Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesen. 2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. 3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührt. 4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart. 5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung Vereinbarung ab Werk Lager des Verkäufers oder Lager bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Nicht enthalten im Preis sind die Liefer- und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und Versandkosten. Die Preise verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport zuzüglich der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenUmsatzsteuer. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit - jedoch mindestens vier Monate - gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretenLiegt zwischen dem Kaufvertragsabschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigtder Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassenfür die jeweilige Kaufsache angemessen zu ändern. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Lieferant des Verkäufers den Bezugspreis für die jeweilige Kaufsache aufgrund einer Erhöhung der Lohnkosten, der externen Dienstleistungskosten, von Material- und Rohstoffkosten oder aufgrund höherer Gewalt erhöht hat. Erhöht der Verkäufer aufgrund der vorstehenden Regelung den Kaufpreis, steht dem Käufer – nur wenn dieser Verbraucher ist – ein Rücktrittsrecht zu. Dieses muss durch den Käufer binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung beim Verkäufer für die Fristwahrung maßgeblich ist. Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Liefer- preis Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 14 12 Tagen ab Rechnungszugang netto frei Zahlstelle des Verkäufers zu zahlenleisten. Als Zahlungstag gilt Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungs- rechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. IKäufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührtRückstand befindet.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbartin einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst einZahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesendiese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 13.1 Die Preise gelten, soweit nicht anders vermerkt, unverpackt ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus unverpackt ab Werk. Verpackungs- und Transportkosten trägt der Käufer. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport netto zuzüglich der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenUmsatzsteuer.
2. Sofern bis 3.2 Liegt der zum Tage Zeitpunkt der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretengeltende Listenpreis über dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Listenpreises oder sind nach Vertragsschluss unerwartete Steigerungen von Lohn- und Transportkosten eingetreten, so ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigtder Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend anzupassender Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Liefertermin mehr als 3 Monate vergangen sind. An dem vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit, jedoch mindestens 3 Monate, gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
3. 3.3 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Liefer- preis Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto frei Zahlstelle des Verkäufers zu zahlenleisten. Als Zahlungstag gilt Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn dem Verkäufer der Tagzu zahlende Betrag am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Idass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührtRückstand befindet.
43.4 Bestehen aufgrund von Tatsachen, die dem Verkäufer erst nach Vertragsschluss bekannt werden, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor LieferungLeistet der Käufer trotz Fristsetzung und der Androhung, es sei dennLeistungen des Käufers nach Ablauf der Frist abzulehnen, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbartweder Vorkasse noch Sicherheit oder verweigert er sie endgültig, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
53.5 Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst einEin Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesensoweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. 2.1 Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung Vereinbarung ab Werk oder Lager (EXW gemäß Incoterms 2020) einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Entladung und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für WerkzeugeTransportversicherung. Die insoweit anfallenden KostenMehrwertsteuer wird – falls eine solche zu zahlen ist – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet.
2.2 Zahlungsbedingungen: --- 30% Anzahlung nach Vertragsschluss 60% nach Meldung der Versandbereitschaft 10% nach erfolgter Endabnahme, insbesondere spätestens 3 Monate nach Lieferung Jeweils 14 Tage netto. Eine andere Zahlungsweise verändert die Kosten für Verpackung und Transport Preisgestaltung. Unwesentliche, die Funktion nicht beeinträchtigende Fehler berechtigen Sie nicht zu einer Kürzung der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestelltZahlung. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche durch den Besteller sind nicht statthaft. Insbesondere berechtigt eine eventuelle Nachlieferung der Betriebsanleitung/ technischen Dokumentation nicht zu einer Kürzung oder Zurückhaltung der Zahlung. Der Lieferer ist berechtigt, anteilige Lieferungen in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenTeilrechnungen gesondert abzurechnen.
23.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Sofern bis zum Tage Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretenBesteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigtwie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, den Preis entsprechend anzupassenso verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist 3.2 Die Einhaltung der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, soweit der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5Lieferer entsprechende Deckungsgeschäfte rechtzeitig abgeschlossen hat. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst einLieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben Lieferer trotz rechtzeitig abgeschlossener Deckungsgeschäfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig selbst beliefert wird und anderweitige Deckungskäufe unzumutbar oder fehlgeschlagen sind oder dem Lieferer bzw. dessen Vorlieferanten die rechtzeitige Lieferung aus Gründen nicht möglich ist. Der Besteller trägt , die infolge der Bezahlung mit Wechseln nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesen.dem Lieferer nicht
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlung. 1. Die 3.1 Wenn nicht anders vereinbart gelten die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und beinhalten keine Versendungs-anderer öffentlicher Abgaben. Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt der Lieferant nicht zurück, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenEigentum des Bestellers.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintreten3.2 Sind Gegenstand des Vertrages Waren in Mehrwegverpackungen, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigtdas Mehrwegpfand ebenfalls nicht im Preis enthalten, den Preis entsprechend anzupassen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben istsondern wird zusätzlich berechnet. Der Besteller trägt ist verpflichtet, Mehrwegverpackungen nach Maßgabe und auf Anforderung durch den Lieferanten zurückzugeben.
3.3 Vom Lieferanten überlassene Transporthilfsmittel (z.B. Rollcontainer, Paletten) bleiben im Eigentum des Lieferanten. Sie sind vom Besteller nach Gebrauch nach Maßgabe und auf Anforderung durch den Lieferanten herauszugeben. Falls die infolge Rückgabe unterbleibt behält sich der Lieferant vor, dem Kunden die Wiederbeschaffungskosten – abzüglich eines etwa gezahlten Pfandes – in Rechnung zu stellen.
3.4 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Lieferanten zugrunde liegen und die Lieferung aufgrund Vereinbarung oder wegen vom Lieferanten nicht zu vertretender Umstände erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Lieferanten.
3.5 Die Vergütung ist ohne jeden Abzug bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Besteller kommt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, 14 Kalendertage nach Lieferung und Rechnungsstellung in Verzug. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Lieferanten. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Der Lieferant ist unabhängig von sonstigen Ersatzansprüchen berechtigt, bei Zahlungsrückständen, die er nicht zu vertreten hat, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen eigene vertragliche Verpflichtungen aufzuschieben.
3.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen des Lieferanten im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
3.7 Der Lieferant ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kostender offenen Forderungen des Lieferanten durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, insbesondere Wechsel-, Scheckspesenfür die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
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Preise und Zahlung. 13.1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leis- tungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden geson- dert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk oder Lager einschließlich der Kosten der Standardverpackung, ausschließlich der gesetzlichen Mehrwert- steuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenanderer öffentlicher Abgaben.
23.2. Sofern bis zum Tage Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde lie- gen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten – vorbehaltlich individualvertraglicher Vereinbarungen – die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines ver- einbarten prozentualen oder festen Rabatts). Der Verkäufer ist stets (unab- hängig von der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretenVereinbarung von Listenpreisen) berechtigt, ist Model ohne Rücksicht bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Wochen, die Preise aufgrund eingetretener Kostensteigerungen bei Rohstoffen auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigt, den Preis petrochemischer Basis entsprechend anzupassen.
33.3. Mangels besonderer Vereinbarung Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu be- zahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab Rechnungszugang netto dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Iverzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Zahlungsverzugs hat Verzugs bleibt unberührt. Ist der Besteller Verzugszinsen Auftraggeber in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührtZahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Auftraggeber fällig gestellt werden.
43.4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zahlung ab- weichend Zurückbe- haltung von Absatz 3 vor LieferungZahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbartsoweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
53.5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst einDer Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbrin- gen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, wel- che die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesenoffenen Forderungen des Verkäufers aus vorangegangenen Lieferungen derselben Produktgruppe gefährdet wird.
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Preise und Zahlung. 12.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen oder Irrtümer vor. Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen, sowie für die Lieferung von Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.
2.2 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen länger als drei Monate nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eventuelle Internet-Dienste nicht nur einzustellen, sondern auch alle Services abzumelden und vorhandene Daten wie z.B. Websites, E-Mail- Konten, Nameservereinträge oder Domains zu löschen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
2.3 Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15% p.A. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenNutzung von Übertragungseinrichtungen vom Kunden bis zum ausgewählten Zugangspunkt.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. 2.4 Im Falle Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Xxxx bis zur vollständigen Bezahlung des Zahlungsverzugs hat Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer im Eigentum des Auftragnehmers. Vereinbarte Preise sind wertgesichert und erhöhen sich am Jahresanfang um die Inflationsrate des vorangegangenen Jahres, mindestens jedoch um 3%. Internetdienstleistungen, insbesondere auch der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. vom Auftragnehmer angebotene elektronische Zugang zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor LieferungComputernetzen werden ausschließlich auf Basis der vom Auftragnehmer bekannt gegebenen Modalitäten (Preisliste und/oder Auftragsbestätigung) abgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbartvereinbart wurde.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesen.
