Common use of Prämienzahlung Clause in Contracts

Prämienzahlung. Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ Xxxxxx sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandt.

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Prämienzahlung. Die Prämien oder Prämienraten sowie die gesetzlich zulässigen Kosten, Abgaben, Aufwendungen und Nebenkosten sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder des von ihr hierfür benannten Bevollmächtigten zu zahlen. Zu jedem jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung weist die Gesellschaft den Versicherungsnehmer auf das Datum der jährlichen Vertragsfälligkeit, auf die Höhe des ihr geschuldeten Betrags sowie auf das Kündigungsrecht und dessen Modalitäten, das Datum, bis zu dem dieses Kündigungsrecht ausgeübt werden kann, und etwaige Tariferhöhungen hin. Aus den Persönlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungen geht hervor, ob die Prämie: ◼ im Voraus pauschal festgelegt wurde. Sie ändert sich, solange sie zahlbar ist, durch das System der automatischen Anpassung der versicherten Beträge und/oder per Nachtrag. Sie ist bei Vertragsschluss, zu jedem Fälligkeitsdatum oder bei der Zustellung eines Nachtrags zu zahlen. - Das Prinzip des Pauschaltarifs für die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Die Pauschalprämie wurde auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Personen festgelegt, die der Versicherungsnehmer angemeldet hat. In den Persönlichen Bedingungen ist angegeben, für wie viele Personen die Pauschalprämie gültig ist. Auszubildende, bezahlte Praktikanten und ADEM-Beschäftigte werden zu 50 % berücksichtigt. Falls sich die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen während der Vertragslaufzeit ändert, wird die Prämie neu berechnet. - Pflichten in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors). Bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, der Gesellschaft die Anzahl der je Mitarbeiterkategorie beschäftigten Personen mitzuteilen. Sollte sich die Beschäftigtenzahl während der Vertragslaufzeit ändern und dies zur Schaffung einer neuen Funktion im Unternehmen führen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber unverzüglich zu informieren. ◼ nach Ablauf des Beitragszeitraums zahlbar ist. Da die für die Prämienberechnung erforderlichen Elemente erst zum Jahresende bekannt sind, wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, einen Vorschuss für die endgültige Prämie zu leisten. Der Vorschuss ist im Voraus und in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Der Vorschussbetrag entspricht dem geschätzten Betrag der ersten Jahresprämie. Er wird anschließend jährlich abhängig von den Angaben des Versicherungsnehmers angepasst, der binnen 15 (fünfzehn) Tagen das Mitteilungsformular zurücksendet, das ihm von der Gesellschaft am Ende jedes Beitragszeitraums zugestellt wird. Besonderheiten der Betriebshaftpflichtversicherung (mit Ausnahme des Landwirtschaftssektors): ◼ Xxxxxx sich Soxxxx xich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage der Vergütungen berechnet, entspricht der anzugebende Wert dem Betrag der Bruttovergütungen, die der Versicherungsnehmer den im Unternehmen beschäftigten Personen auszahlt, sowie in dem Fall, dass Dritte dem Versicherungsnehmer Personal ausleihen, dem Betrag der an dieses Personal gezahlten Bruttovergütungen. ◼ Sofern sich die Prämie ganz oder zum Teil auf Grundlage des Umsatzes berechnet, entspricht der anzugebende Wert, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, dem Gesamtbetrag der Rechnungen einschließlich Steuern für die im Versicherungszeitraum gelieferten Produkte und/oder ausgeführten Arbeiten. Wird dieses für die Prämienberechnung der nachträglich zu zahlenden Versicherungen erforderliche Mitteilungsformular nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zusendung der eingeschriebenen Aufforderung durch die Gesellschaft zurückgesandt, so erfolgt die Berechnung automatisch auf der Grundlage der Beträge der vorhergehenden Mitteilung oder, falls es sich um die erste Berechnung handelt, der bei Vertragsabschluss mitgeteilten Beträge, zuzüglich 50 % in beiden Fällen. Diese automatische Berechnung erfolgt unbeschadet des Rechts der Gesellschaft, die Mitteilung zu verlangen oder die Zahlung auf Grundlage der tatsächlichen Vergütungen zu erwirken, um das Konto des Versicherungsnehmers auszugleichen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffenden Versicherungen zu kündigen. Bei im Voraus pauschal festgesetzten Prämien erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Prämienaufstellung für sämtliche Versicherungen und bezahlt diese mit einem einzigen Betrag. Dieser Betrag kann je nach den geltenden Zahlungsmodalitäten in halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Raten aufgeteilt sein. Die Abrechnung, in der etwaige Prämienanpassungen angegeben sind, wird gesondert zugesandt.

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