Common use of Preise und Zahlung Clause in Contracts

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 (1) Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuerzuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Alle anfallenden Gebühren des Zahlungsvorganges sind vom Kunden zu tragen. 8.2 Nicht vorhergesehene (2) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung per Banküberweisung fällig. (3) Wir gewähren dem Kunden die Möglichkeit des Skontoabzugs in Höhe von 2 % für Überweisungen, die innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum veranlasst werden. Liegen zwischen dem Rechnungsdatum und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-dem Zustellungsdatum mehr als 2 Werktage, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%so kann sich der Rechnungsempfänger für die Rechtzeitigkeit seiner Zahlung auf das Zugangsdatum nur berufen, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier er den verspäteten Zugang unverzüglich, d.h. noch am gleichen Tag, uns schriftlich mitteilt. Ein Skontoabzug durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung noch andere, bereits fällige Forderungen gegen ihn bestehen. (4) Wochen liegenMit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werdenDer Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen PreiseWir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir soweit nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 6.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerUmsatzsteuer. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche bestehenden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenmachen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 5.01 Unsere Preise verstehen sich netto in EURO Euro. Wir liefern ab Lieferwerk ohne Werk, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und 5.02 Unsere Rechnungen sind innerhalb von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen14 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar. Es gilt das Rechnungsdatum. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum Überziehung des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden Skontozahlungs- zieles sind wir berechtigt, eine Nachbelastung auszustellen. 5.03 Bei Teillieferungen können wir eine anteilmäßige Zahlung gemäß vorangegangener Regelungen verlangen. 5.04 Wir berechnen ab der ersten Mahnung € 5,00 Mahngebühren je Mahnung. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen. 5.05 Wechsel nehmen wir als Zahlungsbegleichung nicht an. 5.06 Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. 5.07 Bei Nichtzahlung können wir die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. 5.08 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückhaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das RechtEntsorgung für Verpackungsmaterial, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch insbesondere Transportverpackungen sind nicht beschränktstatthaft. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Sales Contracts

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 8.9 Die Stecher Metal San. A.Ş. behält sich das Recht vor, Forderungen an ein Finanzierungsinstitut zu verkaufen, um die Finanzierung der Gesellschaft sicher zu stellen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere 5.1 Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerEuro, zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. 8.2 Nicht vorhergesehene 5.2 Ideavelop B.V. ist berechtigt, eine Preiserhöhung von kostenpreissteigernden Faktoren, die nach Zustandekommen der Vereinbarung, aber vor Lieferung entstanden ist, der Händler zu berechnen. 5.3 Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Ideavelop B.V. anzugebene Weise geschehen. 5.4 Bei nicht-rechtzeitiger Bezahlung innerhalb der in 5.3 genannten Zahlungsfrist ist die Händler sofort und ohne Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall ist die Händler 1% Zinsen pro über den Rechnungsbetrag verschuldet, ab dem Datum des Bezuges bis zum Moment der vollständigen Begleichung. 5.5 Die Zahlung hat ohne Verrechnung oder Aufschiebung aus welchem Grund auch immer zu geschehen. 5.6 Ideavelop B.V. ist berechtigt, vor der Lieferung bzw. vor der Fortsetzung der Lieferung oder Erfüllung von uns nicht der Händler eine Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%verlangen. 5.7 Der gesamte Restbetrag der Zahlung ist sofort fällig, wenn zwischen Vertragsschluss die Händler Zahlungsaufschub oder Konkurs anmeldet, die Güter der Händler beschlagnahmt werden, wenn die Händler unter Vormundschaft oder Zwangsverwaltung gestellt wird, die Händler stirbt oder ihr Unternehmen stillgelegt oder liquidiert bzw. aufgelöst wurde, und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert im Fall, dass die Händler mit einer Zahlung in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen PreiseVerzug ist. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein5.8 Die von der Händler geleisteten Zahlungen dienen allererst zur Begleichung von Ideavelop B.V. geschuldeten Zinsen und Kosten. Danach findet eine Verrechnung mit den ältesten offenstehenden Rechnungen statt, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlenauch, falls die Händler angibt, dass die Begleichung sich auf eine spätere Rechnung bezieht. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, 5.9 Alle Kosten für die Dauer Einziehung des Verzuges Zinsen in Höhe 8 von der Händler Geschuldeten gehen auf Rechnung der Händler . Diese Kosten werden festgelegt auf 15 % p.azuzüglich MwSt. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Rechtdes noch unbezahlten Betrages, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränktmit einem Minimum von 250,-- € zuzüglich MwSt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 6.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Lieferungen erfolgen ab einem Auftragswert von 1.500,- € frei Haus Deutschland. Bei einem Auftragswert von unter 1.500,- € erheben wir eine Service Pauschale in Höhe von 25,00 € netto. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Verzugs Zinsen in Höhe 8 % p.a. p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche bestehenden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige geg en den Kunden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenmachen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Preise und Zahlung. 8.1 6.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Lieferungen erfolgen ab einem Auftragswert von 1.500,- € frei Haus Deutschland. Bei einem Auftragswert von unter 1.500,- € erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 25,00 € netto. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Verzugs Zinsen in Höhe 8 % p.a. p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche bestehenden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenmachen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 55 %, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 6.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerMehrwertsteuer und innerhalb Österreichs frei Haus, soweit nicht anders vereinbart. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen, soweit nicht anders vereinbart. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei . 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden werden sämtliche bestehenden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenmachen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 6.9 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte (§934 ABGB) anzufechten.

