Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen. 2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. 3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. 4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet. 5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten. 6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein. 7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 17.1 Die Preise verstehen sich stets zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Umsatzsteuer.
7.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Reparaturrechnungen.
7.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der mit der Einlösung verbundenen Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist der Verkäufer im Voraus Verzugsfall berechtigt, für Entgeltforderungen Zinsen in RechnungHöhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR zu verlangen. Rechnungen sind Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
7.5 Der Verkäufer kann sämtliche Forderungen auch unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdefällig stellen, ermächtigt der Kunde unswenn die Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Forderungen des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von ihm einer Zug-um-Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenmachen.
27.6 Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (Ziff. Werden 8.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug-um-Zug-Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese Rechtsfolge durch Sicherheitsleistung in Höhe der ausstehenden Zahlungen abwenden.
7.7 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalten von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund, auf den die Nichtzahlung gestützt wird, bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenangemessenen Umfang zurückbehalten werden.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über 7.8 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenKäufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für den Fall, dass eine Preisvereinbarung bei Vertragsschluss fehlt, gelten die jeweils am Liefertag gültigen Preise gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in RechnungPreisliste. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt Bei Streckengeschäften gelten entsprechend die Preise der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenzuletzt veröffentlichten Werkpreis- listen.
2. Werden in einem Monat das Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben und andere Fremdkosten, die im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen vereinbarten Preis enthalten sind, oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenentstehen sie neu, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das ist der Auftragnehmer im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung entsprechenden Umfang zu stelleneiner Preiserhöhung berechtigt.
3. Dem Kunden wird für Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des Eingangs des Gegenwertes angenommen, ohne dass dadurch die Einrichtung Fälligkeit der Dienste der verschlüsselte Rechnungen des Auftragnehmers berührt wird. Die Hereingabe von Wechseln bedarf schriftlicher Vereinbarung. Kosten und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden Spesen sind vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellentragen und sofort fällig.
4. Wählt Bei Nichteinhaltung der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche LeistungZahlungsbedingungen oder bei Umständen, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“)nach Vertragsabschluss dem Auftragnehmer bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetLaufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5. Ist Zahlungen tilgen stets die älteste Schuld. Hat der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstandaußer der Hauptleistung Kosten und Zinsen zu entrichten, sind wir berechtigtso findet eine Tilgung zunächst der Kosten, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten danach der Zinsen und Zahlungen zu leistenzuletzt der Hauptforderung statt.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachEin Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einals seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Einkaufsvereinbarung, Einkaufsvereinbarung, Großkundenverträge
Preise und Zahlung. (1) Soweit nicht anders ausgewiesen, gelten alle Preise pro Zimmer/Nacht bzw. pro Person/Nacht. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets verweisen hierzu jeweils auf die Beschreibung im Voraus in RechnungAngebot. Rechnungen Die im Buchungsangebot angegebenen Preise sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligEndpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unsKurbeiträge/ Kurtaxen/ Beherbergungssteuern sowie Kosten für Xxxx-/ Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht werden oder in Anspruch genommen werden, sind separat zu vergüten. Welche Steuern und sonstigen Abgaben bei Unterkünften im Ausland anfallen, richtet sich nach den jeweiligen lokalen Bestimmungen.
(2) Die im Rahmen der Buchung ausgewiesenen Kosten für die Übernachtungsmöglichkeit und etwaiger Nebenleistungen hat der Romantik Xxxx direkt mit unserem Romantik Hotel oder dem Drittanbieter der Nebenleistungen zu begleichen, soweit nichts anderes zwischen uns und dem Romantik Xxxx vereinbart wird.
(3) Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Romantik Xxxx und unserem Romantik Hotel getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an unser Romantik Hotel zu bezahlen.
(4) Unser Romantik Hotel ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen zu verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
(5) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder durch unser Romantik Hotel via Aushang angeboten wird.
(6) Erfolgt durch den Romantik Xxxx eine vereinbarte Anzahlung trotz unserer Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so sind wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Romantik Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Romantik Xxxx zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 2.2.5 dieser Bedingungen zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenfordern.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 16.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung EXW (Ex Works) nach Incoterms 2000 jedoch ausschließlich Verpackung und Beize. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Voraus Preis enthalten und wird in Rechnungder Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
6.2. Rechnungen sind Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von Beiselen berechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestell- formular oder eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. So- fern bis zum Tage der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Beiselen ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
6.3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lieferpreis innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Beiselen über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zah- lungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6.4. Werden nach Annahme der Bestellung Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründen, ist Beiselen berechtigt, vor der Liefe- rung Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen und nach Ab- lauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Lieferung be- reits erfolgt, werden die Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungs- bedingungen und unter Rückgabe der Akzepte sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
26.5. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Die Annahme von Wechseln oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenDiskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
36.6. Dem Kunden wird für die Einrichtung Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinausBesteller nur geltend machen, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenwenn sein Gegenanspruch auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 15.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Der vertraglich vereinbarte Servicepreis ist von Kiesel auf der Grundlage der im Voraus Servicevertrag gemachten Angaben zu Einsatzort, Einsatzzeit und Einsatzbedingungen der Maschine kalkuliert.
5.2. Kiesel ist berechtigt, den Servicepreis nach § 315 BGB anzupassen, wenn sich der Einsatzort oder die Einsatzbedingungen der Maschine ändern, wenn sich hierdurch die Fahrtzeit verlängert oder die Maschine einer stärkeren Inanspruchnahme und schnelleren Abnutzung unterliegt.
5.3. Der Servicepreis umfasst die in RechnungNr. Rechnungen 11d) festgelegte Servicepauschale zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer. Mit der Pauschale sind die beauftragten Serviceleistungen einschließlich der Fahrtkosten und – soweit gesondert mit der Anlage Komponenten vereinbart – auch der Austausch von dort näher beschriebenen Ersatzteilen vereinbart. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.
5.4. Die Servicepauschale ist entsprechend der getroffenen Vereinbarungen jeweils sofort nach Rechnungsstellung zum im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeDabei gelten folgende Fälligkeiten: Wählt der Auftraggeber die Zahlung eine Gesamtsumme (siehe Nr. 10 „Gesamtsumme“), ermächtigt ist der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4gesamte Betrag sofort nach Rechnungsstellung fällig. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums Auftraggeber eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnetmonatliche Ratenzahlung (siehe Nr. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung (10 „upgrademonatlich“), ist der jeweilige Betrag nach Rechnungsstellung jeweils am Ersten jeden Monats fällig. Wählt der Auftraggeber eine quartalsweise Ratenzahlung (siehe Nr. 10 „quartalsweise„), ist der Betrag nach Rechnungsstellung fällig jeweils am Ersten eines neuen Quartals ab Vertragsbeginn.
5.5. Endet der Servicevertrag durch Erreichen der dort unter Nr. 2 b) angegebenen Betriebsstunden vor Ablauf des dort unter Nr. 2 a) angegebenen Zeitraumes, errechnet sich der damit fällig werdende Betrag nach folgender Formel: Restliche Mo- nate x Servicepauschale pro Monat. Ist die Laufzeit vor Erreichen der vereinbarten Betriebsstunden erreicht, so werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetnoch ausstehenden Arbeiten bis maximal 12 Monate nach Vertragsende ohne weitere Vergütung von Kiesel erbracht.
55.6. Ist Verlangt der Kunde mit mehr als einer Rate in RückstandAuftraggeber die Serviceleistung außerhalb der normalen Arbeitszeit und ist Kiesel damit einverstanden, sind wir berechtigtträgt der Auftraggeber die damit verbundenen Mehrkosten, ihm den Zugriff auf sofern die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenabweichende Arbeitszeit nicht Inhalt der beauf- tragten Leistungen lt. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenNr. 9 des Servicevertrages.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Servicevertrag, Servicevertrag
Preise und Zahlung. 14.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Die in diesem Auftrag angegebenen Preise sind Festpreise und unterliegen keinerlei Änderungen, außer aus den in Klausel 2 (Änderungen) dargelegten Gründen; die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer und/oder andere Quellensteuern, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Auftrags oder in Zukunft gültig sind. DER KÄUFER IST VERPFLICHTET, DEM VERKÄUFER ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGES FÄLLIGEN BETRÄGE INNERHALB DER IM VERTRAG ODER IN DEN DAMIT VERBUNDENEN VEREINBARUN GEN GENANNTEN FRIST ZU ZAHLEN, NACHDEM DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT WORDEN SIND: (i) alle Waren (einschließlich der Dokumentation) wurden erhalten und/oder die Dienstleistungen erbracht und die Arbeiten abgeschlossen; und (ii) eine korrekte Rechnung nebst den Begleitunterlagen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, ist eingegangen. Alle Dokumente müssen deutlich mit der Bestellnummer des Käufers, der Artikelreferenznummer, der Menge, der Lieferzeit und allen anderen Informationen gekennzeichnet sein, die der Käufer vernünftigerweise verlangt hat. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Ausführungen durch den Verkäufer kann zu Zahlungsverzögerungen führen, ohne dass der Käufer dafür haftet. Die Zahlung eines Betrags durch den Käufer bedeutet keinesfalls die Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten und berührt nicht die Rechte oder Rechtsmittel des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, Beträge oder Summen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, gegen alle vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Käufer an den Verkäufer fälligen Beträge aufzurechnen, und zwar unter Einhaltung der geltenden verbindlichen Rechtsvorschriften.
4.2. Der Käufer und der Kunde des Käufers haben bis zu sechs (6) Jahre nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Voraus in RechnungRahmen des Vertrags (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt) jederzeit das Recht, Audits von allen Aufzeichnungen und zugehörigen Dokumenten, Verfahren und Kontrollen des Vertrags durchzuführen, soweit sie sich auf nicht feststehende oder nicht pauschale Vertragsbestandteile beziehen. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt Der Käufer und der Kunde unsdes Käufers haben kein Recht auf Audits derjenigen Kosten des Verkäufers, die durch feste Sätze abgedeckt oder als Prozentsatz anderer Kosten ausgedrückt sind. Der Verkäufer führt seine Bücher und Aufzeichnungen, soweit sie sich auf die nicht feststehenden oder nicht pauschalen Vertragsbestandteile beziehen, nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -praktiken und bewahrt diese Bücher und Aufzeichnungen sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen für einen Zeitraum von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das sechs (6) Jahren nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenRahmen des Vertrags auf (je nachdem, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt). Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte Der Käufer und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistungdes Käufers haben das Recht, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum oben genannten Aufzeichnungen und Dokumente zu sperrenvervielfältigen. Der Kunde bleibt Verkäufer hat sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Klausel 4.2 in diesem Fall verpflichtetVerträgen mit Unterauftragnehmern/Anbietern usw. enthalten sind, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.sodass
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Samples: Einkaufsbedingungen, Kaufvertrag
Preise und Zahlung. 14.1 Die Preise gelten für den in den schriftlichen Verträgen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, verstehen sich die Preise in RechnungEURO und ab Werk (EXW). Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeSämtliche Kosten für Lieferung und Versendung trägt der Besteller, ermächtigt der Kunde unsinsbesondere Kosten für Verpackung, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenTransport, Be- und Entladung und Transportversicherung sowie bei Lieferungen ins Ausland Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben.
24.2 Die Preise sind netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenIst eine Lieferung z.B. wegen Auslandsbezug grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sind wir hat der Besteller dem Lieferanten unverzüglich die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Anderenfalls ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit Besteller die jeweilige Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für 4.3 Soll die Einrichtung Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, ist der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir Lieferant berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung die Preise angemessen zu stellenändern, insbesondere seine zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zugrunde zu legen (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
44.4 Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von dreißig Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wählt Maßgebend für das Datum der Kunde Zahlung ist der Eingang beim Lieferanten. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetFalle des Verzugs bleibt unberührt.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir 4.5 Der Lieferant ist berechtigt, ihm nach Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 40% des vereinbarten Preises zu verlangen. Der Abzug eines etwaigen Skontos bedarf der Zustimmung des Lieferanten und steht unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Vereinbarung.
4.6 Bei Lieferungen ins Ausland steht die Auslieferung der Liefergegenstandes, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der Stellung eines unwiderruflichen Akkreditivs durch den Zugriff auf die vereinbarte Besteller zugunsten des Lieferanten, bestätigt durch eine deutsche Bank.
4.7 Der Lieferant ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn der Besteller wegen dieser oder einer anderen Lieferung oder Leistung in unserem Rechenzentrum Zahlungsverzug gerät oder dem Lieferanten nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, mindern geeignet sind und durch welche die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenBezahlung der offenen Forderungen des Lieferanten gefährdet wird.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird in bestimmten Fällen für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge, Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Preise und Zahlung. 17.1 Die Preise verstehen sich stets zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Umsatzsteuer.
7.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Reparaturrechnungen.
7.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der mit der Einlösung verbundenen Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist der Verkäufer im Voraus Verzugsfall berechtigt, für Entgeltforderungen Zinsen in RechnungHöhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pau- schale von 40 EUR zu verlangen. Rechnungen sind Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
7.5 Der Verkäufer kann sämtliche Forderungen auch unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdefällig stellen, ermächtigt der Kunde unswenn die Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Forderungen des Ver- käufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäu- fer berechtigt, weitere Lieferungen von ihm einer Zug-um-Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicher- heiten abhängig zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenmachen.
27.6 Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (Ziff. Werden 8.6) wi- derrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug-um-Zug-Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese Rechtsfolge durch Sicherheitsleistung in Höhe der ausstehenden Zahlungen abwenden.
7.7 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalten von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Käu- fer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund, auf den die Nichtzahlung gestützt wird, bei Vertrags- abschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenangemessenen Umfang zurückbehalten werden.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über 7.8 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenKäufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions of Sale
Preise und Zahlung. 13.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Die Preise gelten ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnungjeweils gültiger Höhe. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligKosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll, Produktzerti- fizierung, Steuern etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Teillieferungen und Eilsendungen.
3.2. Sofern nichts anders vereinbart keine Festpreisabrede getroffen wurde, ermächtigt der Kunde unsbleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskos- ten für Lieferungen, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Der Käufer erhält hiervon Nachricht.
23.3. Werden in einem Monat Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Angebot genannte Konto zu erfolgen.
3.4. Soweit nicht anderes vereinbart, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung abzgl. 2 % Skonto bzw. 30 Tagen ohne Abzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszins p.a. und eine Kostenpauschale von 40,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.5. Bei noch offenen Rechnungen des Käufers werden Zahlungen jeweils mit der ältesten fälligen Forderung verrechnet.
3.6. Befindet sich der Käufer aus früheren Lieferungen in Zahlungsverzug bzw. verschlechtern sich nach Abschluss des Vertrages seine Vermö- gensverhältnisse, so hat die Zahlung Zug um Zug gegen Auslieferung der Ware zu erfolgen. Die Zug um Zug Lieferung kann der Käufer durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kaufpreises abwenden. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit können wir vom Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder zurücktreten bzw. unter Fristsetzung Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese nicht fristgerecht erbracht, treten wir vom Vertrag zurück. Nach Rücktritt können wir Schadensersatz – insbesondere für Beschaffung von Material, das Gesamtspeichervolumen überschrittenanderweitig nicht eingesetzt werden kann – geltend machen.
3.7. Bei Zahlungsverzug können wir alle noch zu liefernden Waren in einer Lieferung zusammenfassen und die Ausgleichung aller fälligen Rech- nungen bzw. eine Vorauszahlung auf noch zu erstellende Rechnungen zur Bedingung machen. Wir sind zudem berechtigt, alle zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges offenen Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – fällig zu stellen und Ratenzahlungsvereinbarungen zu kündigen. Solange nicht alle offenen Forderungen ausgeglichen sind, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts befugt hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellensonstigen Leistungen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Preise und Zahlung. 15.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend und versteht sich „frei Haus“. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis insbesondere die Kosten für Verpackung, Versandvorrichtungen und Trans- port bis zu der von Beiselen angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Voraus Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wurde.
5.2. Beiselen ist berechtigt, die Art der Verpackung, das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung zu bestimmen.
5.3. Beiselen erhält die Rechnung des Lieferanten in Rechnungeinfacher Ausfertigung. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Rechnungen sind sofort ohne Bestellnummer, Bestelldatum oder Lieferantennummer gel- ten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
5.4. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung zur Annahme der Ware und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlung fälligerfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unsBeiselen ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist Beiselen berechtigt, die Zahlung bis zur ord- nungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von ihm Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Ware beginnt die Zah- lungsfrist erst zu leistenden Zahlungen dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Quali- tätsdokumente, Zertifizierungen oder andere Unterlagen zur Verfügung zu Lasten eines stellen hat, setzt die Annahme der Ware auch den Erhalt dieser Unterlagen voraus. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Lieferant unter Berücksichti- gung der aktuellen Zinslage Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweili- gen Basiszinssatz verlangen, sofern Beiselen keinen geringeren Schaden nachweist. Der Lieferant ist nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die er Beiselen nach Eintritt des Zah- lungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenVertrag berechtigt.
