Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.
3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 3.1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind grundsätzlich Festpreise exklusive Lieferung, sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Zahlungen seitens des Bestellers erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Lieferung der Ware an den Besteller. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, in Verzug. In diesem Fall ist die HTG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die HTG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die HTG berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere ausstehende Lieferungen vorerst zurückzuhalten und Vorkasse als Zahlungsart zu verlangen. Sollte nach Auftragserteilung das Kreditversicherungslimit des Kunden entfallen bzw. reduziert werden, sind wir berechtigt, nur noch gegen Vorkasse zu liefern. Zahlungen erfolgen stets auf die ältesten fälligen Forderungen.
3.4. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Rechte des Bestellers unberührt.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
3. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes verein- bart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.
3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
4. Ergeben sich nach Vertragsschluss und unter der Voraussetzung, dass der Liefer- oder Leis- tungszeitpunkt mehr als 6 Monate nach dem Vertragsschluss liegt, unvorhergesehene und er- hebliche Preiserhöhungen von für die Kalkulation des Lieferers erheblichen Liefer- bzw. Leis- tungsbestandteilen, so sind die Parteien verpflichtet, Verhandlungen über eine angemessene Anpassung der zwischen ihnen vereinbarten Preise aufzunehmen und zu einer interessenge- rechten Einigung zu finden.
5. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Kosten etwaiger Verpackung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung unsererseits in Verzug, soweit er nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt hat. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Alle Preise von EMSO verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Hat EMSO die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise-und Transportkosten sowie Auslösungen.
3. Die Zahlung des Bestellers hat sofort nach Lieferung ohne Abzug zu erfolgen, sofern zwischen EMSO und dem Besteller keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen worden ist. Zahlungen sind frei Zahlstelle von EMSO zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang/die Gutschrift der Zahlung bei EMSO an. Bei Vorliegen einer Überschreitung eines Zahlungsziels und im Verzugsfalle ist EMSO berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Überziehungszinsen, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB in Rechnung zu stellen.
4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von EMSO infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, kann EMSO trotz ggf. abweichender Zahlungsbedingungen die Leistung zurückhalten und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb derer der Besteller Zug um Zug gegen Ausführung der Lieferung leistet oder EMSO für deren Zahlungsansprüche angemessene Sicherheit leistet. Verweigert der Besteller diese Zug um Zug-Leistung oder eine Sicherheitsleistung, ist EMSO berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
5. Wechsel und Schecks werden von EMSO nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrags an berechnet.
6. EMSO ist zur Saldierung aller sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller ergebenden wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten berechtigt.
7. Hat EMSO unstreitig teilweise fehlerhaft geliefert, ist der Besteller dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil der Lieferung zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat.
8. Der Besteller kann gegen Ansprüche von EMSO nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Aufträgen unter einem Bestellwert von EUR 1.500,00 berechnet der Lieferer eine Logistik- und Transportpauschale von EUR 50,00. Bei einer Lieferung die Maste beinhaltet erhöht sich diese Pauschale auf EUR 120,00.
2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transport- kosten.
3. Zahlungen sind folgendermaßen frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten:
a) bei Geschäften mit einem Bestellwert bis zu EUR 10.000,00 netto Kasse nach Lieferung und Erhalt der Rechnung;
b) bei Geschäften mit einem Bestellwert über EUR 10.000,00 und einer Lieferfrist bis zu 3 Monaten 1/3 des Bestellwertes bei Vertragsabschluss, der Rest bei Lieferung;
c) bei Geschäften mit einem Bestellwert über EUR 10.000,00 und einer Lieferfrist über 3 Monate 30% des Bestellwertes bei Vertragsabschluss, 30% des Bestellwertes nach Ablauf des ersten Drittels der vorgesehenen Lieferfrist, 30% des Bestellwertes nach Ablauf des zweiten Drittels der vorgesehenen Lieferfrist, der Rest bei Lieferung.
d) Wird die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, gilt als Tag der Lieferung das Datum der Meldung der Versandbereitschaft.
e) Bei Zahlungseinstellung des Bestellers oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver- mögen des Bestellers wird die gesamte Forderung des Lieferers aus allen Geschäften mit dem Besteller unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen sofort fällig.
4. Wechsel werden nur zahlungshalber und nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers angenommen. Wech- selspesen und -zinsen sind dem Lieferer gesondert zu vergüten.
5. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem der Lieferer über den Betrag verfügen kann.
6. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, werden unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche Verzugs- zinsen gemäß § 352 UGB berechnet.
7. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Zollgebühren, Handlingsgebühren, Bankgebühren und sonstiger etwaiger Gebühren, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Hat die JAT die Montage oder Aufstellung übernommen und ist nichts anderes schriftlich vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.
3. Alle Forderungen werden 30 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig, soweit zwischen den Parteien nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. Die JAT behält sich das Recht zur Vorauskasse vor.
5. Zahlungen sind frei Zahlstelle der JAT zu leisten.
6. Jede Vertragspartei kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Die JAT behält sich das Recht zur Änderung von Angeboten, vor allem aus Gründen von Änderungen der eigenen Lieferanten, vor.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzuglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn auf der Auftragsbestutigung von Schramme sind explizit anderslautende Bedingungen ausgewiesen. General terms and conditions (hereinafter ‘General Terms and Conditions’) of Magnetbau Schramme GmbH & Co. KG (hereinafter ‘Schramme’) In cases of doubt, the German version of these Terms and Conditions shall prevail. Article I: General provisions
1. The legal relationship between Xxxxxxxx and the Customer in connection with the deliveries and/or services from Schramme (hereinafter ‘deliveries’) shall be governed by these General Terms and Conditions exclusively. The Customer’s general terms and conditions (or general terms and conditions of purchase or terms and conditions of comparable content) shall only apply insofar as a Schramme entity with authorisation to represent it has explicitly agreed to them in writing.
2. Schramme shall reserve unrestricted rights of use and exploitation under ownership and copyright law in relation to offers, drawings and other documents (hereinafter ‘Documents’). The Documents may only be made accessible to third parties with Schramme’s prior approval and, upon request, shall be returned to Schramme without undue delay if the order is not awarded to Schramme.
3. Partial deliveries shall be permitted where reasonable for the Customer.
4. The term ‘claims for damages’ in these General Terms and Conditions shall also include claims for reimbursement of wasted expenditure.
5. The terms written in these General Terms and Conditions shall mean text form. Text form shall include written documents that are not signed by the author’s own hand or with a qualified electronic signature. This shall also include emails and facsimiles without the author’s own signature. Article II: Prices, terms of payment and offsetting of payments
1. Prices shall be deemed ex works, excluding packaging, plus the applicable statutory value added tax, unless Xxxxxxxx’x order confirmation explicitly provides other terms.
2. Im Rahmen des Geschuftsverkehrs und insofern nichtetwas anderes vereinbart ist, hat der Besteller alle erforderlichen Nebenkosten wie beispielsweise Reise- und Transportkosten zu tragen.
3. Zahlungen sind frei Zahlstelle von Schramme zu leisten,d.h. Schramme erhult die Zahlung in voller Höhe und es fallen keine zusutzlichen Kosten fur die Transaktion an.
4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrech...
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der am Tag der Leistung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Kosten der Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Spezialverpackung bleibt Eigentum des Lieferers und wird zu Mietsätzen auf der Basis von Selbstkosten berechnet; sie ist unverzüglich und frachtfrei an den Lieferer zurückzusenden.
3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers in Euro zu leisten. Für Lieferungen und Arbeiten, für die bei Bestellung keine vorläufige Abschluss-Summe festgelegt werden kann, behält sich der Lieferer vor, je nach Umständen eine Anzahlung bei Bestellung und Abschlagszahlungen während der Dauer der Ausführung nach Maßgabe der angefallenen Kosten anzufordern. Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst.
4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.