Preise und Zahlung. 5.1 Unsere Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. 5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich. 5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde. 5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird. 5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu. 5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt. 5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 6.1. Die Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher stets zzgl. Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde6.2. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlenbei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt Das gleiche gilt für Reparaturen.
6.3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Kunde in ZahlungsverzugAuslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
6.4. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
6.5. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährtder Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb weitere Lieferungen von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuzieheneiner Zug- um Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
6.6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Vorabankündigung Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Geschäftsverbindung geliefert, verpflichtet sich der Verkäufer, zuvor vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann in jedem Falle die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
6.7. In den Fällen der Punkte 6.5. und 6.6. kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (PreAbs. 7.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug- um Zug-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des XxxxxxZahlung verlangen. Der Käufer sichert zukann jedoch diese, für sowie die Deckung in Abs. 6.6. genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurdegefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz 6.8. Eine Zahlungsverweigerung oder –zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Deutschen Bundesbank p.aKäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a.Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdvon der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h6.9. dem Versand von Rechnungen als pdf- Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufererkannten oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zurechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 6.1. Die Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuersind Festpreise.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom 6.2. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grun- dentgelts betroffen ist, bestimmt die pitco | GRUPPE GmbH die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
6.3. Die pitco | GRUPPE GmbH ist berechtigt, die Entgelte zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer von der pitco | GRUPPE GmbH gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Die pitco | GRUPPE GmbH weist den Kunden zu tragenin der Änderungsmittei- lung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurdeer nicht widerspricht.
6.4. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden FrachttarifeDer Kunde kommt, Zollsätze und sonstigen auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichpitco | GRUPPE GmbH auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn 6.5. Im Verzugsfall berechnet die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler pitco | GRUPPE GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zehn Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a.jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein höherer Schaden überhaupt nicht oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdin wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der ge- setzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprü- che wegen Zahlungsverzuges bleibt der pitco | GRUPPE GmbH vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaß- nahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbe- sondere ist die pitco | GRUPPE GmbH nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit min- destens zwei Wochen in Verzug befindet.
5.6 Wir sind gegenüber 6.6. Die pitco | GRUPPE GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für die betroffenen vertragsgegenständlichen Waren oder Leistun- gen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz an- zupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist die pitco | GRUPPE GmbH zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
6.7. Soweit der E-Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte mo- natlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. An- dere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Ge- sonderte Vereinbarungen mit dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.hhaben Vorrang. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigtDie Zahlung der Entgelte kann ausschließ- lich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde stimmt ermächtigt die pitco | GRUPPE GmbH durch eine ent- sprechende ausdrückliche Erklärung die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugs- ermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification") erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungs- stellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden kön- nen. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall, von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrech- nung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse er- teilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine geson- derte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungs- beträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt. Eine durch den Kun- den vor dem 01. Februar 2014 erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung zur Einziehung wiederkehren- der Lastschriften bleibt nach diesem Verfahren hiermit zuDatum gültig und gilt gemäß Artikel 7 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) als Zustimmung des Kunden die Einzüge mittels SEPA-Lastschrift vor- zunehmen. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist die pitco | GRUPPE GmbH berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von 6.8. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Be- standteile (z.B. Erhöhung der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fälligUmsatzsteuer), wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werdenso erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeit- raumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeit- raumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
6.9. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werdenRücklastschriften, die der Kunde zu begründeten und erheblichen Zweifeln an vertreten hat, berechnet die pitco | GRUPPE GmbH eine Rück- lastschrift gemäß der Zahlungsfähigkeit jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtin wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5.8 Der 6.10. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde ist nicht berechtigt, nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festge- stellten Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutretenaufrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 7.1 Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das per- sönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Aufrechnung nur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber der IT-Team GmbH für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt die IT-Team GmbH von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
7.2 Die IT-Team GmbH ist berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltEntgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist sofern der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern der Preiserhöhung nicht anders vereinbart, ist binnen 4 Wochen nach Zugang der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehenÄnderungsmitteilung widerspricht. Die Vorabankündigung (PreIT-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des XxxxxxTeam GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Der Käufer sichert zuDie Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, für bestimmt die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten IT-Team GmbH die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht Entgelte durch die Gebrjeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Brasseler Im Verzugsfall berechnet die IT-Team GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz acht Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Deutschen Bundesbank p.aMindestzins.
7.3 Die IT-Team GmbH stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. und gegenüber Unternehmern Beträge unter EUR 150,00 exkl. MwSt. pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe Monat können quartalsmäßig, halbjähr- lich oder jährlich im Voraus berechnet werden. Ermächtigt der Kunde die IT-Team GmbH, die von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen ist bei Rücklastschriften, die der Deutschen Bundesbank p.a.Kunde zu vertreten hat, eine Bearbeitungsgebühr iHv. EUR 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein höherer Schaden überhaupt nicht oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdin wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, einhebbar.
5.6 Wir sind gegenüber 7.4 Die IT-Team GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistun- gen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zuZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatz- steuersatzes entsprechend anzupassen.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig 7.5 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.
7.6 Die IT-Team GmbH ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
7.7 Gegenforderungen von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger IT-Team GmbH kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtaufrechnen.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 3.1. Die Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlieftlich Verladung im Werk. Ist nichts anderes vereinbart, wird die Ware an einen vom Käufer benannten Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Der Lieferer bestimmt die Art der Versendung. Die für jede Bestellung entstehenden Versand- und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher MehrwertsteuerVerpackungskosten werden nach Aufwand berechnet. Zu den Preisen kommt, soweit noch nicht berücksichtigt, die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde3.2. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichDer Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
5.3 3.3. Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkasso-Vollmacht haben dem Lieferer gegenüber keine befreiende Wirkung.
3.4. Die Aufrechnung ist nur mit Gegenansprüchen des Bestellers möglich, die vom Lieferer nicht bestritten werden, oder bereits rechtskräftig tituliert wurden. Auf Zahlungsansprüche des Bestellers kann ein Zurückbehaltungsrecht nur unter diesen Voraussetzungen gestützt werden.
3.5. Der Kunde ist vereinbarte Preis beruht auf den derzeitigen Materialkosten und Löhnen. Falls diese sich bis zur Aufrechnung Auslieferung des Auftrages verändern, so erfährt auch der Preis eine Veränderung nach Maftgabe der prozentualen Veränderung der Materialkosten und Löhne, wobei die jeweilige Veränderung der Materialkosten und Löhne zu gleichen prozentualen Anteilen in die Berechnung einflieftt. Hierbei wird der jeweilige Fabrikationsstand bei Eintreten von Materialkosten- oder Lohnänderungen berücksichtigt, d.h. die Berichtigung bezieht sich nur berechtigtauf den Teil des Preises, der den noch anfallenden Kosten entspricht.
3.6. Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so erfährt der Preis bei gestiegenen Materialkosten und Löhnen erst eine Veränderung, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf Leistung des Lieferers später als 4 Monaten nach dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen Vertragsabschluss erbracht wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h3.7. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigtDie bei Reparaturen anfallenden Reinigungsmittel und Entsorgung werden pauschal pro Auftrag berechnet.
3.8. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zuMindestbestellwert beträgt 50,00 € (bzw. entsprechenden Wert in lokaler Währung).
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig 3.9. Die Zurückhaltung von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fälligZahlungen wegen oder die Aufrechnung mit etwaigen, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden vom Lieferer bestrittenen oder nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutretenzulässig.
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Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 3.1. Angebotene Preise sind verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt sind.
3.2. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuerausschließlich der Kosten für Versand und Verpackung.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen3.3. Die berechnete Vergütung für die jeweiligen Leistungen (Software, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag Hardware, Beratung,...) basiert auf dem jeweils zugrundeliegenden (Haupt-) Vertrag oder der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichdetaillierten Projektanforderung.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind3.4. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen sind Zahlungen bar, per Xxxxxx oder Überweisung zu tätigen und werden 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlenfällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in ZahlungsverzugSkonto wird nicht gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
3.5. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir Zahlungsverzug ist LigarMedia berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen Verzugszinsen in Höhe von 5 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
3.6. LigarMedia ist berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss in der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei dennGestalt verschlechtern, dass ein höherer Zahlungsansprüche von LigarMedia als gefährdet erscheinen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von LigarMedia nicht ausgleicht. Ferner kann LigarMedia in diesem Fall weitere Leistungen verweigern, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdhiermit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Verträgen oder früheren Verträgen ausgeglichen sind oder ausreichend Sicherheiten gewährt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, ist LigarMedia bei Kaufverträgen unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und einen Betrag i.H.v. 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen.
5.6 Wir sind gegenüber dem 3.7. Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch des Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zuunbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
5.7 Unsere Forderungen 3.8. Werden beim Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder hat der Kunde seine Zahlungen eingestellt, so werden unabhängig etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig. LigarMedia kann dann Erfüllung verlangen oder auch von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest Vertrag zurücktreten und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Consulting & Software Agreement
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 8.1 Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Aufrechnung nur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber Lexon GmbH für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Lexon GmbH von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
8.2 Lexon GmbH ist berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltEntgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist sofern der Kunde nur befugtder Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Lexon GmbH verpflichtet sich, wenn sein Gegenanspruch den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehendie Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des XxxxxxPreise sind Festpreise. Der Käufer sichert zuSoweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, für bestimmt Lexon GmbH die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht Entgelte durch die Gebrjeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Brasseler Im Verzugsfall berechnet Lexon GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Deutschen Bundesbank p.aMindestzins.