25.5. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Gegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenunstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen Gesamtspei- chervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das GesamtspeichervolumenGe- samtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen ak- tuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang Zu- gang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden Kun- den über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg Erfolgt die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetver- pflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung Einhal- tung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, hinaus Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgradeUpgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen 5.1 Unsere Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehentragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir 5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Hat uns der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat erteilt, werden 3% Skonto gewährt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Verzugszinsen in der gemäß § 288 Abs. 2 BGB jeweils gesetzlich zulässigen Höhe , es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden das Datentransvolumen zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder das GesamtspeichervolumenTextdatei, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenper Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
35.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Dem Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden wird für können wir die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu sperrenbegründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in ist nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Forderungen aus diesem Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenunsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, General Terms and Conditions of Sale and Delivery
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen Der Preis für die Waren ergibt sich aus dem gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenAbschnitt II geschlossenen Vertrag.
2. Werden Der vereinbarte Preis ist der Nettopreis, sofern in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenVereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
3. Dem Kunden Die Mehrwertsteuer wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang gemäß den geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenNettopreis hinzugerechnet.
4. Wählt Nach Abschluss des Vertrages stellt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums Verkäufer dem Käufer eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle Pro-forma-Rechnung mit der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetZahlungspflicht aus.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall Käufer ist verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen Pro-forma-Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu leistenbezahlen. Die Nichtzahlung des gesamten Preises innerhalb der angegebenen Frist führt zur Verlängerung des Auftragsabschlussdatums, das 30 Tage nach Eingang des gesamten in der Pro-forma-Rechnung angegebenen Betrags beim Verkäufer liegt, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist .
6. Xxxx Alle Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das in der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit Rechnung, Proforma-Rechnung oder im Vertrag angegebene Bankkonto, sofern die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einParteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
7. Kommt Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlung in der Kunde auf der Rechnung mit mehr ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebenen Währung vorzunehmen.
8. Unabhängig von der auf der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebenen Währung kann der Käufer Zahlungen in polnischen Zloty (PLN) leisten. In diesem Fall werden die in einer Fremdwährung angegebenen Preise zu dem von der PKO BP Bank zum Zeitpunkt der Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung angegebenen Verkaufskurs in polnische Zloty (PLN) umgerechnet.
9. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Zahlung in der gemäß Punkt 8. nur auf das Bankkonto des Käufers, das für Transaktionen in einer bestimmten Währung bestimmt ist. Bei Zahlung in einer anderen Währung als der Währung eines bestimmten Bankkontos ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle mit der Umwandlung der Transaktion verbundenen Kosten zu erstatten. 10.Der Verkäufer stellt eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für den Verkauf und / oder die Lieferung an dem Tag aus, an dem die Waren im Falle einer Rate bzwpersönlichen Abholung durch den Käufer an den Käufer geliefert werden, oder gemäß den Bestimmungen des Steuerrechts auf andere Weise abgeholt werden. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand11.Das Zahlungsdatum ist das Datum, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenan dem das Geld dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Preise und Zahlung. 18.1 f-cube ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhö- hung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmit- teilung widerspricht. f-cube verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Wider- spruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsu- nabhängigen Grundententgelts betroffen ist, bestimmt f-cube die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermes- sen. Im Verzugsfall berechnet f-cube Zinsen in Höhe von 5% über dem vom von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Ba- sis-Zinssatz p.a. und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets mit sofortiger Wirkung zu sperren. Der gesetzliche Ver- zugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
8.2 Die nutzungsunabhängigen Entgelte sind jährlich im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde unsim Voraus zu zahlen. Der Ab- rechnungszeitraum umfasst, wenn nicht anders vereinbart, zwölf Monate. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenü des Kun- den eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden. Wünscht der Kunde eine zusätzliche Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist f-cube berechtigt, hierfür pro Rechnung eine Aufwands- und Portopauschale von 1,00 € zu berechnen. Bei Rücklastschriften berechnet f-cube eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Lastschrift zzgl. der für f-cube angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein hö- herer Betrag genannt, berechnet f-cube diesen Betrag.
8.3 Der Kunde ermächtigt f-cube, die von ihm zu leistenden Zahlungen Zahlun- gen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuzieheneinzu- ziehen.
28.4 f-cube ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zah- lung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
8.5 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwiderspro- chenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.6 Die Preisangaben von f-cube sind freibleibend und unverbindlich. Werden in einem Monat das Alle Preise verstehen sich zuzüglich Meherwertsteuer zum derzeit gültigen Satz.
8.7 Die Preisliste von f-cube ist online im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenInternet unter xxx.x-xxxx.xx/xxxxxx einzusehen.
8.8 Die Behebung von Störungen, sind wir die durch unsachgemäße Handha- bung, vorschriftswidrige Installation, Eingriffe von nicht berechtig- ten Personen und durch andere äußere Einwirkung wie Feuer, Blitzschlag, Wasser, Schmutz, Diebstahl und dergleichen verur- sacht werden, ist im Pauschalpreis nicht enthalten und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
8.9 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. f-cube ist berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen angemessene Vorauszahlungen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.Abschlagszah-
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte 8.10 f-cube stellt keinen eigenen Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenInternet zur Verfügung. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, ist daher für seinen Zugang selbst verantwortlich und auch für die fälligen Raten und Zahlungen zu leistendadurch entstehenden Kosten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten 8.11 Bei Verrechnung nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einStundensätzen werden begonnene 1/4 Stunden voll berechnet.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. (1) Die Preise verstehen sich stets zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
(2) Wenn nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Re- paraturrechnungen.
(3) Das Unternehmen behält sich die Annahme von Schecks als Zah- lung an Erfüllung Statt ausdrücklich vor. Ohne seine Zustimmung tritt keine Erfüllung ein, erfolgt die Hingabe des Schecks vielmehr erfül- lungshalber. Soweit das Unternehmen die Zahlung mit Scheck im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeEin- zelfall als Erfüllung akzeptiert, ermächtigt erfolgen Gutschriften hierüber vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Kunde unsAuslagen mit Wertstellung des Tages, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenan dem das Unternehmen über den Gegenwert verfügen kann.
2(4) Eine Zahlung durch Wechsel ist ausdrücklich ausgeschlossen und wird nicht akzeptiert.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Werden in einem Monat Insbe- sondere ist das Unternehmen im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir Verzugsfall berechtigt, für Entgeltfor- derungen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Kunden das Datentransvolumen oder das GesamtspeichervolumenBasiszins- satz sowie eine Pauschale von EUR 40,00 zu verlangen. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist soweit sich der Kunde mit mehr als einer Rate Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf Ver- zug befindet.
(6) Im Falle des Verzugs des Kunden kann das Unternehmen die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenEin- zugsermächtigung (Ziffer 8.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zahlung Zug-um-Zug verlangen. Der Kunde bleibt kann jedoch diese Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in diesem Fall verpflichtetHöhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
(7) Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zahlungseinbehalt sind aus- geschlossen, wenn der Kunde den Mangel oder sonstigen Beanstan- dungsgrund bei Vertragsschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass das Unternehmen den Mangel oder sonstigen Beanstandungs- grund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemesse- nen Umfang zurückbehalten werden.
(8) Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen be- ruhen und/oder sie den Kunden nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden. Das bloße Schweigen des Un- ternehmens auf die Geltendmachung solcher Gegenansprüche gilt nicht als Anerkenntnis. Dies gilt für ein etwaiges Leistungsverweige- rungsrecht des Kunden entsprechend. Ziffer 7.8. und 7.9. gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(9) Nimmt der Kunde, ohne dass dies abweichend vertraglich verein- bart worden ist, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde Ware nicht innerhalb von zwei vier Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachVer- tragsschluss ab, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt ist das Unternehmen berechtigt, in der Kunde mit mehr als einer Rate Zwischenzeit eingetretene Preiserhöhungen des Herstellers bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, Vorlieferanten an den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenKunden weiterzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfol- gen. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbe- trag verlustfrei verfügen können.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
(4) Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstän- de bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nach- frist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Wir stellen unsere Leistungen gemäß können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
(5) Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor Zinsberechnung in Höhe von 2% über dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zum Tage des Zahlungseinganges vor.
(6) Bankspesen, die nicht im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeLande des Verkäufers anfallen, ermächtigt der Kunde unsund Akkreditivspesen, die von ihm zu leistenden Zahlungen auch wenn sie im Lande des Verkäufers anfallen, gehen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehendes Käufers.
2(7) Die Geltendmachung eines Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen uns zulässig. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
(8) Zur Annahme von Wechsel oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, Schecks sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellennicht Verpflichtet.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurdewird, ermächtigt der Kunde unsgelten unsere Preise ab Firmensitz ausschließlich Liefer-, Logistik-, Montage-, Reinigungskosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom o.g. Punkte werden gesondert und nach Absprache mit dem Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenin Rechnung gestellt.
2. Werden in einem Monat das Unsere angegebenen Preise gelten nur dann, wenn ein direktes Anfahren bis zum Aufbauort möglich ist (siehe V. Lieferung/Abholung und De-/Montage Abs. 5). Ausgleichen von Unebenheiten der gesamten Aufbaufläche für unsere Zeltboden- und Zeltsysteme ist bis max. 10cm im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenPreis enthalten.
3. Dem Kunden wird Die angegebenen Mietpreise gelten für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte im Angebot angegebene Mietdauer. Telefonisch mitgeteilte Mietpreise gelten für 4 Kalendertage, inkl. Der Liefer- und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenAbholtage.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnetDie Zahlung des Miet-/Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetDer Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5. Ist Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, ist der Kunde mit mehr als einer Rate Miet-/Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Verzugszinsen werden in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenHöhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Der Kunde berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenvorbehalten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Montage-, Liefer-, Logistik- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 1 Monat oder später nach Fälligkeit die Zahlung nachAuftrag Annahme erfolgen, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einvorbehalten.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen ak-tuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend und versteht sich "frei Verwen- dungsstelle". Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis insbesondere die Kosten für Verpackung, Versandvorrichtungen und Transport bis zu der vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Auftraggeber angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Voraus in RechnungPreis enthalten, so- fern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligPreiserhöhungen oder Preisgleitklauseln werden vom Auftraggeber nicht akzep- tiert, es sei denn diese im Vertrag ausdrücklich vereinbart worden sind. Sofern nichts anders vereinbart wurdeMinder- mengenzuschläge, ermächtigt Mindestauftragswerte bzw. Rückstufung der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines Konditionen auf- grund geringer Menge werden vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenAuftraggeber nicht anerkannt.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Kunden die Art der Verpackung, das Datentransvolumen oder das GesamtspeichervolumenTransportmittel, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtden Transportweg und die Transportversicherung zu bestimmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gemäß eine Transportversicherung abzuschließen. Die Kosten für die Transportversicherung übernimmt der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenAuftragnehmer, sofern nichts anderes ver- einbart ist.
3. Dem Kunden wird für Der Auftraggeber erhält die Einrichtung Rechnung des Auftragnehmers in einfacher Ausferti- gung. Sie darf der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtLieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinausRechnungen ohne Bestellnummer, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenBestelldatum oder Lieferantennummer gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten Die Bezahlung erfolgt nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung Annahme der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir Erhalt der Rechnung in- nerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Auftragge- ber ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Über- weisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Auftragnehmer Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte nur dann die Zahlungsfrist aus, wenn die geschuldeten Un- terlagen spätestens bei der Annahme an den Auftraggeber übergeben werden. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der aktuellen Zinslage Verzugszinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Der Auftragnehmer ist nach fruchtlosem Ablauf einer an- gemessenen Nachfrist, die er dem Auftraggeber nach Eintritt des Zahlungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung berechtigt, es sei denn der Auftraggeber hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist verbindlich zu kündigenerklären, ob er nach Fristlablauf wegen der Verspätung der Zahlung vom Vertrag zurücktritt oder an dem Vertrag festhält.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen welches über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, hinaus Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg Erfolgt die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Die Preise verstehen sich stets zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Verkäufer behält sich vor, Preise angemes- sen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preisänderungen seitens seiner Lieferanten, eintreten. Diese wird der Verkäufer seinem Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenauf Verlangen nachweisen.
2. Werden in einem Monat Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware sofort ohne Abzug fällig. Metallzuschläge und Dienstleistungen (wie z.B. Kabelschnittlängen, Verpackungs- und Versandkosten, Leihgebühren, Projektierungskosten, Treibstoffzuschlag usw.) sind nicht skontierfähig. Entsprechendes gilt für das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenEntgelt der vom Käufer gewünschten Zusatzleistungen, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenz.B. den Werklohn für Reparaturen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung Der Verkäufer nimmt diskontfähige Wechsel nur nach Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs zuzüglich der Dienste Auslagen und Kosten mit Wertstellung des Tages, an dem der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden Verkäufer über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenGegenwert vorbehaltlos verfügen kann.
4. Wählt Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegebenenfalls vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle Käufer mit der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetBezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
5. Ist Bei Zahlungsverzug werden, unabhängig von der Kunde mit mehr als einer Rate in RückstandLaufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, sind wir berechtigtsämtliche bestehenden Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort ohne Abzug von etwa gewährten Skonti fällig. Das Gleiche gilt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetwenn dem Verkäufer Tatsachen bekannt werden, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistendarauf schließen lassen, dass seine Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet sein könnten.
6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, Ware zurückzunehmen und ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten, um Ware herauszunehmen. Die Rücknahme der Xxxx ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Geschäftsverbindung geliefert, verpflichtet sich der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit Verkäufer, zuvor vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann in jedem Falle die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einWegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
7. Kommt In den Fällen der Kunde Punkte 5. und 6. kann der Verkäufer den Abbuchungsauftrag oder die Einzugsermächtigung wi- derrufen und für noch ausstehende Lieferungen die Zahlung Zug um Zug verlangen. Der Käufer kann jedoch diese, sowie die in Abs. 6 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
8. Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zahlungseinbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sons- tigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Verkäufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Xxxxxxxx ent- scheiden.
9. Die Aufrechnung ist nur mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenvom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlung. (1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung / Bestellung von ID.KOM genannten Preise. Wir stellen unsere Leistungen Festpreise für Werk- und Dienstleistungen gelten nur, soweit die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Gültigkeitsdauer unbehindert durchgeführt werden können. Für verlangte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen gelten Zuschläge gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in RechnungPreisliste. Rechnungen Bei fehlender Preisvereinbarung sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligdie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden ID.KOM-Listenpreise (und zwar auch für anfallende Reisen von ID.KOM-Mitarbeitern) maßgebend. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die Die Kosten von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines Leitungsanbindungen vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenID.KOM, ferner die Kosten von evtl. Geräte- Installationen, der Anbindung an ID.KOM-Geräte sowie der Wartung und Reparatur der installierten Geräte werden dem Kunden gesondert berechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und können bei nachträglichen Leistungs- änderungen geändert werden. Werden in einem Monat das iSoweit zwischen Vertrags- abschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem vertrags- gemäßem Leistungsdatum (z. B. auch bei Abrufaufträgen) mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Ausführung oder Bereitstellung gültigen Preise. Dies gilt entsprechend nach Zeitablauf einer Festpreiszusage.
(3) Im Angebot oder Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittennicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen sowie Änderungen, Zusätze und Ergänzungen, die sich zur Durchführung des Auftrages als notwendig erweisen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt insbesondere bei ungeeigneten oder geänderten Vorgaben des Kunden, bei verzögerter Mitwirkung des Kunden und/oder dessen Nach- oder Nebenunternehmer. ID.KOM wird den Anspruch, soweit tunlich, vorher telefonisch oder per E-Mail ankündigen und ein Angebot vorlegen, bevor mit der Ausführung begonnen wird.
(4) ID.KOM behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kosten- erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Material- und Einkaufspreissteigerungen oder Wechsel- kursschwankungen eintreten. Diese werden wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenauf Verlangen nachweisen.
(5) Nutzungsentgelte sind ab Bereitstellung der Vertrags- leistungen zu entrichten. Das Entgelt für Teile von Vertrags- monaten wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig errechnet. Das Entgelt für Leistungen, die über die vereinbarten Pauschalleistungen hinaus in Anspruch genommen werden, bemisst sich nach den jeweils bei Inanspruchnahme gültigen ID.KOM-Preisen. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Miet- zahlungen etc.) sind jeweils bis zum 3. Dem Kunden Werktag des Nutzungsmonats zu zahlen. Das erste Monatsentgelt wird für seitens ID.KOM durch Rechnung fällig gestellt, die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese folgenden Monatsbeträge werden automatisch durch kalendermäßige Bestimmung gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenSatz 1 fällig. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetermächtigt ID.KOM, fällige Monatsbeträge auch im Lastschriftverfahren einzuziehen. Erfolgt der Einzug durch das SEPA-Last- schriftverfahren, so wird die fälligen Raten und Zahlungen Frist zur Vorabankündigung (Pre- Notification) auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu leistenfür die Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
(6) Im Übrigen sind alle Zahlungen binnen 2 Wochen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Xxxx Ablehnung von Xxxxxxx oder Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und/oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wertstellung erfolgt an dem Tag, an dem über den Gegenwert endgültig verfügt werden kann. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der bedingungslosen Gutschrift als Zahlungs- eingang.
(7) Bei Überschreitung des Zahlungstermins fallen Verzugszinsen von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszins gem. BGB an. ID.KOM kann bei Verzug alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen, auch unbeschadet weiterer Ansprüche fristlos kündigen und die vertraglichen Leistungen einstellen, insbesondere den Kunden vom Netz abschalten, wenn der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachfür 2 aufeinanderfolgende Monate ganz oder teilweise mit den Monatsrechnungen wegen laufender Entgelte bzw. mit einem Saldo, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einder einen Zweimonatsbetrag an laufenden Entgelten übersteigt, in Verzug gerät. Diese Regelung gilt, sofern der Individualvertrag mit dem Kunden nichts anderes vorsieht.
