1 widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Abs. 5.08 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zah- lungsanspruchs abwenden.
5.10 Verzugszinsen werden mit 10% pro Monatp.a. über dem Basiszinssatz ( § 247 BGB ) berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abder Käufer eine geringere Belastung.
5.11 Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Eine Aufrech- nung ist nur mit zumindest 15 % unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdlaufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenIm übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandun- gen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden..
5.12 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaft aus dem Nettobetrag abge- löst werden.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 4.1 Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle von Van Beest genannten oder mit Van Beest vereinbarten Preise in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
4.2 Die von Van Leeuwen Beest in Katalogen, Preislisten usw. angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sind nur Richtpreise und bedürfen damit unverbindlich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
4.3 Die Preise der ausdrücklichen Bestätigung Produkte sind die im Sinne Angebot oder der Bestellung genannten Preise, sofern nicht außergewöhnliche Umstände nach Abschluss der Vereinbarung auftreten, die zu einer Preisänderung führen. Preiserhöhungen, die durch eine ohne Verschulden von Van Beest verzögerte Produktionstätigkeit oder einen Anstieg eines oder mehrerer Kostenpreisfaktoren bedingt sind, gehen, auch wenn diese Erhöhungen aufgrund von vorhersehbaren Umständen oder das Inkrafttreten staatlicher Regulierungen entstehen, zu Lasten des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkKunden.
9.2 Sollte/n sich 4.4 In keinem Fall stellt eine Preisänderung einen Grund für die Auflösung einer Vereinbarung dar.
4.5 Alle fälligen Beträge sind innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat die Zahlung ausschließlich in der von Van Beest angegebenen Art und Weise und auf ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenvon Van Beest benanntes Bankkonto zu leisten. Zahlungen werden in Euro getätigt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungsofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Banküberweisungen, Währungsumrechnung, Kreditkosten usw. gehen stets zu Lasten des Kunden.
4.6 Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so ist Van Leeuwen berechtigt sind die Kosten entsprechend anzupassenausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt davon unberührt.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig4.7 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Kunde van Beest insbesondere alle zusätzlichen Rechtskosten, einschließlich derjenigen, die bei der Erstellung und dem Versand von Mahnungen, bei der Durchführung von Verhandlungen über eine eventuelle Einigung und durch Maßnahmen in Vorbereitung eines möglichen gerichtlichen Verfahrens entstehen, sowie alle sonstigen Van Beest in angemessener Weise entstehenden rechtlichen Auslagen.
4.8 Der Anspruch von Van Beest auf Zahlung ist sofort fällig, wenn diese innerhalb der vereinbarten - eine Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbartüberschritten wird, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eingebracht eröffnet wird oder vom Kunden ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinInsolvenzantrag gestellt wird, so befindet sich - Vermögenswerte oder Forderungen des Kunden beschlagnahmt werden, - die Firma des Kunden aufgelöst oder liquidiert wird.
4.9 Alle Zahlungen des Kunden werden zunächst zur Begleichung der Rechtsverfolgungskosten und außergerichtlichen Kosten von Van Beest und danach aller etwaiger geschuldeter Zinsen oder etwaiger Schäden, die Van Beest entstanden sind, verwendet und erst danach der ältesten ausstehenden Rechnung gutgeschrieben, die dem Kunden übersandt wurde, unabhängig davon, ob diese Rechnung auf einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien beruht.
4.10 Der Kunde in Verzug ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen aufzuschieben. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.11 Van Beest ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Van Beest nach Abschluss der Vereinbarung Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und sämtliche durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen gegen von Van Beest durch den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter aus der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monatjeweiligen Vereinbarung oder aus anderen Einzelaufträgen, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetderselbe Rahmenvertrag gilt, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart gefährdet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 Die von Van Leeuwen 3.1 Alle angegebenen Preise basieren auf vom verstehen sich in Euro und ab Betriebsstätte von Witty zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und einschließlich Verpackung. (siehe auch Punkt 4.)
3.2 Für jede Warensendung wird dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 12,50 berechnet. Dies gilt nicht für Produkte, die im Sinne Rahmen eines Liefervertrages versandt werden, für Bestellungen über das Bestellportal mein.witty sowie für den Versand von Ersatzteilen im Rahmen eines Mietvertrages für Anlagen. Wünscht der Kunde eine besondere Form des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben Versandes (einschließlich Import- bzw Exportabgabenz.B. Express), Kosten trägt der Verpackung (Selbstkosten), Transport Kunde die tatsächlich entstandenen und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werknachgewiesenen Versandkosten.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen3.3 Preise sind nach Abnahmemengen gestaffelt. Nimmt der Kunde mit schriftlicher Zustimmung von Xxxxx nur einen Teil der bestellten Menge ab, hat er den für die tatsächlich abgenommene Menge gültigen Preis nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassender Mengenstaffel zu entrichten.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, 3.4 Rechnungen sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosSkonti werden nicht gewährt.
9.5 3.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß gerät durch eine Mahnung nach Fälligkeit der Zahlung in Verzug, spätestens aber nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung von 1 % pro Monat, Witty oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
3.6 Befindet sich der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtetin Zahlungsverzug, deren ist Witty berechtigt, Verzugszinsen in Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/envon 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdnachzuweisen, dass Xxxxx als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenDer Kunde hat einen von Witty nachgewiesenen höheren Verzugsschaden zu tragen.
9.6 Soferne 3.7 Befindet sich der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung mit der Bezahlung von Lieferungen oder sonstige VereinbarungLeistungen in Verzug, gänzlich oder teilweise, verstößtdie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, Xxxxx dazu berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten Vorauszahlung zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuhebennoch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von Xxxxx durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossengefährdet wird, kann Witty eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist Xxxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall um die gleiche Zeit, die zwischen unserer Fristsetzung und Leistung der Sicherheit vergangen ist.
3.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Witty anerkannt sind. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlung. 9.1 6.1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager, bei Streckengeschäften ab Lieferwerk, und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)beinhalten keine Transport- oder Verpackungskosten, Kosten für Transportmittel oder Verpackungen, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Verpackung (Selbstkosten)Ware, Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werkwerden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen ebenfalls nicht eingeschlossen, sie wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
9.2 Sollte/n sich ein 6.2. Für Bestellungen unter einem Rechnungswert von EURO 50,00 netto behalten wir uns vor, einen Zuschlag von mindestens EURO 10,00 netto zu berechnen.
6.3. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise verein- bart sind und bei denen die Lieferzeit auf einen Zeitpunkt be- stimmt ist, der mindestens zwei Monate nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von uns berechnet. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Kunde berech- tigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Auf unser Verlangen wird der Kunde unverzüglich erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Lieferung aufgrund von Teuerungszuschlägen der Hersteller Preiserhöhungen eintreten, sind wir ohne Rücksicht auf Angebot oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhenAuftragsbestätigung berechtigt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten den Preis entsprechend anzupassen.
9.3 6.4. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der wei- teren Kosten) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir endgültig über den Kaufpreis verfügen können.
6.5. Soweit wir Skonto gewähren, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ebenfalls der Zahlungstag maßgebend (Ziffer 6.4. Satz 2 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen). Für den Skontoabzug sind die ausgewiesenen Netto-Rechnungsbeträge nach Abzug von Rabatten, Gutschriften usw. maßgeblich. Voraussetzung für den Abzug von Xxxxxx ist, dass der Kunde alle bis dahin fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fristgemäß erfüllt hat.
6.6. Bei Auslandsgeschäften ist der Kaufpreis abweichend von Ziffer 6.4. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen vor Lieferung zu zahlen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart. Als Zahlungstag gilt ebenfalls der Tag, an dem wir endgültig über den Kaufpreis verfügen können.
6.7. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen. Die Annahme von Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfül- lungswirkung tritt erst ein, wenn uns der jeweilige Betrag un- widerruflich gutgeschrieben ist. Der Kunde trägt die infolge der Bezahlung mit Schecks anfallenden Kosten, insbeson- dere Scheckspesen.