8.3 Lexon GmbH stellt seine Leistungen mindestens einen Monat im Voraus in Rechnung. und gegenüber Unternehmern Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt Lexon GmbH, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Lexon GmbH pauschal EUR 10 pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a.Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein höherer Schaden überhaupt nicht oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdin wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung8.4 Lexon GmbH ist berechtigt, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zudie Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
5.7 Unsere 8.5 Gegen Forderungen werden unabhängig von Lexon GmbH kann der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtaufrechnen.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 3.1. Sofern die Parteien im Vertrag nichts anderes vereinbaren, gelten die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung als Nettopreise ab Werk in Heilbronn oder Luckau ("EXW" gemäß den Incoterms 2010). Nebenkosten (insbesonde- re für die Verpackung, Fracht, Versicherung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher MehrwertsteuerZölle) sowie die Um- satzsteuer sind in den Preisen nicht enthalten und zusätzlich vom Käufer zu tragen.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden 3.2. Sofern die Parteien im Vertrag nichts anderes vereinbart haben, ist der Preis innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Rechnungsda- tum zu tragenzahlen. Soweit nicht abweichend vereinbart, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag gibt WOLFFKRAN den Vertragsgegenstand erst frei, nachdem der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichgesamte Preis bezahlt oder durch eine Bürgschaft einer internationalen Bank zu Gunsten von WOLFFKRAN gesichert worden ist.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind3.3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern Soweit nicht anders vereinbart, beinhalten vereinbarte Pauschalen hinsichtlich des mit dem Kauf des Vertragsgegenstandes zusammen- hängenden Leistungen neben der Durchführung der Arbeiten nur die fol- genden Kosten:
a) Montage- und/oder Demontagepauschalen: Die Kosten für Montage- personal, Verpflegungsaufwand, Übernachtungen, An- und Abfahrten, Fahrkilometer, typenspezifisches Werkzeug, Waage für Lasteinstel- lungen, Spezialwerkzeuge, sämtliche Einstellungen mit Prüfprotokol- len und Einweisung des Kranführers;
b) Transportpauschalen: Die Kosten für An- und Abfahrten der Trans- portfahrzeuge;
c) Autokranpauschalen: Die Kosten für An- und Abfahrten von Autokra- nen inkl. An- und Abtransport von Zusatzballast, Einsatz von Autokra- nen für Montage und/oder Demontage inklusive Be- und Entladen der Transportfahrzeuge sowie Hakenlastversicherung.
3.4. In den vereinbarten Pauschalen nicht enthalten sind und zu den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Verrechnungssätzen von WOLFFKRAN gesondert berechnet werden:
a) Kosten für die Entfernung von im Baustellen- oder Zufahrtsbereich verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen sowie die hieraus entstehenden Wartezeiten;
b) Kosten eines Montageabbruchs aufgrund behördlicher Anordnung, z.B. wegen Lärm oder anderer Emissionen, soweit nicht pflichtwidrig und schuldhaft von WOLFFKRAN verursacht;
c) Kosten eines Montageabbruchs und/oder Kranrückbaus einschließlich eventueller Kosten Dritter für Bergung/Absicherung aufgrund fehlen- der oder fehlerhafter Statik, mangelnder Tragfähigkeit des Untergrun- des und/oder fehlender oder mangelhaft ausgeführter Fundamentie- rung;
d) Kosten eines Montageabbruchs und/oder Kranrückbaus aufgrund widriger Wetterverhältnisse einschließlich eventueller Kosten Dritter für Bergung/Absicherung;
e) Baustellenbedingte Wartezeiten (z.B. fehlender Stromanschluss, nicht vorbereitete Zufahrt, nicht vorbereiteter Kranstandplatz bzw. Lager- platz, fehlende Genehmigung für Kranstandplatz, bei Montage auch: fehlendes Prüfgewicht für Lasteinstellung, Fehlen des Kranfahrers zu Einweisung und Übergabe, etc.);
f) Baukranbedingte, nicht von WOLFFKRAN verursachte Wartezeiten (z.B. Reparaturen, fehlende Baukranteile, etc.) bei nicht von WOLFF- KRAN gemieteten Kränen;
g) Wartezeiten auf Transportfahrzeuge oder Autokrane oder Montage- personal, sofern diese Leistungen von dem Käufer selbst oder von Dritten auszuführen sind;
h) Fehlendes zur Durchführung der Arbeiten erforderliches Hilfspersonal, sofern dieses nicht von WOLFFKRAN zu stellen ist.
3.5. Vereinbaren die Parteien eine andere Lieferung als ab Werk ("EXW" gemäß den Incoterms 2010), ist der Käufer, soweit nicht abweichend vereinbart, verpflichtet, den Kaufpreis vor Versand im Voraus zu zahlen oder durch eine Bankbürgschaft zu Gunsten von WOLFFKRAN bzw. bei Lieferung auf dem Seeweg mittels eines bestätigten Akkreditivs fällig auf Sicht zu bezahlen. Die Bürgschaft bzw. das Akkreditiv muss von einer in- ternationalen Bank gestellt bzw. eröffnet werden.
3.6. Leistet der Käufer schuldhaft nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der in Ziffer 3.2. genannten Zahlungsfrist, gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug, und der Kaufpreis ist in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzugverzinsen.
3.7. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat Zahlungsverzug des Kunden Käufers behält sich WOLFFKRAN insbesondere das Recht vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehenvom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Ver- tragsgegenstand zurückzufordern. Die Vorabankündigung In diesem Fall ist der Käufer (Pre-Notificationi) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, zur Entrichtung eines Nutzungsersatzes für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen den Vertragsgegenstand in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz des vereinbarten Preises für jeden vollen oder angebrochenen Monat ab Lieferung bis zur Rückgabe des gelieferten Vertragsgegen- standes, maximal jedoch in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 100 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Wertes des Vertrags- gegenstandes und (ii) zur Zahlung der Deutschen Bundesbank p.a.Demontage-, es sei dennTransport-, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen RechnungsstellungZoll-, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von Versicherungs- und weiterer mit der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung Rückabwicklung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutretenVertrags ver- bundener Kosten (z.B. Anwaltskosten) verpflichtet. Weitergehende Ansprüche unsererseits An- sprüche und Rechte von WOLFFKRAN wegen verspäteter oder Nicht- zahlung des Käufers bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde 3.8. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur zu, wenn die Gegenforderung des Käufers rechtskräftig festgestellt, un- bestritten ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutretenoder in einem synallagmatischen Verhältnis zu der Forde- rung von WOLFFKRAN steht.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere Soweit nicht anders angegeben, hält sich Gaedigk GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Gaedigk GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für die Lieferung ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten Überführung. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Verpackungsma- terial wird von Gaedigk GmbH nicht zurückgenommen. Soweit nicht anders vereinbart, sind vom Kunden zu tragenRechnungen von Gaedigk GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gaedigk GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Bestellers zunächst auf dessen ältere Schulden sowie bereits entstandene Kosten und Zinsen anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als er- folgt, wenn nichts Abweichendes Gaedigk GmbH über den Betrag verfügen kann. Nach Eintritt der Fälligkeit der Vergütungsforderung ist Gaedigk GmbH berechtigt, dem Besteller Zinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deut- schen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank zu berechnen, sofern dieser Kaufmann ist, andernfalls unter den Voraussetzungen des Verzuges. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Gaedigk GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdig- keit des Bestellers in Frage stellen, dann ist Gaedigk GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Gaedigk GmbH Schecks ange- nommen hat. Kommt der Besteller mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten - in Verzug, so kann Gaedigk GmbH dem Besteller schriftlich vereinbart wurdeeine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung durch den Besteller ablehne. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden FrachttarifeNach erfolglosem Fristablauf ist Gaedigk GmbH berechtigt, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Kunde Besteller ist zur Aufrechnung Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugtBis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen steht Gaedigk GmbH an den vom Besteller überlassenen Zeichnungen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbartAusführungsunterlagen, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlenModellen o.ä. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit Zurückbehaltungsrecht zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 4.1. Unsere Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und stets zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuerder Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde4.2. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichDie Preise verstehen sich ausschließlich Sonderverpackung ab Werk Euskirchen.
5.3 Der Kunde ist 4.3. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sindVerfügung steht.
4.4. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist Zahlungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig.
4.5. Überschreitet der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden voreingeräumte Zahlungsziele, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits Verzugszinsen als Verzugsschaden in einer Höhe geltend zu machen, welche mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. betragen; ein weitergehender Schaden kann geltend gemacht werden.
4.6. Treten nach dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden Umstände ein oder werden uns diese erst dann bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in gravierender Weise in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzuhalten, bis uns angemessene Sicherheit geleistet ist. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.7. Erklären wir uns mit Wechselzahlungen ausnahmsweise einverstanden, so erfolgt die Hereinnahme von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehenWechseln nur Erfüllungshalber. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des XxxxxxWir nehmen nur bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel an. Der Käufer sichert zuAlle damit zusammenhängende Kosten und Spesen, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entsteheneinschließlich anfallender Diskontspesen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurdeKunden.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a4.8. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdWechselzahlungen berechtigen nicht zum Skontoabzug.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h4.9. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden dann unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände Tatsachen bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder die Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass gebenKäufers zweifelhaft erscheinen lassen.
4.10. Für Xxxxxx, und zwar auch dannmit denen die Blickfang Xxx Xxx e.K. nicht in laufender Geschäftsbeziehung steht, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen kann die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtVorkasse erfolgen.
5.8 4.11. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutretenZurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung beruht auf einem von uns ausdrücklich anerkannten Mangel der Lieferung oder ist rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere Es gelten die jeweils angegebenen Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuerin der Bestätigung. Die Preise sind Festpreise.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden Die za-internet GmbH ist berechtigt, die Entgelte zu tragenerhöhen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag dies bedarf jedoch der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichZustimmung des Kunden.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist Kommt der Kunde nur befugtmit der Zahlung in Verzug, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPAberechnet die za-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler internet GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 10% über jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10 EUR. Es obliegt dem jeweiligen Basiszinssatz Kunden nachzuweisen, dass der Deutschen Bundesbank p.aSchaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die zweite Mahnung enthält zudem Portokosten. Die za-internet GmbH behält sich vor, weitere Kosten die durch den Zahlungsverzug entstehen geltend zu machen. Befindet sich der Kunde mit mehr als einer Monatsgebühr in Verzug, hat die za-internet GmbH das Recht, Leistungen zurückzubehalten und gegenüber Unternehmern die Leistungen abzuschalten.
5.4 Die Rechnung wird per Email an die vergebene Adresse versendet. Wenn der Kunde die Zusendung auf dem Postweg verlangt, so ist die za- internet GmbH berechtigt, pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz Rechnungsversand eine Gebühr in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a2,90 EUR zu berechnen.
5.5 Wird die gesetzliche Mehrwertsteuer für Entgelte vom Gesetzgeber angepasst, es sei dennist die za-internet GmbH berechtigt, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirddie Bruttoentgelte entsprechend anzupassen.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigtDie Zahlung der Forderungen erfolgt ausschließlich durch das Lastschriftverfahren. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zuermächtigt die za-internet GmbH mit dem ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Lastschriftformular, alle anfallenden Entgelte von seinem angegebenen Konto einzuziehen. Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, werden mit 15 EUR pro Rücklastschrift zzgl. 3 Euro Bankgebühr berechnet, es sein denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden nicht oder deutlich geringer entstanden ist.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtDie za-internet GmbH kann Leistungen erst nach Lastschrifteinzug freischalten.
5.8 Der Gegen Forderungen der za-internet GmbH kann der Kunde ist nicht berechtigtnur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß §639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
5.10 Entstehen der za-internet GmbH durch Anwendungsfehler oder Support von Fremdprodukten Aufwände, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutretenhat die za-internet GmbH das Recht, diese Aufwände gemäß den Preisangaben auf der Webseite abzurechnen, mindestens jedoch eine Bearbeitungspauschale von 34,80 EUR. Dies gilt insbesondere für Supportfälle, bei denen aufwändige Analysen in Logfiles oder Recherchearbeiten notwendig sind und sich dann kein Verschulden der za-internet GmbH ableiten lässt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 7.1 Die Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher stets zzgl. Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern 7.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb immer im Voraus zu entrichten.
7.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
7.5 Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlender Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Mit Ablauf dieser Frist kommt Im letzteren Falle ist der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir Verkäufer berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb weitere Lieferungen von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuzieheneiner Zug-um Zug Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
7.6 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurück zunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware weg zunehmen. Die Vorabankündigung Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Geschäftsverbindung geliefert, verpflichtet sich der Verkäufer, zuvor vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann in jedem Falle die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
7.7 In den Fällen der Punkte 7.5.und 7.6.kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (Pre-NotificationAbs.8.6) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxxwiderrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug um Zug Zahlung verlangen. Der Käufer sichert zukann jedoch diese, für sowie die Deckung in Abs.7.6 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurdegefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz 7.8 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Deutschen Bundesbank p.aKäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a.Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdvon der Industrie-und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Xxxxxxxx entscheide.
5.6 Wir 7.9 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
7.10 Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung unsererseits am Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Verzugszinsen berechnen wir mit 10% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sie sind gegenüber höher oder niedriger (auf mindestens 5% über dem Kunden zur elektronischen RechnungsstellungBasiszinssatz) anzusetzen, d.hwenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Kunde eine geringere Belastung (§247 BGB) nachweist. dem Versand Die Ablehnung von Rechnungen als pdf- oder TextdateiXxxxxxx und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.
7.11 Bei Akzeptanz des Vorlieferanten, per Email etc. berechtigtaber auf den Fall in vorheriger Absprache, kann auch ein rechtsanwaltlicher Treuhand-Service angeboten werden. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zuBetrag für den rechtsanwaltlichen Treuhand-Service von 20,00 € netto zzgl. MwSt. (=23,80 € brutto) ist vom Käufer zu entrichten.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung gelten, soweit nicht anders bestimmt ist, ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherungsspesen. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung hat der Besteller zu tragen.
3.2 Der Preis gilt, bei Lieferungen im Inland, zuzüglich jeweiliger gesetzlicher der am Tag des ausgestellten Lieferscheins gültigen Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden 3.3 Die Vergütung der SK TECHNOLOGY GmbH wird mit Erbringung der Lieferung/ Leistung und nach dem Zugang der Rechnung beim Besteller fällig und zahlbar. Bei Verträgen mit Bestellern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt abweichend zu vorstehender Regelung „Kasse gegen Dokumente“. Die Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrags trägt der Besteller.
3.4 Die Zahlung per Wechsel und/ oder Scheck erfolgt erfüllungshalber und wird nur bei besonderer vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Die hierfür anfallenden Kosten, wie Diskont-, Wechselspesen u.ä., hat der Besteller zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde 3.5 Die Mitarbeiter der SK TECHNOLOGY GmbH sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Inkasso-Vollmacht berechtigt.