7(8) ID.KOM behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden aus Verträgen mit ID.KOM ein Pfandrecht auf alle an ID.KOM überlassenen Gegenstände (z.B. Kundengeräte DNR: OR-115-3 Datum: 22.01.2020 Ersteller: TG Freigabe: BB ☒ öffentl. Kommt ☐ intern ☐ vertraul. gemäß Ziffer 2.3. der „Besonderen Bedingungen für die Erbringung von Telekommunikations- und Internet- dienstleistungen“, wie z.B. Housing-Server, Router, Software, Zubehör etc.) geltend zu machen und sich aus diesen Gegenständen zu befriedigen. Zur Ausübung des Pfandrechts ist es gleichgültig, aus welchem zugrundeliegenden Vertrag (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Kaufvertrag, Housing, Internetzugang, Telekommunikationsdienstleistungen aller Art, etc.) sich die Forderung von ID.KOM ergibt. Dieses Pfandrecht gilt als zusätzlich zu den ID.KOM ohnehin zustehenden gesetzlichen Pfandrechten (Vermieterpfandrecht etc.) als vereinbart.
(9) Der Kunde mit mehr als einer Rate kann nur aufrechnen bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstandein Zurückbe- haltungsrecht ausüben, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigensoweit es sich um rechtskräftig fest- gestellte oder unstreitige Gegenansprüche handelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in RechnungDie Preise von Santen gelten ab Lager, Arvato SCS, Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders 0, 00000 Xxxxxxxxxxx und richten sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ermächtigt nach dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers entsprechend der Lauertaxe. Preiserhöhungen von mehr als 3 % pro Kalenderjahr werden dem Kunden von Santen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Geltungsbeginn in Textform mitgeteilt; ist der Kunde unsmit der Preiserhöhung nicht einverstanden, die kann er den Vertrag kündigen. Erfolgt keine Kündigung seitens des Kunden innerhalb einer Frist von ihm sechs (6) Wochen ab der Mitteilung, so gilt dies als Zustimmung zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehender Preiserhöhung.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenSoweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß ist der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenRechnungsbetrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung Die Zahlung erfolgt per Überweisung an das in der Dienste Rechnung genannte Bankkonto von Santen. Andere Zahlungswege bedürfen der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenvorherigen schriftlichen Zustimmung von Santen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, Die Zahlungspflicht des Bestellers wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetdurch ein Verlangen nach Minderung oder durch den Rückstand weiterer Teile aus dem Kaufvertrag nicht berührt.
5. Ist Santen ist – abweichend zu der Kunde mit mehr als einer Rate Regelung in Rückstand, sind wir Ziffern IV.2 und IV.3 (Zahlung auf Rechnung) – berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung Lieferung der Produkte vom vorherigen Zahlungseingang abhängig zu machen (Vorkasse). Gerät der Besteller in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetZahlungsverzug, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenso steht es Santen frei, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.
6. Xxxx Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung ist der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachBesteller nur insoweit befugt, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einals sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzwDer Besteller ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Santen an Dritte abzutreten. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen§ 354a HGB bleibt unberührt.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, hinaus Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen 5.01 Die Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkos- ten, sowie Mehrwertsteuer.
5.02 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsangabe zu- grunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets in einem Zug - ohne Behinde- rung - erbringen können. Unsere Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibung des Käufers, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse.
5.03 Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, verpflichten sich die Vertragspartner bei Änderung von Kosten, Löhnen usw. über den Preis neu zu verhandeln.
5.04 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.05 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen 30 Ta- gen zahlbar.
5.06 Zahlungen im Voraus in Rechnungsog. Rechnungen sind Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Verein- barung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
5.07 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unswenn die Zahlungsbedingungen nicht ein- gehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wer- den. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von ihm einer Vorauszah- lung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenmachen.
2. Werden 5.08 Gerät der Käufer in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Zahlungsverzug oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenlöst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumendie Ware zurückzunehmen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß ggf. den Betrieb des Käufers zu betre- ten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Veräußerung und Weg- schaffung der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellengelieferten Xxxx untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
3. Dem Kunden wird für 5.09 In den Fällen der Absätze 5.07 und 5.08 können wir die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenEinzugsermächtigung ( Abs.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 117.1 Soweit nicht schriftlich anders angegeben, sind alle Preise gemäß Incoterms 2010und zuzüglich Mehrwertsteuer.
17.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat die Zahlung durch den Kontrahenten bei der ersten Aushändigung und gegen Übergabe eines vollständigen Frachtdokumentsatzes auch dann zu erfolgen, wenn die Ware auf dem Transport verloren gegangen ist oder Schäden erlitten hat.
17.3 Wurde Zahlung bei Lieferung vereinbart, hat die Zahlung direkt beim Eintreffen der Transportmittel am Bestimmungsort zu erfolgen. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Trifft die Lieferung nicht an einem Werktag ein, hat die Zahlung am ersten Werktag nach Eintreffen der Transportmittel am Bestimmungsort zu erfolgen.
17.4 Bei einem Verlust der Transportmittel oder im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort Falle einer Verzögerung aus welchem Grund auch immer hat die Zahlung am ersten Werktag nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdedem Tag, ermächtigt an dem die Transportmittel gemäß den letzten Mitteilungen am Bestimmungsort eingetroffen wären, zu erfolgen.
17.5 Der Kontrahent ist keinesfalls zu Abzügen und/oder Aufrechnungen und/oder zu einer Aussetzung der Kunde unsErfüllung einer seiner Verpflichtungen berechtigt.
17.6 Werden nach Vertragsabschluss Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder sonstige Abgaben jeder Art, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2den Warenpreis beeinflussen, erhöht oder neu eingeführt, ohne dass wir hierauf Einfluss haben, so werden die Parteien auf unser Verlangen über eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises verhandeln. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenKommt eine Einigung nicht binnen 30 Tagen nach Mitteilung des Verlangens zustande, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 16.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise, sofern keine abweichenden schriftlichen Preisvereinbarungen getroffen werden. Die Preise verstehen sich mangels abwei- chender schriftlicher Vereinbarung ab Werk einschließlich der Standardverpackung des Ver- käufers, jedoch ausschließlich Fracht, Versicherung und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist im Voraus Einzelfall eine frachtfreie Lieferung zugesagt, gilt dies als frachtfrei an die Empfängerstation des Kunden, ausschließlich Rollgeld. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in Rechnungder Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
6.2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligMangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist der Lieferpreis in der in der Rechnung ausgewiesenen Währung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit Abzug von 2 % Skonto und innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Sofern nichts anders vereinbart wurdeDer Abzug von Skon- to setzt voraus, ermächtigt dass der Kunde unssämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fristgemäß erfüllt hat. Als Zahlungstag gilt der Tag, die an dem der Verkäufer über den Liefer- preis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von ihm 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu leistenden Zahlungen zu Lasten bezahlen. Die Geltendmachung eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenweiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
26.3. Werden in einem Monat das iGegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechts- kräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur gel- tend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Alle Kosten und Spe- sen für die Diskontierung oder Einbeziehung der Wechsel trägt der Kunde. Bei Auslands- aufträgen erfolgt die Lieferung mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung nur nach vollständiger Bezahlung.
6.5. Im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Verkäufer unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, ohne vorherige Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen auszuüben oder insoweit Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Weiterhin steht dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt Verkäufer in diesem Fall verpflichtetdas Recht zu, ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel Barzahlung gegen Rück- gabe der Wechsel zu verlangen. Gleiches gilt, wenn dem Verkäufer nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenZweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Die Preise gelten für den in Rechnungden Auftragsbestä- tigungen aufgeführten Leistungs- und Liefe- rungsumfang. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligMehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Sofern nichts anders vereinbart wurdeDie Preise ver- stehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Ver- packung, ermächtigt der Kunde unsgesetzlichen Mehrwertsteuer, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenbei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
2. Werden in einem Monat Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Leistet der Auf- traggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die aus- stehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu verzin- sen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenFalle des Verzugs bleibt unberührt.
3. Dem Kunden wird Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers wegen eigener Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche un- bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenAusübung eines Zurückbe- haltungsrechts.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums Der Auftraggeber hat auf Anforderung eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetangemessene Vorauszahlung zu leisten.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausste- hende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszu- führen oder zu erbringen, wenn ihm nach Ab- schluss des Vertrages Umstände bekannt wer- den, welche die Kreditwürdigkeit des Auftrag- gebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Zugriff auf Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsver- hältnis (einschließlich aus anderen Einzelauf- trägen, für die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenderselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
6. Xxxx Verschlechtert sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach Vertragsschluss wesent- lich oder wird dem Auftragnehmer nach Ver- tragsschluss die schlechte Vermögenslage des Auftraggebers bekannt, so kann der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachAuftrag- nehmer auf alle Forderungen aus der Ge- schäftsverbindung, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einauch soweit sie gestundet sind, sofortige Bezahlung verlangen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. Unter densel- ben Voraussetzungen kann der Auftragnehmer bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlun- gen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Die Rechte aus §§ 281, 323 BGB bleiben unbe- rührt.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen (Alb)
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend und versteht sich „frei Verwendungsstelle“. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis insbesondere die Kosten für Verpackung, Versandvorrichtungen, Transport und Versicherungen bis zu der von Stengel angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Voraus Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Transportkosten im Einzelfall nicht in Rechnung. Rechnungen dem Preis enthalten sind sofort nach Rechnungsstellung und die Übernahme der Versand- und Transportkosten durch Stengel schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt Einhaltung der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenvereinbarten Lieferfristen und -termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir Stengel ist berechtigt, die Art der Verpackung, das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung zu bestimmen. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Transportversicherung mit einem weltweiten Deckungsschutz und einer angemessenen Deckungssumme in Höhe von mindestens dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumeneinschlägigen Warenwert abzuschließen. Die Kosten für die Transportversicherung übernimmt der Lieferant, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf Verlangen hat der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenLieferant Stengel die bestehende Transportversicherung unverzüglich nachzuweisen.
3. Dem Kunden wird für Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, hat der Lieferant die Einrichtung erforderlichen Nachweise zu erbringen, soweit die Nachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Dienste Europäischen Union hat der verschlüsselte Lieferant unaufgefordert schriftlich seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenbelegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
4. Wählt Xxxxxxx erhält die Rechnung des Lieferanten in doppelter Ausfertigung. Sie darf der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche LeistungLieferung nicht beigelegt, wird diese ab sofort berechnetsondern muss gesondert geschickt werden. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“)Rechnungen ohne Bestellnummer, werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetBestelldatum oder Lieferantennummer gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten Die Bezahlung erfolgt nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung Annahme der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Stengel ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Xxxx auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist Xxxxxxx berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialtests, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte nur dann die Zahlungsfrist aus, wenn die geschuldeten Unterlagen spätestens bei der Annahme an Stengel übergeben werden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Lieferant, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Stengel nach Eintritt des Zahlungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn Xxxxxxx hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen von Xxxxxxx innerhalb einer angemessenen Frist verbindlich zu erklären, ob er nach Fristlablauf wegen der Verspätung der Zahlung vom Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenzurücktritt oder an dem Vertrag festhält.
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Preise und Zahlung. 18.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in EURO und FCA WAREHOUSE/FACTORY zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in RechnungUmsatzsteuer und Verpackungskosten. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligfällig und ohne Abzug zu bezahlen. Ungeachtet des geltenden Rechts behalten wir uns das Recht vor, Rechnungen auf elektronischem Wege zu versenden. Sofern nichts nicht anders vereinbart wurdevereinbart, ermächtigt akzeptieren wir nur Zahlungen per Überweisung.
8.2 Wesentliche (mehr als 5 %) Änderungen der Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstigen
13.2 Der Kunde unsist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und im eigenen Geschäft nicht für Zwecke zu verwenden, die über den konkreten Zweck des mit uns geschlossenen Vertrages hinausgehen. Vertrauliche Informationen dürfen direkt oder indirekt nur Personen zugänglich gemacht werden, die nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit uns stehen und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung Kenntnis von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenden vertraulichen Informationen haben müssen und die gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13 im gesetzlich zulässigen Umfang zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Vertrauliche Informationen (insbesondere Kostenvoranschläge, Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Erfahrungsberichte, Geschäftsinformationen, Kundenlisten, Vertragsinformationen, Preise, Produktmengen, Anwendungsbereiche der Produkte, Verfahrensbeschreibungen und Materialanalysen) dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder verändert, vervielfältigt oder veröffentlicht noch zur Anmeldung eigener Schutzrechte (z.B. Patente oder Designs) oder solcher Dritter verwendet werden.
213.3 Des Weiteren dürfen von uns übergebene Produktmuster, Prototypen etc. Werden weder von uns noch von Dritten hinsichtlich ihrer Zusammensetzung analysiert, dekompiliert, modifiziert oder hinsichtlich ihrer Zusammensetzung zerlegt werden ("Reverse Engineering"), es sei denn, letzteres ist für die Realisierung des Projekts technisch zwingend erforderlich.
8.3 Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Rechnung gestellt werden. Sofern bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart wurden, gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise (siehe Ziffer 2.1).
8.4 Als Tag des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns eingeht oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Neben den gesetzlichen Rechten und Rechtsbehelfen sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden Zinsen in Höhe von (i) dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumengesetzlichen Zinssatz und (ii) 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank zu berechnen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtje nachdem, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenwelcher Wert niedriger ist.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen8.5 Wir zahlen keine Zinsen auf Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. 8.6 Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtethat uns auf Verlangen unverzüglich steuerliche (Gutschein-)Nachweise (einschließlich Empfangsbestätigung) vorzulegen, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Nachweis der Umsatzsteuer- bzw. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7Umsatzsteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Lieferungen erforderlich sind. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate entsprechenden Aufforderung nicht unverzüglich nach, ist er verpflichtet, uns den Betrag der Umsatzsteuer bzw. Zahlung Umsatzsteuer, Zinsen und damit zusammenhängender Kosten und Aufwendungen zu erstatten, die uns gegen Lieferung einer berichtigten Rechnung mit Umsatzsteuer oder Umsatzsteuer auferlegt werden. Der Kunde hat uns jede Änderung seiner Umsatzsteuer- Identifikationsnummer unverzüglich mitzuteilen.
8.7 Wenn das örtliche Umsatzsteuerrecht zulässt, dass der Produkte Empfänger einer Dienstleistung/Lieferung die Rechnung für die entsprechende Transaktion ausstellt (sog. Gutschrift) und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstandbeide Parteien dies vereinbaren, sind wir berechtigtist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die ausgestellte Gutschriftsrechnung den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung entsprechenden lokalen umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen entspricht. Sind für ein Unternehmen von Freudenberg Performance Materials aufgrund einer Frist fehlerhaften Behandlung des Gutschriftsverfahrens durch den Kunden Gebühren, Vertragsstrafen, sonstige finanzielle oder rechtliche Verpflichtungen entstanden, so hat der Kunde die entstandenen Kosten zu kündigenverrechnen.
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Preise und Zahlung. 14.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Angebot von herotec nichts anderes ergibt, gelten die angegebenen Preise ab Lieferwerk Ah- len und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme nicht ein. Dies gilt, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich abweichen- des vereinbart haben. Die angegebene Preise verstehen sich in Euro, und zwar zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2. Aufträge, für die nicht ausschließlich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis berechnet, es sei denn, dass die Preiserhöhung den am Markt durchgesetzten Preis über- schreitet. In einem solchen Fall wird die Preiserhöhung auf den am Markt durchgesetzten Preis beschränkt.
4.3. Tritt im Voraus Falle fest vereinbarter Preise zwischen Auftragserteilung und Lieferung eine wesentliche Änderung maßgebender Kostenfaktoren ein, so werden sich herotec und der Vertragspartner über eine Anpassung des Preises im Verhandlungswege verständigen.
4.4. Für Muster, Skizzen, Entwürfe usw., die vom Vertragspartner ausdrück- lich bestellt oder in RechnungAuftrag gegeben werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Lieferauftrag nicht erteilt wird.
4.5. Rechnungen Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Ab- zug, fällig.
4.6. Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen i.H.v. 9 % über dem jeweiligen Basiszins- satz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag vom Ver- tragspartner zu zahlen. Es ist ein niedrigerer Zinssatz anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens durch herotec ist zulässig.
4.7. herotec ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf ältere Schulden des Vertragspartners anzurechnen. Über die Art der er- folgten Verrechnung wird herotec den Vertragspartner zeitnah informie- ren. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn herotec frei über diesen Betrag verfügen kann. Im Falle einer Zahlung durch Scheck gilt die Zah- lung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4.8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
4.9. Die Reisenden und Handelsvertreter von herotec sind nicht inkassobe- rechtigt.
4.10. Sämtliche Forderungen von herotec gegenüber dem Vertragspartner, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt wenn ein Sachverhalt verwirklicht ist, der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehengemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen herotec zum Rücktritt berechtigt.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 1Die Mehrwertsteuer muss bei Raten- oder Wechselgeschäften prompt nach Erhalt der Lieferung beglichen werden! Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, sofern sie nachweislich diskontierbar sind. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Im Übrigen trägt der Besteller bei Hingabe von Wechseln die Diskontspesen, ganz gleich, ob die Wechsel begeben werden sollen oder nicht. Bei Zahlungsverzug werden dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8% verrechnet. Bei Nichteinhaltung einer Ratenvereinbarung (auch im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind Falle einer Wechselverpflichtung) wird der gesamte noch offene Betrag sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unsIm Falle eines Zahlungsverzuges hat die Ringer GmbH das Recht, die Lieferung zurückzuhalten. Die Zurückhaltung von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nicht gestattet, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages, der den voraussichtlichen Mindestbehebungsaufwand entspricht. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß Für Mietware wird der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit vereinbarte Mietzins zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats in Rechnung zu stellen.