6.8. Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu ver- weigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zah- lungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Wir sind dann - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung für den Zahlungsanspruch und für alle anderen Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung des Vertrags und aller anderen bestehenden Verträge zu verweigern. Wir sind au- ßerdem berechtigt, geleistete Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigmit Forderungen, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden bei denen er sich in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinbefindet, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandsloszu ver- rechnen.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Preise und Zahlung. 9.1 Die 2.1 Alle von Van Leeuwen angegebenen EVVA genannten Preise basieren auf sind nicht kartelliert und unverbindlich.
2.2 EVVA behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.
2.3 Es gilt jener Preis für bestellte Waren oder Leistungen als vereinbart, der sich aus den jeweils gültigen Preislisten von EVVA im Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses ergibt. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Preislisten (etwa auch im Fall, dass für eine Ware keine Preisangabe in der Preisliste enthalten ist) be- dürfen der Schriftform. Bei Dienstleistungen ergeben sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu be- zahlenden Preise aus der Preisliste, der Produktbeschreibung und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Leistungs- beschreibung bzw. gesonderten vertraglichen Regelungen. Allfällige Reisekosten und Reisespesen werden, sofern nicht abweichend vertraglich vereinbart, zu den jeweiligen von EVVA festgelegten Reisesätzen in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben Preise verstehen sich in Euro. Soweit keine USt ausgewiesen ist oder diesbezüglich kei- ne Angaben gemacht werden, gilt der Betrag als Nettopreis zuzüglich UmsatzsteuerUSt in jeweiliger gesetzlicher Höhe. EVVA behält sich bei Unternehmern als Kunden das Recht vor, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit oder einem Leistungs- zeitpunkt von mehr als zwei Monaten ab Bestellung Preise nach eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen wie etwa aufgrund von Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen, Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Materialpreissteigerungen an den Weltmärkten an- zupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises über einer bloßen Inflationsanpassung, hat der Kunde hinsichtlich jener Waren oder Leistungen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, ein Rücktrittsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preiserhöhung.
2.4 Die Kosten der Verpackung (Selbstkosten)für Verpackung, Transport und / Versand sind vom Kunden zu tra- gen. Allfällige aus Anlass des Transports oder Transportversicherung Versandes entstehende Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und basieren auf Lieferung ab WerkAbgaben gehen zu Lasten des Kunden.
9.2 Sollte/n sich 2.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, ist das Entgelt so- fort ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. EVVA ist berechtigt, Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Nach freiem Er- messen von EVVA können Zwischenabrechnungen erfolgen. Für die Bezahlung gilt das Datum und die Höhe der Gutbuchung auf dem Konto von EVVA. Bei Zahlungsverzug des Kunden, als Unternehmer, gelten unbeschadet sonstiger Rechte von EVVA Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart, und ist der Kunde verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehenden notwendigen und zweckmäßigen Kosten und Auslagen, das sind jene außergerichtlichen Be- treibungs- und Einbringungsmaßnahmen und jene Kosten, die notwendig zur Rechtsverfolgung sind und im angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen, zu bezahlen. EVVA ist bei Zahlungsverzug (auch hinsichtlich allfälliger An- oder Vorauszahlungen, sonstiger nicht mit dem konkreten Geschäft zusam- menhängender Zahlungen oder der Begleichung von Teilrechnungen etc.) des Kunden – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Xxxxxxxxxxxx einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt ein verschuldens- und schadensunabhängiger, nicht minderbarer Aufwan- dersatz von 20% des Preises bzw. Entgelts als vereinbart. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzforderungen oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhensonstiger Ansprüche durch EVVA bleibt unberührt. EVVA ist berechtigt, an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten und nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenMaßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen.
9.3 Zahlungen 2.6 Zusätze auf Zahlungsbelegen des Kunden gelten als rechtzeitignicht gesetzt und wer- den aufgrund elektronischer Verarbeitung nicht berücksichtigt; die Widmung der Zahlung durch EVVA (auf Kosten, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur ZahlungZinsen etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf 2.7 Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinAbweisung eines entsprechenden Antrags mangels kostendeckenden Vermö- gens, so befindet sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Verschlechterung der Kunde in Verzug und Vermögens- lage eines Kunden, sind sämtliche Forderungen von EVVA gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt Es entfallen allfällige Nachlässe und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder gelten die höheren Zinsen nach § 456 UGB abEVVA-Listenpreise ohne Abzug. Darüber EVVA ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines diesfalls darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung hinaus berechtigt Vorauszahlung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte Sicherstellung zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenverlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 8.1 Fries IT-Systems ist berechtigt, die Entgelte ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr, um bis zu 10% zu erhöhen. Ist der Kunde Verbraucher, bedarf die Preiserhöhung der Zustimmung des Kunden. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Fries IT-Systems verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
8.2 Fries IT-Systems stellt seine Leistungen gemäß dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung gewählten Abrechnungszeitraum im Sinne des Artikels 4.2Voraus in Rechnung. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, Rechnungen sind sofort nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindRechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soferne Sofern nicht anders vereinbart, sind ermächtigt der Kunde Fries IT-Systems, die von ihm zu leistenden Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlungzu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) 8.3 Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, ist Fries IT-Systems berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
8.4 Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, ist Fries IT-Systems berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
8.5 Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine unbedingte Fristhöherwertige Leistung, deren Versäumnis den Kunden wird diese ab sofort berechnet und die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
8.6 Sollte sich während der Vertragslaufzeit der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, ist Fries IT- Systems berechtigt, die Entgelte ab dem Zeitpunkt und entsprechend der gesetzlichen Änderung anzupassen.
8.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnung per signierter E-Mail zugestellt wird. Wünscht der Kunde eine Rechnung per Post, ist dies bei der Bestellung anzugeben und wird gemäß aktueller Preisliste zusätzlich in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen Rechnung gestellt.
8.8 Fries IT-Systems ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach eigenem Ermessen Zahlung der für die finanzielle Situation Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
8.9 Im Verzugsfall berechnet Fries IT-Systems Zinsen in Höhe von jährlich fünf Prozent über dem Basiszinssatz und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen und gebuchten Dienste des Kunden, auch des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinWiederverkäufers, so befindet sich sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine Rücklastschriftgebühr in Verzug und sämtliche Höhe von 15 Euro berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
8.10 Gegen Forderungen von Fries IT-Systems kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.11 Die Abtretung von Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fälligFries IT-Systems an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Allfällig gewährte Abzüge sind unter Sofern es sich nicht um generell unbetretbare Ansprüche gemäß Punkt 8.5 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Aufschiebenden Bedingung Kunde wesentliche Belange nachweist, die unseren von Fries IT-Systems an der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosAufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
9.5 8.12 Fries IT-Systems ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Fries IT- Systems berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenhiervon zu unterrichten.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 4.1. Ändern sich nach Vertragsabschluss und vor Lieferung die Einkaufspreise für Materialien, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Löhne, Transportkosten oder andere betriebsbedingte Kosten für den Lieferer, sind sich die Parteien darüber einig, dass bei Überschreitung der nachfolgend beschriebenen Zumutbarkeitsschwelle ein neuer Preis aufgrund der tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn zu vereinbaren ist. Die Zumutbarkeitsschwelle gilt als erreicht, wenn es in einem Zeitraum beginnend nach Ablauf von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen vier Monaten nach Vertragsabschluss zu Materialpreissteigerungen kommt, die den in der ausdrücklichen Bestätigung jeweiligen Position für das Material einkalkulierten Preis um 10% übersteigen, was der Lieferer zu belegen hat. Die Preissteigerungen im Sinne Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsabschluss und Preissteigerungen unter 10% bleiben außer Betracht und gelten als vom Preis abgegolten. Für den umgekehrten Fall, dass Materialpreissenkungen eintreten, kann der Besteller dies in entsprechender Anwendung der vorgenannten Regelung geltend machen und es ist ein neuer Preis anhand der erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, von Wagnis und Gewinn zu vereinbaren. Den Parteien bleibt es unbenommen, im Falle von Materialpreiserhöhungen und -senkungen eine von den vorgenannten Grundsätzen abweichende einvernehmliche Vereinbarung über eine Anpassung des Artikels Pauschalpreises zu treffen.
4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf Lieferung ab Werkdas/die im Kopfbogen des Lieferers genannte/n Konto/en zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen4.3. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird dann an den Käufer weiterberechnet, wenn die Ware nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassendem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
9.3 4.4. Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigsind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, wenn diese innerhalb Rabatt) spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an den Lieferer zu leisten. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so 10-Tagesfrist befindet sich der Kunde Besteller in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosVerzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle 4.5. Sofern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung geliefert wird, haben die Fahrer des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Lieferers Inkassovollmacht. Gerät der Besteller in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 1 5% pro Monatüber dem jeweiligen, oder zum Verzugszeitpunkt geltenden, Basiszinssatz p. a. berechnet. Unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxx/xxxxxx_xxxxxxxxxx.xxx können die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdaktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
4.6. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Lieferer einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenin zumindest wesentlich niedrigere Höhe angefallen ist.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag
Preise und Zahlung. 9.1 4.1 Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Unsere Preislisten, Preisnotierungen und Kostenanschläge sind unverbindlich.
4.3 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gelten für den konkreten, nach Menge und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben Lieferzeit bestimmten Auftrag.
4.4 Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkMehrwertsteuer.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen8.9 zurückzunehmen. Der Besteller ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferungdie gelieferten Teile pfleglich zu behandeln und während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf eigene Kosten gegen jede Form des Untergangs zum Neuwert zu versichern. Kosten für Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auch während des Eigentumsvorbehaltes von dem Besteller zu tragen, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitigauch, wenn diese innerhalb von BEKO durchgeführt werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto Besteller BEKO unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BEKO zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt BEKO jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von Van Leeuwen Valuta gebucht sindBEKO ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Soferne Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Auslieferung berechtigt. Die Befugnis von BEKO, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. XXXX verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht anders vereinbarteinzuziehen, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Fristsolange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, deren Versäumnis den Kunden nicht in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht nicht gestellt ist oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seinZahlungseinstellung nicht vorliegt. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht der BEKO gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so befindet sich erwirbt BEKO das Miteigentum an der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind neuen oder verbundenen Sache im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu der oder den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für BEKO. Der Besteller tritt XXXX hiermit auch die Forderung gegen Dritte zur Sicherung BEKO’s Forderung ab, die durch Verbindung der gelieferten Gegenstände mit einem Grundstück erwachsen. XXXX verpflichtet sich, die XXXX zustehenden Forderungen auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert BEKO’s Forderungen um mehr als 20 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdübersteigt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenAuswahl der Sicherheiten steht BEKO zu.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 9.1 2.1 Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer in der je- weiligen gesetzlichen Höhe. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen Kosten des Transports trägt der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkBesteller.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber 2.2 Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteu- er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behalten wir uns die Kosten entsprechend anzupassenBerechnung der jeweils gel- tenden Umsatzsteuer vor.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig2.3 Bei Leistungen außerhalb der Europäischen Union sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen, wenn diese uns der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne eines Monats nach jeweiligem Versand einen Ausfuhrnachweis zuschickt.
2.4 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde Zahlungen wie folgt ohne jeden Abzug auf unser Konto zu leisten: Bei reinen Materiallieferungen: 100 % des Auftragswertes bei Übergabe
2.5 Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen werden zu den bei Vertragsschluss geltenden Verrechnungs- sätzen, welche bei uns angefordert werden können, abgerechnet. Für Arbeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten wer- den die angegebenen Zuschläge erhoben. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. Die aktuellen Verrechnungs- sätze sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur ZahlungBestandteil dieses Vertrages.
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis 2.6 Im Falle der Nichtbeauftragung einer Reparatur durch den Kunden nach Erhalt unseres Angebots rechnen wir die je- weils geltende Pauschale für die in Verzug setztunserem Hause durchgeführte Fehleranalyse ab.
2.7 Ändern sich nach Abschluss eines Vertrages bis zu dessen Erfüllung die Anschaffungs- bzw. Sollte Van Leeuwen Leistungskosten aufgrund von Währungsschwankungen und/oder Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Abgaben jeder Art, die den vereinbar- ten Preis beeinflussen, so sind wir berechtigt, den vom Kunden zu zahlenden Preis entsprechend zu berichtigen. Eine Preiserhöhung bleibt in diesem Fall auf den von uns am Markt durchgesetzten Preis und auf den/die hier genannten, geänderten Kostenfaktor/en beschränkt.
2.8 Der Kunde kann nur mit dem Grunde und der Höhe nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprü- chen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt.
2.9 Zahlungen des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich werden mit Zugang der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung jeweiligen Rechnung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 9.1 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Fracht und Verpackung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücksendung von Kisten und wiederverwendbarer Verpackung erfolgt Gutschrift zu 2/3 des berechneten Wertes. Miete für Bundesbahn-Leihbehälter geht zu Lasten des Bestellers.
2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung; diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Bei Dauerschuldverhältnissen behalten wir uns Preisanpassungen vor. Berechnungsbasis für die Preise sind die jeweils mit dem Besteller ausgehandelten Preis- und Rabattstrukturen. Erfolgen ab drei Monate nach dem Datum der Auftragsbestäti- gung Lohn- oder Materialpreiserhöhungen, so haben wir das Recht, die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhungen an den Besteller weiterzugeben soweit sie nicht durch eine Senkung anderer Kostenfaktoren der Preisstruktur kompensiert werden. Analog werden wir nicht kompensierte Lohn- bzw. Materialpreissenkungen an den Besteller weiterreichen. Der Besteller anerkennt ferner, daß wir zu Preiserhöhungen berechtigt sind, wenn die Auftragsausführung die Notwendigkeit weiterer erheblicher Arbeitsgänge und Werkzeuge aufzeigt, die – insbesondere bei Erstlieferung – nach anerkanntem Stand der Technik nicht im Voraus erkennbar und deshalb für den Besteller ersichtlich in den Vorkalkulationen, die den Preisvereinbarungen und Vertrags- verhandlungen zugrunde gelegen hatten, nicht vorgesehen waren. Die Preisanhebungen gemäß Satz 2 und Satz 3 erfolgen nach Maßgabe der §§ 315, 316 BGB. Der Besteller hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht für die noch nicht erbrachten Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
4. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist die Zahlung netto Kasse (= ohne jeden Abzug) an uns zu erbringen. Abweichende Zahlungsbedingungen sind mit uns schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für längere Zahlungsziele, Wechselzahlungen oder Scheck-Wechsel-Verfahren. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Für rechtzeitige Vorlage und Protest wird keine Haftung übernommen. Nachnahmespesen gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Skonto wird grundsätzlich nur schriftlich gewährt; Xxxxxx Skonto eingeräumt wurde, bezieht er sich jeweils auf den Warenpreis ausschließlich der Nebenkosten.
6. Sind mehrere Forderungen offen, sind wir berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen.
7. Xxxxxx sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, werden unsere Rechnungen sofort nach Zugang fällig. Der Besteller kommt 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. § 286 Absatz 3 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
8. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des Artikels 4.2von § 247 BGB zu fordern. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich UmsatzsteuerWir sind berechtigt, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben)einen höheren Zinsschaden geltend zu machen, Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werk.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sind. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdwir nachzuweisen haben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sowie bei notwendig werdender Einziehung oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenbei Zahlungseinstellung entfallen die für die jeweilige Zahlung gewährten Rabatte und/oder Preisnachlässe.
9.6 Soferne 9. Sämtliche Zahlungen sind in Euro an uns, nicht aber an unsere Vermittlungs- oder Abschlussvertreter zu leisten.
10. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Aufrechnungsrechts ist der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige VereinbarungBesteller nur befugt, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne wenn der Gegenanspruch auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossendemselben Vertragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlung. 9.1 6.1 Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab Werksind Festpreise.
9.2 Sollte/n sich ein oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen6.2 Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt MDnextGen die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferung, so ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten entsprechend anzupassenbilligem Ermessen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig6.3 MDnextGen ist berechtigt, wenn diese innerhalb die Entgelte zum Beginn der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von Van Leeuwen Valuta gebucht sindmindestens einem Monat zu ändern. Soferne Widerspricht der Kunde der Änderung nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte binnen einer von MDnextGen gesetzten angemessenen Frist, deren Versäumnis gilt die Änderung als genehmigt. MDnextGen weist den Kunden in Verzug setztder Änderungsmitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
6.4 Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei MDnextGen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden seindem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.
6.5 Im Verzugsfall berechnet MDnextGen Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, so befindet sich es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt MDnextGen vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbesondere ist MDnextGen nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens zwei Wochen in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind befindet.
6.6 MDnextGen ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandsloseiner Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für die betroffenen vertragsgegenständlichen Waren oder Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist MDnextGen zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
9.5 6.7 Nutzungsunabhängige Entgelte werden monatlich rückwirkend fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Der Kunde schuldet im Falle Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch SEPA-Überweisung erfolgen. Die Rechnung wird dem Kunden ausschließlich in digitaler Form per eMail oder in seinem persönlichen Kundencenter zur Verfügung gestellt und kann dort von ihm abgerufen werden.
6.8 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Verzugs Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monatz.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), oder so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
6.9 MDnextGen ist berechtigt, die höheren Zinsen Aktivierung einer Domain erst nach § 456 UGB ab. Darüber ist Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
6.10 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe nur mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens unwidersprochenen oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 9.1 1. Die von Van Leeuwen angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und bedürfen beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der ausdrücklichen Bestätigung im Sinne des Artikels 4.2Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkRechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
9.2 Sollte/n sich 2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind und bei denen die Leistungszeit auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, der mindestens zwei Monate nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen von SensyMIC berechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestellformular oder mehrere Kostenfaktor/en erhöheneine Auftragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Besteller berechtigt, nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor Lieferunginsoweit vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen von SensyMIC wird der Besteller unverzüglich erklären, so ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Leistungserbringung produktionsbedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Van Leeuwen berechtigt die Kosten SensyMIC ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig3. Mangels besonderer Vereinbarung sind die Preise innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, wenn diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf an dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht sindSensyMIC über den Lieferpreis verfügen kann. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslos.
9.5 Der Kunde schuldet iIm Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von SensyMIC bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 3 vor Lieferung, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB abes sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Dies gilt auch für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wirdZahlung mittels Kreditkarte oder Purchase Card. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag SensyMIC unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln, Schecks, Kreditkarte oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommenPurchase Cards anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheck- und Diskontspesen.
9.6 Soferne 6. Im Falle der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, unberechtigten Stornierung einer Bestellung ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, SensyMIC berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Netto-Bestellwerts zu verlangen. Der Besteller ist zum Nachweis berechtigt, dass SensyMIC kein oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuhebennur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. In einem derartigen Fall sind sämtliche Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossenvon SensyMIC bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 9.1 3.1 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab dem von Van Leeuwen Allit angegebenen Preise basieren auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Werk, netto, ausschließlich Fracht, Porto, Versiche- rung und bedürfen einschließlich branchenüblicher Verpackung. Einwegtrans- portpaletten oder -boxen gelten als Verpackung. Die genannten Prei- se verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; diese wird in der ausdrücklichen Bestätigung jeweils ge- setzlichen Höhe hinzugerechnet.
3.2 Über Paletten und Gitterboxen, die im Sinne Tauschverfahren eingesetzt werden, führt Allit Verrechnungskonten. Ein evtl. offener Saldo wird dem Besteller oder Spediteur bei Bedarf mitgeteilt. Erfolgt nach an- gemessener Fristsetzung kein Ausgleich des Artikels 4.2Saldos, ist Allit berechtigt, den entsprechenden Gegenwert in Rechnung zu stellen. Alle Preisangaben verstehen Ebenso ver- pflichtet sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstigen Abgaben (einschließlich Import- bzw Exportabgaben), Kosten der Verpackung (Selbstkosten), Transport und / oder Transportversicherung und basieren auf Lieferung ab WerkXxxxx zum Ausgleich gegenüber seinem Partner.
9.2 Sollte/n sich ein 3.3 Allit und der Besteller können darüber hinaus Preisklauseln gem. den Vorgaben des Preisklauselgesetzes vereinbaren.
3.4 Die Rechungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen oder mehrere Kostenfaktor/en erhöhen, gemäß Ange- bot ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsvereinbarungen und der Abzug von Skonto bedürfen beson- derer schriftlicher Vereinbarung. Reparaturen und Ersatzteile sind grundsätzlich gegen Nachnahme und ohne jeden Abzug zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsver- zugs.
3.5 Kommt es nach Vertragsabschluss (Artikel 4.1) aber vor LieferungVertragsschluss zu einer wesentlichen Verschlechte- rung der Vermögenslage oder der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder wird Allit eine früher eingetretene Verschlechterung bekannt und kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Allit nicht nach, so ist Van Leeuwen berechtigt Allit berechtigt, Zahlungen vor Eintritt des ver- einbarten Zahlungstermins zu verlangen, noch nicht gezahlte Ware nur gegen angemessene Sicherheitsleistung oder ersatzweise Voraus- zahlung zu liefern und bei hereingenommenen Wechseln die Kosten entsprechend anzupassenZahlung vor Beendigung der Laufzeit zu verlangen. Werden innerhalb einer von Allit gesetzten angemessenen Nachfrist weder Vorauszahlungen noch Sicherheitsleistungen erbracht, so ist Xxxxx zum Rücktritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Allit AG Kunststofftechnik
3.6 Die Zahlung mit Wechseln und Schecks bedarf besonderer Ver- einbarung. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für Allit kosten- und spesenfrei angenommen.
9.3 Zahlungen des Kunden gelten als rechtzeitig3.7 Schaltet der Besteller eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, wenn diese innerhalb tritt der vereinbarten Zahlungsfrist schuldbefreiende Rechnungsausgleich erst mit Zahlungs- gutschrift auf dem Konto von Van Leeuwen Valuta gebucht Allit ein.
3.8 Sofern Sie nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen, stehen Aufrechnungsrechte dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, un- bestritten oder von Allit anerkannt sind. Soferne nicht anders vereinbartAußerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, sind Zahlungen an Van Leeuwen unverzüglich zur Zahlung
9.4 Die jeweilige Zahlungsfrist (Artikel 9.3) ist eine unbedingte Frist, deren Versäumnis den Kunden in Verzug setzt. Sollte Van Leeuwen nach eigenem Ermessen die finanzielle Situation des Kunden als unzureichend qualifizieren oder ein Antrag sein Gegenanspruch auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden eingebracht oder ein derartiges Verfahren eröffnet worden sein, so befindet sich der Kunde in Verzug und sämtliche Forderungen gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Allfällig gewährte Abzüge sind unter der Aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung (9.3) gewährt und sind im Falle eines Zahlungsverzugs daher gegenstandslosdem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.5 Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs (vgl Artikel 9.3) Zinsen im Ausmaß von 1 % pro Monat, oder die höheren Zinsen nach § 456 UGB ab. Darüber ist der Kunde zum Ersatz der Kosten für die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Betreibung verpflichtet, deren Höhe mit zumindest 15 % der offenen Forderungen/en, zumindest aber EUR 250,00 vereinbart wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder darüber hinausgehender Kosten ist Van Leeuwen unbenommen.
9.6 Soferne der Kunde gegen eine vertragliche Verpflichtung oder sonstige Vereinbarung, gänzlich oder teilweise, verstößt, ist Van Leeuwen, ohne auf darüber hinausgehende Rechte zu verzichten, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung entweder die eigene Leistung zurückzubehalten oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise aufzuheben. In einem derartigen Fall sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Van Leeuwen ausgeschlossen.
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