3.6 Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung, oder wird der SK TECHNOLOGY GmbH nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründete Bedenken bestehen, so ist zur Aufrechnung nur die SK TECHNOLOGY GmbH berechtigt, wenn Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen, oder ausstehende Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurück zu halten bzw. vom Vertrag, unter Aufrechterhaltung eventueller Schadensansprüche, innerhalb 14 Tagen zurück zu treten, oder bei hereingenommenen Wechsel die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist Zahlung vor Beendigung der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtLaufzeit zu verlangen.
5.4 Sofern 3.7 Der Besteller ist nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung gegen Zahlungsansprüche der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler SK TECHNOLOGY GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a.aufzurechnen, es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdseine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt und unstreitig. Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von 3.8 Kommt der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Besteller in Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir so ist die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch SK TECHNOLOGY GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen undVerzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins zu fordern. Ist der Besteller kein Verbraucher im Rechtssinn, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutretenbeträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszins. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtDie Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 4.1 Meine Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung ab Standort Marburg zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Kosten für Verpackung, Versicherung sowie Aufstellung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher MehrwertsteuerInbetriebnahme werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen4.2 Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind versichert mobilPlan, Xxxxx Xxxxx die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichbestellte Ware auf Kosten des Auftraggebers gegen die üblichen Transportrisiken einschließlich Bruchschäden.
5.3 Der Kunde 4.3 Sofern keine Montagefest- und Inbetriebnahmepreise vereinbart sind, rechne ich diese zu meinen jeweils gültigen Sätzen ab. Montagefest- und Inbetriebnahmepreise erstrecken sich nur auf die vereinbarten Arbeiten. Zusätzliche Arbeiten und von mir nicht zu vertretende Wartezeiten rechne ich zusätzlich zu meinen jeweils gültigen Sätzen ab.
4.4 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsstellung zu erfolgen, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden kann ich jede Einzellieferung von ihrer Vorauszahlung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.
4.6 Bei der Annullierung eines Auftrages berechne ich grundsätzlich 15% des gesamten Auftragswertes als Annullierungspauschale. Eine Annullierung hat schriftlich zu erfolgen und ist zur Aufrechnung nur berechtigtinnerhalb von 14 Tagen nach unserer Auftragsbestätigung möglich.
4.7 Das Zurückhalten von Zahlungen wegen Gegenansprüchen sowie das Aufrechnen mit Gegenansprüchen sind nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart4.8 Zahlungen haben ausschließlich auf das Konto von mobilPlan, ist der Kaufpreis innerhalb Xxxxx Xxxxx zu erfolgen. Sie sind am Fälligkeitstage porto- und spesenfrei ohne jeden Abzug zu leisten; Gebühren, Spesen oder sonstige Kosten, die mobilPlan, Xxxxx Xxxxx evtl. durch eine gesondert vereinbarte Hereinnahme von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat Wechseln oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift Schecks entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange Auftraggebers. Für die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die GebrBestimmung des Fälligkeitstages ist das Datum der Rechnung bzw. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz das Datum der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz Meldung der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werdenVersandbereitschaft maßgebend. Bei ZahlungsverzugZahlungen aller Art gilt als Erfüllungszeitpunkt der Tag, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dannan dem mobilPlan, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtXxxxx Xxxxx über den Betrag verfügen kann.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 11.1. Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher MehrwertsteuerFeiertage zzgl. der gesetzlichen MwSt. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Lohnerhöhungen eintreten oder Umstände die der Personaldienstleister nicht zu vertreten hat eine Verteuerung herbeiführen, wie auch Neuermittlung des Vergleichsentgelts infolge einer Lohnanpassung des vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs oder eine Änderung des Stellenprofils des Mitarbeiters dies erfordern.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind 11.2. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt Vorschüsse oder irgendwelche Zahlungen vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblichentgegenzunehmen.
5.3 11.3. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Kunde ist zur verpflichtet, die ihm wöchentlich oder mittelbar nach Beendigung des Auftrages des Personaldienstleisters-Arbeitnehmer vorzulegenden Tätigkeitsnachweise zu unterzeichnen.
11.4. Zahlungen können nur mit schuldbefreiender Wirkung unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer an den Personaldienstleister bzw. auf dessen Konten geleistet werden.
11.5. Eine Aufrechnung nur berechtigt, wenn oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.hPersonaldienstleister nur mit unstreitigen bzw. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zurechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Arbeitnehmerüberlassung
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 1. Die in der Bestellung genannten Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung sind Festpreise und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragenschließen Nachforderungen aus. Sie gelten frei der von der Messe Berlin angegebenen Bestimmungsadresse. Zusätzliche Lieferungen / Leistungen oder Änderungen werden nur dann vergütet, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag vor der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden Ausführung in Schrift- oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht Textform eine Nachtragsvereinbarung getroffen wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a2. Die vereinbarten Preise enthalten alle für den Auftragnehmer anfallenden Fracht-, Transport-, Versiche- rungs- und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.aVerpackungskosten etc., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dannfür den Fall leihweise überlassener Verpackungsgegen- stände.
3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wenn erfolgen Zahlungen nach eingetretener Fälligkeit und nach Rechnungseingang innerhalb von 30 Tagen, jeweils nach Xxxx durch Banküberweisung, Barzahlung oder Scheck. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Übergabe des Überweisungsauftrages an das Kreditinstitut oder der Tag der Absendung des Schecks. Die Regelung des § 286 Abs. 3 BGB gilt nicht.
4. Bei der Lieferung von Waren beginnen die Fälligkeit und Zahlungsfristen nicht vor vollständiger und man- gelfreier Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungserteilung. Bei Annahme verfrühter Warenlieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. Bei anderen Leistungen als der Lieferung von Waren, z.B. Agentur-, Beratungs- und Planungsleistungen tritt die Fälligkeit erst mit der Abnahme durch die Messe Berlin ein, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
5. Rechnungen und Gutschriften des Auftragnehmers sind in einfacher Ausfertigung an die Messe Berlin zu senden; sie dürfen nicht dem Liefergegenstand beigelegt werden. Soweit nichts anderes im Einzelfall ver- einbart ist, müssen ordnungsgemäße Rechnungen und Gutschriften die Angaben der Messe Berlin wie Kostenstelle, Lieferanten-Nummer, Bestell-Nummer, Artikel-Nummer, Bestell- und Liefermenge sowie Einzel- und Gesamtpreis enthalten. Die Umsatzsteuer ist gemäß den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften gesondert auszuweisen.
6. Nicht ordnungsgemäße Rechnungen können von der Messe Berlin zurückgeben werden, ohne dass hier- durch ein Zahlungsverzug begründet wird. Falls die Messe Berlin Rechnungsmängel selbst beseitigt, kann vom Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr zu Selbstkosten verlangt werden.
7. Der Auftragnehmer hat der Messe Berlin auf Verlangen seine Kalkulationsunterlagen vollständig zu über- geben. Etwaige inhaltliche Vorgaben zur Darstellung und zum Inhalt der Kalkulation sind dabei zu beach- ten. Die Messe Berlin kann unter Wahrung der Geheimhaltung gegenüber Dritten jederzeit Einsicht in diese Umstände schon bei Bestellung Kalkulationsunterlagen nehmen.
8. Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten aus den mit der Ware vorlagenMesse Berlin geschlossenen Verträgen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Messe Berlin nicht auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unbe- rührt. Dem Auftragnehmer stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu, uns jedoch nicht bekannt waren soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit der Messe Berlin beruhen. Ferner kann der Auftragnehmer nur mit Forderun- gen (auch aus anderen Rechtsverhältnissen) aufrechnen, die unbestritten oder bekannt sein musstenrechtskräftig festgestellt sind.
9. In allen genannten Fällen sind wir auch Die Messe Berlin ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers Zurückbehaltungsrechte VM Systemnummer: 104915 geltend zu machen oder Sicherheitsleistung auszuführen undmit Gegenforderungen aufzurechnen; bei Fremdwährungsforderungen zu den je- weiligen Tageskursen, wenn unabhängig davon, in welcher Währung die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtForderung besteht.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 6.1. Die Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher stets zzgl. Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde6.2. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlenbei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt Das gleiche gilt für Reparaturen.
6.3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Kunde in ZahlungsverzugAuslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
6.4. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
6.5. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährtder Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb weitere Lieferungen von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuzieheneiner Zug- um Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
6.6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Vorabankündigung Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Geschäftsverbindung geliefert, verpflichtet sich der Verkäufer, zuvor vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann in jedem Falle die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
6.7. In den Fällen der Punkte 6.5. und 6.6. kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (PreAbs. 7.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug- um Zug-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des XxxxxxZahlung verlangen. Der Käufer sichert zukann jedoch diese, für sowie die Deckung in Abs. 6.6. genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurdegefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz 6.8. Eine Zahlungsverweigerung oder –zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Deutschen Bundesbank p.aKäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluß kannte. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a.Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdvon der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h6.9. dem Versand von Rechnungen als pdf- Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zurechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 1.Die in der Auftragserteilung ausgewiesenen Preise verstehen sind bindend. Es han- delt sich inklusive Standardverpackung um Festpreise für die Dauer des Vertrages. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 2.Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, erfolgt die Begleichung der Rechnung innerhalb von 20 Tagen nach Empfang und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag Eingang der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, Rechnung unter Abzug von uns schriftlich anerkannt wurden 3 % Skonto oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer end- gültigen Rechnungsprüfung. 3.Bei Lieferungen, deren mängelfreie und mustergetreue Qualität erst nach Rechnungsdatum Durchführung eines Prüfverfahrens beurteilt werden kann, verlän- gern sich die unter Abs. 2 festgesetzten Zahlungsfristen um jeweils max. 45 Kalendertage. Für Dokumentenzahlungen gelten besondere Fristen gemäß den Akkredi- tivbedingungen der Kreditinstitute. 4.Maßgebend für den Zeitpunkt der Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag der Überweisung, bei Scheckzahlungen der Tag der Absendung des Schecks. 5.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Gebr. Dühr GmbH uneingeschränkt in dem gesetzlichen Umfang zu. Eine Aufrechnung durch den Verkäufer ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen. 6.Eine Abtretung von Forderungen gegen Xxxx. Dühr GmbH ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch Gebr. Dühr GmbH gestattet. 7.Die Rechnungen müssen Auftragsnummer, Auftragsdatum, Lieferzeit- raum, Einzelpreise, Artikel und Farbe, Gesamtmenge und Gesamtpreis enthalten. Vom Verkäufer ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer anzugeben und/oder (soweit erforderlich) die jeweils gültige Mehrwertsteuer geson- dert auszuweisen. Rechnungen von Verkäufern aus dem Inland sind Gebr. Dühr GmbH in einfacher, von Verkäufern aus dem Ausland in dreifacher Ausfertigung zu zahlenübersenden. Mit Ablauf Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Frist kommt Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Kunde in ZahlungsverzugVerkäufer verantwortlich. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährtUnterlassung haftet er gegenüber Gebr. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehenDühr GmbH für einen dadurch entstehenden Mehraufwand. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxxun- ter Abs. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen2 vereinbarten Zahlungstermine berechnen sich ab der neuen Zu- sendung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.§ 17
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere 7.1 Die Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher stets zzgl. Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern 7.2 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Reparaturen.
7.3 Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
7.5 Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berech- tigt, weitere Lieferungen von einer Zug- um Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt machen.
7.6 Gerät der Kunde Käufer in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsverzug oder ein Kombimandat des Kunden vorlöst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir ist der Verkäufer berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehennach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Vorabankündigung Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages außerhalb einer Geschäftsverbindung geliefert, verpflichtet sich der Verkäufer, zuvor vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann in jedem Falle die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
7.7 In den Fällen der Punkte 7.5. und 7.6. kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung (PreAbs. 8.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug- um Zug-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des XxxxxxZahlung verlangen. Der Käufer sichert zukann jedoch diese, für sowie die Deckung in Abs. 7.6 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurdegefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz 7.8 Eine Zahlungsverweigerung oder ein –zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Deutschen Bundesbank p.aKäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a.Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernom- men hat. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wirdvon der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- 7.9 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zurechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung 4.1. Alle Preisangaben und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Kostenvoranschläge sind – soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend, als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze ) in Euro und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgenexklusive Verpackungsmaterial ausgewiesen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehenTransportversicherung, Verladung und Überführung gehen zu Lasten des KäufersAuftraggebers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung sofern nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde.
5.5 4.2. Die Preise gelten für die in den Angeboten von GANZRUND ausgewiesenen Stückzahlen, Materialien und technischen Ausführungen. Sollten sich diese nach Auftragserteilung infolge eines von GANZRUND nicht zu vertretenden Umstandes ändern, so behält sich GANZRUND das Recht zu entsprechenden Leistungs- und Preisänderungen vor.
4.3. Die Rechnungsbeträge sind sofort und in bar zur Zahlung fällig.
4.4. Bei Überschreitung Dauerschuldverhältnissen bzw. bei laufenden Vergütungen werden die Leistungen monatlich im Vorraus verrechnet und sind die von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern GANZRUND gelegten Rechnungsbeträge längstens binnen 14 Tage (inklusive USt jedoch ohne Abzug und spesenfrei) zu bezahlen.
4.5. Alle mit der Zahlung verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.6. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das Konto von GANZRUND als Zahlung. Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
4.7. Wechsel und Schecks werden in jedem Falle nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt, angenommen. Zur Annahme von Wechsel, ist GANZRUND nicht verpflichtet. Werden dennoch Wechsel angenommen, so gehen die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen bei Fälligkeit zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort in bar zu bezahlen. Gutschriften für Wechsel oder Schecks gelten vorbehaltlich deren Einlösung.
4.8. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden bereits gewährte Rabatte oder Nachlässe nachverrechnet.
4.9. Im Zweifel werden Zahlungen des Auftraggebers (ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Auftraggebers) jeweils auf die älteste Schuld des Auftraggebers angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital.
4.10. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, ist GANZRUND ausdrücklich berechtigt, gewährte oder zugesagte Bonifikationen bzw. Vergünstigungen welcher Art auch immer zurückzunehmen.
4.11. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 12% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigtverrechnet. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die GANZRUND entstandenen Mahn- und Inkassospesen einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werdenGläubigerschutzverbänden zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung Verzug des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch Auftraggebers mit einer (Teil-)Zahlung ist GANZRUND berechtigt, offene aber noch ausstehende Lieferungen nur gegen nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührtfür künftige Leistungen zu verlangen.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten4.12. Offensichtliche Rechenfehler und Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäftes richtiggestellt werden.
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