We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Common use of Prävention Clause in Contracts

Prävention. Bei Eintreten von personen-, Verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Dienst- oder Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen kön­ nen, schaltet die Dienststellenleitung möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver­ tretung und die Personalvertretung ein, um präventive Maßnahmen im Sinne des § 167 Abs. 1 SGB IX zu ergreifen. Die Hinweise zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind zu beachten.

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Prävention. Bei Eintreten von personen-, Verhaltens- verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Dienst- oder Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen kön­ nenkönnen, schaltet die Dienststellenleitung möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver­ tretung Schwerbehindertenvertretung und die Personalvertretung ein, um präventive Maßnahmen im Sinne des § 167 Abs. 1 SGB IX zu ergreifen. Die Hinweise zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind zu beachten.

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Prävention. Bei Eintreten von personen-, Verhaltens- verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Dienst- oder ArbeitsverhältnisArbeitsverhältni_s, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen kön­ nenkönnen, schaltet die Dienststellenleitung möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver­ tretung Schwerbehindertenvertretung und die Personalvertretung ein, um präventive Maßnahmen im Sinne des § 167 Abs. 1 SGB IX zu ergreifen. Die Hinweise zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind zu beachten.:

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Prävention. Bei Eintreten von personen-, Verhaltens- verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Dienst- oder Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses des Arbeitsverhältnisses führen kön­ nenkönnen, schaltet die Dienststellenleitung Dienst- stellenleitung möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver­ tretung und Schwerbehindertenvertretung, die Personalvertretung und/oder das Integrationsamt ein, um präventive Maßnahmen im Sinne des nach § 167 Abs. 1 SGB IX zu ergreifenergrei- fen. Die Bei Bedarf sind die Hinweise zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind zu beachten.

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Prävention. Bei Eintreten von personen-, Verhaltens- verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Dienst- oder Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen kön­ nenkönnen, schaltet die Dienststellenleitung möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver­ tretung Schwerbehinder- tenvertretung und die Personalvertretung ein, um präventive Maßnahmen im Sinne Sin- ne des § 167 84 Abs. 1 SGB IX zu ergreifen. Die Hinweise zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 84 Abs. 2 SGB IX sind zu beachten.

Appears in 1 contract

Samples: Integrationsvereinbarung

Prävention. Bei Eintreten von personen-, Verhaltens- verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Dienst- oder Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen kön­ kön- nen, schaltet die Dienststellenleitung möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver­ Schwerbehindertenver- tretung und die Personalvertretung ein, um präventive Maßnahmen im Sinne des § 167 84 Abs. 1 SGB IX zu ergreifen. Die Hinweise zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 84 Abs. 2 SGB IX sind zu beachten.

Appears in 1 contract

Samples: Integrationsvereinbarung