Common use of Preise und Zahlung Clause in Contracts

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Preise sind Festpreise. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt der Lieferung. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraums. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarung. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: Lieferbedingungen, Lieferantenbedingungen, Rahmenvereinbarung

Preise und Zahlung. 14.1 Es gelten die im Rahmen des Bestellprozesses angegebenen Preise für das ausgewählte Angebot bzw. Vereinbarte Preise sind FestpreiseKombiangebot. 2. 4.2 Die vereinbarten Preise gelten Bezugspreise sind, sofern nicht anders angege- ben, für ein gesamtes Bezugsjahr im Zeitpunkt der Lieferung.Voraus und ohne Abzug unmittelbar nach Erhalt einer Rechnung per 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraums. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen 4.3 Der DFV ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarung. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Leistungen und Liefer- ungen im Rahmen des Abonnementvertrages zu unter- brechen oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit einer Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenin Verzug ist. 7. 4.4 Der Besteller DFV ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnenden Bezugspreis einmalig pro Kalenderhalbjahr anzupassen, um veränderte Marktbe- dingungen auszugleichen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei WarenlieferungenDies umfasst insbesondere ver- änderte Druck- und sonstige Herstellungskosten, Porto- und Versandkosten, Kosten für Inhalte (Lizenzen, Hono- rare, etc.) sowie für die Bereitstellung und Verbreitung digitaler Angebote (Systeme, Software, etc.), Kosten des Verkaufs (Kundendienst, Rechnungsstellung, Zahlung, Marketing, etc.), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (Miete, Energie, Zinsen, Personal, Dienst- leistungen, IT-Systeme, etc.) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Preisanpas- sungen werden dem Kunden in den abonnierten Angebo- ten oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machenin sonstiger Weise bekanntgegeben(„Bekannt- gabe“)undab Beginn des nächstenAbrechnungszeitraums wirksam. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des Bezugspreises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungs- recht zu. Die Kündigung muss dem DFV innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe zugehen. Zwischenzeitlich er- folgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Print Und Digitalabonnements, General Terms and Conditions for Print and Digital Subscriptions

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Preise sind Festpreise. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt der Lieferung. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraums. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem vertragsgemäß em Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- Zahlungs - und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarung. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: Rahmenvereinbarung

Preise und Zahlung. 15.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschl. Vereinbarte Preise sind FestpreiseVerladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und sonstiger Spesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt 5.2 Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der Lieferungjeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden5.3 Sollte eine Anzahlung aufgrund gesetzlicher Vorschriften umsatzsteuerpflichtig sein, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung ist die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer mit der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des ErsatzteilversorgungszeitraumsAnzahlung zu entrichten. 4. Die Zahlung erfolgt 5.4 Tritt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme Vertragsabschluss beim Lieferer eine Preiserhöhung ein, so kann der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang Lieferer den am 25. des Tag der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig gültigen Preis berechnen, sofern der Besteller ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder nach besonderer Vereinbarungein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 55.5 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung vor Lieferung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers oder gegen Nachnahme zu leisten. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem vereinbarten Lieferterminder Lieferer über den Betrag verfügen kann. 65.6 Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigtBank-, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenDiskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. 7. 5.7 Der Besteller ist berechtigt, kann nur mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnenunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: Addendum

Preise und Zahlung. 14.1. Vereinbarte Preise sind Festpreise. 2Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die vereinbarten Preise gelten im basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werdenLieferung erhöhen, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzw. so ist die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraums. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarung. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller Agentur berechtigt, die Zahlung wertanteilig Preise entsprechend anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. 4.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. 4.3. Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager der Agentur ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer ebenso wie Transport- und Zustellkosten. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das abladen und vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 4.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die Agentur. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. 4.5. Außerdem ist die Agentur bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den säumigen Vertragspartner bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenvollständigen Bezahlung auszusetzen. Dies bezieht sich vor allem auf die Aufrechterhaltung des zur Verfügung gestellten Webspaces. 74.6. Der Besteller ist berechtigtJedenfalls ausgeschlossen sind eine Gegenverrechung mit offenen Forderungen gegenüber der Agentur und das Einbehalten von Zahlungen aufgrund behaupteter, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnenaber von der Agentur nicht anerkannter Mängel. 84.7. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht Die Agentur stellt bei WarenlieferungenZahlungsverzug, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machenbei der Mietvariante, die ausstehenden Mieten sofort zur Gänze fällig, und ist berechtigt die vertraglich zugesagten Leistungen sofort einzustellen. Dem Kunden ist jedoch untersagt die Leistungen wie Design und Programmierungen weiterzuverwenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Es gelten für die Ausleihe die Preise sind Festpreisegemäß unserer jeweils aktuellen Verleihpreisliste. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt der LieferungSonderkonditionen auf die Verleihpreisliste sind nur in schriftlich vereinbarter Form verbindlich. Mündliche Vereinbarungen und anderweitige Regelungen können jederzeit wiederrufen oder geändert werden. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung Alle Verleihpreise beziehen sich auf einen Verleihzeitraum von 24 Stunden ab Entgegennahme der zuletzt vereinbarte Preis Ausrüstung bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraumsein Vielfaches davon. Eine Ausgabe und Entgegennahme von Ausrüstung erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme Zahlungen für entliehene Artikel sind unter Angabe der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarungvoraussichtlichen Leihdauer generell im Voraus zu leisten. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten LieferterminÜberziehungen über den bereits bezahlten Verleihzeitraum werden nachberechnet. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist Für die Berechnung der Besteller berechtigt, Gesamtleihkosten wird die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenGesamtleihzeit aus den gemäß Verleihpreisliste möglichen Perioden zusammengesetzt. 7. Der Besteller ist berechtigtFür Ausrüstung, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8die im Versandverfahren an den Kunden verliehen wird, gilt der Tag der Übergabe an den Spediteur von pro marine als Beginn der Ausleihe. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht Tag an dem die Ausrüstung wieder bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machenpro marine eintrifft gilt als Tag der Rückgabe. Die Berechnungen der tatsächlichen Verleihkosten ergibt sich auf dieser Grundlage. Der Kosten für Versand zum und vom Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

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Samples: Verleihbedingungen

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Preise sind Festpreise. 24.1. Die vereinbarten Preise gelten beinhalten ausschließlich die Teilnahme am Kurs. 4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Übernachtungs- und Beförderungskosten, Liftkosten sowie Kurtaxe und Fremdenverkehrsabga- ben sind im Zeitpunkt der LieferungPreis grundsätzlich nicht eingeschlossen. 34.3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werdenDie Anmeldung wird erst durch den Eingang der Anmeldegebühr gültig. Sie ist bei einer Kursgebühr bis 25,- Euro identisch mit der Kursgebühr und beträgt bei höheren Kursgebühren, verbleibt soweit in der Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist, 25,- € pro Teilnehmer. Die Anmeldegebühr wird auf die Kurs- oder evtl. anfallende Stornogebühren angerechnet. Sie wird bei Rücktritt durch den Teilnehmer in jedem Falle als Bearbeitungsgebühr einbehalten. 4.4. Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn auf das angegebene Konto der FAS zu bezahlen, wobei es für die Rechts- hängigkeit der Zahlung auf die Gutschrift auf dem angegebenen Konto ankommt. Bei Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Kursbe- ginn ist sofort die gesamte Zahlung des Teilnahmepreises zu leisten. 4.5. Leistet der Teilnehmer Anzahlung oder Restzahlung nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen, so ist die FAS, soweit sie zu die- sem Zeitpunkt zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück- behaltungsrecht des Teilnehmers besteht, berechtigt, nach Auslauf einer Preisvereinbarung Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. 4.6. Soweit die FAS zur Erbringung der zuletzt vereinbarte Preis vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers besteht, ist die FAS ohne vollständige Bezahlung des Teilnahmepreises entsprechend den ver- einbarten Fälligkeiten nicht verpflichtet, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, bzw. dem Teilnehmer die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des ErsatzteilversorgungszeitraumsTeilnahme am Kurs zu ermöglichen. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarung. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: Teilnahmebedingungen