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Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise 6.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in EURO ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerLieferwerk, zuzüglich Mehrwertsteuer und Verpackungskosten. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt er-folgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz Basis-zinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche Ersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche bestehenden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenmachen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerAufrechnung. Abtretung. 8.2 Nicht vorhergesehene 5.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise für Produkte und Leistungen (nachfolgend: der „Preis“) ab Werk des Unternehmens ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung ge- stellt. 5.2. Die Zahlung des Preises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von uns nicht Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 5.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu vertretende Rohstoff-zahlen. 5.4. Verzugszinsen werden in Höhe von 10,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kostenpau- schale von 50,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 5.5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%und Vertriebskosten für Produkte und Leistungen, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden seindie 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preisevorbehalten. 8.3 5.6. Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen seindie Finanzlage des Kunden aus Sicht des Unternehmens ungenügend sein oder werden, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und behält sich das Unternehmen das Recht vor, vom Kunden Vorauszahlung zu verlangen oder vor der Lieferung ein Akkreditiv oder eine andere akzeptable Sicherheit zu verlangen oder die Lieferung jederzeit vor der Auslieferung des Produkts ohne Abzug weitere Verpflichtung oder Haftung zu bezahlenstornieren. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt 5.7. Nur unbestrittene oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.aaufrechenbar. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränktIm Übri- gen besteht ein Aufrechnungsverbot. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber 5.8. Eine Abtretung von Rechten einer Partei in Verbindung mit dem Kunden aus diesem und Auftrag oder einem Teil davon bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenPartei. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlenleisten. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 6.1 Unsere Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer „ab Werk“, einschließlich Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuerder jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungstellung berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche bestehenden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenmachen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlung. 8.1 9.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 9.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 9.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlenleisten. 8.4 9.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 9.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 9.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 9.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 9.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere 11.1 Die in der Bestellung angegebenen Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und sind Festpreise. Stehen bei Auftragserteilung die Preise nicht fest, sind sie uns spätestens mit der Auftragsbestätigung aufzugeben. Widersprechen wir nicht innerhalb von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden seinacht Arbeitstagen, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preisedie Preise als genehmigt (ausgenommen Reparatur- und Ersatzteil-Aufträge). Soweit nicht in diesem Vertrag geregelt, gelten die getroffenen Vereinbarungen und Konditionen in den Einjahres- und Mehrjahresverträgen. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein11.2 Rechnungen müssen 1fach durch die Post oder als Email (PDF) eingesandt werden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung 14 Tage nach vollständiger Lieferung und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder 30 Tagen mit 2 % Skonto oder 60 Tage netto. Sendet der Lieferer die Rechnung nicht gleichzeitig mit dem Versand der Ware, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und laufen die Zahlungsbedingungen frühestens vom Eingang der Rechnung an, ohne Abzug zu bezahlendass unser Recht auf Skontoabzug berührt wird. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln11.3 Wir behalten uns vor, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtetEigenakzepte oder Kundenwechsel mit Diskontvergütung in Zahlung zu geben. Beanstandungen der Lieferung berechtigen uns, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalberfällige Zahlungen zurückzuhalten. 8.5 Als Datum des Eingangs 11.4 Das Eigentum an den Produkten geht spätestens mit der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt Bezahlung auf KOEPFER über. Ein verlängerter oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, erweiterter Eigentumsvorbehalt wird dadurch nicht beschränktVertragsbestandteil. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von 11.5 Die Zahlung bedeutet in keinem Falle eine Anerkennung einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenordnungsmäßigen Lieferung. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 6.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenentspre- chenden Preisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug Zah- lungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche bestehenden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenmachen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise 7.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich un- sere Preise in EURO ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerLieferwerk, zuzüglich Mehrwertsteuer und Verpackungskosten. 8.2 7.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-Roh- stoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen Energie- und sonstige Kostenänderungen be- rechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt ge- stellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart verein- bart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 7.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlenbe- zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftli- cher Vereinbarung zulässig. 8.4 7.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 7.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem wel- chem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben gut- geschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 9 % p.a. über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 4 BGB in Höhe von EUR 40 zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche Ersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 7.6 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO 1. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, ohne Aufstellung oder Montage, ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerWerk, ausschließlich Verpackung, sofern hierzu keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden. Die am Tag der Lieferung geltende Mehrwertsteuer tritt zu dem vereinbarten Preis hinzu. 8.2 Nicht vorhergesehene 2. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Bei frachtfreier Rücksendung des Leergutes werden 2/3 des hierfür berechneten Betrages gutgeschrieben, ausgenommen Einwegverpackungen, die nicht zurück-genommen werden. 3. Für Objekte im Wert bis € 25.000,00 sind unsere Rechnungen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. 4. Für Objekte im Wert über € 25.000,00 gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30% nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 60% nach Meldung der Versandbereitschaft, 10% nach Abnahme, spätestens 30 Tage nach Meldung der Versandbereit- schaft, jeweils netto. 5. Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung und erfolgt erfüllungshalber. Die Diskontspesen sind vom Käufer nach Aufgabe in bar zu vergüten. 6. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn die vom Käufer geltend gemachten Ansprüche von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preiseausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein7. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so sind unsere Rechnungen sämtliche Verbindlichkeiten sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlenfällig. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder Zahlungseinstellung des Käufers. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln8. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtetdie die Kreditwür- digkeit des Käufers mindern, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden so sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränktnach unserer Xxxx ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 1. Unsere Preise verstehen sich gelten ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuerder jeweiligen gesetzlichen Höhe, Verpackung und Verladung. 8.2 Nicht vorhergesehene a) Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und von vollständigen Mitteilung behalten wir uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preisedie Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs b) Bei Leistungen außerhalb der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden Europäischen Union sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Rechtgesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch wenn uns der Kunde nicht beschränktinnerhalb eines Monats nach jeweiligen Versand einen Ausfuhrnachweis zuschickt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 2. Kostenvoranschläge sind nur in Schriftform bindend. 3. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde Zahlungen wie folgt zu leisten: 30% Anzahlung nach Eingang der Auftrags-bestätigung 60% nach Meldung der Liefer-/Abnahmebereitschaft hinsichtlich des Auftrags-Hauptteils den Restbetrag nach Gefahrübergang. 4. Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen werden zu den jeweils aktuellen Verrechnungssätzen, welche bei uns angefordert werden können, abgerechnet. Für Arbeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten werden Zuschläge erhoben. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. 5. Zahlungen sind ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. 6. Der Kunde kann nur mit dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 7. Zahlungen des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort mit Zugang unserer Rechnung fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenDer Kunde kommt 12 Tage nach Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug. 8.7 Voraus- bzw8. Abschlagszahlungen verzinsen wir nichtDie Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung des vollen Umfangs der angebotenen Leisungen. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise 7.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in EURO ab Lieferwerk ohne MehrwertsteuerLieferwerk, zuzüglich Mehrwert- steuer und Verpackungskosten. 8.2 7.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart ver- einbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 7.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. 8.4 7.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme Annah- me erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 7.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem wel- chem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 9 % p.a. über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von EUR 40 zu berechnenberech- nen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche Ersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 7.6 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. 8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. 8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 8.9 Die Stecher GmbH behält sich das Recht vor Forderungen an eine zu verkaufen um die Finanzierung der Gesellschaft sicher zu stellen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlung. 8.1 6.1 Unsere Preise verstehen sich sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in EURO ab Lieferwerk Schweizer Franken inkl. Gebinde und Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Die Lieferungen erfolgen ab einem Auftragswert von 1‘000.- CHF frei Haus Schweiz / FL. Bei einem Auftragswert von unter 1‘000.- CHF erheben wir eine Versandkostenpauschale. Diese ist in unseren Auf- tragsbestätigungen und Rechnungen separat ausgewiesen. 8.2 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen Energie- und sonstige Kostenänderungen be- rechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegenPreisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so 6.3 Unsere Rechnungen sind unsere Rechnungen sofort grundsätzlich innerhalb von 14 Arbeitstagen fällig und ohne Abzug zu bezahlen. 8.4 6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme An- nahme erfolgt stets erfüllungshalber. 8.5 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben gut- geschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit 6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche bestehenden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere fällig stellen sowie weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werdenabhän- gig machen. 8.7 6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 8.8 6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen