Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.limtec.de
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. (1. ) Der Auftragnehmer hat hat, zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags Vertrags, eigene gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 ge- mäß der DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.dtms.de
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche ge- setzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags dieser Verein- barung gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.ista.com
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern . Insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.compass-security.com
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. (1. ) Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß gemäss Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß gemäss Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. (1. ) Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:: ✓
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. ) Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß gem. Art. 28 bis Art. 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.esj-elektro.de
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat hält zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche die gesetzlichen Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVOGVO ein; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.kues-data.de
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. 5.1 Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags Vertrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 der DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat hat, zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags Vertrags, eigene gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 der DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere insbe- sondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten Pflich- ten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVODSVGO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.ph-freiburg.de
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat hat, zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags Auftrags, gesetzliche Pflichten als Auftragsverarbeiter gemäß den auf ihn zutreffenden Abschnitten der Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. (1. ) Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.abisztelecom.de
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 gemäss DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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Samples: www.compass-security.com
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODS‐GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
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