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten die Preise sind Festpreisedes Verkäufers ab Werk inklusive Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt Rechnung wird zum Tage der LieferungLieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzwRechnungen sind — soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde — ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen zahlbar. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des ErsatzteilversorgungszeitraumsDer Verkäufer ist bei wiederkehrenden Lieferungen jederzeit berechtigt für künftige Lieferungen Vorkasse zu verlangen. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme Zahlungen werden stets zur Begleichung der Leistung und nach Eingang ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarungdarauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich Maßgeblich für die Fälligkeit nach Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gut- schrift auf dem vereinbarten LieferterminKonto des Verkäufers. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenDer Kunde hat ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnenBei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei WarenlieferungenIm Falle des Zahlungsverzugs hat der Verkäufer einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 € gem. § 288 Abs. 5 BGB. 9. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 10.Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages über die Lieferungen bekannt wird, Dienst- dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen entsprechende Vorauszahlung oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machenSicherheitsleistung durch- zuführen; im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 321 BGB.

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Samples: Sales Contracts

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Preise sind FestpreiseDer in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis insbesondere die Kosten für Verpackung, Versandvorrichtungen und Transport bis zu der von SILBERHORN angegebenen Lieferanschrift sowie Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. 2. Die vereinbarten Preise gelten gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Zeitpunkt der LieferungPreis enthalten. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werdenWenn Rechnungen des Lieferanten weder die bestellende SILBERHORN Abteilung und das Bestelldatum noch die dem Lieferanten mitgeteilte SILBERHORN Bestellnummer erkennen lassen, verbleibt gerät SILBERHORN erst vierzig Tage nach Auslauf einer Preisvereinbarung Fälligkeit und Empfang der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des ErsatzteilversorgungszeitraumsGegenleistung in Verzug. 4. Die Bei nicht vertragsgemäßer, insbesondere mangelhafter Lieferung ist SILBERHORN berechtigt, die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der bis zur ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der LieferungErfüllung ohne Verlust von Rabatten, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang Skonti oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarungähnlichen Zahlungsvergünstigungen zurückzuhalten. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet Die Zahlungen erfolgen jeweils innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen netto nach Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und Zugang der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung. Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Lieferant Verzugszins in Höhe von 5% p.a. verlangen, sofern SILBERHORN keinen geringeren Schaden nachweist. Der Lieferant ist nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die Fälligkeit er SILBERHORN nach dem vereinbarten LieferterminEintritt des Zahlungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Gegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Preise und Zahlung. 15.1. Vereinbarte Die in der Bestellung angegebenen Preise sind, soweit nicht andere schriftliche Vereinbarungen bestehen, Festpreise und schließen sämtliche Leistungen mit ein, die zur gehörigen Vertrags- erfüllung notwendig sind. Sind in der Bestellung keine Preise angegeben, sind Festpreisedie Preise vom Lieferanten zuvor AVL DiTEST bekannt zu geben. Der jeweilige Einzelvertrag kommt erst mit Einwilligung von AVL XxXXXX in die bekanntgegebenen Preise zustande. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt der Lieferung. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraums. 45.2. Die Zahlung erfolgt erfolgt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nach vertragsgemäßem Wareneingang Waren- eingang bzw. nach Abnahme der Leistung des Werks durch uns und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum prüf- fähigen Rechnung nach Xxxx von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind AVL DiTEST - bis 15 Tage nach Rechnungseingang Rechnungserhalt mit 3 % Skonto; - bis 30 Tage nach Rechnungserhalt mit 2 % Skonto; oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder - bis spätestens bis 60 Tage nach besonderer VereinbarungRechnungserhalt netto (ohne Skonto). 55.3. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem ursprünglich vereinbarten LieferterminLiefertermin oder nach dem Rechnungseingang, je nachdem welcher der beiden Zeitpunkte später ist (siehe auch Punkt 3.4.). 65.4. Bei fehlerhafter Lieferung Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels und bei unvollständigen Lieferungen ist der Besteller AVL DiTEST berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenMangelbeseitigung bzw. der vollständigen Lieferung aufzuschieben. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Alle Preise sind FestpreiseNettopreise in Euro, ausschließlich Reise-, Transport-, Versand-, Versicherungs- und Installationskosten. Diese werden gesondert berechnet. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die Auftragsbestätigung und/ oder Rechnung von netvico. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt Lieferung erfolgt grundsätzlich per Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Der Besteller kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der LieferungRechnung leistet. Die Rechnung gilt zwei Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werdenKommt der Geschäftskunde in Zahlungsverzug, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung so ist netvico berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der zuletzt vereinbarte Preis bzwDeutschen Bundesbank seit Vertragsschluss zu fordern. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des ErsatzteilversorgungszeitraumsFalls netvico ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist netvico berechtigt diesen geltend zu machen. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme netvico behält sich vor, Preise im Falle der Leistung Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und nach Eingang der ordnungsgemäßen Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer VereinbarungServiceleistungen) entsprechend anzupassen. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigtSofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltendrei Monate nach Vertragsschluss erfolgen oder bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als drei Monate andauern, vorbehalten. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlung. 1Für die Kostenhöhe sind die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise maßgeblich. Vereinbarte Alle Preise sind Festpreise. 2sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Nettopreise. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt der Lieferung. 3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraums. 4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarung. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 7. Der Besteller cynfo GmbH ist berechtigt, nach fixierter Angebotsbindung, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, die durch nicht vorhersehbare zwischenzeitliche Preisänderungen bei Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten entstanden sind. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zusätzlich gelieferte Komponenten, deren Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, so werden diese seitens der cynfo GmbH gesondert rechnungsmäßig ausgewiesen. Zahlungen für von der cynfo GmbH erbrachten Leistungen, sofern sie nicht unmittelbar nach Übergabe vom Kunden in bar oder per ec- Zahlung abgegolten werden, sind gesondert zu vereinbaren, in der Regel jedoch spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der cynfo GmbH. Befindet sich ein Kunde mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnenseiner Zahlungspflicht in Verzug, wird er unter Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt. Nach zweiter Mahnung und erneuter Nichtbeachtung der Frist wird ein Inkassounternehmen beauftragt bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Alle dabei anfallenden Kosten sind von dem Kunden zu tragen. Vorbehaltlich weitergehender Rechte der cynfo GmbH hat der Kunde bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% pro Jahr, zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Preise sind Festpreise. 2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der Lieferung. 3jeweiligen gesetzlichen Höhe, soweit sie vom Kunden geschuldet ist. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werdenFracht-, verbleibt Überführungs-, Verpackungs-, Versicherungs- und Zollkosten trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kunde. Preise, auch solche für Nebenleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei der Übergabe des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Auslauf einer Preisvereinbarung Zugang der zuletzt vereinbarte Preis bzwBereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung (hierzu ist nur die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende Geschäftsleitung berechtigt) und nur zahlungs- halber angenommen unter Berechnung aller Einziehungen- und Diskontspesen. Gegen die Ansprüche der Fa. SIP Oberflächentechnik GmbH kann ein Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, kann die Fa. SIP Oberflächentechnik GmbH dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Ersatzteilversorgungszeitraums. 4Vertrages durch den Kunden ablehne. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzwNach erfolglosem Ablauf der Frist ist die Fa. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen RechnungSIP Oberflächentechnik GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich Verzugszinsen werden mit 3% Skonto fällig über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder nach besonderer Vereinbarungniedriger anzusetzen, wenn die SIP Oberflächentechnik GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Mahngebühren sind unabhängig des Zinssatzes und werden für den Verwaltungsaufwand erhoben. 5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen. 8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)