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Preise und Zahlung. 12.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen oder Irrtümer vor. Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen, sowie für die Lieferung von Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.
2.2 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen länger als drei Monate nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eventuelle Internet‐Dienste nicht nur einzustellen, sondern auch alle Services abzumelden und vorhandene Daten wie z.B. Websites, E‐Mail Konten, Nameservereinträge oder Domains zu löschen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
2.3 Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15% p.A. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenNutzung von Übertragungseinrichtungen vom Kunden bis zum ausgewählten Zugangspunkt.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. 2.4 Im Falle Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Xxxx bis zur vollständigen Bezahlung des Zahlungsverzugs hat Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer im Eigentum des Auftragnehmers. Vereinbarte Preise sind wertgesichert und erhöhen sich am Jahresanfang um die Inflationsrate des vorangegangenen Jahres, mindestens jedoch um 3%. Internetdienstleistungen, insbesondere auch der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. vom Auftragnehmer angebotene elektronische Zugang zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor LieferungComputernetzen werden ausschließlich auf Basis der vom Auftragnehmer bekannt gegebenen Modalitäten (Preisliste und/oder Auftragsbestätigung) abgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbartvereinbart wurde.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesen.
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Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager sind Pauschalpreise und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeugeumfassen den im Angebot be- schriebenen Leistungsumfang. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer jeweils gültige Mehrwertsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenzusätzlich berechnet.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintreten, Der Rechnungsbetrag ist Model sofort ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigt, den Preis entsprechend anzupassenAbzug fällig.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist Der vereinbarte Preis basiert auf den derzeitigen Materialkosten und Löhnen. Falls diese sich bis zum vereinbarten Lieferzeitpunkt verän- dern, so erfährt auch der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlenPreis eine Veränderung nach Maßgabe der prozentualen Veränderung der Materialkosten und Löhne. Als Zahlungstag Dabei be- zieht sich die Berichtigung des Preises nur auf den Teil des Preises, der den noch anfallenden Kosten entspricht. Gegenüber Verbrauch- ern gilt der Tagdie Preisanpassungsklausel nur, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle wenn die Auslieferung ver- tragsgemäß mehr als 4 Monate nach Abschluß des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührtLiefervertrags erfolgt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor LieferungZahlungsanweisungen, es sei dennSchecks, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbartWechsel und etwaige andere Zahl- ungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahl- ungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Uns gegebene Wechsel dienen auch zur Befriedigung unserer Ansprüche aus einem etwa entstehenden Abwicklungsver- hältnis.
5. Die Annahme Kommt der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen länger als 2 Wochen in Rückstand, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalbermindestens einer Woche vom Vertrag zurückzutreten und/oder Scha- denersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Erfüllungswirkung tritt erst einIn diesem Fall dürfen wir neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen ohne Scha- densnachweis 15% der auf den nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung als Schadenersatz fordern, sofern der Be- steller nicht nachweist, dass uns gar kein oder nur ein wesentlich ge- ringerer Schaden entstanden ist. Das gleiche gilt, wenn ein Einbau nach Anzeige der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, ScheckspesenMontagebereitschaft nicht binnen eines Monats er- folgen kann und wir vergeblich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt haben.
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Samples: Liefer Und Montagebedingungen
Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk für den in der Auftragsbestätigung/im Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kostenzuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesenFracht.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretenFür den Fall, dass nach Vertragsabschluss die Kosten für rb-Konstruktion zur Durchführung des Vertrages erheblich steigen und rb-Konstruktion für diese Kostensteigerung nicht verantwortlich ist, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigtrb-Konstruktion berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Bei einer derartigen Preiserhöhung ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung, zu kündigen. Tritt eine erhebliche Kostensenkung ein, passt rb-Konstruktion den Preis ebenfalls entsprechend anzupassenan.
3. Mangels besonderer Vereinbarung Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen Eingang bei rb-Konstruktion. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab Rechnungszugang netto dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszins zu zahlenverzinsen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. IDie Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben Verzuges bleibt unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zahlung ab- weichend Zurückbehaltung von Absatz 3 vor LieferungZahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbartsoweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst einrb-Konstruktion ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesenoffenen Forderungen von rb-Konstruktion durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1Preise gelten, soweit keine andere Währung vereinbart ist, grundsätzlich in Euro. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird Zahlungen sind in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesen.
2berechneten Währung zu leisten. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretenWerden vom Verkäufer andere Geldsorten und Zahlungsmittel angenommen, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigtso gilt er hiermit beauftragt, den Preis entsprechend anzupassen.
3die berechneten Zahlungsmittel zu beschaffen. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs Eventuelle Valutadifferenzen hat der Besteller Käufer nach Aufforderung sofort nach- zuzahlen. Alle während der Dauer des Vertrages eintretenden Erhöhungen der Frachtraten, der Kurse bei Fremdwährungsgeschäften, Versicherungsraten, der Zölle, der Steuern oder sonstiger Abgabeerhöhungen irgendwelcher Art sowie der Einfuhr-, Ausfuhr- und Zollbestimmungen gehen zu Lasten des Käufers. Rechnungen sind zahlbar in verlustfreier Kasse innerhalb 30 Tagen netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. Ein offenes Ziel darf 30 Tage nach Beginn der Zahlungsfrist nicht überschreiten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins der vereinbarten Zahlung tritt Verzug ohne Mahnung ein. Vom Tage des Verzuges an sind Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten 5% über dem jeweiligen Basiszins- satz p.aDiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Erhebung eines höheren Zinssatzes als Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Anweisungen, Wechsel oder Schecks werden nur erfül- lungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen sowie Wechselstempelgebühren gehen zu bezahlenLasten des Käufers. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5Weitergebung und Prolongation bedeuten keine Erfüllung. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalberbedeutet auch keine Stundung der Kaufpreisforderung. Die Erfüllungswirkung tritt erst einDer Verkäufer kann jederzeit seine Rechte aus dem Kaufvertrag geltend machen. Der Kaufpreis ist erfüllt, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben istRückgriff gegen den Verkäufer aus den vorgelegten Wechseln ausgeschlossen ist und diese voll eingelöst werden. Der Besteller trägt Eine Wechselregulierung muß jedoch innerhalb 10 Tagen nach Beginn der Zahlungsfrist erfolgen. Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem der Käufer die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, ScheckspesenZahlung nachweislich abgesandt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung Vereinbarung ab Werk oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für WerkzeugeAbgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert gesondert ausgewiesen.
2. Sofern bis Xxxxxxx wird, die auf der Grundlage des Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Grundlage für die Preisermittlung sind die Auswertung des statistischen Bundesamtes. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn die Materialpreise, ausgehend vom kalkulierten Materialpreis zum Tage Zeitpunkt der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretenAuftragsbestätigung, zum Zeitpunkt der Materialbestellung um mehr als 5% steigen. Entsprechend ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigteine Preisermäßigung bei Senkung der Materialpreise im Zeitpunkt der Materialbestellung um mehr als 5% vorzunehmen. Eine Preisanpassung kann auch erfolgen, wenn die wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Materialmehrkosten oder Materialpreisreduzierungen von jeweils mehr als 5% werden als Nachtrag abgerechnet. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Preis entsprechend anzupassenMaterialpreisen, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Materialpreise, sind von Stengel die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Stengel wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Besteller ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis Lieferpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang Rechnungsdatum netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model Stengel über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model Stengel bleiben unberührt. Zudem werden im Falle des Zahlungsverzugs alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung Vereinbarung ab Werk oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für WerkzeugeAbgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert gesondert ausgewiesen.
2. Sofern bis SSC wird, die auf der Grundlage des Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Grundlage für die Preisermittlung sind die Auswertung des statistischen Bundesamtes. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn die Materialpreise, ausgehend vom kalkulierten Materialpreis zum Tage Zeitpunkt der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintretenAuftragsbestätigung, zum Zeitpunkt der Materialbestellung um mehr als 5% steigen. Entsprechend ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigteine Preisermäßigung bei Senkung der Materialpreise im Zeitpunkt der Materialbestellung um mehr als 5% vorzunehmen. Eine Preisanpassung kann auch erfolgen, wenn die wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Materialmehrkosten oder Materialpreisreduzierungen von jeweils mehr als 5% werden als Nachtrag abgerechnet. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Preis entsprechend anzupassenMaterialpreisen, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Materialpreise, sind von SSC die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. SSC wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Besteller ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis Lieferpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang Rechnungsdatum netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model SSC über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model SSC bleiben unberührt. Zudem werden im Falle des Zahlungsverzugs alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale