Common use of Prämien Clause in Contracts

Prämien. Die Prämie hat eine jährliche Fälligkeit. Die Möglichkeit, die Zahlung der Prämie in halbjährliche Raten aufzuteilen ist nur im Falle des Verlängerungsangebots der Gesell- schaft gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen vorgesehen. Informationsblatt - S. 4 von 13 Die Prämie kann in den Verkaufsstellen SisalPay von Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- te, Apple Pay oder per Banküberweisung bzw. mit On- line-Überweisung von MyBank gezahlt werden. Nur nach einem Verlängerungsangebot der Gesellschaft (gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen) ist es möglich, per Postzahlschein zu bezahlen. Falls der Vertrag eine Ratenzahlung vorsieht und der Versicherungsneh- mer bei Vertragsabschluss erklärt hat, die Zahlung per Kreditkarte vornehmen zu wollen, wird die für die Zahlung der ersten Rate angegebene Zahlungs- modalität automatisch auch auf die Zahlung der folgenden Raten übertragen, mit Belastung des ge- schuldeten Betrags 10 Tage vor der Fälligkeit der je- weiligen Rate, ohne dass der Versicherungsnehmer darüber noch einmal extra informiert wird. Die Prämie wird auf der Grundlage der individuellen, im Tarif vorgesehenen Parameter festgesetzt. Der entspre- chende Betrag schließt die Provisionen ein, die dem even- tuellen Vermittler von der Gesellschaft zuerkannt werden. Falls vereinbart, wird bei halbjährlicher Ratenzah- lung der Prämie ein anderer Tarif als bei der Prämie ohne Raten angewandt sowie ein Zuschlag von 8% der Jahresprämie für Verwaltungsgebühren. Hinweis: Bei Wechsel des Fahrzeugs im Rahmen der Tarifform Bonus/Malus, d.h. im Falle von Verkauf, Inzah- lunggabe, Verschrottung, endgültiger Stilllegung bzw. endgültiger Ausfuhr des versicherten Fahrzeugs kann die Gesellschaft nur den Teil der Prämie, der sich auf die nicht genutzte Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht, zurücker- statten. Es wird der Teil der Jahresprämie ab dem Datum der Vertragsauflösung bis zum Datum der letzten be- zahlten Rate, abzüglich der Steuern und steuerähnlichen Abgaben (Nationaler Gesundheitsdienst SSN), zurücker- stattet. Falls der Versicherungsnehmer darum bittet, den Versicherungsvertrag eines zerstörten, verschrotteten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, zu übertragen, wird die Gesell- schaft die Prämie mit der für das neue Fahrzeug zu zah- lenden verrechnen. Für den Wechsel ist die Zahlung von 15,00 Euro brutto für Wechselkosten vorgese- hen, wie im Art. 3 der Versicherungsbedingungen (S. 15) ausgeführt, auf die verwiesen wird.

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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen

Prämien. Die 3.1. Was und wie muss gezahlt werden? 3.2. Was geschieht, wenn die Prämie hat eine jährliche Fälligkeitam Verfalltag nicht gezahlt wird? 3.2.1. Die MöglichkeitNichtzahlung der Prämie am Verfalltag kann, nach Mahnung des Versicherungsnehmers, zur Aufhebung der Deckung oder zur Kündigung des Vertrags führen. Bei Nichtzahlung der Prämie kann die Gesellschaft Bearbeitungskosten vom Versicherungsnehmer fordern, wie unter Punkt 6.2 unten erläutert. 3.2.2. Die oben erwähnte Mahnung erfolgt durch Einschreibebrief. Sie enthält eine Aufforderung zur Zahlung der Prämie innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab dem Tage nach der Zustellung oder der Einlieferung des Einschreibebriefes auf der Post. Die Mahnung erinnert an den Verfalltag der Prämie und an die Folgen der Nichtzahlung innerhalb der festgesetzten Frist. 3.2.3. Die Aufhebung oder die Kündigung treten erst nach Ablauf der oben erwähn- 3.2.4. Wenn die Deckung aufgehoben worden ist, so endet diese Aufhebung, wenn der Versicherungsnehmer die fälligen Prämien, gegebenenfalls erhöht um die Zinsen, zahlt. Wenn die Gesellschaft ihre Deckungsverpflichtung aufgehoben hat, kann sie den Vertrag kündigen, wenn sie sich dazu in halbjährliche Raten aufzuteilen der Mahnung die Möglichkeit vorbehalten hat; in diesem Fall tritt die Kündigung nach Ablauf einer 15-tägigen Frist ab dem ersten Tage der Aufhebung in Kraft. Wenn die Gesellschaft sich in der Mahnung nicht die Möglichkeit vorbehalten hat, den Vertrag zu kündigen, so kann der Vertrag nur gegen erneute Aufforderung gemäß den Bestimmungen des obigen Punkts 3.2.2. gekündigt werden. 3.2.5. Die Aufhebung der Deckung tut dem Recht der Gesellschaft, die später fällig werdenden Prämien zu fordern, keinerlei Abbrung, sofern der Versicherungsnehmer gemäß den Bestimmungen des obigen Punkts 3.2.2. gemahnt wurde. In diesem Fall erinnert die Mahnung an die Aufhebung der Deckung. Das Recht der Gesellschaft ist nur jedoch auf die Prämien von zwei aufeinander folgenden Jahren Beschränkt. 3.2.6. Die Gesellschaft verfügt gegen den Versicherungsnehmer im Falle des Verlängerungsangebots der Gesell- schaft gemäß Artikel 10 Aufhebung der Versicherungsbedingungen vorgesehen. Informationsblatt - S. 4 von 13 Die Prämie kann in den Verkaufsstellen SisalPay von Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- te, Apple Pay oder per Banküberweisung bzw. mit On- line-Überweisung von MyBank gezahlt werden. Nur nach einem Verlängerungsangebot der Gesellschaft (gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen) ist es möglich, per Postzahlschein zu bezahlen. Falls der Vertrag eine Ratenzahlung vorsieht und der Versicherungsneh- mer bei Vertragsabschluss erklärt hatDeckung über einen Anspruch auf Rückerstattung jeder Summe, die Zahlung per Kreditkarte vornehmen zu wollensie, wird die für die Zahlung der ersten Rate angegebene Zahlungs- modalität automatisch auch auf die Zahlung der folgenden Raten übertragen, mit Belastung des ge- schuldeten Betrags 10 Tage vor der Fälligkeit der je- weiligen Rate, ohne dass der Versicherungsnehmer darüber noch einmal extra informiert wird. Die Prämie wird auf der Grundlage der individuellen, gemäß den im Tarif vorgesehenen Parameter festgesetztPunkt 1.1. Der entspre- chende Betrag schließt die Provisionen einAbsatz 2 vorge- sehenen Bestimmungen, die dem even- tuellen Vermittler von der Gesellschaft zuerkannt werdenhätte zahlen müssen oder wofür sie eine Rücklage hätte bilden müssen. 3.3. Falls vereinbart, wird bei halbjährlicher Ratenzah- lung der Prämie ein anderer Tarif als bei der Prämie ohne Raten angewandt sowie ein Zuschlag von 8% der Jahresprämie für Verwaltungsgebühren. Hinweis: Bei Wechsel des Fahrzeugs im Rahmen der Tarifform Bonus/Malus, d.h. Was geschieht im Falle von Verkauf, Inzah- lunggabe, Verschrottung, endgültiger Stilllegung bzw. endgültiger Ausfuhr einer Erhöhung des versicherten Fahrzeugs kann die Gesellschaft nur den Teil Tarifs oder einer Änderung der Prämie, der sich auf die nicht genutzte Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht, zurücker- statten. Es wird der Teil der Jahresprämie ab dem Datum der Vertragsauflösung bis zum Datum der letzten be- zahlten Rate, abzüglich der Steuern und steuerähnlichen Abgaben (Nationaler Gesundheitsdienst SSN), zurücker- stattet. Falls der Versicherungsnehmer darum bittet, den Versicherungsvertrag eines zerstörten, verschrotteten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, zu übertragen, wird die Gesell- schaft die Prämie mit der für das neue Fahrzeug zu zah- lenden verrechnen. Für den Wechsel ist die Zahlung von 15,00 Euro brutto für Wechselkosten vorgese- hen, wie im Art. 3 der Versicherungsbedingungen (S. 15) ausgeführt, auf die verwiesen wird.Versi- cherungsbedingungen?

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Samples: Versicherungsvertrag

Prämien. Die Prämie hat eine jährliche Fälligkeit. Die Möglichkeit, die Zahlung der Prämie in halbjährliche Raten aufzuteilen ist nur im Falle des Verlängerungsangebots der Gesell- schaft Gesel- lschaft gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen vorgesehen. Informationsblatt - S. 4 von 13 Die Prämie kann in den Verkaufsstellen SisalPay von Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- teKreditkarte, Apple Pay oder per Banküberweisung bzw. mit On- lineOnli- ne-Überweisung von MyBank gezahlt werden. Nur nach einem Verlängerungsangebot der Gesellschaft (gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen) ist es möglich, per Postzahlschein zu bezahlen. Falls der Vertrag eine Ratenzahlung vorsieht und der Versicherungsneh- mer Versi- cherungsnehmer bei Vertragsabschluss erklärt hat, die Zahlung per Kreditkarte vornehmen zu wollen, wird die für die Zahlung der ersten Rate angegebene Zahlungs- modalität angege- bene Zahlungsmodalität automatisch auch auf die Zahlung der folgenden Raten übertragen, mit Belastung Be- lastung des ge- schuldeten geschuldeten Betrags 10 Tage vor der Fälligkeit der je- weiligen jeweiligen Rate, ohne dass der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer darüber noch einmal extra informiert infor- miert wird. Die Prämie wird auf der Grundlage der individuellen, im Tarif vorgesehenen Parameter festgesetzt. Der entspre- chende ent- sprechende Betrag schließt die Provisionen ein, die dem even- tuellen eventuellen Vermittler von der Gesellschaft zuerkannt werden. Falls vereinbart, wird bei halbjährlicher Ratenzah- lung Ra- tenzahlung der Prämie ein anderer Tarif als bei der Prämie ohne Raten angewandt sowie ein Zuschlag von 8% der Jahresprämie für Verwaltungsgebühren. Hinweis: Bei Wechsel des Fahrzeugs im Rahmen der Tarifform Bonus/Malus, d.h. im Falle von Verkauf, Inzah- lunggabeIn- zahlunggabe, Verschrottung, endgültiger Stilllegung bzw. endgültiger Ausfuhr des versicherten Fahrzeugs kann die Gesellschaft nur den Teil der Prämie, der sich auf die nicht genutzte Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht, zurücker- stattenzurückers- tatten. Es wird der Teil der Jahresprämie ab dem Datum der Vertragsauflösung bis zum Datum der letzten be- zahlten bezahl- ten Rate, abzüglich der Steuern und steuerähnlichen Abgaben Ab- gaben (Nationaler Gesundheitsdienst SSN), zurücker- stattetzurückerstatt- et. Falls der Versicherungsnehmer darum bittet, den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag eines zerstörten, verschrotteten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, zu übertragen, wird die Gesell- schaft Gesellschaft die Prämie mit der für das neue Fahrzeug zu zah- lenden verrechnenzahlenden ver- rechnen. Für den Wechsel ist die Zahlung von 15,00 Euro brutto für Wechselkosten vorgese- henvorgesehen, wie im Art. 3 der Versicherungsbedingungen (S. 15) ausgeführt, auf die verwiesen wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder

Prämien. Die Prämie hat eine jährliche Fälligkeit. Die Möglichkeit, die Zahlung der Prämie in halbjährliche Raten aufzuteilen ist nur im Falle des Verlängerungsangebots der Gesell- schaft gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen vorgesehen. Informationsblatt - S. 4 von 13 Die Prämie kann in den Verkaufsstellen SisalPay von Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- te, Apple Pay Kreditkarte oder per Banküberweisung bzw. mit On- lineOnline-Überweisung von MyBank gezahlt werden. Nur nach einem Verlängerungsangebot der Gesellschaft oder dem Wechsel der Versicherungspolice (gemäß Artikel Arti- kel 3 und 10 der Versicherungsbedingungen) ist es möglichmög- lich, per Postzahlschein zu bezahlen. Falls der Vertrag eine Ratenzahlung vorsieht und der Versicherungsneh- mer Versicherungs- nehmer bei Vertragsabschluss erklärt hat, die Zahlung Zah- lung per Kreditkarte vornehmen zu wollen, wird die für die Zahlung der ersten Rate angegebene Zahlungs- modalität Zah- lungsmodalität automatisch auch auf die Zahlung der folgenden Raten übertragen, mit Belastung des ge- schuldeten geschuldeten Betrags 10 Tage vor der Fälligkeit der je- weiligen jeweiligen Rate, ohne dass der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer darüber noch einmal extra informiert wird. Die Prämie wird auf der Grundlage der individuellen, im Tarif vorgesehenen Parameter festgesetzt. Der entspre- chende Betrag schließt die Provisionen ein, die dem even- tuellen Vermittler von der Gesellschaft zuerkannt werden. Falls vereinbart, wird bei halbjährlicher Ratenzah- lung der Prämie ein anderer Tarif als bei der Prämie ohne Raten angewandt sowie ein Zuschlag von 8% der Jahresprämie für Verwaltungsgebühren. Hinweis: Bei Wechsel des Fahrzeugs im Rahmen der Tarifform Bonus/Malus, d.h. im Falle von Verkauf, Inzah- lunggabe, Verschrottung, endgültiger Stilllegung bzw. endgültiger Ausfuhr des versicherten Fahrzeugs kann die Gesellschaft nur den Teil der Prämie, der sich auf die nicht genutzte Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht, zurücker- statten. Es wird der Teil der Jahresprämie ab dem Datum der Vertragsauflösung bis zum Datum der letzten be- zahlten Rate, abzüglich der Steuern und steuerähnlichen Abgaben (Nationaler Gesundheitsdienst SSN), zurücker- stattet. Falls der Versicherungsnehmer darum bittet, den Versicherungsvertrag eines zerstörten, verschrotteten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, zu übertragen, wird die Gesell- schaft Gesellschaft die Prämie mit der für das neue Fahrzeug zu zah- lenden verrechnenzahlenden ver- rechnen. Für den Wechsel ist die Zahlung von 15,00 Euro brutto für Wechselkosten vorgese- henvorgesehen, wie im Art. 3 der Versicherungsbedingungen (S. 15) ausgeführt, auf die verwiesen wird.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Prämien. Die Prämie hat eine jährliche Fälligkeit. Die MöglichkeitIn besonderen Fällen sieht die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit vor, die Zahlung der Prämie in halbjährliche Raten aufzuteilen ist nur im Falle des Verlängerungsangebots der Gesell- schaft gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen vorgesehenaufzu- teilen. Informationsblatt - S. 4 von 13 Die Prämie kann in den Verkaufsstellen SisalPay von Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- teKreditkarte, Apple Pay oder per Banküberweisung bzw. mit On- line-Überweisung von MyBank gezahlt werden. Nur nach einem Verlängerungsangebot der Gesellschaft (gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen) ist es möglich, per Postzahlschein zu bezahlen. Falls der Vertrag eine Ratenzahlung vorsieht und der Versicherungsneh- mer Versi- cherungsnehmer bei Vertragsabschluss erklärt hat, die Zahlung per Kreditkarte vornehmen zu wollen, wird die für die Zahlung der ersten Rate angegebene Zahlungs- modalität angegebe- ne Zahlungsmodalität automatisch auch auf die Zahlung Zah- lung der folgenden Raten übertragen, mit Belastung des ge- schuldeten geschuldeten Betrags 10 Tage vor der Fälligkeit der je- weiligen jeweiligen Rate, ohne dass der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer darüber noch einmal extra informiert wird. Die Prämie wird auf der Grundlage der individuellen, im Tarif vorgesehenen Parameter festgesetzt. Der entspre- chende entsprech- ende Betrag schließt die Provisionen ein, die dem even- tuellen eventu- ellen Vermittler von der Gesellschaft zuerkannt werden. Falls vereinbart, vereinbart wird bei halbjährlicher Ratenzah- lung der Prämie ein anderer Tarif als bei der Prämie ohne Raten angewandt sowie ein Zuschlag von 84% der Jahresprämie für Verwaltungsgebühren. Hinweis: Bei Wechsel des Fahrzeugs im Rahmen der Tarifform Bonus/Malus, d.h. im Falle von Verkauf, Inzah- lunggabe, Verschrottung, endgültiger Stilllegung bzw. endgültiger Ausfuhr des versicherten Fahrzeugs kann die Gesellschaft nur den Teil der Prämie, der sich auf die nicht genutzte Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht, zurücker- stattenzu- rückerstatten. Es wird der Teil der Jahresprämie ab dem Datum der Vertragsauflösung bis zum Datum der letzten be- zahlten bezahlten Rate, abzüglich der Steuern und steuerähnlichen steuerähn- lichen Abgaben (Nationaler Gesundheitsdienst SSN), zurücker- stattetzurückerstattet. Falls der Versicherungsnehmer darum bittet, den Versicherungsvertrag eines zerstörten, verschrotteten ver- schrotteten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, zu übertragen, wird die Gesell- schaft Gesellschaft die Prämie mit der für das neue Fahrzeug zu zah- lenden zahlenden verrechnen. Für den Wechsel ist die Zahlung Zah- lung von 15,00 10,00 Euro brutto netto für Wechselkosten vorgese- henvorge- sehen, wie im Art. 3 der Versicherungsbedingungen (S. 1513) ausgeführt, auf die den verwiesen wird.

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Samples: Versicherungsvertrag Kleintransporter