3gestellt. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist Gerät der Kunde mit mehr als einer Rate fälligen Zahlungen in Rückstand, sind wir Verzug ist Xxxxxx berechtigt, ihm nach Setzung einer 7-tägigen Nachfrist die Herausgabe der beim Kunden befindlichen Waren zu begehren. Erfüllt der Kunde den Zugriff Herausgabeanspruch nicht unverzüglich ist Ringer berechtigt, die Ware auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenKosten und Gefahr des Kunden abzuholen. Der Kunde bleibt Die Rücknahme oder Abholung der Xxxx gilt in diesem Fall verpflichtetnicht als Rücktritt vom Vertrag, die fälligen Raten sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und Zahlungen zu leisten.
6von Ringer bestätigt wird. Xxxx der Kunde innerhalb Sämtliche dem Kunden im Rahmen von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachSondervereinbarungen gewährten Vergünstigungen und Rabatte werden dann hinfällig, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt wenn der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. der Zahlung der Produkte und Leistungen von fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Ringer in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenVerzug gerät.
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Samples: Geschäfts Und Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets 2.4.1 Soweit im Voraus Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses aktuellen Produktpreise bzw. bei Dienstleistungen die aktuellen Tages- und Stun- densätze. Soweit den vereinbarten Preisen die aktuellen Produktpreise bzw. bei Dienstleistungen die aktuellen Tages- und Stundensätze von GRAITEC zugrunde liegen und die Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Leistung gültigen Produktpreise bzw. bei Dienstleistungen die aktuellen Tages- und Stundensätze von GRAITEC. Sämtliche ange- gebenen und vereinbarten Preise verstehen sich frei Xxxxx zuzüglich der Mehrwertsteuer in Rechnungder jeweiligen gesetzlichen Höhe. Rechnungen Zölle, Steuern, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehentragen.
2. Werden in einem Monat das 2.4.2 Es werden ausschließlich die im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenRahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten akzep- tiert.
2.4.3 Sofern im Angebot keine Angabe gemacht wird, sind wir Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig („Zahlungsfrist“). Die Rechnungsstellung erfolgt mit Verfügbarmachung der Vertragsleistung bzw. bei Dienstleistungen, insbesondere Schulungs-/Be- ratungsleistungen, nach Erbringung eines nach Stunden oder Tagen abrechenbaren Teils der Ver- tragsleistung. Skonti dürfen nur genutzt werden, wenn sie von GRAITEC in der Rechnung aus- drücklich zugesagt sind. Der Abzug eines vereinbarten Skontos setzt voraus, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Softwarepflege-/Softwaremietverträge werden im Vorhinein für das folgende Vertragsjahr fakturiert. Im Übrigen ist GRAITEC berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumeneine Zahlung des Kun- den vor Erbringung / Verfügbarmachung zu verlangen (Vorkasse), welchen über das sofern ein entsprechender Vor- behalt durch GRAITEC spätestens mit der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt wird. Die Rech- nungstellung und -zusendung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form, per E-Mail und im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtge- eigneten Format, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenz.B. als PDF-Dokument.
32.4.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang Die vereinbarte Vergütung ist während des Verzugs zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Werden vom Kunden über Die Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsschadens behält GRAITEC sich vor. Der Anspruch auf den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
4. Wählt der Kunde im Laufe 2.4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetZurückbehaltungsrechtes wegen von GRAITEC nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5. Ist 2.4.6 Sämtliche weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung werden sofort fällig, sofern der Kunde mit mehr als der Bezahlung einer Rate Rechnung in Rückstand, sind wir Verzug gerät oder sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht einhält. In diesen Fällen ist GRAITEC berechtigt, ihm den Zugriff auf Vorkasse oder Sicherheiten und die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum Herausgabe noch nicht bezahlter Waren zu sperrenverlangen und sie anschließend zu verwerten. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, haftet für die fälligen Raten Differenz zwischen der GRAITEC- Forderung an ihn und Zahlungen zu leistendem Verwertungserlös.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 18.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) ab Lieferwerk (EXW nach INCOTERMS 2010) ausschließlich der Verpackungs- und Versandkosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in RechnungRechnung gestellt werden. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders Sollten bei Vertragsabschluß keine Preise vereinbart worden sein und keine Festpreisabrede getroffen wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenso gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
28.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden das Datentransvolumen aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weiter Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenaus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden.
38.7 Voraus- bzw. Dem Kunden wird für die Einrichtung Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche ist der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir Kunde nur berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenwenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 114.1 Alle Tarife sind auf der Website angegeben. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Diese verstehen sich zuzüglich der einschlägigen Mehrwertsteuer und anderer Abgaben, die behördlicherseits auferlegt werden, und sind unter Vorbehalt von Programmier- und Druckfehlern.
14.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden alle vom Webshop-Inhaber CCV geschuldeten Beträge vorab per Bankeinzug von der Kontonummer des Webshop-Inhabers, die im Vertrag angegeben ist bzw. CCV anderweitig vom Webshop-Inhaber mitgeteilt wurde, eingezogen. Der Webshop-Inhaber gewährleistet, dass auf dem vom betreffenden Konto stets ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. Der Webshop-Inhaber wird nötigenfalls an der Verlängerung der notwendigen Ermächtigungen, die für CCV die Durchführung des Lastschriftverfahrens ermöglichen, mitwirken. Der Webshop-Inhaber gewährleistet in diesem Zusammenhang die Richtigkeit der CCV von ihm erteilten Daten.
14.3 Spätestens 5 Tage vor dem Einzugsdatum wird der Webshop-Inhaber über das exakte Einzugsdatum und den Betrag informiert. Bei periodischen Abbuchungen werden die regelmäßigen Einzugsbeträge und -termine ebenfalls spätestens 5 Tage vor dem betreffenden Einzugsdatum angekündigt.
14.4 Zahlungen des Webshop-Inhabers an CCV werden stets dafür angesehen, zur Begleichung der am längsten offenstehenden Forderung zu dienen, auch wenn der Webshop-Inhaber bei der Bezahlung etwas anderes angibt.
14.5 Sollte die monatliche Lastschrift fehlschlagen, muss pro Quartal eine Vorabüberweisung vorgenommen werden. Ausländische Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets zahlen mittels einer quartalsweisen Überweisung.
14.6 Wenn das Einziehen einer Rechnung nicht möglich ist, schuldet der Webshop-Inhaber automatisch Handelszinsen in Höhe von 10 % über den ausstehenden Betrag mit einem festen Schadenersatz von € 40,00 für die durch die Verzögerung verursachten Bearbeitungskosten und den Zeitverlust, der im Falle einer gerichtlichen Einforderung auf € 250,00 erhöht wird. Auch hat CCV dann das Recht, die Ausführung des Vertrages oder einen noch nicht ausgeführten Teil davon auszusetzen, dies ohne das Recht auf Erstattung des dadurch entstandenen Schadens.
14.7 CCV ist berechtigt, die von ihr hantierten Monatsbeträge jedes Jahr anzupassen, dies mit einer maximalen Erhöhung von 7 Prozent oder mit einem Höchstbetrag von EUR 5,-, je nach dem, welcher der beiden Beträge am höchsten ist. Preisänderungen für Preise von Paketen können einen Monat im Voraus vorgenommen werden. Der Webshop-Inhaber hat daraufhin die Möglichkeit, den Vertrag gemäß der standardmäßigen Kündigungsfrist, wie diese in Rechnungdiesen Bedingungen festgelegt ist, aufzukündigen. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligWenn der Webshop-Inhaber nicht kündigt, erklärt er sich mit der Erhöhung einverstanden. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt Neben der Kunde unsvorgenannten Preiserhöhung ist CCV jährlich zu Jahresbeginn berechtigt, die von ihm Monatsbeträge unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex oder eines anderen zwischen den Parteien vereinbarten Index zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenerhöhen. Der Kunde bleibt Webshop-Inhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 16.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung EXW (Ex Works) nach Incoterms 2000 jedoch ausschließlich Verpackung und Beize. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Voraus Preis enthalten und wird in Rechnungder Rechnung in der am Tage der Rechnungsstel- lung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
6.2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligAufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von Xxxxxxx be- rechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestellformular oder eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. Sofern nichts anders vereinbart wurdebis zum Tage der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen ein- treten, ermächtigt ist Xxxxxxx ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
6.3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kunde unsLieferpreis innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Erhardt über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Die Geltendmachung ei- nes weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6.4. Werden nach Annahme der Bestellung Tatsachen bekannt, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenZweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründen, sind wir ist Xxxxxxx berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen vor der Lieferung Zahlung oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen und nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3zurückzutreten. Dem Kunden wird für Ist die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“)Lieferung bereits erfolgt, werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetForderungen ohne Rücksicht auf verein- barte Zahlungsbedingungen und unter Rückgabe der Akzepte sofort zur Zah- lung fällig.
56.5. Ist Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten Diskontierung und Zahlungen zu leistender Einziehung trägt der Besteller.
66.6. Xxxx Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungs- recht kann der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachBesteller nur geltend machen, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets 2.4.1 Soweit im Voraus Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses aktuellen Produktpreise bzw. bei Dienstleistungen die aktuellen Tages- und Stun- densätze. Soweit den vereinbarten Preisen die aktuellen Produktpreise bzw. bei Dienstleistungen die aktuellen Tages- und Stundensätze von GRAITEC zugrunde liegen und die Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Leistung gültigen Produktpreise bzw. bei Dienstleistungen die aktuellen Tages- und Stundensätze von GRAITEC. Sämtliche ange- gebenen und vereinbarten Preise verstehen sich frei Xxxxx zuzüglich der Mehrwertsteuer in Rechnungder jeweiligen gesetzlichen Höhe. Rechnungen Zölle, Steuern, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehentragen.
2.4.2 Es werden ausschließlich die im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten akzep- tiert.
2. Werden in einem Monat das 2.4.3 Sofern im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenAngebot keine Angabe gemacht wird, sind wir Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig („Zahlungsfrist“). Die Rechnungsstellung erfolgt mit Verfügbarmachung der Vertragsleistung bzw. bei Dienstleistungen, insbesondere Schulungs-/Be- ratungsleistungen, nach Erbringung eines nach Stunden oder Tagen abrechenbaren Teils der Ver- tragsleistung. Skonti dürfen nur genutzt werden, wenn sie von GRAITEC in der Rechnung aus- drücklich zugesagt sind. Der Abzug eines vereinbarten Skontos setzt voraus, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Softwarepflege-/Softwaremietverträge werden im Vorhinein für das folgende Vertragsjahr fakturiert. Im Übrigen ist GRAITEC berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumeneine Zahlung des Kun- den vor Erbringung / Verfügbarmachung zu verlangen (Vorkasse), welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß sofern ein entsprechender Vor- behalt durch GRAITEC spätestens mit der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenAuftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt wird.
32.4.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang Die vereinbarte Vergütung ist während des Verzugs zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtjeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Werden vom Kunden über Die Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsschadens behält GRAITEC sich vor. Der Anspruch auf den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
4. Wählt der Kunde im Laufe 2.4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetZurückbehaltungsrechtes wegen von GRAITEC nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5. Ist 2.4.6 Sämtliche weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung werden sofort fällig, sofern der Kunde mit mehr als der Bezahlung einer Rate Rechnung in Rückstand, sind wir Verzug gerät oder sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht einhält. In diesen Fällen ist GRAITEC berechtigt, ihm den Zugriff auf Vorkasse oder Sicherheiten und die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum Herausgabe noch nicht bezahlter Waren zu sperrenverlangen und sie anschließend zu verwerten. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, haftet für die fälligen Raten Differenz zwischen der GRAITEC- Forderung an ihn und Zahlungen zu leistendem Verwertungserlös.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. (1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich etwaiger Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Alle anfallenden Gebühren des Zahlungsvorganges sind vom Kunden zu tragen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Rechnung. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets sind jedoch, auch im Voraus in RechnungRahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Rechnungen Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(4) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind sofort unsere Rechnungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung Zugang der Rechnung und Ware beim Kunden zur Zahlung fällig.
(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sofern nichts anders vereinbart wurdeBei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt.
(6) Wird nach Abschluss des Auftrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ermächtigt dass unser Anspruch auf Erhalt der vereinbarten Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kundens gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
(7) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (Abs. 4) kommt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenVerzug. Der Kunde Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenunser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller gemäßaktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets a) Alle Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger tatsächlich anfallender Kosten, insbesondere Transportkosten, Kosten der Frachtversicherung, Zoll, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftungskosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, sonstige Spesen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer, auch wenn diese im Voraus in RechnungAngebot nicht ausdrücklich genannt sind. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligWenn alle oder einzelne Kosten im Angebot als Pauschale ausgewiesen werden, gilt diese bei Zustandekommen des Vertrags als geschuldet. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, Ab einem Waren- oder Dienstleistungswert von 250,00 € netto erfolgt die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenLieferung ohne Transportkosten.
2b) Alle Preise verstehen sich ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen FOB deutscher Einfuhrhafen.
c) Der Kaufpreis ist mit Eingang der Rechnung beim Vertragspartner fällig, wenn und soweit zu Gunsten des Vertragspartners nicht ausdrücklich etwas anderweitiges schriftlich vereinbart oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit von uns vorgegeben ist.
d) Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung zu stellengestellt werden.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellene) Die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme bleibt vorbehalten.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetf) Ein Skontoabzug ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
5g) Der Kaufpreis ist kostenfrei und ausschließlich auf eines der von uns genannten Konten zu zahlen. Ist der Kunde mit mehr Die Zahlung gilt bei Eingang auf unserem Konto als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenbewirkt.
6. Xxxx h) Bei Abrufverträgen kann der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachPreis auf Grundlage des bei Vertragsschluss vereinbarten Preises angepasst werden, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einwenn sich für uns Preisänderungen ergeben.
7i) Die Ausübung von Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- oder Minderungsrechten des Vertragspartners ist nur zulässig, wenn und soweit sie auf rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unstreitigen Ansprüchen beruhen. Kommt Ansprüche des Vertragspartners gemäß § 812 BGB bleiben unberührt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde mit mehr Vertragspartner zudem nur insoweit befugt, als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigensein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das Monat, dass im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, hinaus Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller gemäßaktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Preise und Zahlung. 17.1 Die Preise verstehen sich stets zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Mehrwertsteuer.
7.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Reparaturrechnungen.
7.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der mit der Einlösung verbundenen Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist der Verkäufer im Voraus Verzugsfall berechtigt, für Entgeltforderungen Zinsen in RechnungHöhe von 9%-Punkten über dem Basis- zinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR zu verlangen. Rechnungen sind Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
7.5 Der Verkäufer kann sämtliche Forderungen auch unabhängig von der Laufzeit etwa hereinge- nommener und gutgeschriebener Wechsel sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdefällig stellen, ermächtigt der Kunde unswenn die Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Forderungen des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von ihm einer Zug-um- Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenmachen.
27.6 Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (Ziff. Werden 8.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug-um-Zug-Zahlung verlangen. Der Käu- fer kann jedoch diese Rechtsfolge durch Sicherheitsleistung in Höhe der ausstehenden Zahlungen abwenden.
7.7 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalten von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund, auf den die Nichtzahlung gestützt wird, bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbe- kannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungs- grund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenangemessenen Umfang zurückbehalten werden.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über 7.8 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenKäufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 15.1 Sämtliche Preise sind in lokaler Währung angegeben und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Wir stellen unsere Leistungen Lager (EXW gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets iIncoterms 2010) zuzüglich Verpackung und Versand sowie Umsatzsteuer in ge- setzlicher Höhe.
5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auf- tragsbestätigung ergebende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von Xxxxxxxxx erstellten Kun- denpreislisten können jederzeit von Straumann geän- dert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise bei Straumann zu informieren.
5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewähren wir bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Zahlungen per Kreditkarte sind im- mer sofort ohne Skonto und anderweitige Abzüge fällig. Im Voraus Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag ver- fügen können (Zahlungseingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Rechnung. Rechnungen Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.
5.4 Sämtliche in Zusammenhang mit der Zahlung entste- henden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spe- sen zuzüglich Umsatzsteuer, gehen zu Lasten des Käu- fers und sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden 5.5 Gerät der Käufer mit der Zahlung in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenVerzug, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß kann Straumann Verzugszinsen in der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellengesetzlichen Höhe verlangen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus5.6 Der Käufer darf nur dann verrechnen, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigtwenn ein rechts- kräftiges Gerichtsurteil seine Gegenforderungen als ge- schuldet erklärt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenunbestritten sind oder Straumann sie anerkannt hat.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurdewird, ermächtigt gelten unsere Preise in Euros ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuzieheneventuelle Fracht werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Werden in einem Monat Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto (OLB Bank) XX00 0000 0000 0000 0000 00 im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß Namen der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung Spinder Dairy Housing Concepts GmbH zu stellenerfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Dem Kunden wird für Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bis zum innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Aufträgen über 00.000 € versucht die Einrichtung Spinder Dairy Housing Concepts GmbH, das Risiko durch eine Kreditversicherung abzudecken. Wenn der Dienste Versicherer keine Deckung gewährt, ist der verschlüsselte Kunde verpflichtet, einen Teil des gesamten Auftragswertes im Voraus zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: 40% bei der Bestellung, 50% vor der Lieferung und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus10% nach der Lieferung, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stelleninnerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetDie Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Ist Falls die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt und ein Inkasso in Anspruch genommen wird, ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen, auch dem Auftragnehmer alle tatsächlich entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Wenn der Auftragnehmer in einem Gerichtsverfahren vollständig oder überwiegend obsiegt, trägt der Auftraggeber alle Kosten, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistender Auftragnehmer im Verbindung mit diesem Verfahren aufgewendet hat.
6. Xxxx Unabhängig davon, ob der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit Auftragnehmer die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstandvereinbarte Leistung vollständig erbracht hat, sind wir berechtigtalle Beträge, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigendie der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags schuldet oder schulden wird, sofort fällig wenn:
a. Eine Zahlungsfrist überschritten würde;
b. Die Insolvenz des Auftraggebers beantragt wurde oder er Zahlungsaufschub beantragt hat;
c. Sachen oder Forderungen des Auftraggebers gepfändet werden;
d. Der Auftraggeber aufgelöst oder abgewickelt wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 16.1 Die Preise verstehen sich stets zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Mehrwertsteuer in der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Höhe.
6.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Nach erfolglosem Ablauf von 14 Kalendertagen seit Fälligkeit, gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer zusätzlichen Mahnung bedarf. Das gleiche gilt für Reparaturen.
6.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Wechsel- und Scheckkosten trägt der Käufer.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
6.5 Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden
6.6 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, verliert der Käufer nach vorheriger Mahnung die Berechtigung zum Besitz an den im Voraus in RechnungEigentum des Verkäufers stehenden Waren. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unsDer Verkäufer ist berechtigt, die von ihm Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenbetreten und die Ware wegzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
26.7 In den Fällen der Punkte 6.5 und 6.6 kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (Abs. Werden 7.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug- um Zug-Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch in Abs. 6.5 – 6.6, sowie die in Abs. 7.6 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
6.8 Eine Zahlungsverweigerung oder – zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit ungekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem Monat das angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenStreitfall ein von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft.
6.9 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
6.10 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Preisveränderungen seitens unserer Lieferanten eintreten. Diese werden wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenauf Verlangen nachweisen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen6.11 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 17.1 Es gelten die im Angebot angegebenen bzw. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem – soweit kein Angebot vorliegt – ausgeschriebenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
7.2 Für Hardware sind vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets zusätzlich Kosten für Transport/Fracht, etwaigen Export- und Importgebühren zu zahlen.
7.3 Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wurde; die Kosten hierfür trägt der Kunde. Trägt SICOR IT ausnahmsweise vertragsgemäß die Frachtkosten, so trägt der Kunde die Mehrkosten, die sich aus Tariferhöhungen der Frachtsätze nach Vertragsschluss ergeben.
7.4 Die im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt Angebot genannten Preise wurden auf Basis der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2geschilderten Auftragsdaten erstellt und gelten unter dem Vorbehalt, dass diese unverändert bleiben. Werden in einem Monat Andernfalls behält sich SICOR IT vor, das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Angebot entsprechend anzupassen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, – soweit mit dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit Auftrag bereits begonnen wurde – die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
37.5 Auslagen für Fremdleistungen, Lizenzgebühren, Reisekosten (Übernachtung, Spesen, Fahrt) etc. sind gemäß den tatsächlichen Ausgaben (ggf. zzgl. Fremdwährungsgebühren) grundsätzlich gegen Nachweis zu erstatten. Hiervon abweichend wird der Verpflegungsmehraufwand nach den vom Bundesfinanzministerium jährlich herausgegebenen Listen berechnet. Die Fahrtkosten werden mit 0,50 Euro/Kilometer abgerechnet. Reisezeiten werden mit 100% des entsprechenden Stundenlohns abgerechnet.
7.6 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus, soweit nichts Gesondertes vereinbart ist. Soweit zwischen den Parteien die Zahlung via SEPA-Lastschrift vereinbart ist, ermächtigt der Kunde SICOR IT, den Rechnungsbetrag mittels Lastschrift einzuziehen. Hierzu erteilt der Kunde SICOR IT ein SEPA-Lastschriftmandat.
7.7 SICOR IT ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
7.8 Im Übrigen erfolgt die Abrechnung jeweils zum Ende eines Monats. Einwendungen gegen die Abrechnung der erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. SICOR IT wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
7.9 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro. Entstehen Kosten in anderer Währung, trägt grundsätzlich der Kunde das Risiko einer Verteuerung der Kosten durch Verschlechterung des Wechselkurses zwischen dem Zeitpunkt der Kalkulation und der tatsächlichen Bezahlung von Kosten, die vereinbarungsgemäß von Dritten in fremder Währung in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
7.10 SICOR IT ist berechtigt, dem Kunden die Abrechnung als elektronische Rechnung gem. § 14 Abs. 1, S. 7, 8 UStG als E-Mail zu übermitteln. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit der Zusendung einer digitalen Rechnung an ihn Archivierungspflichten einhergehen.
7.11 Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei SICOR IT. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht SICOR IT eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
7.12 SICOR IT ist berechtigt, mit der Leistung erst dann zu beginnen, wenn die Anzahlung in der vereinbarten Höhe vom Kunden geleistet wurde. Soweit noch weitere Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen behält SICOR IT sich zudem das Recht vor, mit der eigenen Leistung erst nach Eingang aller rückständigen Zahlungen zu beginnen. SICOR IT behält sich vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern der Kunde trotz Mahnung den Vorschuss trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt.
7.13 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferbeziehungen bzw. Arbeiten steht.
7.14 Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen werden sofort fällig. SICOR IT ist berechtigt, die weitere Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist SICOR IT nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.15 SICOR IT wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (nachfolgend „Gesamtkosten“) bestehen aus Kosten für Technik und Energie, Personal- und Dienstleistungskosten, Gemeinkosten (z.B. Mieten, Zinsen), Kosten für Abrechnungs- und IT-Systeme, Preisanpassungen der Drittanbieter sowie Kommunikationsnetze. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Gemeinkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von SICOR IT die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen (also bei anderen Kostenarten) ganz oder teilweise ausgeglichen werden. SICOR IT wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise wird SICOR IT dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu beenden. Hierauf wird für die Einrichtung SICOR IT den Kunden in der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtÄnderungsmitteilung besonders hinweisen. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenIm Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
47.16 Unabhängig von Xxxx. Wählt 7.15 ist SICOR IT für den Fall einer Erhöhung der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall Senkung verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Xxxx Bei dieser Preisanpassung hat der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einkein Beendigungsrecht.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 15.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Mangels abwei- chender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis die Kosten für Verpackung, Versandvorrichtungen und Transport bis zu der von Obsequ angegebenen Liefer- anschrift, Transportversicherung sowie Zölle und sons- tige öffentliche Abgaben ein (DDP Incoterms® 2020 Ge- schäftssitz Obsequ). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Voraus in Rechnung. Preis enthalten, sofern sie anfällt und der Preis nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wurde.
5.2 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligvollständiger Lieferung, Fertig- stellung von Leistungen und/oder Inbetriebnahme oder bei erfolgsbezogenen Leistungen nach deren Abnahme für jede Bestellung bzw. Sofern nichts anders vereinbart wurdejeden Lieferabruf gesondert ein- zureichen.
5.3 Die Rechnungen müssen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, ermächtigt insbesondere Umsatzsteu- eridentifikationsnummer / Steuernummer, Lieferdatum, Menge und Art der Kunde unsberechneten Vertragsprodukte ent- halten. Darüber hinaus sind Lieferantennummer, Liefer- scheinnummer sowie Nummer und Datum der Bestel- lung anzugeben. Rechnungen, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehendiesen Anforderun- gen nicht entsprechen, gelten mangels Bearbeitungs- möglichkeit als nicht zugegangen. Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist dann der Eingangstag der neuen vertragsgemäßen Rechnung.
25.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen nach vollständiger, mangelfreier und termingerechter Lieferung und Erhalt einer vertragsgemäßen und prüffä- higen Rechnung gemäß Ziffer 5.3 innerhalb von 30 Ta- gen netto. Werden Bei vorzeitiger Lieferung der Vertragspro- dukte beginnt die Zahlungsfrist erst zu dem vereinbarten Liefertermin. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten.
5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen Obsequ in einem Monat das gesetzlichem Umfang zu. Obsequ ist insbesondere be- rechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange Ob- sequ noch Ansprüche aus unvollständigen oder verspä- teten Lieferungen oder der Lieferung mangelhafter Ver- tragsprodukte gegen den Lieferanten zustehen.
5.6 Das Eigentum an den Vertragsprodukten geht spätes- tens mit ihrer Bezahlung lastenfrei auf Obsequ über. Ob- sequ bleibt im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterverarbeitung oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenWei- terveräußerung der Vertragsprodukte unter Vorausab- tretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiter- verkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausge- schlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, sind wir berechtigtinsbesondere der erweiterte, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenweitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. 5.7 Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetObsequ Tatsachen bekannt, die fälligen Raten und Zahlungen die Leistungs- fähigkeit des Lieferanten infrage stellen, ist Obsequ be- rechtigt, vor der Erfüllung seiner Zahlungspflichten eine entsprechende Sicherheitsleistung des Lieferanten zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7verlangen. Kommt der Kunde mit mehr als Lieferant einem solchen Verlan- gen von Obsequ innerhalb einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in von Obsequ gesetzten angemessenen Frist nicht unerheblichem Maße in Rückstandnach, sind wir ist Obsequ berechtigt, den vom Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenzurückzutreten, wenn der Lieferant zuvor textförmlich auf diese Folge hingewiesen worden war.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Der in Rechnungder Bestellung angegebene Preis ist bindend. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeMangels abweichender schriftli- cher Vereinbarung schließt der Preis insbesondere die Kosten für Verpackung, ermächtigt Ver- sandvorrichtungen und Transport bis zu der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenTRUMPF angegebenen Lieferan- schrift sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein.
2. Werden in einem Monat das Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenPreis enthalten.
3. Dem Kunden wird für Falls Rechnungen des Lieferanten weder die Einrichtung bestellende TRUMPF Abteilung und das Bestelldatum noch die dem Lieferanten mitgeteilte TRUMPF Bestellnummer erkennen lassen, gerät TRUMPF frühestens sechzig Tage nach Empfang der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit Gegenleistung in Rechnung zu stellenVerzug.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche LeistungBei nicht vertragsgemäßer, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg insbesondere mangelhafter Lieferung ist TRUMPF berech- tigt, die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“)Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetSkonti oder ähnlichen Zahlungsvergünstigungen zurückzuhalten.
5. Ist Die Zahlungen erfolgen jeweils innerhalb von 60 Tage netto nach Erhalt der Kunde mit mehr als einer Rate vertrags- gemäßen Leistung und Zugang der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung. Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung, falls sich nachträg- lich Beanstandungen ergeben. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Lieferant Ver- zugszins in RückstandHöhe von 5% p.a. verlangen, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrensofern TRUMPF keinen geringeren Schaden nachweist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetLieferant ist nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistender Lieferant TRUMPF nach Eintritt des Zahlungsver- zugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Xxxx Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Gegenansprüche des Lieferanten berech- tigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachLieferant nur geltend machen, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen Maßgebend ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anderes vereinbart, bei Warenlieferungen ab Lieferwerk oder Lager, jedoch ohne Verpackung. Ist eine fracht- /verpackungsfreie Lieferung zugesagt, gilt dies nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an die Empfangsstation des Käufers. Mehrkosten aufgrund einer vom Käufer gewünschten besonderen Versandart und/oder Verpackung (z.B. Express- Luftfracht) gehen zu dessen Lasten. Preisänderungen sind zulässig, soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Käufer Xxxxxxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind Preisänderungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeder vorgenannten Regelung zulässig, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenwenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß Die Angabe der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenZahlungsbedingungen erfolgt individuell durch Ausdruck auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung.
3. Dem Kunden wird für Ist der Käufer Xxxxxxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Zurückbehaltungs- und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtdamit Leistungsverweigerungsrechte die sich aufgrund eines nicht erfüllten Vertrages im Sinne des § 320 BGB oder daraus ergeben, dass gem. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus§ 641 Abs. 3 BGB die Zahlung eines Teilbetrages wegen eines Anspruchs auf Mangelbeseitigung verweigert wird, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenbleiben unbenommen.
4. Wählt Zahlungsverzug tritt ein mit Ablauf der Kunde im Laufe auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen. Der Nachweis eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnethöheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
5. Ist Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der Kunde Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst wird. Die Wechselentgegennahme bedarf der vorhergehenden Vereinbarung mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistendem Verkäufer.
6. Xxxx Müssen Waren von dem Käufer herausgegeben werden, so hat der Kunde innerhalb von zwei Monaten Verkäufer einen Anspruch auf Vergütung der geleisteten Dienste in Höhe des Anteils der allgemeinen Betriebskosten am Warenwert. Ferner steht dem Verkäufer für jeden Gebrauch der Waren durch den Käufer ein Betrag zu, der sich aus der Baugeräte-Liste in ihrer jeweils gültigen Fassung errechnet. Für jedes angefangene Jahr der Benutzung wird der volle Prozentsatz, der sich aus der Lebensdauer (Nutzungsdauer) gemäß Baugeräte-Liste ergibt, errechnet nach Fälligkeit monatlicher Abschreibung und Verzinsung in Rechnung gebracht. Für Geräte, die Zahlung nachnicht in der Baugeräte-Liste aufgeführt sind, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder eingelten die Werte entsprechend der Lebensdauer analog.
7. Kommt Verlangt der Kunde mit mehr Verkäufer im Falle des Verzuges des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz, so ist er berechtigt unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend zu machen, 25% des Verkaufspreises der Ware als Schadensersatz zu fordern. Verlangt er 25 %, so ist ein Nachweis des Schadens nicht erforderlich. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
8. Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer Rate bzwzufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
9. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in RückstandZahlungen an Vertreter dürfen nur erfolgen, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenwenn diesen eine besondere schriftliche Vollmacht erteilt worden ist.
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Preise und Zahlung. 18.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Wir stellen unsere Die Preise gelten einschließlich Verpackung und freier Anlieferung inkl. aller beim Partner anfallender Kosten, die insbesondere Zoll, Abschöpfung, Untersuchungskosten usw. einschließen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Unsere Zahlungen erfolgen - wenn nicht anders auf der als Einzelbestellung oder als „Lieferantenkontrakt“ ( Gesamtmengenbestellung )bezeichneten Bestellung vereinbart – gem. den zwischen den Partnern vereinbarten Zahlungsbedingungen. Geht die Rechnung vor Abnahme der berechneten Waren oder Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus bei uns ein, beginnen die Fristen erst mit der Abnahme.
8.3 Rechnungen sind in Rechnungzweifacher Ausfertigung zu erstellen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikate zu kennzeichnen. In den Rechnungen müssen die Bestellkennzeichen, die einzelnen Artikel und Mengen sowie die Stückpreise und Gesamtpreise, die Lieferantennummer sowie die Versandanschrift gesondert ausgewiesen werden. Die Rechnungen müssen den jeweils einschlägigen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechtes entsprechen, so dass wir berechtigt sind, bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, die Vorsteuer geltend zu machen. Rechnungen dürfen keinesfalls der Lieferung beigefügt werden.
8.4 Die vollständige Angabe der Bestellkennzeichen sowie die Einhaltung der Rechnungsformalien ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
8.5 Gegen die fälligen Forderungen des Partners sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unswir wegen unserer fälligen Ansprüche berechtigt, die von ihm Aufrechnung zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen erklären, oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, auch wenn unsere Forderungen nicht rechtskräftig festgestellt sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenvom Partner bestritten werden.
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Samples: Einkaufs Und Bestellbedingungen
Preise und Zahlung. 19.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
29.2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
39.3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
49.4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
59.5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
69.6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
79.7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Vermietung Von Rechenzentrums Kapazitäten Und Cloud Service Verträge
Preise und Zahlung. (1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Exportlieferungen werden Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben von dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Auftraggeber getragen. Sofern bei einer „Freihauslieferung“ die Kosten für Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben von Burger verauslagt werden, ist Burger zur Weiterberechnung dieser Kosten an den Auftraggeber berechtigt.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Burger zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss/ schriftlicher Auftragsbestätigung erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Burger (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum (auch bei Teillieferungen) ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Burger ist jedoch, auch im Voraus Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Xxxxxx spätestens mit der Auftragsbestätigung. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Burger. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in RechnungVerzug. Rechnungen Ab Verzugseintritt sind sofort nach Rechnungsstellung die ausstehenden Beträge zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Xxxxxx ist zur Annahme von Schecks oder Wechseln nicht verpflichtet. Deren Annahme erfolgt gegebenenfalls nur zahlungshalber; Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Auftraggeber.
(5) Kommt der Auftraggeber jedoch mit einer Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdein Verzug, ermächtigt der Kunde unswerden sämtliche weiteren offenen Forderungen, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenBurger gegenüber dem Auftraggeber zustehen, sofort fällig.
2(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
(7) Burger ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Burger durch den Auftraggeber aus dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumenjeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenfür die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe (8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“Insolvenzverfahrens), werden dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist Burger nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetHerstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Xxxxxx den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere 9.1 Der Kunde vergütet die Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets durch ein im Voraus Angebot ggf. nebst Leistungs- schein festgelegtes laufendes jährliches Serviceentgelt zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z.Z. 19%. Grundsätzlich ist der Abrechnungs- zeitraum das Kalenderjahr. Beim Ver- tragsbeginn innerhalb eines Abrech- nungszeitraumes wird die Vergütung zeit- anteilig in RechnungRechnung gestellt. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung Das Ser- viceentgelt ist jeweils für das laufende Vertrags-/Kalenderjahr im Voraus, spä- testens bis zum siebten Werktag des ers- ten Vertrags-/Kalendermonats eines je- weiligen Abrechnungsjahres fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unseine Einzugsermächtigung er- teilt hat, wird EWERK die fällige Forde- rung jeweils quartalsweise zum siebten Werktag des ersten Monats eines jeden Quartals einziehen. Die Zahlung der Ver- gütung ist auf eines der auf der Rechnung von EWERK bezeichneten Konten von E- WERK zu zahlen.
9.2 EWERK behält sich vor, die Vergütung erstmals nach Ablauf von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das zwölf Monaten und höchstens einmal im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende und zur Anpassung an in- terne durch eine Erhöhung der Material- oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenPersonalkosten oder durch Dritte be- dingte Kostensteigerungen zu erhöhen. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 10% erhöht, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt ist der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistungbe- rechtigt, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl mit einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb Frist von zwei Monaten sechs Wochen nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigtdes Erhöhungsverlangens, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zum Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten eine entsprechende Herabset- zung der Vergütung verlangen.
9.3 EWERK kann eine über die in Ziffer 1 fest- gelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit: • er aufgrund einer Meldung tätig wird, die darauf beruht, dass der Kunde au- ßerhalb der ihm eingeräumten Über- gangsfrist Vorversionen einsetzt, ob- wohl ihm eine neue Version zur Verfü- gung gestellt worden ist, oder • eine gemeldete Störung im Zusam- menhang mit dem Einsatz der Pfle- gesoftware / des Supportgegenstands in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder Dritte vorge- nommenen Veränderungen der Pfle- gesoftware (d. h. der Software, an der die Pflegeleistung zu erbringen ist) / Supporthardware steht oder • zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflich- ten des Kunden anfällt.
9.4 Sonstige Zusatzleistungen, die nicht im Umfang der im Leistungsschein verein- barten Softwarepflege/Hardwaresupport enthalten sind, werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden, Tages- und Spesensätzen und Abrech- nungsabschnitten von EWERK abgerech- net.
9.5 Verbrauchs- und Verschleißteile sind von der Pauschalvergütung nicht erfasst. Dies gilt auch für Ersatzteile, soweit sie nicht unter eine Gewährleistungsverpflichtung von EWERK fallen. Diese hat der Kunde, soweit sie im Rahmen des Hardwaresup- ports oder aufgrund gesonderter Anforde- rung des Kunden von EWERK geliefert werden, gemäß den zurzeit der Lieferung geltenden Listenpreisen zzgl. der gesetz- lich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 % zu vergüten.
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Samples: Support Agreement
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, verstehen sich die Preise in Euro FCA Verladeort gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Auftragsbestätigung von profine (Incoterms in Rechnungihrer jeweils gültigen Fassung) zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeEtwaige Zölle, ermächtigt der Kunde unsSteuern, die Gebühren oder ähnliche Abgaben werden, soweit sie von ihm profine zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehentragen sind, gesondert berechnet.
2. Werden Die Preise der Rohstoffe (u.a. Ethylen, Naphtha), die profine für die Herstellung ihrer Produkte benötigt, sind in einem Monat das hohem Maße volatil. profine erhebt aus diesem Grund auf ihre Produkte einen Materialteuerungszuschlag. Aufträge, die von profine vereinbarungsgemäß erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden sollen oder die aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden, werden zu den jeweiligen am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen von profine zuzüglich des dann anwendbaren Materialteuerungszuschlages berechnet.
3. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes durch profine, nach Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch profine die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware wesentlich (d.h. um mindestens 10 %), so ist profine zu einer angemessenen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers, insbesondere im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt. Zur Berechnung der eingetretenen Preissteigerung für die maßgeblichen Rohstoffe ist dabei auf öffentlich zugängliche Quellen zurückzugreifen (z.B. Newsletter der I- CIS, Xxxxxxxxx, XX). Auf Verlangen des Bestellers hat profine diesem die eingesetzten Rohstoffe offenzulegen und die bei diesen eingetretenen Preissteigerungen anhand der vorstehenden Quellen nachzuweisen. Sofern sich nach Abgabe des Angebotes durch profine, nach Auftragsbestätigung oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenAbschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch profine sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie Energie- , sind wir berechtigtLohn-, dem Kunden das Datentransvolumen Transport- oder das GesamtspeichervolumenVersicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern, welchen über das ist profine entsprechend der vorstehenden Regelung ebenfalls zu einer angemessenen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers, insbesondere im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtHinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, gemäß berechtigt.
4. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich per Lastschrift ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Im letztgenannten Fall ist für die Rechtzeitigkeit der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit Zahlung der Eingang der Zahlung bei profine maßgebend.
5. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Besteller profine Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. profine behält sich vor, allfällige darüber hinausgehende Nachteile oder Schäden in Rechnung zu stellen.
36. Dem Kunden wird Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von profine anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. profine ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von profine durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtderselbe Rahmenvertrag gilt, nach pflichtgemäßem Ermessen von profine gefährdet wird.
8. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügtSoweit mit dem Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit sämtliche Zahlungen in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung € („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten Euro) und Zahlungen ausschließlich an profine zu leisten.
69. Xxxx der Kunde innerhalb Für Bestellmengen mit einem Auftragswert unter € 2.500,00 netto erhebt profine einen Bestellwertzuschlag von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate € 100,00 (Inland) bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen€ 150,00 (Export).
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. (1) Als vereinbarter Preis für gelieferte Xxxx gilt der in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Fehlt diese Angabe in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung der Auftragsbestätigung gilt der bei eepos zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeZeit der Lieferung übliche Preis, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenhilfsweise ein ortsüblicher und angemessener Preis.
(2) Montageleistungen bzw. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenReparaturarbeiten werden auf Basis der Arbeitszeitnachweise der Mitarbeiter von eepos zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen be- rechnet, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenwelche unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx/ hinterlegt sind. Der Kunde bleibt erhält beim Aufruf dieses Links auf Anfrage einen kostenfreien Link und somit Zugang zur eeworld und Kenntnis der Verrechnungssätze.
(3) eepos kann den vereinbarten Preis im Hinblick auf zwi- schenzeitliche Erhöhungen von Material-, Personal- oder Energiekosten angemessen erhöhen, wenn die Leistung von eepos später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll.
(4) Skontozusagen bedürfen in diesem Fall jedem Einzelfall der Verein- barung in der schriftlichen Auftragsbestätigung und gel- ten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollstän- diger Zahlung sämtlicher Forderungen von eepos gegen den Kunden.
(5) Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei an die von eepos benannte Bankverbin- dung zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maß- geblich. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsvermittler von eepos sind nicht berech- tigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(6) eepos kann eingehende Zahlungen nach freiem Ermes- sen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprü- che verrechnen.
(7) Gegen Ansprüche von eepos kann der Kunde nur aufrechnen, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig fest- gestellt oder fällig und unbestritten ist oder von eepos schriftlich anerkannt wurde.
(8) Ein Zurückbehaltungsrecht der Zahlung oder ande- re Einreden stehen dem Kunden nur zu, wenn eepos aus demselben Vertragsverhältnis entspringende und fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich ver- letzt.
(9) Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist eepos zur Einrede der Unsicherheit nach § 321 BGB ins- besondere berechtigt, wenn der Kunde seine eepos oder Dritten gegenüber bestehenden Pflichten nur unzurei- chend erfüllt oder schleppend zahlt oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist oder mit der anstehenden Lieferung überschritten wird. Anstelle der Einrede kann eepos künftige, auch bereits bestätigte Lieferungen von der Leistung von Vorauskasse abhängig machen. eepos ist nicht zur Fortsetzung der Leistungen verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistensolange von dem Kunden zur Abwendung der Einrede erbrachte Leistungen keine angemessene Sicher- heit bieten oder anfechtbar sein könnten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem 4.1 Ist kein Pauschalpreis vereinbart, bestimmt sich der vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets AG geschuldete Preis auf Grundlage der im Voraus Angebot genannten Einheitspreise und der tatsächlich ausgeführten, durch Aufmaß belegten Leistungen.
4.2 Etwaige über das Angebot hinaus durchgeführte, geänderte oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Maßgeblich sind die im Angebot genannten Einheitspreise. Voraussetzung ist, dass die Leistungen durch den AG zusätzlich beauftragt oder nachträglich anerkannt wurden oder zur Durchführung des Auftrages erforderlich waren.
4.3 Mit dem Auftrag verbundene Fahrzeiten werden gesondert in RechnungRechnung gestellt. Rechnungen Kosten aufgrund von Wartezeiten und Verzögerungen im Rahmen der Abwicklung des Auftrages, die der AN nicht zu vertreten hat, sind sofort nach Rechnungsstellung zur vom AG gesondert zu vergüten.
4.4 Dem AG stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist. Bei Mängeln der Lieferung blei- ben die Gegenrechte des AG unberührt.
4.5 Die Zahlung fälligder Preise hat ausschließlich auf das vom AN benannte Konto des AN zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
4.6 Sofern nichts anders anderes vereinbart wurdewird, ermächtigt der Kunde unssind sämtliche Preise innerhalb von 10 Tagen nach Ab- nahme und Rechnungszugang fällig und zu zahlen. Der AN ist jedoch, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das auch im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenRahmen einer lau- fenden Geschäftsbeziehung, sind wir jederzeit berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen eine Lieferung ganz oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der AN im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtAngebot oder spä- testens mit der Auftragsbestätigung
4.7 Erfolgt eine Zahlung nicht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit werden Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
3Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz p.a. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetDie Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets 5.1 Die Zahlungs- und Lieferkonditionen werden in einem separaten, mitgeltenden Dokument geregelt.
5.2 Die Preise für den VERTRAGSGEGENSTAND entsprechen den Angaben im Voraus in VERTRAG. Für Arbeiten, die auf Zeitbasis ausgeführt werden, erfolgt die Festsetzung des Preises anhand der im VERTRAG spezifizierten Stundensätze. Wurden keine Stundensätze vereinbart, kommt der von 3S für andere Kunden und vergleichbare Arbeiten berechnete Stundensatz zur Anwendung. Sämtliche Preise sind exkl. MwSt.
5.3 Die Lieferungen der PRODUKTE und Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN erfolgt gegen Rechnung. Rechnungen sind sofort Der gesamte Rechnungsbetrag (100%) ist innert vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung Ausstellungsdatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde3S behält sich das Recht vor, ermächtigt der Kunde unseine Kaution, eine Vorauszahlung oder die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines Nachnahme vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenverlangen.
25.4 Mit Ablauf der vorstehend bezeichneten Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Werden In diesem Fall ist 3S berechtigt, Verzugszinsen in einem Monat Höhe von 10% pro Jahr zu verlangen. Unberührt bleibt das Recht von 3S, den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen oder dem Kunden nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.5 Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzüge in der im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung VERTRAG angegebenen Währung zu stellen.
3leisten. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom stehen Verrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir ist 3S nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellendie vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags auszusetzen.
45.7 Die Depotzahlung (Kaution) gilt als Erfüllungsgarantie. Wählt Bei Nichterfüllung des Gesamtvolumens wird die Depotzahlung prozentual für den erfüllten Teil an den Kunden zurückerstattet, der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle Rest der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist Depotzahlung verfällt zugunsten der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.3S.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten zuLasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller gemäßaktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung in EURO ab Werk ein- schließlich Verladung im Voraus Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in Rechnungder jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Rechnungen Die Preise sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligfür Nachbestellungen nicht verbindlich. Sofern nichts anders vereinbart Werkzeug- kostenanteile werden grundsätzlich getrennt vom Warenwert in Rechnung gestellt. Sie sind mit der Übersendung des Ausfallmusters bzw. wenn ein solches nicht verlangt wurde, ermächtigt mit der Kunde unsersten Warenlieferung zu bezahlen. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Werkzeuge, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehensie bleiben vielmehr unser Eigentum in unserem Besitz.
2. Werden Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der X. Xxxxxxxx GmbH & Co. KG nach Rechnungserhalt zu leisten. Der Besteller kommt 10 Tage nach Zugang der Rechnung in einem Monat Verzug. Eine Geld- schuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenJahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Bei Rechtsgeschäften, sind wir berechtigtan denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 % über dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenBasiszinssatz. Ein höherer Zinssatz bleibt vorbehalten.
3. Dem Kunden wird für Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Einrichtung Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Nichteinhaltung der Dienste der verschlüsselte Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtdie Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Werden Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenAbschluss zurückzutreten.
4. Wählt der Kunde Teillieferungen gelten als Geschäfte für sich; sie stellen keinen Mangel im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche LeistungRechtssinne dar, wird diese ab sofort berechnetsoweit die Teillieferung dem Besteller zumutbar ist. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), Sie werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetgesondert in Rechnung gestellt und sind gesondert zu bezahlen.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Lieferungen Und Leistungen
Preise und Zahlung. 12.1 Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung EXW X-00000 Xxxxxxxxx (Incoterms 2020), jedoch ausschließlich Verpackung zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnungjeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, Es gilt die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenjeweils aktuelle Preisliste des Lieferers.
22.2 Die Zahlung ist mangels besonderer Vereinbarung zu leisten:
a) Preise für Dienstleistungen und Ersatzteilaufträge verstehen sich stets ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, Die Zahlung ist ohne jeden Abzug innerhalb 21 Tagen nach Zugang bei dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß Besteller der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in entsprechenden Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen des Lieferers zu leisten.
6b) Maschinenaufträge sind wie folgt zu leisten: 40% Anzahlung fällig bei Auftragsbestätigung, zahlbar sofort bei Rechnungseingang 50% 4 Wochen vor Auslieferung, zahlbar sofort bei Rechnungseingang – vor Auslieferung 10% bei Übergabe nach Ziff. Xxxx 3.4, spätestens aber mit Start der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachproduktiven Nutzung, räumen wir ihm zahlbar sofort bei Rechnungseingang
c) Mit Ablauf der in Ziffer 2.2 a) und b) genannten Zahlungsfristen kommt der Besteller automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Zugang unverzüglich wieder einLieferer bedarf.
7d) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes beim Lieferer an.
2.3 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.4 Sofern der Lieferer nach Vertragsabschluss Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Bestellers erhält, welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Lieferers durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet, ist er berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und/oder dem Besteller eine angemessene Frist zu setzen, in welcher der Besteller Zug-um-Zug gegen die Leistungserbringung des Lieferers nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Lieferer vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Wird die Lieferung vertragsmäßig später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, kann der Lieferer den Preis angemessen an die seit Vertragsabschluss bis zur Lieferung eingetretenen Veränderungen der einschlägigen Tariflöhne und/oder der Materialkosten angleichen. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungs- oder Lieferfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, durch den Lieferer erst später als vier Monate nach der Auftragsbestätigung bzw. der Bestellung erbracht werden kann. Der Lieferant behält sich das Recht auf eine anteilige Erhöhung des Vertragspreises vor, wenn sich die Materialpreise zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem tatsächlichen Lieferdatum um mehr als 3 % erhöhen. Wird dieser Schwellenwert erreicht, so wird der Prozentsatz der Erhöhung 50/50 zwischen den Parteien aufgeteilt. Bei einer Erhöhung von z.B. 5 % hat der Lieferant Anspruch auf eine Preiserhöhung von 2,5 %. Der maßgebliche Index für die Bestimmung der Preiserhöhung ist der OECD- Erzeugerpreisindex, bezogen auf die OECD-Gesamtzahlen (xxxxx://xxxx.xxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxx-xxx.xxx).
2.6 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Besteller verpflichtet, seine USt-Id- Nummer anzugeben sowie die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und die für den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde mit mehr Besteller diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, wird der Lieferer die Lieferung als einer Rate bzwnicht steuerbefreit behandeln. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir Der Lieferer ist dann berechtigt, die jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit der Lieferer aufgrund unrichtiger Angaben des Bestellers eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit behandelt hat, hat der Besteller den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist Lieferer von der Steuerschuld freizustellen und alle Aufwendungen zu kündigentragen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Kosten für Verpackung, Fracht und Porto, Künstlersozialabgaben und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die verein- barte Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rech- nungsstellung fällig. Verzugszinsen werden für Verbrau- cher in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
4. Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgenom- men, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Mona- ten oder erfordert er von uns finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Dieses Recht zu Vorschusszahlung beträgt, sofern nicht anders vereinbart wurde, ermächtigt 1/3 der Kunde unsGesamtvergütung, die fäl- lig bei Auftragserteilung und 2/3 fällig innerhalb von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet14 Tagen nach Rechnungsstellung.
5. Ist Sollte der Kunde mit mehr als einer Rate in RückstandBesteller Unternehmer sein, sind wir berechtigtgilt im Übrigen: Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetbleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für unsere Leistun- gen, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb Soweit Inhalt unserer Leistungen die Erbringung von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachDesignleistungen ist, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.gilt darüber hinaus folgendes:
7. Kommt der Kunde Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Ände-
8. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten,
9. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusam- menhang mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte dem Auftrag zu unternehmen und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstandmit dem Besteller abgesprochen sind, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist vom Besteller zu kündigener- statten.
10. Die Geltung unseres jeweils gültigen Preisverzeich- nisses wird mit vereinbart. Ein Exemplar des Preisver- zeichnisses hat der Besteller erhalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Die Preise gelten im Voraus Zweifel ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehengesetzlicher Höhe.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder das Gesamtspeichervolumen überschrittennach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, sind wir berechtigtso werden sich Lieferer und Besteller über eine Anpassung der Preise und der Kostenanteile für Formen verständigen. Preiserhöhungen zwischen dem Tag der Bestellung und der Lieferung berechtigen den Besteller, dem Kunden das Datentransvolumen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Preiserhöhung auf einer Erhöhung der Frachttarife oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenUmsatzsteuer beruht.
3. Dem Kunden wird für Ist die Einrichtung Abhängigkeit des Preises vom Teilegewicht vereinbart, ergibt sich der Dienste endgültige Preis aus dem Gewicht der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenfreigegebenen Ausfallmuster.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetDer Lieferer ist bei neuen Aufträgen (= Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise gebunden.
5. Ist Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermines werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Kunde mit mehr als einer Rate in RückstandEZB berechnet, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrensofern der Lieferer nicht einen höheren Schaden nachweist. Der Kunde Dem Besteller bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistender Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb Die Ablehnung von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachSchecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder einsämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Kommt Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kunde mit mehr als einer Rate bzwKreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Zahlung Darüber hinaus ist der Produkte und Leistungen Lieferer in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir diesem Fall berechtigt, den für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zur verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessener Frist vom Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenzurückzutreten.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus 8.1 Unsere Preise verstehen sich in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenEURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer.
28.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mehr als zwei Wochen liegen. Werden Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
8.4 Zur Entgegennahme von Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden.
8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.9 Die Stecher-Gruppe behält sich das Datentransvolumen oder das GesamtspeichervolumenRecht vor, welchen über das Forderungen an eine Factoringgesellschaft zu verkaufen, um die Finanzierung der Gesellschaft sicherzustellen.
8.10 Bei Kunden, die Zahlungen im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtGutschriftsverfahren leisten, gemäß tritt der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3Zahlungsverzug automatisch ein. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtDie Stecher-Gruppe stellt dann zehn Tage nach Ende des Zahlungsziels den Zahlungsausfall fest. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir Die Gesellschaft ist dann berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellengem. Punkt 7 „Sicherheiten“ vorzugehen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenjeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Werden in einem Monat das iBei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Besteller zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behalten wir uns die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor.
3. Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumendie gesetzliche Umsatzsteuer nach zu berechnen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß wenn uns der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenBesteller nicht innerhalb eines Monats nach jeweiligem Versand einen Ausfuhrnachweis zuschickt.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetKostenvoranschläge sind nur in Schriftform und für 3 Monate nach Angebots-Datum bindend.
5. Ist Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Besteller Zahlungen wie folgt zu leisten:
a) Die Rechnung ist zahlbar spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
b) Bei Überschreitung des Zahlungszieles (30 Tage nach Rechnungsfälligkeit und -zugang) gerät der Besteller – ohne dass es einer besonderen Mahnung bedürfte – gem. § 286 Abs. II, III BGB in Verzug. Vom Eintritt des Verzuges an kommen Verzugszinsen von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Bundesbank sowie alle durch Zahlungserinnerungen entstehenden Kosten in Anrechnung; wir behalten uns vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
c) Befindet sich der Käufer für verfallene Rechnungen in Verzug und wird gerichtliche Beitreibung notwendig, so gelten auch die noch nicht verfallenen Posten als zur Zahlung fällig und sind einklagbar.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachMontagen, räumen wir ihm Reparaturen, und sonstige Dienstleistungen werden zu den Zugang unverzüglich wieder einjeweils gültigen Verrechnungssätzen, welche bei uns angefordert werden können, abgerechnet. Für Arbeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten werden Zuschläge erhoben. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeiten.
71. Kommt Der Besteller kann nur mit dem Grunde und der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenHöhe nach unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. (1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. ) Sofern nichts nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen geregelt, verstehen sich sämtliche Preise und Verrechnungssätze netto ohne Umsatzsteuer und Abgaben, Zölle oder sonstige Abgaben aller Art, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Die Umsatzsteuer sowie jegliche außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle werden zusätzlich zu den jeweils gültigen Preisen und Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.
(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen netto zu bezahlen. Jede Zahlung hat ohne Abzug und in Euro (€) per Überweisung auf das Gesamtspeichervolumen überschrittenin unserer Rechnung genannte Bankkonto zu erfolgen.
(3) Mit Ablauf einer Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit einem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die gesetzliche Verzugspauschale kommt hinzu. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden und – gegenüber Kaufleuten – von gesetzlichen Fälligkeitszinsen (§§ 352, 353 HGB) behalten wir uns vor. Wir sind wir weiterhin berechtigt, unsere innerhalb eines Vertragsverhältnisses ausstehenden Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird (z.B. durch Insolvenzantrag des oder gegen den Besteller), dass unser Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wir sind berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen Besteller eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er Zug-um-Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Zahlung zu bewirken oder das GesamtspeichervolumenSicherheit für sie zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung, welchen über das § 321 BGB und die übrigen Regelungen dieser Ziffer 5.
(4) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten ist. Darüber hinaus ist der Kunde zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtFalle der Aufrechnung im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zu unserer Forderung steht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für gegen die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde aufrechnet oder im Laufe Falle der Geltendmachung eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche LeistungZurückbehaltungsrechts auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie unsere Forderung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistendas Zurückbehaltungsrecht entgegensetzt.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. (1) Die angegebenen Preise gelten mangels gesonderte Vereinbarung ab Werk Riederich und sind Nettopreise zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist, zzgl. der Kosten für Verpackung, Fracht, Einbau, Porti, Versicherungsspesen, Zölle, eventuelle Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sowie sonstiger Nebenkosten. Incoterms gelten in der bei Bestellung gültigen Fassung.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Lieferer.
(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind, solange nicht rechtskräftig festgestellt, nicht statthaft.
(5) Der Lieferer ist berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.
(6) Der Lieferer ist darüber hinaus berechtigt, seine Leistung zu verweigern, wenn er aufgrund eines nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unsVertragsschluss eintretenden Umstandes befürchten muss, die Gegenleistung des Bestellers nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Besteller bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichende Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kreditversicherer des Lieferers es nach Vertragsabschluss abgelehnt hat, den Kaufpreis für die Zahlung des Liefergegenstandes aus Bonitätsgründen des Bestellers zu versichern.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von ihm zu leistenden Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Xxxxxx und Kosten gehen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehendes Bestellers.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 15.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Der Preis versteht sich man-gels abweichender schriftlicher Vereinbarung „frei Verwendungsstelle“ und schließt insbesondere die Kosten für Paletten und Gitterboxen etc., Versand (ein-schließlich der Kosten für Versandvorrichtungen), Transport und Versicherungen bis zu der von OSR angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Voraus Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Trans-portkosten im Einzelfall nicht in Rechnungdem Preis enthalten sind und die Übernahme der Versand- und Transportkosten durch OSR schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte.
5.2 Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, hat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbringen, soweit die Nachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant unaufgefordert in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) sei-ne USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen so-wie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
5.3 OSR erhält die Rechnung des Lieferanten in einfacher Ausfertigung. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeohne Vertragsnummer, ermächtigt der Kunde unsBestelldatum, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenLieferdatum, genaue Sortenbezeichnung, Liefergewicht und/oder Empfangsstelle gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 156. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
257. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
358. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang Zu- gang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden Kun- den über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
459. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
560. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
661. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
762. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 16.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.2. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, daß dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeits- termin zur Verfügung steht.
6.3. Zahlungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig.
6.4. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs ab- züglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
6.5. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gut- geschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechend der Sicherheiten abhängig zu machen.
6.6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Vertrag.
6.7. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lie- ferungen im Voraus Rückstand befindet.
6.8. DieAufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festge- stellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht aus dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unseinem Umfang zurück- gehalten werden, die von ihm in einem angemessenen Verhältnis zu leistenden den aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so kann der Käufer Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehennur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängerüge geltend gemacht wird.
26.9. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenZahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenwenn diese eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 16.01 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer.
6.02 Der Mindestauftragswert beträgt 20 EURO für Kleinaufträge. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand von 3 EURO berechnet.
6.03 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug eingehend beim Verkäufer zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Nettowarenwert gewährt. Derartige Skontizusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung
6.04 Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten ( wozu auch ein Rückstand von zwei Raten bei einer Teilzahlungsvereinbarung gehört ) und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
6.05 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Käufer willigt schon jetzt ein, dass der Verkäufer gegebenenfalls seinen Betrieb betreten kann; um die Ware mitzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wurde die Ware hingegen im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeRahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Geschäftsverbindung geliefert, ermächtigt verpflichtet sich der Kunde unsVerkäufer, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines zuvor vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenVertrag zurückzutreten.
26.06 In den Fällen der Absätze 6.04 und 6.05 kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung ( 7.05 ) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen. Werden Der Käufer kann jedoch diese sowie die in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit Absatz 6.05 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Rechnung zu stellenHöhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus6.07 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx geltend gemachte Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bemängelten Ware bzw. Zahlung des gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenKaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.
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Preise und Zahlung. 1a. Die in unserem Auftrag festgelegten Preise sind Festpreise und beinhalten alle zur Ver- tragserfüllung erforderlichen Nebenleistungen (z. B. Transport frei Haus, Verpackung, Versi- cherung, Prüfkosten = zumindest CIP / Incoterms 2010). Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum Bei Lieferanten von außerhalb der Republik Österreich hat die Lieferung im innergemeinschaftlichen Verkehr stets DAP / In- coterms 2010 und ansonsten DDP / Incoterms 2010 an den in unserem Auftrag bestimmten Ort zu erfolgen, soweit nicht schriftlich vorab anderes vereinbart wurde.
b. Nachträgliche Preiserhöhungen durch den Lieferanten sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Zweifel stets im Voraus in RechnungPreis enthalten.
c. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung und Rechnungserhalt netto. In keinem Fall beginnen die Zahlungsfristen vor Fälligkeit der Rechnung zu laufen. Bei allen Lieferungen und Leistungen, die eine Unterweisung beinhalten, hat diese stets vor Zahlung erfolgreich durchgeführt zu sein. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung in diesen Fällen werden frühestens mit erfolgreicher Unterweisung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenaußer es wurde anderes schriftlich vereinbart.
2d. Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung, sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Bei Feststellung eines Mangels oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, Fehlens einer vereinbar- ten Eigenschaft sind wir berechtigt, dem Kunden die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Ge- währleistungs- bzw. Garantieansprüche zurückzuhalten. Alle Aufrechnungs- und Zurückbe- haltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
e. Ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten wegen etwaiger Gegenforderungen ist ausge- schlossen, es sei denn, das Datentransvolumen Zurückbehaltungsrecht beruht rechtmäßig auf demselben Ver- tragsverhältnis.
f. Eine Aufrechnung des Lieferanten gegen uns zustehende Forderungen ist nur insoweit zuläs- sig, als mit einer Forderung aufgerechnet wird, die von uns schriftlich anerkannt oder das Gesamtspeichervolumenrechts- kräftig festgestellt worden ist. Ansprüche gegen uns darf der Lieferant nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte abtreten.
g. Rechnungen des Lieferanten sind nach Durchführung der Lieferung oder Leistung an Ze- mentwerk Hatschek GmbH unter Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nr. und Einhaltung der ge- setzlichen Formvorschriften einzureichen.
h. Die gesamte mit uns zu führende Korrespondenz - insbesondere Auftragsbestätigungen, welchen über das Ver- sandanzeigen, Lieferscheine, Frachtbriefe - hat unsere Auftrags- bzw. Bestellnummer zu ent- halten. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese unsere Auftrags- oder Bestell- nummern enthalten. Der Lieferant ist daher verpflichtet, in Rechnungen und allen übrigen Schriftstücken exakt unsere Auftrags- bzw. Bestellnummer anzugeben. Zutreffendenfalls sind Leistungs- bzw. Stundennachweise der Rechnung beizulegen. Für alle wegen Nichteinhal- tung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen und Verzögerungen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
i. Unsere Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von Konditionen und/oder Preisen. Ebenso besagt unsere Zahlung nichts im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff Hinblick auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenMangelfreiheit und/oder Rechtzeitigkeit der Lieferungen und Leistungen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, Zeitpunkt unserer Zahlung hat auf die fälligen Raten Gewährleistungs- und Zahlungen zu leistenGarantieverpflichtungen des Lieferanten keinen Einfluss.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 14.1 Sämtliche Preise beruhen auf den Kostenverhältnissen bei Abschluss des Liefervertrags. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem Erfolgt die vereinbarte Lieferung 3 Monate nach Abschluss des Liefervertrages und erhöhen sich bis zum Tag der Herstellung der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung Material-, Lohn- oder sonstige Kosten, so ist KERPEN berechtigt, auf der Grundlage ihrer ursprünglichen Preiskalkulation Aufschläge entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen vorzunehmen.
4.2 Die Preise verstehen sich EXW KERPEN (Incoterms 2020), zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ist nichts anderes vereinbart, so gehen Verpackungs- und Frachtkosten zu Lasten des Bestellers.
4.3 Leergut, insbesondere Aufmachungen wie Spulen, Trommeln und Fässer etc. („Leergut“) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus Besteller gleichzeitig mit der gelieferten Ware zu bezahlen. Das Eigentum am Leergut geht mit vollständiger Bezahlung auf den Besteller über. Der Besteller hat das Recht, Leergut, das in Rechnungeinem einwandfreien, sauberen und wieder verwendbaren Zustand ist, auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum an das Lieferwerk von KERPEN zurückzusenden. Rechnungen sind sofort In diesem Fall erhält der Besteller den Kaufpreis des Leergutes in vollem Umfang zurückerstattet. Einwegaufmachungen werden von KERPEN nicht zurückgenommen.
4.4 Soweit die Lieferung nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unsXxxx von KERPEN oder nach entsprechender Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien auf Kabel- und Seilspulen erfolgt, die von ihm der Kabeltrommel GmbH & Co. KG mit Sitz in Troisdorf (KTG) bereitgestellt worden sind, erfolgt die Überlassung dieser Kabel- und Seilspulen zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenden „Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seilspulen“ der KTG. Diese werden auf Anforderungen jederzeit übersandt.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten4.5 Werkzeugkosten werden gesondert berechnet, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß ohne dass der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenBesteller dadurch Rechte an den Werkzeugen erwirbt.
34.6 Skontozusagen stehen unter dem Vorbehalt des Ausgleichs aller fälligen Forderungen. Dem Kunden wird für die Einrichtung Wechsel nimmt KERPEN nur nach Vereinbarung erfüllungshalber an. Spesen trägt der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenBesteller.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet4.7 Der Besteller kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ihretwegen Zahlungen zurückhalten.
5. Ist der Kunde mit mehr als 4.8 Gutschriften und Rückvergütungen stellen keine Anerkennung eines Verschuldens oder einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenRechtspflicht dar.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 19.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in EURO und FCA WAREHOUSE/FACTORY zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackungskosten. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligfällig und ohne Ab- zug zu bezahlen. Sofern nichts anders vereinbart wurdeDer Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinba- rung zulässig. Wir behalten uns vor, ermächtigt Rechnungen elektronisch zu versenden. Die Zah- lung mittels Wechsel, Scheck sowie die Barzahlung schließen wir aus.
9.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende und nicht unerhebliche Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu ent- sprechenden Preisanpassungen. Die jeweilige Änderung wird dem Kunden schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde unsausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zehn Werktagen schriftlich zu kündigen. Eine Preisanpassung gemäß der vorstehenden Re- gelung ist nicht möglich, soweit es um eine Erhöhung des Preises für Lieferungen geht, die innerhalb von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen und es sich hierbei nicht um Lieferungen handelt, die im Rahmen eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenDauer- schuldverhältnisses erfolgen.
29.3 Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses (siehe Ziffer 2.1) gültigen Preise.
9.4 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Während des Zahlungsverzu- ges des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe (bei Entgeltforderun- gen i.H.v. 9 % p.a. über dem Kunden das Datentransvolumen jeweiligen Basiszinssatz) zu berechnen. Das Recht, wei- tergehende Ersatzansprüche (z.B. Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
i. H.v. 40 EUR) oder das GesamtspeichervolumenGestaltungsrechte geltend zu machen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenwird dadurch nicht be- schränkt.
39.5 Voraus- bzw. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind Abschlagszahlungen verzinsen wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellennicht.
4. Wählt 9.6 Auf Aufforderung stellt uns der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnetunverzüglich steuerliche (Beleg-)Nachweise (u.a. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetGelangensbestätigung) zur Verfügung, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zum Nachweis der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Lie- ferungen erforderlich sind. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht unverzüglich nach, ist er verpflichtet uns gegen Aushändigung einer berichtigten Rech- nung mit mehr als einer Rate bzwUmsatzsteuer den gegen uns festgesetzten Umsatzsteuer- und Zinsbetrag zu erstatten. Zahlung Der Kunde informiert uns unverzüglich über jede Änderung seiner Um- satzsteueridentifikationsnummer.
9.7 Im Falle der Produkte und Leistungen in Abrechnung durch das umsatzsteuerrechtliche Gutschriftverfahren hat der Kunde die umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsvorschriften zu beachten. Wir haf- ten nicht unerheblichem Maße in Rückstandfür Schäden des Kunden, sind wir berechtigt, die dieser aus der Anwendung des Gutschriftver- fahrens erleidet (z.B. Rückzahlungspflicht von Vorsteuer einschließlich Zinsen durch den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenKunden an sein Finanzamt).
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Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets 5.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
5.2 Sofern im Voraus in RechnungEinzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Neben leistungen des Lieferanten (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten an den vereinbarten Bestimmungsort einschließlich eventueller Trans port und Haftpflichtversicherung) ein.
5.3 Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalen dertagen ab vollständiger Lieferung und/ oder Leistung (einschließlich einer ggf. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeErfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungs eingang bei ProMinent, ermächtigt gewährt der Kunde uns, die Lieferant ProMinent 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Maßgeblich ist der Eingang des Über weisungsauftrages bei der von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenProMinent beauf tragten Bank.
2. Werden 5.4 Rechnungen sind stets in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß zweifacher Ausfertigung mit Xxxxxx der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung Auftragsnummer und des Auftragsdatums an ProMinent zu stellensenden.
35.5 ProMinent schuldet keine Fälligkeitszinsen i.S.d. Dem Kunden wird für § 353 HGB, hiervon bleibt die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellengesetzliche Verzinsung bei Verzug unberührt.
45.6 Aufrechnungs oder Zurückbehaltungsrechte des Lieferanten sind ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben rechtlichen Verhältnis stammt. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg ProMinent steht ein Aufrech nungs und Zurückbehaltungsrecht sowie die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnetEinrede des nicht erfüllten Vertrages nach den gesetzlichen Maßgaben zu.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. (1) Die Preise verstehen sich stets zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
(2) Wenn nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Re- paraturen.
(3) Das Unternehmen behält sich die Annahme von Schecks als Zah- lung an Erfüllung Statt ausdrücklich vor. Ohne seine Zustimmung tritt keine Erfüllung ein, erfolgt die Hingabe des Schecks vielmehr erfül- lungshalber. Soweit das Unternehmen die Zahlung mit Scheck im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeEin- zelfall als Erfüllung akzeptiert, ermächtigt erfolgen Gutschriften hierüber vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Kunde unsAuslagen mit Wertstellung des Tages, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenan dem das Unternehmen über den Gegenwert verfügen kann.
2. Werden in einem Monat (4) Eine Zahlung durch Wechsel ist ausdrücklich ausgeschlossen und wird nicht akzeptiert.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Kunden das Datentransvolumen oder das GesamtspeichervolumenBasiszinssatz zu verlangen. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist soweit sich der Kunde mit mehr als Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen in Ver- zug befindet.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berech- tigt, nach vorheriger fruchtloser Mahnung die Ware zurückzunehmen. Soweit für die Warenrücknahme der Zutritt zum Betrieb des Kunden erforderlich ist, verpflichtet sich dieser bereits mit Vertragsschluss, sein Einverständnis dazu zu erteilen und die Wegnahme zu dulden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wurde die Ware im Rahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Rate in Rückstandständigen Geschäfts- verbindung geliefert, sind wir berechtigtverpflichtet sich das Unternehmen, ihm zuvor vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Ware noch bei dem Unternehmen lagern, kann dieses die Wegschaffung der vertragsgegenständlichen Ware durch den Zugriff auf Kunden untersagen.
(7) In den Fällen der Punkte 2.4., 2.5. und 7.6. kann das Unternehmen die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenEinzugsermächtigung (Ziffer 8.6) widerrufen und für noch ausste- hende Lieferungen Erfüllung Zug-um-Zug verlangen. Der Kunde bleibt kann jedoch dieses Verlangen wie auch die in diesem Fall verpflichtetZiffer 7.6. genannten Rechts- folgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsan- spruches abwenden.
(8) Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zahlungseinbehalt sind aus- geschlossen, wenn der Kunde den Mangel oder sonstigen Beanstan- dungsgrund bei Vertragsschluss kannte.
(9) Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. Aufrechnungsrecht des Kunden gegenüber fälligen Ansprüchen des Unternehmens aus dem Gesamt- saldo der Geschäftsverbindung bzw. einem Einzelvertrag besteht nur, soweit die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellt sind. Das bloße Schweigen des Unternehmens auf die Geltendmachung solcher Gegenansprüche gilt nicht als Anerkenntnis. Dies gilt für ein etwaiges Leistungsverweigerungsrecht des Kunden entsprechend. Ziffer 7.8. und 7.9. gelten nicht für Verträge mit Endver- brauchern.
(10) Nimmt der Kunde, ohne dass dies abweichend vertraglich verein- bart worden ist, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde Ware nicht innerhalb von zwei vier Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nachVer- tragsschluss ab, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt ist das Unternehmen berechtigt, in der Kunde mit mehr als einer Rate Zwischenzeit eingetretene Preiserhöhungen des Herstellers bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, Vorlieferanten an den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigenKunden weiterzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in RechnungDie vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich – zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer – frei Verwendungsstelle einschließlich Versicherungs-, Verpackungs- und Frachtkosten, sofern keine anderen individuellen Vereinbarungen bestehen. Rechnungen sind sofort Ist ein Preis „ab Werk“ oder „ab Lager“ vereinbart, ist der Vertragsspediteur des Bestellers einzusetzen bzw. übernimmt der Besteller nur die günstigsten Frachtkosten. Mit Ausnahme des Rollgeldes trägt der Lieferant alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich der Beladungskosten. Soweit der Lieferant nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde unsVerpackungsverordnung verpflichtet ist, die verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt er die Kosten des Rücktransports und der Verwertung. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. Die Anerkennung von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenMehr- oder Minderlieferungen behält sich der Besteller vor.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, Preiserhöhungen sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellennur nach schriftlicher Zustimmung durch den Besteller wirksam.
3. Dem Kunden wird für Die Zahlung kann innerhalb von 14 Tagen mit einem Skontoabzug von 3 % Skonto erfolgen, ansonsten ist die Einrichtung Zahlung nach 30 Tagen ohne Abzug fällig, sofern keine anderen individuellen Vereinbarungen bestehen. Für die Rechtzeitigkeit der Dienste Zahlung kommt es auf die Vornahme der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährtLeistungshandlung an. Werden Die Xxxx des Zahlungsmittels bleibt dem Besteller vorbehalten. Die Fristen laufen vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir Tag des vertragsgemäßen Wareneingangs (Datum des Lieferscheins) bzw. des Eingangs der prüffähigen Rechnung. Bei Abnahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellendie Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzubehalten.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche LeistungDer Lieferant ist ohne schriftliche Zustimmung des Bestellers, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“)nicht unbillig verweigert werden darf, werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir nicht berechtigt, ihm den Zugriff auf seine Forderungen oder Rechte gegen ihn an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperrenZustimmung als erteilt. Tritt der Lieferant seine Forderung entgegen Satz 1 ohne Zustimmung an einen Dritten ab, ist die Abtretung wirksam. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leistenBesteller wählt mit befreiender Wirkung Leistung an den Lieferanten oder den Dritten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 19.1 Preise gelten zzgl. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus der jeweiligen Umsatzsteuer in Rechnungder jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sofern der Käufer in seiner Bestellung z. B. Zusatzoptionen auswählt, können zusätzliche Kosten entstehen. Der Endpreis wird auf der Seite „Warenkorb“ angezeigt.
9.2 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurdeSoweit Zahlungsziele eingeräumt werden, ermächtigt der Kunde unsgelten diese nicht allgemein, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten sondern nur für den in Bezug genommenen Vorgang. Die kalendermäßige Bestimmung eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenZahlungsziels stellt ein verzugsbegründendes Datum dar.
2. Werden 1 Die konkreten technischen Vorgaben und Angaben zu den Produkten in einem Monat das den Technischen Merkblättern und Zulassungen sind zwingend zu beachten.
9.3 Sto ist auch im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit nach entsprechender Mitteilung durch Sto berechtigt, weitere Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
9.4 Kaufpreisansprüche für Sonderanfertigungen (Ziff. 5.3) sind sofort fällig; die Produktion bzw. Beschaffung der Waren erfolgt nach Zahlungseingang.
9.5 Der Käufer hat sämtliche Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb eines Monats seit Zugang schriftlich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung.
9.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden das Datentransvolumen Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder das Gesamtspeichervolumenvon Sto anerkannt sind.
9.7 Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgehtals sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.8 Wenn der Käufer sich entscheidet, gemäß der per SEPA-Firmenlastschrift zu bezahlen, verpflichtet er sich, Sto die aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung SEPA-Formulare ausgefüllt und unterzeichnet zur Verfügung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall Ein- zug erfolgt an dem auf der Rechnung hierfür genannten Datum. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Mitteilung des Datums auf der Rechnung als Mitteilung der geplanten Abbuchung (prenotification) genügt. Der Käufer ist verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen für ausrei- chende Deckung auf dem bezeichneten Konto zu leistensorgen.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 16.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Es gelten die vereinbarten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen laut Angebot. Soweit im Voraus Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Preisangaben in RechnungEuro und exklusive Umsatzsteuer. Rechnungen Entgelte für rollierende Services werden grundsätzlich im Vorhinein verrechnet, Entgelte für nicht-rollierende oder verbrauchsabhängige Services zum jeweiligen für den Auftraggeber definierten Stichtag monatlich im Nachhinein abgerechnet und in Rechnung gestellt.
6.2. Alle Preise sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fälligwertgesichert und werden entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder einem an seine Stelle tretenden Index angepasst. Als Basiszahl wird jene des Monats des Vertragsabschlusses herangezogen. Bei einer Entgeltanpassung wird HXS, nachdem die betreffende Indexzahl verlautbart wurde, den Auftraggeber über das geänderte Entgelt in Kenntnis setzen.
6.3. HXS behält sich darüber hinaus das Recht vor, Entgelte für Kommunikationsdienste bei Änderung der für die Preiskalkulation maßgeblichen Kosten (z.B. Personalkosten, Kosten von Lieferanten und Subunternehmern) entsprechend anzupassen.
6.4. Sofern nichts anders anderes vereinbart wurde, ermächtigt sind von HXS gelegte Rechnungen ab Erhalt sofort fällig und vom Auftraggeber spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug fallen unternehmerische Zinsen gemäß § 456 UGB an.
6.5. Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt HXS unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder zur Einstellung des Service (vgl. Punkt 3.6). Alle damit verbundenen Schäden, Kosten sowie entgangenen Gewinn hat der Kunde unsAuftraggeber dem Auftragnehmer zu ersetzen.
6.6. Einwendungen gegen eine Rechnung sind vom Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Rechnung zu erheben, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
6.7. Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung wurde gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehenHXS anerkannt.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 14.1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Die in diesem Auftrag angegebenen Preise sind Festpreise und unterliegen keinerlei Änderungen, außer aus den in Klausel 2 (Änderungen) dargelegten Gründen; die Preise beinhalten keine mehrwertsteuer- und/oder quellensteuerrechtliche Vergünstigungen, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Auftrags oder in Zukunft gültig sind. DER KÄUFER IST VERPFLICHTET, DEM VERKÄUFER ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGES FÄLLIGEN BETRÄGE INNERHALB DER IM VERTRAG ODER IN DEN DAMIT VERBUNDENEN VEREINBARUNGEN GENANNTEN FRIST ZU ZAHLEN, NACHDEM DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT WORDEN SIND: (i) alle Waren (einschließlich der Dokumentation) wurden erhalten und/oder die Dienstleistungen erbracht und die Arbeiten abgeschlossen; und (ii) eine korrekte Rechnung nebst den Begleitunterlagen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, ist eingegangen. Alle Dokumente müssen deutlich mit der Bestellnummer des Käufers, der Artikelreferenznummer, der Menge, der Lieferzeit und allen anderen Informationen gekennzeichnet sein, die der Käufer vernünftigerweise verlangt hat. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Ausführungen durch den Verkäufer kann zu Zahlungsverzögerungen führen, ohne dass der Käufer dafür haftet. Die Zahlung eines Betrags durch den Käufer bedeutet keinesfalls die Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten und berührt nicht die Rechte oder Rechtsmittel des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, Beträge oder Summen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, gegen alle vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Käufer an den Verkäufer fälligen Beträge aufzurechnen, und zwar unter Einhaltung der geltenden verbindlichen Rechtsvorschriften.
4.2. Der Käufer und der Kunde des Käufers haben bis zu sechs (6) Jahre nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Voraus in RechnungRahmen des Vertrags (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt) jederzeit das Recht, Audits von allen Aufzeichnungen und zugehörigen Dokumenten, Verfahren und Kontrollen des Vertrags durchzuführen, soweit sie sich auf nicht feststehende oder nicht pauschale Vertragsbestandteile beziehen. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt Der Käufer und der Kunde unsdes Käufers haben kein Recht auf Audits derjenigen Kosten des Verkäufers, die durch feste Sätze abgedeckt oder als Prozentsatz anderer Kosten ausgedrückt sind. Der Verkäufer führt seine Bücher und Aufzeichnungen, soweit sie sich auf die nicht feststehenden oder nicht pauschalen Vertragsbestandteile beziehen, nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -praktiken und bewahrt diese Bücher und Aufzeichnungen sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen für einen Zeitraum von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das sechs (6) Jahren nach dem Abschluss, der Kündigung oder der letzten Zahlung im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschrittenRahmen des Vertrags auf (je nachdem, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3welcher dieser Zeitpunkte zuletzt eintritt). Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte Der Käufer und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistungdes Käufers haben das Recht, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum oben genannten Aufzeichnungen und Dokumente zu sperrenvervielfältigen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetVerkäufer hat sicherzustellen, dass die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.Bestimmungen dieser Klausel
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Samples: Kaufbedingungen
Preise und Zahlung. 17.1 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert- steuer.
7.2 Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Wir stellen unsere Leistungen gemäß Das gleiche gilt für Repara- turleistungen.
7.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfä- hige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstel- lung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es besteht Einverständnis der Parteien, dass eventuell vereinbarte Skonti nicht ge- währt werden, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferun- gen in Verzug befindet.
7.5 Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gut geschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen gefährdet werden. In solchen Fällen ist der Ver- käufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug-um-Zug Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
7.6 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fäl- ligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen und dabei gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich schon jetzt zur Duldung einer solchen Weg- nahme, sofern und soweit es sich nachweislich um die gelieferte Ware des Verkäufers handelt. Soweit möglich und tunlich, nimmt der Verkäufer auf Hinweise des Käufers dergestalt Rücksicht, dass die Rücknahme der Ware gegebenenfalls außerhalb der üblichen Geschäftszeichen des Käufers er- folgen kann. In diesem Fall ist durch einen insoweit Zeichnungsberechtig- ten des Käufer schriftlich sicherzustellen, dass dem Verkäufer Zugang zu den von ihm gelieferten Sachen in einer Weise gewährt wird, die deren Rücknahme ermöglicht. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets Vertrag. Wurde die Ware hingegen im Voraus Rahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Geschäftsverbindung gelie- fert, verpflichtet sich der Verkäufer, zuvor vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann dem Käufer in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt jedem Falle die Wegschaffung der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehengelieferten Ware untersagen.
27.7 In den Fällen der Punkte 7.5. Werden und 7.6. kann der Verkäufer erklären, aus einer etwaigen Einzugsermächtigung (vgl. Ziffer 8.6) des Käufers keine Rechte mehr herzuleiten und für noch ausstehende Lieferungen Zug-um- Zug-Zahlung zu verlangen. Der Käufer kann jedoch diese in Ziffer 7.6 ge- nannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des geförderten Zahlungsanspruchs abwenden.
7.8 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Ver- tragsschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen hat. Diese Regelung gilt zu Gunsten das Verkäufers auch in denjenigen Fäl- len des Einbaus gelieferter Sachen durch oder im Auftrag des Käufers für etwaige Ansprüche des Käufers aus § 439 II, III BGB n. F. aufgrund des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kauf- rechtlichen Mängelhaftung, sofern und soweit der Käufer im Zeitpunkt des Einbaus der Sache oder des Anbringens an eine andere Sache den Mangel oder den sonstigen Beanstandungsgrund kannte oder infolge grober Fahr- lässigkeit nicht kannte. Dies gilt auch für alle weiteren unmittelbaren und mittelbaren Ansprüche des Käufers aus Kaufvertrags- bzw. Bauvertrags- recht, sofern dem zwingende öffentlich-rechtliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandun- gen nur in einem Monat das angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß die Verteilung der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenKosten seiner Inanspruchnahme nach billigem Ermessen entscheiden. Eine solche Entscheidung und Kostenverteilung durch den Sachverständigen ist für beide Parteien bindend.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden 7.9 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellenVerkäufer anerkannten oder rechts- kräftig festgestellten Forderungen möglich.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen